Common use of Administrative Bestimmungen Clause in Contracts

Administrative Bestimmungen. 1. Die schweizerischen Zahlstellen erheben die Steuer bei Gutschrift des Ertrages oder bei Realisierung des Gewinnes und überweisen sämtliche erhobenen Steuern spätestens zwei Monate nach dem Ende des Kalenderjahrs an die zuständige schwei- zerische Behörde. Zusammen mit der Überweisung teilen die schweizerischen Zahlstellen der zuständigen schweizerischen Behörde die Aufteilung der nach die- sem Teil erhobenen Steuerbeträge in die verschiedenen Kategorien von Erträgen und Kapitalgewinnen mit.

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Administrative Bestimmungen. 1. Die schweizerischen Zahlstellen erheben überweisen die nach Teil 3 dieses Abkommens erhobene Steuer bei Gutschrift des Ertrages oder bei Realisierung des Gewinnes und überweisen sämtliche erhobenen Steuern jeweils spätestens zwei Monate nach dem Ende des Kalenderjahrs Steuerjahres der Schweiz an die zuständige schwei- zerische schweizerische Behörde. Zusammen mit Die Deklaration erfolgt mittels einer gesonderten Aufstellung der Überweisung teilen die schweizerischen Zahlstellen der zuständigen schweizerischen Behörde die Aufteilung der Steuerbeträge nach die- sem Teil erhobenen Steuerbeträge in die verschiedenen Kategorien von Erträgen Artikel 17 Absätze 1 und Kapitalgewinnen mit2.

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