Allgemeine Bedingungen. 35 Vorbehalt der Selbstbelieferung § 36 Vergütung, Zahlungen 1. Die Vergütung für die Überlassung von Programmen wird nach erfolgter Lieferung fällig. Bei Nutzungsverträgen wird die Vergütung nach Zustellung der Zugangsdaten fällig. Soweit nicht ein Festpreis vereinbart ist, werden sämtliche Leistungen von Softfolio nach Auf-and vergütet. Soweit nach Aufwand vergütet wird, richten sich Stundensätze, Reisekosten und Nebenkosten nach der jeweils gültigen Preisliste von Softfolio sofern nichts anderes vereinbart ist. Softfolio kann monatlich abrechnen. 2. Soweit nicht anderweitig vereinbart, sind Reisekosten und Reisezeiten auch bei Festpreisen gesondert zu vergüten. 3. Zahlungen sind sofort nach Rechnungseingang ohne Abzug zu leisten. 4. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. 5. Das Recht des Kunden zur Nutzung der von Softfolio gelieferten Programme ruht, wenn der Kunde in Zahlungsverzug ist. 6. Der Kunde ist – unbeschadet seines Rechts, Zahlungen wegen unvollständiger oder fehlerhafter Leistung seitens Softfolio zu verweigern – nicht befugt, Zahlungen zurückzuhalten. Er kann nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt, entscheidungsreif oder die von Softfolio anerkannt worden sind. 1. Der Kunde erkennt an, dass die von Softfolio gelieferten bzw. erstellten Programme samt Benutzerdokumentation und weiterer Unterlagen, auch in zukünftigen Versionen, urheberrechtlich geschützt sind und Betriebsgeheimnisse von Softfolio bzw. des jeweiligen Herstellers darstellen. Der Kunde trifft zeitlich unbegrenzt Vorsorge, dass die Programme vor missbräuchlicher Nutzung geschützt werden. 2. Falls Softfolio dem Kunden Quellprogramme zur Verfügung stellt, darf der Kunde diese Dritten nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Softfolio zugänglich machen. Softfolio darf die Zustimmung nicht entgegen Treu und Glauben verweigern. Bauknecht Softfolio braucht die Zustimmung jedoch nicht dafür zu geben, dass ein Dritter die Pflege der Programme übernimmt. 3. Der Kunde darf Vervielfältigungsstücke (Kopien) nur zu notwendigen Sicherungszwecken, als Ersatz oder – im Fall der Lieferung von Quellprogrammen – zur Fehlersuche erstellen. Der Vermerk auf dem gelieferten Datenträger über Programmname, Urheberrechtsinhaber und Lieferant ist auch auf Datenträger mit Kopien anzubringen. 4. Dem Kunden ist es untersagt, von den Programmen abgeleitete Programme zu erstellen. 5. Der Kunde darf die Benutzerdokumentation der Programme nur für interne Zwecke verwenden und diese nur im Rahmen des eigenen zulässigen Gebrauchs vervielfältigen. Der Kunde darf die Benutzerdokumentation nicht übersetzen, ändern oder erweitern oder davon abgeleitete Werke erstellen. 1. Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Sicherung der von ihm gespeicherten Dateien und Daten selbst verantwortlich. 2. Soweit erforderlich, insb. soweit die Leistungen von Softfolio zu Änderungen in den Datensicherungsabläufen des Kunden führen, wird Softfolio den Kunden in die geänderten Datensicherungsabläufe einweisen. 1. Der Kunde wird Softfolio auf Wunsch Fernbetreuung (Ferndiagnose und -korrekturen, Überspielen von neuen Versionen) ermöglichen, soweit diese technisch machbar ist. Der Kunde wird dafür bei sich einen Anschluss an das Telekommunikationsnetz auf eigene Kosten zur Verfügung stellen, sodass die Systeme beider Seiten miteinander gekoppelt werden können. Soweit nichts anderes vereinbart ist, trägt der Kunde evtl. anfallende Leitungskosten. 2. Das Anmelden auf dem System des Kunden seitens Softfolio erfolgt durch ein vom Kunden kontrolliertes Benutzerprofil/Kennwort. Aus Gründen des Datenschutzes gibt der Kunde die Leitung frei. Softfolio wird den Kunden über die durchgeführten Maßnahmen informieren. 3. Ermöglicht der Kunde die Fernbetreuung nicht, erstattet er Softfolio den dadurch verursachten Mehraufwand, auf jeden Fall Reisezeiten und Mehrkosten für die Beseitigung von Mängeln bzw. Fehlern. 1. Soweit Softfolio im Rahmen der unter diesem Vertrag ausgeführten Leistungen (i) Zugriff auf personenbezogene Daten erhält, die vom Kunden genutzt oder verarbeitet werden, und/oder (ii) diese personenbezogenen Daten anderweitig verarbeiten oder nutzen muss, geschieht dies im Auftrag des Kunden gemäß Bundesdatenschutzgesetz, ab dem 25.05.2018 aus der Datenschutzgrundverordnung (VO (EU) 2016/679). Dies gilt auch im Rahmen von bloßen Prüfungs- oder Wartungsarbeiten bzgl. der IT-Anlage des Kunden oder bzgl. auf diesen IT-Anlagen befindlicher Software. 2. Softfolio wird die personenbezogenen Daten nur im Rahmen der Weisungen des Kunden verarbeiten oder nutzen. Gehen die Weisungen des Kunden über die Anforderungen der DS-GVO hinaus, hat der Kunde den Softfolio hierdurch entstehenden Aufwand zu vergüten. Softfolio wird den Kunden unverzüglich darauf hinweisen, wenn Softfolio der Ansicht ist, dass eine Weisung von dem Kunden gegen geltendes Datenschutzrecht verstößt. 3. Der Kunde ist alleine verantwortlich für die Einhaltung der Bestimmungen des anwendbaren Datenschutzrechts im Hinblick auf (i) die Erhebung der betreffenden personenbezogenen Daten,
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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen Für It Leistungen Und Saas, Allgemeine Vertragsbedingungen Für It Leistungen Und Saas
Allgemeine Bedingungen. 35 Vorbehalt der Selbstbelieferung § 36 VergütungFür den beitragsfreien Versicherungsvertrag gilt, Zahlungen
1. Die Vergütung gegebenen- falls abweichend von einer zuvor getroffenen Vereinbarung für die Überlassung beitragspflichtige Zeit, das Überschuss-System Sofort- bonus. Ein gegebenenfalls vorhandenes Ansammlungsgut- haben aus dem Überschuss-System Verzinsliche Ansamm- lung ist von Programmen der vorzeitigen Beitragsfreistellung nicht betrof- fen und wird nach erfolgter Lieferung fälligweiterhin verzinst (siehe Abschnitt C Nummer 2.4) oder auf Ihr Verlangen in Textform hin ausgezahlt. War für die beitragspflichtige Zeit das Überschuss-System Sofortbonus vereinbart, vermindert sich durch die vorzeitige Beitragsfrei- stellung auch der Berufsunfähigkeitsschutz aus der Über- schussbeteiligung. Bei Nutzungsverträgen wird die Vergütung nach Zustellung der Zugangsdaten fällig. Soweit nicht ein Festpreis vereinbart ist, werden sämtliche Leistungen von Softfolio nach Auf-and vergütet. Soweit nach Aufwand vergütet wird, richten sich Stundensätze, Reisekosten und Nebenkosten nach der jeweils gültigen Preisliste von Softfolio sofern nichts anderes vereinbart ist. Softfolio kann monatlich abrechnen.
2. Soweit nicht anderweitig vereinbart, sind Reisekosten und Reisezeiten auch bei Festpreisen gesondert zu vergüten.
3. Zahlungen sind sofort nach Rechnungseingang ohne Abzug zu leisten.
4. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
5. Das Recht des Kunden zur Nutzung der von Softfolio gelieferten Programme ruht, wenn der Kunde in Zahlungsverzug ist.
6. Der Kunde ist – unbeschadet seines Rechts, Zahlungen wegen unvollständiger oder fehlerhafter Leistung seitens Softfolio zu verweigern – nicht befugt, Zahlungen zurückzuhalten. Er kann nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt, entscheidungsreif oder die von Softfolio anerkannt worden sind.
1. Der Kunde erkennt an, dass die von Softfolio gelieferten bzw. erstellten Programme samt Benutzerdokumentation und weiterer Unterlagen, auch in zukünftigen Versionen, urheberrechtlich geschützt sind und Betriebsgeheimnisse von Softfolio bzw. des jeweiligen Herstellers darstellen. Der Kunde trifft zeitlich unbegrenzt Vorsorge, dass die Programme vor missbräuchlicher Nutzung geschützt werden.
2. Falls Softfolio dem Kunden Quellprogramme zur Verfügung stellt, darf der Kunde diese Dritten nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Softfolio zugänglich machen. Softfolio darf die Zustimmung nicht entgegen Treu und Glauben verweigern. Bauknecht Softfolio braucht die Zustimmung jedoch nicht dafür zu geben, dass ein Dritter die Pflege der Programme übernimmt.
3. Der Kunde darf Vervielfältigungsstücke (Kopien) nur zu notwendigen Sicherungszwecken, als Ersatz oder – im Fall der Lieferung von Quellprogrammen – zur Fehlersuche erstellen. Der Vermerk auf dem gelieferten Datenträger über Programmname, Urheberrechtsinhaber und Lieferant ist auch auf Datenträger mit Kopien anzubringen.
4. Dem Kunden ist es untersagt, von den Programmen abgeleitete Programme zu erstellen.
5. Der Kunde darf die Benutzerdokumentation der Programme nur für interne Zwecke verwenden und diese nur im Rahmen des eigenen zulässigen Gebrauchs vervielfältigen. Der Kunde darf die Benutzerdokumentation nicht übersetzen, ändern oder erweitern oder davon abgeleitete Werke erstellen.
1. Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Sicherung der von ihm gespeicherten Dateien und Daten selbst verantwortlich.
2. Soweit erforderlich, insb. soweit die Leistungen von Softfolio zu Änderungen in den Datensicherungsabläufen des Kunden führen, wird Softfolio den Kunden in die geänderten Datensicherungsabläufe einweisen.
1. Der Kunde wird Softfolio auf Wunsch Fernbetreuung (Ferndiagnose und -korrekturen, Überspielen von neuen Versionen) ermöglichen, soweit diese technisch machbar ist. Der Kunde wird dafür bei sich einen Anschluss an das Telekommunikationsnetz auf eigene Kosten zur Verfügung stellen, sodass die Systeme beider Seiten miteinander gekoppelt werden können. Soweit nichts anderes vereinbart ist, trägt der Kunde evtl. anfallende Leitungskosten.
2. Das Anmelden auf dem System des Kunden seitens Softfolio erfolgt durch ein vom Kunden kontrolliertes Benutzerprofil/Kennwort. Aus Gründen des Datenschutzes gibt der Kunde die Leitung frei. Softfolio wird den Kunden über die durchgeführten Maßnahmen informieren.
3. Ermöglicht der Kunde die Fernbetreuung nicht, erstattet er Softfolio den dadurch verursachten Mehraufwand, auf jeden Fall Reisezeiten und Mehrkosten für die Beseitigung von Mängeln bzw. Fehlern.
1. Soweit Softfolio Direktversicherungen im Rahmen der unter diesem Vertrag ausgeführten Leistungen betrieblichen Alters- versorgung kann eine Auszahlung des Ansammlungsgutha- bens aufgrund gesetzlicher Rahmenbedingungen nicht ver- langt werden. Haben Sie die Befreiung von der Beitragszahlungspflicht be- antragt und wird die jährliche beitragsfreie Mindestberufsun- fähigkeitsrente von 300 Euro nicht erreicht, erhalten Sie – so- fern vorhanden – den Auszahlungsbetrag nach Nummer 4 und der Versicherungsvertrag endet. Die garantierte Höhe der beitragsfreien Berufsunfähigkeits- rente können Sie der Tabelle der Garantiewerte (isiehe Num- mer 7) Zugriff auf personenbezogene Daten erhältentnehmen.
2.2 Wiederinkraftsetzung nach vorzeitiger Beitragsfreistellung Nach der vorzeitigen Beitragsfreistellung können Sie inner- halb von drei Jahren die Wiederaufnahme der Beitragszah- lung (Wiederinkraftsetzung) bis zur Höhe des ursprünglichen Versicherungsschutzes in Textform beantragen. Bei einer befristeten vorzeitigen Beitragsfreistellung nach Num- mer 3 erfolgt die Wiederinkraftsetzung mit Ablauf der Frist, ohne dass Sie dies beantragen müssen. Voraussetzung ist jeweils, dass zum Zeitpunkt der Wiederin- kraftsetzung der Versicherungsfall noch nicht eingetreten ist und die vom Kunden genutzt oder verarbeitet werden, und/oder (ii) diese personenbezogenen Daten anderweitig verarbeiten oder nutzen muss, geschieht dies im Auftrag des Kunden gemäß Bundesdatenschutzgesetz, verbleibende Beitragszahlungsdauer noch mindes- tens ein Jahr beträgt. Innerhalb von zwölf Monaten ab dem 25.05.2018 aus Termin, zu dem die vor- zeitige Beitragsfreistellung wirksam wurde, erfolgt die Wieder- inkraftsetzung ohne erneute Risikoprüfung. Nach Ablauf die- ser Frist ist eine Wiederinkraftsetzung vom Ergebnis einer er- neuten Gesundheits- und finanziellen Angemessenheitsprü- fung (Finanzielle Angemessenheitsprüfung – siehe Kapitel Spezielle Klauseln der Datenschutzgrundverordnung (VO (EUAllgemeinen Vertragsinformationen) 2016/679)der versicherten Person abhängig. Dies gilt auch im Rahmen von bloßen Prüfungs- oder Wartungsarbeiten bzglDer Versicherungsvertrag wird mit der Beitragshöhe, wie sie vor der Beitragsfreistellung vereinbart war, wieder in Kraft ge- setzt. Der Versicherungsschutz ist aufgrund der IT-Anlage des Kunden oder bzglwährend der Beitragsfreistellung nicht gezahlten Beiträge geringer. auf diesen IT-Anlagen befindlicher Software.
2. Softfolio wird die personenbezogenen Daten nur im Rahmen Sie können den Versicherungsvertrag ebenso mit dem Versi- cherungsschutz, wie er vor der Weisungen des Kunden verarbeiten oder nutzen. Gehen die Weisungen des Kunden über die Anforderungen der DS-GVO hinausBeitragsfreistellung bestan- den hat, hat der Kunde den Softfolio hierdurch entstehenden Aufwand zu vergüten. Softfolio wird den Kunden unverzüglich darauf hinweisenwieder in Kraft setzen, wenn Softfolio der Ansicht ist, dass eine Weisung von dem Kunden gegen geltendes Datenschutzrecht verstößt.
3zu zahlende Beitrag ab der Wiederinkraftsetzung entsprechend erhöht wird. Der Kunde ist alleine verantwortlich für die Einhaltung erhöhte Beitrag wird nach anerkannten Regeln der Bestimmungen des anwendbaren Datenschutzrechts im Hinblick auf (i) die Erhebung der betreffenden personenbezogenen Daten,Versiche- rungsmathematik berechnet. Die Wiederinkraftsetzung erfolgt mit unveränderten Rech- nungsgrundlagen. Die Wiederinkraftsetzung wird gebührenfrei durchgeführt.
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Samples: Berufsunfähigkeits Versicherung
Allgemeine Bedingungen. 35 22 Vorbehalt der Selbstbelieferung § 36 23 Vergütung, Zahlungen
1. 23.1 Die Vergütung für die Überlassung von Programmen wird nach erfolgter Lieferung fällig. Bei Nutzungsverträgen wird die Vergütung nach Zustellung der Zugangsdaten fällig. .
23.2 Soweit nicht ein Festpreis vereinbart ist, werden sämtliche Leistungen von Bauknecht Softfolio nach Auf-and Aufwand vergütet. Soweit nach Aufwand vergütet wird, richten sich Stundensätze, Reisekosten und Nebenkosten nach der jeweils je- weils gültigen Preisliste von Softfolio Bauknecht Softfolio, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bauknecht Softfolio kann monatlich abrechnen.
2. Soweit nicht anderweitig vereinbart, sind Reisekosten und Reisezeiten auch bei Festpreisen gesondert zu vergüten.
3. 23.3 Zahlungen sind sofort nach Rechnungseingang ohne Abzug zu leisten.
4. 23.4 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
5. 23.5 Das Recht des Kunden zur Nutzung der von Bauknecht Softfolio gelieferten Programme ruht, wenn der Kunde in Zahlungsverzug ist.
6. 23.6 Der Kunde ist – unbeschadet seines Rechts, Zahlungen wegen unvollständiger oder fehlerhafter Leistung seitens Bauknecht Softfolio zu verweigern – nicht befugt, Zahlungen zurückzuhalten. Er kann nur mit Forderungen Forde- rungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt, entscheidungsreif oder die von Bauknecht Softfolio anerkannt worden sind.
1. 24.1 Der Kunde erkennt an, dass die von Bauknecht Softfolio gelieferten bzw. erstellten Programme samt Benutzerdokumentation Benut- zerdokumentation und weiterer Unterlagen, auch in zukünftigen Versionen, urheberrechtlich geschützt sind und Betriebsgeheimnisse von Bauknecht Softfolio bzw. des jeweiligen Herstellers darstellen. Der Kunde trifft zeitlich unbegrenzt Vorsorge, dass die Programme vor missbräuchlicher Nutzung geschützt werden.
2. Falls Bauknecht Softfolio dem Kunden Quellprogramme zur Verfügung stellt, darf der Kunde diese Dritten nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Bauknecht Softfolio zugänglich machen. Bauknecht Softfolio darf die Zustimmung nicht entgegen Treu und Glauben verweigern. Bauknecht Softfolio braucht die Zustimmung jedoch nicht dafür zu geben, dass ein Dritter die Pflege der Programme übernimmt.
3. 24.2 Der Kunde darf Vervielfältigungsstücke (Kopien) nur zu notwendigen Sicherungszwecken, als Ersatz oder – im Fall der Lieferung von Quellprogrammen – zur Fehlersuche erstellen. Der Vermerk auf dem gelieferten Datenträger über Programmname, Urheberrechtsinhaber und Lieferant ist auch auf Datenträger mit Kopien anzubringen.
4. 24.3 Dem Kunden ist es untersagt, von den Programmen abgeleitete Programme zu erstellen.
5. 24.4 Der Kunde darf die Benutzerdokumentation der Programme nur für interne Zwecke verwenden und diese nur im Rahmen des eigenen zulässigen Gebrauchs vervielfältigen. Der Kunde darf die Benutzerdokumentation nicht übersetzen, ändern oder erweitern oder davon abgeleitete Werke erstellen.
1. 25.1 Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Sicherung der von ihm gespeicherten Dateien und Daten selbst verantwortlichver- antwortlich.
2. 25.2 Soweit erforderlich, insb. soweit die Leistungen von Bauknecht Softfolio zu Änderungen in den Datensicherungsabläufen Datensiche- rungsabläufen des Kunden führen, wird Bauknecht Softfolio den Kunden in die geänderten Datensicherungsabläufe Datensicherungs- abläufe einweisen.
1. 26.1 Der Kunde wird Bauknecht Softfolio auf Wunsch Fernbetreuung (Ferndiagnose und -korrekturen, Überspielen von neuen Versionen) ermöglichen, soweit diese technisch machbar ist. Der Kunde wird dafür bei sich einen Anschluss an das Telekommunikationsnetz auf eigene Kosten zur Verfügung stellen, sodass die Systeme beider Seiten miteinander gekoppelt werden können. Soweit nichts anderes vereinbart ist, trägt der Kunde evtl. anfallende Leitungskosten.
2. 26.2 Das Anmelden auf dem System des Kunden seitens Bauknecht Softfolio erfolgt durch ein vom Kunden kontrolliertes kon- trolliertes Benutzerprofil/Kennwort. Aus Gründen des Datenschutzes gibt der Kunde die Leitung frei. Bau- knecht Softfolio wird den Kunden über die durchgeführten Maßnahmen informieren.
3. 26.3 Ermöglicht der Kunde die Fernbetreuung nicht, erstattet er Bauknecht Softfolio den dadurch verursachten Mehraufwand, auf jeden Fall Reisezeiten und Mehrkosten für die Beseitigung von Mängeln bzw. Fehlern.
1. 27.1 Soweit Bauknecht Softfolio im Rahmen der unter diesem Vertrag ausgeführten Leistungen (i) Zugriff auf personenbezogene per- sonenbezogene Daten erhält, die vom Kunden genutzt oder verarbeitet werden, und/oder (ii) diese personenbezogenen personen- bezogenen Daten anderweitig verarbeiten oder nutzen muss, geschieht dies im Auftrag des Kunden gemäß Bundesdatenschutzgesetz, ab dem 25.05.2018 aus der Datenschutzgrundverordnung § 11 Bundesdatenschutzgesetz (VO (EU) 2016/679BDSG). Dies gilt auch im Rahmen von bloßen Prüfungs- oder Wartungsarbeiten Wartungsar- beiten bzgl. der IT-Anlage Anlagen des Kunden oder bzgl. auf diesen IT-Anlagen befindlicher SoftwareSoftware (siehe § 11 Abs. 5 BDSG).
2. 27.2 Bauknecht Softfolio wird die personenbezogenen Daten nur im Rahmen der Weisungen des Kunden verarbeiten verar- beiten oder nutzen. Gehen die Weisungen des Kunden über die Anforderungen der DS-GVO des BDSG hinaus, hat der Kunde den Bauknecht Softfolio hierdurch entstehenden Aufwand zu vergüten. Bauknecht Softfolio wird den Kunden unverzüglich darauf hinweisen, wenn Bauknecht Softfolio der Ansicht ist, dass eine Weisung von dem des Kunden gegen geltendes Datenschutzrecht verstößt.
3. 27.3 Der Kunde ist alleine verantwortlich für die Einhaltung der Bestimmungen des anwendbaren Datenschutzrechts Datenschutz- rechts im Hinblick auf (i) die Erhebung der betreffenden personenbezogenen Daten,, (ii) die Offenlegung dieser personenbezogenen Daten gegenüber Bauknecht Softfolio sowie (iii) die von Bauknecht Softfolio gemäß Auf- trag oder auf Weisung des Kunden vorgenommene Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten.
27.4 Der Kunde stellt Bauknecht Softfolio von allen Rechten und Ansprüchen frei, die Dritte gegen Bauknecht Soft- folio wegen einer Verletzung der Pflichten des Kunden aus § 27.3 geltend machen. Der Kunde übernimmt ferner sämtliche Schäden, notwendigen und nützlichen Aufwendungen sowie sonstige angemessenen Kosten (einschließlich Anwaltskosten), die Bauknecht Softfolio dadurch entstehen, dass ein Dritter (einschließlich staatlicher Behörden) rechtliche Schritte (gerichtlich oder außergerichtlich) gegen Bauknecht Softfolio wegen einer Verletzung der Pflichten des Kunden aus § 27.3 einleitet oder unternimmt. Vorstehender Absatz gilt nicht, soweit der Kunde die Verletzung der Pflichten aus § 27.3 nicht zu vertreten hat.
27.5 Bauknecht Softfolio wird nur solche Mitarbeiter einsetzen, die Bauknecht Softfolio vorab gemäß § 5 BDSG auf das Datengeheimnis verpflichtet hat.
27.6 Bauknecht Softfolio wird alle technischen und organisatorischen Maßnahmen treffen, die erforderlich sind, um die für Bauknecht Softfolio anwendbaren Vorschriften des BDSG zu erfüllen, insbesondere die in der Anlage zu § 9 Satz 1 BDSG genannten Anforderungen.
27.7 Bauknecht Softfolio teilt dem Kunden auf Anfrage die Kontaktdaten des betrieblichen Datenschutzbeauftragten von Bauknecht Softfolio mit.
27.8 Sofern Bauknecht Softfolio für die Erfüllung der in § 27 dieses Vertrags genannten Aufgaben von Bauknecht Softfolio Dritte einsetzt, hat Bauknecht Softfolio sicherzustellen, dass alle in § 27 genannten Pflichten von Bauknecht Softfolio auch von diesen Dritten eingehalten werden.
27.9 Bauknecht Softfolio wird alle personenbezogenen Daten, die Bauknecht Softfolio im Rahmen der Auftragsda- tenverarbeitung zur Kenntnis erlangt, vertraulich behandeln und sicher verwahren. Bauknecht Softfolio darf diese Daten nicht an Dritte weitergeben, außer der Kunde hat zuvor ausdrücklich zugestimmt.
27.10 Bauknecht Softfolio wird den Kunden auf sein schriftliches Verlangen hin bei der Wahrung der Rechte der Betroffenen, insbesondere im Hinblick auf die Benachrichtigung, Auskunftserteilung sowie die Berichtigung, Sperrung oder Löschung von personenbezogenen Daten im Rahmen der Möglichkeiten von Bauknecht Soft- folio unterstützen. Der Kunde hat den Bauknecht Softfolio hierdurch entstehenden Aufwand zu vergüten.
27.11 Der Kunde kann sich nach vorheriger Abstimmung mit Bauknecht Softfolio zu Prüfzwecken in den Betriebs- stätten von Bauknecht Softfolio von der Angemessenheit der Maßnahmen zur Einhaltung der technischen und organisatorischen Erfordernisse der für die Auftragsdatenverarbeitung einschlägigen Datenschutzgesetze überzeugen, vorausgesetzt das erfolgt zu den üblichen Geschäftszeiten von Bauknecht Softfolio und ohne Störung des Betriebsablaufs von Bauknecht Softfolio. Xxxxxxxxx Softfolio verpflichtet sich, dem Kunden auf schriftliche Anforderung innerhalb angemessener Frist die Auskünfte zu erteilen, die zur Durchführung der Kontrolle der Pflichten von Bauknecht Softfolio nach § 27 erforderlich sind.
28.1 Treten bei vertragsgemäßer Benutzung der Leistungen von Bauknecht Softfolio Mängel auf, hat der Kunde diese in nachvollziehbarer Form unter Angabe der für die Mängelerkennung zweckdienlichen Informationen zu melden, und zwar auf Verlangen von Bauknecht Softfolio schriftlich. Voraussetzung für alle Ansprüche gegen Bauknecht Softfolio ist, dass der betreffende Mangel reproduzierbar ist oder durch maschinell erzeugte Ausgaben aufgezeigt werden kann. Der Kunde hat Bauknecht Softfolio im Rahmen des Zumutbaren bei der Beseitigung von Mängeln zu unter- stützen, insb. bei einem mangelhaften Programm auf Wunsch von Bauknecht Softfolio das Programm, wie es bei Auftreten des Mangels benutzt wurde, zu übersenden und Maschinenzeit zur Verfügung zu stellen sowie Korrekturmaßnahmen oder Ersatzlieferungen, die Bauknecht Softfolio bereitstellt, einzuspielen.
28.2 Bauknecht Softfolio erbringt die Nacherfüllung nach eigener Xxxx durch Mängelbeseitigung oder durch Er- satzlieferung in angemessener Frist. Bauknecht Softfolio wird bei Mängeln, die den Einsatz eines Programms schwerwiegend beeinträchtigen, bei Bedarf eine Umgehungslösung vor der endgültigen Nacherfüllung bereit- stellen. Bauknecht Softfolio braucht andere Mängel erst zu dem Zeitpunkt beseitigen, zu dem Bauknecht Softfolio das im Rahmen sachgerechter Versionspflege einplant. Bauknecht Softfolio wird auch für solche Mängel Umge- hungslösungen bereitstellen, soweit das für Bauknecht Softfolio zumutbar ist. Bei Programmen, die ausdrück- lich als solche von Vorlieferanten gekennzeichnet sind, braucht Bauknecht Softfolio das nur zu tun, soweit Bauknecht Softfolio dazu technisch in der Lage ist und das Bauknecht Softfolio zu finanziell akzeptablen Kon- ditionen möglich ist. Bauknecht Softfolio wird aber Korrekturmaßnahmen, die beim Vorlieferanten bereits vor- handen sind, bereitstellen.
28.3 Alle Ansprüche gegen Bauknecht Softfolio erlöschen für solche Produkte oder Leistungen von Bauknecht Softfolio, die der Kunde ändert oder in die er sonst wie eingreift, es sei denn, dass der Kunde im Zusammen- hang mit der Mängelmeldung nachweist, dass der Eingriff für den Mangel nicht ursächlich ist.
28.4 Bauknecht Softfolio kann die Vergütung des eigenen Aufwands verlangen, soweit Bauknecht Softfolio auf Grund einer Mängelmeldung tätig geworden ist, ohne dass der Kunde einen Mangel nachgewiesen hat. Dies gilt nicht, soweit Xxxxxxxxx Softfolio aufgrund einer Pflegevereinbarung mit dem Kunden ohnehin hätte tätig werden müssen.
28.5 Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Kunden wegen Mängeln („Gewährleistungsfrist“) beträgt zwölf (12) Monate. Die Erweiterung des Benutzungsumfangs oder die Auslieferung einer weiterentwickelten Version im Rahmen der Pflege führen nicht zu einer neuen Verjährungsfrist.
29.1 Schadensersatzansprüche des Kunden gegen Bauknecht Softfolio (einschl. deren Erfüllungsgehilfen), gleich aus welchem Rechtsgrund, die im Zusammenhang mit diesem Rahmenvertrag oder den Einzelverträgen ent- stehen und die leichte Fahrlässigkeit voraussetzen, bestehen nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht ver- letzt worden ist, deren Verletzung den Vertragszweck gefährden würde (Kardinalpflicht). Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall auf den typischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die Einschränkungen gelten nicht, soweit die Schäden durch die Betriebshaftpflichtversicherung von Bau- knecht Softfolio gedeckt sind, vorausgesetzt der Versicherer hat an Bauknecht Softfolio gezahlt. Xxxxxxxxx Softfolio verpflichtet sich, die bei Abschluss dieses Vertrags bestehende Deckung aufrechtzuerhalten.
29.2 Ansprüche wegen Körperschäden sowie Ansprüche auf der Grundlage des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
30.1 Die Vertragspartner verpflichten sich, über alle ihnen im Rahmen der vertraglichen Zusammenarbeit zur Kennt- nis gelangten vertraulichen Informationen strengstes Stillschweigen zu bewahren und diese Informationen weder weiterzugeben, auf sonstige Art zu verwerten noch Dritte darüber in Kenntnis zu setzen.
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Samples: Software and Service Agreement
Allgemeine Bedingungen. 35 Vorbehalt der Selbstbelieferung § 36 Vergütung, Zahlungen
1. 36.1 Die Vergütung für die Überlassung von Programmen wird nach erfolgter Lieferung fällig. Bei Nutzungsverträgen wird die Vergütung nach Zustellung der Zugangsdaten fällig. .
36.2 Soweit nicht ein Festpreis vereinbart ist, werden sämtliche Leistungen von Bauknecht Softfolio nach Auf-and Auf- wand vergütet. Soweit nach Aufwand vergütet wird, richten sich Stundensätze, Reisekosten und Nebenkosten nach der jeweils je- weils gültigen Preisliste von Bauknecht Softfolio sofern nichts anderes vereinbart ist. Bauknecht Softfolio kann monatlich abrechnen.
2. Soweit nicht anderweitig vereinbart, sind Reisekosten und Reisezeiten auch bei Festpreisen gesondert zu vergüten.
3. 36.3 Zahlungen sind sofort nach Rechnungseingang ohne Abzug zu leisten.
4. 36.4 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
5. 36.5 Das Recht des Kunden zur Nutzung der von Bauknecht Softfolio gelieferten Programme ruht, wenn der Kunde in Zahlungsverzug ist.
6. 36.6 Der Kunde ist – unbeschadet seines Rechts, Zahlungen wegen unvollständiger oder fehlerhafter Leistung seitens Bauknecht Softfolio zu verweigern – nicht befugt, Zahlungen zurückzuhalten. Er kann nur mit Forderungen Forde- rungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt, entscheidungsreif oder die von Bauknecht Softfolio anerkannt aner- kannt worden sind.
1. 37.1 Der Kunde erkennt an, dass die von Bauknecht Softfolio gelieferten bzw. erstellten Programme samt Benutzerdokumentation Benut- zerdokumentation und weiterer Unterlagen, auch in zukünftigen Versionen, urheberrechtlich geschützt sind und Betriebsgeheimnisse von Bauknecht Softfolio bzw. des jeweiligen Herstellers darstellen. Der Kunde trifft zeitlich unbegrenzt Vorsorge, dass die Programme vor missbräuchlicher Nutzung geschützt werden.
2. Falls Bauknecht Softfolio dem Kunden Quellprogramme zur Verfügung stellt, darf der Kunde diese Dritten nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Bauknecht Softfolio zugänglich machen. Bauknecht Softfolio darf die Zustimmung nicht entgegen Treu und Glauben verweigern. Bauknecht Softfolio braucht die Zustimmung Zustim- mung jedoch nicht dafür zu geben, dass ein Dritter die Pflege der Programme übernimmt.
3. 37.2 Der Kunde darf Vervielfältigungsstücke (Kopien) nur zu notwendigen Sicherungszwecken, als Ersatz oder – im Fall der Lieferung von Quellprogrammen – zur Fehlersuche erstellen. Der Vermerk auf dem gelieferten Datenträger über Programmname, Urheberrechtsinhaber und Lieferant ist auch auf Datenträger mit Kopien anzubringen.
4. 37.3 Dem Kunden ist es untersagt, von den Programmen abgeleitete Programme zu erstellen.
5. 37.4 Der Kunde darf die Benutzerdokumentation der Programme nur für interne Zwecke verwenden und diese nur im Rahmen des eigenen zulässigen Gebrauchs vervielfältigen. Der Kunde darf die Benutzerdokumentation Benutzerdokumenta- tion nicht übersetzen, ändern oder erweitern oder davon abgeleitete Werke erstellen.
1. 38.1 Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Sicherung der von ihm gespeicherten Dateien und Daten selbst verantwortlichver- antwortlich.
2. 38.2 Soweit erforderlich, insb. soweit die Leistungen von Bauknecht Softfolio zu Änderungen in den Datensicherungsabläufen Datensiche- rungsabläufen des Kunden führen, wird Bauknecht Softfolio den Kunden in die geänderten Datensicherungsabläufe Datensiche- rungsabläufe einweisen.
1. 39.1 Der Kunde wird Bauknecht Softfolio auf Wunsch Fernbetreuung (Ferndiagnose und -korrekturen, Überspielen Überspie- len von neuen Versionen) ermöglichen, soweit diese technisch machbar ist. Der Kunde wird dafür bei sich einen Anschluss an das Telekommunikationsnetz auf eigene Kosten zur Verfügung stellen, sodass die Systeme Sys- teme beider Seiten miteinander gekoppelt werden können. Soweit nichts anderes vereinbart ist, trägt der Kunde evtl. anfallende Leitungskosten.
2. 39.2 Das Anmelden auf dem System des Kunden seitens Bauknecht Softfolio erfolgt durch ein vom Kunden kontrolliertes kon- trolliertes Benutzerprofil/Kennwort. Aus Gründen des Datenschutzes gibt der Kunde die Leitung frei. Bau- knecht Softfolio wird den Kunden über die durchgeführten Maßnahmen informieren.
3. 39.3 Ermöglicht der Kunde die Fernbetreuung nicht, erstattet er Bauknecht Softfolio den dadurch verursachten Mehraufwand, auf jeden Fall Reisezeiten und Mehrkosten für die Beseitigung von Mängeln bzw. Fehlern.
1. 40.1 Soweit Bauknecht Softfolio im Rahmen der unter diesem Vertrag ausgeführten Leistungen (i) Zugriff auf personenbezogene per- sonenbezogene Daten erhält, die vom Kunden genutzt oder verarbeitet werden, und/oder (ii) diese personenbezogenen perso- nenbezogenen Daten anderweitig verarbeiten oder nutzen muss, geschieht dies im Auftrag des Kunden gemäß ge- mäß Bundesdatenschutzgesetz, ab dem 25.05.2018 aus der Datenschutzgrundverordnung (VO (EU) 2016/679). Dies gilt auch im Rahmen von bloßen Prüfungs- oder Wartungsarbeiten bzgl. der IT-Anlage Anlagen des Kunden oder bzgl. auf diesen IT-Anlagen befindlicher Software.
2. 40.2 Bauknecht Softfolio wird die personenbezogenen Daten nur im Rahmen der Weisungen des Kunden verarbeiten verar- beiten oder nutzen. Gehen die Weisungen des Kunden über die Anforderungen der DS-GVO hinaus, hat der Kunde den Bauknecht Softfolio hierdurch entstehenden Aufwand zu vergüten. Bauknecht Softfolio wird den Kunden unverzüglich darauf hinweisen, wenn Bauknecht Softfolio der Ansicht ist, dass eine Weisung von dem des Kunden gegen geltendes Datenschutzrecht verstößt.
3. 40.3 Der Kunde ist alleine verantwortlich für die Einhaltung der Bestimmungen des anwendbaren Datenschutzrechts Datenschutz- rechts im Hinblick auf (i) die Erhebung der betreffenden personenbezogenen Daten,, (ii) die Offenlegung die- ser personenbezogenen Daten gegenüber Bauknecht Softfolio sowie (iii) die von Bauknecht Softfolio ge- mäß Auftrag oder auf Weisung des Kunden vorgenommene Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten.
40.4 Der Kunde stellt Bauknecht Softfolio von allen Rechten und Ansprüchen frei, die Dritte gegen Bauknecht Softfolio wegen einer Verletzung der Pflichten des Kunden aus § 40.3 geltend machen. Der Kunde über- nimmt ferner sämtliche Schäden, notwendigen und nützlichen Aufwendungen sowie sonstige angemesse- nen Kosten (einschließlich Anwaltskosten), die Bauknecht Softfolio dadurch entstehen, dass ein Dritter (ein- schließlich staatlicher Behörden) rechtliche Schritte (gerichtlich oder außergerichtlich) gegen Bauknecht Softfolio wegen einer Verletzung der Pflichten des Kunden aus § 40.3 einleitet oder unternimmt. Vorstehender Absatz gilt nicht, soweit der Kunde die Verletzung der Pflichten aus § 40.3 nicht zu vertreten hat.
40.5 Bauknecht Softfolio wird nur solche Mitarbeiter einsetzen, die Bauknecht Softfolio vorab gemäß § 5 BDSG auf das Datengeheimnis verpflichtet hat.
40.6 Bauknecht Softfolio wird alle technischen und organisatorischen Maßnahmen treffen, die erforderlich sind, um die für Bauknecht Softfolio anwendbaren Vorschriften der DS-GVO zu erfüllen. Diese werden als Anlage zur Vereinbarung über die Verarbeitung personenbezogener Daten (Auftragsverarbeitung) geführt.
40.7 Bauknecht Softfolio teilt dem Kunden auf Anfrage die Kontaktdaten des betrieblichen Datenschutzbeauftrag- ten von Bauknecht Softfolio mit.
40.8 Sofern Bauknecht Softfolio für die Erfüllung der in § 40 dieses Vertrags genannten Aufgaben von Bauknecht Softfolio Dritte einsetzt, hat Bauknecht Softfolio sicherzustellen, dass alle in § 40 genannten Pflichten von Bauknecht Softfolio auch von diesen Dritten eingehalten werden.
40.9 Bauknecht Softfolio wird alle personenbezogenen Daten, die Bauknecht Softfolio im Rahmen der Auftrags- datenverarbeitung zur Kenntnis erlangt, vertraulich behandeln und sicher verwahren. Bauknecht Softfolio darf diese Daten nicht an Dritte weitergeben, außer der Kunde hat zuvor ausdrücklich zugestimmt.
40.10 Bauknecht Softfolio wird den Kunden auf sein schriftliches Verlangen hin bei der Wahrung der Rechte der Betroffenen, insbesondere im Hinblick auf die Benachrichtigung, Auskunftserteilung sowie die Berichtigung, Sperrung oder Löschung von personenbezogenen Daten im Rahmen der Möglichkeiten von Bauknecht Soft- folio unterstützen. Der Kunde hat den Bauknecht Softfolio hierdurch entstehenden Aufwand zu vergüten.
40.11 Der Kunde kann sich nach vorheriger Abstimmung mit Bauknecht Softfolio zu Prüfzwecken in den Betriebs- stätten von Bauknecht Softfolio von der Angemessenheit der Maßnahmen zur Einhaltung der technischen und organisatorischen Erfordernisse der für die Auftragsdatenverarbeitung einschlägigen Datenschutzgeset- ze überzeugen, vorausgesetzt das erfolgt zu den üblichen Geschäftszeiten von Bauknecht Softfolio und oh- ne Störung des Betriebsablaufs von Bauknecht Softfolio . Xxxxxxxxx Softfolio verpflichtet sich, dem Kunden auf schriftliche Anforderung innerhalb angemessener Frist die Auskünfte zu erteilen, die zur Durchführung der Kontrolle der Pflichten von Bauknecht Softfolio nach § 40 erforderlich sind.
41.1 Treten bei vertragsgemäßer Benutzung der Leistungen von Bauknecht Softfolio Mängel auf, hat der Kunde diese in nachvollziehbarer Form unter Angabe der für die Mängelerkennung zweckdienlichen Informationen zu melden, und zwar auf Verlangen von Bauknecht Softfolio schriftlich. Voraussetzung für alle Ansprüche gegen Bauknecht Softfolio ist, dass der betreffende Mangel reproduzier- bar ist oder durch maschinell erzeugte Ausgaben aufgezeigt werden kann. Der Kunde hat Bauknecht Softfolio im Rahmen des Zumutbaren bei der Beseitigung von Mängeln zu unter- stützen, insb. bei einem mangelhaften Programm auf Wunsch von Bauknecht Softfolio das Programm, wie es bei Auftreten des Mangels benutzt wurde, zu übersenden und Maschinenzeit zur Verfügung zu stellen sowie Korrekturmaßnahmen oder Ersatzlieferungen, die Bauknecht Softfolio bereitstellt, einzuspielen.
41.2 Bauknecht Softfolio erbringt die Nacherfüllung nach eigener Xxxx durch Mängelbeseitigung oder durch Er- satzlieferung in angemessener Frist. Bauknecht Softfolio wird bei Mängeln, die den Einsatz eines Pro- xxxxxx schwerwiegend beeinträchtigen, bei Bedarf eine Umgehungslösung vor der endgültigen Nacherfül- lung bereitstellen. Bauknecht Softfolio braucht andere Mängel erst zu dem Zeitpunkt beseitigen, zu dem Bauknecht Softfolio das im Rahmen sachgerechter Versionspflege einplant. Bauknecht Softfolio wird auch für solche Mängel Umgehungslösungen bereitstellen, soweit das für Bauknecht Softfolio zumutbar ist. Bei Programmen, die ausdrücklich als solche von Vorlieferanten gekennzeichnet sind, braucht Bauknecht Softfolio das nur zu tun, soweit Bauknecht Softfolio dazu technisch in der Lage ist und das Bauknecht Softfolio zu finanziell akzeptab- len Konditionen möglich ist. Bauknecht Softfolio wird aber Korrekturmaßnahmen, die beim Vorlieferanten be- reits vorhanden sind, bereitstellen.
41.3 Alle Ansprüche gegen Bauknecht Softfolio erlöschen für solche Produkte oder Leistungen von Bauknecht Softfolio, die der Kunde ändert oder in die er sonst wie eingreift, es sei denn, dass der Kunde im Zusam- menhang mit der Mängelmeldung nachweist, dass der Eingriff für den Mangel nicht ursächlich ist.
41.4 Bauknecht Softfolio kann die Vergütung des eigenen Aufwands verlangen, soweit Bauknecht Softfolio auf Grund einer Mängelmeldung tätig geworden ist, ohne dass der Kunde einen Mangel nachgewiesen hat. Dies gilt nicht, soweit Xxxxxxxxx Softfolio aufgrund einer Pflegevereinbarung mit dem Kunden ohnehin hätte tätig werden müssen.
41.5 Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Kunden wegen Mängeln („Gewährleistungsfrist“) beträgt zwölf (12) Monate. Die Erweiterung des Benutzungsumfangs oder die Auslieferung einer weiterentwickelten Version im Rahmen der Pflege führen nicht zu einer neuen Verjährungsfrist.
42.1 Schadensersatzansprüche des Kunden gegen Bauknecht Softfolio (einschl. deren Erfüllungsgehilfen), gleich aus welchem Rechtsgrund, die im Zusammenhang mit diesem Rahmenvertrag oder den Einzelverträgen entstehen und die leichte Fahrlässigkeit voraussetzen, bestehen nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt worden ist, deren Verletzung den Vertragszweck gefährden würde (Kardinalpflicht). Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall auf den typischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die Einschränkungen gelten nicht, soweit die Schäden durch die Betriebshaftpflichtversicherung von Bau- knecht Softfolio gedeckt sind, vorausgesetzt der Versicherer hat an Bauknecht Softfolio gezahlt. Xxxxxxxxx Softfolio verpflichtet sich, die bei Abschluss dieses Vertrags bestehende Deckung aufrechtzuerhalten.
42.2 Ansprüche wegen Körperschäden sowie Ansprüche auf der Grundlage des Produkthaftungsgesetzes blei- ben unberührt.
43.1 Die Vertragspartner verpflichten sich, über alle ihnen im Rahmen der vertraglichen Zusammenarbeit zur Kenntnis gelangten vertraulichen Informationen strengstes Stillschweigen zu bewahren und diese Informati- onen weder weiterzugeben, auf sonstige Art zu verwerten noch Dritte darüber in Kenntnis zu setzen.
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Samples: Software and Service Agreement
Allgemeine Bedingungen. 35 Vorbehalt Die nachstehend abgedruckten §§ 2 bis 34 AVBFernwärmeV sind gemäß § 1 Abs. 1 der Selbstbelieferung § 36 VergütungVerordnung Bestandteil der Versorgungsverträge im Geltungsbereich dieser Bedingungen (Abschnitt I):
(1) Der Vertrag soll schriftlich abgeschlossen werden. Ist er auf andere Weise zustande gekommen, Zahlungenso hat das Fernwärmeversorgungsunternehmen den Vertragsabschluss dem Kunden unverzüglich schriftlich zu bestäti- gen. Wird die Bestätigung mit automatischen Einrichtungen ausgefertigt, bedarf es keiner Unterschrift. Im Vertrag oder in der Vertragsbestätigung ist auf die allgemeinen Versorgungsbedingungen hinzuweisen.
1(2) Kommt der Vertrag dadurch zustande, dass Fernwärme aus dem Verteilungsnetz des Fernwärmeversor- gungsunternehmens entnommen wird, so ist der Kunde verpflichtet, dies dem Unternehmen unverzüglich mit- zuteilen. Die Vergütung Versorgung erfolgt zu den für die Überlassung von Programmen wird nach erfolgter Lieferung fällig. Bei Nutzungsverträgen wird die Vergütung nach Zustellung der Zugangsdaten fällig. Soweit nicht ein Festpreis vereinbart ist, werden sämtliche Leistungen von Softfolio nach Auf-and vergütet. Soweit nach Aufwand vergütet wird, richten sich Stundensätze, Reisekosten und Nebenkosten nach der jeweils gültigen Preisliste von Softfolio sofern nichts anderes vereinbart ist. Softfolio kann monatlich abrechnengleichartige Versorgungsverhältnisse geltenden Preisen.
2. Soweit nicht anderweitig vereinbart(3) Das Fernwärmeversorgungsunternehmen ist verpflichtet, sind Reisekosten jedem Neukunden bei Vertragsabschluss sowie den übrigen Kunden auf Verlangen die dem Vertrag zugrunde liegenden allgemeinen Versorgungsbedingungen einschließlich der dazugehörenden Preisregelungen und Reisezeiten auch bei Festpreisen gesondert zu vergüten.
3. Zahlungen sind sofort nach Rechnungseingang ohne Abzug zu leisten.
4. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
5Preislisten unentgeltlich auszuhändigen. Das Recht Fernwärmeversorgungsunternehmen hat dem Kunden im Rahmen des Kunden zur Nutzung der wirtschaftlich Zumutbaren die Mög- lichkeit einzuräumen, den Bezug auf den von Softfolio gelieferten Programme ruht, wenn der Kunde in Zahlungsverzug ist.
6ihm gewünschten Verbrauchszweck oder auf einen Teilbedarf zu beschränken. Der Kunde ist – unbeschadet seines Rechtsverpflichtet, Zahlungen wegen unvollständiger oder fehlerhafter Leistung seitens Softfolio seinen Wärmebedarf im vereinbarten Umfange aus dem Verteilungs- netz des Fernwärmeversorgungsunternehmens zu verweigern – nicht befugt, Zahlungen zurückzuhaltendecken. Er ist berechtigt, Vertragsanpassung zu verlangen, soweit er den Wärmebedarf unter Nutzung regenerativer Energiequellen decken will; Holz ist eine regenera- tive Energiequelle im Sinne dieser Bestimmung.
(1) Das Fernwärmeversorgungsunternehmen stellt zu den jeweiligen allgemeinen Versorgungsbedingungen Dampf, Kondensat oder Heizwasser als Wärmeträger zur Verfügung.
(2) Änderungen der allgemeinen Versorgungsbedingungen werden erst nach öffentlicher Bekanntgabe wirk- sam.
(3) Für das Vertragsverhältnis ist der vereinbarte Wärmeträger maßgebend. Das Fernwärmeversorgungsunter- nehmen kann mittels eines anderen Wärmeträgers versorgen, falls dies in besonderen Fällen aus wirtschaftli- chen oder technischen Gründen zwingend notwendig ist. Die Eigenschaften des Wärmeträgers insbesondere in Bezug auf Temperatur und Druck ergeben sich aus den technischen Anschlussbedingungen. Sie müssen so be- schaffen sein, dass der Wärmebedarf des Kunden in dem vereinbarten Umfang gedeckt werden kann. Zur Än- derung technischer Werte ist das Unternehmen nur mit Forderungen aufrechnenberechtigt, wenn die Wärmebedarfsdeckung des Kunden nicht beeinträchtigt wird oder die Versorgung aus technischen Gründen anders nicht aufrecht erhalten werden kann oder dies gesetzlich oder behördlich vorgeschrieben wird.
(4) Stellt der Kunde Anforderungen an die Wärmelieferung und an die Beschaffenheit des Wärmeträgers, die rechtskräftig festgestelltüber die vorgenannten Verpflichtungen hinausgehen, entscheidungsreif oder die von Softfolio anerkannt worden sindso obliegt es ihm selbst, entsprechende Vorkehrungen zu treffen.
(1) Das Fernwärmeversorgungsunternehmen ist verpflichtet, Wärme im vereinbarten Umfang jederzeit an der Übergabestelle zur Verfügung zu stellen. Dies gilt nicht,
1. Der Kunde erkennt an, dass die von Softfolio gelieferten bzw. erstellten Programme samt Benutzerdokumentation und weiterer Unterlagen, auch in zukünftigen Versionen, urheberrechtlich geschützt sind und Betriebsgeheimnisse von Softfolio bzw. des jeweiligen Herstellers darstellen. Der Kunde trifft zeitlich unbegrenzt Vorsorge, dass die Programme vor missbräuchlicher Nutzung geschützt werden.soweit zeitliche Beschränkungen vertraglich vorbehalten sind,
2. Falls Softfolio soweit und solange das Unternehmen an der Erzeugung, dem Bezug oder der Fortleitung des Wär- meträgers durch höhere Gewalt oder sonstige Umstände, deren Beseitigung ihm wirtschaftlich nicht zugemutet werden kann, gehindert ist.
(2) Die Versorgung kann unterbrochen werden, soweit dies zur Vornahme betriebsnotwendiger Arbeiten erfor- derlich ist. Das Fernwärmeversorgungsunternehmen hat jede Unterbrechung oder Unregelmäßigkeit unverzüg- lich zu beheben.
(3) Das Fernwärmeversorgungsunternehmen hat die Kunden Quellprogramme bei einer nicht nur für kurze Dauer beabsichtigten Unterbrechung der Versorgung rechtzeitig in geeigneter Weise zu unterrichten. Die Pflicht zur Verfügung stelltBenachrichti- gung entfällt, darf wenn die Unterrichtung
1. nach den Umständen nicht rechtzeitig möglich ist und das Unternehmen dies nicht zu vertreten hat oder
2. die Beseitigung von bereits eingetretenen Unterbrechungen verzögern würde.
(1) Für Schäden, die ein Kunde durch Unterbrechung der Kunde Fernwärmeversorgung oder durch Unregelmäßigkei- ten in der Belieferung erleidet, haftet das ihn beliefernde Fernwärmeversorgungsunternehmen aus Vertrag oder unerlaubter Handlung im Falle
1. der Tötung oder Verletzung des Körpers oder der Gesundheit des Kunden, es sei denn, dass der Schaden von dem Unternehmen oder einem Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen weder vorsätz- lich noch fahrlässig verursacht worden ist,
2. der Beschädigung einer Sache, es sei denn, dass der Schaden weder durch Vorsatz noch durch grobe Fahrlässigkeit des Unternehmens oder eines Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verur- sacht worden ist,
3. eines Vermögensschadens, es sei denn, dass dieser weder durch Vorsatz noch durch grobe Fahrläs- sigkeit des Inhabers des Unternehmens oder eines vertretungsberechtigten Organs oder Gesell- schafters verursacht worden ist. § 831 Abs. 1 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches ist nur bei vorsätzlichem Handeln von Verrichtungsgehilfen anzuwenden.
(2) Absatz 1 ist auch auf Ansprüche von Kunden anzuwenden, die diese Dritten nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Softfolio zugänglich gegen ein drittes Fernwärmeversor- gungsunternehmen aus unerlaubter Handlung geltend machen. Softfolio darf Das Fernwärmeversorgungsunternehmen ist verpflichtet, seinen Kunden auf Verlangen über die Zustimmung nicht entgegen Treu und Glauben verweigern. Bauknecht Softfolio braucht die Zustimmung jedoch nicht dafür mit der Schadensverursachung durch ein drittes Unterneh- men zusammenhängenden Tatsachen insoweit Auskunft zu geben, dass ein Dritter die Pflege der Programme übernimmtals sie ihm bekannt sind oder von ihm in zumutbarer Weise aufgeklärt werden können und ihre Kenntnis zur Geltendmachung des Schadensersatzes er- forderlich ist.
(3. Der Kunde darf Vervielfältigungsstücke (Kopien) nur zu notwendigen Sicherungszwecken, als Ersatz oder – im Fall der Lieferung von Quellprogrammen – zur Fehlersuche erstellen. Der Vermerk auf dem gelieferten Datenträger über Programmname, Urheberrechtsinhaber und Lieferant ist auch auf Datenträger mit Kopien anzubringenDie Ersatzpflicht entfällt für Schäden unter 15 Euro.
(4. Dem ) Ist der Kunde berechtigt, die gelieferte Wärme an einen Dritten weiterzuleiten, und erleidet dieser durch Unterbrechung der Fernwärmeversorgung oder durch Unregelmäßigkeiten in der Belieferung einen Schaden, so haftet das Fernwärmeversorgungsunternehmen dem Dritten gegenüber in demselben Umfange wie dem Kunden ist es untersagt, von den Programmen abgeleitete Programme zu erstellenaus dem Versorgungsvertrag.
(5. Der ) Leitet der Kunde darf die Benutzerdokumentation der Programme nur für interne Zwecke verwenden und diese nur gelieferte Wärme an einen Dritten weiter, so hat er im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkeiten sicherzustellen, dass dieser aus unerlaubter Handlung keine weitergehenden Schadensersatzan- sprüche erheben kann, als sie in den Absätzen 1 bis 3 vorgesehen sind. Das Fernwärmeversorgungsunterneh- men hat den Kunden hierauf bei Abschluss des eigenen zulässigen Gebrauchs vervielfältigen. Vertrages besonders hinzuweisen.
(6) Der Kunde darf die Benutzerdokumentation nicht übersetzenhat den Schaden unverzüglich dem ihn beliefernden Fernwärmeversorgungsunternehmen oder, ändern oder erweitern oder davon abgeleitete Werke erstellen.
1wenn dieses feststeht, dem ersatzpflichtigen Unternehmen mitzuteilen. Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Sicherung der von ihm gespeicherten Dateien und Daten selbst verantwortlich.
2. Soweit erforderlich, insb. soweit die Leistungen von Softfolio zu Änderungen in den Datensicherungsabläufen des Kunden führen, wird Softfolio den Kunden in die geänderten Datensicherungsabläufe einweisen.
1. Der Kunde wird Softfolio auf Wunsch Fernbetreuung (Ferndiagnose und -korrekturen, Überspielen von neuen Versionen) ermöglichen, soweit diese technisch machbar ist. Der Kunde wird dafür bei sich einen Anschluss an das Telekommunikationsnetz auf eigene Kosten zur Verfügung stellen, sodass die Systeme beider Seiten miteinander gekoppelt werden können. Soweit nichts anderes vereinbart ist, trägt der Kunde evtl. anfallende Leitungskosten.
2. Das Anmelden auf dem System des Kunden seitens Softfolio erfolgt durch ein vom Kunden kontrolliertes Benutzerprofil/Kennwort. Aus Gründen des Datenschutzes gibt Leitet der Kunde die Leitung freigelieferte Wärme an einen Dritten weiter, so hat er diese Verpflichtung auch dem Dritten aufzuerlegen. Softfolio wird den Kunden über die durchgeführten Maßnahmen informieren.
3. Ermöglicht der Kunde die Fernbetreuung nicht, erstattet er Softfolio den dadurch verursachten Mehraufwand, auf jeden Fall Reisezeiten und Mehrkosten für die Beseitigung von Mängeln bzw. Fehlern.
1. Soweit Softfolio iE N E R G I E - P R O J E K T G E S E L L S C H A F T L A N G E N H A G E N m Rahmen der unter diesem Vertrag ausgeführten Leistungen (i) Zugriff auf personenbezogene Daten erhält, die vom Kunden genutzt oder verarbeitet werden, und/oder (ii) diese personenbezogenen Daten anderweitig verarbeiten oder nutzen muss, geschieht dies im Auftrag des Kunden gemäß Bundesdatenschutzgesetz, ab dem 25.05.2018 aus der Datenschutzgrundverordnung (VO (EU) 2016/679). Dies gilt auch im Rahmen von bloßen Prüfungs- oder Wartungsarbeiten bzgl. der IT-Anlage des Kunden oder bzgl. auf diesen IT-Anlagen befindlicher Software.
2. Softfolio wird die personenbezogenen Daten nur im Rahmen der Weisungen des Kunden verarbeiten oder nutzen. Gehen die Weisungen des Kunden über die Anforderungen der DS-GVO hinaus, hat der Kunde den Softfolio hierdurch entstehenden Aufwand zu vergüten. Softfolio wird den Kunden unverzüglich darauf hinweisen, wenn Softfolio der Ansicht ist, dass eine Weisung von dem Kunden gegen geltendes Datenschutzrecht verstößt.
3. Der Kunde ist alleine verantwortlich für die Einhaltung der Bestimmungen des anwendbaren Datenschutzrechts im Hinblick auf (i) die Erhebung der betreffenden personenbezogenen Daten,b H
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Samples: Versorgungsbedingungen Für Die Versorgung Mit Nahwärme
Allgemeine Bedingungen. 35 Vorbehalt 14 Vertragsart, Beginn, Dauer, Kündigung
14.1 HRF überlässt dem Kunden seine Standardsoftware im Rahmen eines Nutzungsvertrages auf Zeit gegen Zahlung von Miete. Die jeweiligen Mietzahlungen werden je nach von HRF angebotenem und vom Kunden gewähltem Preismodell als Nutzungsgebühr erhoben.
14.2 Der Nutzungsvertrag mit dem Kunden kommt durch Auslieferung der Selbstbelieferung bestellten Programme inklusive des zur Nutzung notwendigen Autorisierungsschlüssels zustande. Der Starttermin des Nutzungsvertrages ist das Auslieferungsdatum. Die Nutzungsgebühr ist ab dem Zeitpunkt der Auslieferung der Programme zu zahlen.
14.3 Die Dauer des Nutzungsvertrages ist unbeschränkt. Allerdings kann der Nutzungsvertrag von beiden Vertragspartnern, und zwar nur insgesamt, mit einer Frist von drei (3) Monaten frühestens zum Ende des auf die Auslieferung folgenden Kalenderjahres oder zum Ende der gegebenenfalls vereinbarten Mindestlaufzeit schriftlich gekündigt werden. Mit dem Ende des Nutzungsvertrages erlischt das Recht zur Nutzung der Programme. HRF kann zum Ende der Vertragslaufzeit die Nutzung der Software unterbinden. Die bisher gespeicherten Nutzerdaten werden hierbei von HRF weder verändert noch gelöscht.
14.4 Jeder Vertragspartner ist berechtigt, den Nutzungsvertrag außerordentlich mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Die außerordentliche, fristlose Kündigung ist zudem aus den folgenden Gründen möglich: • Der andere Vertragspartner verstößt trotz Abmahnung gegen eine wesentliche Verpflichtung aus diesem Vertrag; • Der andere Vertragspartner stellt seine Zahlungen ein, ist überschuldet oder es liegen sonstige Anhaltspunkte dafür vor, dass sich die wirtschaftlichen oder finanziellen Verhältnisse eines dieser Vertragspartner so verschlechtert haben, dass eine Erfüllung ihrer Vertragspflichten in der Weise gefährdet ist, dass ein Festhalten der kündigenden Vertragspartei an dem Vertrag unzumutbar ist; • Über das Vermögen der anderen Vertragspartei wird das gerichtliche Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt; • Es liegt ein sonstiger wichtiger Grund vor, der von einem der Vertragspartner zu vertreten ist und der es für den anderen Vertragspartner unzumutbar macht, diesen Vertrag bis zur nächsten ordentlichen Kündigungsmöglichkeit fortzuführen.
14.5 Die Kündigung bedarf der Schriftform. § 36 Vergütung15 Nutzungsgebühr (Miete), Zahlungen
115.1 Die Nutzungsgebühr (Miete) für die Dauer eines Vertrages besteht je nach Angebot durch HRF entweder aus einer zu zahlenden Überlassungsvergütung und jährlich wiederkehrenden Nutzungsgebühren oder monatlich wiederkehrenden Nutzungsgebühren. Die Vergütung für die Überlassung von Programmen wird Überlassungsvergütung ist nach erfolgter Lieferung Auslieferung der Programme fällig. Die jährliche wiederkehrende Nutzungsgebühr ist kalenderjährlich im Voraus, erstmalig mit Auslieferung der Programme zu zahlen. Der Kunde kann die Nutzungsgebühr gegen Zahlung eines Zuschlags auch halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich im Voraus zahlen. Bei Nutzungsverträgen wird die Vergütung nach Zustellung Angeboten mit monatlich wiederkehrender Nutzungsgebühr kann diese nur monatlich im Voraus gezahlt werden.
15.2 Alle Unterstützungsleistungen (insb. Einsatzvorbereitung, Installation und Demonstration der Zugangsdaten fällig. Soweit nicht ein Festpreis vereinbart istBetriebsbereitschaft, Umstellung der Altdaten, Einweisung, Schulung oder Beratung) werden sämtliche Leistungen von Softfolio nach Auf-and vergütet. Soweit nach Aufwand vergütet vergütet, sofern nichts anderes vereinbart wird, . Dabei richten sich Stundensätze, Tagessätze (7 Stunden), Reisekosten und Nebenkosten nach der jeweils gültigen Preisliste von Softfolio HRF, sofern nichts anderes vereinbart ist. Softfolio HRF kann monatlich abrechnen.
2. Soweit nicht anderweitig vereinbart, sind Reisekosten und Reisezeiten auch bei Festpreisen gesondert zu vergüten.
3. 15.3 Zahlungen sind sofort innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungseingang Rechnungsstellung ohne Abzug zu leisten.
4. 15.4 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen UmsatzsteuerMehrwertsteuer.
515.5 Kommt der Kunde mit der Entrichtung der Nutzungsgebühr für mehr als zwei Monate in Verzug, ist HRF berechtigt, diesen Vertrag außerordentlich zu kündigen, es sei denn, der Kunde hat den Verzug nicht zu vertreten. Das Recht Ein Verschulden der Erfüllungsgehilfen des Kunden zur Nutzung wird diesem zugerechnet. Im Falle dieser außerordentlichen Kündigung werden sowohl die noch nicht gezahlten als auch die bis zum Ende einer vereinbarten Mindestlaufzeit des Nutzungsvertrags noch ausstehenden Nutzungsgebühren sofort in einer Summe fällig.
15.6 HRF ist berechtigt, mit Wirkung vom nächsten Kalenderjahr an diejenige Nutzungsgebühr zu verlangen, die HRF bei Abschluss neuer Verträge gemäß Preisliste verlangt. Erhöhungen sind drei (3) Monate im Voraus anzukündigen. HRF ist verpflichtet, Senkungen ohne Ankündigungsfrist weiterzugeben. § 16 Störungen bei der Leistungserbringung, Verzug
16.1 Soweit eine Ursache, die HRF nicht zu vertreten hat, einschließlich Streik oder Aussperrung, die Termineinhaltung beeinträchtigt, kann HRF eine angemessene Verschiebung der Termine verlangen. Erhöht sich der Aufwand aufgrund einer Ursache im Verantwortungsbereich des Kunden, kann HRF auch die Vergütung des eigenen Mehraufwands verlangen. § 17 Haftung von Softfolio gelieferten Programme ruhtHRF Es gelten die gesetzlichen Vorschriften mit folgender Maßgabe:
17.1 Die Beseitigung von Mängeln richtet sich nach § 6.
17.2 Ansprüche auf Ersatz von Vermögensschäden gegen HRF (einschließlich deren Erfüllungsgehilfen), die leichte Fahrlässigkeit voraussetzen, bestehen nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht/Kardinalpflicht verletzt worden ist. Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall je Vertragsjahr auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt bzw. auf den höheren der Kunde in Zahlungsverzug istfolgenden Werte: vertragsjährliche Nutzungsgebühr (ohne MwSt.
6) oder EURO 100.000. Der Kunde ist – unbeschadet seines Rechtskann bei Abschluss des Vertrags eine weitergehende Haftung gegen Zahlung eines Risikozuschlags verlangen. Soweit das Mietrecht den Ersatz von Vermögensschäden wegen Mängeln unabhängig von Verschulden vorsieht, Zahlungen wegen unvollständiger oder fehlerhafter Leistung seitens Softfolio zu verweigern – nicht befugtbesteht dieser Anspruch nur, Zahlungen zurückzuhalten. Er kann nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt, entscheidungsreif oder die von Softfolio anerkannt worden sindwenn HRF Verschulden trifft.
117.3 Die Haftung von HRF entfällt, wenn im Einzelfall die Mängel auf Weisungen des Kunden beruhen. Der Kunde erkennt anFalls HRF Bedenken gegen eine Weisung hat, dass die von Softfolio gelieferten bzw. erstellten Programme samt Benutzerdokumentation und weiterer Unterlagen, auch in zukünftigen Versionen, urheberrechtlich geschützt sind und Betriebsgeheimnisse von Softfolio bzw. des jeweiligen Herstellers darstellen. Der Kunde trifft zeitlich unbegrenzt Vorsorge, dass die Programme vor missbräuchlicher Nutzung geschützt werdenwird HRF dies dem Kunden mitteilen.
2. Falls Softfolio dem Kunden Quellprogramme zur Verfügung stellt17.4 Bei Datenverlust haftet HRF nur auf den bei Vorhandensein von Sicherungskopien erforderlichen Rekonstruktionsaufwand, darf soweit der Kunde diese Dritten nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Softfolio zugänglich machenfür die Datensicherung verantwortlich ist. Softfolio darf die Zustimmung nicht entgegen Treu und Glauben verweigern. Bauknecht Softfolio braucht die Zustimmung jedoch nicht dafür zu geben§ 18 Vertraulichkeit
18.1 HRF verpflichtet sich, dass ein Dritter die Pflege der Programme übernimmt.
3. Der Kunde darf Vervielfältigungsstücke (Kopien) nur zu notwendigen Sicherungszwecken, als Ersatz oder – im Fall der Lieferung von Quellprogrammen – zur Fehlersuche erstellen. Der Vermerk auf dem gelieferten Datenträger über Programmname, Urheberrechtsinhaber und Lieferant ist auch auf Datenträger mit Kopien anzubringen.
4. Dem Kunden ist es untersagt, von den Programmen abgeleitete Programme zu erstellen.
5. Der Kunde darf die Benutzerdokumentation der Programme nur für interne Zwecke verwenden und diese nur alle im Rahmen des eigenen zulässigen Gebrauchs vervielfältigenVertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Betriebsgeheimnissen und von schriftlich als vertraulich bezeichneten Informationen nur zur Durchführung des Vertrags zu verwenden und zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln. Der Kunde darf die Benutzerdokumentation nicht übersetzen, ändern oder erweitern oder davon abgeleitete Werke erstellenHRF verpflichtet ihre Mitarbeiter zur Wahrung der Vertraulichkeit.
118.2 HRF darf den Namen des Kunden und eine Kurzbeschreibung der erbrachten Leistung in eine Referenzliste aufnehmen. Alle anderen Werbehinweise auf den Kunden werden vorab mit ihm abgesprochen. § 19 Schriftform, Gerichtsstand
19.1 Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Sicherung Vertrag und seine Änderungen bedürfen der von ihm gespeicherten Dateien und Daten selbst verantwortlichSchriftform.
2. Soweit erforderlich, insb. soweit die Leistungen von Softfolio zu Änderungen in den Datensicherungsabläufen des Kunden führen, wird Softfolio den Kunden in die geänderten Datensicherungsabläufe einweisen.
1. Der Kunde wird Softfolio auf Wunsch Fernbetreuung (Ferndiagnose und -korrekturen, Überspielen von neuen Versionen) ermöglichen, soweit diese technisch machbar ist. Der Kunde wird dafür bei sich einen Anschluss an das Telekommunikationsnetz auf eigene Kosten zur Verfügung stellen, sodass die Systeme beider Seiten miteinander gekoppelt werden können. Soweit nichts anderes vereinbart ist, trägt der Kunde evtl. anfallende Leitungskosten.
2. Das Anmelden auf dem System des Kunden seitens Softfolio erfolgt durch ein vom Kunden kontrolliertes Benutzerprofil/Kennwort. Aus Gründen des Datenschutzes gibt der Kunde die Leitung frei. Softfolio wird den Kunden über die durchgeführten Maßnahmen informieren.
3. Ermöglicht der Kunde die Fernbetreuung nicht, erstattet er Softfolio den dadurch verursachten Mehraufwand, auf jeden Fall Reisezeiten und Mehrkosten für die Beseitigung von Mängeln bzw. Fehlern.
1. Soweit Softfolio 19.2 Gerichtsstand im Rahmen Verhältnis zu Kaufleuten ist der unter diesem Vertrag ausgeführten Leistungen (i) Zugriff auf personenbezogene Daten erhält, die vom Kunden genutzt oder verarbeitet werden, und/oder (ii) diese personenbezogenen Daten anderweitig verarbeiten oder nutzen muss, geschieht dies im Auftrag des Kunden gemäß Bundesdatenschutzgesetz, ab dem 25.05.2018 aus der Datenschutzgrundverordnung (VO (EU) 2016/679). Dies gilt auch im Rahmen Sitz von bloßen Prüfungs- oder Wartungsarbeiten bzgl. der IT-Anlage des Kunden oder bzgl. auf diesen IT-Anlagen befindlicher SoftwareHRF.
2. Softfolio wird die personenbezogenen Daten nur im Rahmen der Weisungen des Kunden verarbeiten oder nutzen. Gehen die Weisungen des Kunden über die Anforderungen der DS-GVO hinaus, hat der Kunde den Softfolio hierdurch entstehenden Aufwand zu vergüten. Softfolio wird den Kunden unverzüglich darauf hinweisen, wenn Softfolio der Ansicht ist, dass eine Weisung von dem Kunden gegen geltendes Datenschutzrecht verstößt.
3. Der Kunde ist alleine verantwortlich für die Einhaltung der Bestimmungen des anwendbaren Datenschutzrechts im Hinblick auf (i) die Erhebung der betreffenden personenbezogenen Daten,
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Bedingungen. 35 Vorbehalt 1 Geltungsbereich § 2 Angebot
(1) Angebote von RIEDEL sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst dadurch zustande, dass XXXXXX den Auftrag des Kunden schriftlich bestätigt.
(2) Für den Umfang und den Zeitpunkt der Selbstbelieferung Lieferung ist allein die schriftliche Auftragsbestätigung von XXXXXX maßgeblich (vgl. auch § 36 Vergütung4).
(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, Zahlungengelten die Preise zuzüglich jeweils geltender Mehr- wertsteuer, etwaiger anderweitiger Steuern (Quellensteuer etc.), Zölle bzw. anderer Abgaben und der Kosten für Verpackung und Fracht. Diese Kosten, Steuern, Zölle und sonstige Abgaben sind vom Kunden zu tragen.
1(2) Angaben von XXXXXX im Angebot und in der Auftrags- bestätigung hinsichtlich des voraussichtlichen Personal- und Materialaufwands basieren auf dem im Angebot bzw. Die Vergütung für in der Auftragsbestätigung genannten Zeitplan. Dem Kunden ist bewusst, dass etwaige zeitliche Änderungen zu einer Anpassung der kalkulierten Personal- und Materialkosten führen können.
(3) Der Personal-Tagessatz beinhaltet eine Arbeitszeit von maximal 10 Stunden, inklusive Reise- und Pausenzeiten. Überstunden werden gesondert abgerechnet.
(4) Wünscht der Kunde die Überlassung Lieferung zu dem von Programmen RIEDEL im Angebot ausgewiesenen Liefertermin und kann dieser Liefertermin infolge verzögerter Beauftragung durch den Kunden nur im Wege einer Express-Lieferung eingehalten werden, hat der Kunde hierdurch entstehende Zusatzkosten zu tragen. Dasselbe gilt, wenn es RIEDEL infolge unvorher- sehbarer bzw. unvermeidbarer Umstände, insbesondere aufgrund von Naturgewalten, Streiks etc. nur im Wege einer Express-Lieferung möglich ist, den vereinbarten Liefertermin einzuhalten. Solcher Art zusätzliche Transportkosten werden gesondert abgerechnet.
(5) RIEDEL behält sich das Recht vor, die Preise angemes- sen zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifab- schlüssen oder Materialpreissteigerungen, eintreten. Diese wird nach erfolgter Lieferung RIEDEL dem Kunden auf Verlangen nachweisen.
(6) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Bei Nutzungsverträgen wird die Vergütung nach Zustellung der Zugangsdaten fällig. Soweit nicht ein Festpreis vereinbart ist, werden sämtliche Leistungen Der Abzug von Softfolio nach Auf-and vergütet. Soweit nach Aufwand vergütet wird, richten sich Stundensätze, Reisekosten und Nebenkosten nach der jeweils gültigen Preisliste von Softfolio sofern nichts anderes vereinbart ist. Softfolio kann monatlich abrechnenSkonto bedarf besonderer schriftlicher Bestätigung durch RIEDEL.
2. Soweit nicht anderweitig vereinbart, sind Reisekosten und Reisezeiten auch bei Festpreisen gesondert zu vergüten.
3. Zahlungen sind sofort nach Rechnungseingang ohne Abzug zu leisten.
4. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
5. Das Recht des Kunden zur Nutzung der von Softfolio gelieferten Programme ruht, wenn (7) Kommt der Kunde in Zahlungsverzug istZahlungsverzug, hat XXXXXX einen Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz p.a. Die Gel- tendmachung eines weiteren Schadens sowie einer Beitrei- bungspauschale i.H.v. EUR 40,00 bleiben vorbehalten.
6(8) Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von RIEDEL anerkannt sind. Außerdem ist der Kunde zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
(1) Der Beginn der von RIEDEL angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.
(2) Gerät RIEDEL aus Gründen, die RIEDEL zu vertreten hat, in Verzug, so ist die Schadenersatzhaftung im Fall leichter und grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(3) Die Einhaltung der Lieferverpflichtung durch RIEDEL setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.
(4) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so ist RIEDEL berechtigt, den RIEDEL entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen.
(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung "ab Lager" vereinbart und die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware das Lager verlässt.
(2) Sofern der Kunde es wünscht, wird RIEDEL die Liefe- rung durch eine Transportversicherung eindecken. Die insoweit anfallenden Kosten trägt der Kunde.
(1) RIEDEL leistet Gewähr für von RIEDEL zu vertretende Mängel, soweit es sich nicht um unerhebliche Mängel handelt. XXXXXX ist nach ihrer Xxxx zur Verbesserung (Nachbesserung oder Nachtrag des Fehlenden) oder Austausch der Sache berechtigt. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Gewährleistungsbehelfe unmöglich oder unverhältnismäßig sein, ist RIEDEL berechtigt, sie zu verweigern. XXXXXX ist in allen Fällen nach freier Xxxx berechtigt, dem Kunden eine angemessene Preisminderung zu gewähren. Darüber hinausgehende Gewährleistungsbe- helfe (insbesondere Wandlung) werden ausgeschlossen. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, die Kosten einer Ersatzvornahme zur Mängelbeseitigung durch Dritte mit Forderungen von RIEDEL zu verrechnen.
(2) Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden – unbeschadet seines Rechtsgleich aus wel- chen Rechtsgründen – ausgeschlossen.
(1) Schadenersatzansprüche in Fällen leichter und grober Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen. Die Beweislast für das Vorliegen eines haftungsbegründenden Verschuldensgra- des trifft den Kunden. Die Anwendung des § 1298 ABGB wird abbedungen.
(2) Ersatzansprüche verjähren jedenfalls in zwei Jahren nach Erbringung der Lieferung oder Leistung.
(3) Eine weitergehende Haftung aus Schadenersatz als in § 7 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Insbe- sondere besteht für Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden keine Haftung. Jegliche Schadenersatzansprüche sind in Summe auf die Höhe des geleisteten Entgelts begrenzt.
(4) Die Haftungsbeschränkung gilt auch für durch Erfül- lungsgehilfen (§ 1313a ABGB) verursachte Schäden.
(5) Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von RIEDEL.
(6) Der Haftungsausschluss gilt nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz (PHG).
(1) RIEDEL behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen wegen unvollständiger aus dem Kaufvertrag mit dem Kunden vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist RIEDEL berechtigt, die Rückgabe der Kaufsache zu verlangen, ohne vorher vom Vertrag zurückzutreten oder fehlerhafter Leistung seitens Softfolio eine Nachfrist zu verweigern – setzen. In der Rücknahme der Kaufsache durch XXXXXX liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. XXXXXX ist nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungser- lös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
(3) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde RIEDEL unverzüglich schriftlich zu verständigen, damit RIEDEL Klage gemäß § 37 EO bzw. § 44 IO erheben kann. Soweit der Dritte nicht befugtin der Lage ist, Zahlungen zurückzuhaltenRIEDEL die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zu ersetzen, haftet der Kunde für den RIEDEL entstandenen Ausfall. XXXXXX ist in diesem Fall zudem berechtigt, die Rückgabe der Kaufsache zu verlangen.
(4) Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Er kann nur mit Forderungen aufrechnentritt XXXXXX jedoch bereits jetzt alle Forderungen, die rechtskräftig festgestelltihm aus der Weiterveräu- ßerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, entscheidungsreif und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist, mit allen Neben- rechten einseitig unwiderruflich ab. Mit Aufnahme der Geschäftsbeziehung zu RIEDEL ist ein Generalzessions- vermerk in der Offenen-Posten-Liste des Kunden zu setzen. Nach Entstehung der Forderung ist ein Zessionsvermerk im einzelnen Kundenkonto zu setzen. Dieser Zessionsvermerk muss auch in der Offenen-Posten-Liste aufscheinen. Diese Zessionsvermerke müssen derartig ausgestaltet sein, dass eine wirksame Sicherungszession bewirkt wird. XXXXXX ist berechtigt, die von Softfolio anerkannt worden sind.
1Setzung der Zessionsvermerke durch Einsichtnahme in die Offene-Posten-Liste zu kontrollieren. Der Kunde erkennt anbleibt XXXXXX gegenüber berechtigt, die Forderung selbst einzuziehen, solange er seinen Zahlungs- verpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nach- kommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wird oder Zahlungseinstellung erfolgt. Ist jedoch einer dieser Fälle eingetreten, kann RIEDEL verlangen, dass die von Softfolio gelieferten bzw. erstellten Programme samt Benutzerdokumentation und weiterer Unterlagen, auch in zukünftigen Versionen, urheberrechtlich geschützt sind und Betriebsgeheimnisse von Softfolio bzw. des jeweiligen Herstellers darstellen. Der Kunde trifft zeitlich unbegrenzt Vorsorge, dass die Programme vor missbräuchlicher Nutzung geschützt werden.
2. Falls Softfolio dem Kunden Quellprogramme zur Verfügung stellt, darf der Kunde diese Dritten nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Softfolio zugänglich machen. Softfolio darf RIEDEL die Zustimmung nicht entgegen Treu abgetretenen Forderungen und Glauben verweigern. Bauknecht Softfolio braucht deren Schuld- ner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die Zustimmung jedoch nicht dafür zu geben, dass ein Dritter hier zugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) iSd § 1396 ABGB die Pflege der Programme übernimmt.
3. Der Kunde darf Vervielfältigungsstücke Abtretung mitteilt (Kopien) nur zu notwendigen Sicherungszwecken, als Ersatz oder – im Fall der Lieferung von Quellprogrammen – zur Fehlersuche erstellen. Der Vermerk auf dem gelieferten Datenträger über Programmname, Urheberrechtsinhaber und Lieferant ist auch auf Datenträger mit Kopien anzubringen.
4. Dem Kunden ist es untersagt, von den Programmen abgeleitete Programme zu erstellen.
5. Der Kunde darf die Benutzerdokumentation der Programme nur für interne Zwecke verwenden und diese nur im Rahmen des eigenen zulässigen Gebrauchs vervielfältigen. Der Kunde darf die Benutzerdokumentation nicht übersetzen, ändern oder erweitern oder davon abgeleitete Werke erstellen.
1Drittschuldnerverständigung). Der Kunde ist zur Weiter- veräußerung der Kaufsache nur im üblichen, ordnungsmä- ßigen Geschäftsgang und nur mit der Maßgabe berechtigt, dass der Kunde mit seinem Abnehmer seinerseits einen Eigentumsvorbehalt vereinbart und die Forderungen aus dem Weiterverkauf auch tatsächlich auf RIEDEL übergehen.
(5) Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für RIEDEL vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen RIEDEL nicht gehörenden Gegen- ständen verarbeitet, so erwirbt RIEDEL das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die ordnungsgemäße Sicherung der von ihm gespeicherten Dateien und Daten selbst verantwortlichunter Vorbe- halt gelieferte Kaufsache.
2(6) Wird die Kaufsache mit anderen, RIEDEL nicht gehö- renden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt RIEDEL Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen vermischten Gegen- ständen zur Zeit der Vermischung. Soweit erforderlichErfolgt die Vermischung in der Weise, insb. soweit dass die Leistungen von Softfolio zu Änderungen in den Datensicherungsabläufen Sache des Kunden führenals Hauptsache anzusehen ist, wird Softfolio den Kunden in die geänderten Datensicherungsabläufe einweisen.
1so gilt als vereinbart, dass der Kunde RIEDEL anteilmäßig Miteigentum einräumt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Miteigentum für RIEDEL.
(7) Zur Sicherung der Forderungen von RIEDEL gegen den Kunden tritt der Kunde RIEDEL auch jene Forderungen ab, die ihm durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegenüber einem Dritten erwachsen.
(8) XXXXXX verpflichtet sich, die RIEDEL zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden in dem Ausmaß freizugeben, als der durch eine Veräußerung realisierbare Wert der RIEDEL zustehenden Sicherheiten die zu sichern- den Forderungen um mehr als 20% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt RIEDEL.
(1) Als ausschließlicher Gerichtsstand wird Softfolio auf Wunsch Fernbetreuung das sachlich zuständige Gericht für Wien Innere Stadt vereinbart.
(Ferndiagnose und -korrekturen, Überspielen von neuen Versionen2) ermöglichen, soweit diese technisch machbar ist. Der Kunde wird dafür bei Sofern sich einen Anschluss an das Telekommunikationsnetz auf eigene Kosten zur Verfügung stellen, sodass die Systeme beider Seiten miteinander gekoppelt werden können. Soweit aus der Auftragsbestätigung nichts anderes vereinbart istergibt, trägt ist der Kunde evtl. anfallende LeitungskostenGeschäftssitz von RIEDEL in Wien Erfüllungs- ort.
2. Das Anmelden auf dem System (3) Die Vertragsbeziehungen unterliegen materiellem österreichischem Recht unter Ausschluss der Kollisi- onsnormen (insbesondere IPRG und EVÜ) und unter Ausschluss des Kunden seitens Softfolio erfolgt durch ein vom Kunden kontrolliertes Benutzerprofil/Kennwort. Aus Gründen des Datenschutzes gibt der Kunde die Leitung frei. Softfolio wird den Kunden über die durchgeführten Maßnahmen informierenUN-Kaufrechts.
3. Ermöglicht der Kunde die Fernbetreuung nicht, erstattet er Softfolio den dadurch verursachten Mehraufwand, auf jeden Fall Reisezeiten und Mehrkosten für die Beseitigung von Mängeln bzw. Fehlern.
1. Soweit Softfolio im Rahmen der unter diesem Vertrag ausgeführten Leistungen (i) Zugriff auf personenbezogene Daten erhält, die vom Kunden genutzt oder verarbeitet werden, und/oder (ii) diese personenbezogenen Daten anderweitig verarbeiten oder nutzen muss, geschieht dies im Auftrag des Kunden gemäß Bundesdatenschutzgesetz, ab dem 25.05.2018 aus der Datenschutzgrundverordnung (VO (EU) 2016/679). Dies gilt auch im Rahmen von bloßen Prüfungs- oder Wartungsarbeiten bzgl. der IT-Anlage des Kunden oder bzgl. auf diesen IT-Anlagen befindlicher Software.
2. Softfolio wird die personenbezogenen Daten nur im Rahmen der Weisungen des Kunden verarbeiten oder nutzen. Gehen die Weisungen des Kunden über die Anforderungen der DS-GVO hinaus, hat der Kunde den Softfolio hierdurch entstehenden Aufwand zu vergüten. Softfolio wird den Kunden unverzüglich darauf hinweisen, wenn Softfolio der Ansicht ist, dass eine Weisung von dem Kunden gegen geltendes Datenschutzrecht verstößt.
3. Der Kunde ist alleine verantwortlich für die Einhaltung der Bestimmungen des anwendbaren Datenschutzrechts im Hinblick auf (i) die Erhebung der betreffenden personenbezogenen Daten,
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Allgemeine Bedingungen. 35 Vorbehalt 1 Geltungsbereich
(1) Die Suchy CREATIVE, Xxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxx (im Folgenden „Auftragnehmer“ genannt), erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Selbstbelieferung § 36 VergütungGrundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für zukünftige Verträge zwischen den Parteien aus dem Bereich Hosting (und Domains), Zahlungenselbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
1(2) Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erkennt der Auftragnehmer nicht an, es sei denn, der Auftragnehmer hätte diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Die Vergütung für die Überlassung von Programmen wird nach erfolgter Lieferung fällig. Bei Nutzungsverträgen wird die Vergütung nach Zustellung der Zugangsdaten fällig. Soweit nicht Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers gelten auch dann, wenn er in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden seine Leistungen vorbehaltlos erbringt.
(3) Der Auftragnehmer kann diese AGB innerhalb einer angemessenen Frist inhaltlich ändern, sofern ein Festpreis vereinbart sachlicher Grund hierfür gege- ben ist, werden sämtliche Leistungen von Softfolio nach Auf-and vergütetd.h. Soweit nach Aufwand vergütet wirdder Vertragspartner darf durch die Änderung nicht schlechter gestellt werden. Ein sachlicher Grund kann in der Änderung der Gesetzeslage, richten sich Stundensätze, Reisekosten und Nebenkosten nach der jeweils gültigen Preisliste von Softfolio sofern nichts anderes vereinbart isthöchstrichterlichen Rechtsprechung oder der Marktgegebenheiten liegen. Softfolio kann monatlich abrechnen.
2Der Auftragnehmer teilt dem Kunden in diesem Fall die geänderte Fassung der AGB schriftlich unter Setzung einer angemessenen Reaktionsfrist mit. Soweit nicht anderweitig vereinbart, sind Reisekosten und Reisezeiten auch bei Festpreisen gesondert zu vergüten.
3. Zahlungen sind sofort nach Rechnungseingang ohne Abzug zu leisten.
4. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
5. Das Recht des Kunden zur Nutzung der von Softfolio gelieferten Programme ruht, wenn Widerspricht der Kunde in Zahlungsverzug ist.
6der Änderung nicht innerhalb der vom Auftragnehmer gesetzten Frist, gilt die Änderung als genehmigt. Der Kunde ist – unbeschadet seines Rechts, Zahlungen wegen unvollständiger oder fehlerhafter Leistung seitens Softfolio zu verweigern – nicht befugt, Zahlungen zurückzuhalten. Er kann nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt, entscheidungsreif oder die von Softfolio anerkannt worden sind.
1. Der Kunde erkennt anAuftragnehmer weist den Kunden in der Änderungs-Ankündigung darauf hin, dass die von Softfolio gelieferten bzwÄnderung wirksam wird, wenn er nicht widerspricht. erstellten Programme samt Benutzerdokumentation und weiterer Unterlagen, auch in zukünftigen Versionen, urheberrechtlich geschützt sind und Betriebsgeheimnisse von Softfolio § 2 Leistungspflichten des Auftragnehmers
(1) Die Leistungspflichten des Auftragnehmers ergeben sich aus der zum Zeitpunkt der Bestellung aktuellen Beschreibung des Dienstes bzw. des jeweiligen Herstellers darstellenProdukts.
(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, seine Leistungen zu erweitern, dem technischen Fortschritt anzupassen und/oder Verbesserungen vorzunehmen. Dies gilt insbesondere, wenn die Anpassung erforderlich erscheint, um Missbrauch zu verhindern, oder der Auftragneh- mer aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Leistungsanpassung verpflichtet ist.
(3) Stellt der Auftragnehmer Zusatzleistungen ohne zusätzliches Entgelt zur Verfügung, hat der Kunde auf ihre Erbringung keinen Erfüllungsanspruch. Der Kunde trifft zeitlich unbegrenzt VorsorgeAuftragnehmer ist berechtigt, dass die Programme vor missbräuchlicher Nutzung geschützt werdensolche bisher vergütungsfrei zur Verfügung gestellten Dienste innerhalb angemes- xxxxx Xxxxx einzustellen, zu ändern oder nur noch gegen Entgelt anzubieten. In einem solchen Fall wird der Auftragnehmer den Kunden rechtzeitig informieren.
2. Falls Softfolio (4) Der Auftragnehmer ist dem Kunden Quellprogramme zur Verfügung stellt, darf der Kunde diese Dritten nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Softfolio zugänglich machen. Softfolio darf die Zustimmung nicht entgegen Treu und Glauben verweigern. Bauknecht Softfolio braucht die Zustimmung jedoch nicht dafür gegenüber zu geben, dass ein Dritter die Pflege der Programme übernimmt.
3. Der Kunde darf Vervielfältigungsstücke technischer Unterstützung (KopienSupport) nur zu notwendigen Sicherungszwecken, als Ersatz oder – im Fall der Lieferung von Quellprogrammen – zur Fehlersuche erstellen. Der Vermerk auf dem gelieferten Datenträger über Programmname, Urheberrechtsinhaber und Lieferant ist auch auf Datenträger mit Kopien anzubringen.
4. Dem Kunden ist es untersagt, von den Programmen abgeleitete Programme zu erstellen.
5. Der Kunde darf die Benutzerdokumentation der Programme nur für interne Zwecke verwenden und diese nur im Rahmen des eigenen zulässigen Gebrauchs vervielfältigenvertraglich Vereinbarten verpflichtet. Darüber hinaus gewährt der Auftragnehmer dem Kunden keine kostenlosen Supportleistungen. Der Auftragnehmer leistet keinen direkten Support für Kunden des Kunden, sofern keine anderweitigen Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden.
(5) Soweit dem Kunden feste IP-Adressen zur Verfügung gestellt werden, behält sich der Auftragnehmer vor, die dem Kunden zugewiese- ne(n) IP-Adresse(n) zu ändern, sofern dies aus technischen oder rechtlichen Gründen erforderlich ist. § 3 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, notwendige Daten, wie dessen Adressdaten, Bankverbindung und E-Mail-Adresse dem Auftragnehmer ge- genüber vollständig und richtig anzugeben. Er verpflichtet sich, den Auftragnehmer jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteil- ten Kontaktdaten sowie der sonstigen, für die Vertragsdurchführung erforderlichen Daten zu unterrichten.
(2) Der Kunde wird von allen Daten, die er auf Server des Auftragnehmers überträgt, tagesaktuelle Sicherungskopien erstellen/erstellen lassen, die nicht auf dem Server selbst gespeichert werden dürfen, um eine schnelle und kostengünstige Wiederherstellung der Daten bei einem eventuellen Systemausfall zu gewährleisten. Im Falle eines Datenverlustes wird der Kunde die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich auf die Server des Auftragnehmers hochladen und Konfigurationen wiederherstellen.
(3) Der Kunde darf durch seine Internet-Präsenz sowie dort eingeblendete Banner nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Urheber-, Marken-, Namens-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Der Kunde darf seine Internet-Präsenz nicht in Suchmaschinen eintragen, wenn und soweit der Kunde durch die Benutzerdokumentation nicht übersetzenVerwendung von Schlüsselwörtern und ähnlichen Techniken bei der Eintragung gegen gesetzliche Verbote, ändern oder erweitern oder davon abgeleitete Werke erstellendie guten Sitten und Rechte Dritter verstößt. Der Auftragnehmer ist bei einem Verstoß gegen eine der zuvor genannten Verpflichtungen berechtigt, seine Leistungen mit sofortiger Wirkung einzustellen bzw. den Zugang zu den Informa- tionen des Kunden zu sperren.
1. (4) Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Sicherung der von ihm gespeicherten Dateien und Daten selbst verantwortlich.
2. Soweit erforderlichverpflichtet sich, insb. soweit die Leistungen von Softfolio vom Auftragnehmer zum Zwecke des Zugangs zu Änderungen in den Datensicherungsabläufen des Kunden führen, wird Softfolio den Kunden in die geänderten Datensicherungsabläufe einweisen.
1dessen Diensten erhaltene Passwörter regelmäßig zu ändern sowie streng geheim zu halten. Der Kunde wird Softfolio auf Wunsch Fernbetreuung dem Auftragnehmer unverzüglich informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist.
(Ferndiagnose und -korrekturen, Überspielen von neuen Versionen5) ermöglichen, soweit diese technisch machbar ist. Der Kunde wird dafür verpflichtet sich, bei sich einen Anschluss an das Telekommunikationsnetz der Gestaltung seines Internet-Auftritts auf eigene Kosten zur Verfügung stellen, sodass die Systeme beider Seiten miteinander gekoppelt werden können. Soweit nichts anderes vereinbart ist, trägt der Kunde evtl. anfallende Leitungskosten.
2. Das Anmelden auf dem System des Kunden seitens Softfolio erfolgt durch ein vom Kunden kontrolliertes Benutzerprofil/Kennwort. Aus Gründen des Datenschutzes gibt der Kunde die Leitung frei. Softfolio wird den Kunden über die durchgeführten Maßnahmen informieren.
3. Ermöglicht der Kunde die Fernbetreuung nicht, erstattet er Softfolio den dadurch verursachten Mehraufwand, auf jeden Fall Reisezeiten und Mehrkosten für die Beseitigung von Mängeln bzw. Fehlern.
1. Soweit Softfolio im Rahmen der unter diesem Vertrag ausgeführten Leistungen (i) Zugriff auf personenbezogene Daten erhältTechniken zu verzichten, die vom Kunden genutzt oder verarbeitet werden, und/oder (ii) diese personenbezogenen Daten anderweitig verarbeiten oder nutzen muss, geschieht dies im Auftrag des Kunden gemäß Bundesdatenschutzgesetz, ab dem 25.05.2018 aus der Datenschutzgrundverordnung (VO (EU) 2016/679)eine übermäßige Inanspruch- Suchy CREATIVE Xxxxxxxxxx 00 XX 00000 Xxxxxx Inh. Dies gilt auch im Rahmen von bloßen Prüfungs- oder Wartungsarbeiten bzgl. der IT-Anlage des Kunden oder bzgl. auf diesen IT-Anlagen befindlicher Software.
2. Softfolio wird die personenbezogenen Daten nur im Rahmen der Weisungen des Kunden verarbeiten oder nutzen. Gehen die Weisungen des Kunden über die Anforderungen der DS-GVO hinaus, hat der Kunde den Softfolio hierdurch entstehenden Aufwand zu vergüten. Softfolio wird den Kunden unverzüglich darauf hinweisen, wenn Softfolio der Ansicht ist, dass eine Weisung von dem Kunden gegen geltendes Datenschutzrecht verstößt.
3. Der Kunde ist alleine verantwortlich für die Einhaltung der Bestimmungen des anwendbaren Datenschutzrechts im Hinblick auf (i) die Erhebung der betreffenden personenbezogenen Daten,Xxxxxx Xxxxx
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Allgemeine Bedingungen. 35 Vorbehalt der Selbstbelieferung § 36 Vergütung(1) Die nachstehenden Geschäftsbedingungen sind Gegenstand aller Angebote, Zahlungen
1Verkäufe, Lieferungen sowie sonstiger Ge- schäfte oder Leistungen. Die Vergütung für Anders lautende Geschäftsbedingun- gen des Auftraggebers werden nicht anerkannt. Sie können nur nach schriftlicher Bestätigung durch uns zum Gegenstand des Vertrages werden. Widerspruch gegen unsere Auftragsbestäti- gung und die Überlassung von Programmen wird nach erfolgter Lieferung fällig. Bei Nutzungsverträgen wird die Vergütung nach Zustellung der Zugangsdaten fällig. Soweit nicht ein Festpreis vereinbart ist, werden sämtliche Leistungen von Softfolio nach Auf-and vergütet. Soweit nach Aufwand vergütet wird, richten sich Stundensätze, Reisekosten dazugehörigen Geschäftsbedingungen kann nur schriftlich und Nebenkosten nach der jeweils gültigen Preisliste von Softfolio sofern nichts anderes vereinbart ist. Softfolio kann monatlich abrechnenunverzüglich erfolgen.
(2. Soweit nicht anderweitig vereinbart) Im Folgenden werden die Vertragsparteien Auftraggeber und Auftragnehmer genannt, sind Reisekosten und Reisezeiten auch bei Festpreisen gesondert zu vergütengleichviel ob es sich um Kauf, Liefe- rungs- oder Dienstleistungen handelt.
(3) Angebote sind freibleibend, wobei die angegebenen Preise auf Material und Lohnkosten basieren, die am Tage der Angebots- abgabe gültig sind. Zahlungen sind sofort nach Rechnungseingang ohne Abzug zu leistenSollten bis zum Tage der Lieferung Materi- al- oder Lohnkostenerhöhungen eintreten, behalten wir uns bei der Rechnungslegung eine entsprechende Angleichung der Preise vor. Diese Vereinbarung hat auch Gültigkeit für bestätig- te Aufträge.
(4) Der Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestä- tigung zustande. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen UmsatzsteuerMündliche Nebenabreden und nachträgliche Vertragsänderungen oder –ergänzungen haben nur nach schriftlicher Bestätigung durch uns Gültigkeit.
(5) Beschreibungen des Liefergegenstandes, technische Angaben, Maße, Gewicht, Zeichnungen und Abbildungen in Druckschrif- ten sind nach bestem Wissen gemacht. Das Recht des Kunden zur Nutzung der von Softfolio gelieferten Programme ruht, wenn der Kunde in Zahlungsverzug istSehr viele Daten und Angaben beruhen nur auf Erfahrungswerten unter normalen Bedingungen. Bis zum wissenschaftlichen Nachweis derartiger Erfahrungswerte sind die diesbezüglichen Angaben daher nicht verbindlich.
(6. Der Kunde ist – unbeschadet seines Rechts) Konstruktions- oder Formänderungen, Zahlungen wegen unvollständiger bedingt durch techni- schen Fortschritt oder fehlerhafter Leistung seitens Softfolio zu verweigern – nicht befugtErfordernisse der Praxis, Zahlungen zurückzuhalten. Er kann nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt, entscheidungsreif oder die von Softfolio anerkannt worden sindbehalten wir uns ohne besondere Ankündigung vor.
1(7) Kataloge, Prospekte, Zeichnungen, Preislisten, technische Ausarbeitungen und Angebote sind Arbeitsunterlagen für Kun- den, Interessenten und Informanten der Auftraggeber und dür- fen Unbefugten nicht zugänglich gemacht werden. Der Kunde erkennt an, dass Wir behalten uns die von Softfolio gelieferten bzw. erstellten Programme samt Benutzerdokumentation Urheber- und weiterer Unterlagen, auch in zukünftigen Versionen, urheberrechtlich geschützt sind und Betriebsgeheimnisse von Softfolio bzw. des jeweiligen Herstellers darstellen. Der Kunde trifft zeitlich unbegrenzt Vorsorge, dass die Programme vor missbräuchlicher Nutzung geschützt werdenEigentumsrechte an den Unterlagen vor.
2. Falls Softfolio dem Kunden Quellprogramme zur Verfügung stellt, darf der Kunde diese Dritten nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Softfolio zugänglich machen. Softfolio darf die Zustimmung nicht entgegen Treu und Glauben verweigern. Bauknecht Softfolio braucht die Zustimmung jedoch nicht dafür zu geben, dass ein Dritter die Pflege der Programme übernimmt.
3. Der Kunde darf Vervielfältigungsstücke (Kopien) nur zu notwendigen Sicherungszwecken, als Ersatz oder – im Fall der Lieferung von Quellprogrammen – zur Fehlersuche erstellen. Der Vermerk auf dem gelieferten Datenträger über Programmname, Urheberrechtsinhaber und Lieferant ist auch auf Datenträger mit Kopien anzubringen.
4. Dem Kunden ist es untersagt, von den Programmen abgeleitete Programme zu erstellen.
5. Der Kunde darf die Benutzerdokumentation der Programme nur für interne Zwecke verwenden und diese nur im Rahmen des eigenen zulässigen Gebrauchs vervielfältigen. Der Kunde darf die Benutzerdokumentation nicht übersetzen, ändern oder erweitern oder davon abgeleitete Werke erstellen.
1. Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Sicherung der von ihm gespeicherten Dateien und Daten selbst verantwortlich.
2. Soweit erforderlich, insb. soweit die Leistungen von Softfolio zu Änderungen in den Datensicherungsabläufen des Kunden führen, wird Softfolio den Kunden in die geänderten Datensicherungsabläufe einweisen.
1. Der Kunde wird Softfolio auf Wunsch Fernbetreuung (Ferndiagnose und -korrekturen, Überspielen von neuen Versionen) ermöglichen, soweit diese technisch machbar ist. Der Kunde wird dafür bei sich einen Anschluss an das Telekommunikationsnetz auf eigene Kosten zur Verfügung stellen, sodass die Systeme beider Seiten miteinander gekoppelt werden können. Soweit nichts anderes vereinbart ist, trägt der Kunde evtl. anfallende Leitungskosten.
2. Das Anmelden auf dem System des Kunden seitens Softfolio erfolgt durch ein vom Kunden kontrolliertes Benutzerprofil/Kennwort. Aus Gründen des Datenschutzes gibt der Kunde die Leitung frei. Softfolio wird den Kunden über die durchgeführten Maßnahmen informieren.
3. Ermöglicht der Kunde die Fernbetreuung nicht, erstattet er Softfolio den dadurch verursachten Mehraufwand, auf jeden Fall Reisezeiten und Mehrkosten für die Beseitigung von Mängeln bzw. Fehlern.
1. Soweit Softfolio im Rahmen der unter diesem Vertrag ausgeführten Leistungen (i) Zugriff auf personenbezogene Daten erhält, die vom Kunden genutzt oder verarbeitet werden, und/oder (ii) diese personenbezogenen Daten anderweitig verarbeiten oder nutzen muss, geschieht dies im Auftrag des Kunden gemäß Bundesdatenschutzgesetz, ab dem 25.05.2018 aus der Datenschutzgrundverordnung (VO (EU) 2016/679). Dies gilt auch im Rahmen von bloßen Prüfungs- oder Wartungsarbeiten bzgl. der IT-Anlage des Kunden oder bzgl. auf diesen IT-Anlagen befindlicher Software.
2. Softfolio wird die personenbezogenen Daten nur im Rahmen der Weisungen des Kunden verarbeiten oder nutzen. Gehen die Weisungen des Kunden über die Anforderungen der DS-GVO hinaus, hat der Kunde den Softfolio hierdurch entstehenden Aufwand zu vergüten. Softfolio wird den Kunden unverzüglich darauf hinweisen, wenn Softfolio der Ansicht ist, dass eine Weisung von dem Kunden gegen geltendes Datenschutzrecht verstößt.
3. Der Kunde ist alleine verantwortlich für die Einhaltung der Bestimmungen des anwendbaren Datenschutzrechts im Hinblick auf (i) die Erhebung der betreffenden personenbezogenen Daten,
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Allgemeine Bedingungen. 35 Vorbehalt 1.1 TELECO akzeptiert nur volljährige Personen als Xxxxxx, die sich zudem mit ihrem Personal- dokument bei Vertragsabschluss ausweisen müssen. TELECO fertigt, wenn nicht schon vorhan- den, eine Kopie des Personaldokuments an, welches Vertragsbestandteil wird.
1.2 Die Internet- und Telefoniedienste des Kabelnetzbetreibers dürfen nicht zu kommerziellen oder gewerblichen Zwecken bzw. als Vorleistungsprodukt für Dritte genutzt werden.
1.3 Soweit durch die vertraglichen Leistungen die Rechte des Eigentümers oder sonst dinglich Berechtigten eines Grundstücks berührt werden, kann TELECO den Abschluss dieses Vertrages davon abhängig machen, dass der Selbstbelieferung § 36 VergütungKunde dessen Einverständniserklärung im Hinblick auf die Versorgung des Grundstücks durch TELECO vorlegt.
1.4 Der Vertrag zwischen der Teleco und dem Kunden kommt durch einen Auftrag des Kunden unter Verwendung eines hierfür vorgesehenen Auftragsformulars (schriftlich, Zahlungen
1auch per Fax, oder online), über das Internetangebot der Gesellschaft oder per telefonischer Beauftragung und Annahme dieses Auftrags durch die Gesellschaft mittels schriftlicher Auftragsbestätigung oder mit dem Beginn der Versorgung des Kunden mit der gewählten Vertragsleistung über den Anschluss an das Breitbandka- belnetz zustande. Die Vergütung Bestätigung über den Erhalt des Auftrags stellt keine Annahme dessen dar.
1.5 Ist es der Teleco aus objektiv-technischen Gründen nicht möglich dem Kunden eine Vertragszu- sammenfassung vor seiner Vertragserklärung zur Verfügung zu stellen, hängt die Wirksamkeit des Vertrages von der nachträglichen Zustimmung (Genehmigung) des Kunden ab. Ist die Genehmigung des Kunden in Bezug auf die Vertragszusammenfassung gesetzlich notwendig, ist die Gesellschaft an die Vertragszusammenfassung nur für einen angemessenen Zeitraum ab zur Verfügungstellung gebunden. Die Teleco wird dem Kunden diesen Zeitraum in geeigneter Form mitteilen. Genehmigt der Kunde nach dem angegebenen Zeitraum, obliegt es der Teleco den Auftrag des Kunden ablehnen. In diesem Fall kommt es nicht zu einem Vertragsschluss und der Kunde hat keinen Anspruch auf die Überlassung in der Vertragszusammenfassung aufgeführten Leistungen und Konditionen.
1.6 TELECO behält sich vor, Internet- und Telefoniedienste nur in Verbindung mit einem vollver- sorgtem Kabelanschluss und einem TV/Rundfunk-Produkt anzubieten, für den während der gesamten Laufzeit des Vertrages über den Internet- und/oder Telefoniedienst ein unmittelbares oder mittelbares Vertragsverhältnis mit TELECO besteht. Endet das Vertragsverhältnis hinsicht- lich des analogen/digitalen Kabelanschlusses oder verliert TELECO das Recht zur Versorgung des betreffenden Grundstücks gemäß Ziffer C 1.3 während der Laufzeit des Vertrages über Internet- und/oder Telefoniedienste aus einem nicht von Programmen TELECO zu vertretenden Grunde, hat TELECO ein außerordentliches Kündigungsrecht. Hat der Kunde die Kündigung zu vertreten, haftet er TELECO für den entstandenen Schaden. Ist der Kunde beim vollversorgtem Kabelanschluss in Zahlungsverzug und ist trotz Mahnung durch TELECO diese Schuld zu begleichen nicht nachge- kommen, ist TELECO berechtigt diesen Anschluss zu sperren. Ungeachtet dessen, ob er bei Zusatzleistungen wie Telefon, Internet oder digitales Fernsehen nicht im Zahlungsverzug ist.
1.7 Der physikalische und logische Netzabschlusspunkt des Internet- bzw. Telefonanschlusses ist die Kabelanschlussdose (passiver Netzabschlusspunkt). Dem Kunden wird nach erfolgter Lieferung fälligdurch TELECO ein Zugangsendgerät (z. B. Kabelmodem bzw. Bei Nutzungsverträgen wird die Vergütung nach Zustellung Multi Terminal Adapter (MTA)) zur Nutzung zum Kauf angeboten. Für den Zugang über das Netz von TELECO kann der Zugangsdaten fälligKunde an der vertraglich vereinbarten Serviceanschrift dieses Zugangsendgerät verwenden. Soweit nicht ein Festpreis etwas anderes vereinbart ist, werden sämtliche Leistungen übernimmt der Kunde die Installation des von Softfolio nach AufTELECO zur Verfügung gestellten Zugangsendgeräts und der eventuell erforderlichen Software. An das Zugangsendgerätkann der Kunde Endgeräte (z. B. PC, Telefon, Faxgerät, TK-and vergütet. Soweit nach Aufwand vergütet wird, richten sich Stundensätze, Reisekosten Anlage) zur Übertragung von Daten und Nebenkosten nach der jeweils gültigen Preisliste von Softfolio sofern nichts anderes vereinbart ist. Softfolio kann monatlich abrechnenSprache anschließen.
21.8 Die technischen Einrichtungen von TELECO erstrecken sich in der Regel bis zum Netzab- schlusspunkt.1.7 Die Hausverteilanlage (Verkabelung) gehört in der Regel zur technischen Einrichtung von TELECO. Soweit Die Bereitstellung der Internet- und/oder Telefoniedienste ist von der Rückkanalfähigkeit der Hausverteilanlage abhängig, wenn die Hausverteilanlage nicht anderweitig vereinbartzur technischen Einrichtung von TELECO gehört. Sofern TELECO im Einzelfall die Herstellung der Rückkanalfähigkeit der betriebsfremden Hausverteilanlage übernommen hat, sind Reisekosten und Reisezeiten auch bei Festpreisen gesondert zu vergütenkann sie von dem Vertrag zurücktreten, wenn sich herausstellt, dass die Herstellung der Rückkanalfähigkeit nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist, es sei denn, der Kunde oder der dinglich Berechtigte trägt den über das Normalmaß hinausgehenden Aufwand.
3. Zahlungen sind sofort nach Rechnungseingang ohne Abzug zu leisten.
4. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
5. Das Recht des Kunden 1.9 TELECO ist berechtigt, die zur Nutzung der Internet- und/oder Telefoniedienste sowie zu deren Ergänzung oder Änderung erforderliche Software auf die vom Kunden von Softfolio gelieferten Programme ruhtTELECO erworbenen oder zur Nutzung überlassenen Zugangsendgeräte aufzuspielen oder dort vorhandene Software oder darauf gespeicherte Daten zu ergänzen oder zu ändern oder die Zugangsendgeräte auf Kosten von TELECO auszutauschen. TELECO ist berechtigt aber nicht dazu verpflichtet Softwareupdates für kundeneigene Endgeräte zur Verfügung zu stellen.
1.10 TELECO ist berechtigt, zur Sicherung seiner Ansprüche aus dem Vertrag von dem Kunden eine Sicherheitsleistung zu fordern, wenn die begründete Gefahr besteht, dass der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere seinen Zahlungsverpflichtungen, nicht nachkommen kann oder will. Von einer solchen Gefahr ist z. B. dann auszugehen, wenn der Kunde in Zahlungsverzug ist.
6. Der Kunde ist – unbeschadet seines Rechts, Zahlungen wegen unvollständiger oder fehlerhafter Leistung seitens Softfolio zu verweigern – nicht befugt, Zahlungen zurückzuhalten. Er kann nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt, entscheidungsreif oder die von Softfolio anerkannt worden sind.
1. Der Kunde erkennt an, dass die von Softfolio gelieferten bzw. erstellten Programme samt Benutzerdokumentation und weiterer Unterlagen, auch in zukünftigen Versionen, urheberrechtlich geschützt sind und Betriebsgeheimnisse von Softfolio bzw. des jeweiligen Herstellers darstellen. Der Kunde trifft zeitlich unbegrenzt Vorsorge, dass die Programme vor missbräuchlicher Nutzung geschützt werden.
2. Falls Softfolio nach dem Kunden Quellprogramme zur Verfügung stellt, darf Ergebnis der Kunde diese Dritten nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Softfolio zugänglich machen. Softfolio darf die Zustimmung nicht entgegen Treu und Glauben verweigern. Bauknecht Softfolio braucht die Zustimmung jedoch nicht dafür zu geben, dass ein Dritter die Pflege Bonitätsprüfung bei der Programme übernimmt.
3. Der Kunde darf Vervielfältigungsstücke Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (KopienSCHUFA) nur zu notwendigen Sicherungszwecken, als Ersatz oder – im Fall begründete Zweifel an der Lieferung von Quellprogrammen – zur Fehlersuche erstellen. Der Vermerk auf dem gelieferten Datenträger über Programmname, Urheberrechtsinhaber und Lieferant ist auch auf Datenträger mit Kopien anzubringen.
4. Dem Kunden ist es untersagt, von den Programmen abgeleitete Programme zu erstellen.
5. Der Kunde darf die Benutzerdokumentation der Programme nur für interne Zwecke verwenden und diese nur im Rahmen des eigenen zulässigen Gebrauchs vervielfältigen. Der Kunde darf die Benutzerdokumentation nicht übersetzen, ändern oder erweitern oder davon abgeleitete Werke erstellen.
1. Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Sicherung der von ihm gespeicherten Dateien und Daten selbst verantwortlich.
2. Soweit erforderlich, insb. soweit die Leistungen von Softfolio zu Änderungen in den Datensicherungsabläufen Kreditwürdigkeit des Kunden führen, wird Softfolio den Kunden in die geänderten Datensicherungsabläufe einweisenbestehen.
1. Der Kunde wird Softfolio auf Wunsch Fernbetreuung (Ferndiagnose und -korrekturen, Überspielen von neuen Versionen) ermöglichen, soweit diese technisch machbar ist. Der Kunde wird dafür bei sich einen Anschluss an das Telekommunikationsnetz auf eigene Kosten zur Verfügung stellen, sodass die Systeme beider Seiten miteinander gekoppelt werden können. Soweit nichts anderes vereinbart ist, trägt der Kunde evtl. anfallende Leitungskosten.
2. Das Anmelden auf dem System des Kunden seitens Softfolio erfolgt durch ein vom Kunden kontrolliertes Benutzerprofil/Kennwort. Aus Gründen des Datenschutzes gibt der Kunde die Leitung frei. Softfolio wird den Kunden über die durchgeführten Maßnahmen informieren.
3. Ermöglicht der Kunde die Fernbetreuung nicht, erstattet er Softfolio den dadurch verursachten Mehraufwand, auf jeden Fall Reisezeiten und Mehrkosten für die Beseitigung von Mängeln bzw. Fehlern.
1. Soweit Softfolio im Rahmen der unter diesem Vertrag ausgeführten Leistungen (i) Zugriff auf personenbezogene Daten erhält, die vom Kunden genutzt oder verarbeitet werden, und/oder (ii) diese personenbezogenen Daten anderweitig verarbeiten oder nutzen muss, geschieht dies im Auftrag des Kunden gemäß Bundesdatenschutzgesetz, ab dem 25.05.2018 aus der Datenschutzgrundverordnung (VO (EU) 2016/679). Dies gilt auch im Rahmen von bloßen Prüfungs- oder Wartungsarbeiten bzgl. der IT-Anlage des Kunden oder bzgl. auf diesen IT-Anlagen befindlicher Software.
2. Softfolio wird die personenbezogenen Daten nur im Rahmen der Weisungen des Kunden verarbeiten oder nutzen. Gehen die Weisungen des Kunden über die Anforderungen der DS-GVO hinaus, hat der Kunde den Softfolio hierdurch entstehenden Aufwand zu vergüten. Softfolio wird den Kunden unverzüglich darauf hinweisen, wenn Softfolio der Ansicht ist, dass eine Weisung von dem Kunden gegen geltendes Datenschutzrecht verstößt.
3. Der Kunde ist alleine verantwortlich für die Einhaltung der Bestimmungen des anwendbaren Datenschutzrechts im Hinblick auf (i) die Erhebung der betreffenden personenbezogenen Daten,
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Internet/Telefonie
Allgemeine Bedingungen. 35 Vorbehalt 19 Abnahme von Werkleistungen
(1) Die M.G.TeleData wird dem Kunden die Abnahmebereitschaft der Selbstbelieferung § 36 VergütungLieferung oder Leistung jeweils schriftlich mitteilen.
(2) Unverzüglich, Zahlungenspätestens innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen ab Zugang der Mitteilung, führen der Kunde und die M.G.TeleData für eine Dauer von mindestens 14 Tagen eine Abnahmeprüfung durch. Falls ein Testplan Vertragsbestandteil ist, hat die Abnahmeprüfung nach dessen Maßgabe zu erfolgen.
1(3) Der Kunde stellt die zur Durchführung der Abnahmeprüfung erforderlichen und ggf. Die Vergütung im Testplan beschriebenen Voraussetzungen, insbesondere Daten, Arbeitsplätze, Geräte, Testfälle u.a. zur Verfügung. Der Kunde wird der M.G.TeleData die Testfälle, mit denen die ordnungsgemäße Leistungserbringung überprüft werden soll, unter Angabe von Zweck, Eingaben und erwarteten Systemreaktionen für die Überlassung von Programmen Qualitätssicherung in schriftlicher Form übergeben. Gleichzeitig wird der Kunde der M.G.TeleData die zu diesen Abnahmetests erforderlichen Testdaten in geeigneter Form übergeben.
(4) Bei der Abnahme festgestellte Fehler der abzunehmenden Leistung sind nach erfolgter Lieferung fälligfolgenden Fehlerklassen zu unterscheiden:
(a) Fehlerklasse 1 Der Fehler führt dazu, dass die abzunehmende Leistung oder wichtige Teile dieser Leistung nicht genutzt werden können.
(b) Fehlerklasse 2 Der Fehler bedingt bei wichtigen Funktionen erhebliche Nutzungseinschränkungen, die nicht für eine angemessene, dem Kunden zuzumutende Zeitdauer durch geeignete Maßnahmen umgangen werden können.
(c) Fehlerklasse 3 Sonstige Fehler.
(5) Der Kunde ist zu einer Verweigerung der Abnahme nur wegen der Fehler der Fehlerklassen 1 und 2 berechtigt. Bei Nutzungsverträgen Fehler der Fehlerklasse 3 hindern die Abnahmefähigkeit der Leistung nicht, sondern sind im Rahmen der Gewährleistung zu beheben.
(6) Über die Abnahmeprüfung wird die Vergütung M.G.TeleData ein schriftliches Protokoll anfertigen, dessen Richtigkeit die vom Kunden mit der Abnahme beauftragten Mitarbeiter durch Unterzeichnung zu bestätigen haben. In dem Protokoll sind alle festgestellten Fehler, unterteilt nach Zustellung der Zugangsdaten fälligFehlerklassen, beschrieben und die Gründe einer etwaigen Abnahmeverweigerung abschließend aufgeführt. Soweit nicht ein Festpreis vereinbart istWeist das Protokoll keine die Abnahme hindernden Fehler aus, werden sämtliche so gelten die geprüften Leistungen von Softfolio nach Auf-and vergütet. Soweit nach Aufwand vergütet wird, richten sich Stundensätze, Reisekosten und Nebenkosten nach der jeweils gültigen Preisliste von Softfolio sofern nichts anderes vereinbart ist. Softfolio kann monatlich abrechnen.
2. Soweit nicht anderweitig vereinbart, sind Reisekosten und Reisezeiten auch bei Festpreisen gesondert zu vergüten.
3. Zahlungen sind sofort nach Rechnungseingang ohne Abzug zu leisten.
4. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
5. Das Recht des Kunden zur Nutzung der von Softfolio gelieferten Programme ruhtdann als abgenommen, wenn der Kunde innerhalb von 14 Tagen nach Vorlage des Protokolls weder das Protokoll unterzeichnet, noch schriftlich die Abnahme verweigert hat.
(7) Ist nach der Beschaffenheit der Leistung die Abnahme ausgeschlossen, so tritt an die Stelle der Abnahme ihre Vollendung.
(8) Die M.G.TeleData kann Teilleistungen zur Abnahme vorlegen (Teilabnahmen). Eine Teilabnahme kann etwa erfolgen nach: Abschluss einer in Zahlungsverzug sich abgeschlossenen Phase der Werkerstellung oder Erbringung in sich abgeschlossener, in sich funktionsfähiger Leistungsteile. Für Teilabnahmen gelten die Bestimmungen über die Abnahme entsprechend. Soweit Teilabnahmen vorgesehen sind, ist die M.G.TeleData berechtigt, weitere Teillieferungen oder Teilleistungen zurück zu halten, solange der Kunde mit der Abnahme von Teillieferungen oder Teilleistungen oder der Bezahlung abgenommener Teillieferungen oder Teilleistungen in Verzug ist.
6. Der Kunde ist – unbeschadet seines Rechts, Zahlungen wegen unvollständiger oder fehlerhafter Leistung seitens Softfolio zu verweigern – nicht befugt, Zahlungen zurückzuhalten. Er kann nur mit Forderungen aufrechnen, (1) Soweit die rechtskräftig festgestellt, entscheidungsreif oder die von Softfolio anerkannt worden sind.
1. Der Kunde erkennt an, dass die von Softfolio gelieferten bzw. erstellten Programme samt Benutzerdokumentation und weiterer Unterlagen, auch in zukünftigen Versionen, urheberrechtlich geschützt sind und Betriebsgeheimnisse von Softfolio bzw. des jeweiligen Herstellers darstellen. Der Kunde trifft zeitlich unbegrenzt Vorsorge, dass die Programme vor missbräuchlicher Nutzung geschützt werden.
2. Falls Softfolio dem Kunden Quellprogramme zur Verfügung stellt, darf der Kunde diese Dritten nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Softfolio zugänglich machen. Softfolio darf die Zustimmung nicht entgegen Treu und Glauben verweigern. Bauknecht Softfolio braucht die Zustimmung jedoch nicht dafür zu geben, dass ein Dritter die Pflege der Programme übernimmt.
3. Der Kunde darf Vervielfältigungsstücke (Kopien) nur zu notwendigen Sicherungszwecken, als Ersatz oder – im Fall der Lieferung von Quellprogrammen – zur Fehlersuche erstellen. Der Vermerk auf dem gelieferten Datenträger über Programmname, Urheberrechtsinhaber und Lieferant ist auch auf Datenträger mit Kopien anzubringen.
4. Dem Kunden ist es untersagt, von den Programmen abgeleitete Programme zu erstellen.
5. Der Kunde darf die Benutzerdokumentation der Programme nur für interne Zwecke verwenden und diese nur M.G.TeleData im Rahmen des eigenen zulässigen Gebrauchs vervielfältigen. Der Kunde darf dieses Vertragsverhältnisses Werkleistungen erbringt, leistet die Benutzerdokumentation nicht übersetzenM.G.TeleData Gewähr innerhalb einer Frist von einem Jahr, ändern oder erweitern oder davon abgeleitete Werke erstellenwenn es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer handelt und innerhalb von zwei Jahren bei einem Verbraucher, nach Maßgabe dieser Bestimmung.
1(2) Weist eine Werkleistung der M.G.TeleData einen Mangel auf, so kann der Kunde binnen angemessener Frist Nacherfüllung verlangen. Die Nacherfüllung erfolgt nach Xxxx der M.G.TeleData durch Mangelbeseitigung oder Herstellung eines neuen Werkes. Software, welche nicht die nach dem Vertrag vorausgesetzte Beschaffenheit besitzt oder für die gewöhnliche Verwendung nicht geeignet ist, wird nach Xxxx der M.G.TeleData je nach Bedeutung des Fehlers entweder durch die Lieferung einer verbesserten Software-Version ersetzt oder durch Hinweise zur Beseitigung oder zur Umgehung der Auswirkung des Fehlers beseitigt.
(3) Der Unternehmer-Kunde ist verpflichtet, der M.G.TeleData erkennbare Störungen oder Mängel unverzüglich anzuzeigen. Eine Haftung für die ordnungsgemäße Sicherung der von ihm gespeicherten Dateien und Daten selbst verantwortlich.
2. Soweit erforderlich, insb. soweit die Leistungen von Softfolio zu Änderungen in den Datensicherungsabläufen des Kunden führen, wird Softfolio den Kunden in die geänderten Datensicherungsabläufe einweisen.
1. Der Kunde wird Softfolio auf Wunsch Fernbetreuung (Ferndiagnose und -korrekturen, Überspielen von neuen Versionen) ermöglichenverspätete Entstörung oder Mängelbeseitigung tritt nur ein, soweit diese technisch machbar ist. Der Kunde wird dafür bei sich einen Anschluss an das Telekommunikationsnetz auf eigene Kosten zur Verfügung stellen, sodass der Unternehmer die Systeme beider Seiten miteinander gekoppelt werden können. Soweit nichts anderes vereinbart ist, trägt der Kunde evtl. anfallende Leitungskostenerkennbare Störung oder den erkennbaren Mangel pünktlich angezeigt hat.
2. Das Anmelden auf dem System des Kunden seitens Softfolio erfolgt durch ein vom Kunden kontrolliertes Benutzerprofil/Kennwort. Aus Gründen des Datenschutzes gibt der Kunde die Leitung frei. Softfolio wird den Kunden über die durchgeführten Maßnahmen informieren.
3. Ermöglicht der Kunde die Fernbetreuung nicht, erstattet er Softfolio den dadurch verursachten Mehraufwand, auf jeden Fall Reisezeiten und Mehrkosten für die Beseitigung von Mängeln bzw. Fehlern.
1. Soweit Softfolio im Rahmen der unter diesem Vertrag ausgeführten Leistungen (i) Zugriff auf personenbezogene Daten erhält, die vom Kunden genutzt oder verarbeitet werden, und/oder (ii) diese personenbezogenen Daten anderweitig verarbeiten oder nutzen muss, geschieht dies im Auftrag des Kunden gemäß Bundesdatenschutzgesetz, ab dem 25.05.2018 aus der Datenschutzgrundverordnung (VO (EU) 2016/679). Dies gilt auch im Rahmen von bloßen Prüfungs- oder Wartungsarbeiten bzgl. der IT-Anlage des Kunden oder bzgl. auf diesen IT-Anlagen befindlicher Software.
2. Softfolio wird die personenbezogenen Daten nur im Rahmen der Weisungen des Kunden verarbeiten oder nutzen. Gehen die Weisungen des Kunden über die Anforderungen der DS-GVO hinaus, hat der Kunde den Softfolio hierdurch entstehenden Aufwand zu vergüten. Softfolio wird den Kunden unverzüglich darauf hinweisen, wenn Softfolio der Ansicht ist, dass eine Weisung von dem Kunden gegen geltendes Datenschutzrecht verstößt.
3. Der Kunde ist alleine verantwortlich für die Einhaltung der Bestimmungen des anwendbaren Datenschutzrechts im Hinblick auf (i) die Erhebung der betreffenden personenbezogenen Daten,
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Bedingungen. 35 Vorbehalt der Selbstbelieferung § 36 Vergütung, Zahlungen
11.1 Für die Zwecke dieser ALLGEMEINEN VERKAUFSBEDINGUNGEN (die „Geschäftsbedingungen“) gelten die folgenden Definitionen: • «Verkäufer»: Cembre GmbH (CEMBRE); CEMBRE GROUP. Die Vergütung für die Überlassung von Programmen wird nach erfolgter Lieferung fällig. Bei Nutzungsverträgen wird die Vergütung nach Zustellung der Zugangsdaten fällig. Soweit nicht GENERAL TERMS AND CONDITIONS OF SALE • «Käufer»: ein Festpreis vereinbart ist, werden sämtliche Leistungen von Softfolio nach Auf-and vergütet. Soweit nach Aufwand vergütet wird, richten sich Stundensätze, Reisekosten und Nebenkosten nach der jeweils gültigen Preisliste von Softfolio sofern nichts anderes vereinbart ist. Softfolio kann monatlich abrechnen.
2. Soweit nicht anderweitig vereinbart, sind Reisekosten und Reisezeiten auch bei Festpreisen gesondert zu vergüten.
3. Zahlungen sind sofort nach Rechnungseingang ohne Abzug zu leisten.
4. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
5. Das Recht des Kunden zur Nutzung der von Softfolio gelieferten Programme ruht, wenn der Kunde in Zahlungsverzug ist.
6. Der Kunde ist – unbeschadet seines Rechts, Zahlungen wegen unvollständiger oder fehlerhafter Leistung seitens Softfolio zu verweigern – nicht befugt, Zahlungen zurückzuhalten. Er kann nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt, entscheidungsreif oder die von Softfolio anerkannt worden sind.
1. Der Kunde erkennt an, dass die von Softfolio gelieferten bzw. erstellten Programme samt Benutzerdokumentation und weiterer Unterlagen, auch in zukünftigen Versionen, urheberrechtlich geschützt sind und Betriebsgeheimnisse von Softfolio bzw. des jeweiligen Herstellers darstellen. Der Kunde trifft zeitlich unbegrenzt Vorsorge, dass die Programme vor missbräuchlicher Nutzung geschützt werden.
2. Falls Softfolio dem Kunden Quellprogramme zur Verfügung stellt, darf der Kunde diese Dritten nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Softfolio zugänglich machen. Softfolio darf die Zustimmung nicht entgegen Treu und Glauben verweigern. Bauknecht Softfolio braucht die Zustimmung jedoch nicht dafür zu geben, dass ein Dritter die Pflege der Programme übernimmt.
3. Der Kunde darf Vervielfältigungsstücke (Kopien) nur zu notwendigen Sicherungszwecken, als Ersatz oder – Unternehmer im Fall Sinne von § 14 BGB, der Lieferung von Quellprogrammen – zur Fehlersuche erstellen. Der Vermerk auf dem gelieferten Datenträger über Programmname, Urheberrechtsinhaber und Lieferant ist auch auf Datenträger mit Kopien anzubringen.
4. Dem Kunden ist es untersagt, von den Programmen abgeleitete Programme zu erstellen.
5. Der Kunde darf die Benutzerdokumentation der Programme nur für interne Zwecke verwenden und diese nur im Rahmen des eigenen zulässigen Gebrauchs vervielfältigen. Der Kunde darf die Benutzerdokumentation nicht übersetzen, ändern oder erweitern oder davon abgeleitete Werke erstellen.
1. Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Sicherung der von ihm gespeicherten Dateien und Daten selbst verantwortlich.
2. Soweit erforderlich, insb. soweit die Leistungen von Softfolio zu Änderungen in den Datensicherungsabläufen des Kunden führen, wird Softfolio den Kunden in die geänderten Datensicherungsabläufe einweisen.
1. Der Kunde wird Softfolio auf Wunsch Fernbetreuung (Ferndiagnose und -korrekturen, Überspielen von neuen Versionen) ermöglichen, soweit diese technisch machbar ist. Der Kunde wird dafür bei sich einen Anschluss an das Telekommunikationsnetz auf eigene Kosten zur Verfügung stellen, sodass die Systeme beider Seiten miteinander gekoppelt werden können. Soweit nichts anderes vereinbart ist, trägt der Kunde evtl. anfallende Leitungskosten.
2. Das Anmelden auf dem System des Kunden seitens Softfolio erfolgt durch ein Produkte vom Kunden kontrolliertes Benutzerprofil/Kennwort. Aus Gründen des Datenschutzes gibt der Kunde die Leitung frei. Softfolio wird den Kunden über die durchgeführten Maßnahmen informieren.
3. Ermöglicht der Kunde die Fernbetreuung nicht, erstattet er Softfolio den dadurch verursachten Mehraufwand, auf jeden Fall Reisezeiten und Mehrkosten für die Beseitigung von Mängeln bzw. Fehlern.
1. Soweit Softfolio im Rahmen der unter diesem Vertrag ausgeführten Leistungen (i) Zugriff auf personenbezogene Daten erhält, Verkäufer erwirbt; • «Produkte»: die vom Kunden genutzt oder verarbeitet werden, Verkäufer hergestellten und/oder verkauften Waren; • «Bestellung(en)»: jedes Angebot zum Kauf der Produkte, das der Käufer dem Verkäufer schriftlich unterbreitet; • «Verkauf(en)»: jeder einzelne Kaufvertrag, der nach Eingang der schriftlichen Auftragsbestätigung des Verkäufers beim Käufer abgeschlossen wird.
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln den Verkauf von Geräten, Komponenten, Teilen und Materialien (iidie „Produkte“), die der Verkäufer an den Käufer liefert. Jeder einzelne Liefervertrag, Auftragsbestätigung, Angebot, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Bestellung bilden den Kaufvertrag („Vereinbarung“) diese personenbezogenen Daten anderweitig verarbeiten oder nutzen muss, geschieht dies zwischen den Parteien. Bei Widersprüchen zwischen diesen Unterlagen gilt der Vorrang entsprechend der im Auftrag vorigen Satz aufgeführten Reihenfolge.
1.3 Das Angebot, Kaufangebot oder die Auftragsbestätigung von CEMBRE setzt die Annahme dieser Geschäftsbedingungen durch den Käufer voraus. Das Schweigen des Kunden gemäß Bundesdatenschutzgesetz, ab dem 25.05.2018 aus Käufers oder die Annahme/Nutzung der Datenschutzgrundverordnung (VO (EU) 2016/679). Dies gilt auch Produkte oder Dienstleistungen im Rahmen von bloßen Prüfungs- oder Wartungsarbeiten bzgl. der IT-Anlage des Kunden oder bzgl. auf Zusammenhang mit einer Bestellung gilt als stillschweigende Zustimmung zu diesen IT-Anlagen befindlicher SoftwareAllgemeinen Geschäftsbedingungen.
21.4 Alle zusätzlichen oder widersprüchlichen Bedingungen, die in der Angebotsanfrage des Käufers, in den Spezifikationen, in der Bestellung oder in anderen schriftlichen oder mündlichen Mitteilungen enthalten sind, sind für CEMBRE nicht bindend, es sei denn, CEMBRE wird gesondert unterzeichnet. Softfolio wird Das Versäumnis von CEMBRE, den zusätzlichen oder widersprüchlichen Bedingungen des Käufers (einschließlich der Einkaufsbedingungen des Käufers) zu widersprechen, gilt nicht als Verzicht auf die personenbezogenen Daten nur im Rahmen der Weisungen des Kunden verarbeiten oder nutzen. Gehen die Weisungen des Kunden über die Anforderungen der DS-GVO hinaus, hat der Kunde den Softfolio hierdurch entstehenden Aufwand zu vergüten. Softfolio wird den Kunden unverzüglich darauf hinweisen, wenn Softfolio der Ansicht ist, dass eine Weisung von dem Kunden gegen geltendes Datenschutzrecht verstößthierin enthaltenen Bedingungen.
3. Der Kunde ist alleine verantwortlich für die Einhaltung der Bestimmungen des anwendbaren Datenschutzrechts im Hinblick auf (i) die Erhebung der betreffenden personenbezogenen Daten,
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Samples: General Terms and Conditions of Sale
Allgemeine Bedingungen. 35 Vorbehalt (1) Sollte der Selbstbelieferung § 36 VergütungKäufer, Zahlungen
1. Die Vergütung für aus welchem Grund auch immer, entscheiden, das Produkt nicht gemäß den vereinbarten Incoterms zum entsprechenden Liefertermin anzunehmen, so (a) geht das Risiko des zufälligen Untergangs auf den Käufer über, (b) wird angenommen, dass die Überlassung von Programmen wird nach erfolgter Lieferung fällig. Bei Nutzungsverträgen wird die Vergütung nach Zustellung der Zugangsdaten fällig. Soweit nicht ein Festpreis vereinbart Abnahme erfolgt ist, werden sämtliche Leistungen von Softfolio nach Auf-and vergütet(c) ist der Verkäufer berechtigt nachweisbare Lagerkosten in Rechnung zu stellen und (d) beginnt die Gewährleistungsfrist mit vereinbartem Liefertermin zu laufen. Soweit nach Aufwand vergütet wird, richten sich Stundensätze, Reisekosten Falls die Einlagerung länger als dreißig (30) Tage dauert (a) ist der Verkäufer berechtigt die Rechnung über den gesamten Vertragspreis auszustellen und Nebenkosten nach (b) wird der jeweils gültigen Preisliste von Softfolio sofern nichts anderes vereinbart ist. Softfolio kann monatlich abrechnenVerkäufer für alle angefallenen und nachweisbaren Kosten entschädigt.
(2. Soweit nicht anderweitig ) Wurde explizit vereinbart, sind Reisekosten und Reisezeiten auch dass das in der Auftragsbestätigung angeführte Lieferdatum verbindlich ist, so kommt folgendes zur Anwendung: (i) bei Festpreisen gesondert zu vergütenLieferverzug, die rein vom Verkäufer verschuldet wurde, beschränkt sich die Haftung des Verkäufers auf das ausschließliche Rechtsmittel der Zahlung eines pauschalierten Schadenersatzes in der Höhe von 0,5% pro voller Woche Lieferverzug, bis maximal 5% des Vertragspreises.
(3) Wurden explizit Leistungsparameter zugesagt, so kommt folgendes zur Anwendung: (ii) bei Nichterreichen der ausdrücklich vereinbarten Leistungsparameter, beschränkt sich die Haftung auf die Zahlung eines pauschalierten Schadenersatzes gemäß dem Abnahmetest Protokoll des Verkäufers. Zahlungen sind sofort nach Rechnungseingang ohne Abzug zu leistenDer pauschalierte Xxxxxxxxxxxxx beträgt maximal 5% des Vertragspreises und stellt den ausschließlichen und einzigen Schadenersatz und Rechtsbehelf dar.
(4. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer) Die Gesamthaftung für pauschalierten Schadenersatz (für Verzug und zugesagte Leistung) ist auf maximal 10% des Vertragspreises beschränkt.
(5. Das Recht ) Der Kunde hat den Verkäufer über jedweden Schaden innerhalb von zehn (10) Tagen ab Eintritt des Kunden zur Nutzung der von Softfolio gelieferten Programme ruht, wenn der Kunde in Zahlungsverzug ist.
6Schadens zu informieren. Der Kunde ist – unbeschadet seines Rechtsverwirkt sein Recht auf Schadenersatz, Zahlungen wegen unvollständiger oder fehlerhafter Leistung seitens Softfolio zu verweigern – nicht befugt, Zahlungen zurückzuhalten. Er kann nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt, entscheidungsreif oder die von Softfolio anerkannt worden sind.
1. Der Kunde erkennt an, dass die von Softfolio gelieferten bzw. erstellten Programme samt Benutzerdokumentation und weiterer Unterlagen, auch in zukünftigen Versionen, urheberrechtlich geschützt sind und Betriebsgeheimnisse von Softfolio bzw. des jeweiligen Herstellers darstellen. Der Kunde trifft zeitlich unbegrenzt Vorsorge, dass die Programme vor missbräuchlicher Nutzung geschützt werden.
2. Falls Softfolio dem Kunden Quellprogramme zur Verfügung stellt, darf der Kunde diese Dritten nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Softfolio zugänglich machen. Softfolio darf die Zustimmung nicht entgegen Treu und Glauben verweigern. Bauknecht Softfolio braucht die Zustimmung jedoch nicht dafür zu geben, dass ein Dritter die Pflege der Programme übernimmt.
3. Der Kunde darf Vervielfältigungsstücke (Kopien) nur zu notwendigen Sicherungszwecken, als Ersatz oder – im Fall der Lieferung von Quellprogrammen – zur Fehlersuche erstellen. Der Vermerk auf dem gelieferten Datenträger über Programmname, Urheberrechtsinhaber und Lieferant ist auch auf Datenträger mit Kopien anzubringen.
4. Dem Kunden ist es untersagt, von den Programmen abgeleitete Programme zu erstellen.
5. Der Kunde darf die Benutzerdokumentation der Programme nur für interne Zwecke verwenden und diese nur im Rahmen des eigenen zulässigen Gebrauchs vervielfältigen. Der Kunde darf die Benutzerdokumentation nicht übersetzen, ändern oder erweitern oder davon abgeleitete Werke erstellen.
1. Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Sicherung der von ihm gespeicherten Dateien und Daten selbst verantwortlich.
2. Soweit erforderlich, insb. soweit die Leistungen von Softfolio zu Änderungen in den Datensicherungsabläufen des Kunden führen, wird Softfolio den Kunden in die geänderten Datensicherungsabläufe einweisen.
1. Der Kunde wird Softfolio auf Wunsch Fernbetreuung (Ferndiagnose und -korrekturen, Überspielen von neuen Versionen) ermöglichen, soweit diese technisch machbar ist. Der Kunde wird dafür bei sich einen Anschluss an das Telekommunikationsnetz auf eigene Kosten zur Verfügung stellen, sodass die Systeme beider Seiten miteinander gekoppelt werden können. Soweit nichts anderes vereinbart ist, trägt der Kunde evtl. anfallende Leitungskosten.
2. Das Anmelden auf dem System des Kunden seitens Softfolio erfolgt durch ein vom Kunden kontrolliertes Benutzerprofil/Kennwort. Aus Gründen des Datenschutzes gibt sofern der Kunde die Leitung freiSchadensmeldung nicht innerhalb diese zehn (10) Tagesfrist einreicht.
(6) Der Verkäufer bestätigt, dass alle Produkte des Verkäufers oder Teile davon in Übereinstimmung mit den zwingenden Gesetzen und Verordnungen hergestellt werden und den technischen Standards des Verkäufers entsprechen. Softfolio wird Der Verkäufer haftet nicht für die Nichtkonformität der Produkte mit anderen Spezifikationen, Normen, Gesetzen oder Vorschriften.
(7) Diese Vereinbarung tritt ausschließlich zwischen dem Käufer und dem Verkäufer bzw. ihrer jeweiligen Nachfolger in Kraft. Eine Abtretung dieser Vereinbarung oder der daraus entstehenden Rechte oder Verpflichtungen durch eine Partei ohne die schriftliche Zustimmung der anderen Partei sind unwirksam.
(8) Diese Vereinbarung enthält die gesamte und einzige Vereinbarung zwischen den Kunden Parteien hinsichtlich des Vertragsgegenstands und ersetzt alle vorherigen mündlichen und schriftlichen Absprachen zwischen dem Käufer und dem Verkäufer über die durchgeführten Maßnahmen informierenProdukte sowie alle vorherigen Verfahrensweisen oder Handelsbräuche, die nicht ausdrücklich in diese Vereinbarung aufgenommen wurden.
3(9) Diese Vereinbarung kann nur durch ein von einem bevollmächtigten Vertreter beider Parteien unterzeichnetes Schriftstück modifiziert, ergänzt oder berichtigt werden. Ermöglicht Ein Verzicht des Verkäufers auf die Verfolgung der Kunde Verletzung einer der Bestimmungen dieser Vereinbarung durch den Käufer muss ebenfalls schriftlich erfolgen und eine Unterlassung oder ein Verzicht des Verkäufers auf die Fernbetreuung nicht, erstattet er Softfolio den dadurch verursachten Mehraufwand, auf jeden Fall Reisezeiten und Mehrkosten für die Beseitigung von Mängeln bzw. Fehlern.
1. Soweit Softfolio im Rahmen Durchsetzung der unter diesem Vertrag ausgeführten Leistungen (i) Zugriff auf personenbezogene Daten erhält, die vom Kunden genutzt oder verarbeitet werden, und/oder (ii) diese personenbezogenen Daten anderweitig verarbeiten oder nutzen muss, geschieht dies im Auftrag des Kunden gemäß Bundesdatenschutzgesetz, ab dem 25.05.2018 aus der Datenschutzgrundverordnung (VO (EU) 2016/679). Dies gilt auch im Rahmen von bloßen Prüfungs- oder Wartungsarbeiten bzgl. der IT-Anlage des Kunden oder bzgl. auf diesen IT-Anlagen befindlicher Software.
2. Softfolio wird die personenbezogenen Daten nur im Rahmen der Weisungen des Kunden verarbeiten oder nutzen. Gehen die Weisungen des Kunden über die Anforderungen der DS-GVO hinaus, hat der Kunde den Softfolio hierdurch entstehenden Aufwand zu vergüten. Softfolio wird den Kunden unverzüglich darauf hinweisen, wenn Softfolio der Ansicht ist, dass eine Weisung von dem Kunden gegen geltendes Datenschutzrecht verstößt.
3. Der Kunde ist alleine verantwortlich für die Einhaltung der Bestimmungen dieser Vereinbarung zu jedwedem Zeitpunkt entspricht keinem Rechtsverzicht, diese zu einem anderen Zeitpunkt durchzusetzen und auf die strikte Einhaltung jeder Bestimmung dieser Vereinbarung zu bestehen.
(10) Diese Vereinbarung unterliegt dem Schweizer Recht unter Ausschluss des anwendbaren Datenschutzrechts Wiener Übereinkommens über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) und seiner kollisionsrechtlichen Regelungen. Sind jedoch beide Parteien in demselben Land ansässig, so gelten die nationalen Gesetze dieses Landes.
(11) Alle Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder Ansprüche aufgrund von oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung, einschließlich ihrer Gültigkeit, Ungültigkeit, Verletzung oder Beendigung, sind vom zuständigen nationalen Gericht beizulegen, sofern beide Parteien in demselben Land ansässig sind. In allen anderen Fällen sind solche Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder Ansprüche aufgrund oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung, einschließlich ihrer Gültigkeit, Ungültigkeit, Verletzung oder Beendigung in einem Schiedsverfahren nach den Schweizer Regeln im Hinblick auf die internationale Schiedsgerichtsbarkeit der Schiedsinstitution der Schweizer Handelskammer, die zum Zeitpunkt der Einreichung der Schiedsgerichtsanzeige gemäß diesen Regelungen gelten, beizulegen.
(i) Die Anzahl der Schiedsrichter ist eins oder drei; (ii) Als Sitz des Schiedsgerichts wird Zürich in der Schweiz vereinbart; (iii) Das Schiedsgerichtsverfahren wird in deutscher Sprache durchgeführt, sofern nicht anders vereinbart.
(iv) Der Schiedsspruch ist für die Erhebung der betreffenden personenbezogenen Daten,Parteien endgültig und rechtsverbindlich.
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Samples: General Sales Conditions
Allgemeine Bedingungen. 35 Vorbehalt der Selbstbelieferung § 36 15 Vergütung, Zahlungen
(1. ) Die Vergütung für die Überlassung von Programmen Überlassungsvergütung wird wie folgt fällig: - 1/3 der Gesamtkosten nach erfolgter Lieferung fällig. Bei Nutzungsverträgen wird die Vergütung Auftragserteilung - 1/3 der Gesamtkosten nach Zustellung Systembetreuerschulung MobiMedia/MobiWork - 1/3 der Zugangsdaten fällig. Soweit nicht ein Festpreis vereinbart ist, werden sämtliche Leistungen von Softfolio Gesamtkosten nach AufRoll-and vergütet. out oder Abnahme der Software
(2) Soweit nach Aufwand vergütet wird, richten sich Tages- und Stundensätze, Reisekosten und Nebenkosten nach der jeweils gültigen Preisliste von Softfolio sofern nichts anderes vereinbart istMobiMedia. Softfolio Wegezeiten sind Arbeitszeiten. MobiMedia kann monatlich in den vereinbarten Intervallen abrechnen.
2. Soweit nicht anderweitig vereinbart(3) MobiMedia ist berechtigt, sind Reisekosten und Reisezeiten auch bei Festpreisen gesondert die Nutzbarkeit der Programme über eine Zeitsperre von der vertragsgemäßen Zahlung der Überlassungsvergütung abhängig zu vergütenmachen.
3. (4) Zahlungen sind sofort nach Rechnungseingang Rechnungsstellung ohne Abzug zu leisten.
4. (5) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen UmsatzsteuerMehrwertsteuer.
5. Das Recht des Kunden (6) Der Auftraggeber ist zur Nutzung der von Softfolio gelieferten Programme ruhtAufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn der Kunde in Zahlungsverzug ist.
6. Der Kunde ist – unbeschadet seines Rechts, Zahlungen wegen unvollständiger die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder fehlerhafter Leistung seitens Softfolio zu verweigern – nicht befugt, Zahlungen zurückzuhalten. Er kann nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt, entscheidungsreif oder die von Softfolio anerkannt worden unstreitig sind.
1(7) Mängelansprüche gegen MobiMedia stehen nur dem unmittelbaren Auftraggeber zu und sind nicht abtretbar. Der Kunde erkennt anSoweit eine Ursache, dass die von Softfolio gelieferten bzwMobiMedia nicht zu vertreten hat, einschließlich Streik oder Aussperrung, die Termineinhaltung beeinträchtigt, kann MobiMedia eine angemessene Verschiebung der Termine verlangen. erstellten Programme samt Benutzerdokumentation und weiterer UnterlagenErhöht sich der Aufwand aufgrund einer Ursache im Verantwortungsbereich des Auftraggebers, kann MobiMedia auch in zukünftigen Versionen, urheberrechtlich geschützt sind und Betriebsgeheimnisse von Softfolio bzw. des jeweiligen Herstellers darstellen. Der Kunde trifft zeitlich unbegrenzt Vorsorge, dass die Programme vor missbräuchlicher Nutzung geschützt werdenVergütung ihres Mehraufwands verlangen.
2. Falls Softfolio dem Kunden Quellprogramme zur Verfügung stellt, darf der Kunde diese Dritten nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Softfolio zugänglich machen. Softfolio darf die Zustimmung nicht entgegen Treu und Glauben verweigern. Bauknecht Softfolio braucht die Zustimmung jedoch nicht dafür zu geben, dass ein Dritter die Pflege der Programme übernimmt.
3. (1) Der Kunde darf Vervielfältigungsstücke (Kopien) nur zu notwendigen Sicherungszwecken, als Ersatz oder – im Fall der Lieferung von Quellprogrammen – zur Fehlersuche erstellen. Der Vermerk auf dem gelieferten Datenträger über Programmname, Urheberrechtsinhaber und Lieferant ist auch auf Datenträger mit Kopien anzubringen.
4. Dem Kunden ist es untersagt, von den Programmen abgeleitete Programme zu erstellen.
5. Der Kunde darf die Benutzerdokumentation der Programme nur für interne Zwecke verwenden und diese nur im Rahmen des eigenen zulässigen Gebrauchs vervielfältigen. Der Kunde darf die Benutzerdokumentation nicht übersetzen, ändern oder erweitern oder davon abgeleitete Werke erstellen.
1. Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Sicherung der von ihm gespeicherten Dateien und Daten selbst verantwortlich.
2. Soweit erforderlich, insb. soweit die Leistungen von Softfolio zu Änderungen in den Datensicherungsabläufen des Kunden führen, Auftraggeber wird Softfolio den Kunden in die geänderten Datensicherungsabläufe einweisen.
1. Der Kunde wird Softfolio auf Wunsch MobiMedia Fernbetreuung (Ferndiagnose und -korrekturen–korrekturen, Überspielen von neuen VersionenReleases) nach den von MobiMedia vorgegebenen technischen Varianten ermöglichen, soweit diese technisch machbar ist. Der Kunde Er wird dafür bei sich in Abstimmung mit MobiMedia einen Anschluss nach den von MobiMedia vorgegebenen technischen Varianten an das ein Telekommunikationsnetz auf eigene Kosten zur Verfügung stellen, sodass so dass die Systeme beider Seiten miteinander gekoppelt werden können. Soweit nichts anderes vereinbart ist, Der Auftraggeber trägt der Kunde evtl. anfallende die anfallenden Leitungskosten.
(2. ) Das Anmelden auf dem System des Kunden Auftraggebers seitens Softfolio MobiMedia erfolgt durch ein vom Kunden Auftraggeber kontrolliertes Benutzerprofil/Kennwort. Aus Gründen des Datenschutzes gibt der Kunde Auftraggeber die Leitung Leitungsverbindung im Einzelfall frei. Softfolio MobiMedia wird den Kunden Auftraggeber über die durchgeführten Maßnahmen informieren.
(3. ) Ermöglicht der Kunde die Auftraggeber Fernbetreuung nicht, erstattet er Softfolio MobiMedia den dadurch verursachten Mehraufwand, auf jeden Fall Reisezeiten und Mehrkosten –kosten gemäß jeweils gültiger Honorartabelle für die Fehlerbeseitigung.
(1) Treten bei vertragsmäßiger Nutzung Fehler auf, hat der Auftraggeber diese in nachvollziehbarer Form unter Angabe der für die Fehlererkennung zweckdienlichen Informationen zu melden, und zwar unter Verwendung des bereitgestellten Formulars. Voraussetzung für den Anspruch auf Fehlerbeseitigung ist, dass der Fehler reproduzierbar ist oder durch maschinell erzeugte Ausgaben aufgezeigt werden kann. Der Auftraggeber hat MobiMedia im Rahmen des Zumutbaren bei der Beseitigung von Fehlern zu unterstützen, insbesondere auf Wunsch von MobiMedia das Programm, wie es bei Auftreten des Fehlers benutzt wurde, zu übersenden und Maschinenzeit zur Verfügung zu stellen, sowie Korrekturmaßnahmen, die MobiMedia bereitstellt, einzuspielen.
(2) MobiMedia hat Xxxxxx in angemessener Frist zu beseitigen. Dafür gelten folgende Fehlerklassen: Klasse 1: Es ist dem Auftaggeber nicht möglich, die Anwendung oder einen wesentlichen Teil der Anwendung zu nutzen. Der Betriebsablauf ist ernsthaft beeinträchtigt, sofortige Abhilfe ist notwendig. Klasse 2: Der Benutzer kann die Anwendung einsetzen, er ist jedoch ernsthaft in wesentlichen Anwendungsteilen eingeschränkt. Klasse 3: Der Auftraggeber kann die Anwendung mit eingeschränkten Funktionen verwenden, so dass die Einschränkung für den gesamten Ablauf nicht bedenklich ist. Klasse 4: Die Funktionen sind nicht eingeschränkt. Ihre Anwendung ist aber erschwert und soll vereinfacht werden.
(3) MobiMedia wird bei einem Fehler der Klasse 1 sofort und bei einem Fehler der Klasse 2 spätestens an dem der Fehlermeldung folgenden Arbeitstag mit der Fehlerbehebung beginnen und so lange an der Fehlerbeseitigung arbeiten, bis der Fehler entweder beseitigt ist oder durch eine Umgehungslösung so entschärft ist, dass er in seinen Auswirkungen nur noch einem Fehler der Klasse 3 entspricht. Fehler der Klasse 3 und 4 werden im nächsten Korrekturstand beseitigt bzw. im übernächsten, wenn der nächste zum Zeitpunkt der Fehlermeldung bereits in der abschließenden Qualitätssicherung ist.
(4) Der Auftraggeber kann eine angemessene Frist für die Beseitigung von Mängeln bzwder gemeldeten Fehler setzen. Fehlern.
1. Soweit Softfolio im Rahmen Verstreicht sie, ohne dass der Fehler beseitigt wird, oder schlägt die Fehlerbeseitigung endgültig fehl, kann der Auftraggeber unter diesem Vertrag ausgeführten Leistungen (i) Zugriff auf personenbezogene Daten erhält, die vom Kunden genutzt den gesetzlichen Voraussetzungen Herabsetzung der Vergütung oder verarbeitet werden, und/Rückgängigmachung des Vertrags oder (ii) diese personenbezogenen Daten anderweitig verarbeiten oder nutzen muss, geschieht dies im Auftrag des Kunden gemäß Bundesdatenschutzgesetz, ab dem 25.05.2018 aus der Datenschutzgrundverordnung (VO (EU) 2016/679). Dies gilt auch – im Rahmen von bloßen Prüfungs- oder Wartungsarbeiten bzgl. der IT-Anlage des Kunden oder bzgl. auf diesen IT-Anlagen befindlicher Software§ 19 – Schadensersatz verlangen.
(5) Alle Ansprüche gegen MobiMedia erlöschen für solche Programme, die der Auftraggeber ändert oder in die er sonst wie eingreift, es sei denn, dass der Auftraggeber im Zusammenhang mit der Fehlermeldung nachweist, dass der Eingriff für den Fehler nicht ursächlich ist.
(6) MobiMedia kann die Vergütung des eigenen Aufwands verlangen, soweit MobiMedia auf Grund einer Fehlermeldung tätig geworden ist, ohne dass der Auftraggeber einen Fehler nachgewiesen hat.
(1) MobiMedia steht dafür ein, dass die Programme – auch in künftigen Releases – frei von Rechten Dritter sind, die deren vertragsgemäße Nutzung einschränken. MobiMedia stellt den Auftraggeber von Schadensersatzansprüchen Dritter wegen Schutzrechtsverletzungen frei. Macht ein Dritter gegenüber dem Auftraggeber geltend, dass die Programme seine Rechte verletzen würden, benachrichtigt der Auftraggeber unverzüglich schriftlich MobiMedia. Er überlässt es MobiMedia und für MobiMedia deren Vorlieferanten soweit wie zulässig, die geltend gemachten Ansprüche auf deren Kosten abzuwehren.
(2) Schadensersatzansprüche gegen MobiMedia (einschl. Softfolio wird deren Erfüllungsgehilfen) über § 19 (1) hinaus bestehen uneingeschränkt, wenn
a) Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von MobiMedia vorliegt,
b) zugesicherte Eigenschaften fehlen. Bei leichter Fahrlässigkeit sind Schadensersatzansprüche auf 50 % der vereinbarten Überlassungsvergütung der Standardsoftware begrenzt; die personenbezogenen Daten nur Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber kann eine weitergehende Haftung gegen Zahlung eines Risikozuschlags verlangen. Die Einschränkungen gelten nicht, soweit die Schäden durch die Betriebshaftpflichtversicherung von MobiMedia gedeckt sind.
(3) Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
(4) Schadensersatzansprüche verjähren zwei Jahre nach Beendigung der Leistung, in deren Ausführung der Schaden entsteht, soweit nicht eine kürzere gesetzliche Verjährungsfrist besteht.
(1) MobiMedia verpflichtet sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Betriebsgeheimnissen und von schriftlich als vertraulich bezeichneten Informationen nur zur Durchführung des Vertrags zu verwenden und zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln.
(2) MobiMedia verpflichtet ihre Mitarbeiter zur Wahrung der Weisungen Vertraulichkeit.
(3) Die Verpflichtung zur vertraulichen Behandlung gilt nicht für Ideen, Konzeptionen, Know-how und Techniken, die sich auf Programmerstellung beziehen, sowie für Daten, die MobiMedia bereits bekannt sind oder außerhalb dieses Vertrages bekannt waren oder bekannt werden.
(4) Wenn Daten zum Zwecke der Fehlersuche oder ihrer Restaurierung an MobiMedia übertragen werden, wird MobiMedia alle technischen und organisatorischen Maßnahmen im eigenen Bereich einhalten, die der Auftraggeber seinerseits gemäß §9 Bundesdatenschutzgesetz zu treffen hat. Einzelheiten werden auf Wunsch des Kunden verarbeiten Auftraggebers gesondert vereinbart.
(5) MobiMedia darf den Namen des Auftraggebers und eine Kurzbeschreibung der erbrachten Leistung in eine Referenzliste aufnehmen. Alle anderen Werbehinweise auf den Auftraggeber werden vorab mit ihm abgesprochen.
(1) Änderungen und/oder nutzen. Gehen die Weisungen des Kunden über die Anforderungen der DS-GVO hinaus, hat der Kunde den Softfolio hierdurch entstehenden Aufwand zu vergüten. Softfolio wird den Kunden unverzüglich darauf hinweisenErgänzungen dieses Vertrages oder seiner Anlagen sowie alle künftigen Ergänzungen und alle Rechtshandlungen während seiner Durchführung sind nur wirksam, wenn Softfolio sie schriftlich erfolgen. MobiMedia und der Ansicht istAuftragnehmer bestätigen, dass eine Weisung von dem Kunden gegen geltendes Datenschutzrecht verstößtaußerhalb dieser Urkunde keine weiteren mündlichen oder stillschweigenden Absprachen bestehen.
3. (2) Der Kunde ist alleine verantwortlich für die Einhaltung der Bestimmungen des anwendbaren Datenschutzrechts Vertrag wird im Hinblick auf Original in deutscher Sprache ausgefertigt. Im Zweifel ist die deutsche Fassung maßgebend.
(3) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig, unwirksam oder undurchführbar sein, so lässt das die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden in einem solchen Fall einvernehmlich die weggefallene Bestimmung durch eine andere rechtswirksame ersetzen, die den Zweck der weggefallenen Bestimmung möglichst erfüllt.
(4) Dieser Vertrag wird in Deutschland unterzeichnet und unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung der Regelungen über das Internationale Privatrecht sowie des UM-Übereinkommens über den internationalen Warenkauf wird ausgeschlossen.
(5) Für vertragliche Streitigkeiten und damit i) die Erhebung m Zusammenhang stehenden Rechtsbeziehungen wird für beide Seiten als ausschließlicher Gerichtsstand der betreffenden personenbezogenen Daten,Sitz von MobiMedia vereinbart.
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Samples: Software License Agreement
Allgemeine Bedingungen. 35 Vorbehalt Soweit in diesem Vertrag nichts Abweichendes geregelt ist, gelten die Bestimmungen der Selbstbelieferung § 36 Vergütung“Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme” (AVBFernwärmeV) in derjeweilsgültigen Fassung sinngemäß. Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH (DEW21) Xxxxxx-Xxxxxxxx-Xxxxx 0, Zahlungen
100000 Xxxxxxxx Datenschutz bei DEW21 Gegenstand dieser Datenschutzerklärung Wir, die Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH (DEW21) freuen uns über Ihr Interesse an unserem Unternehmen und unseren Angeboten. Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns ein wichtiges Anliegen. Nachfol- gend werden wir Sie daher ausführlich darüber informieren, welche Daten bei Kontaktaufnahme mit unserem Unternehmen sowie bei Abschluss eines Vertra- ges mit DEW21 erhoben und wie diese verarbeitet oder genutzt werden. Des Weiteren informieren wir Sie auch darüber, welche Schutzmaßnahmen wir in technischer und organisatorischer Hinsicht getroffen haben. Die Vergütung Verarbeitung personenbezogener Daten, wie z. B. Name, Anschrift, E-Mail- Adresse oder Telefonnummer, werden von uns im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen vorgenommen. Durch diese Daten- schutzerklärung werden Sie über Art, Umfang und Zweck der von uns verarbei- teten personenbezogenen Daten informiert. Für die Verarbeitung von personen- bezogenen Daten setzen wir zahlreiche technische und organisatorische Maßnahmen ein. Nach den Vorschriften der EU- Datenschutzgrundverordnung (EUDSGVO) sind wir verpflichtet, Sie über folgende Sachverhalte zu informieren: Wer ist für die Überlassung von Programmen wird Datenverarbeitung verantwortlich und an wen kann ich mich wenden? Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten: Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung meiner Daten Grundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten zu vertraglichen oder vorvertraglichen Zwecken ist Art. 6 (1) b EUDSGV. Wofür sind meine Daten erforderlich? Die erhobenen Daten sind hier im Regelfall erforderlich, um den angestrebten Vertrag abzuschließen und nach erfolgter Lieferung fälligAbschluss zu erfüllen. Bei Nutzungsverträgen wird die Vergütung nach Zustellung Die Nichtbereitstellung der Zugangsdaten fälligDaten würde den Vertragsabschluss verhindern. Soweit nicht ein Festpreis vereinbart ist, werden sämtliche Leistungen von Softfolio nach Auf-and vergütet. Soweit nach Aufwand vergütet wird, richten sich Stundensätze, Reisekosten und Nebenkosten nach der jeweils gültigen Preisliste von Softfolio sofern nichts anderes vereinbart ist. Softfolio kann monatlich abrechnen.
2. Soweit nicht anderweitig vereinbart, sind Reisekosten und Reisezeiten Darunter fallen auch bei Festpreisen gesondert zu vergüten.
3. Zahlungen sind sofort nach Rechnungseingang ohne Abzug zu leisten.
4. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
5. Das Recht des Kunden zur Nutzung der von Softfolio gelieferten Programme ruht, wenn der Kunde in Zahlungsverzug ist.
6. Der Kunde ist – unbeschadet seines Rechts, Zahlungen wegen unvollständiger oder fehlerhafter Leistung seitens Softfolio zu verweigern – nicht befugt, Zahlungen zurückzuhalten. Er kann nur mit Forderungen aufrechnenDaten, die rechtskräftig festgestelltnicht zum Vertragsabschluss führen, entscheidungsreif oder aber von uns zur Bearbeitung von Anfragen verarbeitet werden. Wenn wir über die direkten vertraglichen Zwecke hinaus Daten von Softfolio anerkannt worden sind.
1Ihnen erheben möchten, ist eine Einwilligung gem. Der Kunde erkennt an, dass die von Softfolio gelieferten bzwArt. erstellten Programme samt Benutzerdokumentation 7 EUDSGV erforderlich. Sie werden dabei über den Zweck der Verarbeitung umfas- send informiert. Die Einwilligungserklärung wird dokumentiert und weiterer Unterlagen, auch in zukünftigen Versionen, urheberrechtlich geschützt sind und Betriebsgeheimnisse von Softfolio bzwgilt neben den vertraglichen Vereinbarungen. des jeweiligen Herstellers darstellen. Der Kunde trifft zeitlich unbegrenzt Vorsorge, dass die Programme vor missbräuchlicher Nutzung geschützt werden.
2. Falls Softfolio dem Kunden Quellprogramme zur Verfügung stellt, darf Wenn wir den Zweck der Kunde diese Dritten nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Softfolio zugänglich machen. Softfolio darf die Zustimmung nicht entgegen Treu und Glauben verweigern. Bauknecht Softfolio braucht die Zustimmung jedoch nicht dafür zu geben, dass ein Dritter die Pflege der Programme übernimmt.
3. Der Kunde darf Vervielfältigungsstücke (Kopien) nur zu notwendigen Sicherungszwecken, als Ersatz oder – im Fall der Lieferung von Quellprogrammen – zur Fehlersuche erstellen. Der Vermerk auf dem gelieferten Datenträger über Programmname, Urheberrechtsinhaber und Lieferant ist auch auf Datenträger mit Kopien anzubringen.
4. Dem Kunden ist es untersagt, von den Programmen abgeleitete Programme zu erstellen.
5. Der Kunde darf die Benutzerdokumentation der Programme nur für interne Zwecke verwenden und diese nur im Rahmen des eigenen zulässigen Gebrauchs vervielfältigen. Der Kunde darf die Benutzerdokumentation nicht übersetzen, Verarbeitung Ihrer Daten aus berechtigtem Interesse ändern oder erweitern oder davon abgeleitete Werke erstellen.
möchten, nehmen wir eine Prüfung gem. Art. 6 (1) f EUDSGV vor und informieren Sie gem. Der Kunde ist für Art. 13 (1) d EUDSGV über den Sachverhalt und die ordnungsgemäße Sicherung der von ihm gespeicherten Dateien und Begründung. Die entsprechende Information erhalten Sie gem. Art.14 EUDSGV auch dann, wenn wir Daten selbst verantwortlich.
2. Soweit erforderlich, insb. soweit die Leistungen von Softfolio zu Änderungen in den Datensicherungsabläufen des Kunden führen, wird Softfolio den Kunden in die geänderten Datensicherungsabläufe einweisen.
1. Der Kunde wird Softfolio auf Wunsch Fernbetreuung (Ferndiagnose und -korrekturen, Überspielen von neuen Versionen) ermöglichen, soweit diese technisch machbar ist. Der Kunde wird dafür bei sich einen Anschluss an das Telekommunikationsnetz auf eigene Kosten zur Verfügung stellen, sodass die Systeme beider Seiten miteinander gekoppelt werden können. Soweit nichts anderes vereinbart ist, trägt der Kunde evtl. anfallende Leitungskosten.
2. Das Anmelden auf dem System des Kunden seitens Softfolio erfolgt durch ein vom Kunden kontrolliertes Benutzerprofil/Kennwort. Aus Gründen des Datenschutzes gibt der Kunde die Leitung frei. Softfolio wird den Kunden über die durchgeführten Maßnahmen informieren.
3. Ermöglicht der Kunde die Fernbetreuung nicht, erstattet er Softfolio den dadurch verursachten Mehraufwand, auf jeden Fall Reisezeiten und Mehrkosten für die Beseitigung von Mängeln bzw. Fehlern.
1. Soweit Softfolio im Rahmen der unter diesem Vertrag ausgeführten Leistungen (i) Zugriff auf personenbezogene Daten erhältSie verarbeiten, die vom Kunden genutzt oder verarbeitet werden, und/oder (ii) diese personenbezogenen Daten anderweitig verarbeiten oder nutzen muss, geschieht dies im Auftrag des Kunden gemäß Bundesdatenschutzgesetz, ab dem 25.05.2018 aus der Datenschutzgrundverordnung (VO (EU) 2016/679). Dies gilt auch im Rahmen von bloßen Prüfungs- oder Wartungsarbeiten bzgl. der IT-Anlage des Kunden oder bzgl. auf diesen IT-Anlagen befindlicher Softwarenicht bei Ihnen direkt erho- ben wurden.
2. Softfolio wird die personenbezogenen Daten nur im Rahmen der Weisungen des Kunden verarbeiten oder nutzen. Gehen die Weisungen des Kunden über die Anforderungen der DS-GVO hinaus, hat der Kunde den Softfolio hierdurch entstehenden Aufwand zu vergüten. Softfolio wird den Kunden unverzüglich darauf hinweisen, wenn Softfolio der Ansicht ist, dass eine Weisung von dem Kunden gegen geltendes Datenschutzrecht verstößt.
3. Der Kunde ist alleine verantwortlich für die Einhaltung der Bestimmungen des anwendbaren Datenschutzrechts im Hinblick auf (i) die Erhebung der betreffenden personenbezogenen Daten,
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Samples: Wärmeliefervertrag
Allgemeine Bedingungen. 35 Vorbehalt der Selbstbelieferung § 36 Vergütung, Zahlungen
1. 36.1 Die Vergütung für die Überlassung von Programmen wird nach erfolgter Lieferung fällig. Bei Nutzungsverträgen wird die Vergütung nach Zustellung der Zugangsdaten fällig. .
36.2 Soweit nicht ein Festpreis vereinbart ist, werden sämtliche Leistungen von Bauknecht Softfolio nach Auf-and Auf- wand vergütet. Soweit nach Aufwand vergütet wird, richten sich Stundensätze, Reisekosten und Nebenkosten nach der jeweils je- weils gültigen Preisliste von Bauknecht Softfolio sofern nichts anderes vereinbart ist. Bauknecht Softfolio kann monatlich abrechnen.
2. Soweit nicht anderweitig vereinbart, sind Reisekosten und Reisezeiten auch bei Festpreisen gesondert zu vergüten.
3. 36.3 Zahlungen sind sofort nach Rechnungseingang ohne Abzug zu leisten.
4. 36.4 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
5. 36.5 Das Recht des Kunden zur Nutzung der von Bauknecht Softfolio gelieferten Programme ruht, wenn der Kunde in Zahlungsverzug ist.
6. 36.6 Der Kunde ist – unbeschadet seines Rechts, Zahlungen wegen unvollständiger oder fehlerhafter Leistung seitens Bauknecht Softfolio zu verweigern – nicht befugt, Zahlungen zurückzuhalten. Er kann nur mit Forderungen Forde- rungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt, entscheidungsreif oder die von Bauknecht Softfolio anerkannt aner- kannt worden sind.
1. 37.1 Der Kunde erkennt an, dass die von Bauknecht Softfolio gelieferten bzw. erstellten Programme samt Benutzerdokumentation Benut- zerdokumentation und weiterer Unterlagen, auch in zukünftigen Versionen, urheberrechtlich geschützt sind und Betriebsgeheimnisse von Bauknecht Softfolio bzw. des jeweiligen Herstellers darstellen. Der Kunde trifft zeitlich unbegrenzt Vorsorge, dass die Programme vor missbräuchlicher Nutzung geschützt werden.
2. Falls Bauknecht Softfolio dem Kunden Quellprogramme zur Verfügung stellt, darf der Kunde diese Dritten nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Bauknecht Softfolio zugänglich machen. Bauknecht Softfolio darf die Zustimmung nicht entgegen Treu und Glauben verweigern. Bauknecht Softfolio braucht die Zustimmung Zustim- mung jedoch nicht dafür zu geben, dass ein Dritter die Pflege der Programme übernimmt.
3. 37.2 Der Kunde darf Vervielfältigungsstücke (Kopien) nur zu notwendigen Sicherungszwecken, als Ersatz oder – im Fall der Lieferung von Quellprogrammen – zur Fehlersuche erstellen. Der Vermerk auf dem gelieferten Datenträger über Programmname, Urheberrechtsinhaber und Lieferant ist auch auf Datenträger mit Kopien anzubringen.
4. 37.3 Dem Kunden ist es untersagt, von den Programmen abgeleitete Programme zu erstellen.
5. 37.4 Der Kunde darf die Benutzerdokumentation der Programme nur für interne Zwecke verwenden und diese nur im Rahmen des eigenen zulässigen Gebrauchs vervielfältigen. Der Kunde darf die Benutzerdokumentation Benutzerdokumenta- tion nicht übersetzen, ändern oder erweitern oder davon abgeleitete Werke erstellen.
1. 38.1 Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Sicherung der von ihm gespeicherten Dateien und Daten selbst verantwortlichver- antwortlich.
2. 38.2 Soweit erforderlich, insb. soweit die Leistungen von Bauknecht Softfolio zu Änderungen in den Datensicherungsabläufen Datensiche- rungsabläufen des Kunden führen, wird Bauknecht Softfolio den Kunden in die geänderten Datensicherungsabläufe Datensiche- rungsabläufe einweisen.
1. 39.1 Der Kunde wird Bauknecht Softfolio auf Wunsch Fernbetreuung (Ferndiagnose und -korrekturen, Überspielen Überspie- len von neuen Versionen) ermöglichen, soweit diese technisch machbar ist. Der Kunde wird dafür bei sich einen Anschluss an das Telekommunikationsnetz auf eigene Kosten zur Verfügung stellen, sodass die Systeme Sys- teme beider Seiten miteinander gekoppelt werden können. Soweit nichts anderes vereinbart ist, trägt der Kunde evtl. anfallende Leitungskosten.
2. 39.2 Das Anmelden auf dem System des Kunden seitens Bauknecht Softfolio erfolgt durch ein vom Kunden kontrolliertes kon- trolliertes Benutzerprofil/Kennwort. Aus Gründen des Datenschutzes gibt der Kunde die Leitung frei. Bau- knecht Softfolio wird den Kunden über die durchgeführten Maßnahmen informieren.
3. 39.3 Ermöglicht der Kunde die Fernbetreuung nicht, erstattet er Bauknecht Softfolio den dadurch verursachten Mehraufwand, auf jeden Fall Reisezeiten und Mehrkosten für die Beseitigung von Mängeln bzw. Fehlern.
1. 40.1 Soweit Bauknecht Softfolio im Rahmen der unter diesem Vertrag ausgeführten Leistungen (i) Zugriff auf personenbezogene per- sonenbezogene Daten erhält, die vom Kunden genutzt oder verarbeitet werden, und/oder (ii) diese personenbezogenen perso- nenbezogenen Daten anderweitig verarbeiten oder nutzen muss, geschieht dies im Auftrag des Kunden gemäß Bundesdatenschutzgesetz, ab dem 25.05.2018 aus der Datenschutzgrundverordnung ge- mäß § 11 Bundesdatenschutzgesetz (VO (EU) 2016/679BDSG). Dies gilt auch im Rahmen von bloßen Prüfungs- oder Wartungsarbeiten War- tungsarbeiten bzgl. der IT-Anlage Anlagen des Kunden oder bzgl. auf diesen IT-Anlagen befindlicher SoftwareSoftware (sie- he § 11 Abs. 5 BDSG).
2. 40.2 Bauknecht Softfolio wird die personenbezogenen Daten nur im Rahmen der Weisungen des Kunden verarbeiten verar- beiten oder nutzen. Gehen die Weisungen des Kunden über die Anforderungen der DS-GVO des BDSG hinaus, hat der Kunde den Bauknecht Softfolio hierdurch entstehenden Aufwand zu vergüten. Bauknecht Softfolio wird den Kunden unverzüglich darauf hinweisen, wenn Bauknecht Softfolio der Ansicht ist, dass eine Weisung von dem des Kunden gegen geltendes Datenschutzrecht verstößt.
3. 40.3 Der Kunde ist alleine verantwortlich für die Einhaltung der Bestimmungen des anwendbaren Datenschutzrechts Datenschutz- rechts im Hinblick auf (i) die Erhebung der betreffenden personenbezogenen Daten,, (ii) die Offenlegung die- ser personenbezogenen Daten gegenüber Bauknecht Softfolio sowie (iii) die von Bauknecht Softfolio ge- mäß Auftrag oder auf Weisung des Kunden vorgenommene Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten.
40.4 Der Kunde stellt Bauknecht Softfolio von allen Rechten und Ansprüchen frei, die Dritte gegen Bauknecht Softfolio wegen einer Verletzung der Pflichten des Kunden aus § 40.3 geltend machen. Der Kunde über- nimmt ferner sämtliche Schäden, notwendigen und nützlichen Aufwendungen sowie sonstige angemesse- nen Kosten (einschließlich Anwaltskosten), die Bauknecht Softfolio dadurch entstehen, dass ein Dritter (ein- schließlich staatlicher Behörden) rechtliche Schritte (gerichtlich oder außergerichtlich) gegen Bauknecht Softfolio wegen einer Verletzung der Pflichten des Kunden aus § 40.3 einleitet oder unternimmt. Vorstehender Absatz gilt nicht, soweit der Kunde die Verletzung der Pflichten aus § 40.3 nicht zu vertreten hat.
40.5 Bauknecht Softfolio wird nur solche Mitarbeiter einsetzen, die Bauknecht Softfolio vorab gemäß § 5 BDSG auf das Datengeheimnis verpflichtet hat.
40.6 Bauknecht Softfolio wird alle technischen und organisatorischen Maßnahmen treffen, die erforderlich sind, um die für Bauknecht Softfolio anwendbaren Vorschriften des BDSG zu erfüllen, insbesondere die in der Anlage zu § 9 Satz 1 BDSG genannten Anforderungen.
40.7 Bauknecht Softfolio teilt dem Kunden auf Anfrage die Kontaktdaten des betrieblichen Datenschutzbeauftrag- ten von Bauknecht Softfolio mit.
40.8 Sofern Bauknecht Softfolio für die Erfüllung der in § 40 dieses Vertrags genannten Aufgaben von Bauknecht Softfolio Dritte einsetzt, hat Bauknecht Softfolio sicherzustellen, dass alle in § 40 genannten Pflichten von Bauknecht Softfolio auch von diesen Dritten eingehalten werden.
40.9 Bauknecht Softfolio wird alle personenbezogenen Daten, die Bauknecht Softfolio im Rahmen der Auftrags- datenverarbeitung zur Kenntnis erlangt, vertraulich behandeln und sicher verwahren. Bauknecht Softfolio darf diese Daten nicht an Dritte weitergeben, außer der Kunde hat zuvor ausdrücklich zugestimmt.
40.10 Bauknecht Softfolio wird den Kunden auf sein schriftliches Verlangen hin bei der Wahrung der Rechte der Betroffenen, insbesondere im Hinblick auf die Benachrichtigung, Auskunftserteilung sowie die Berichtigung, Sperrung oder Löschung von personenbezogenen Daten im Rahmen der Möglichkeiten von Bauknecht Soft- folio unterstützen. Der Kunde hat den Bauknecht Softfolio hierdurch entstehenden Aufwand zu vergüten.
40.11 Der Kunde kann sich nach vorheriger Abstimmung mit Bauknecht Softfolio zu Prüfzwecken in den Betriebs- stätten von Bauknecht Softfolio von der Angemessenheit der Maßnahmen zur Einhaltung der technischen und organisatorischen Erfordernisse der für die Auftragsdatenverarbeitung einschlägigen Datenschutzgeset- ze überzeugen, vorausgesetzt das erfolgt zu den üblichen Geschäftszeiten von Bauknecht Softfolio und oh- ne Störung des Betriebsablaufs von Bauknecht Softfolio . Xxxxxxxxx Softfolio verpflichtet sich, dem Kunden auf schriftliche Anforderung innerhalb angemessener Frist die Auskünfte zu erteilen, die zur Durchführung der Kontrolle der Pflichten von Bauknecht Softfolio nach § 40 erforderlich sind.
41.1 Treten bei vertragsgemäßer Benutzung der Leistungen von Bauknecht Softfolio Mängel auf, hat der Kunde diese in nachvollziehbarer Form unter Angabe der für die Mängelerkennung zweckdienlichen Informationen zu melden, und zwar auf Verlangen von Bauknecht Softfolio schriftlich. Voraussetzung für alle Ansprüche gegen Bauknecht Softfolio ist, dass der betreffende Mangel reproduzier- bar ist oder durch maschinell erzeugte Ausgaben aufgezeigt werden kann. Der Kunde hat Bauknecht Softfolio im Rahmen des Zumutbaren bei der Beseitigung von Mängeln zu unter- stützen, insb. bei einem mangelhaften Programm auf Wunsch von Bauknecht Softfolio das Programm, wie es bei Auftreten des Mangels benutzt wurde, zu übersenden und Maschinenzeit zur Verfügung zu stellen sowie Korrekturmaßnahmen oder Ersatzlieferungen, die Bauknecht Softfolio bereitstellt, einzuspielen.
41.2 Bauknecht Softfolio erbringt die Nacherfüllung nach eigener Xxxx durch Mängelbeseitigung oder durch Er- satzlieferung in angemessener Frist. Bauknecht Softfolio wird bei Mängeln, die den Einsatz eines Pro- xxxxxx schwerwiegend beeinträchtigen, bei Bedarf eine Umgehungslösung vor der endgültigen Nacherfül- lung bereitstellen. Bauknecht Softfolio braucht andere Mängel erst zu dem Zeitpunkt beseitigen, zu dem Bauknecht Softfolio das im Rahmen sachgerechter Versionspflege einplant. Bauknecht Softfolio wird auch für solche Mängel Umgehungslösungen bereitstellen, soweit das für Bauknecht Softfolio zumutbar ist. Bei Programmen, die ausdrücklich als solche von Vorlieferanten gekennzeichnet sind, braucht Bauknecht Softfolio das nur zu tun, soweit Bauknecht Softfolio dazu technisch in der Lage ist und das Bauknecht Softfolio zu finanziell akzeptab- len Konditionen möglich ist. Bauknecht Softfolio wird aber Korrekturmaßnahmen, die beim Vorlieferanten be- reits vorhanden sind, bereitstellen.
41.3 Alle Ansprüche gegen Bauknecht Softfolio erlöschen für solche Produkte oder Leistungen von Bauknecht Softfolio, die der Kunde ändert oder in die er sonst wie eingreift, es sei denn, dass der Kunde im Zusam- menhang mit der Mängelmeldung nachweist, dass der Eingriff für den Mangel nicht ursächlich ist.
41.4 Bauknecht Softfolio kann die Vergütung des eigenen Aufwands verlangen, soweit Bauknecht Softfolio auf Grund einer Mängelmeldung tätig geworden ist, ohne dass der Kunde einen Mangel nachgewiesen hat. Dies gilt nicht, soweit Xxxxxxxxx Softfolio aufgrund einer Pflegevereinbarung mit dem Kunden ohnehin hätte tätig werden müssen.
41.5 Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Kunden wegen Mängeln („Gewährleistungsfrist“) beträgt zwölf (12) Monate. Die Erweiterung des Benutzungsumfangs oder die Auslieferung einer weiterentwickelten Version im Rahmen der Pflege führen nicht zu einer neuen Verjährungsfrist.
42.1 Schadensersatzansprüche des Kunden gegen Bauknecht Softfolio (einschl. deren Erfüllungsgehilfen), gleich aus welchem Rechtsgrund, die im Zusammenhang mit diesem Rahmenvertrag oder den Einzelverträgen entstehen und die leichte Fahrlässigkeit voraussetzen, bestehen nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt worden ist, deren Verletzung den Vertragszweck gefährden würde (Kardinalpflicht). Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall auf den typischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die Einschränkungen gelten nicht, soweit die Schäden durch die Betriebshaftpflichtversicherung von Bau- knecht Softfolio gedeckt sind, vorausgesetzt der Versicherer hat an Bauknecht Softfolio gezahlt. Xxxxxxxxx Softfolio verpflichtet sich, die bei Abschluss dieses Vertrags bestehende Deckung aufrechtzuerhalten.
42.2 Ansprüche wegen Körperschäden sowie Ansprüche auf der Grundlage des Produkthaftungsgesetzes blei- ben unberührt.
43.1 Die Vertragspartner verpflichten sich, über alle ihnen im Rahmen der vertraglichen Zusammenarbeit zur Kenntnis gelangten vertraulichen Informationen strengstes Stillschweigen zu bewahren und diese Informati- onen weder weiterzugeben, auf sonstige Art zu verwerten noch Dritte darüber in Kenntnis zu setzen.
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Samples: Software and Service Agreement