Allgemeine Bedingungen. FWV behält sich Änderungen dieser Ergänzenden Bestimmungen zu der AVBFernwärmeV vor. Änderungen werden mit ihrer Veröffentlichung wirksam und sind Bestandteile der abgeschlossenen Versorgungsverträge, sofern der Kunde nicht von dem ihm nach § 32 Abs. 2 AVBFernwärmeV zustehenden Kündigungsrecht Gebrauch macht.
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