Common use of Allgemeine Bestimmungen zur Entschädigung Clause in Contracts

Allgemeine Bestimmungen zur Entschädigung. 2.1. Der Wert verbliebener Reste wird jedenfalls angerechnet. 2.2. Für abhandengekommene und später wiederherbeigeschaffte Sachen gilt vereinbart: 2.2.1. Der Versicherungsnehmer ist zur Zurücknahme dieser Sachen verpflichtet, soweit dies zumutbar ist. 2.2.2. Werden Sachen nach Zahlung der Entschädigung wiederher- beigeschafft, hat der Versicherungsnehmer die erhaltene Ent- schädigung, abzüglich der Vergütung für einen allfälligen Min- derwert, zurückzugeben. Sachen, deren Zurücknahme nicht zumutbar ist, sind dem Versicherer zu übereignen. 2.3. Bei zusammengehörigen Einzelsachen wird die allfällige Ent- wertung, welche die unbeschädigt gebliebenen Einzelsachen durch die Beschädigung, Zerstörung oder das Abhandenkom- men der anderen erleiden, nicht berücksichtigt. 2.4. Nicht ersetzt werden Schäden, soweit dafür aus einer anderen Versicherung (insbesondere aus einer bestehenden Gebäude- versicherung) Entschädigung erlangt werden kann.

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Samples: Haushaltsversicherung Standard, Haushaltsversicherung Exklusiv Premium, Haushaltsversicherung Exklusiv

Allgemeine Bestimmungen zur Entschädigung. 2.1. Der Wert verbliebener Reste wird jedenfalls angerechnet. 2.2. Für abhandengekommene und später wiederherbeigeschaffte Sachen gilt als vereinbart: 2.2.1. Der Versicherungsnehmer ist zur Zurücknahme dieser Sachen verpflichtet, soweit dies zumutbar ist. 2.2.2. Werden Sachen nach Zahlung der Entschädigung wiederher- beigeschafftwiederherbeigeschafft, hat der Versicherungsnehmer die erhaltene Ent- schädigungEntschädigung, abzüglich der Vergütung für einen allfälligen Min- derwertMinderwert, zurückzugeben. Sachen, deren Zurücknahme nicht zumutbar ist, sind dem Versicherer zu übereignen. 2.3. Bei zusammengehörigen Einzelsachen wird die allfällige Ent- wertungEntwertung, welche die unbeschädigt gebliebenen Einzelsachen durch die Beschädigung, Zerstörung oder das Abhandenkom- men Abhandenkommen der anderen erleiden, nicht berücksichtigt. 2.4. Nicht ersetzt werden Schäden, soweit dafür aus einer anderen Versicherung (insbesondere aus einer bestehenden Gebäude- versicherungGebäudeversicherung) Entschädigung erlangt verlangt werden kann.

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Samples: Haushaltsversicherung

Allgemeine Bestimmungen zur Entschädigung. 2.1. Der Wert verbliebener Reste wird jedenfalls angerechnet. 2.2. Für abhandengekommene und später wiederherbeigeschaffte Sachen gilt vereinbart: 2.2.1. Der Versicherungsnehmer ist zur Zurücknahme dieser Sachen verpflichtet, soweit dies zumutbar ist. 2.2.2. Werden Sachen nach Zahlung der Entschädigung wiederher- beigeschafftwiederherbeigeschafft, hat der Versicherungsnehmer die erhaltene Ent- schädigungEntschädigung, abzüglich der Vergütung für einen allfälligen Min- derwertMinderwert, zurückzugeben. Sachen, deren Zurücknahme nicht zumutbar ist, sind dem Versicherer zu übereignen. 2.3. Bei zusammengehörigen Einzelsachen wird die allfällige Ent- wertungEntwertung, welche die unbeschädigt gebliebenen Einzelsachen durch die Beschädigung, Zerstörung oder das Abhandenkom- men Abhandenkommen der anderen erleiden, nicht berücksichtigt. 2.4. Nicht ersetzt werden Schäden, soweit dafür aus einer anderen Versicherung (insbesondere aus einer bestehenden Gebäude- versicherungGebäudeversicherung) Entschädigung erlangt werden kann.

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Samples: Haushaltsversicherung