Common use of Allgemeine Zugangsvoraussetzungen Clause in Contracts

Allgemeine Zugangsvoraussetzungen. Soweit nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet stellt GESIS Daten und Dokumente nur für wissenschaftliche Auswertungen im Rahmen eines zeitlich befristeten Vorhabens durch die akademische Forschung und Lehre zur Verfügung. Institute oder Personen außerhalb der akademischen Forschung und Lehre können eine Bereitstellung schriftlich beantragen. Der Bezug von Daten und Dokumenten erfolgt im Rahmen von Zugangskategorien (siehe Punkt 2.). Die Speicherung und Verarbeitung der Daten durch den/die Benutzer/in ist zeitlich auf das Vorhaben der Datennutzung be- schränkt. Der/die Benutzer/in ist damit einverstanden, dass die von ihm bekannt gegebenen personenbezogenen, sowie die sich aus seiner Kooperation mit GESIS ergebenden personenbezogenen Daten zum Zwecke der Durchführung der Datennutzung von GESIS gespeichert werden. Weitere Hinweise zum Umgang mit personenbezogenen Daten des Benutzers / der Benutzerin finden sich in der Datenschutzerklärung von GESIS. Zugangsbeschränkungen werden durch GESIS in Absprache mit dem/r jeweiligen Datengeber/in festgelegt. Unabhängig von den Zugangsbeschränkungen zur Nutzung der Daten und Dokumente ist die Einsicht in die Dokumente für jedermann freigegeben, soweit nichts anderes bestimmt ist.

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