Common use of Allgemeine Zugangsvoraussetzungen Clause in Contracts

Allgemeine Zugangsvoraussetzungen. 2.1 Ein schienenseitiger Zugang zu der durch die CTOS GmbH betriebene Umschlaganlage ist nur durch Abschluss eines gesonderten Infrastrukturnutzungsvertrages mit dem Betreiber der schienenseitigen Eisenbahninfrastruktur bis zur Umschlaganlage, der Eisenbahn- und Hafenbetriebsgesellschaft mbH (EHB), Xxxx Xxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx, möglich. Die CTOS GmbH ist Zugangsberechtigten auf Anfrage bei der Kontaktaufnahme mit dem Eigentümer der Eisenbahninfrastruktur behilflich. Der Abschluss eines Nutzungsvertrages mit der CTOS GmbH beinhaltet keinen Anspruch auf schienenseitigen Zugang zu der Umschlagsanlage. Die CTOS GmbH weist darauf hin, dass für den schienenseitigen Zugang ein Infrastrukturnutzungsentgelt an den Eigentümer der schienenseitigen Eisenbahninfrastruktur nach Maßgabe von dessen Entgeltliste zu entrichten ist. 2.2 Die Schienenfahrzeuge, die in die Umschlaganlage einfahren müssen nach Bauweise, Ausrüstung und Abnahme den Bestimmungen der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) in der jeweils gültigen Fassung sowie den baulichen und betrieblichen Standards auf den zu befahrenden Gleisanlagen (Schienenwege / Rangierfahrwege) entsprechen. Für die Schienenwege von Osnabrück- Rbf (HOR O oder HOR S) oder Osnabrück-Hbf Vorbahnhof (HO N) bis zum Xxxxxxxx, Xxxxxx 0, gelten die Anweisungen zum Eisenbahnbetriebsdienst der Eisenbahn – und Hafenbetriebsgesellschaft mbH (EHB), Xxxx Xxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx. 2.3 Voraussetzung für den straßenseitigen Zugang ist der Einsatz verkehrssicherer und hinreichend ausgerüsteter Straßenfahrzeuge mit entsprechend qualifiziertem Fahrpersonal. 2.4 Die der Umschlaganlage schienen- und straßenseitig zugeführten Ladeeinheiten müssen genormt, umschlagfähig und in einem technisch einwandfreien Zustand sein. Die Normstandards ergeben sich aus den beigefügten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Anlage 2)

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Allgemeine Zugangsvoraussetzungen. 2.1 Ein schienenseitiger Zugang zu der durch die CTOS Neuss Trimodal GmbH betriebene Umschlaganlage Um- schlaganlage ist nur durch Abschluss eines gesonderten Infrastrukturnutzungsvertrages Infrastrukturnutzungsvertra- ges mit dem Eigentümer und Betreiber der schienenseitigen Eisenbahninfrastruktur bis zur in- nerhalb der Umschlaganlage, der Eisenbahn- und Hafenbetriebsgesellschaft mbH (EHB)Neuss-Düsseldorfer Häfen GmbH & Co. KG, Xxxx Ham- mer Xxxxxxxxxx 0, 00000 XxxxxxxxxXxxxx, möglich. Die CTOS Neuss Trimodal GmbH ist Zugangsberechtigten Zugangsbe- rechtigten/EVU auf Anfrage bei der Kontaktaufnahme mit dem Eigentümer der Eisenbahninfrastruktur Eisen- bahninfrastruktur behilflich. Der Abschluss eines Nutzungsvertrages mit der CTOS Neuss Trimodal GmbH beinhaltet keinen Anspruch auf schienenseitigen Zugang zu der UmschlagsanlageUm- schlagsanlage. Die CTOS Neuss Trimodal GmbH weist darauf hin, dass für den schienenseitigen schienensei- tigen Zugang ein Infrastrukturnutzungsentgelt an den Eigentümer der schienenseitigen Eisenbahninfrastruktur nach Maßgabe von dessen Entgeltliste zu entrichten ist. 2.2 Die Schienenfahrzeuge, die in die Umschlaganlage einfahren einfahrenden Schienenfahrzeuge müssen nach Bauweise, Ausrüstung und Abnahme den Bestimmungen der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung Betriebsord- nung (EBO) in der jeweils gültigen Fassung sowie den baulichen und betrieblichen Standards auf den zu befahrenden Gleisanlagen (Schienenwege / Rangierfahrwege) entsprechen. Für Die Einzelheiten hierzu werden durch die Schienenwege von Osnabrück- Rbf (HOR O oder HOR S) oder OsnabrückNutzungsbedingungen für Ser- viceeinrichtungen der Neuss-Hbf Vorbahnhof (HO N) bis zum Xxxxxxxx, Xxxxxx 0, gelten die Anweisungen zum Eisenbahnbetriebsdienst Düsseldorfer Häfen GmbH & Co. KG sowie den Infra- strukturnutzungsvertrag zwischen dem Zugangsberechtigten und der Eisenbahn – und Hafenbetriebsgesellschaft mbH (EHB), Xxxx Xxxxxxxxxx 0, 00000 XxxxxxxxxNeuss- Düsseldorfer Häfen GmbH & Co. KG geregelt. 2.3 Voraussetzung für den straßenseitigen Zugang ist der Einsatz verkehrssicherer und hinreichend ausgerüsteter Straßenfahrzeuge mit entsprechend qualifiziertem FahrpersonalFahrper- sonal. 2.4 Die der Umschlaganlage schienen- schienen-, wasser- und straßenseitig zugeführten Ladeeinheiten Ladeeinhei- ten müssen genormt, umschlagfähig und in einem technisch einwandfreien Zustand sein. Die Normstandards ergeben sich aus den Ziffer 1.2 der beigefügten Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ge- schäftsbedingungen (Anlage 2).

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Allgemeine Zugangsvoraussetzungen. 2.1 Ein schienenseitiger Der Zugangsberechtigte hat den schienenseitigen Zugang in das von STR zugewiesene Gleis der Umschlaganlage selbstständig zu organisieren. Dazu ist der durch die CTOS GmbH betriebene Umschlaganlage ist nur durch Abschluss eines gesonderten Infrastrukturnutzungsvertrages mit dem Betreiber der schienenseitigen Eisenbahninfrastruktur bis zur innerhalb der Umschlaganlage, BASF Schwarzheide GmbH, erforderlich. Der Infrastrukturnutzungsvertrag zwischen Zugangsberechtigten und der Eisenbahn- BASF Schwarzheide GmbH regelt auch erforderliche Rangiertätigkeiten für KV- Xxxx, insbesondere die Umstellungen im Fließverfahren und Hafenbetriebsgesellschaft mbH (EHB), Xxxx Xxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx, möglichden Austausch von Schadwagen. Die CTOS Entgeltgrundsätze der BASF Schwarzheide GmbH ist Zugangsberechtigten auf Anfrage bei der Kontaktaufnahme mit dem Eigentümer der Eisenbahninfrastruktur behilflich. Der Abschluss eines Nutzungsvertrages mit der CTOS GmbH beinhaltet keinen Anspruch auf schienenseitigen Zugang zu der Umschlagsanlage. Die CTOS GmbH weist darauf hin, dass sehen im Infrastrukturnutzungsvertrag keine unterschiedlichen Nutzungsentgelte für den schienenseitigen Zugang ein Infrastrukturnutzungsentgelt an den Eigentümer der schienenseitigen Eisenbahninfrastruktur nach Maßgabe von dessen Entgeltliste zu entrichten istXxxx im Fließ- oder Standverfahren vor. 2.2 Die Schienenfahrzeuge, die in die Umschlaganlage einfahren einfahrenden Schienenfahrzeuge müssen nach Bauweise, Ausrüstung und Abnahme den Bestimmungen der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) EBO in der jeweils gültigen Fassung sowie den baulichen und betrieblichen Standards auf den zu befahrenden Gleisanlagen (Schienenwege / Rangierfahrwege) Strecken und Anlagen entsprechen. Für die Schienenwege von Osnabrück- Rbf (HOR O oder HOR S) oder Osnabrück-Hbf Vorbahnhof (HO N) bis zum Xxxxxxxx, Xxxxxx 0, gelten die Anweisungen zum Eisenbahnbetriebsdienst der Eisenbahn – und Hafenbetriebsgesellschaft mbH (EHB), Xxxx Xxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx. 2.3 Voraussetzung für den straßenseitigen Zugang ist der Einsatz verkehrssicherer und hinreichend ausgerüsteter Straßenfahrzeuge mit entsprechend qualifiziertem Fahrpersonal. 2.4 Die der Umschlaganlage schienen- und straßenseitig zugeführten Ladeeinheiten müssen genormt, umschlagfähig und in einem technisch einwandfreien Zustand sein. Die Normstandards ergeben sich aus Eine ausführliche Beschreibung an die Anforderung der Ladeeinheiten ist in den beigefügten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (geregelt. Die online unter xxx.xxx-xxxxxxxx.xx abrufbar sind und sich in der Anlage 2)2 befinden. 2.5 Der Zugangsberechtigte hat beauftragten Dritten alle notwendigen Informationen zur Benutzung der Serviceeinrichtung zu übermitteln und diese zur entsprechenden Einhaltung

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Allgemeine Zugangsvoraussetzungen. 2.1 2.1. Ein schienenseitiger Zugang zu der durch die CTOS CTD GmbH betriebene Umschlaganlage ist nur durch Abschluss eines gesonderten Infrastrukturnutzungsvertrages Infrastrukturnutzungs- vertrages mit dem Betreiber der schienenseitigen Eisenbahninfrastruktur bis zur Umschlaganlage, der Eisenbahn- und Hafenbetriebsgesellschaft mbH (EHB), Xxxx Xxxxxxxxxx 0Dortmunder Eisenbahn Infrastruktur Xxxxxxxxxxx.00, 00000 XxxxxxxxxXxxxxxxx, möglich. Die CTOS CTD GmbH ist Zugangsberechtigten auf Anfrage bei der Kontaktaufnahme mit dem Eigentümer der Eisenbahninfrastruktur behilflich. Der Abschluss eines Nutzungsvertrages mit der CTOS CTD GmbH beinhaltet keinen Anspruch auf schienenseitigen Zugang zu der Umschlagsanlage. Die CTOS GmbH weist darauf hin, dass für den schienenseitigen Zugang ein Infrastrukturnutzungsentgelt an den Eigentümer der schienenseitigen Eisenbahninfrastruktur nach Maßgabe von dessen Entgeltliste zu entrichten istUmschlagsanlagen. 2.2 2.2. Die Schienenfahrzeuge, die in die Umschlaganlage einfahren einfahren, müssen nach Bauweise, Ausrüstung und Abnahme den Bestimmungen der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) in der jeweils gültigen Fassung sowie den baulichen und betrieblichen Standards auf den zu befahrenden Gleisanlagen (Schienenwege / Rangierfahrwege) entsprechen/ 2.3. Für die Schienenwege von Osnabrück- Rbf (HOR O oder HOR S) oder Osnabrück-Hbf Vorbahnhof (HO N) bis zum Xxxxxxxx, Xxxxxx 0, gelten die Anweisungen zum Eisenbahnbetriebsdienst der Eisenbahn – und Hafenbetriebsgesellschaft mbH (EHB), Xxxx Xxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx. 2.3 Voraussetzung für den straßenseitigen Zugang ist der Einsatz verkehrssicherer und hinreichend ausgerüsteter Straßenfahrzeuge mit entsprechend qualifiziertem Fahrpersonal. 2.4 2.4. Die der Umschlaganlage schienen- und straßenseitig zugeführten Ladeeinheiten müssen genormt, umschlagfähig und in einem technisch einwandfreien Zustand sein. Die Normstandards ergeben sich aus den beigefügten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Anlage 2)

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