Allgemeines Umweltrisiko. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versiche- rungsnehmers wegen Schäden durch Umwelteinwir- kung. Schäden durch Umwelteinwirkung liegen vor, wenn sie durch Stoffe, Erschütterungen, Geräusche, Druck, Strahlen, Gase, Dämpfe, Wärme oder sonstige Er- scheinungen verursacht werden, die sich in Boden, Luft oder Wasser ausgebreitet haben. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind • Ansprüche wegen Schäden durch Senkungen eines Grundstücks oder Erdrutschungen. Für Baubeamte richtet sich der Versicherungsschutz wegen dieser Schäden nach A5-6.17. • Ansprüche aus Gewässerschäden sowie öffentlich- rechtliche Pflichten oder Ansprüche zur Sanierung von Umweltschäden gemäß Umweltschadensge- setz. Hierfür besteht Versicherungsschutz nach Abschnitt A2 (besondere Umweltrisiken).
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Allgemeines Umweltrisiko. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versiche- rungsnehmers Versicherungsnehmers wegen Schäden durch Umwelteinwir- kungUmwelteinwirkung. Schäden durch Umwelteinwirkung liegen vor, wenn sie durch Stoffe, Erschütterungen, Geräusche, Druck, Strahlen, Gase, Dämpfe, Wärme oder sonstige Er- scheinungen Erscheinungen verursacht werden, die sich in Boden, Luft oder Wasser (auch Gewässer) ausgebreitet haben. Vom Sofern Gewässerschäden aus der Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen aus Anlagen, deren Betreiber der Versicherungsnehmer ist, resultieren, besteht Versicherungsschutz ausgeschlossen sind • Ansprüche wegen Schäden durch Senkungen eines Grundstücks oder Erdrutschungenausschließlich für Anlagen bis 50 l/kg Inhalt (Kleingebinde) soweit das Gesamtfassungsvermögen der vorhandenen Behälter 500 l/kg nicht übersteigt. Für Baubeamte richtet sich der Versicherungsschutz wegen dieser Zu Schäden nach A5-6.17. • Ansprüche aus Gewässerschäden sowie öffentlich- rechtliche Pflichten oder Ansprüche zur Sanierung von Umweltschäden gemäß Umweltschadensge- setz. Hierfür besteht Versicherungsschutz nach dem Umweltschadensgesetz siehe Abschnitt A2 (besondere UmweltrisikenA2(besonderes Umweltrisiko).
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Allgemeines Umweltrisiko. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versiche- rungsnehmers Versicherungsnehmers wegen Schäden durch Umwelteinwir- kungUmwelteinwirkung. Schäden durch Umwelteinwirkung liegen vor, wenn sie durch Stoffe, Erschütterungen, Geräusche, Druck, Strahlen, Gase, Dämpfe, Wärme oder sonstige Er- scheinungen Erscheinungen verursacht werden, die sich in Boden, Luft oder Wasser ausgebreitet haben. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind • Ansprüche wegen Schäden durch Senkungen eines Grundstücks oder Erdrutschungen. Für Baubeamte richtet sich der Versicherungsschutz wegen dieser Schäden nach A5A6-6.17. • Ansprüche aus Gewässerschäden sowie öffentlich- öffentlich-rechtliche Pflichten oder Ansprüche zur Sanierung von Umweltschäden gemäß Umweltschadensge- setzUmweltschadensgesetz. Hierfür besteht Versicherungsschutz nach Abschnitt A2 (besondere Umweltrisiken).
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Samples: besserberater.de, www.haftpflichtkasse.de