Common use of Allgemeines Umweltrisiko Clause in Contracts

Allgemeines Umweltrisiko. 6.10.1 Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts wegen Schäden durch Umwelteinwirkung. Schäden durch Umwelteinwirkung liegen vor, wenn sie durch Stoffe, Erschütterungen, Geräusche, Druck, Strahlen, Gase, Dämpfe, Wärme oder sonstige Erscheinungen verursacht werden, die sich in Boden, Luft oder Wasser ausgebreitet haben. Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht für unmittelbare oder mittelbare Folgen von Veränderungen der physikalischen, chemischen oder biologischen Beschaffenheit eines Gewässers einschließlich des Grundwassers (Gewässerschäden). Hierbei werden Vermögensschäden wie Sachschäden behandelt. 6.10.2 Wir übernehmen • Aufwendungen, auch erfolglose, die Sie im Versicherungsfall zur Abwendung oder Minderung des Schadens für geboten halten durften (Rettungskosten), sowie • außergerichtliche Gutachterkosten. Dies gilt nur insoweit, als diese Rettungs- und Gutachterkosten zusammen mit der Entschädigungsleistung die Versiche- rungssumme für Sachschäden nicht übersteigen. Haben Sie Rettungs- und außergerichtliche Gutachterkosten auf unsere Weisung aufgewendet, übernehmen wir diese auch dann, wenn sie zusammen mit der Entschädigung die Versicherungssumme für Sachschäden übersteigen. Unsere Billigung Ihrer oder Maßnahmen Dritter zur Abwendung oder Minderung des Schadens gilt nicht als unsere Weisung. 6.10.3 Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche gegen die Personen, die den Schaden durch vorsätzliches Abweichen von dem Gewässerschutz dienenden Gesetzen, Verordnungen, an Sie gerichteten behördlichen Anordnungen oder Verfügungen her- beigeführt haben. Zudem sind Ansprüche in Bezug auf Folgeschäden ausgeschlossen. Ziffer 2.3 aus Abschnitt A1 findet keine Anwendung. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die nachweislich • auf Kriegsereignissen, anderen feindseligen Handlungen, Aufruhr, inneren Unruhen, Generalstreik (in der Bundesrepublik oder in einem Bundesland), oder • unmittelbar auf hoheitlichen Verfügungen oder Maßnahmen beruhen. Das Gleiche gilt für Schäden durch höhere Gewalt, soweit sich elementare Naturkräfte ausgewirkt haben.

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Samples: Haftpflichtversicherung

Allgemeines Umweltrisiko. 6.10.1 Versichert ist Ihre die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers wegen Schäden durch Umwelteinwirkung. Schäden durch Umwelteinwirkung liegen vor, wenn sie durch Stoffe, Erschütterungen, Geräusche, Druck, Strahlen, Gase, Dämpfe, Wärme oder sonstige Erscheinungen verursacht werden, die sich in Boden, Luft oder Wasser ausgebreitet haben. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche aus Gewässerschäden. Zu Gewässerschäden und Schäden nach dem Umweltschadensgesetz siehe A2 (besondere Umweltrisiken). Wird der Versicherungsvertrag allein wegen des vollständigen und dauerhaften Wegfalls des versicherten Xxxxxxx wegen Dienst-/Berufsaufgabe (nicht aus anderen Gründen, wie z. B. Änderung der Rechtsform) beendet, besteht für nach der Wirksamkeit der Versicherung eingetretene Versicherungsfälle Versicherungsschutz im Umfang des Vertrags, wie folgt: Der Versicherungsschutz a) gilt für die Dauer von 5 Jahren vom Zeitpunkt der Beendigung des Versicherungsverhältnisses an gerechnet; b) besteht für die gesamte Nachhaftungszeit im Umfang des bei Beendigung des Versicherungsverhältnisses geltenden Versicherungsvertrags, und zwar in Höhe des unverbrauchten Teils der Jahreshöchstersatzleistung des Versicherungsjahrs, in dem das Versicherungsverhältnis endet, für den einzelnen Versicherungsfall jedoch maximal bis zur Höhe der Versicherungssumme des Versicherungsjahrs, in dem das Versicherungsverhältnis endet. Die in den vorgenannten Zeitraum fallenden Versicherungsfälle werden so behandelt, als wären sie am letzten Tag vor Vertragsbeendigung eingetreten. 1.1 Versichert ist Ihre die gesetzliche Haftpflicht für unmittelbare oder mittelbare Folgen von Veränderungen aus der physikalischen, chemischen oder biologischen Beschaffenheit eines Gewässers einschließlich des Grundwassers Ausübung einer der folgenden selbstständigen nebenberuflichen Tätigkeiten: (Gewässerschäden). Hierbei werden Vermögensschäden wie Sachschäden behandelt. 6.10.2 Wir übernehmen • Aufwendungen, auch erfolglose, die Sie im Versicherungsfall zur Abwendung oder Minderung des Schadens für geboten halten durften Adress-)Datenerfassung/Schreibarbeiten (Rettungskostennicht Datenverarbeitung), sowie • außergerichtliche Gutachterkosten. Dies gilt nur insoweit(Änderungs-)Schneiderei, als diese Rettungs- und Gutachterkosten zusammen mit der Entschädigungsleistung die Versiche- rungssumme für Sachschäden nicht übersteigen. Haben Sie Rettungs- und außergerichtliche Gutachterkosten auf unsere Weisung aufgewendetBügelservice, übernehmen wir diese auch dannBüroservice, wenn sie zusammen mit der Entschädigung die Versicherungssumme für Sachschäden übersteigen. Unsere Billigung Ihrer Direkt-/Hausverkauf beim Kunden (z. B. Tupperware oder Maßnahmen Dritter zur Abwendung oder Minderung des Schadens gilt nicht als unsere Weisung. 6.10.3 Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche gegen die Personen, die den Schaden durch vorsätzliches Abweichen von dem Gewässerschutz dienenden Gesetzen, Verordnungen, an Sie gerichteten behördlichen Anordnungen oder Verfügungen her- beigeführt haben. Zudem sind Ansprüche in Bezug auf Folgeschäden ausgeschlossen. Ziffer 2.3 aus Abschnitt A1 findet keine Anwendung. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die nachweislich • auf Kriegsereignissen, anderen feindseligen Handlungen, Aufruhr, inneren Unruhen, Generalstreik (in der Bundesrepublik oder in einem BundeslandVorwerk), DJ (private Veranstaltungen), Entspannungskurse (Autogenes Training, Reiki, etc.), Ernährungsberater/in (ausgebildet/zertifiziert), Fitnesstrainer/in, Fotograf/in, Friseur/in (mobil), Fußpflege (mobil / nicht medizinisch tätig), Haus- und Gartenpflege (keine handwerklichen Tätigkeiten / kein GaLa), Hauswirtschaft/Haushaltshilfe/Putzkraft in privaten Haushalten, Heizungsableser/in, Hundesitting (max. 5 Hunde/keine Kampfhunde), Kosmetik (nicht medizinisch, kein Permanent-Make-up), Kunsthandwerk (z. X. Xxxxxx xxxxxxx, Kunstschmuck herstellen), Lehrer/in (schulisch, nicht jedoch Reit-, Fahrlehrer oder • unmittelbar auf hoheitlichen Verfügungen ähnliches), Maler/in (Künstler, nicht Maler/Tapezierer), Xxxxxxxx (nicht medizinisch), Musiker/in, Musiklehrer/in, Nachhilfelehrer/in, Promoter (Messe), Schauspieler/in, Schriftsteller/in, Stadtführungen, Töpfer/in, Übersetzer/in, Verkauf von gebrauchten Haushaltswaren/Haushaltsartikeln, Visagist/in / Stylist/in, Wellnessmassagen (keine medizinischen Anwendungen), Zauberer/in (private Veranstaltungen), Zeitungs- und Prospektzustellung (ohne Kfz) AZ5-1.2 Versichert sind hierbei auch Tätigkeiten bei vorliegender Arbeitslosigkeit, während der Schulausbildung oder Maßnahmen beruhendes Studiums bzw. Das Gleiche gilt als Hausfrau oder -mann. AZ5-1.3 Versichert sind die Tätigkeiten bis zu einem Gesamtjahresumsatz von 10.000 EUR. Übersteigt der Gesamtjahresumsatz diesen Betrag, entfällt die Mitversicherung. AZ5-1.4 Kein Versicherungsschutz besteht (1) für Schäden durch höhere GewaltTätigkeiten aus den Bereichen Raumfahrt, soweit sich elementare Naturkräfte ausgewirkt habenAtomtechnik, Wehrtechnik, Flugsicherung, Lotsendienst, Planung und Bauleitung, Forschungs- und Gutachtertätigkeit, Ärzte und Hebammen (2) für handwerkliche, medizinisch/heilende und planende/bauleitende Tätigkeiten (3) wenn Angestellte beschäftigt werden, (4) wenn separate Räume/Plätze angemietet werden AZ5-1.5 Erlangt der Versicherte Versicherungsschutz aus einer anderen Haftpflichtversicherung, entfällt der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag.

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Samples: Private Liability Insurance Agreement

Allgemeines Umweltrisiko. 6.10.1 Versichert ist Ihre die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers wegen Schäden durch Umwelteinwirkung. Schäden durch Umwelteinwirkung liegen vor, wenn sie durch Stoffe, Erschütterungen, Geräusche, Druck, Strahlen, Gase, Dämpfe, Wärme oder sonstige Erscheinungen verursacht werden, die sich in Boden, Luft oder Wasser ausgebreitet haben. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche aus Gewässerschäden. Zu Gewässerschäden und Schäden nach dem Umweltschadensgesetz siehe A2 (besondere Umweltrisiken). Wird der Versicherungsvertrag allein wegen des vollständigen und dauerhaften Wegfalls des versicherten Xxxxxxx wegen Dienst-/Berufsaufgabe (nicht aus anderen Gründen, wie z. B. Änderung der Rechtsform) beendet, besteht für nach der Wirksamkeit der Versicherung eingetretene Versicherungsfälle Versicherungsschutz im Umfang des Vertrags, wie folgt: Der Versicherungsschutz a) gilt für die Dauer von 5 Jahren vom Zeitpunkt der Beendigung des Versicherungsverhältnisses an gerechnet; b) besteht für die gesamte Nachhaftungszeit im Umfang des bei Beendigung des Versicherungsverhältnisses geltenden Versicherungsvertrags, und zwar in Höhe des unverbrauchten Teils der Jahreshöchstersatzleistung des Versicherungsjahrs, in dem das Versicherungsverhältnis endet, für den einzelnen Versicherungsfall jedoch maximal bis zur Höhe der Versicherungssumme des Versicherungsjahrs, in dem das Versicherungsverhältnis endet. Die in den vorgenannten Zeitraum fallenden Versicherungsfälle werden so behandelt, als wären sie am letzten Tag vor Vertragsbeendigung eingetreten. 1.1 Versichert ist Ihre die gesetzliche Haftpflicht aus der Ausübung einer der folgenden selbstständigen nebenberuflichen Tätigkeiten: (Adress-)Datenerfassung/Schreibarbeiten (nicht Datenverarbeitung), (Änderungs-)Schneiderei, Bügelservice, Büroservice, Direkt-/Hausverkauf beim Kunden (z. B. Tupperware oder Vorwerk), DJ (private Veranstaltungen), Entspannungskurse (Autogenes Training, Reiki, etc.), Ernährungsberater/in (ausgebildet/zertifiziert), Fitnesstrainer/in, Fotograf/in, Friseur/in (mobil), Fußpflege (mobil / nicht medizinisch tätig), Haus- und Gartenpflege (keine handwerklichen Tätigkeiten / kein GaLa), Hauswirtschaft/Haushaltshilfe/Putzkraft in privaten Haushalten, Heizungsableser/in, Hundesitting (max. 5 Hunde/keine Kampfhunde), Kosmetik (nicht medizinisch, kein Permanent-Make-up), Kunsthandwerk (z. X. Xxxxxx xxxxxxx, Kunstschmuck herstellen), Lehrer/in (schulisch, nicht jedoch Reit-, Fahrlehrer oder ähnliches), Maler/in (Künstler, nicht Maler/Tapezierer), Xxxxxxxx (nicht medizinisch), Musiker/in, Musiklehrer/in, Nachhilfelehrer/in, Promoter (Messe), Schauspieler/in, Schriftsteller/in, Stadtführungen, Töpfer/in, Übersetzer/in, Verkauf von gebrauchten Haushaltswaren/Haushaltsartikeln, Visagist/in / Stylist/in, Wellnessmassagen (keine medizinischen Anwendungen), Zauberer/in (private Veranstaltungen), Zeitungs- und Prospektzustellung (ohne Kfz) AZ5-1.2 Versichert sind hierbei auch Tätigkeiten bei vorliegender Arbeitslosigkeit, während der Schulausbildung oder des Studiums bzw. als Hausfrau oder -mann. AZ5-1.3 Versichert sind die Tätigkeiten bis zu einem Gesamtjahresumsatz von 10.000 EUR. Übersteigt der Gesamtjahresumsatz diesen Betrag, entfällt die Mitversicherung. AZ5-1.4 Kein Versicherungsschutz besteht (1) für unmittelbare oder mittelbare Folgen von Veränderungen Tätigkeiten aus den Bereichen Raumfahrt, Atomtechnik, Wehrtechnik, Flugsicherung, Lotsendienst, Planung und Bauleitung, Forschungs- und Gutachtertätigkeit, Ärzte und Hebammen (2) für handwerkliche, medizinisch/heilende und planende/bauleitende Tätigkeiten (3) wenn Angestellte beschäftigt werden, (4) wenn separate Räume/Plätze angemietet werden AZ5-1.5 Erlangt der physikalischenVersicherte Versicherungsschutz aus einer anderen Haftpflichtversicherung, chemischen oder biologischen Beschaffenheit eines Gewässers einschließlich des Grundwassers (Gewässerschäden). Hierbei werden Vermögensschäden wie Sachschäden behandeltentfällt der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag. 6.10.2 Wir übernehmen • Aufwendungen2.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht – sofern vereinbart – des Ehegatten oder des eingetragenen Lebenspartners des Versicherungsnehmers aus einer der in AZ5-1.1 genannten Tätigkeiten; Ausgeschlossen sind Ansprüche aus Personenschäden, auch erfolglosebei denen es sich um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten im Betrieb des Versicherungsnehmers gemäß dem Sozialgesetzbuch VII handelt. Das gleiche gilt für solche Dienstunfälle gemäß den beamtenrechtlichen Vorschriften, die Sie im Versicherungsfall zur Abwendung in Ausübung oder Minderung infolge des Schadens Dienstes Angehörigen derselben Dienststelle zugefügt werde. AZ5-2.2 Alle für geboten halten durften (Rettungskosten), sowie • außergerichtliche Gutachterkostenden Versicherungsnehmer geltenden Vertragsbestimmungen sind auf die mitversicherten Personen entsprechend anzuwenden. Dies gilt nur insoweit, als diese Rettungs- und Gutachterkosten zusammen mit der Entschädigungsleistung nicht für die Versiche- rungssumme für Sachschäden nicht übersteigen. Haben Sie Rettungs- und außergerichtliche Gutachterkosten auf unsere Weisung aufgewendet, übernehmen wir diese auch dannBestimmungen über die Vorsorgeversicherung (A1-9), wenn sie zusammen mit der Entschädigung das neue Risiko nur für eine mitversicherte Person entsteht. AZ5-2.3 Unabhängig davon, ob die Versicherungssumme Voraussetzungen für Sachschäden übersteigen. Unsere Billigung Ihrer Risikobegrenzungen oder Maßnahmen Dritter zur Abwendung oder Minderung des Schadens gilt nicht als unsere Weisung. 6.10.3 Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche gegen die Personen, die den Schaden durch vorsätzliches Abweichen von dem Gewässerschutz dienenden Gesetzen, Verordnungen, an Sie gerichteten behördlichen Anordnungen oder Verfügungen her- beigeführt haben. Zudem sind Ansprüche in Bezug auf Folgeschäden ausgeschlossen. Ziffer 2.3 aus Abschnitt A1 findet keine Anwendung. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die nachweislich • auf Kriegsereignissen, anderen feindseligen Handlungen, Aufruhr, inneren Unruhen, Generalstreik (Ausschlüsse in der Bundesrepublik Person des Versicherungsnehmers oder in einem Bundesland)einer mitversicherten Person vorliegen, oder • unmittelbar auf hoheitlichen Verfügungen oder Maßnahmen beruhen. Das Gleiche gilt entfällt der Versicherungsschutz sowohl für Schäden durch höhere Gewalt, soweit sich elementare Naturkräfte ausgewirkt habenden Versicherungsnehmer als auch für die mitversicherten Personen.

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Samples: Private Liability Insurance Agreement

Allgemeines Umweltrisiko. 6.10.1 1.6.3.1 Für private Bauvorhaben gilt: Versichert ist Ihre die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen privatrecht- lichen Inhalts des Versicherungsnehmers wegen Schäden Schä- den durch Umwelteinwirkung. Schäden durch Umwelteinwirkung Umwelt- einwirkung liegen vor, wenn sie durch Stoffe, ErschütterungenErschüt- terungen, Geräusche, Druck, Strahlen, Gase, Dämpfe, Wärme oder sonstige Erscheinungen verursacht werdenwer- den, die sich in Boden, Luft oder Wasser ausgebreitet haben. Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprü- che aus a) dem Verändern der Grundwasserverhältnisse oder b) Gewässerschäden. Zu Gewässerschäden und Schäden nach dem Umwelt- schadensgesetz (USchadG) siehe 2.1 und 2.2. 1.6.3.2 Für gewerbliche und gemischt-gewerbliche Bau- vorhaben gilt: Ausgeschlossen sind a) Ansprüche wegen Schäden durch Umwelteinwirkung. Dieser Ausschluss gilt nicht für unmittelbare Schäden, die durch vom Versicherungsnehmer hergestellte oder mittelbare Folgen von Veränderungen gelie- ferte Erzeugnisse (auch Abfälle), durch Arbeiten oder sonstige Leistungen nach Ausführung der physikalischen, chemischen Leistung oder biologischen Beschaffenheit eines Gewässers einschließlich des Grundwassers nach Abschluss der Arbeiten entstehen (GewässerschädenPro- dukthaftpflicht). Hierbei werden Vermögensschäden wie Sachschäden behandeltAusgeschlossen bleiben jedoch Schäden durch Um- welteinwirkung, die aus der Planung, Herstellung, Lieferung, Montage, Demontage, Instandhaltung oder Wartung von - Anlagen, die bestimmt sind, gewässerschädliche Stoffe herzustellen, zu verarbeiten, zu lagern, abzu- lagern, zu befördern oder wegzuleiten (WHG-Anla- gen), - Anlagen gem. Anhang 1 oder 2 zum Umwelthaf- tungsgesetz (UmweltHG-Anlagen), - Anlagen, die nach dem Umweltschutz dienenden Bestimmungen einer Genehmigungs- oder Anzeige- pflicht unterliegen, - Abwasseranlagen oder Teilen, die ersichtlich für solche Anlagen bestimmt sind, resultieren. 6.10.2 Wir übernehmen • Aufwendungen, auch erfolgloseb) Ansprüche, die Sie im Versicherungsfall zur Abwendung gegen den Versicherungsnehmer we- gen Umweltschäden nach dem Umweltschadensge- setz oder Minderung des Schadens für geboten halten durften anderen auf der EU-Umwelthaftungsrichtli- nie (Rettungskosten), sowie • außergerichtliche Gutachterkosten2004/35/EG) basierenden nationalen Umset- zungsgesetzen geltend gemacht werden. Dies gilt nur insoweit, als diese Rettungs- und Gutachterkosten zusammen mit der Entschädigungsleistung die Versiche- rungssumme für Sachschäden nicht übersteigen. Haben Sie Rettungs- und außergerichtliche Gutachterkosten auf unsere Weisung aufgewendet, übernehmen wir diese auch dann, wenn sie zusammen mit der Entschädigung die Versicherungssumme Versicherungsnehmer von ein- em Dritten aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestim- mungen privatrechtlichen Inhalts auf Erstattung der durch solche Umweltschäden entstandenen Kosten in Anspruch genommen wird. Ergänzend zu a) und b) siehe 2.3 und 2.4 (Umweltrisiko). Der Versicherungsschutz bleibt aber für Sachschäden übersteigen. Unsere Billigung Ihrer oder Maßnahmen Dritter zur Abwendung oder Minderung des Schadens gilt nicht als unsere Weisung. 6.10.3 Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche gegen die Personensolche Ansprü- che erhalten, die auch ohne Bestehen des Umwelt- schadensgesetzes oder anderer auf der EU-Umwelthaf- tungsrichtlinie (2004/35/EG) basierender nationaler Um- setzungsgesetzen bereits aufgrund gesetzlicher Haft- pflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts gegen den Schaden durch vorsätzliches Abweichen von dem Gewässerschutz dienenden Gesetzen, Verordnungen, an Sie gerichteten behördlichen Anordnungen oder Verfügungen her- beigeführt haben. Zudem sind Ansprüche in Bezug auf Folgeschäden ausgeschlossen. Ziffer 2.3 aus Abschnitt A1 findet keine Anwendung. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die nachweislich • auf Kriegsereignissen, anderen feindseligen Handlungen, Aufruhr, inneren Unruhen, Generalstreik (in der Bundesrepublik oder in einem Bundesland), oder • unmittelbar auf hoheitlichen Verfügungen oder Maßnahmen beruhen. Das Gleiche gilt für Schäden durch höhere Gewalt, soweit sich elementare Naturkräfte ausgewirkt habenVersicherungsnehmer geltend gemacht werden könnten.

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Samples: Widerrufsrecht