Allgemeines und Vertragsschluss. 2.1 Für sämtliche Angebote, Lieferungen und Leistungen von IDEXX Animana gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB"). Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen gelten nicht, es sei denn, IDEXX Animana hat deren Geltung ausdrücklich zugestimmt. Die AGB gelten auch dann, wenn IDEXX Animana in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung an den Kunden vorbehaltlos ausführt. Auch wenn IDEXX Animana im Rahmen des Vertragsschlusses auf ein Schreiben bzw. Angebot des Kunden Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit deren Geltung.
Allgemeines und Vertragsschluss. (1) Allen Lieferungen und Leistungen liegen diese Bedingungen sowie etwaige gesonderte vertragliche Vereinbarungen zugrunde. Abweichende Einkaufsbedingungen des Bestellers werden auch durch Auftragsannahme nicht Vertragsinhalt.
Allgemeines und Vertragsschluss. 1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge für die Nutzung von quintly und die damit von uns im Zusammenhang angebotenen Leistungen. Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliches Sondervermögen.
Allgemeines und Vertragsschluss. 1 Geltungsbereich
Allgemeines und Vertragsschluss. 1.1. Die im folgenden beschriebenen AGB finden Anwendungen auf jegliches Material, welches von der Swiss Marketing Systems Germany GmbH angefertigt wird. Geliefertes Material bleibt stets Eigentum der Swiss Marketing Systems Germany GmbH. Es wird dem Kunden zur Ausübung der vertragsgemäß eingeräumten Nutzungsrechte überlassen.
Allgemeines und Vertragsschluss. 1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen, Angebote und von der Firma Werk Oberland Xxxx Xxxxxxxxxx GmbH (im Folgenden: „Verkäufer“) abgeschlossenen Verträge über Transportbeton, Kieswerksprodukte und Asphaltmischgut („Liefergegenstand“). Entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Käufers wird vorsorglich widersprochen. Sie werden auch nicht durch Auftragsannahme Vertragsinhalt. Sie gelten nur, wenn sie seitens des Verkäufers ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden. Sind in diesen Bedingungen Ausnahmen für den Verkehr mit Verbrauchern getroffen worden, so gelten diese nicht im Verkehr mit juristischen Personen und Sondervermögen des öffentlichen Rechts.
Allgemeines und Vertragsschluss. 1.1 Für Aufträge im Bereich Rundfunk, insbesondere für die Ausstrahlung von Werbung auf HITRADIO RT1 und Online insbesondere für die Veröffentlichung von digitalen Werbemitteln auf der Plattform IMSÜDEN (xxx.xxxxxxxx.xx; IMSÜDEN ist ein werbevermarktetes Reichweitenportal.) sowie
Allgemeines und Vertragsschluss. (1) Allen Verträgen über die Durchführung von Montagetätigkeiten durch die Biogas Service Tarmstedt GmbH (Montageunternehmer) liegen diese Bedingungen sowie etwaige gesonderte vertragliche Vereinbarungen zugrunde. Abweichende Einkaufsbedingungen des Bestellers werden auch durch Auftragsannahme nicht Vertragsinhalt.
Allgemeines und Vertragsschluss. (1) Allen Verträgen über die Durchführung von Reparaturen durch die Biogas Service Tarmstedt GmbH (Reparaturunternehmer) liegen diese Bedingungen sowie etwaige gesonderte vertragliche Vereinbarungen zugrunde. Abweichende Einkaufsbedingungen des Bestellers werden auch durch Auftragsannahme nicht Vertragsinhalt.
Allgemeines und Vertragsschluss. (1) Allen Verträgen über die Durchführung von Montagetätigkeiten durch die BST Innova GmbH (Montageunternehmer) liegen diese Bedingungen sowie etwaige gesonderte vertragliche Vereinbarungen zugrunde. Abweichende Einkaufsbedingungen des Bestellers werden auch durch Auftragsannahme nicht Vertragsinhalt.