Alternative Streitbeilegung. Der Auftragnehmer ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Alternative Streitbeilegung. Der Auftragnehmer ist weder bereit noch verpflichtet, gesetzlich verpflichtet an Streitbeilegungsverfahren Streitbeilegungs- verfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, noch nimmt er freiwillig daran teil.
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Samples: Werkvertrag
Alternative Streitbeilegung. Der Auftragnehmer ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle Verbraucher- schlichtungsstelle teilzunehmen.
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Alternative Streitbeilegung. Der Auftragnehmer Verkäufer ist weder bereit noch verpflichtet, zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmenweder verpflichtet noch bereit.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen