Angebot. 1.1 Bei unverlangter oder bestellter Einsen dung oder bei Vorlage eines jeden Bei trages wird angegeben, ob der Beitrag in der vorliegenden Fassung zur Alleinveröf fentlichung (exklusiv), zum Erstdruck oder zum Zweitdruck angeboten wird. Enthält das Angebot diese Angabe nicht, dann gilt der Beitrag als zum Erstdruck ange boten. 1.2 Beiträge, die im Bereich der Presse und Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Pressestellen) angeboten werden, gelten abweichend von Ziffer 1.1 Satz 2 als zur Alleinveröffent lichung angeboten, es sei denn, das Ange bot enthält eine andere Angabe. 1.3 Das Alleinveröffentlichungsrecht (Exklu sivrecht) schließt eine anderweitige Ver fügung des freien Journalisten über den Beitrag in Deutschland für ein Jahr seit Ablieferung des Beitrages gemäß Ziffer 2.1 aus. 1.4 Beim Erstdruckrecht hat der Abnehmer Anspruch auf die Priorität der Veröffent lichung des Beitrages in seinem Verbrei tungsgebiet, gegebenenfalls im Verbrei tungsgebiet der Ausgaben, für welche der Beitrag angenommen wird. Der freie Journalist darf also den gleichen Beitrag nicht zum vorherigen oder gleichzeitigen Abdruck in diesem Verbreitungsgebiet an derweitig anbieten. 1.5 Beim Zweitdruckrecht muss der Abneh mer mit der vorherigen oder gleichzei tigen Veröffentlichung des Beitrages in seinem Verbreitungsgebiet rechnen. Der freie Journalist kann also den gleichen Beitrag auch vor Veröffentlichung durch den Abnehmer zum vorherigen oder gleichzeitigen Abdruck in diesem Verbrei tungsgebiet anderweitig anbieten. 1.6 Der Abnehmer erhält stets nur das Recht zur einmaligen Veröffentlichung des Bei trages in den Ausgaben, für die er ange nommen ist, es sei denn, es ist ausdrück lich schriftlich etwas anderes vereinbart.
Appears in 4 contracts
Samples: Vertragsbedingungen Und Honorare, Vertragsbedingungen Und Honorare, Vertragsbedingungen Und Honorare
Angebot. 1.1 Bei unverlangter oder bestellter Einsen dung oder bei Vorlage eines jeden Bei trages wird angegeben13.2.1. Der Aktiv-Netzbetreiber übermittelt ehestmöglich, ob der Beitrag in der vorliegenden Fassung zur Alleinveröf fentlichung (exklusiv), zum Erstdruck oder zum Zweitdruck angeboten wirdlängstens aber innerhalb von 20 Arbeitstagen ab Einlangen einer vollständigen Nachfrage ein schrift- liches Angebot auf Zugang. Enthält Der Aktiv-Netzbetreiber bleibt an das Angebot diese Angabe nicht, dann gilt vier Wochen ab nachweislichem Zugang beim NB gebunden. Bei unvoll- ständigen Nachfragen informiert der Beitrag als zum Erstdruck ange botenAktiv-Netzbetreiber den NB über feh- lende Aspekte der Nachfrage und fordert den NB zur Ergänzung auf. Wäh- rend dieser Zeit ist der Fristenlauf zur Erstellung des Angebots gehemmt.
1.2 Beiträge13.2.2. Das Angebot beruht auf dem gegenständlichen Standardangebot und um- fasst jedenfalls folgende Inhalte: • Referenznummer des NB für die Angebotsaufforderung; • Angebotsnummer; • Standorte der Schnittstellen (Endpunkte der unbeschalteten Glasfa- sern bzw. der Leerrohre); • genaue Art der Realisierung des Zugangs, samt Angabe der Übergabepunkte sowie der Länge der Faser bzw. der Leerrohre; • Gründe für Ablehnung nachgefragter Leistungen und Möglichkeit der nachträglichen Realisierung; • Termin für die Übernahme des Verbindungskabels falls erforderlich; • Monatliches Nutzungsentgelt; • Kosten für die bei der Begehung vereinbarten Leistungen; falls hierzu Baumaßnahmen notwendig sind, ist ein verbindlicher Kostenvoran- schlag über die hieraus dem NB zu verrechnenden Kosten beizulegen; • Kosten der Projektierung des Angebots; • Datum, Unterschrift (die Unterschrift entfällt bei Übermittlung per E- Mail). Der Aktiv-Netzbetreiber bietet dem NB mögliche Termine für Verhandlungsgespräche über das Angebot sowie für eine Vor-Ort- Untersuchung der bekanntgegebenen Infrastrukturen innerhalb der auf das Angebot folgenden 20 Arbeitstage an.
13.2.3. Für den Fall der Vornahme einer gemeinsamen Vor-Ort-Untersuchung kann der Aktiv-Netzbetreiber ein an den dafür erforderlichen und nachgewiesenen Kosten orientiertes Entgelt verlangen, sofern dieses im Bereich der Presse und Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Pressestellen) angeboten werden, gelten abweichend von Ziffer 1.1 Satz 2 als zur Alleinveröffent lichung angeboten, es sei denn, das Ange bot enthält eine andere AngabeAngebot ausgewie- sen wird.
1.3 Das Alleinveröffentlichungsrecht (Exklu sivrecht) schließt eine anderweitige Ver fügung des freien Journalisten über den Beitrag in Deutschland für ein Jahr seit Ablieferung des Beitrages gemäß Ziffer 2.1 aus.
1.4 Beim Erstdruckrecht hat der Abnehmer Anspruch auf die Priorität der Veröffent lichung des Beitrages in seinem Verbrei tungsgebiet, gegebenenfalls im Verbrei tungsgebiet der Ausgaben, für welche der Beitrag angenommen wird. Der freie Journalist darf also den gleichen Beitrag nicht zum vorherigen oder gleichzeitigen Abdruck in diesem Verbreitungsgebiet an derweitig anbieten.
1.5 Beim Zweitdruckrecht muss der Abneh mer mit der vorherigen oder gleichzei tigen Veröffentlichung des Beitrages in seinem Verbreitungsgebiet rechnen. Der freie Journalist kann also den gleichen Beitrag auch vor Veröffentlichung durch den Abnehmer zum vorherigen oder gleichzeitigen Abdruck in diesem Verbrei tungsgebiet anderweitig anbieten.
1.6 Der Abnehmer erhält stets nur das Recht zur einmaligen Veröffentlichung des Bei trages in den Ausgaben, für die er ange nommen ist, es sei denn, es ist ausdrück lich schriftlich etwas anderes vereinbart.
Appears in 2 contracts
Samples: Pachtvertrag Über Die Nutzung Passiver Glasfaserinfrastruktur, Pachtvertrag Über Die Nutzung Passiver Glasfaserinfrastruktur
Angebot. 1.1 Bei unverlangter oder bestellter Einsen dung oder bei Vorlage eines jeden Bei trages wird angegeben, ob der Beitrag in der vorliegenden Fassung zur Alleinveröf fentlichung (exklusiv), zum Erstdruck oder zum Zweitdruck angeboten wird. Enthält das Angebot diese Angabe nicht, dann gilt der Beitrag als zum Erstdruck ange boten.
1.2 Beiträge, Die Bearbeitung und die Abgabe des Angebotes müssen über die im Bereich Vergabemarktplatz Mecklenburg-Vorpommern enthaltene Anwendung „AI BIETERCOCKPIT“ vorgenommen werden. Dafür sind die von der Presse Vergabestelle elektronisch eingestellten Dateien (Angebot, Leistungsverzeichnis) zu verwenden. Die Verwendung selbstgefertigter Abschriften oder Kurzfassungen ist unzulässig. Das Leistungsverzeichnis ist ausschließlich im aidf-Format über die Anwendung „AI BIETERCOCKPIT“ auszufüllen und Öffentlichkeitsarbeit mit der Angebotsabgabe in diesem Format einzureichen. Angebote, welche kein Leistungsverzeichnis im aidf-Format enthalten, werden nicht berücksichtigt und von der Wertung ausgeschlossen. Das zusätzlich auf dem Vergabemarktplatz Mecklenburg- Vorpommern bereitgestellte Leistungsverzeichnis im pdf-Format dient ausschließlich zur Ansicht. Bei notwendigen Aktualisierungen der Vergabeunterlagen wird durch die Vergabestelle eine neue Version auf dem Vergabemarktplatz Mecklenburg-Vorpommern eingestellt. Bieter müssen für die Erstellung ihres Angebotes die Version mit der höchsten Nummer (z.B. Pressestellendie zuletzt eingestellte Version) angeboten werdenverwenden. Wurde die Teilnahme an der Ausschreibung bereits beantragt, gelten abweichend wird der Bieter über etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen über die Vergabeplattform informiert. Nachträgliche Berichtigungen oder Änderungen eines Angebotes sind der Vergabestelle in gleicher Weise wie das Angebot vor Ablauf der Angebotsfrist elektronisch nachzureichen. Das Zurückziehen von Ziffer 1.1 Satz 2 als zur Alleinveröffent lichung angeboten, es sei denn, das Ange bot enthält eine andere Angabe.
1.3 Das Alleinveröffentlichungsrecht (Exklu sivrecht) schließt eine anderweitige Ver fügung des freien Journalisten Angeboten kann bis zum Ablauf der Angebotsfrist elektronisch über den Beitrag in Deutschland für ein Jahr seit Ablieferung des Beitrages gemäß Ziffer 2.1 aus.
1.4 Beim Erstdruckrecht hat der Abnehmer Anspruch auf Vergabemarktplatz Mecklenburg-Vorpommern erfolgen. Bilden Unternehmen eine Bietergemeinschaft, ist die Priorität der Veröffent lichung des Beitrages in seinem Verbrei tungsgebiet, gegebenenfalls Nr. 4 im Verbrei tungsgebiet Vordruck „Angebot“ entsprechend auszufüllen und zu bestätigen. Sobald der AusgabenBieter beabsichtigt Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, für sind die vorgesehenen Unterauftragnehmer im Vordruck „Angebot“ (Nr. 5) entsprechend zu benennen. Des Weiteren ist anzugeben, welche Leistungen durch die Unterauftragnehmer erbracht werden. • Vordruck „Angebot“ (elektronisch signiert, unterschrieben oder mit Benennung der Beitrag angenommen wirderklärenden Person in Textform mit Angabe von Ort und Datum als abschließende Erklärung) • vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis • Vordruck „Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ vom Bieter, von jedem benannten Unterauftragnehmer sowie von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft (elektronisch signiert, unterschrieben oder mit Benennung der erklärenden Person in Textform mit Angabe von Ort und Datum als abschließende Erklärung) • Eigenerklärungen, Nachweise und Angaben zur Eignung gemäß den Forderungen aus Nr. 6 • Verpflichtungserklärung des Bieters / der Bietergemeinschaft zur Zahlung des Mindestlohns (elektronisch signiert, unterschrieben oder mit Benennung der erklärenden Person in Textform mit Angabe von Ort und Datum als abschließende Erklärung) • Datenblätter, Produktbeschreibungen, Fotos (soweit nicht schon im Internet solche öffentlich zugänglich sind (Angabe der betreffenden URL)), aus dem alle geforderten Daten gemäß Leistungsbeschreibung hervorgehen • Eigenerklärung, dass mit dem Angebot die geforderten Zertifikate und Normen der Leistungsbeschreibung eingehalten werden. Der freie Journalist darf also den gleichen Beitrag Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen bis zum Ablauf einer Nachfrist von 5 Tagen nachzufordern (vgl. § 41 Abs. 2 und 4 UVgO). Werden geforderte Unterlagen bis zum Ende der Angebotsfrist bzw. bis zum Ablauf der im vorgenannten Satz genannten Nachfrist nicht zum vorherigen oder gleichzeitigen Abdruck in diesem Verbreitungsgebiet an derweitig anbieten.
1.5 Beim Zweitdruckrecht muss eingereicht, erfolgt der Abneh mer mit der vorherigen oder gleichzei tigen Veröffentlichung Ausschluss des Beitrages in seinem Verbreitungsgebiet rechnenAngebotes nach § 42 Abs. Der freie Journalist kann also den gleichen Beitrag auch vor Veröffentlichung durch den Abnehmer zum vorherigen oder gleichzeitigen Abdruck in diesem Verbrei tungsgebiet anderweitig anbieten.
1.6 Der Abnehmer erhält stets nur das Recht zur einmaligen Veröffentlichung des Bei trages in den Ausgaben, für die er ange nommen ist, es sei denn, es ist ausdrück lich schriftlich etwas anderes vereinbart.1 Nr. 2 UVgO.
Appears in 1 contract
Samples: Bewerbungsbedingungen
Angebot. 1.1 1. Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Erste Angebote werden kostenlos abgegeben, soweit keine andere Vereinbarung getroffen worden ist.
2. Weitere Angebote und Entwurfsarbeiten werden, soweit nichts anderes vereinbart worden ist, nach Objektwerten bemessen. Bei unverlangter Leistungen unter außergewöhnlichen Verhältnissen wird ein Zuschlag erhoben, den Westfalia bei Auftragsannahme, spätestens jedoch unverzüglich nach dem Erkennen der außergewöhnlichen Verhältnisse geltend macht. Solche außergewöhnlichen Verhältnisse sind zum Beispiel unverhältnismäßig großer Arbeitsaufwand, unverhältnismäßig kurze Bearbeitungsfrist, Leistungen, die Forschungsarbeiten oder bestellter Einsen dung oder bei Vorlage eines jeden Bei trages wird angegebenNeuentwicklungen enthalten.
3. Die zu dem Angebot gehörigen Unterlagen wie Abbildungen, ob der Beitrag in der vorliegenden Fassung zur Alleinveröf fentlichung (exklusiv)Zeichnungen, zum Erstdruck oder zum Zweitdruck angeboten Gewichts- und Maß- angaben sind nur maßgeblich, wenn nicht ausdrücklich auf Abweichungen hingewiesen wird. Enthält das Sollten sich produktionsbedingt oder aus sonstigen Gründen Änderungen von in den Abbildungen/ Zeichnungen angegebenen Maßen und Gewichten ergeben, so wird der Besteller in einem verbindlichen Angebot diese Angabe nichtauf die relevanten Änderungen hingewiesen. Nimmt er dieses Angebot durch schriftliche Erklärung an, dann gilt sind allein die geänderten Leistungsangaben verbindlich. Geringfügige Abweichungen von den Leistungsangaben sind als vertragsgemäß hinzunehmen, sofern sie den vertragsgemäßen Gebrauch der Beitrag Sache nicht beeinträchtigen. Diese Abweichungen bedürfen keiner Mitteilung. Offensichtliche Irrtümer, Druck-, Rechen-, Schreib- und Kalkulationsfehler sind nicht verbindlich und geben dem Besteller keinen Anspruch auf Erfüllung. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich Westfalia Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Westfalia ist verpflichtet, vom Besteller als zum Erstdruck ange botenvertraulich bezeichnete Pläne nur mit dessen Zustimmung Dritten zugänglich zu machen.
1.2 Beiträge4. Die Vertragspartner werden über sämtliche internen Vorgänge des jeweils anderen Dritten gegenüber Stillschweigen bewahren und ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen entsprechend verpflichten, sofern die im Bereich der Presse und Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Pressestellen) angeboten werden, gelten abweichend von Ziffer 1.1 Satz 2 Informationen als zur Alleinveröffent lichung angeboten, es sei denn, das Ange bot enthält eine andere Angabevertrauenswürdig bezeichnet wurden oder offensichtlich vertraulichen Charakter aufweisen. Dies gilt auch nach Beendigung des Vertrages.
1.3 Das Alleinveröffentlichungsrecht (Exklu sivrecht) schließt eine anderweitige Ver fügung des freien Journalisten über den Beitrag in Deutschland für ein Jahr seit Ablieferung des Beitrages gemäß Ziffer 2.1 aus5. Schutzvorrichtungen werden nur insoweit mitgeliefert, als dies vereinbart ist.
1.4 Beim Erstdruckrecht hat der Abnehmer Anspruch auf die Priorität der Veröffent lichung des Beitrages in seinem Verbrei tungsgebiet, gegebenenfalls im Verbrei tungsgebiet der Ausgaben, für welche der Beitrag angenommen wird6. Der freie Journalist darf also den gleichen Beitrag nicht zum vorherigen oder gleichzeitigen Abdruck in diesem Verbreitungsgebiet an derweitig anbietenVereinbarungen und Bestellungen werden erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung wirksam. Jede Bestellungsänderung bedarf zur Wirksamkeit einer schriftlichen Bestätigung.
1.5 Beim Zweitdruckrecht muss der Abneh mer mit der vorherigen oder gleichzei tigen Veröffentlichung des Beitrages in seinem Verbreitungsgebiet rechnen. Der freie Journalist kann also den gleichen Beitrag auch vor Veröffentlichung durch den Abnehmer zum vorherigen oder gleichzeitigen Abdruck in diesem Verbrei tungsgebiet anderweitig anbieten.
1.6 Der Abnehmer erhält stets nur das Recht zur einmaligen Veröffentlichung des Bei trages in den Ausgaben, für die er ange nommen ist, es sei denn, es ist ausdrück lich schriftlich etwas anderes vereinbart.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Angebot. 1.1 4.1 Das Angebot ist in allen seinen Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen. Es ist an der dafür vorgesehe- nen Stelle zu unterschreiben.
4.2 Digitale Angebote mit Signatur können nur über den Vergabemarktplatz der Stadt Köln abgegeben werden. Für die Einhaltung der Textform nach § 126 b BGB ist es ausreichend, sich mit den Pflichtangaben zur Firma im Vergabemarktplatz registriert zu haben. Darüber hinaus wird darum gebeten, im Bietertool/Basisdaten zum An- gebot die „Allgemeinen Angaben“ vollständig auszufüllen. Andere auf elektronischem Wege übermittelte Angebote sind nicht zugelassen.
4.3 Ist bei nationalen Vergabeverfahren die Angebotsabgabe in Papierform auf dem Vergabemarktplatz ausdrück- lich zugelassen, gilt die auf dem Angebotsschreiben erfolgte Unterschrift für alle Bestandteile des Angebotes, dazu gehören auch die auf der ersten Seite aufgeführten Anlagen. Bei unverlangter oder bestellter Einsen dung oder bei Vorlage eines jeden Bei trages wird angegebendigitaler Angebotsabgabe werden die auf dem Vergabemarktplatz zur Verfügung gestellten Urschriften der Ausschreibungsunterlagen als alleinverbind- lich anerkannt. Die digitalen Signaturen sowie die Autorisierung in Textform gelten für das gesamte Angebot, ob der Beitrag einschließlich des Angebotsvordrucks.
4.4 Das Angebot ist in der vorliegenden Fassung zur Alleinveröf fentlichung (exklusiv)von der Vergabestelle vorgegebenen Form und Frist einzureichen. Bei öffentlichen Ausschreibungen werden nur die Angebote gewertet, zum Erstdruck oder zum Zweitdruck angeboten wirddie mit dem zugelassenen Verfahren ein- gereicht wurden. Enthält Diese werden in der jeweiligen Ausschreibung bekannt gemacht. Bei Verhandlungsvergaben ohne Teilnahmewettbewerb kann auch die Abgabe der Angebote per Fax zugelassen werden. Bei Postbeförderung trägt der Bieter das Risiko, dass das Angebot rechtzeitig bei der zuständigen Stelle ein- geht.
4.5 Für das Angebot sind die vom Auftraggeber auf dem Vergabemarktplatz zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden. Die Verwendung selbstgefertigter Vervielfältigungen und Abschriften sowie Änderungen an den Vergabeunter- lagen sind unzulässig.
4.6 Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Alle Eintragungen müssen doku- mentenecht sein (z. B. sind Eintragungen mit Bleistift unzulässig). Ist im Leistungsverzeichnis bei einer Teilleistung eine Bezeichnung für ein bestimmtes Fabrikat mit dem Zusatz "oder gleichwertiger Art" verwendet worden und macht der Bieter keine Angabe, gilt das im Leistungsverzeich- nis genannte Fabrikat als angeboten. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. Soweit Erläuterungen zur Beurteilung des Angebots für erforderlich gehalten werden, sind diese Angabe nicht, dann gilt der Beitrag auf besonde- ren Anlagen beizufügen. Muster und Proben müssen als zum Erstdruck ange botenAngebot gehörig gekennzeichnet sein. Entspricht der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Position) nicht dem Ergebnis der Multiplikation von Mengen- ansatz und Einzelpreis, so ist der Einzelpreis maßgebend. Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einzel- preise auf verschiedene Einzelpreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforder- ten Preise im Sinne der gesetzlichen Vorschriften. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einzel- preise einzelner Leistungspositionen in "Mischkalkulationen" auf andere Leistungspositionen umlegt, grundsätz- lich von der Wertung ausgeschlossen.
1.2 Beiträge4.7 Alle Preise sind in Euro, Bruchteile in vollen Cent anzugeben. Die Preise (Einzelpreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss der Leistungsbeschrei- bung / des Leistungsverzeichnisses / des Angebots- und Preisblanketts hinzuzufügen. Soweit Preisnachlässe ohne Bedingungen gewährt werden, sind diese an der in den Vergabeunterlagen be- zeichneten Stelle aufzuführen; sonst dürfen sie bei der Wertung nicht berücksichtigt werden. Nicht zu wertende Preisnachlässe (ohne Bedingungen oder unaufgefordert angebotene mit Bedingungen für Zahlungsfristen) bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Falle der Auftragserteilung Vertragsinhalt.
4.8 Eine Leistung, die im Bereich der Presse und Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Pressestellen) von den vorgesehenen technischen Spezifikationen abweicht, darf angeboten werden, gelten abweichend von Ziffer 1.1 Satz 2 als zur Alleinveröffent lichung angebotenwenn sie mit dem geforderten Schutzniveau in Bezug auf Sicherheit, es sei denn, das Ange Gesundheit und Gebrauchstauglichkeit gleich- wertig ist. Die Abweichung muss im Angebot eindeutig bezeichnet sein. Die Gleichwertigkeit ist mit dem Ange- bot enthält eine andere Angabenachzuweisen.
1.3 Das Alleinveröffentlichungsrecht 4.9 Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung des Angebots verwendet werden; jede Veröffentlichung (Exklu sivrechtauch auszugsweise) schließt eine anderweitige Ver fügung des freien Journalisten über den Beitrag in Deutschland für ein Jahr seit Ablieferung des Beitrages gemäß Ziffer 2.1 ausist ohne die ausdrückliche Genehmigung der ausschreibenden Stelle nicht statthaft.
1.4 Beim Erstdruckrecht 4.10 Der Bieter hat – auch nach Beendigung der Abnehmer Anspruch auf Angebotsphase – über die Priorität ihm bei seiner Tätigkeit bekanntgewor- denen dienstlichen Angelegenheiten des Auftraggebers Verschwiegenheit zu bewahren. Er hat hierzu auch die bei der Veröffent lichung Erstellung des Beitrages in seinem Verbrei tungsgebietAngebotes beschäftigen Mitarbeiter/-innen sowie einbezogene Unterauftragnehmer und Lieferanten zu verpflichten. Weitergehende, gegebenenfalls im Verbrei tungsgebiet der Ausgabeninsbesondere datenschutzrechtliche Regelungen, für welche der Beitrag angenommen wird. Der freie Journalist darf also den gleichen Beitrag nicht zum vorherigen oder gleichzeitigen Abdruck in diesem Verbreitungsgebiet an derweitig anbietensind dem Einzel- fall vorbehalten.
1.5 Beim Zweitdruckrecht muss der Abneh mer mit der vorherigen oder gleichzei tigen Veröffentlichung 4.11 Geschäftsbedingungen des Beitrages in seinem Verbreitungsgebiet rechnen. Der freie Journalist kann also den gleichen Beitrag auch vor Veröffentlichung durch den Abnehmer zum vorherigen oder gleichzeitigen Abdruck in diesem Verbrei tungsgebiet anderweitig anbietenAuftragnehmers, insbesondere Zahlungs- und Lieferungsbedingungen, Anga- ben über Erfüllungsort und Gerichtsstand gelten nur dann, wenn sie vom Auftraggeber ausdrücklich und schriftlich angenommen sind.
1.6 Der Abnehmer erhält stets nur das Recht zur einmaligen Veröffentlichung des Bei trages in den Ausgaben, für die er ange nommen ist, es sei denn, es ist ausdrück lich schriftlich etwas anderes vereinbart.
Appears in 1 contract
Samples: Bewerbungsbedingungen Für Die Vergabe Von Leistungen
Angebot. 1.1 Bei unverlangter oder bestellter Einsen dung oder bei Vorlage eines jeden Bei trages wird angegeben13.2.1. Der Aktiv-Netzbetreiber übermittelt ehestmöglich, ob der Beitrag in der vorliegenden Fassung zur Alleinveröf fentlichung (exklusiv), zum Erstdruck oder zum Zweitdruck angeboten wirdlängstens aber innerhalb von 20 Arbeitstagen ab Einlangen einer vollständigen Nachfrage ein schrift- liches Angebot auf Zugang. Enthält Der Aktiv-Netzbetreiber bleibt an das Angebot diese Angabe nicht, dann gilt vier Wochen ab nachweislichem Zugang beim NB gebunden. Bei unvoll- ständigen Nachfragen informiert der Beitrag als zum Erstdruck ange botenAktiv-Netzbetreiber den NB über feh- lende Aspekte der Nachfrage und fordert den NB zur Ergänzung auf. Wäh- rend dieser Zeit ist der Fristenlauf zur Erstellung des Angebots gehemmt.
1.2 Beiträge13.2.2. Das Angebot beruht auf dem gegenständlichen Standardangebot und um- fasst jedenfalls folgende Inhalte: • Referenznummer des NB für die Angebotsaufforderung; • Angebotsnummer; • Standorte der Schnittstellen (Endpunkte der unbeschalteten Glasfa- sern bzw. der Leerrohre); • genaue Art der Realisierung des Zugangs, samt Angabe der Übergabepunkte sowie der Länge der Faser bzw. der Leerrohre; • Gründe für Ablehnung nachgefragter Leistungen und Möglichkeit der nachträglichen Realisierung; • Termin für die Übernahme des Verbindungskabels falls erforderlich; • Monatliches Nutzungsentgelt; • Kosten für die bei der Begehung vereinbarten Leistungen; falls hierzu Baumaßnahmen notwendig sind, ist ein verbindlicher Kostenvoran- schlag über die hieraus dem NB zu verrechnenden Kosten beizulegen; • Kosten der Projektierung des Angebots; • Datum, Unterschrift (die Unterschrift entfällt bei Übermittlung per E- Mail). Der Aktiv-Netzbetreiber bietet dem NB mögliche Termine für Verhandlungsgespräche über das Angebot sowie für eine Vor-Ort- Untersuchung der bekanntgegebenen Infrastrukturen innerhalb der auf das Angebot folgenden 20 Arbeitstage an.
13.2.3. Für den Fall der Vornahme einer gemeinsamen Vor-Ort-Untersuchung kann der Aktiv-Netzbetreiber ein an den dafür erforderlichen und nachgewiesenen Kosten orientiertes Entgelt verlangen, sofern dieses im Bereich der Presse und Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Pressestellen) angeboten werden, gelten abweichend von Ziffer 1.1 Satz 2 als zur Alleinveröffent lichung angeboten, es sei denn, das Ange bot enthält eine andere AngabeAngebot ausgewie- sen wird.
1.3 Das Alleinveröffentlichungsrecht (Exklu sivrecht) schließt eine anderweitige Ver fügung des freien Journalisten über den Beitrag in Deutschland für ein Jahr seit Ablieferung des Beitrages gemäß Ziffer 2.1 aus.
1.4 Beim Erstdruckrecht hat der Abnehmer Anspruch auf die Priorität der Veröffent lichung des Beitrages in seinem Verbrei tungsgebiet, gegebenenfalls im Verbrei tungsgebiet der Ausgaben, für welche der Beitrag angenommen wird. Der freie Journalist darf also den gleichen Beitrag nicht zum vorherigen oder gleichzeitigen Abdruck in diesem Verbreitungsgebiet an derweitig anbieten.
1.5 Beim Zweitdruckrecht muss der Abneh mer mit der vorherigen oder gleichzei tigen Veröffentlichung des Beitrages in seinem Verbreitungsgebiet rechnen. Der freie Journalist kann also den gleichen Beitrag auch vor Veröffentlichung durch den Abnehmer zum vorherigen oder gleichzeitigen Abdruck in diesem Verbrei tungsgebiet anderweitig anbieten.
1.6 Der Abnehmer erhält stets nur das Recht zur einmaligen Veröffentlichung des Bei trages in den Ausgaben, für die er ange nommen ist, es sei denn, es ist ausdrück lich schriftlich etwas anderes vereinbart.
Appears in 1 contract
Samples: Pachtvertrag Über Die Nutzung Passiver Glasfaserinfrastruktur
Angebot. 1.1 Bei unverlangter Diese Allgemeinen Bedingungen für die Beschaffung von Anlagen, Maschinen und elektrotechnischen Einrichtungen der VNG Gasspeicher GmbH (im Folgenden „Auftraggeber“ genannt) werden vom Anbieter mit Abgabe des Angebotes anerkannt und bei Auftragserteilung Bestandteil des Vertrages. Liefer- oder bestellter Einsen dung oder bei Vorlage eines jeden Bei trages wird angegeben, ob der Beitrag in der vorliegenden Fassung zur Alleinveröf fentlichung (exklusiv), zum Erstdruck oder zum Zweitdruck angeboten wird. Enthält das Angebot diese Angabe Leistungsbedingungen des Anbieters verpflichten uns nicht, dann gilt der Beitrag als zum Erstdruck ange botenauch wenn wir diesen nicht widersprechen. Auf Verlangen des Anbieters werden wir diese Allgemeinen Bedingungen für die Beschaffung von Anlagen, Maschinen und elektrotechnischen Einrichtungen an den Anbieter übersenden.
1.2 BeiträgeDer Anbieter versichert, die im Bereich dass sein Betrieb nach Art und Umfang zur reibungslosen und termingerechten Ausführung der Presse angefragten Lieferungen und/oder Leistungen geeignet und Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Pressestellen) angeboten werden, gelten abweichend von Ziffer 1.1 Satz 2 als zur Alleinveröffent lichung angeboten, es sei denn, das Ange bot enthält eine andere Angabein der Lage ist.
1.3 Das Alleinveröffentlichungsrecht (Exklu sivrecht) schließt eine anderweitige Ver fügung des freien Journalisten Der Anbieter versichert, dass er sich über den Beitrag in Deutschland für ein Jahr seit Ablieferung des Beitrages gemäß Ziffer 2.1 ausdie wesentlichen Faktoren der angefragten Lieferungen und/oder Leistungen, auch hinsichtlich der zeitlichen und örtlichen Situation, umfassend informiert hat.
1.4 Beim Erstdruckrecht hat der Abnehmer Anspruch auf die Priorität der Veröffent lichung des Beitrages in seinem Verbrei tungsgebietDer Anbieter versichert, gegebenenfalls im Verbrei tungsgebiet der Ausgabendass er mit anderen Anbietern weder unmittelbar, für welche der Beitrag angenommen wird. Der freie Journalist darf also den gleichen Beitrag nicht zum vorherigen oder gleichzeitigen Abdruck in diesem Verbreitungsgebiet an derweitig anbietennoch mittelbar das Angebot betreffende Verhandlungen geführt noch irgendwelche Absprachen hierüber getroffen hat.
1.5 Beim Zweitdruckrecht muss Angebote von Arbeitsgemeinschaften werden nur berücksichtigt, wenn bei diesen der Abneh mer mit Anfrageempfänger allein technisch und kaufmännisch federführend und zur uneingeschränkten Vertretung der vorherigen oder gleichzei tigen Veröffentlichung des Beitrages in seinem Verbreitungsgebiet rechnen. Der freie Journalist kann also den gleichen Beitrag auch vor Veröffentlichung durch den Abnehmer zum vorherigen oder gleichzeitigen Abdruck in diesem Verbrei tungsgebiet anderweitig anbietenArbeitsgemeinschaft für das ganze Vorhaben bevollmächtigt ist.
1.6 Der Abnehmer erhält stets nur das Recht zur einmaligen Veröffentlichung Änderungen oder die Auflösung der Arbeitsgemeinschaft bedürfen, sofern sie vom Willen der Arbeitsgemeinschaftspartner abhängig sind, zu ihrer Wirksamkeit der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Bei trages Auftraggebers.
1.7 Das Angebot ist so auszuarbeiten, dass es die komplette, spezifikationsgerechte Erstellung der angefragten Lieferungen und/oder Leistungen ohne die Notwendigkeit einer Vergabe zusätzlicher oder nachträglicher Leistungen durch den Auftraggeber umfasst.
1.8 Jede Position der Anfrage ist vollständig auszufüllen. Vermerke, wie z.B. "in den AusgabenPos. xy enthalten", sind zu vermeiden. Positionen, für die er ange nommen istkein Angebot abgegeben wird, es sei dennsind in der Preisspalte mit dem Vermerk "kein Angebot" zu versehen. Diese Positionen sowie nicht erfüllbare Leistungen sind nochmals gesondert zusammengefasst aufzulisten.
1.9 In der Spezifikation geforderte Angaben über Fabrikat und/oder Typenbezeichnung müssen genauestens erfolgen. Bei Fehlen dieser Angaben ist der Auftraggeber zur Bestimmung der Fabrikate und/oder Typen berechtigt. Die in der Spezifikation enthaltenen Verwendungsvorschriften für Fabrikate, es Typen und/oder Serien sind genauestens einzuhalten. Bei Nachfolgetypen der vorgeschriebenen Teile ist ausdrück lich schriftlich etwas anderes vereinbarteine Abstimmung mit dem Auftraggeber herbeizuführen.
1.10 Der Anbieter hat evtl. erforderliche Ergänzungen zur angefragten Spezifikation in Form eines gesonderten Angebotes unter Angabe der vorgesehenen Materialien und deren Beschaffenheit anzubieten.
1.11 Für angefragte Anlagen muss dem Angebot ein Ersatzteilangebot mit einer Mindestverfügbarkeitsdauer von 5 Jahren beigefügt sein. Der Anbieter hat für einen Zeitraum von weiteren 5 Jahren die Lieferung funktionskompatibler Ersatzteile zuzusichern.
1.12 Referenzen und Nachweise über die Erstellung (Lieferung) gleichartiger Anlagen für andere Auftraggeber sind dem Angebot beizufügen. Der Auftraggeber behält sich vor, entsprechende Erkundigungen bei Dritten einzuholen.
1.13 Für die Erstellung und Abgabe des Angebotes wird kein Entgelt gezahlt.
1.14 Nimmt der Anfrageempfänger nicht am Wettbewerb um die angefragten Lieferungen und/oder Leistungen teil, sind die Unterlagen unverzüglich an den Auftraggeber zurückzuschicken.
1.15 Die Angebotsbindefrist beträgt 2 Monate.
Appears in 1 contract
Angebot. 1.1 Bei unverlangter oder bestellter Einsen dung oder 3.1. Das Angebot ist mit der Bezeichnung der ausgeschrie- benen Leistung (Betreff des Einladungsschreibens) einzu- reichen. Änderungen des Ausschreibungstextes sind un- wirksam. Zusätze und Ergänzungen zum Ausschreibungs- text sind dem AG in einem gesonderten Schreiben mitzu- teilen.
3.2. Allfällige abweichende Vorschläge (Alternativen) sind gesondert auszufertigen und vollständig ausgepreist anzu- bieten.
3.3. Mit dem Angebot hat der AN einen letztgültigen Fir- menbuchauszug, die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes und der Sozialversicherung, sowie den Nach- weis einer aufrechten Gewerbeberechtigung vorzulegen.
3.4. Mit dem Angebot sind weiters alle Teile des Auftra- ges, die der AN an Subunternehmer zu vergeben beabsich- tigt, sowie die jeweils in Frage kommenden Subunterneh- mer bekannt zu geben; dies unter Anschluss aller Eig- nungsnachweise.
3.5. Der AG behält sich die freie Xxxx unter den Bietern sowie die Aufteilung des Auftrages in mehrere Teile, wo- bei Vorlage eines jeden Bei trages wird angegebendie Einheitspreise unverändert bleiben, ob vor.
3.6. Der AG ist nicht an Vergabebestimmungen gebunden, insbesondere nicht an die Vergaberegelungen und Verfah- rensbestimmungen der Beitrag ÖNORM B 2110 und A 2050. Punkt 7.4.1. letzter Satz der ÖNORM B 2110 ist ausgeschlossen.
3.7. Angebote und vom AN zu beschaffende Unterlagen gehen inklusive sämtlicher damit verbundenen Verwer- tungsrechte ohne gesonderte Entschädigung in das Eigen- tum des AG über.
3.8. Der Bieter ist - wenn in der vorliegenden Fassung Einladung zur Alleinveröf fentlichung (exklusiv), zum Erstdruck oder zum Zweitdruck angeboten wird. Enthält das Angebotsle- gung nicht anderes festgelegt - sechs Monate ab Ange- botsabgabe an sein Angebot diese Angabe nicht, dann gilt der Beitrag als zum Erstdruck ange botenunwiderruflich gebunden.
1.2 Beiträge, die im Bereich der Presse und Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Pressestellen) angeboten 3.9. Nach Terminvereinbarung kann in sämtliche Ange- botsgrundlagen Einsicht genommen werden, gelten abweichend von Ziffer 1.1 Satz 2 als zur Alleinveröffent lichung angeboten, es sei denn, das Ange bot enthält eine andere Angabe.
1.3 Das Alleinveröffentlichungsrecht (Exklu sivrecht) schließt eine anderweitige Ver fügung des freien Journalisten über den Beitrag in Deutschland für ein Jahr seit Ablieferung des Beitrages gemäß Ziffer 2.1 aus.
1.4 Beim Erstdruckrecht hat der Abnehmer Anspruch auf die Priorität der Veröffent lichung des Beitrages in seinem Verbrei tungsgebiet, gegebenenfalls im Verbrei tungsgebiet der Ausgaben, für welche der Beitrag angenommen wird. Der freie Journalist darf also den gleichen Beitrag nicht zum vorherigen oder gleichzeitigen Abdruck in diesem Verbreitungsgebiet an derweitig anbieten.
1.5 Beim Zweitdruckrecht muss der Abneh mer mit der vorherigen oder gleichzei tigen Veröffentlichung des Beitrages in seinem Verbreitungsgebiet rechnen. Der freie Journalist kann also den gleichen Beitrag auch vor Veröffentlichung durch den Abnehmer zum vorherigen oder gleichzeitigen Abdruck in diesem Verbrei tungsgebiet anderweitig anbieten.
1.6 Der Abnehmer erhält stets nur das Recht zur einmaligen Veröffentlichung des Bei trages in den Ausgaben, für die er ange nommen ist, es sei denn, es ist ausdrück lich schriftlich etwas anderes vereinbart.
Appears in 1 contract
Samples: Construction Contract
Angebot. 1.1 Bei unverlangter oder bestellter Einsen dung oder bei Vorlage eines jeden Bei trages 3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen und vollständig auszufüllen.
3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden; das Angebot ist an der dafür vorgesehenen Stelle zu unterschreiben.
3.3 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Werden die Unterlagen nicht vollständig fristgerecht vorgelegt, wird angegeben, ob der Beitrag in der vorliegenden Fassung zur Alleinveröf fentlichung (exklusiv), zum Erstdruck oder zum Zweitdruck angeboten wirddas Angebot ausgeschlossen. Beachte Bestimmungen § 16 Abs. 2 VOL/A.
3.4 Enthält das Angebot diese Angabe nichtbei einer Teilleistung eine Produktangabe mit Zusatz "oder gleichwertig" und wird vom Bieter dazu eine Produktangabe verlangt, ist das Fabrikat (insbesondere Herstellerangabe und genaue Typenbezeichnung) auch dann gilt anzugeben, wenn der Beitrag als zum Erstdruck ange boten.
1.2 Beiträge, die im Bereich Bieter das vorgegebene Fabrikat anbieten will. In der Presse Leistungsbeschreibung wird u.a. Bezug auf nationale technische Spezifikationen Zulassungen und Öffentlichkeitsarbeit Normen (z.B. PressestellenDIN) angeboten genommen. Für diese gilt- auch wenn nicht ausdrücklich erwähnt- ausnahmslos der Zusatz „oder gleichwertig“. Die Gleichwertigkeit ist wie folgt definiert: Technische Bezugssysteme, Spezifikationen, Zulassungen und Normen anderer Staaten der EG werden ebenfalls anerkannt, wenn der Bieter die Abweichungen in seinem Angebot entsprechend kennzeichnet und in einer Übersicht detailliert beschreibt und gegenüberstellt. Die Erklärung ist dem Angebot als Anlage beizulegen. Sind in der Leistungsbeschreibung Vorgaben mit dem Zusatz „ca.“ versehen, gilt Folgendes: + „ca“: Die Vorgabe darf um max. 10 Prozent über- oder unterschritten werden, gelten abweichend von Ziffer 1.1 Satz 2 als zur Alleinveröffent lichung angeboten, es sei denn, das Ange bot enthält eine andere Angabe. + „bis ca.“: Die Vorgabe darf um max. 10 Prozent über- und beliebig unterschritten werden. + „ab ca.“: Die Vorgabe darf um max. 0 Prozent unter- und um max. 10 Prozent überschritten werden. Die Ergebnisse werden mathematisch auf ganze Zahlen gerundet.
1.3 Das Alleinveröffentlichungsrecht (Exklu sivrecht) schließt eine anderweitige Ver fügung 3.5 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen des freien Journalisten über den Beitrag in Deutschland für ein Jahr seit Ablieferung des Beitrages gemäß Ziffer 2.1 ausBieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein, nicht zweifelsfrei sind Eintragungen, die unleserlich, überklebt, überlackt, ausgeschabt u.ä. wurden. Sind Korrekturen notwendig, sind die nicht mehr gültigen Eintragungen schwarz oder blau auszustreichen und die neuen darüber oder daneben zu schreiben.
1.4 Beim Erstdruckrecht hat der Abnehmer Anspruch 3.6 Alle Preise sind in Euro mit höchstens zwei Nachkommastellen anzugeben. Im Leistungsverzeichnis sind die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen. Es werden nur solche Preisnachlässe gewertet, die ohne Bedingungen als Prozentsatz auf die Priorität Abrechnungssumme gewährt werden und an der Veröffent lichung des Beitrages in seinem Verbrei tungsgebiet, gegebenenfalls im Verbrei tungsgebiet Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben jedoch Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Ausgaben, für welche der Beitrag angenommen wird. Der freie Journalist darf also den gleichen Beitrag nicht zum vorherigen oder gleichzeitigen Abdruck in diesem Verbreitungsgebiet an derweitig anbietenAuftragserteilung Vertragsinhalt.
1.5 Beim Zweitdruckrecht muss 3.7 Beiliegende AGB des Bieters stellen eine Änderung der Abneh mer mit der vorherigen oder gleichzei tigen Veröffentlichung des Beitrages in seinem Verbreitungsgebiet rechnen. Der freie Journalist kann also den gleichen Beitrag auch vor Veröffentlichung durch den Abnehmer Vergabeunterlagen dar und führen zwingend zum vorherigen oder gleichzeitigen Abdruck in diesem Verbrei tungsgebiet anderweitig anbietenAusschluss.
1.6 Der Abnehmer erhält stets nur das Recht zur einmaligen Veröffentlichung des Bei trages in den Ausgaben, für die er ange nommen ist, es sei denn, es ist ausdrück lich schriftlich etwas anderes vereinbart.
Appears in 1 contract
Samples: Öffentliche Ausschreibung