Anschlüsse Musterklauseln

Anschlüsse. Wasser- und Abwasserinstallationen von den Sparten bis zu den Ständen dürfen nur von der Messe München GmbH bzw. ihren Vertragsfirmen durchgeführt werden. Zu den Wasser- und Abwasser- installationen gehören der Wasserhauptanschluss (Be- und Entwässerungsanschluss) mit Zu- und Ablaufrohren sowie ggf. der Wasserzähler. Der Aussteller ist nicht berechtigt, Wasser für seinen Stand von Personen zu beziehen, die von der Messe München GmbH hierfür nicht ermächtigt worden sind. Insbesondere ist es dem Aussteller nicht gestattet, Wasser von benachbarten Ständen zu beziehen. Der Aussteller ist ferner nicht berechtigt, auf dem Messegelände Dritte mit Ausnahme seiner Mitaussteller mit Wasser, das ihm von der Messe München GmbH geliefert wird, zu versorgen. Insbesondere ist es dem Aussteller nicht gestattet, benachbarte Stände mit von der Messe München GmbH geliefertem Wasser zu versorgen. Den Bestellungen (Vordrucke unter „Sanitärinstallationen / Sprinkler / Druckluft“ in den Bestellformu- laren für Ausstellerservices) sind Anschlusspläne beizufügen, aus der die gewünschte Platzierung der Anschlüsse ersichtlich ist. Der Aussteller hat dafür zu sorgen, dass die Wasser- und Abwasserinstallation so bemessen ist, dass sämtliche Wasserverbraucher auf dem Stand gleichzeitig betrieben werden können. Stellt die Messe München GmbH fest, dass die vom Aussteller bestellte Wasser- und Abwasserinstallation den gleich- zeitigen Betrieb sämtlicher Wasserverbraucher auf dem Stand nicht gewährleistet, so ist die Messe München GmbH auch ohne Auftrag des Ausstellers berechtigt, die Wasser- und Abwasserinstallation auf Kosten des Ausstellers zu den in den Bestellformularen für Ausstellerservices angegebenen Preisen nachzurüsten. Die Verlegung der Wasser- und Abwasserinstallationen erfolgt in den Hallen soweit als möglich in den Spartenkanälen, unter Umständen jedoch überirdisch, wenn die Lage des Anschlusspunktes dies erfordert. Im Freigelände sind Wasser- und Abwasserinstallationen grundsätzlich möglich; die Leitungsverlegung kann überirdisch auf dem Boden oder unterirdisch erfolgen. In Ausnahmefällen kann es bei ungünstiger Lage vorkommen, dass der bestellte Anschluss nicht installiert werden kann bzw. mit Mehrkosten zu rechnen ist. Die Messe München GmbH ist berechtigt, Wasser- und Abwasserleitungen und -anschlüsse, die benachbarten Ständen dienen, durch den Stand des Ausstellers zu führen, es sei denn, dass der Messe München GmbH der Wasser- bzw. Abwasseranschluss des benachbarten St...
Anschlüsse. (Zu 6.2.8.1 der ÖNORM B 2110)
Anschlüsse. Wenn im Bauvertrag keine andere Regelung getroffen ist, so stellt der AG den erforderlichen Wasser- und Stromanschluss dem AN kostenlos in der für die Leistungserbringung notwendigen Dimension an der Arbeitsstelle zur Verfügung. Die Zählerkosten und die Kosten des Verbrauchers trägt der AG. Arbeits- und Lagerplätze, sowie allfällig notwendige Zufahrtswege werden vom AG kostenlos zur Verfügung gestellt.
Anschlüsse. Die allgemeine Beleuchtung geht zu Lasten des Veranstalters. Soweit vom Aussteller Anschlüsse gewünscht werden, sind diese bei der Anmeldung bekanntzugeben. Einrichtung und Verbrauch gehen zu Lasten des Ausstellers. Bei Ringleitungen werden die Kosten anteilig umgelegt. Sämtliche Installationen dürfen bis zum Standanschluss nur von den vom Veranstalter zugelassenen Unternehmen ausgeführt werden. Diese erhalten alle Aufträge durch Vermittlung und mit Zustimmung des Veranstalters und erteilen Rechnung für Installation und Verbrauch direkt unter Einhaltung der vom Veranstalter bekanntgegebenen Richtsätze. Anschlüsse und Geräte, die den einschlägigen Bestimmungen – insbesondere des VDE und des örtlichen EVU – nicht entsprechen, oder deren Verbrauch höher ist als gemeldet, können auf Kosten des Ausstellers vom Veranstalter entfernt oder außer Betrieb gesetzt werden. Der Aussteller haftet für alle Schä- den, die durch Benutzung nicht gemeldeter und/oder nicht von den vom Veran- stalter zugelassenen Unternehmen ausgeführter Anschlüsse entstehen. Der Veranstalter haftet nicht für Unterbrechungen oder Leistungsschwankungen der Strom-, Wasser/Abwasser-, Gas-und Druckluftversorgung.
Anschlüsse. Der Veranstalter stellt die gebäudetechnische Grundversorgung (Heizung, Lüftung, Beleuchtung der Allgemeinfläche) zur Verfügung. Die Kosten sind in der Standmiete enthalten. Vom Aussteller am Stand gewünschte Versorgungsanschlüsse (Wasser, Druckluft, Sprinkler, Elektro, Anschlüsse für Telekommunikation) und Entsorgungsanschlüsse (z.B. für Abgase) sind nach Zulassung separat zu bestellen. Einrichtung und Verbrauch gehen zu Lasten des Ausstellers. Bei Ringleitungen werden die Kosten anteilig umgelegt. Sämtliche Installationen dürfen bis zum Standanschluss nur durch vom Veranstalter zugelassenen Firmen ausgeführt werden. Diese erhalten alle Aufträge durch Vermittlung und mit Zustimmung des Veranstalters und erteilen Rechnung für Installation und Verbrauch direkt an den Aussteller. Für Anschlüsse und Installationen innerhalb des Messestandes unter Beachtung aller gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen ist ausschließlich der Aussteller verantwortlich. Anschlüsse und Geräte, die nicht über die erforderliche technische Zulassung verfügen, den einschlägigen Bestimmungen nicht entsprechen oder deren Verbrauch höher ist als gemeldet, können auf Kosten des Ausstellers entfernt oder außer Betrieb gesetzt werden. Der Aussteller haftet für alle Schäden, die hierdurch oder durch die unkontrollierte Entnahme von Energie, Wasser usw. entstehen. Der Einsatz von Gasen jeglicher Art ist nur mit Zustimmung des Veranstalters gestattet. Der Aussteller ist verpflichtet, auch anderen Ausstellern die Nutzung von Versorgungsschächten, die sich auf seinem Standplatz befinden, zu gestatten, soweit eine getrennte Erfassung der Verbrauchskosten erfolgen kann. Der Veranstalter haftet nicht für Unterbrechungen oder Leistungsschwankungen der Strom-, Wasser/Abwasser-, Gas und Druckluftversorgung sowie der Daten- und Kommunikationsverbindungen, soweit ihm nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann.
Anschlüsse. 14.1. Die allgemeine Beleuchtung der Veranstaltungsfläche insgesamt wird vom Veranstalter sichergestellt. 14.2. Soweit vom Aussteller Versorgungsanschlüsse für Strom, Wasser, Druckluft oder Gas gewünscht werden, sind diese bei der Anmeldung bekanntzugeben. Einrichtung der Anschlüsse und der faktische Verbrauch gehen zu Lasten des Ausstellers. Bei Ringleitungen werden die Kosten anteilig auf die beteiligten Aussteller umgelegt. 14.3. Sämtliche Installationen, insbesondere sämtliche Einrichtungen der Anschlüsse, dürfen nur von den vom Veranstalter zugelassenen Unternehmen ausgeführt werden. Diese erhalten, sofern in den BMB nichts Abweichendes geregelt ist, sämtliche Aufträge durch Vermittlung des Veranstalters und erbringen ihre Leistung unmittelbar für und auf Rechnung des Ausstellers. 14.4. Anschlüsse und Geräte, die den einschlägigen Bestimmungen nicht entsprechen, nicht über die notwendigen Prüfungen und/oder Zertifikate verfügen oder deren Verbrauch deutlich höher ist als gemeldet, können auf Kosten des Ausstellers vom Veranstalter entfernt oder außer Betrieb gesetzt werden. 14.5. Der Aussteller haftet für alle Schäden, die durch Benutzung nicht gemeldeter und/oder nicht von den vom Veranstalter zugelassenen Unternehmen ausgeführter Anschlüsse entstehen. Der Veranstalter haftet nicht für Unterbrechungen oder Leistungsschwankungen der Strom-, Wasser/Abwasser-, Gas- und Druckluftversorgung.
Anschlüsse. Gasinstallationen von den Sparten bis zu den Ständen dürfen nur von der Messe München GmbH bzw. ihren Vertragsfirmen durchgeführt werden. Zu den Gasinstallationen gehören der Gashaupt- anschluss mit Gasleitungen und Kugelhahnabsperrung sowie ggf. der Gaszähler. Der Aussteller ist nicht berechtigt, Gas für seinen Stand von Personen zu beziehen, die von der Messe München GmbH hierfür nicht ermächtigt worden sind. Insbesondere ist es dem Aussteller nicht gestattet, Gas von benachbarten Ständen zu beziehen. Der Aussteller ist ferner nicht berechtigt, auf dem Messe- gelände Dritte mit Ausnahme seiner Mitaussteller mit Gas, das ihm von der Messe München GmbH geliefert wird, zu versorgen. Insbesondere ist es dem Aussteller nicht gestattet, benachbarte Stände mit von der Messe München GmbH geliefertem Gas zu versorgen. Den Bestellungen (Vordruck „Gasanschluss Erdgas“ in den Bestellformularen für Ausstellerservices bzw. auf Anfrage beim Technischen Ausstellerservice der Messe München GmbH) sind Anschluss- pläne beizufügen, aus der die gewünschte Platzierung der Anschlüsse ersichtlich ist. Der Aussteller hat dafür zu sorgen, dass die Gasinstallation so bemessen ist, dass sämtliche Gas- verbraucher auf dem Stand gleichzeitig betrieben werden können. Stellt die Messe München GmbH fest, dass die vom Aussteller bestellte Gasinstallation den gleichzeitigen Betrieb sämtlicher Gas- verbraucher auf dem Stand nicht gewährleistet, so ist die Messe München GmbH auch ohne Auftrag des Ausstellers berechtigt, die Gasinstallation auf Kosten des Ausstellers zu den in den Bestellformu- laren für Ausstellerservices angegebenen Preisen nachzurüsten. Die Verlegung der Gasinstallationen erfolgt in den Hallen soweit als möglich in den Spartenkanälen, unter Umständen jedoch überirdisch, wenn die Lage des Anschlusspunktes dies erfordert. In Abhängig- keit von der Position der Standfläche kann es vorkommen, dass der bestellte Anschluss nicht installiert werden kann bzw. mit Mehrkosten zu rechnen ist. Die Messe München GmbH ist berechtigt, Gasleitungen und -anschlüsse, die benachbarten Ständen dienen, durch den Stand des Ausstellers zu führen, es sei denn, dass der Messe München GmbH der Gasanschluss des benachbarten Standes ohne die Verlegung von Leitungen und Anschlüssen auf dem Stand des Ausstellers zu gleichen oder geringeren Kosten möglich ist. Wünscht der Aussteller die Verlegung von Leitungen, die Verkehrsgänge oder Fremdstände über- queren, so bedarf dies der vorherigen Zustimmung de...
Anschlüsse. 4.1 Der Anschluß wird von SBM zu den Bedingungen gemäß Tarifblatt bis zur Steckdose des Kunden samt Anbindung des Modem hergestellt, wobei die einwandfreie Funktion nur bei Einhalten der im jeweils geltenden Tarifblatt genannten Systemvoraussetzungen gegeben ist. Der Anschluß und das Modem sowie eventuell weitere von SBM zur Verfügung gestellten Geräte verbleiben im Eigentum der SBM und sind an die Anschlußadresse gebunden. Die Montage erfolgt in den Räumlichkeiten des Kunden in der Regel Aufputz bis zu dem einvernehmlich festgelegten Platz für die Kundensteckdose. Etwaige andere Verlegungsarten in den Räumlichkeiten des Kunden (z.B. Unterputz oder Verkabelung hinter Sesselleisten bzw. Wandverbauten) sind mit SBM abzusprechen und getrennt zu verrechnen. Anschlußkabel, Verstärker, zusätzliche Geräteeinstellungen, TV- und UKW-Weichen, Decoder und Kabelmodems sowie eine weitere Kundensteckdose (z.B. weil bereits beide Ausgänge mit Kabel-TV und Radio belegt sind oder der Internet-Anschluß in einem anderen Raum hergestellt werden soll) etc. sind im Anschlußentgelt nicht enthalten. Verlegungen des Anschlusses und/oder des Modems an eine andere Anschlußadresse dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von SBM und Abschluß eines neuen Anschlußvertrages durchgeführt werden. Eine Verletzung dieser Verpflichtung berechtigt die SBM zur Unterbrechung des SBM-Kabelinternet. 4.2 Der Kunde hat nötigenfalls für die Liegenschaften oder Gebäude, die für die Herstellung des Anschlusses in Anspruch genommen werden müssen, eine schriftliche Erklärung des Verfügungsberechtigen beizubringen, wonach dieser mit der Herstellung des Anschlusses einverstanden ist. Ist der Kunde Untermieter, hat er auch das Einverständnis des Hauptmieters nachzuweisen.
Anschlüsse. Die allgemeine Beleuchtung geht zu Lasten des Veranstalters. Soweit vom Aussteller Anschlüsse (Strom – Wasser) gewünscht werden, sind diese bei der Anmeldung bekanntzugeben. Xxxxxxx- xxxx und Verbrauch gehen zu Lasten des Ausstellers, siehe beson- dere Messebedingungen und Serviceheft. Anschlüsse und Geräte, die den einschlägigen Bestimmungen – insbesondere des VDE und des örtlichen EVU – nicht entsprechen, oder deren Verbrauch höher ist als gemeldet, können auf Kosten des Ausstellers von der Ausstellungsleitung entfernt oder außer Betrieb gesetzt werden. Der Standinhaber haftet für alle Schäden die durch Benutzung nicht gemeldeter und nicht von der Messe-/Ausstellungsinstallateu- ren ausgeführter Anschlüsse entstehen. Die Ausstellungsleitung haftet nicht für Unterbrechungen oder Leistungsschwankungen der Strom-, Wasser/Abwasser-, Gas- u. Druckluftversorgung.
Anschlüsse. Auf Wunsch werden Krafstrom- und Wasseranschluss erstellt. Die Abrechnung der Kosten erfolgt je nach Vereinbarung über eine Pauschalgebühr oder über eine Verbrauchsberechnung. Maßgebend für die Verbrauchsberechnung sind die Anschluss- werte der Geräte. Sonderanschlüsse müssen sofort bezahlt werden.