Antragsverfahren. (1) Um Teilnehmer an TARGET-BBk zu werden, muss eine gemäß Artikel 4 Absatz 1 zugelassene Stelle oder eine Stelle, die von der Bank nach Maßgabe von Artikel 4 Absatz 2 zugelassen werden kann, die folgenden Anforderungen erfüllen: a) die für den Anschluss und zur Übermittlung von Geldübertragungsaufträgen an TARGET-BBk notwendige IT-Infrastruktur installieren, verwalten, betreiben und überwachen sowie deren Sicherheit gewährleisten. Dabei können die Antragsteller zwar Dritte mit einbeziehen, bleiben aber für deren Tun oder Unterlassen allein verantwortlich; b) die von der Bank vorgeschriebenen Tests bestanden haben; c) Stellen, die ein RTGS-DCA-Konto, ein T2S-DCA-Konto oder ein TIPS-DCA-Konto beantragen, müssen zudem ein MCA-Konto bei der Bank unterhalten oder eröffnen; d) ein Rechtsfähigkeitsgutachten („capacity opinion“) im Sinne von Anlage III vorlegen, sofern die Bank die im Rahmen dieses Rechtsfähigkeitsgutachtens einzureichenden Informationen und Erklärungen nicht bereits in einem anderen Zusammenhang erhalten hat; e) (gilt nur für Institute im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe c Ziffer ii:) ein Ländergutachten im Sinne von Anlage III vorlegen, sofern die Bank die im Rahmen dieses Ländergutachtens einzureichenden Informationen und Erklärungen nicht bereits in einem anderen Zusammenhang erhalten hat. f) Stellen, die ein TIPS-DCA-Konto beantragen, müssen durch Zeichnung des SEPA Instant Credit Transfer Adherence Agreements dem SEPA Instant Credit Transfer Scheme beigetreten sein; g) Stellen, die ein technisches TIPS-Nebensystemkonto beantragen, müssen einen Nachweis vorgelegt haben, dass die Mitteilung, aus der ihre Absicht hervorgeht, ein Verrechnungs- und Abwicklungsmechanismus (Clearing and Settlement Mechanism – CSM) im Einklang mit dem SEPA Instant Credit Transfer Scheme zu sein, dem European Payments Council (EPC) übermittelt wurde. (2) Der Antrag ist an die Bank zu richten und muss mindestens folgende Unterlagen/Informationen enthalten: a) vollständig ausgefüllte, von der Bank bereitgestellte Referenzdatenformulare; b) das Rechtsfähigkeitsgutachten (capacity opinion), sofern von der Bank verlangt, und das Ländergutachten, sofern von der Bank verlangt; c) bei Stellen, die ein TIPS-DCA-Konto beantragen, einen Nachweis für den Beitritt zum SEPA Instant Credit Transfer Scheme; d) wenn die Stelle beantragt, das TIPS-Nebensystem-Abwicklungsverfahren zu nutzen, Nachweis dafür, dass sie dem EPC die Mitteilung übermittelt hat, aus der ihre Absicht hervorgeht, ein Verrechnungs- und Abwicklungsmechanismus im Einklang mit dem SEPA Instant Credit Transfer Scheme zu sein; e) wenn der Antragsteller einen abweichenden Zahler benennt, einen Nachweis, dass der abweichende Zahler zugestimmt hat, in dieser Eigenschaft zu handeln. (3) Antragsteller, die bereits TARGET-Teilnehmer sind und ein neues Konto beantragen, wie in i) Teil III (RTGS-DCA-Konto), ii) Teil IV (T2S-DCA-Konto), iii) Teil V (TIPS-DCA-Konto), iv) Teil VI (technisches RTGS-Nebensystemkonto) und/oder v) Teil VII (technisches TIPS-Nebensystemkonto) beschrieben, müssen die in den Absätzen 1 und 2 festgelegten Anforderungen erfüllen, soweit diese für das neu beantragte Konto relevant sind. (4) Die Bank kann zusätzliche Informationen anfordern, die sie für die Entscheidung über einen Antrag auf Eröffnung eines TARGET-Xxxxxx für notwendig hält. (5) Die Bank lehnt den Antrag auf Teilnahme ab, wenn: a) der Antragsteller keine zugelassene Stelle im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 ist oder keine Stelle ist, die von der Bank gemäß Artikel 4 Absatz 2 zugelassen werden kann; b) eine oder mehrere Teilnahmevoraussetzungen nach Absatz 1 nicht erfüllt sind und/oder c) nach Einschätzung der Bank eine Teilnahme die Gesamtstabilität, Solidität und Sicherheit von TARGET-BBk oder eines anderen TARGET-Komponenten-Systems oder die Erfüllung der in § 3 BBankG und in der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank genannten Aufgaben der Bank gefährden würde oder unter Risikoerwägungen eine Gefahr darstellt. (6) Die Bank teilt dem Antragsteller ihre Entscheidung über den Antrag, Teilnehmer an TARGET-BBk zu werden, innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags bei der Bank mit. Verlangt die Bank nach Absatz 4 zusätzliche Angaben, teilt sie die Entscheidung innerhalb eines Monats nach Eingang dieser Angaben mit. Jeder abschlägige Bescheid enthält eine Begründung für die Ablehnung.
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Samples: Geschäftsbedingungen Für Die Teilnahme an Target Bundesbank, Geschäftsbedingungen Für Die Teilnahme an Target Bundesbank, Geschäftsbedingungen Für Die Teilnahme an Target Bundesbank
Antragsverfahren. (1) Um Teilnehmer . Für die Teilnahme an TARGETTARGET2-BBk zu werden, muss eine gemäß Artikel 4 Absatz 1 zugelassene Stelle oder eine Stelle, sind die von der Bank nach Maßgabe von Artikel 4 Absatz 2 zugelassen werden kann, Antragsteller verpflichtet,
a) die folgenden technischen Anforderungen zu erfüllen:
ai) die für den Anschluss und zur Übermittlung von Geldübertragungsaufträgen Zahlungsaufträgen an TARGET-BBk die SSP notwendige IT-Infrastruktur zu installieren, zu verwalten, zu betreiben und zu überwachen sowie deren Sicherheit zu gewährleisten. Dabei können die Antragsteller zwar Dritte mit einbeziehen, bleiben aber für deren Tun oder Unterlassen allein verantwortlich;. Insbesondere ist der Antragsteller verpflichtet, mit dem Netzwerkdienstleister eine Vereinbarung zu treffen, um die erforderliche Anbindung gemäß den technischen Spezifikationen in Anlage I zu erhalten; und
bii) die von der Bank vorgeschriebenen Tests bestanden zu haben;; und
cb) Stellen, die ein RTGS-DCA-Konto, ein T2S-DCA-Konto oder ein TIPS-DCA-Konto beantragen, müssen zudem ein MCA-Konto bei der Bank unterhalten oder eröffnen;folgenden rechtlichen Anforderungen zu erfüllen:
di) ein Rechtsfähigkeitsgutachten („capacity opinion“) im Sinne von Anlage III vorlegenvorzulegen, sofern die Bank die im Rahmen dieses Rechtsfähigkeitsgutachtens einzureichenden Informationen und Erklärungen nicht bereits in einem anderen Zusammenhang erhalten hat;; und
eii) (gilt nur für Institute im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe c Ziffer ii:) ): ein Ländergutachten im Sinne von Anlage III vorlegenvorzulegen, sofern die Bank die im Rahmen dieses Ländergutachtens einzureichenden Informationen und Erklärungen nicht bereits in einem anderen Zusammenhang erhalten hat.
f) Stellen, die ein TIPS-DCA-Konto beantragen, müssen durch Zeichnung des SEPA Instant Credit Transfer Adherence Agreements dem SEPA Instant Credit Transfer Scheme beigetreten sein;
g) Stellen, die ein technisches TIPS-Nebensystemkonto beantragen, müssen einen Nachweis vorgelegt haben, dass die Mitteilung, aus der ihre Absicht hervorgeht, ein Verrechnungs- und Abwicklungsmechanismus (Clearing and Settlement Mechanism – CSM) im Einklang mit dem SEPA Instant Credit Transfer Scheme zu sein, dem European Payments Council (EPC) übermittelt wurde.
(2) . Der Antrag ist schriftlich an die Bank zu richten und muss mindestens folgende Unterlagen/Informationen enthalten:
a) vollständig ausgefüllte, von der Bank bereitgestellte ReferenzdatenformulareStammdatenformulare;
b) das Rechtsfähigkeitsgutachten (capacity opinion), sofern von der Bank verlangt, und und
c) das Ländergutachten, sofern von der Bank verlangt;
c) bei Stellen, die ein TIPS-DCA-Konto beantragen, einen Nachweis für den Beitritt zum SEPA Instant Credit Transfer Scheme;
d) wenn die Stelle beantragt, das TIPS-Nebensystem-Abwicklungsverfahren zu nutzen, Nachweis dafür, dass sie dem EPC die Mitteilung übermittelt hat, aus der ihre Absicht hervorgeht, ein Verrechnungs- und Abwicklungsmechanismus im Einklang mit dem SEPA Instant Credit Transfer Scheme zu sein;
e) wenn der Antragsteller einen abweichenden Zahler benennt, einen Nachweis, dass der abweichende Zahler zugestimmt hat, in dieser Eigenschaft zu handeln.
(3) Antragsteller, die bereits TARGET-Teilnehmer sind und ein neues Konto beantragen, wie in i) Teil III (RTGS-DCA-Konto), ii) Teil IV (T2S-DCA-Konto), iii) Teil V (TIPS-DCA-Konto), iv) Teil VI (technisches RTGS-Nebensystemkonto) und/oder v) Teil VII (technisches TIPS-Nebensystemkonto) beschrieben, müssen die in den Absätzen 1 und 2 festgelegten Anforderungen erfüllen, soweit diese für das neu beantragte Konto relevant sind.
(4) . Die Bank kann zusätzliche Informationen anfordern, die sie für die Entscheidung über einen den Antrag auf Eröffnung eines TARGET-Xxxxxx Teilnahme für notwendig hält.
(5) 4. Die Bank lehnt den Antrag auf Teilnahme ab, wenn:
a) der Antragsteller keine zugelassene Stelle im Sinne von die Zugangsvoraussetzungen nach Artikel 4 Absatz 1 ist oder keine Stelle ist, die von der Bank gemäß Artikel 4 Absatz 2 zugelassen werden kann;nicht erfüllt sind,
b) eine oder mehrere Teilnahmevoraussetzungen nach Absatz 1 nicht erfüllt sind und/oder
c) nach Einschätzung der Bank eine Teilnahme die Gesamtstabilität, Solidität und Sicherheit von TARGETTARGET2-BBk oder eines anderen TARGETTARGET2-Komponenten-Systems oder die Erfüllung der in § 3 BBankG und in der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank genannten Aufgaben der Bank Deutschen Bundesbank gefährden würde oder unter Risikoerwägungen eine Gefahr darstellt.
(6) 5. Die Bank teilt dem Antragsteller ihre Entscheidung über den Antrag, Teilnehmer an TARGET-BBk zu werden, Antrag auf Teilnahme innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags bei der Bank mit. Verlangt die Bank nach Absatz 4 3 zusätzliche Angaben, teilt sie die Entscheidung innerhalb eines Monats nach Eingang dieser Angaben mit. Jeder abschlägige Bescheid enthält eine Begründung für die Ablehnung.
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Samples: Geschäftsbedingungen Für Die Eröffnung Und Führung Eines Pm Kontos in Target2 Bundesbank, Geschäftsbedingungen Für Die Eröffnung Und Führung Eines Pm Kontos in Target2 Bundesbank
Antragsverfahren. (1) Um Teilnehmer an TARGET. Für die Eröffnung eines PM-BBk zu werdenXxxxxx in TARGET2-BBk, muss eine gemäß Artikel 4 Absatz 1 zugelassene Stelle oder eine Stelle, die von der Bank nach Maßgabe von Artikel 4 Absatz 2 zugelassen auf das über das Internet zugegriffen werden kann, bzw. die Einrichtung eines Internet Zugangs für ein bestehendes PM-Konto, sind die Antragsteller verpflichtet,
a) die folgenden technischen Anforderungen zu erfüllen:
ai) die für den Anschluss und zur Übermittlung von Geldübertragungsaufträgen Zahlungsaufträgen an TARGET-BBk die SSP notwendige IT-Infrastruktur gemäß den technischen Spezifikationen in Anlage I zu installieren, zu verwalten, zu betreiben und zu überwachen sowie deren Sicherheit zu gewährleisten. Dabei können die Antragsteller zwar Dritte mit einbeziehen, bleiben aber für deren Tun oder Unterlassen allein verantwortlich;, und
bii) die von der Bank vorgeschriebenen Tests bestanden zu haben;; und
cb) Stellen, die ein RTGS-DCA-Konto, ein T2S-DCA-Konto oder ein TIPS-DCA-Konto beantragen, müssen zudem ein MCA-Konto bei der Bank unterhalten oder eröffnen;folgenden rechtlichen Anforderungen zu erfüllen:
di) ein Rechtsfähigkeitsgutachten („capacity opinion“) im Sinne von Anlage III vorlegenvorzulegen, sofern die Bank die im Rahmen dieses Rechtsfähigkeitsgutachtens einzureichenden Informationen und Erklärungen nicht bereits in einem anderen Zusammenhang erhalten hat;; und
eii) (gilt nur für Institute im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe c Ziffer ii:) ): ein Ländergutachten im Sinne von Anlage III vorlegenvorzulegen, sofern die Bank die im Rahmen dieses Ländergutachtens einzureichenden Informationen und Erklärungen nicht bereits in einem anderen Zusammenhang erhalten hathat und
c) anzugeben, dass sie wünschen, auf ihr PM-Konto über das Internet zuzugreifen, und ein gesondertes PM-Konto in TARGET2 zu beantragen, falls sie darüber hinaus wünschen, über den Netzwerkdienstleister auf TARGET2 zugreifen zu können. Die Antragsteller übermitteln ein ordnungsgemäß ausgefülltes Antragsformular für die Ausstellung der elektronischen Zertifikate, die für den Zugriff auf TARGET2 im Wege des internetbasierten Zugangs erforderlich sind.
f) Stellen, die ein TIPS-DCA-Konto beantragen, müssen durch Zeichnung des SEPA Instant Credit Transfer Adherence Agreements dem SEPA Instant Credit Transfer Scheme beigetreten sein;
g) Stellen, die ein technisches TIPS-Nebensystemkonto beantragen, müssen einen Nachweis vorgelegt haben, dass die Mitteilung, aus der ihre Absicht hervorgeht, ein Verrechnungs- und Abwicklungsmechanismus (Clearing and Settlement Mechanism – CSM) im Einklang mit dem SEPA Instant Credit Transfer Scheme zu sein, dem European Payments Council (EPC) übermittelt wurde.
(2) . Der Antrag ist schriftlich an die Bank zu richten und muss mindestens folgende Unterlagen/Informationen enthalten:
a) vollständig ausgefüllte, von der Bank bereitgestellte ReferenzdatenformulareStammdatenformulare;
b) das Rechtsfähigkeitsgutachten (capacity opinion), sofern von der Bank verlangt, und und
c) das Ländergutachten, sofern von der Bank verlangt;
c) bei Stellen, die ein TIPS-DCA-Konto beantragen, einen Nachweis für den Beitritt zum SEPA Instant Credit Transfer Scheme;
d) wenn die Stelle beantragt, das TIPS-Nebensystem-Abwicklungsverfahren zu nutzen, Nachweis dafür, dass sie dem EPC die Mitteilung übermittelt hat, aus der ihre Absicht hervorgeht, ein Verrechnungs- und Abwicklungsmechanismus im Einklang mit dem SEPA Instant Credit Transfer Scheme zu sein;
e) wenn der Antragsteller einen abweichenden Zahler benennt, einen Nachweis, dass der abweichende Zahler zugestimmt hat, in dieser Eigenschaft zu handeln.
(3) Antragsteller, die bereits TARGET-Teilnehmer sind und ein neues Konto beantragen, wie in i) Teil III (RTGS-DCA-Konto), ii) Teil IV (T2S-DCA-Konto), iii) Teil V (TIPS-DCA-Konto), iv) Teil VI (technisches RTGS-Nebensystemkonto) und/oder v) Teil VII (technisches TIPS-Nebensystemkonto) beschrieben, müssen die in den Absätzen 1 und 2 festgelegten Anforderungen erfüllen, soweit diese für das neu beantragte Konto relevant sind.
(4) . Die Bank kann zusätzliche Informationen anfordern, die sie für die Entscheidung über einen den Antrag auf Eröffnung eines TARGET-Xxxxxx Teilnahme für notwendig hält.
(5) 4. Die Bank lehnt den Antrag auf Teilnahme ab, wenn:
a) der Antragsteller keine zugelassene Stelle im Sinne von die Zugangsvoraussetzungen nach Artikel 4 Absatz 1 ist oder keine Stelle ist, die von der Bank gemäß Artikel 4 Absatz 2 zugelassen werden kann;nicht erfüllt sind,
b) eine oder mehrere Teilnahmevoraussetzungen nach Absatz 1 nicht erfüllt sind und/oder
c) nach Einschätzung der Bank eine Teilnahme die Gesamtstabilität, Solidität und Sicherheit von TARGETTARGET2-BBk oder eines anderen TARGETTARGET2-Komponenten-Systems oder die Erfüllung der in § 3 BBankG und in der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank genannten Aufgaben der Bank Deutschen Bundesbank gefährden würde oder unter Risikoerwägungen eine Gefahr darstellt.
(6) 5. Die Bank teilt dem Antragsteller ihre Entscheidung über den Antrag, Teilnehmer an TARGET-BBk zu werden, Antrag auf Teilnahme innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags bei der Bank mit. Verlangt die Bank nach Absatz 4 3 zusätzliche Angaben, teilt sie die Entscheidung innerhalb eines Monats nach Eingang dieser Angaben mit. Jeder abschlägige Bescheid enthält eine Begründung für die Ablehnung.
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Samples: Besondere Geschäftsbedingungen Für Die Eröffnung Und Führung Eines Pm Kontos in Target2 Bundesbank (Target2 Bbk) Im Rahmen Des Internetbasierten Zugangs, Besondere Geschäftsbedingungen
Antragsverfahren. (1) Um Teilnehmer an TARGET. Damit die OeNB ein T2S-BBk zu werdenGeldkonto für eine Stelle eröffnen kann, muss eine gemäß Artikel 4 Absatz 1 zugelassene diese Stelle oder eine Stelle, die von der Bank nach Maßgabe Zentralbank zur Um- setzung von Artikel 4 Absatz 2 zugelassen werden kann, 5 aufgestellten Zugangsvoraussetzungen sowie die folgenden nachstehenden Anforderungen erfüllen:.
a) die Technische Anforderungen:
i) Installation, Verwaltung, Betrieb, ťberwachung und Gewährleistung der Sicherheit der für den technischen Anschluss an die SSP bzw. die T2S- Plattform und zur Übermittlung ťbermittlung von Geldübertragungsaufträgen Zahlungs- aufträgen an TARGET-BBk notwendige IT-Infrastruktur installieren, verwalten, betreiben und überwachen sowie deren Sicherheit gewährleistendiese Plattformen notwendigen IT- Infrastruktur. Dabei können die Antragsteller zwar Dritte mit einbeziehen, bleiben aber für deren Tun oder Unterlassen allein verantwortlich;. Insbesondere ist die ein T2S-Geldkonto beantragende Stelle bei einem Direktanschluss an die T2S-Plattform ver- pflichtet, mit dem Netzwerkdienstleister einen Vertrag zu schließen, um die erforderliche Anbindung und Zulassungsberechtigung gemäß den technischen Spezifikationen in Anlage I zu erhalten, und
ii) Bestehen der von der OeNB vorgeschriebenen Zertifizierungstests und Erlangung der entsprechen- den Berechtigungen; und
b) die von der Bank vorgeschriebenen Tests bestanden haben;Rechtliche Anforderungen:
ci) Stellen, die ein RTGS-DCA-Konto, ein T2S-DCA-Konto oder ein TIPS-DCA-Konto beantragen, müssen zudem ein MCA-Konto bei der Bank unterhalten oder eröffnen;
d) ein Rechtsfähigkeitsgutachten Vorlage eines Rechtsfähigkeitsgutachtens („capacity opinion“) im Sinne von Anlage III vorlegenIII, sofern die Bank OeNB die im Rahmen dieses Rechtsfähigkeitsgutachtens einzureichenden Informationen und Erklärungen nicht bereits in einem anderen Zusammenhang erhalten er- halten hat;, und
eii) (gilt nur für Institute im Fall von außerhalb des EWR ansässigen Kredit- instituten oder Wertpapierfirmen, die über eine in der Union oder im EWR ansässige Zweigstelle handeln, Vorlage eines Ländergutachtens im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe c Ziffer ii:) ein Ländergutachten im Sinne von der Anlage III vorlegenIII, sofern die Bank OeNB die im Rahmen dieses Ländergutachtens einzureichenden Informationen Informa- tionen und Erklärungen nicht bereits in einem anderen an- deren Zusammenhang erhalten hat.
f) 2. Stellen, die ein TIPST2S-DCA-Konto beantragenGeldkonto eröffnen wollen, müssen durch Zeichnung des SEPA Instant Credit Transfer Adherence Agreements dem SEPA Instant Credit Transfer Scheme beigetreten sein;
g) Stellen, die ein technisches TIPS-Nebensystemkonto beantragen, müssen einen Nachweis vorgelegt haben, dass die Mitteilung, aus der ihre Absicht hervorgeht, ein Verrechnungs- und Abwicklungsmechanismus (Clearing and Settlement Mechanism – CSM) im Einklang mit dem SEPA Instant Credit Transfer Scheme zu sein, dem European Payments Council (EPC) übermittelt wurde.
(2) Der haben den Antrag ist schriftlich an die Bank OeNB zu richten und muss mindestens folgende Unterlagen/Informationen enthaltenbeizufügen:
a) vollständig ausgefüllte, von der Bank OeNB bereitgestellte Referenzdatenformulare;Stammdatenformulare,
b) das Rechtsfähigkeitsgutachten („capacity opinion“), sofern so- fern von der Bank OeNB verlangt, und und
c) das Ländergutachten, sofern von der Bank OeNB verlangt;
c) bei Stellen, die ein TIPS-DCA-Konto beantragen, einen Nachweis für den Beitritt zum SEPA Instant Credit Transfer Scheme;
d) wenn die Stelle beantragt, das TIPS-Nebensystem-Abwicklungsverfahren zu nutzen, Nachweis dafür, dass sie dem EPC die Mitteilung übermittelt hat, aus der ihre Absicht hervorgeht, ein Verrechnungs- und Abwicklungsmechanismus im Einklang mit dem SEPA Instant Credit Transfer Scheme zu sein;
e) wenn der Antragsteller einen abweichenden Zahler benennt, einen Nachweis, dass der abweichende Zahler zugestimmt hat, in dieser Eigenschaft zu handeln.
(3) Antragsteller, die bereits TARGET-Teilnehmer sind und ein neues Konto beantragen, wie in i) Teil III (RTGS-DCA-Konto), ii) Teil IV (T2S-DCA-Konto), iii) Teil V (TIPS-DCA-Konto), iv) Teil VI (technisches RTGS-Nebensystemkonto) und/oder v) Teil VII (technisches TIPS-Nebensystemkonto) beschrieben, müssen die in den Absätzen 1 und 2 festgelegten Anforderungen erfüllen, soweit diese für das neu beantragte Konto relevant sind.
(4) . Die Bank OeNB kann zusätzliche Informationen anfordern, die sie für die Entscheidung über einen den Antrag auf Eröffnung eines TARGETT2S-Xxxxxx Geldkontos für notwendig hält.
(5) 4. Die Bank OeNB lehnt den Antrag auf Teilnahme Eröffnung eines Geld- xxxxxx ab, wenn:
a) der Antragsteller keine zugelassene Stelle im Sinne von die Zugangsvoraussetzungen nach Artikel 4 Absatz 1 ist oder keine Stelle ist, die von der Bank gemäß Artikel 4 Absatz 2 zugelassen werden kann;5 nicht erfüllt sind,
b) eine oder mehrere Teilnahmevoraussetzungen nach Absatz 1 nicht erfüllt sind und/oder
c) nach Einschätzung der Bank eine Teilnahme OeNB die Eröffnung eines T2S- Geldkontos die Gesamtstabilität, Solidität und Sicherheit von TARGETTARGET2-BBk OeNB oder eines anderen TARGETTARGET2-Komponenten-Systems oder die Erfüllung der in § 3 BBankG im Nationalbankgesetz BGBl. Nr. 1984/50 idgF und in der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank genannten Aufgaben der Bank OeNB gefährden würde oder unter Risikoerwägungen eine Gefahr darstellt.
(6) 5. Die Bank OeNB teilt dem Antragsteller für das T2S-Geldkonto ihre Entscheidung über den Antrag, Teilnehmer an TARGETAntrag auf Eröffnung eines T2S-BBk zu werden, Geldkontos innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags bei der Bank OeNB mit. Verlangt die Bank OeNB nach Absatz 4 3 zusätzliche Angaben, teilt sie die Entscheidung innerhalb eines Monats nach Eingang dieser Angaben des Antrag- stellers für das T2S-Geldkonto bei der OeNB mit. Jeder abschlägige Bescheid enthält eine Begründung für die Ablehnung.
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Samples: Geschäftsbestimmungen
Antragsverfahren. (1) Um Teilnehmer an TARGETDamit die Bank ein TIPS-BBk zu werdenGeldkonto für einen Antragsteller eröffnen kann, muss eine gemäß Artikel 4 Absatz 1 zugelassene Stelle oder eine Stelle, dieser Antragsteller die von der Bank nach Maßgabe Zentralbank zur Umsetzung von Artikel 4 Absatz 2 zugelassen werden kann, 5 aufgestellten Zugangsvoraussetzungen sowie die folgenden nachstehenden Anforderungen erfüllen:.
a) Technische Anforderungen:
i) Installation, Verwaltung, Betrieb, Überwachung und Gewährleistung der Sicherheit der für die für den Anschluss Anbindung an die TIPS-Plattform und zur Übermittlung von Geldübertragungsaufträgen Zahlungsaufträgen an TARGET-BBk notwendige diese Plattform notwendigen IT-Infrastruktur installieren, verwalten, betreiben und überwachen sowie deren Sicherheit gewährleistenInfrastruktur. Dabei können die Antragsteller beantragenden TIPS- Geldkontoinhaber zwar Dritte mit einbeziehen, bleiben aber für deren Tun oder Unterlassen allein verantwortlich;. Insbesondere ist der beantragende TIPS-Geldkontoinhaber verpflichtet, mit einem oder mehreren TIPS-Netzwerkdienstleistern eine Vereinbarung zu treffen, um die erforderliche Anbindung gemäß den technischen Spezifikationen in Anlagen I und V zu erhalten, und
bii) die Bestehen der von der Bank vorgeschriebenen Tests bestanden haben;Tests; und
cb) Stellen, die ein RTGS-DCA-Konto, ein T2S-DCA-Konto oder ein TIPS-DCA-Konto beantragen, müssen zudem ein MCA-Konto bei der Bank unterhalten oder eröffnen;Rechtliche Anforderungen:
di) ein Rechtsfähigkeitsgutachten Vorlage eines Rechtsfähigkeitsgutachtens („,capacity opinion“opinionʻ) im Sinne von Anlage III vorlegenII, sofern die Bank die im Rahmen dieses Rechtsfähigkeitsgutachtens einzureichenden Informationen und Erklärungen nicht bereits in einem anderen Zusammenhang erhalten hat;,
eii) (gilt nur für Institute im Fall von außerhalb des EWR ansässigen Kreditinstituten, die über eine in der Union oder im EWR ansässige Zweigstelle handeln, Vorlage eines Ländergutachtens im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe c Ziffer ii:) ein Ländergutachten im Sinne von der Anlage III vorlegenII, sofern die Bank die im Rahmen dieses Ländergutachtens einzureichenden Informationen und Erklärungen nicht bereits in einem anderen Zusammenhang erhalten hat., und
fiii) Stellen, die ein TIPS-DCA-Konto beantragen, müssen Beitritt zum SEPA Instant Credit Transfer Scheme durch Zeichnung des SEPA Instant Credit Transfer Adherence Agreements dem SEPA Instant Credit Transfer Scheme beigetreten sein;
g) Stellen, die ein technisches TIPS-Nebensystemkonto beantragen, müssen einen Nachweis vorgelegt haben, dass die Mitteilung, aus der ihre Absicht hervorgeht, ein Verrechnungs- und Abwicklungsmechanismus (Clearing and Settlement Mechanism – CSM) im Einklang mit dem SEPA Instant Credit Transfer Scheme zu sein, dem European Payments Council (EPC) übermittelt wurdeAgreements.
(2) Der Antragsteller, die ein TIPS-Geldkonto eröffnen wollen, haben den Antrag ist schriftlich an die Bank zu richten und muss mindestens folgende Unterlagen/Informationen enthaltenbeizufügen:
a) vollständig ausgefüllte, von der Bank bereitgestellte Referenzdatenformulare;Stammdatenformulare,
b) das Rechtsfähigkeitsgutachten (,capacity opinionopinionʻ), sofern von der Bank verlangt, und ,
c) das Ländergutachten, sofern von der Bank verlangt;, und
cd) bei Stellen, die ein TIPS-DCA-Konto beantragen, einen Nachweis für über den Beitritt zum SEPA Instant Credit Transfer Scheme;
d) wenn die Stelle beantragt, das TIPS-Nebensystem-Abwicklungsverfahren zu nutzen, Nachweis dafür, dass sie dem EPC die Mitteilung übermittelt hat, aus der ihre Absicht hervorgeht, ein Verrechnungs- und Abwicklungsmechanismus im Einklang mit dem SEPA Instant Credit Transfer Scheme zu sein;
e) wenn der Antragsteller einen abweichenden Zahler benennt, einen Nachweis, dass der abweichende Zahler zugestimmt hat, in dieser Eigenschaft zu handeln.
(3) Antragsteller, die bereits TARGET-Teilnehmer sind und ein neues Konto beantragen, wie in i) Teil III (RTGS-DCA-Konto), ii) Teil IV (T2S-DCA-Konto), iii) Teil V (TIPS-DCA-Konto), iv) Teil VI (technisches RTGS-Nebensystemkonto) und/oder v) Teil VII (technisches TIPS-Nebensystemkonto) beschrieben, müssen die in den Absätzen 1 und 2 festgelegten Anforderungen erfüllen, soweit diese für das neu beantragte Konto relevant sind.
(4) Die Bank kann zusätzliche Informationen anfordern, die sie für die Entscheidung über einen den Antrag auf Eröffnung eines TARGETTIPS-Xxxxxx Geldkontos für notwendig hält.
(54) Die Bank lehnt den Antrag auf Teilnahme Eröffnung eines TIPS-Geldkontos ab, wenn:
a) der Antragsteller keine zugelassene Stelle im Sinne von die Zugangsvoraussetzungen nach Artikel 4 Absatz 1 ist oder keine Stelle ist, die von der Bank gemäß Artikel 4 Absatz 2 zugelassen werden kann;5 nicht erfüllt sind,
b) eine oder mehrere Teilnahmevoraussetzungen nach Absatz 1 nicht erfüllt sind und/oder
c) nach Einschätzung der Bank eine Teilnahme die Eröffnung eines TIPS-Geldkontos die Gesamtstabilität, Solidität und Sicherheit von TARGETTARGET2-BBk oder eines anderen TARGETTARGET2-Komponenten-Systems oder die Erfüllung der in § 3 BBankG und in der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank genannten Aufgaben der Bank gefährden würde oder unter Risikoerwägungen eine Gefahr darstellt.
(65) Die Bank teilt dem Antragsteller des TIPS-Geldkontos ihre Entscheidung über den Antrag, Teilnehmer an TARGETAntrag auf Eröffnung eines TIPS-BBk zu werden, Geldkontos innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags bei der Bank mit. Verlangt die Bank nach Absatz 4 3 zusätzliche Angaben, teilt sie die Entscheidung innerhalb eines Monats nach Eingang dieser Angaben des Antragstellers des TIPS-Geldkontos bei der Bank mit. Jeder abschlägige Bescheid enthält eine Begründung für die Ablehnung.
Appears in 1 contract
Antragsverfahren. (1) Um Teilnehmer an TARGETDamit die Bank ein TIPS-BBk zu werdenGeldkonto für einen Antragsteller eröffnen kann, muss eine gemäß Artikel 4 Absatz 1 zugelassene Stelle oder eine Stelle, dieser Antragsteller die von der Bank nach Maßgabe Zentralbank zur Umsetzung von Artikel 4 Absatz 2 zugelassen werden kann, 5 aufgestellten Zugangsvoraussetzungen sowie die folgenden nachstehenden Anforderungen erfüllen:.
a) Technische Anforderungen:
i) Installation, Verwaltung, Betrieb, Überwachung und Gewährleistung der Sicherheit der für die für den Anschluss Anbindung an die TIPS-Plattform und zur Übermittlung von Geldübertragungsaufträgen Zahlungsaufträgen an TARGET-BBk notwendige diese Plattform notwendigen IT-Infrastruktur installieren, verwalten, betreiben und überwachen sowie deren Sicherheit gewährleistenInfrastruktur. Dabei können die Antragsteller beantragenden TIPS- Geldkontoinhaber zwar Dritte mit einbeziehen, bleiben aber für deren Tun oder Unterlassen allein verantwortlich;. Insbesondere ist – sofern keine einreichende Partei eingeschaltet wird – der beantragende TIPS-Geldkontoinhaber verpflichtet, mit einem oder mehreren Netzwerkdienstleistern eine Vereinbarung zu treffen, um die erforderliche Anbindung gemäß den technischen Spezifikationen in Anlage I zu erhalten, und
bi) Installation, Verwaltung, Betrieb, Überwachung und Gewährleistung der Sicherheit der für die Anbindung an die TIPS-Plattform und zur Übermittlung von Zahlungsaufträgen an diese Plattform notwendigen IT-Infrastruktur. Dabei können die beantragenden TIPS-Geldkontoinhaber zwar Dritte mit einbeziehen, bleiben aber für deren Tun oder Unterlassen allein verantwortlich. Insbesondere ist der beantragende TIPS-Geldkontoinhaber verpflichtet, mit einem oder mehreren TIPS- Netzwerkdienstleistern eine Vereinbarung zu treffen, um die erforderliche Anbindung gemäß den technischen Spezifikationen in Anlagen I und V zu erhalten, und
ii) Bestehen der von der Bank vorgeschriebenen Tests bestanden haben;Tests; und
cb) Stellen, die ein RTGS-DCA-Konto, ein T2S-DCA-Konto oder ein TIPS-DCA-Konto beantragen, müssen zudem ein MCA-Konto bei der Bank unterhalten oder eröffnen;Rechtliche Anforderungen:
di) ein Rechtsfähigkeitsgutachten Vorlage eines Rechtsfähigkeitsgutachtens („,capacity opinion“opinionʻ) im Sinne von Anlage III vorlegenII, sofern die Bank die im Rahmen dieses Rechtsfähigkeitsgutachtens einzureichenden Informationen und Erklärungen nicht bereits in einem anderen Zusammenhang erhalten hat;,
eii) (gilt nur für Institute im Fall von außerhalb des EWR ansässigen Kreditinstituten oder Wertpapierfirmen, die über eine in der Union oder im EWR ansässige Zweigstelle handeln, Vorlage eines Ländergutachtens im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe c Ziffer ii:) ein Ländergutachten im Sinne von der Anlage III vorlegenII, sofern die Bank die im Rahmen dieses Ländergutachtens einzureichenden Informationen und Erklärungen nicht bereits in einem anderen Zusammenhang erhalten hat., und
fiii) Stellen, die ein TIPS-DCA-Konto beantragen, müssen Beitritt zum SEPA Instant Credit Transfer Scheme durch Zeichnung des SEPA Instant Credit Transfer Adherence Agreements dem SEPA Instant Credit Transfer Scheme beigetreten sein;
g) Stellen, die ein technisches TIPS-Nebensystemkonto beantragen, müssen einen Nachweis vorgelegt haben, dass die Mitteilung, aus der ihre Absicht hervorgeht, ein Verrechnungs- und Abwicklungsmechanismus (Clearing and Settlement Mechanism – CSM) im Einklang mit dem SEPA Instant Credit Transfer Scheme zu sein, dem European Payments Council (EPC) übermittelt wurdeAgreements.
(2) Der Antragsteller, die ein TIPS-Geldkonto eröffnen wollen, haben den Antrag ist schriftlich an die Bank zu richten und muss mindestens folgende Unterlagen/Informationen enthaltenbeizufügen:
a) vollständig ausgefüllte, von der Bank bereitgestellte Referenzdatenformulare;Stammdatenformulare,
b) das Rechtsfähigkeitsgutachten (,capacity opinionopinionʻ), sofern von der Bank verlangt, und ,
c) das Ländergutachten, sofern von der Bank verlangt;, und
cd) bei Stellen, die ein TIPS-DCA-Konto beantragen, einen Nachweis für über den Beitritt zum SEPA Instant Credit Transfer Scheme;
d) wenn die Stelle beantragt, das TIPS-Nebensystem-Abwicklungsverfahren zu nutzen, Nachweis dafür, dass sie dem EPC die Mitteilung übermittelt hat, aus der ihre Absicht hervorgeht, ein Verrechnungs- und Abwicklungsmechanismus im Einklang mit dem SEPA Instant Credit Transfer Scheme zu sein;
e) wenn der Antragsteller einen abweichenden Zahler benennt, einen Nachweis, dass der abweichende Zahler zugestimmt hat, in dieser Eigenschaft zu handeln.
(3) Antragsteller, die bereits TARGET-Teilnehmer sind und ein neues Konto beantragen, wie in i) Teil III (RTGS-DCA-Konto), ii) Teil IV (T2S-DCA-Konto), iii) Teil V (TIPS-DCA-Konto), iv) Teil VI (technisches RTGS-Nebensystemkonto) und/oder v) Teil VII (technisches TIPS-Nebensystemkonto) beschrieben, müssen die in den Absätzen 1 und 2 festgelegten Anforderungen erfüllen, soweit diese für das neu beantragte Konto relevant sind.
(4) Die Bank kann zusätzliche Informationen anfordern, die sie für die Entscheidung über einen den Antrag auf Eröffnung eines TARGETTIPS-Xxxxxx Geldkontos für notwendig hält.
(54) Die Bank lehnt den Antrag auf Teilnahme Eröffnung eines TIPS-Geldkontos ab, wenn:
a) der Antragsteller keine zugelassene Stelle im Sinne von die Zugangsvoraussetzungen nach Artikel 4 Absatz 1 ist oder keine Stelle ist, die von der Bank gemäß Artikel 4 Absatz 2 zugelassen werden kann;5 nicht erfüllt sind,
b) eine oder mehrere Teilnahmevoraussetzungen nach Absatz 1 nicht erfüllt sind und/oder
c) nach Einschätzung der Bank eine Teilnahme die Eröffnung eines TIPS-Geldkontos die Gesamtstabilität, Solidität und Sicherheit von TARGETTARGET2-BBk oder eines anderen TARGETTARGET2-Komponenten-Systems oder die Erfüllung der in § 3 BBankG und in der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank genannten Aufgaben der Bank gefährden würde oder unter Risikoerwägungen eine Gefahr darstellt.
(65) Die Bank teilt dem Antragsteller des TIPS-Geldkontos ihre Entscheidung über den Antrag, Teilnehmer an TARGETAntrag auf Eröffnung eines TIPS-BBk zu werden, Geldkontos innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags bei der Bank mit. Verlangt die Bank nach Absatz 4 3 zusätzliche Angaben, teilt sie die Entscheidung innerhalb eines Monats nach Eingang dieser Angaben des Antragstellers des TIPS-Geldkontos bei der Bank mit. Jeder abschlägige Bescheid enthält eine Begründung für die Ablehnung.
Appears in 1 contract
Samples: Geschäftsbedingungen Für Die Eröffnung Und Führung Eines Tipps Geldkontos in Target2 Bundesbank
Antragsverfahren. (1) Um Teilnehmer an TARGET. Für die Eröffnung eines PM-BBk zu werdenXxxxxx in TARGET2-BBk, muss eine gemäß Artikel 4 Absatz 1 zugelassene Stelle oder eine Stelle, die von der Bank nach Maßgabe von Artikel 4 Absatz 2 zugelassen auf das über das Internet zugegriffen werden kann, bzw. die Einrichtung eines Internet Zugangs für ein bestehendes PM-Konto, sind die Antragsteller verpflichtet,
a) die folgenden technischen Anforderungen zu erfüllen:
ai) die für den Anschluss und zur Übermittlung von Geldübertragungsaufträgen Zahlungsaufträgen an TARGET-BBk die SSP notwendige IT-Infrastruktur gemäß den technischen Spezifikationen in Anlage I zu installieren, zu verwalten, zu betreiben und zu überwachen sowie deren Sicherheit zu gewährleisten. Dabei können die Antragsteller zwar Dritte mit einbeziehen, bleiben aber für deren Tun oder Unterlassen allein verantwortlich;, und
bii) die von der Bank vorgeschriebenen Tests bestanden zu haben;; und
cb) Stellen, die ein RTGS-DCA-Konto, ein T2S-DCA-Konto oder ein TIPS-DCA-Konto beantragen, müssen zudem ein MCA-Konto bei der Bank unterhalten oder eröffnen;folgenden rechtlichen Anforderungen zu erfüllen:
di) ein Rechtsfähigkeitsgutachten („capacity opinion“) im Sinne von Anlage III vorlegenvorzulegen, sofern die Bank die im Rahmen dieses Rechtsfähigkeitsgutachtens einzureichenden Informationen und Erklärungen nicht bereits in einem anderen Zusammenhang erhalten hat;; und
eii) (gilt nur für Institute im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b): ein Ländergutachten im Sinne von Anlage III vorzulegen, sofern die Bank die im Rahmen dieses Ländergutachtens einzureichenden Informationen und Erklärungen nicht bereits in einem anderen Zusammenhang erhalten hat; (gilt nur für Institute im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe c Ziffer ii:) ): ein Ländergutachten im Sinne von Anlage III vorlegenvorzulegen, sofern die Bank die im Rahmen dieses Ländergutachtens einzureichenden Informationen und Erklärungen nicht bereits in einem anderen Zusammenhang erhalten hathat und
c) anzugeben, dass sie wünschen, auf ihr PM-Konto über das Internet zuzugreifen, und ein gesondertes PM-Konto in TARGET2 zu beantragen, falls sie darüber hinaus wünschen, über den Netzwerkdienstleister auf TARGET2 zugreifen zu können. Die Antragsteller übermitteln ein ordnungsgemäß ausgefülltes Antragsformular für die Ausstellung der elektronischen Zertifikate, die für den Zugriff auf TARGET2 im Wege des internetbasierten Zugangs erforderlich sind.
f) Stellen, die ein TIPS-DCA-Konto beantragen, müssen durch Zeichnung des SEPA Instant Credit Transfer Adherence Agreements dem SEPA Instant Credit Transfer Scheme beigetreten sein;
g) Stellen, die ein technisches TIPS-Nebensystemkonto beantragen, müssen einen Nachweis vorgelegt haben, dass die Mitteilung, aus der ihre Absicht hervorgeht, ein Verrechnungs- und Abwicklungsmechanismus (Clearing and Settlement Mechanism – CSM) im Einklang mit dem SEPA Instant Credit Transfer Scheme zu sein, dem European Payments Council (EPC) übermittelt wurde.
(2) . Der Antrag ist schriftlich an die Bank zu richten und muss mindestens folgende Unterlagen/Informationen enthalten:
a) vollständig ausgefüllte, von der Bank bereitgestellte ReferenzdatenformulareStammdatenformulare;
b) das Rechtsfähigkeitsgutachten (capacity opinion), sofern von der Bank verlangt, und und
c) das Ländergutachten, sofern von der Bank verlangt;
c) bei Stellen, die ein TIPS-DCA-Konto beantragen, einen Nachweis für den Beitritt zum SEPA Instant Credit Transfer Scheme;
d) wenn die Stelle beantragt, das TIPS-Nebensystem-Abwicklungsverfahren zu nutzen, Nachweis dafür, dass sie dem EPC die Mitteilung übermittelt hat, aus der ihre Absicht hervorgeht, ein Verrechnungs- und Abwicklungsmechanismus im Einklang mit dem SEPA Instant Credit Transfer Scheme zu sein;
e) wenn der Antragsteller einen abweichenden Zahler benennt, einen Nachweis, dass der abweichende Zahler zugestimmt hat, in dieser Eigenschaft zu handeln.
(3) Antragsteller, die bereits TARGET-Teilnehmer sind und ein neues Konto beantragen, wie in i) Teil III (RTGS-DCA-Konto), ii) Teil IV (T2S-DCA-Konto), iii) Teil V (TIPS-DCA-Konto), iv) Teil VI (technisches RTGS-Nebensystemkonto) und/oder v) Teil VII (technisches TIPS-Nebensystemkonto) beschrieben, müssen die in den Absätzen 1 und 2 festgelegten Anforderungen erfüllen, soweit diese für das neu beantragte Konto relevant sind.
(4) . Die Bank kann zusätzliche Informationen anfordern, die sie für die Entscheidung über einen den Antrag auf Eröffnung eines TARGET-Xxxxxx Teilnahme für notwendig hält.
(5) 4. Die Bank lehnt den Antrag auf Teilnahme ab, wenn:
a) der Antragsteller keine zugelassene Stelle im Sinne von die Zugangsvoraussetzungen nach Artikel 4 Absatz 1 ist oder keine Stelle ist, die von der Bank gemäß Artikel 4 Absatz 2 zugelassen werden kann;nicht erfüllt sind,
b) eine oder mehrere Teilnahmevoraussetzungen nach Absatz 1 nicht erfüllt sind und/oder
c) nach Einschätzung der Bank eine Teilnahme die Gesamtstabilität, Solidität und Sicherheit von TARGETTARGET2-BBk oder eines anderen TARGETTARGET2-Komponenten-Systems oder die Erfüllung der in § 3 BBankG und in der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank genannten Aufgaben der Bank Deutschen Bundesbank gefährden würde oder unter Risikoerwägungen eine Gefahr darstellt.
(6) 5. Die Bank teilt dem Antragsteller ihre Entscheidung über den Antrag, Teilnehmer an TARGET-BBk zu werden, Antrag auf Teilnahme innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags bei der Bank mit. Verlangt die Bank nach Absatz 4 3 zusätzliche Angaben, teilt sie die Entscheidung innerhalb eines Monats nach Eingang dieser Angaben mit. Jeder abschlägige Bescheid enthält eine Begründung für die Ablehnung.
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Antragsverfahren. (1) Um Teilnehmer an TARGET. Damit die Bank ein T2S-BBk zu werdenGeldkonto für einen Antragsteller eröffnen kann, muss eine gemäß Artikel 4 Absatz 1 zugelassene Stelle oder eine Stelle, dieser Antragstel- ler die von der Bank nach Maßgabe Zentralbank zur Umsetzung von Artikel 4 Absatz 2 zugelassen werden kann, 5 aufgestellten Zugangsvoraussetzungen sowie die folgenden nachstehenden Anforderungen erfüllen:.
a) die Technische Anforderungen:
i) Installation, Verwaltung, Betrieb, Überwachung und Gewährleistung der Sicherheit der für den technischen Anschluss an die SSP bzw. die T2S-Plattform und zur Übermittlung von Geldübertragungsaufträgen Zahlungsaufträgen an TARGET-BBk notwendige diese Plattformen notwendigen IT-Infrastruktur installieren, verwalten, betreiben und überwachen sowie deren Sicherheit gewährleistenInfrastruktur. Dabei können die Antragsteller zwar Dritte mit einbeziehen, bleiben aber für deren Tun oder Unterlassen allein verantwortlich;. Insbesondere ist die ein T2S-Geldkonto beantragende Stelle bei ei- nem Direktanschluss an die T2S-Plattform verpflichtet, mit dem T2S-Netzwerkdienstleis- ter einen Vertrag zu schließen, um die erforderliche Anbindung und Zulassungsberechti- gung gemäß den technischen Spezifikationen in Anlage I zu erhalten, und
bii) die Bestehen der von der Bank vorgeschriebenen Tests bestanden haben;Zertifizierungstests und Erlangung der ent- sprechenden Berechtigungen; und
cb) Stellen, die ein RTGS-DCA-Konto, ein T2S-DCA-Konto oder ein TIPS-DCA-Konto beantragen, müssen zudem ein MCA-Konto bei der Bank unterhalten oder eröffnen;Rechtliche Anforderungen:
di) ein Rechtsfähigkeitsgutachten Vorlage eines Rechtsfähigkeitsgutachtens („capacity opinion“) im Sinne von Anlage III vorlegenIII, sofern so- fern die Bank die im Rahmen dieses Rechtsfähigkeitsgutachtens einzureichenden Informationen Informa- tionen und Erklärungen nicht bereits in einem anderen Zusammenhang erhalten hat;, und
eii) (gilt nur für Institute im Fall von außerhalb des EWR ansässigen Kreditinstituten oder Wertpapierfirmen, die über eine in der Union oder im EWR ansässige Zweigstelle handeln, Vorlage eines Län- dergutachtens im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe c Ziffer ii:) ein Ländergutachten im Sinne von der Anlage III vorlegenIII, sofern die Bank die im Rahmen dieses Ländergutachtens Ländergut- achtens einzureichenden Informationen und Erklärungen nicht bereits in einem anderen Zusammenhang erhalten hat.
f) Stellen2. Antragsteller, die ein TIPST2S-DCA-Konto beantragenGeldkonto eröffnen wollen, müssen durch Zeichnung des SEPA Instant Credit Transfer Adherence Agreements dem SEPA Instant Credit Transfer Scheme beigetreten sein;
g) Stellen, die ein technisches TIPS-Nebensystemkonto beantragen, müssen einen Nachweis vorgelegt haben, dass die Mitteilung, aus der ihre Absicht hervorgeht, ein Verrechnungs- und Abwicklungsmechanismus (Clearing and Settlement Mechanism – CSM) im Einklang mit dem SEPA Instant Credit Transfer Scheme zu sein, dem European Payments Council (EPC) übermittelt wurde.
(2) Der haben den Antrag ist schriftlich an die Bank zu richten und muss mindestens folgende Unterlagen/Informationen enthaltenbeizufügen:
a) vollständig ausgefüllte, von der Bank bereitgestellte Referenzdatenformulare;Stammdatenformulare,
b) das Rechtsfähigkeitsgutachten (capacity opinion), sofern von der Bank verlangt, und und
c) das Ländergutachten, sofern von der Bank verlangt;
c) bei Stellen, die ein TIPS-DCA-Konto beantragen, einen Nachweis für den Beitritt zum SEPA Instant Credit Transfer Scheme;
d) wenn die Stelle beantragt, das TIPS-Nebensystem-Abwicklungsverfahren zu nutzen, Nachweis dafür, dass sie dem EPC die Mitteilung übermittelt hat, aus der ihre Absicht hervorgeht, ein Verrechnungs- und Abwicklungsmechanismus im Einklang mit dem SEPA Instant Credit Transfer Scheme zu sein;
e) wenn der Antragsteller einen abweichenden Zahler benennt, einen Nachweis, dass der abweichende Zahler zugestimmt hat, in dieser Eigenschaft zu handeln.
(3) Antragsteller, die bereits TARGET-Teilnehmer sind und ein neues Konto beantragen, wie in i) Teil III (RTGS-DCA-Konto), ii) Teil IV (T2S-DCA-Konto), iii) Teil V (TIPS-DCA-Konto), iv) Teil VI (technisches RTGS-Nebensystemkonto) und/oder v) Teil VII (technisches TIPS-Nebensystemkonto) beschrieben, müssen die in den Absätzen 1 und 2 festgelegten Anforderungen erfüllen, soweit diese für das neu beantragte Konto relevant sind.
(4) . Die Bank kann zusätzliche Informationen anfordern, die sie für die Entscheidung über einen den Antrag auf Eröffnung eines TARGETT2S-Xxxxxx Geldkontos für notwendig hält.
(5) 4. Die Bank lehnt den Antrag auf Teilnahme Eröffnung eines T2S-Geldkontos ab, wenn:
a) der Antragsteller keine zugelassene Stelle im Sinne von die Zugangsvoraussetzungen nach Artikel 4 Absatz 1 ist oder keine Stelle ist, die von der Bank gemäß Artikel 4 Absatz 2 zugelassen werden kann;5 nicht erfüllt sind,
b) eine oder mehrere Teilnahmevoraussetzungen nach Absatz 1 nicht erfüllt sind und/oder
c) nach Einschätzung der Bank eine Teilnahme die Eröffnung eines T2S-Geldkontos die Gesamtstabilität, Solidität Solidi- tät und Sicherheit von TARGETTARGET2-BBk oder eines anderen TARGETTARGET2-Komponenten-Systems oder die Erfüllung der in § 3 BBankG und in der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken Zent- ralbanken und der Europäischen Zentralbank genannten Aufgaben der Bank gefährden würde oder unter Risikoerwägungen eine Gefahr darstellt.
(6) 5. Die Bank teilt dem Antragsteller für das T2S-Geldkonto ihre Entscheidung über den Antrag, Teilnehmer an TARGETAntrag auf Eröffnung eines T2S-BBk zu werden, Geldkontos innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags bei der Bank mit. Verlangt die Bank nach Absatz 4 3 zusätzliche Angaben, teilt sie die Entscheidung innerhalb eines Monats nach Eingang dieser Angaben des Antragstellers für das T2S-Geldkonto bei der Bank mit. Jeder abschlägige Bescheid enthält eine Begründung für die Ablehnung.
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Samples: Geschäftsbedingungen Für Die Eröffnung Und Führung Eines T2s Geldkontos
Antragsverfahren. (1) Um Teilnehmer an TARGETDamit die Bank ein TIPS-BBk zu werdenGeldkonto für einen Antragsteller eröffnen kann, muss eine gemäß Artikel 4 Absatz 1 zugelassene Stelle oder eine Stelle, dieser Antragsteller die von der Bank nach Maßgabe Zentralbank zur Umsetzung von Artikel 4 Absatz 2 zugelassen werden kann, 5 aufgestellten Zugangsvoraussetzungen sowie die folgenden nachstehenden Anforderungen erfüllen:.
a) Technische Anforderungen:
i) Installation, Verwaltung, Betrieb, Überwachung und Gewährleistung der Sicherheit der für die für den Anschluss Anbindung an die TIPS-Plattform und zur Übermittlung von Geldübertragungsaufträgen Zahlungsaufträgen an TARGET-BBk notwendige diese Plattform notwendigen IT-Infrastruktur installieren, verwalten, betreiben und überwachen sowie deren Sicherheit gewährleistenInfrastruktur. Dabei können die Antragsteller beantragenden TIPS- Geldkontoinhaber zwar Dritte mit einbeziehen, bleiben aber für deren Tun oder Unterlassen allein verantwortlich;. Insbesondere ist – sofern keine einreichende Partei eingeschaltet wird – der beantragende TIPS-Geldkontoinhaber verpflichtet, mit einem oder mehreren Netzwerkdienstleistern eine Vereinbarung zu treffen, um die erforderliche Anbindung gemäß den technischen Spezifikationen in Anlage I zu erhalten, und
bii) die Bestehen der von der Bank vorgeschriebenen Tests bestanden haben;Tests; und
cb) Stellen, die ein RTGS-DCA-Konto, ein T2S-DCA-Konto oder ein TIPS-DCA-Konto beantragen, müssen zudem ein MCA-Konto bei der Bank unterhalten oder eröffnen;Rechtliche Anforderungen:
di) ein Rechtsfähigkeitsgutachten Vorlage eines Rechtsfähigkeitsgutachtens („,capacity opinion“opinionʻ) im Sinne von Anlage III vorlegenII, sofern die Bank die im Rahmen dieses Rechtsfähigkeitsgutachtens einzureichenden Informationen und Erklärungen nicht bereits in einem anderen Zusammenhang erhalten hat;,
eii) (gilt nur für Institute im Fall von außerhalb des EWR ansässigen Kreditinstituten oder Wertpapierfirmen, die über eine in der Union oder im EWR ansässige Zweigstelle handeln, Vorlage eines Ländergutachtens im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe c Ziffer ii:) ein Ländergutachten im Sinne von der Anlage III vorlegenII, sofern die Bank die im Rahmen dieses Ländergutachtens einzureichenden Informationen und Erklärungen nicht bereits in einem anderen Zusammenhang erhalten hat., und
fiii) Stellen, die ein TIPS-DCA-Konto beantragen, müssen Beitritt zum SEPA Instant Credit Transfer Scheme durch Zeichnung des SEPA Instant Credit Transfer Adherence Agreements dem SEPA Instant Credit Transfer Scheme beigetreten sein;
g) Stellen, die ein technisches TIPS-Nebensystemkonto beantragen, müssen einen Nachweis vorgelegt haben, dass die Mitteilung, aus der ihre Absicht hervorgeht, ein Verrechnungs- und Abwicklungsmechanismus (Clearing and Settlement Mechanism – CSM) im Einklang mit dem SEPA Instant Credit Transfer Scheme zu sein, dem European Payments Council (EPC) übermittelt wurdeAgreements.
(2) Der Antragsteller, die ein TIPS-Geldkonto eröffnen wollen, haben den Antrag ist schriftlich an die Bank zu richten und muss mindestens folgende Unterlagen/Informationen enthaltenbeizufügen:
a) vollständig ausgefüllte, von der Bank bereitgestellte Referenzdatenformulare;Stammdatenformulare,
b) das Rechtsfähigkeitsgutachten (,capacity opinionopinionʻ), sofern von der Bank verlangt, und ,
c) das Ländergutachten, sofern von der Bank verlangt;, und
cd) bei Stellen, die ein TIPS-DCA-Konto beantragen, einen Nachweis für über den Beitritt zum SEPA Instant Credit Transfer Scheme;
d) wenn die Stelle beantragt, das TIPS-Nebensystem-Abwicklungsverfahren zu nutzen, Nachweis dafür, dass sie dem EPC die Mitteilung übermittelt hat, aus der ihre Absicht hervorgeht, ein Verrechnungs- und Abwicklungsmechanismus im Einklang mit dem SEPA Instant Credit Transfer Scheme zu sein;
e) wenn der Antragsteller einen abweichenden Zahler benennt, einen Nachweis, dass der abweichende Zahler zugestimmt hat, in dieser Eigenschaft zu handeln.
(3) Antragsteller, die bereits TARGET-Teilnehmer sind und ein neues Konto beantragen, wie in i) Teil III (RTGS-DCA-Konto), ii) Teil IV (T2S-DCA-Konto), iii) Teil V (TIPS-DCA-Konto), iv) Teil VI (technisches RTGS-Nebensystemkonto) und/oder v) Teil VII (technisches TIPS-Nebensystemkonto) beschrieben, müssen die in den Absätzen 1 und 2 festgelegten Anforderungen erfüllen, soweit diese für das neu beantragte Konto relevant sind.
(4) Die Bank kann zusätzliche Informationen anfordern, die sie für die Entscheidung über einen den Antrag auf Eröffnung eines TARGETTIPS-Xxxxxx Geldkontos für notwendig hält.
(54) Die Bank lehnt den Antrag auf Teilnahme Eröffnung eines TIPS-Geldkontos ab, wenn:
a) der Antragsteller keine zugelassene Stelle im Sinne von die Zugangsvoraussetzungen nach Artikel 4 Absatz 1 ist oder keine Stelle ist, die von der Bank gemäß Artikel 4 Absatz 2 zugelassen werden kann;5 nicht erfüllt sind,
b) eine oder mehrere Teilnahmevoraussetzungen nach Absatz 1 nicht erfüllt sind und/oder
c) nach Einschätzung der Bank eine Teilnahme die Eröffnung eines TIPS-Geldkontos die Gesamtstabilität, Solidität und Sicherheit von TARGETTARGET2-BBk oder eines anderen TARGETTARGET2-Komponenten-Systems oder die Erfüllung der in § 3 BBankG und in der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank genannten Aufgaben der Bank gefährden würde oder unter Risikoerwägungen eine Gefahr darstellt.
(65) Die Bank teilt dem Antragsteller des TIPS-Geldkontos ihre Entscheidung über den Antrag, Teilnehmer an TARGETAntrag auf Eröffnung eines TIPS-BBk zu werden, Geldkontos innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags bei der Bank mit. Verlangt die Bank nach Absatz 4 3 zusätzliche Angaben, teilt sie die Entscheidung innerhalb eines Monats nach Eingang dieser Angaben des Antragstellers des TIPS-Geldkontos bei der Bank mit. Jeder abschlägige Bescheid enthält eine Begründung für die Ablehnung.
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Samples: Geschäftsbedingungen Für Die Eröffnung Und Führung Eines Tipps Geldkontos in Target2 Bundesbank
Antragsverfahren. (1) Um Teilnehmer an TARGET. Damit die Bank ein T2S-BBk zu werdenGeldkonto für einen Antragsteller eröffnen kann, muss eine gemäß Artikel 4 Absatz 1 zugelassene Stelle oder eine Stelle, dieser Antragstel- ler die von der Bank nach Maßgabe Zentralbank zur Umsetzung von Artikel 4 Absatz 2 zugelassen werden kann, 5 aufgestellten Zugangsvoraussetzungen sowie die folgenden nachstehenden Anforderungen erfüllen:.
a) die Technische Anforderungen:
i) Installation, Verwaltung, Betrieb, Überwachung und Gewährleistung der Sicherheit der für den technischen Anschluss an die SSP bzw. die T2S-Plattform und zur Übermittlung von Geldübertragungsaufträgen Zahlungsaufträgen an TARGET-BBk notwendige diese Plattformen notwendigen IT-Infrastruktur installieren, verwalten, betreiben und überwachen sowie deren Sicherheit gewährleistenInfrastruktur. Dabei können die Antragsteller zwar Dritte mit einbeziehen, bleiben aber für deren Tun oder Unterlassen allein verantwortlich;. Insbesondere ist die ein T2S-Geldkonto beantragende Stelle bei ei- nem Direktanschluss an die T2S-Plattform verpflichtet, mit dem T2S- Netzwerkdienstleister einen Vertrag zu schließen, um die erforderliche Anbindung und Zulassungsberechtigung gemäß den technischen Spezifikationen in Anlage I zu erhalten, und
bii) die Bestehen der von der Bank vorgeschriebenen Tests bestanden haben;Zertifizierungstests und Erlangung der ent- sprechenden Berechtigungen; und
cb) Stellen, die ein RTGS-DCA-Konto, ein T2S-DCA-Konto oder ein TIPS-DCA-Konto beantragen, müssen zudem ein MCA-Konto bei der Bank unterhalten oder eröffnen;Rechtliche Anforderungen:
di) ein Rechtsfähigkeitsgutachten Vorlage eines Rechtsfähigkeitsgutachtens („capacity opinion“) im Sinne von Anlage III vorlegenIII, so- fern die Bank die im Rahmen dieses Rechtsfähigkeitsgutachtens einzureichenden Informa- tionen und Erklärungen nicht bereits in einem anderen Zusammenhang erhalten hat, und
ii) im Fall von außerhalb des EWR ansässigen Kreditinstituten, die über eine innerhalb der Union oder des EWR ansässige Zweigstelle handeln, Vorlage eines Ländergutachtens im Sinne der Anlage III, sofern die Bank die im Rahmen dieses Rechtsfähigkeitsgutachtens einzureichenden Ländergutachtens einzu- reichenden Informationen und Erklärungen nicht bereits in einem anderen Zusammenhang erhalten hat;
e) (gilt nur für Institute . im Fall von außerhalb des EWR ansässigen Kreditinstituten oder Wertpapier- firmen, die über eine in der Union oder im EWR ansässige Zweigstelle handeln, Vorlage eines Ländergutachtens im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe c Ziffer ii:) ein Ländergutachten im Sinne von der Anlage III vorlegenIII, sofern die Bank die im Rahmen dieses Ländergutachtens einzureichenden Informationen und Erklärungen nicht bereits in einem anderen Zusammenhang erhalten hat.
f) Stellen2. Antragsteller, die ein TIPST2S-DCA-Konto beantragenGeldkonto eröffnen wollen, müssen durch Zeichnung des SEPA Instant Credit Transfer Adherence Agreements dem SEPA Instant Credit Transfer Scheme beigetreten sein;
g) Stellen, die ein technisches TIPS-Nebensystemkonto beantragen, müssen einen Nachweis vorgelegt haben, dass die Mitteilung, aus der ihre Absicht hervorgeht, ein Verrechnungs- und Abwicklungsmechanismus (Clearing and Settlement Mechanism – CSM) im Einklang mit dem SEPA Instant Credit Transfer Scheme zu sein, dem European Payments Council (EPC) übermittelt wurde.
(2) Der haben den Antrag ist schriftlich an die Bank zu richten und muss mindestens folgende Unterlagen/Informationen enthaltenbeizufügen:
a) vollständig ausgefüllte, von der Bank bereitgestellte Referenzdatenformulare;Stammdatenformulare,
b) das Rechtsfähigkeitsgutachten (capacity opinion), sofern von der Bank verlangt, und und
c) das Ländergutachten, sofern von der Bank verlangt;
c) bei Stellen, die ein TIPS-DCA-Konto beantragen, einen Nachweis für den Beitritt zum SEPA Instant Credit Transfer Scheme;
d) wenn die Stelle beantragt, das TIPS-Nebensystem-Abwicklungsverfahren zu nutzen, Nachweis dafür, dass sie dem EPC die Mitteilung übermittelt hat, aus der ihre Absicht hervorgeht, ein Verrechnungs- und Abwicklungsmechanismus im Einklang mit dem SEPA Instant Credit Transfer Scheme zu sein;
e) wenn der Antragsteller einen abweichenden Zahler benennt, einen Nachweis, dass der abweichende Zahler zugestimmt hat, in dieser Eigenschaft zu handeln.
(3) Antragsteller, die bereits TARGET-Teilnehmer sind und ein neues Konto beantragen, wie in i) Teil III (RTGS-DCA-Konto), ii) Teil IV (T2S-DCA-Konto), iii) Teil V (TIPS-DCA-Konto), iv) Teil VI (technisches RTGS-Nebensystemkonto) und/oder v) Teil VII (technisches TIPS-Nebensystemkonto) beschrieben, müssen die in den Absätzen 1 und 2 festgelegten Anforderungen erfüllen, soweit diese für das neu beantragte Konto relevant sind.
(4) . Die Bank kann zusätzliche Informationen anfordern, die sie für die Entscheidung über einen den Antrag auf Eröffnung eines TARGETT2S-Xxxxxx Geldkontos für notwendig hält.
(5) 4. Die Bank lehnt den Antrag auf Teilnahme Eröffnung eines T2S-Geldkontos ab, wenn:
a) der Antragsteller keine zugelassene Stelle im Sinne von die Zugangsvoraussetzungen nach Artikel 4 Absatz 1 ist oder keine Stelle ist, die von der Bank gemäß Artikel 4 Absatz 2 zugelassen werden kann;5 nicht erfüllt sind,
b) eine oder mehrere Teilnahmevoraussetzungen nach Absatz 1 nicht erfüllt sind und/oder
c) nach Einschätzung der Bank eine Teilnahme die Eröffnung eines T2S-Geldkontos die Gesamtstabilität, Solidität Solidi- tät und Sicherheit von TARGETTARGET2-BBk oder eines anderen TARGETTARGET2-Komponenten-Systems oder die Erfüllung der in § 3 BBankG und in der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken Zent- ralbanken und der Europäischen Zentralbank genannten Aufgaben der Bank gefährden würde oder unter Risikoerwägungen eine Gefahr darstellt.
(6) 5. Die Bank teilt dem Antragsteller für das T2S-Geldkonto ihre Entscheidung über den Antrag, Teilnehmer an TARGETAntrag auf Eröffnung eines T2S-BBk zu werden, Geldkontos innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags bei der Bank mit. Verlangt die Bank nach Absatz 4 3 zusätzliche Angaben, teilt sie die Entscheidung innerhalb eines Monats nach Eingang dieser Angaben des Antragstellers für das T2S-Geldkonto bei der Bank mit. Jeder abschlägige Bescheid enthält eine Begründung für die Ablehnung.
Appears in 1 contract
Samples: Geschäftsbedingungen Für Die Eröffnung Und Führung Eines T2s Geldkontos
Antragsverfahren. (1) Um Teilnehmer an TARGET. Damit die Bank ein T2S-BBk zu werdenGeldkonto für einen Antragsteller eröffnen kann, muss eine gemäß Artikel 4 Absatz 1 zugelassene Stelle oder eine Stelle, dieser Antragstel- ler die von der Bank nach Maßgabe Zentralbank zur Umsetzung von Artikel 4 Absatz 2 zugelassen werden kann, 5 aufgestellten Zugangsvoraussetzungen sowie die folgenden nachstehenden Anforderungen erfüllen:.
a) die Technische Anforderungen:
i) Installation, Verwaltung, Betrieb, Überwachung und Gewährleistung der Sicherheit der für den technischen Anschluss an die SSP bzw. die T2S-Plattform und zur Übermittlung von Geldübertragungsaufträgen Zahlungsaufträgen an TARGET-BBk notwendige diese Plattformen notwendigen IT-Infrastruktur installieren, verwalten, betreiben und überwachen sowie deren Sicherheit gewährleistenInfrastruktur. Dabei können die Antragsteller zwar Dritte mit einbeziehen, bleiben aber für deren Tun oder Unterlassen allein verantwortlich;. Insbesondere ist die ein T2S-Geldkonto beantragende Stelle bei ei- nem Direktanschluss an die T2S-Plattform verpflichtet, mit dem T2S- Netzwerkdienstleister einen Vertrag zu schließen, um die erforderliche Anbindung und Zulassungsberechtigung gemäß den technischen Spezifikationen in Anlage I zu erhalten, und
bii) die Bestehen der von der Bank vorgeschriebenen Tests bestanden haben;Zertifizierungstests und Erlangung der ent- sprechenden Berechtigungen; und
cb) Stellen, die ein RTGS-DCA-Konto, ein T2S-DCA-Konto oder ein TIPS-DCA-Konto beantragen, müssen zudem ein MCA-Konto bei der Bank unterhalten oder eröffnen;Rechtliche Anforderungen:
di) ein Rechtsfähigkeitsgutachten Vorlage eines Rechtsfähigkeitsgutachtens („capacity opinion“) im Sinne von Anlage III vorlegenIII, sofern so- fern die Bank die im Rahmen dieses Rechtsfähigkeitsgutachtens einzureichenden Informationen Informa- tionen und Erklärungen nicht bereits in einem anderen Zusammenhang erhalten hat;, und
eii) (gilt nur für Institute im Fall von außerhalb des EWR ansässigen Kreditinstituten, die über eine innerhalb der Union oder des EWR ansässige Zweigstelle handeln, Vorlage eines Ländergutachtens im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe c Ziffer ii:) ein Ländergutachten im Sinne von der Anlage III vorlegenIII, sofern die Bank die im Rahmen dieses Ländergutachtens einzureichenden einzu- reichenden Informationen und Erklärungen nicht bereits in einem anderen Zusammenhang erhalten hat.
f) Stellen2. Antragsteller, die ein TIPST2S-DCA-Konto beantragenGeldkonto eröffnen wollen, müssen durch Zeichnung des SEPA Instant Credit Transfer Adherence Agreements dem SEPA Instant Credit Transfer Scheme beigetreten sein;
g) Stellen, die ein technisches TIPS-Nebensystemkonto beantragen, müssen einen Nachweis vorgelegt haben, dass die Mitteilung, aus der ihre Absicht hervorgeht, ein Verrechnungs- und Abwicklungsmechanismus (Clearing and Settlement Mechanism – CSM) im Einklang mit dem SEPA Instant Credit Transfer Scheme zu sein, dem European Payments Council (EPC) übermittelt wurde.
(2) Der haben den Antrag ist schriftlich an die Bank zu richten und muss mindestens folgende Unterlagen/Informationen enthaltenbeizufügen:
a) vollständig ausgefüllte, von der Bank bereitgestellte Referenzdatenformulare;Stammdatenformulare,
b) das Rechtsfähigkeitsgutachten (capacity opinion), sofern von der Bank verlangt, und und
c) das Ländergutachten, sofern von der Bank verlangt;
c) bei Stellen, die ein TIPS-DCA-Konto beantragen, einen Nachweis für den Beitritt zum SEPA Instant Credit Transfer Scheme;
d) wenn die Stelle beantragt, das TIPS-Nebensystem-Abwicklungsverfahren zu nutzen, Nachweis dafür, dass sie dem EPC die Mitteilung übermittelt hat, aus der ihre Absicht hervorgeht, ein Verrechnungs- und Abwicklungsmechanismus im Einklang mit dem SEPA Instant Credit Transfer Scheme zu sein;
e) wenn der Antragsteller einen abweichenden Zahler benennt, einen Nachweis, dass der abweichende Zahler zugestimmt hat, in dieser Eigenschaft zu handeln.
(3) Antragsteller, die bereits TARGET-Teilnehmer sind und ein neues Konto beantragen, wie in i) Teil III (RTGS-DCA-Konto), ii) Teil IV (T2S-DCA-Konto), iii) Teil V (TIPS-DCA-Konto), iv) Teil VI (technisches RTGS-Nebensystemkonto) und/oder v) Teil VII (technisches TIPS-Nebensystemkonto) beschrieben, müssen die in den Absätzen 1 und 2 festgelegten Anforderungen erfüllen, soweit diese für das neu beantragte Konto relevant sind.
(4) . Die Bank kann zusätzliche Informationen anfordern, die sie für die Entscheidung über einen den Antrag auf Eröffnung eines TARGETT2S-Xxxxxx Geldkontos für notwendig hält.
(5) 4. Die Bank lehnt den Antrag auf Teilnahme Eröffnung eines T2S-Geldkontos ab, wenn:
a) der Antragsteller keine zugelassene Stelle im Sinne von die Zugangsvoraussetzungen nach Artikel 4 Absatz 1 ist oder keine Stelle ist, die von der Bank gemäß Artikel 4 Absatz 2 zugelassen werden kann;5 nicht erfüllt sind,
b) eine oder mehrere Teilnahmevoraussetzungen nach Absatz 1 nicht erfüllt sind und/oder
c) nach Einschätzung der Bank eine Teilnahme die Eröffnung eines T2S-Geldkontos die Gesamtstabilität, Solidität Solidi- tät und Sicherheit von TARGETTARGET2-BBk oder eines anderen TARGETTARGET2-Komponenten-Systems oder die Erfüllung der in § 3 BBankG und in der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken Zent- ralbanken und der Europäischen Zentralbank genannten Aufgaben der Bank gefährden würde oder unter Risikoerwägungen eine Gefahr darstellt.
(6) 5. Die Bank teilt dem Antragsteller für das T2S-Geldkonto ihre Entscheidung über den Antrag, Teilnehmer an TARGETAntrag auf Eröffnung eines T2S-BBk zu werden, Geldkontos innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags bei der Bank mit. Verlangt die Bank nach Absatz 4 3 zusätzliche Angaben, teilt sie die Entscheidung innerhalb eines Monats nach Eingang dieser Angaben des Antragstellers für das T2S-Geldkonto bei der Bank mit. Jeder abschlägige Bescheid enthält eine Begründung für die Ablehnung.
Appears in 1 contract
Samples: Geschäftsbedingungen Für Die Eröffnung Und Führung Eines T2s Geldkontos
Antragsverfahren. (1) Um Teilnehmer . Für die Teilnahme an TARGETTARGET2-BBk zu werden, muss eine gemäß Artikel 4 Absatz 1 zugelassene Stelle oder eine Stelle, sind die von der Bank nach Maßgabe von Artikel 4 Absatz 2 zugelassen werden kann, Antragsteller verpflichtet,
a) die folgenden technischen Anforderungen zu erfüllen:
ai) die für den Anschluss und zur Übermittlung von Geldübertragungsaufträgen Zahlungsaufträgen an TARGET-BBk die SSP notwendige IT-Infrastruktur zu installieren, zu verwalten, zu betreiben und zu überwachen sowie deren Sicherheit zu gewährleisten. Dabei können die Antragsteller zwar Dritte mit einbeziehen, bleiben aber für deren Tun oder Unterlassen allein verantwortlich;. Insbesondere ist der Antragsteller verpflichtet, mit dem Netzwerkdienstleister eine Vereinbarung zu treffen, um die erforderliche Anbindung gemäß den technischen Spezifikationen in Anlage I zu erhalten; und
bii) die von der Bank vorgeschriebenen Tests bestanden zu haben;; und
cb) Stellen, die ein RTGS-DCA-Konto, ein T2S-DCA-Konto oder ein TIPS-DCA-Konto beantragen, müssen zudem ein MCA-Konto bei der Bank unterhalten oder eröffnen;folgenden rechtlichen Anforderungen zu erfüllen:
di) ein Rechtsfähigkeitsgutachten („capacity opinion“) im Sinne von Anlage III vorlegenvorzulegen, sofern die Bank die im Rahmen dieses Rechtsfähigkeitsgutachtens einzureichenden Informationen und Erklärungen nicht bereits in einem anderen Zusammenhang erhalten hat;; und
eii) (gilt nur für Institute im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe c Ziffer ii:) ): ein Ländergutachten im Sinne von Anlage III vorlegenvorzulegen, sofern die Bank die im Rahmen dieses Ländergutachtens einzureichenden Informationen und Erklärungen nicht bereits in einem anderen Zusammenhang erhalten hat. (gilt nur für Institute im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b): ein Ländergutachten im Sinne von Anlage III vorzulegen, sofern die Bank die im Rahmen dieses Ländergutachtens einzureichenden Informationen und Erklärungen nicht bereits in einem anderen Zusammenhang erhalten hat.
f) Stellen, die ein TIPS-DCA-Konto beantragen, müssen durch Zeichnung des SEPA Instant Credit Transfer Adherence Agreements dem SEPA Instant Credit Transfer Scheme beigetreten sein;
g) Stellen, die ein technisches TIPS-Nebensystemkonto beantragen, müssen einen Nachweis vorgelegt haben, dass die Mitteilung, aus der ihre Absicht hervorgeht, ein Verrechnungs- und Abwicklungsmechanismus (Clearing and Settlement Mechanism – CSM) im Einklang mit dem SEPA Instant Credit Transfer Scheme zu sein, dem European Payments Council (EPC) übermittelt wurde.
(2) . Der Antrag ist schriftlich an die Bank zu richten und muss mindestens folgende Unterlagen/Informationen enthalten:
a) vollständig ausgefüllte, von der Bank bereitgestellte ReferenzdatenformulareStammdatenformulare;
b) das Rechtsfähigkeitsgutachten (capacity opinion), sofern von der Bank verlangt, und und
c) das Ländergutachten, sofern von der Bank verlangt;
c) bei Stellen, die ein TIPS-DCA-Konto beantragen, einen Nachweis für den Beitritt zum SEPA Instant Credit Transfer Scheme;
d) wenn die Stelle beantragt, das TIPS-Nebensystem-Abwicklungsverfahren zu nutzen, Nachweis dafür, dass sie dem EPC die Mitteilung übermittelt hat, aus der ihre Absicht hervorgeht, ein Verrechnungs- und Abwicklungsmechanismus im Einklang mit dem SEPA Instant Credit Transfer Scheme zu sein;
e) wenn der Antragsteller einen abweichenden Zahler benennt, einen Nachweis, dass der abweichende Zahler zugestimmt hat, in dieser Eigenschaft zu handeln.
(3) Antragsteller, die bereits TARGET-Teilnehmer sind und ein neues Konto beantragen, wie in i) Teil III (RTGS-DCA-Konto), ii) Teil IV (T2S-DCA-Konto), iii) Teil V (TIPS-DCA-Konto), iv) Teil VI (technisches RTGS-Nebensystemkonto) und/oder v) Teil VII (technisches TIPS-Nebensystemkonto) beschrieben, müssen die in den Absätzen 1 und 2 festgelegten Anforderungen erfüllen, soweit diese für das neu beantragte Konto relevant sind.
(4) . Die Bank kann zusätzliche Informationen anfordern, die sie für die Entscheidung über einen den Antrag auf Eröffnung eines TARGET-Xxxxxx Teilnahme für notwendig hält.
(5) 4. Die Bank lehnt den Antrag auf Teilnahme ab, wenn:
a) der Antragsteller keine zugelassene Stelle im Sinne von die Zugangsvoraussetzungen nach Artikel 4 Absatz 1 ist oder keine Stelle ist, die von der Bank gemäß Artikel 4 Absatz 2 zugelassen werden kann;nicht erfüllt sind,
b) eine oder mehrere Teilnahmevoraussetzungen nach Absatz 1 nicht erfüllt sind und/oder
c) nach Einschätzung der Bank eine Teilnahme die Gesamtstabilität, Solidität und Sicherheit von TARGETTARGET2-BBk oder eines anderen TARGETTARGET2-Komponenten-Systems oder die Erfüllung der in § 3 BBankG und in der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank genannten Aufgaben der Bank Deutschen Bundesbank gefährden würde oder unter Risikoerwägungen eine Gefahr darstellt.
(6) 5. Die Bank teilt dem Antragsteller ihre Entscheidung über den Antrag, Teilnehmer an TARGET-BBk zu werden, Antrag auf Teilnahme innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags bei der Bank mit. Verlangt die Bank nach Absatz 4 3 zusätzliche Angaben, teilt sie die Entscheidung innerhalb eines Monats nach Eingang dieser Angaben mit. Jeder abschlägige Bescheid enthält eine Begründung für die Ablehnung.
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Samples: Geschäftsbedingungen Für Die Eröffnung Und Führung Eines Pm Kontos in Target2 Bundesbank
Antragsverfahren. (1) Um Teilnehmer an TARGETDamit die Bank ein TIPS-BBk zu werdenGeldkonto für einen Antragsteller eröffnen kann, muss eine gemäß Artikel 4 Absatz 1 zugelassene Stelle oder eine Stelle, dieser Antragsteller die von der Bank nach Maßgabe Zentralbank zur Umsetzung von Artikel 4 Absatz 2 zugelassen werden kann, 5 aufgestellten Zugangsvoraussetzungen sowie die folgenden nachstehenden Anforderungen erfüllen:.
a) Technische Anforderungen:
i) Installation, Verwaltung, Betrieb, Überwachung und Gewährleistung der Sicherheit der für die für den Anschluss Anbindung an die TIPS-Plattform und zur Übermittlung von Geldübertragungsaufträgen Zahlungsaufträgen an TARGET-BBk notwendige diese Plattform notwendigen IT-Infrastruktur installieren, verwalten, betreiben und überwachen sowie deren Sicherheit gewährleistenInfrastruktur. Dabei können die Antragsteller beantragenden TIPS- Geldkontoinhaber zwar Dritte mit einbeziehen, bleiben aber für deren Tun oder Unterlassen allein verantwortlich;. Insbesondere ist der beantragende TIPS-Geldkontoinhaber verpflichtet, mit einem oder mehreren TIPS-Netzwerkdienstleistern eine Vereinbarung zu treffen, um die erforderliche Anbindung gemäß den technischen Spezifikationen in Anlagen I und V zu erhalten, und
bii) die Bestehen der von der Bank vorgeschriebenen Tests bestanden haben;Tests; und
cb) Stellen, die ein RTGS-DCA-Konto, ein T2S-DCA-Konto oder ein TIPS-DCA-Konto beantragen, müssen zudem ein MCA-Konto bei der Bank unterhalten oder eröffnen;Rechtliche Anforderungen:
di) ein Rechtsfähigkeitsgutachten Vorlage eines Rechtsfähigkeitsgutachtens („,capacity opinion“opinionʻ) im Sinne von Anlage III vorlegenII, sofern die Bank die im Rahmen dieses Rechtsfähigkeitsgutachtens einzureichenden Informationen und Erklärungen nicht bereits in einem anderen Zusammenhang erhalten hat;,
eii) (gilt nur für Institute im Fall von außerhalb des EWR ansässigen Kreditinstituten oder Wertpapierfirmen, die über eine in der Union oder im EWR ansässige Zweigstelle handeln, Vorlage eines Ländergutachtens im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe c Ziffer ii:) ein Ländergutachten im Sinne von der Anlage III vorlegenII, sofern die Bank die im Rahmen dieses Ländergutachtens einzureichenden Informationen und Erklärungen nicht bereits in einem anderen Zusammenhang erhalten hat.
f) Stellen, undim Fall von außerhalb des EWR ansässigen Kreditinstituten, die ein TIPS-DCA-Konto beantragenüber eine in der Union oder im EWR ansässige Zweigstelle handeln, müssen Vorlage eines Ländergutachtens im Sinne der Anlage II, sofern die Bank die im Rahmen dieses Ländergutachtens einzureichenden Informationen und Erklärungen nicht bereits in einem anderen Zusammenhang erhalten hat, und
iii) Beitritt zum SEPA Instant Credit Transfer Scheme durch Zeichnung des SEPA Instant Credit Transfer Adherence Agreements dem SEPA Instant Credit Transfer Scheme beigetreten sein;
g) Stellen, die ein technisches TIPS-Nebensystemkonto beantragen, müssen einen Nachweis vorgelegt haben, dass die Mitteilung, aus der ihre Absicht hervorgeht, ein Verrechnungs- und Abwicklungsmechanismus (Clearing and Settlement Mechanism – CSM) im Einklang mit dem SEPA Instant Credit Transfer Scheme zu sein, dem European Payments Council (EPC) übermittelt wurdeAgreements.
(2) Der Antragsteller, die ein TIPS-Geldkonto eröffnen wollen, haben den Antrag ist schriftlich an die Bank zu richten und muss mindestens folgende Unterlagen/Informationen enthaltenbeizufügen:
a) vollständig ausgefüllte, von der Bank bereitgestellte Referenzdatenformulare;Stammdatenformulare,
b) das Rechtsfähigkeitsgutachten (,capacity opinionopinionʻ), sofern von der Bank verlangt, und ,
c) das Ländergutachten, sofern von der Bank verlangt;, und
cd) bei Stellen, die ein TIPS-DCA-Konto beantragen, einen Nachweis für über den Beitritt zum SEPA Instant Credit Transfer Scheme;
d) wenn die Stelle beantragt, das TIPS-Nebensystem-Abwicklungsverfahren zu nutzen, Nachweis dafür, dass sie dem EPC die Mitteilung übermittelt hat, aus der ihre Absicht hervorgeht, ein Verrechnungs- und Abwicklungsmechanismus im Einklang mit dem SEPA Instant Credit Transfer Scheme zu sein;
e) wenn der Antragsteller einen abweichenden Zahler benennt, einen Nachweis, dass der abweichende Zahler zugestimmt hat, in dieser Eigenschaft zu handeln.
(3) Antragsteller, die bereits TARGET-Teilnehmer sind und ein neues Konto beantragen, wie in i) Teil III (RTGS-DCA-Konto), ii) Teil IV (T2S-DCA-Konto), iii) Teil V (TIPS-DCA-Konto), iv) Teil VI (technisches RTGS-Nebensystemkonto) und/oder v) Teil VII (technisches TIPS-Nebensystemkonto) beschrieben, müssen die in den Absätzen 1 und 2 festgelegten Anforderungen erfüllen, soweit diese für das neu beantragte Konto relevant sind.
(4) Die Bank kann zusätzliche Informationen anfordern, die sie für die Entscheidung über einen den Antrag auf Eröffnung eines TARGETTIPS-Xxxxxx Geldkontos für notwendig hält.
(54) Die Bank lehnt den Antrag auf Teilnahme Eröffnung eines TIPS-Geldkontos ab, wenn:
a) der Antragsteller keine zugelassene Stelle im Sinne von die Zugangsvoraussetzungen nach Artikel 4 Absatz 1 ist oder keine Stelle ist, die von der Bank gemäß Artikel 4 Absatz 2 zugelassen werden kann;5 nicht erfüllt sind,
b) eine oder mehrere Teilnahmevoraussetzungen nach Absatz 1 nicht erfüllt sind und/oder
c) nach Einschätzung der Bank eine Teilnahme die Eröffnung eines TIPS-Geldkontos die Gesamtstabilität, Solidität und Sicherheit von TARGETTARGET2-BBk oder eines anderen TARGETTARGET2-Komponenten-Systems oder die Erfüllung der in § 3 BBankG und in der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank genannten Aufgaben der Bank gefährden würde oder unter Risikoerwägungen eine Gefahr darstellt.
(65) Die Bank teilt dem Antragsteller des TIPS-Geldkontos ihre Entscheidung über den Antrag, Teilnehmer an TARGETAntrag auf Eröffnung eines TIPS-BBk zu werden, Geldkontos innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags bei der Bank mit. Verlangt die Bank nach Absatz 4 3 zusätzliche Angaben, teilt sie die Entscheidung innerhalb eines Monats nach Eingang dieser Angaben des Antragstellers des TIPS-Geldkontos bei der Bank mit. Jeder abschlägige Bescheid enthält eine Begründung für die Ablehnung.
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