Antragsverfahren. 1. Der Antrag auf erstmalige Wasserversorgung des zu versorgenden Grundstückes ist auf einem besonderen Vordruck, den die KDÜ bereithält, zu stellen. Er ist zu wiederholen, wenn innerhalb eines Jahres nach Antragstellung der Hausanschluss nicht hergestellt wurde, sofern dies von dem Antragsteller zu vertreten ist. 2. Dem Antrag sind beizufügen: a) die Beschreibung der auf dem Grundstück geplanten Anlage zusammen mit einem amtlichen Lage- und Ergänzungsplan sowie einem genehmigten Bauplan über das zu versorgende Grundstück. Der Lageplan muss das Grundstück mit allen Grenzen und Gebäuden vollständig darstellen. b) der Installationsplan für das hinter der Messeinrichtung geplante Installationsnetz auf dem zu versorgenden Grundstück. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern genügt eine Planskizze des ausführenden Installationsbetriebes. c) die Verpflichtung des Antragstellers, für die Baukostenzuschüsse und für die Kosten der Hausanschlussleitung nach Maßgabe der Anlage 1 zu den Ergänzenden Bedin- gungen aufzukommen. d) Angaben über zu erwartende Besonderheiten bei Wasserbezug (z. B. in Krankenhäu- sern, Industrie- und Handwerksbetrieben und Arztpraxen). e) Angaben über eine etwaige Eigenwasserversorgung des Antragstellers. f) die schriftliche Zustimmung des Grundstückeigentümers zur Herstellung des Hausan- schlusses unter gleichzeitiger Anerkennung der Ergänzenden Bedingungen, wenn der Antragsteller nicht zugleich Grundstückseigentümer ist. Sind im Einzelfall besondere Vertragsbedingungen aufgestellt worden, hat der Antragsteller sein Einverständnis mit diesen ebenfalls dem Antrag beizufügen. 3. Mit der Unterzeichnung des Antrages erkennt der Anschlussnehmer die jeweils gültigen Ergänzenden Bedingungen der KDÜ als Vertragsinhalt an. Er verpflichtet sich insbeson- dere, erst mit der Ausführung der Installationsarbeiten beginnen zu lassen, wenn durch die KDÜ die Überprüfung des ihr vorgelegten Installationsplanes abgeschlossen ist. Vor der Genehmigung des Anschlusses durch die KDÜ kommt der Anschlussvertrag nicht zustande. 4. Eine Änderung des Bauplanes, die auch eine Änderung des zu verlegenden Hausan- schlusses erfordert, ist der KDÜ unverzüglich mitzuteilen. Bereits entstandene und aufgrund der Änderung unnütze Aufwendungen der KDÜ hat der Antragsteller zu erstatten.
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Samples: Supplementary Conditions for Water Supply Contracts
Antragsverfahren. 1. Der Antrag auf erstmalige Wasserversorgung Erstellung des zu versorgenden Hausanschlusses und Versorgung des Grundstückes mit Wasser ist auf einem besonderen Vordruck, den die KDÜ bereithält, dem Formblatt „Antrag auf Erstellung eines Trinkwasseranschlusses“ der WVW zu stellen. Er ist zu wiederholen, wenn innerhalb eines Jahres nach Antragstellung der Hausanschluss nicht hergestellt her- gestellt wurde, sofern dies von dem Antragsteller zu vertreten ist.
2. Dem Antrag sind zusätzlich nachfolgende Angaben beizufügen:
a) die Die Beschreibung der auf dem Grundstück geplanten Anlage zusammen mit einem amtlichen Lage- und Ergänzungsplan sowie einem genehmigten Bauplan über das zu versorgende Grundstück. Der Lageplan muss das Grundstück mit allen Grenzen und Gebäuden vollständig darstellen.
b) Angaben zur Ermittlung des Wasserbedarfs, insbesondere die Anzahl der Installationsplan für das hinter der Messeinrichtung geplante Installationsnetz auf dem zu versorgenden Grundstück. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern genügt eine Planskizze des ausführenden Installationsbetriebes.Wohneinheiten (1 Wohneinheit entspricht 2 Einwohnern)
c) die Verpflichtung des Antragstellers, für die Baukostenzuschüsse und für die Kosten der Hausanschlussleitung nach Maßgabe der Anlage 1 zu den Ergänzenden Bedin- gungen aufzukommen.
d) Angaben über zu erwartende Besonderheiten bei Wasserbezug beim Wasserbedarf (z. B. Angaben zum kurz- zeitigen Wasserspitzendurchfluss in Krankenhäu- sernKrankenhäusern, Industrie- Hotels, Verwaltungsgebäuden und Handwerksbetrieben und ArztpraxenSchulen ohne Berücksichtigung des Bedarfs der Brandschutzanlagen).
ed) Angaben über eine etwaige Eigenwasserversorgung des Antragstellers.
fe) die schriftliche Zustimmung des Grundstückeigentümers zur Herstellung des Hausan- schlusses unter gleichzeitiger Anerkennung Angaben über mögliche chemische, bakteriologische oder sonstige Rückwirkungen der Ergänzenden Bedingungen, wenn Kun- denanlage auf das Versorgungsnetz der WVW Wenn der Antragsteller nicht zugleich Grundstückseigentümer des zu versorgenden Grundstückes ist. Sind im Einzelfall besondere Vertragsbedingungen aufgestellt worden, hat der Antragsteller sein Einverständnis mit diesen ebenfalls ist dem Antrag zusätzlich die schriftliche Zustimmung des Grundstückseigentümers zur Her- stellung des Hausanschlusses beizufügen.
3. Mit der Unterzeichnung Einreichung des Antrages erkennt der Anschlussnehmer Antragsteller an, dass er seinen Antrag unter Einbe- ziehung der Geltung der EB der WVW abgibt und damit mit der Annahme des Antrages durch die jeweils gültigen Ergänzenden Bedingungen der KDÜ als WVW deren EB Vertragsinhalt anwerden. Er verpflichtet sich insbeson- dere, Der Anschlussvertrag kommt erst mit der Ausführung in Textform ge- haltenen Annahmeerklärung der Installationsarbeiten beginnen zu lassen, wenn durch die KDÜ die Überprüfung des ihr vorgelegten Installationsplanes abgeschlossen ist. Vor der Genehmigung des Anschlusses durch die KDÜ kommt der Anschlussvertrag nicht WVW zustande.
4. Eine Änderungen in den Angaben des Antragstellers, insbesondere eine Änderung des BauplanesBauplanes oder des Wasserbedarfs, sind der WVW unverzüglich mitzuteilen, damit die auch WVW überprüfen kann, ob eine Änderung des zu verlegenden Hausan- schlusses erfordert, ist der KDÜ unverzüglich mitzuteilenHausanschlusses erforderlich ist. Bereits entstandene und aufgrund auf- grund der Änderung unnütze Aufwendungen der KDÜ WVW hat der Antragsteller zu erstatten.
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Antragsverfahren. 1Mit Einreichung des Antrags bei der Zertifizierungsstelle ist das Antragsverfahren eröffnet. Bei der DGP® beginnt die Kundenbeziehung mit dem Eingang des elektronischen Auftragsformulars (mit Angaben zu: Name, Adresse und Kontaktdaten) in unserem Onlineportal. Daraufhin erhält der Kunde eine Bestätigungsmail. Hier wird bestätigt, dass dem Kunden diese Zertifizierungsvereinbarung bekannt ist, seine Daten elektronisch gespeichert und verarbeitet werden dürfen, dass er die Bankverbindung hinterlegt hat, und er dem Lastschriftverfahren zugestimmt hat. Hier findet er auch einen Passus zum Rücktrittsrecht. Anschließend stellt die DGP® dem Kunden seine persönlichen Log-In-Daten zur Verfügung (per Email). Nun muss der Leistungserbringer seine(n) fachlichen Leiter und die gewünschten Versorgungsbereiche eintragen. Nach Überprüfung der beantragten Versorgungsbereiche (🡪 siehe Punkt 3.2: Antragsbewertung) erhält er eine Bestätigungsmail über die erfolgte Beauftragung. Mit Beauftragung gilt die Zertifizierungsvereinbarung, mit dem Zertifizierungsprogramm, den allgemeinen Geschäftsbedingungen, Leistungsbeschreibungen und Preisen, als anerkannt. Die Rechnungsstellung erfolgt zeitgleich mit dem Erhalt der Bestätigungsmail. Die aktuellen Preise sind von unseren Kunden der Anlage 2 🡪 Preisliste zu entnehmen. Der Antrag auf erstmalige Wasserversorgung des Leistungserbringer ist verpflichtet, alle erforderlichen Informationen und Nachweise an die PQ-Stelle digital und vollständig zu versorgenden Grundstückes ist auf einem besonderen Vordruck, den die KDÜ bereithält, zu stellenübermitteln. Er ist zu wiederholen, wenn innerhalb eines Jahres nach Antragstellung Mit Freigabe zur Prüfung der Hausanschluss nicht hergestellt wurde, sofern dies von dem Antragsteller zu vertreten ist.
2. Dem Antrag sind beizufügen:
a) die Beschreibung der auf dem Grundstück geplanten Anlage zusammen mit einem amtlichen Lage- und Ergänzungsplan sowie einem genehmigten Bauplan über das zu versorgende Grundstück. Der Lageplan muss das Grundstück mit allen Grenzen und Gebäuden vollständig darstellen.
b) der Installationsplan für das hinter der Messeinrichtung geplante Installationsnetz auf dem zu versorgenden Grundstück. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern genügt eine Planskizze des ausführenden Installationsbetriebes.
c) die Verpflichtung des Antragstellers, für die Baukostenzuschüsse und für die Kosten der Hausanschlussleitung nach Maßgabe der Anlage 1 zu den Ergänzenden Bedin- gungen aufzukommen.
d) Angaben über zu erwartende Besonderheiten bei Wasserbezug (z. B. in Krankenhäu- sern, Industrie- und Handwerksbetrieben und Arztpraxen).
e) Angaben über eine etwaige Eigenwasserversorgung des Antragstellers.
f) die schriftliche Zustimmung des Grundstückeigentümers zur Herstellung des Hausan- schlusses unter gleichzeitiger Anerkennung der Ergänzenden Bedingungen, wenn der Antragsteller nicht zugleich Grundstückseigentümer ist. Sind im Einzelfall besondere Vertragsbedingungen aufgestellt worden, hat der Antragsteller sein Einverständnis mit diesen ebenfalls dem Antrag beizufügen.
3. Mit der Unterzeichnung Portal hochgeladenen Nachweisdokumente und des Antrages erkennt der Anschlussnehmer die jeweils gültigen Ergänzenden Bedingungen der KDÜ als Vertragsinhalt an. Er verpflichtet sich insbeson- dere, erst mit der Ausführung der Installationsarbeiten beginnen zu lassen, wenn durch die KDÜ die Überprüfung des ihr vorgelegten Installationsplanes abgeschlossen ist. Vor der Genehmigung des Anschlusses durch die KDÜ kommt der Anschlussvertrag nicht zustande.
4. Eine Änderung des Bauplanes, die auch eine Änderung des zu verlegenden Hausan- schlusses erfordert, Zahlungseingangs ist der KDÜ unverzüglich mitzuteilenAntrag eröffnet. Bereits entstandene und aufgrund Es startet unsere interne Frist von 10 Arbeitstagen für eine Erst-Evaluierung zur Prüfung auf Vollständigkeit der Änderung unnütze Aufwendungen der KDÜ hat der Antragsteller zu erstattennotwendigen Nachweise.
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Samples: Dienstleistungsvertrag
Antragsverfahren. 1Mit dem Antrag auf Kostenübernahme der Komplexleistung ist der Förder- und Behandlungsplan, zusammen mit der Erklärung zur Entbindung von der Schweigepflicht und der Kopie der vertragsärztlichen Verordnung vorzulegen. Der Personensorgeberechtigte beantragt die Leistung im Namen des förder- und behandlungsbedürftigen Kindes. Der Antrag auf erstmalige Wasserversorgung Gewährung der Komplexleistung nach § 30 SGB IX i. V. m. der FrühV ist grundsätzlich an den sachlich und örtlich zuständigen Sozialhilfeträger (§§ 97, 98 SGB XII, AV-SGB XII NRW) zu richten. Die IFF reicht den Förder- und Behandlungsplan in 2-facher Ausfertigung ein. Der Sozialhilfeträger prüft unverzüglich die Leistungsverpflichtung der am Vertrag teilnehmenden Rehabilitationsträger und leitet den Antrag im Falle fehlender Zuständigkeit an den zuständigen außervertraglichen Rehabilitationsträger (z. X. Xxxxxx der Unfallversicherung) weiter. Die Einrichtung, der zuweisende Vertragsarzt und der Personensorgeberechtigte des Kindes werden über die Weiterleitung unverzüglich unterrichtet. Der Sozialhilfeträger entscheidet alleine über Art und Umfang der Leistung auf Grundlage des FuB. Er erlässt gegenüber dem Antragsteller einen Bescheid und informiert die Beteiligten (IFF, zuweisender Vertragsarzt und die zuständige Krankenkasse) unverzüglich über seine Entscheidung. Die Bewilligung umfasst maximal 12 Monate. Der Bewilligungszeitraum darf bis zu versorgenden Grundstückes ist auf einem besonderen Vordruck, den die KDÜ bereithält, zu stellen. Er ist zu wiederholen15 Monate umfassen, wenn innerhalb eines Jahres nach Antragstellung er mit dem Schuleintritt endet. Besteht der Hausanschluss nicht hergestellt wurdeFörderbedarf über den Bewilligungszeitraum hinaus, sofern dies von dem Antragsteller zu vertreten ist.
2. Dem Antrag sind beizufügen:
aso ist rechtzeitig vor Ablauf unter Vorlage des Berichtes der Verlaufsdiagnostik (Anlage 1) die Beschreibung Fortsetzung der auf dem Grundstück geplanten Anlage zusammen mit einem amtlichen Lage- und Ergänzungsplan Förderung zu beantragen. Hierzu gilt das Verfahren analog § 8 sowie einem genehmigten Bauplan über das zu versorgende Grundstück§ 7 Abs. Der Lageplan muss das Grundstück mit allen Grenzen und Gebäuden vollständig darstellen.
b) der Installationsplan 7. Müssen die Fördereinheiten für das hinter der Messeinrichtung geplante Installationsnetz auf dem zu versorgenden Grundstück. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern genügt eine Planskizze des ausführenden Installationsbetriebes.
c) die Verpflichtung des Antragstellers, für die Baukostenzuschüsse und für die Kosten der Hausanschlussleitung nach Maßgabe der Anlage 1 zu den Ergänzenden Bedin- gungen aufzukommen.
d) Angaben über zu erwartende Besonderheiten bei Wasserbezug (z. B. in Krankenhäu- sern, Industrie- und Handwerksbetrieben und Arztpraxen).
e) Angaben über eine etwaige Eigenwasserversorgung des Antragstellers.
f) die schriftliche Zustimmung des Grundstückeigentümers zur Herstellung des Hausan- schlusses unter gleichzeitiger Anerkennung der Ergänzenden Bedingungen, wenn der Antragsteller nicht zugleich Grundstückseigentümer ist. Sind mehr als 3 Monate unterbrochen werden oder treten gravierende Änderungen im Einzelfall besondere Vertragsbedingungen aufgestellt worden, hat der Antragsteller sein Einverständnis mit diesen ebenfalls dem Antrag beizufügen.
3. Mit der Unterzeichnung Gesundheitszustand des Antrages erkennt der Anschlussnehmer die jeweils gültigen Ergänzenden Bedingungen der KDÜ als Vertragsinhalt an. Er verpflichtet sich insbeson- dere, erst mit der Ausführung der Installationsarbeiten beginnen zu lassen, wenn durch die KDÜ die Überprüfung des ihr vorgelegten Installationsplanes abgeschlossen ist. Vor der Genehmigung des Anschlusses durch die KDÜ kommt der Anschlussvertrag nicht zustande.
4. Eine Änderung des BauplanesKindes ein (z.B. Operation), die auch eine Änderung des Förder- und Behandlungsplanes erforderlich machen, endet die Bewilligung mit dem Tag der Unterbrechung oder Änderung des Gesundheitszustandes. Die Rehabilitationsträger sind unverzüglich über die Unterbrechung zu verlegenden Hausan- schlusses erfordertinformieren. Über eine mögliche Fortsetzung der Förderung entscheidet der zuständige Sozialhilfeträger. Inhalt und Umfang der Fördereinheiten orientieren sich am Förder- und Behandlungsplan sowie an den physischen und psychischen Bedürfnissen des Kindes. Inhalt und Umfang der Förderung sind entsprechend zu dokumentieren (§ 17 Abs. 3). Um eine ergebnisorientierte Förderung und Behandlung zu gewährleisten, hat die Kontinuität der Förderung oberste Priorität. Die IFF hat deshalb im Rahmen der Komplexleistung hierauf hinzuwirken. Die Fördereinheiten sind am Tag der Leistungserbringung im Leistungsnachweis (Anlage 6) einzutragen und vom Personensorgeberechtigten und/oder durch einen namentlich benannten Beauftragten entsprechend gegenzuzeichnen. Der regelmäßige Austausch (Teamgespräche) der an der Förderung Beteiligten sichert eine fortlaufende an die tatsächliche Entwicklung des Kindes angepasste Förderung. Änderungen gegenüber dem Förder- und Behandlungsplan und/oder dem Therapieziel sind zu dokumentieren. Die zeitlichen Intervalle der Team- und Fallgespräche ergeben sich aus dem beigefügtem Konzept (Anlage 3). Nach Abschluss des Förderzeitraums erstellt die IFF eine Abschlussdiagnostik (Abschlussbericht - FuB). Dieser Bericht wird den zuständigen Rehabilitationsträgern (Sozialhilfeträger und Krankenkasse) und dem behandelnden Vertragsarzt übersandt. Die Abschlussdiagnostik enthält den zum Zeitpunkt der Beendigung der Komplexleistung bestehenden Entwicklungsstand des Kindes und soweit erforderlich Empfehlungen für die weitere heilpädagogische bzw. medizinisch-therapeutische Versorgung. Wird die Komplexleistung vor Erreichen des Teilhabeziels beendet oder kann beim Abschluss bereits davon ausgegangen werden, dass zu einem späteren Zeitpunkt erneut Interdisziplinäre Frühförderung notwendig ist, so ist das im Abschlussbericht entsprechend zu vermerken. Die Komplexleistung ist vor Erreichen des Teilhabeziels zu beenden, wenn zum gegenwärtigen Zeitpunkt für mehr als 6 Monate keine interdisziplinären Leistungen im Sinne der Interdisziplinären Frühförderung durchführbar sind. Die Gründe hierfür sind im Abschlussbericht ausführlich darzulegen. Wird das Teilhabeziel vor Ablauf des Bewilligungszeitraums erreicht, ist der KDÜ die Behandlung unverzüglich mitzuteilen. Bereits entstandene und aufgrund der Änderung unnütze Aufwendungen der KDÜ hat der Antragsteller zu erstattenbeenden.
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Samples: Iff Vertrag
Antragsverfahren. 1. Der Antrag 10.1.1 Anträge auf erstmalige Wasserversorgung des zu versorgenden Grundstückes ist auf einem besonderen Vordruck, Übernahme einer Landesbürgschaft sind in schriftlicher Form über den die KDÜ bereithält, Kreditgeber bei der IBB so rechtzeitig zu stellen. Er ist zu wiederholen, wenn innerhalb eines Jahres nach Antragstellung der Hausanschluss nicht hergestellt wurde, sofern dies von dem Antragsteller zu vertreten dass eine angemessene Risikoprüfung durch die IBB und den Landesbürgschaftsausschuss Kunst möglich ist.
2. Dem Antrag sind ist die Bereitschaftserklärung des Kreditgebers zur Kreditgewährung mit Angabe der Höhe der benötigten Landesbürgschaft, eine Beurteilung des Antragstellers und seines Antrages durch den Kreditgeber beizufügen:
a. Diese Beurteilung hat auf der Grundlage der wirtschaftlichen Verhältnisse sowie der vorhandenen Besicherungsmöglichkeiten zu erfolgen. Ferner ist eine langfristige Finanzplanung (Liquiditätsberechnung und Kapitalbedarfsberechnung inklusive Finanzierungskonzept) die Beschreibung der auf dem Grundstück geplanten Anlage zusammen mit einem amtlichen Lage- und Ergänzungsplan sowie einem genehmigten Bauplan über das zu versorgende Grundstück. Der Lageplan muss das Grundstück mit allen Grenzen und Gebäuden vollständig darstellenbeizufügen.
b) 10.1.2 Die Antragsteller und Gesellschafterinnen und Gesellschafter bzw. die persönlich haftenden Personen haben Bescheinigungen des zuständigen Finanzamts, der Installationsplan für das hinter gesetzlichen Krankenkassen und der Messeinrichtung geplante Installationsnetz auf gesetzlichen Unfallversicherung dem Kreditgeber beizubringen, aus denen hervorgeht, ob und ggf. in welcher Höhe Steuerrückstände bzw. Rückstände bei ihnen bestehen. Die Antragsteller, Gesellschafterinnen und Gesellschafter bzw. die persönlich haftenden Personen haben außerdem ihr schriftliches Einverständnis mit der jederzeitigen Einholung von Auskünften bei dem zuständigen Finanzamt, mit der Beiziehung ihrer Steuerakten durch die Beteiligten Fachverwaltungen und die IBB und die Zustimmung zur Befreiung vom Steuergeheimnis gem. § 30 AO gegenüber den vorgenannten Beteiligten am Bürgschaftsverfahren zu versorgenden Grundstückerteilen. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern genügt eine Planskizze des ausführenden InstallationsbetriebesIm Falle der Zusammenveranlagung ist diese Erklärung von Ehegatten/Lebenspartnern mit zu unterzeichnen.
c) 10.1.3 Die IBB übersendet je eine Ausfertigung des Bürgschaftsantrages an die Verpflichtung für Finanzen zuständige Senatsverwaltung und an die für Kultur zuständige Senatsverwaltung. Die IBB fordert eine Stellungnahme der für Kultur zuständigen Senatsverwaltung an.
10.1.4 Die für Kultur zuständige Senatsverwaltung prüft den Antrag daraufhin, ob das ihm zugrunde liegende Vorhaben kulturfachlich förderungswürdig ist und gibt hierzu eine Stellungnahme ab. Darin ist festzustellen, ob es sich um professionelle Künstlerinnen und Künstler handelt. Außerdem soll die Stellungnahme Aussagen enthalten • zum Stellenwert des Antragstellers, zu fördernden Vorhabens für die Baukostenzuschüsse kulturelle Infrastruktur, • zur Bedeutung für den Erhalt und die Stärkung des Künstlerstandortes Berlin. Die für die Kosten Kultur zuständige Senatsverwaltung kann sich dabei der Hausanschlussleitung nach Maßgabe der Anlage 1 zu den Ergänzenden Bedin- gungen aufzukommen.
d) Angaben über zu erwartende Besonderheiten bei Wasserbezug Unterstützung von Sachverständigen bedienen (z. B. in Krankenhäu- sern, Industrie- und Handwerksbetrieben und ArztpraxenAtelierbeauftragter).
e) Angaben 10.1.5 Die IBB prüft, ob die Voraussetzungen für die Übernahme der Bürgschaft vorliegen. Hierzu gehören insbesondere die Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers sowie die Geschlossenheit der Finanzierung. Sie fertigt über das Ergebnis dieser Prüfung sowie über das Vorliegen der Voraussetzungen eine etwaige Eigenwasserversorgung des Antragstellers.
f) die schriftliche Zustimmung des Grundstückeigentümers zur Herstellung des Hausan- schlusses unter gleichzeitiger Anerkennung Stellungnahme an. Die so vorgeprüften Anträge werden dem Landesbürgschaftsausschuss Kunst vorgelegt. Die eingeholte Stellungnahme der Ergänzenden Bedingungen, wenn der Antragsteller nicht zugleich Grundstückseigentümer istfür Kultur zuständigen Senatsverwaltung wird Bestandteil dieser Vorlage. Sind Soweit dies im Einzelfall besondere Vertragsbedingungen aufgestellt wordenerforderlich erscheint, hat der Antragsteller sein Einverständnis mit diesen ebenfalls dem Antrag beizufügenkann in begründeten Ausnahmefällen die IBB die Stellungnahme auf Kosten des Antragstellers durch einen externen Sachverständigen erstellen lassen.
310.1.6 Über den Antrag auf Übernahme einer Landesbürgschaft berät der Landesbürgschaftsausschuss Kunst auf der Grundlage der Stellungnahme. Mit Dem Landesbürgschaftsausschuss Kunst gehören als ständige Mitglieder an • eine Vertreterin oder ein Vertreter der Unterzeichnung für Kultur zuständigen Senatsverwaltung • eine Vertreterin oder ein Vertreter der für Finanzen zuständigen Senatsverwaltung • je eine Vertreterin oder ein Vertreter des Antrages erkennt Bankensektors und der Anschlussnehmer Freien Szene • zwei von den im Abgeordnetenhaus vertretenen Fraktionen entsandte Mitglieder oder Sachverständige. Der Vorsitz im Landesbürgschaftsausschuss Kunst wird von der für Finanzen zuständigen Senatsverwaltung und der für Kultur zuständigen Senatsverwaltung in jährlichem Wechsel wahrgenommen. Im ersten Jahr nach Inkrafttreten dieser Richtlinie nimmt die jeweils gültigen Ergänzenden Bedingungen für Finanzen zuständige Senatsverwaltung den Vorsitz wahr. Bis zur Benennung der KDÜ als Vertragsinhalt anzusätzlichen Mitglieder berät der
10.1.7 Über den Bürgschaftsantrag berät der Landesbürgschaftsausschuss Kunst in Sitzungen, an denen die IBB mit beratender Stimme teilnimmt. Er verpflichtet sich insbeson- dereKreditgeber und Antragsteller sind verpflichtet, erst mit der Ausführung der Installationsarbeiten beginnen den Bürgschaftsantrag – ggf. unter Hinzuziehung externer Beratung – zu lassen, wenn durch die KDÜ die Überprüfung des ihr vorgelegten Installationsplanes abgeschlossen istvertreten. Vor der Genehmigung des Anschlusses durch die KDÜ kommt der Anschlussvertrag nicht zustandeWeitere Sachverständige können zu den Sitzungen hinzugezogen werden. Die IBB erstellt über den Sitzungsverlauf ein Protokoll.
410.1.8 Als Ergebnis seiner Beratung beschließt der Landesbürgschaftsausschuss Kunst mit Stimmenmehrheit Empfehlungen zu den vorgelegten Anträgen. Eine Änderung des Bauplanes, die auch Bei Stimmengleichheit erfolgt eine Änderung des zu verlegenden Hausan- schlusses erfordert, ist der KDÜ unverzüglich mitzuteilen. Bereits entstandene und aufgrund der Änderung unnütze Aufwendungen der KDÜ hat der Antragsteller zu erstattenablehnende Empfehlung.
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Antragsverfahren. (1) Telearbeit erfolgt freiwillig. Beschäftigte, die Telearbeit nutzen wollen, erörtern dies mit ihrer unmittelbaren Führungskraft und stellen bei ihr oder ihm einen Antrag (Anlage 2). Die Führungskraft prüft die Voraussetzungen der Ziffer 4 Absätze 1 bis 4, beteiligt die Beschäftigten der betroffenen Organisationseinheit und leitet den Antrag mit einer Stellungnahme über den Dienstweg an den zuständigen Bereich für zentrale Angelegenheiten weiter. Der Bereich für zentrale Angelegenheiten prüft den Antrag nach Maßgabe dieser Dienstvereinbarung. Die Fachbereichs-, Amts- oder Betriebsleitung entscheidet abschließend über den Antrag.
(2) Der Antrag wird dem Bereich Personal und Organisation (OE 18.1) zur Bestimmung der Schutzstufe gemäß Anlage 1 bei allen Fachverfahren und Dateien, auf die Zugriff besteht, vor der abschließenden Entscheidung vorgelegt. Besteht Zugriff auf Daten der Schutzstufen D wird der Antrag an die Datenschutzbeauftragte oder den Datenschutzbeauftragten (OE 18.DS) zur Bewertung des Risikos und zur Stellungnahme weitergeleitet. Soll trotz ablehnender Stellungnahme der oder des Datenschutzbeauftragten der Antrag genehmigt werden, so ist die oder der Datenschutzbeauftragte zu informieren. 6 u. a. separate Anmeldung bei Fachverfahren oder Verschlüsselung der Dateien auf dem Fileserver
(3) Soll ein alternierender Telearbeitsplatz in der häuslichen Umgebung eingerichtet oder verändert werden, ist dem Sachgebiet Einrichtung und Ergonomie (OE 18.34) der Antrag vor der abschließenden Entscheidung zur Stellungnahme vorzulegen. Ein Planungsauftrag nach DV 10/851 ist durch den zuständigen Bereich für zentrale Angelegenheiten zu erstellen und dem Antrag auf erstmalige Wasserversorgung Telearbeit beizufügen.
(4) Soll einem Antrag auf Telearbeit zugestimmt werden, wird der zuständige örtliche Personalrat über die Einrichtung des zu versorgenden Grundstückes ist auf einem besonderen VordruckTelearbeitsplatzes, den Namen der oder des Beschäftigten, die KDÜ bereithältOrganisationseinheit und die Art der Telearbeit informiert. Anträge auf alternierende Telearbeit und Mischanträge mit einem Anteil auf alternierende Telearbeit werden dem örtlichen Personalrat zur Mitbestimmung vorgelegt. Soll ein Antrag auf Telearbeit abgelehnt werden, zu stellen. Er ist zu wiederholen, wenn innerhalb eines Jahres nach Antragstellung der Hausanschluss nicht hergestellt wurde, sofern dies von wird er dem Antragsteller zu vertreten istzuständigen örtlichen Personalrat zur Mitbestimmung vorgelegt.
2. Dem Antrag sind beizufügen(5) Über die Telearbeit wird mit der oder dem Beschäftigten eine schriftliche Vereinbarung (Anlage 4) geschlossen, die mindestens folgende Inhalte enthält:
a) Übersicht der Aufgaben, die Beschreibung während der auf dem Grundstück geplanten Anlage zusammen mit einem amtlichen Lage- und Ergänzungsplan sowie einem genehmigten Bauplan über das zu versorgende Grundstück. Der Lageplan muss das Grundstück mit allen Grenzen und Gebäuden vollständig darstellen.Telearbeit wahrgenommen werden
b) Regelungen zum Umfang der Installationsplan mobilen Telearbeitszeiten, soweit erforderlich feste Arbeitszeiten für das hinter der Messeinrichtung geplante Installationsnetz auf dem zu versorgenden Grundstück. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern genügt eine Planskizze des ausführenden Installationsbetriebes.alternierende Telearbeit in häuslicher Umgebung
c) die Verpflichtung des Antragstellers, für die Baukostenzuschüsse und für die Kosten Regelungen zur Erreichbarkeit während der Hausanschlussleitung nach Maßgabe der Anlage 1 zu den Ergänzenden Bedin- gungen aufzukommen.Telearbeit
d) Angaben über zu erwartende Besonderheiten bei Wasserbezug (z. B. Regelungen zur Arbeitsplatzausstattung sowie Angabe, welche Arbeitsmittel zur Verfügung gestellt werden und soweit erforderlich Einverständnis zur Überprüfung des alternierenden Telearbeitsplatzes in Krankenhäu- sern, Industrie- und Handwerksbetrieben und Arztpraxen).häuslicher Umgebung
e) Angaben über eine etwaige Eigenwasserversorgung des Antragstellers.Verpflichtung zur Einhaltung der Daten- und Arbeitsschutzvorschriften
f) die schriftliche Zustimmung des Grundstückeigentümers zur Herstellung des Hausan- schlusses unter gleichzeitiger Anerkennung Festlegung der Ergänzenden BedingungenOrte, wenn an denen Telearbeit geleistet werden darf
g) Beginn/Laufzeit der Antragsteller nicht zugleich Grundstückseigentümer ist. Sind im Einzelfall besondere Vertragsbedingungen aufgestellt worden, hat der Antragsteller sein Einverständnis mit diesen ebenfalls dem Antrag beizufügen.
3. Mit der Unterzeichnung des Antrages erkennt der Anschlussnehmer die jeweils gültigen Ergänzenden Bedingungen der KDÜ als Vertragsinhalt an. Er verpflichtet sich insbeson- dere, erst mit der Ausführung der Installationsarbeiten beginnen zu lassen, wenn durch die KDÜ die Überprüfung des ihr vorgelegten Installationsplanes abgeschlossen ist. Vor der Genehmigung des Anschlusses durch die KDÜ kommt der Anschlussvertrag nicht zustande.
4. Eine Änderung des Bauplanes, die auch eine Änderung des zu verlegenden Hausan- schlusses erfordert, ist der KDÜ unverzüglich mitzuteilen. Bereits entstandene Vereinbarung und aufgrund der Änderung unnütze Aufwendungen der KDÜ hat der Antragsteller zu erstatten.Kündigungsregelung (Ziffer 7)
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Samples: Dienstvereinbarung Zur Telearbeit
Antragsverfahren. (gem. § 106d Abs. 4 SGB V) § 8 Antragsverfahren
(1) Die Durchführung anlassbezogener Prüfungen gemäß § 106d Abs. 4 S. 1 und 2 SGB V kann beantragt werden. Antragsberechtigt sind: − die KVT für Prüfungen im Aufgabenbereich der Krankenkassen gemäß § 106d Abs. 3 SGB V und − die Krankenkassen oder ihre Verbände für Prüfungen im Aufgabenbereich der KVT gemäß § 106d Abs. 2 SGB V.
(2) Der Antrag auf erstmalige Wasserversorgung des zu versorgenden Grundstückes ist auf einem besonderen Vordruck, den die KDÜ bereithält, ab dem 01.01.2019 über das elektronisch gestützte Regelwerk gemäß Anlage 1 der Abrechnungsprüfungs-Richtlinien zu stellen. Er ist Der Datenaustausch zum jeweiligen Antrag erfolgt über den SFTP-Server der KVT gemäß den Richtlinien zum Inhalt und zur Durchführung der Prüfungen gemäß § 106d Abs. 6 SGB V. Für den Zugang zum SFTP-Server der KVT sind der Account und das Passwort gemäß Mitteilungen zu wiederholenverwenden. Die Dateien der Satzart 106d4 ggf. inkl. pdf-Anlagen gemäß der jeweils gültigen Anlage 1 der vorgenannten Richtlinien sind vor der Verschlüsselung per pkcs7 in einer zip-Datei zu komprimieren. Die Datenbereitstellung erfolgt seitens der KVT im Ordner „doc/Rechnungspruefung 106d in pkcs7 als csv“ als zip-Datei. Seitens der Krankenkassen erfolgt die Bereitstellung der Daten im Ordner „upload“ als zip-Datei. Die Dateien sind mit Auftragssatz abzulegen.
(3) Seitens der KVT erhält jede Krankenkasse oder ggf. deren Dienstleister unverzüglich eine automatische Mailbenachrichtigung über den Eingang der Datenlieferungen. Nach erfolgter Prüfung auf die Les- und Verarbeitbarkeit der Daten wird eine weitere Mailbestätigung zu deren Erfolg oder bei Beanstandung mit notwendigen Hinweisen zur Korrekturlieferung an jede Krankrankenkasse oder ggf. deren Dienstleister versandt. Sofern eine Verarbeitung der Daten gemäß Anlage 1 der Abrechnungsprüfungs-Richtlinien erfolgen kann, wenn innerhalb beginnt die Bearbeitungsfrist mit dem auf die Datenlieferung der Krankenkasse oder ggf. deren Dienstleister folgenden Werktag (Ausnahme: Samstag, Sonntag, 24.12., 31.12. sowie gesetzliche Feiertage eines Jahres nach Antragstellung jeden Jahres). Im Vorfeld der Hausanschluss ersten Datenlieferung stellen die Krankenkassen oder ggf. deren Dienstleister der KVT eine E-Mail-Adresse für die automatische Eingangsbestätigung zur Verfügung. Sollte sich die E-Mail-Adresse ändern, müssen die Krankenkassen oder ggf. deren Dienstleister der KVT dies umgehend mitteilen. Eine fehlerhafte E-Mail-Adresse verzögert nicht hergestellt wurdeden Beginn der Prüfung, sofern dies von dem Antragsteller zu vertreten isteine korrekte Datenlieferung gemäß den Vorgaben in Anlage 1 der Abrechnungsprüfungs-Richtlinien erfolgte.
2(4) Die KVT teilt den Krankenkassen oder ggf. Dem Antrag deren Dienstleister die Bereitstellung der Rückmeldung der Korrekturen gemäß § 19 Abs. 1 Nr. 5 der Abrechnungs-Richtlinien an die in Abs. 3 S. 4 zur Verfügung gestellte E-Mail-Adresse zum Abruf mit. Die Krankenkassen oder ggf. deren Dienstleister sind beizufügen:
a) verpflichtet die Beschreibung von der auf dem Grundstück geplanten Anlage zusammen mit einem amtlichen Lage- und Ergänzungsplan sowie einem genehmigten Bauplan über das zu versorgende Grundstück. Der Lageplan muss das Grundstück mit allen Grenzen und Gebäuden vollständig darstellen.
bKVT bereitgestellte Rückmeldung (Datum Mailausgang KVT) der Installationsplan für Korrekturen unverzüglich, spätestens innerhalb von 10 Werktagen nach Bereitstellung, abzurufen und hierüber, sowie über die technische Verarbeitbarkeit der Daten, die KVT an die bekannte E-Mail-Adresse zu informieren. Sofern die Krankenkassen oder ggf. deren Dienstleister trotz Bereitstellung der Bescheide die Unterlagen nicht innerhalb dieser Frist abholen, gilt die Bekanntgabe des Verwaltungsaktes spätestens mit Ablauf der 10 Werktage als wirksam vorgenommen. Für das hinter Antragsverfahren gilt § 19 der Messeinrichtung geplante Installationsnetz auf dem zu versorgenden Grundstück. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern genügt eine Planskizze des ausführenden Installationsbetriebes.
c) die Verpflichtung des Antragstellers, für die Baukostenzuschüsse und für die Kosten der Hausanschlussleitung nach Maßgabe der Anlage 1 zu den Ergänzenden Bedin- gungen aufzukommen.
d) Angaben über zu erwartende Besonderheiten bei Wasserbezug (z. B. Abrechnungsprüfungs-Richtlinien in Krankenhäu- sern, Industrie- und Handwerksbetrieben und Arztpraxen).
e) Angaben über eine etwaige Eigenwasserversorgung des Antragstellers.
f) die schriftliche Zustimmung des Grundstückeigentümers zur Herstellung des Hausan- schlusses unter gleichzeitiger Anerkennung der Ergänzenden Bedingungen, wenn der Antragsteller nicht zugleich Grundstückseigentümer ist. Sind im Einzelfall besondere Vertragsbedingungen aufgestellt worden, hat der Antragsteller sein Einverständnis mit diesen ebenfalls dem Antrag beizufügen.
3. Mit der Unterzeichnung des Antrages erkennt der Anschlussnehmer die seiner jeweils gültigen Ergänzenden Bedingungen der KDÜ als Vertragsinhalt an. Er verpflichtet sich insbeson- dere, erst mit der Ausführung der Installationsarbeiten beginnen zu lassen, wenn durch die KDÜ die Überprüfung des ihr vorgelegten Installationsplanes abgeschlossen ist. Vor der Genehmigung des Anschlusses durch die KDÜ kommt der Anschlussvertrag nicht zustandeFassung.
4. Eine Änderung des Bauplanes, die auch eine Änderung des zu verlegenden Hausan- schlusses erfordert, ist der KDÜ unverzüglich mitzuteilen. Bereits entstandene und aufgrund der Änderung unnütze Aufwendungen der KDÜ hat der Antragsteller zu erstatten.
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Samples: Vereinbarung Zur Durchführung Der Abrechnungsprüfung Nach § 106d Abs. 5 SGB V
Antragsverfahren. 17.1. Der Antrag Für die Bewilligung einer Zuwendung nach Pkt. 6. dieser Richtlinie bedarf es grundsätzlich eines schriftlichen Antrages. Zuständig für die Bearbeitung der Anträge nach dieser Richtlinie ist das Gesundheitsamt des Landkreises Saalekreis.
7.2. Anträge auf erstmalige Wasserversorgung Zuwendungen zur Projekt- und institutionellen Förderung sind grundsätzlich bis zum 30.09. des zu versorgenden Grundstückes ist auf einem besonderen Vordruck, den die KDÜ bereithält, der beantragten Förderung vorangehenden Jahres zu stellen. Er ist zu wiederholenSpäter eingereichte Anträge werden nach Eingang bearbeitet und können nur berücksichtigt werden, wenn innerhalb eines Jahres nach Antragstellung noch Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Gruppen und Initiativen können Anträge auf Zuwendungen bis spätestens 6 Wochen vor Beginn der Hausanschluss nicht hergestellt wurde, sofern dies von dem Antragsteller Maßnahme beim Landkreis einreichen. Das Gleiche gilt für neue Projekte. Anträge sind zu vertreten istrichten an die Bewilligungsbehörde unter der Anschrift: Landkreis Saalekreis Gesundheitsamt Xxxxxxxx 0000 00000 Xxxxxxxxx
7.3. Anträge auf Zuwendungen müssen die zur Beurteilung der Notwendigkeit und Angemessenheit der Zuwendung erforderlichen Angaben enthalten. Auf Verlangen der Bewilligungsbehörde sind die Angaben durch geeignete Unterlagen zu belegen.
27.4. Dem Für die Beantragung von Zuwendungen des Landkreises Saalekreis sind die bei der Bewilligungsbehörde erhältlichen Antragsformblätter zu verwenden. Insofern nicht bereits im Antrag angegeben, sind diesem weiterhin beizufügen:
a) die : - eine Beschreibung der auf Maßnahme mit Angaben zur Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit des Vorhabens, - bei Projektförderung ein Kosten- und Finanzierungsplan (aufgegliederte Berechnung der mit dem Grundstück geplanten Anlage zusammen Verwendungszweck zusammenhängenden Ausgaben mit einem amtlichen Lage- einer Übersicht über die beabsichtigte Finanzierung) und Ergänzungsplan sowie einem genehmigten Bauplan erforderlichenfalls eine Erklärung, dass mit der Maßnahme noch nicht begonnen worden ist, - bei institutioneller Förderung ein Haushalts- und /oder Wirtschaftsplan einschließlich Stellenplan, - bei Vereinen die Eintragung in das Vereinsregister und der Bescheid des Finanzamtes über das zu versorgende Grundstück. Der Lageplan muss das Grundstück mit allen Grenzen die Freistellung von der Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer und Gebäuden vollständig darstellen.
b) der Installationsplan für das hinter der Messeinrichtung geplante Installationsnetz auf dem zu versorgenden Grundstück. Bei Ein- Vermögenssteuer ( künftige Anträge betreffend: bei erstmaliger Antragstellung und Zweifamilienhäusern genügt eine Planskizze des ausführenden Installationsbetriebes.
c) die Verpflichtung des Antragstellersbei Änderungen), für die Baukostenzuschüsse und für die Kosten der Hausanschlussleitung nach Maßgabe der Anlage 1 zu den Ergänzenden Bedin- gungen aufzukommen.
d) Angaben über zu erwartende Besonderheiten bei Wasserbezug (z. B. in Krankenhäu- sern, Industrie- und Handwerksbetrieben und Arztpraxen).
e) Angaben über eine etwaige Eigenwasserversorgung des Antragstellers.
f) die schriftliche Zustimmung des Grundstückeigentümers zur Herstellung des Hausan- schlusses unter gleichzeitiger Anerkennung der Ergänzenden Bedingungen- Mietverträge oder Erbpachtrechtsverträge, wenn derartige Zahlungen Inhalt der Antragsteller nicht zugleich Grundstückseigentümer ist. Sind im Einzelfall besondere Vertragsbedingungen aufgestellt worden, hat der Antragsteller sein Einverständnis mit diesen ebenfalls dem Antrag beizufügenKostenaufstellung sind.
3. Mit der Unterzeichnung des Antrages erkennt der Anschlussnehmer die jeweils gültigen Ergänzenden Bedingungen der KDÜ als Vertragsinhalt an. Er verpflichtet sich insbeson- dere, erst mit der Ausführung der Installationsarbeiten beginnen zu lassen, wenn durch die KDÜ die Überprüfung des ihr vorgelegten Installationsplanes abgeschlossen ist. Vor der Genehmigung des Anschlusses durch die KDÜ kommt der Anschlussvertrag nicht zustande.
4. Eine Änderung des Bauplanes, die auch eine Änderung des zu verlegenden Hausan- schlusses erfordert, ist der KDÜ unverzüglich mitzuteilen. Bereits entstandene und aufgrund der Änderung unnütze Aufwendungen der KDÜ hat der Antragsteller zu erstatten.
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Samples: Richtlinie Über Die Gewährung Von Zuwendungen Zur Förderung Der Gesundheit
Antragsverfahren. 1. Der Antrag auf erstmalige Wasserversorgung des zu versorgenden Grundstückes Grundstü- ckes ist auf einem besonderen Vordruck, den die KDÜ GWK bereithält, zu stellen. Er ist zu wiederholen, wenn innerhalb eines Jahres nach Antragstellung der Hausanschluss Haus- anschluss nicht hergestellt wurde, sofern dies von dem Antragsteller zu vertreten ist.
2. Dem Den Antrag sind beizufügen:
a) die Beschreibung der auf dem Grundstück geplanten Anlage zusammen mit einem amtlichen Lage- und Ergänzungsplan sowie einem genehmigten Bauplan Bau- plan über das zu versorgende Grundstück. Der Lageplan muss das Grundstück Grund- stück mit allen Grenzen und Gebäuden vollständig darstellen.
b) der Installationsplan für das hinter der Messeinrichtung geplante Installationsnetz Installations- netz auf dem zu versorgenden Grundstück. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern genügt eine Planskizze des ausführenden Installationsbetriebes.
c) die Verpflichtung des Antragstellers, für die Baukostenzuschüsse und für die Kosten der Hausanschlussleitung nach Maßgabe der Anlage 1 zu den Ergänzenden Bedin- gungen Ergän- zenden Bestimmungen aufzukommen.
d) Angaben über zu erwartende Besonderheiten bei Wasserbezug (z. ( z.B. in Krankenhäu- sernKran- kenhäusern, Industrie- und Handwerksbetrieben Industriebetrieben und Arztpraxen).
e) Angaben über eine etwaige Eigenwasserversorgung des Antragstellers.
f) die schriftliche Zustimmung des Grundstückeigentümers zur Herstellung des Hausan- schlusses Hausanschlusses unter gleichzeitiger Anerkennung der Ergänzenden BedingungenBe- stimmungen, wenn der Antragsteller nicht zugleich Grundstückseigentümer ist. Sind im Einzelfall Einzelfalle besondere Vertragsbedingungen aufgestellt worden, hat der Antragsteller sein Einverständnis mit diesen ebenfalls dem Antrag beizufügen.
3. Mit der Unterzeichnung des Antrages erkennt der Anschlussnehmer die jeweils gültigen Ergänzenden Bedingungen Bestimmungen der KDÜ GWK als Vertragsinhalt an. Er verpflichtet ver- pflichtet sich insbeson- dereinsbesondere, erst mit der Ausführung der Installationsarbeiten beginnen be- ginnen zu lassen, wenn durch die KDÜ GWK die Überprüfung des ihr vorgelegten Installationsplanes In- stallationsplanes abgeschlossen ist. Vor der Genehmigung des Anschlusses durch die KDÜ GWK kommt der Anschlussvertrag Anschluss- vertrag nicht zustande.
4. Eine Änderung des Bauplanes, die auch eine Änderung des zu verlegenden Hausan- schlusses Hausanschlusses erfordert, ist der KDÜ GWK unverzüglich mitzuteilen. Bereits entstandene und aufgrund der Änderung unnütze Aufwendungen der KDÜ GWK hat der Antragsteller zu erstatten.
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Samples: Versorgungsvertrag