Common use of Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel Clause in Contracts

Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel. 12.1. Die Vertragsparteien vereinbaren für Verträge, denen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Vermieterin zu Grunde liegen, das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 12.2. Erfüllungsort für alle Leistungen aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist der Geschäftshauptsitz der Vermieterin. 12.3. Ist der Mieter nicht Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, sondern Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen, so ist ausschließlich für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten der Gerichtsstand des Geschäftssitz der Vermieterin. Die Vermieterin kann aber auch das für den Mieter zuständige Gericht anrufen. Das gilt auch für Urkunds- und Scheckprozesse. 12.4. Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so gilt die Regelung als vereinbart, die dem mit der wirksamen Bestimmung beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.

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Samples: Mietbedingungen

Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel. 12.19.1. Die Vertragsparteien vereinbaren für Verträge, denen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Vermieterin des Verkäufers zu Grunde liegen, das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 12.29.2. Erfüllungsort für alle Leistungen aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist der Geschäftshauptsitz der VermieterinHauptgeschäftssitz (Berlin) des Verkäufers. 12.39.3. Ist der Mieter Käufer nicht Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, sondern Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich- öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist ausschließlich für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten der Gerichtsstand des Geschäftssitz der VermieterinHauptgeschäftssitz (Berlin) des Verkäufers. Die Vermieterin Der Verkäufer kann aber auch das für den Mieter Käufer zuständige Gericht anrufen. Das gilt auch für Urkunds- und Scheckprozesse. 12.49.4. Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so gilt die Regelung als vereinbart, die dem mit der wirksamen Bestimmung beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen / Verkauf

Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel. 12.117.1. Die Vertragsparteien vereinbaren für Verträge, denen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Für die Rechtsbeziehung zwischen Xxxxx Xxxxx und dem Kunden gilt das deutsche Recht ohne die Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Vermieterin zu Grunde liegen, Kunde Verbraucher kann auch das Recht der Bundesrepublik Deutschlandam Wohnsitz des Kunden anwendbar sein, sofern es sich um zwingende Bestimmungen handelt. 12.217.2. Erfüllungsort Ist der Kunde Kaufmann, so liegt die Zuständigkeit für alle Leistungen aus oder Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung bei dem Vertrag ist der Geschäftshauptsitz der Vermieterinfür den Ort des Sitzes von Xxxxx Xxxxx (Jonny Fresh AT GmbH, Xxxxxxxxxx 0X, 0000 Xxxx) sachlich und örtlich zuständigem Gericht. 12.317.3. Ist Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, eine nicht vorhergesehene Xxxxx aufweisen oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Wirksamkeit der Mieter nicht Verbraucher Geschäftsbedingungen im Sinne des § 13 BGB, sondern Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts Übrigen nicht berührt. Anstelle unwirksamer oder ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen, so ist ausschließlich für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten der Gerichtsstand des Geschäftssitz der Vermieterin. Die Vermieterin kann aber auch das für den Mieter zuständige Gericht anrufen. Das gilt auch für Urkunds- und Scheckprozessefehlender Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen. 12.4. Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so gilt die Regelung als vereinbart, die dem mit der wirksamen Bestimmung beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel. 12.19.1. Die Vertragsparteien vereinbaren Für die Rechtsbeziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss 6.8. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind, sofern in dieser Ziffer des UN-Kaufrechts. nicht abweichend geregelt, Verschleißteile wie Dichtungen, Ionenaustau- 9.2. Sofern der Käufer Kaufmann ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für Verträgescherharze, denen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Vermieterin zu Grunde liegenMembranen usw. und Schäden, das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 12.2. Erfüllungsort für alle Leistungen aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist der Geschäftshauptsitz der Vermieterin. 12.3. Ist der Mieter nicht Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, sondern Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen, so ist ausschließlich für die durch elektrische Über- alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen ergeben- spannung, Frost oder durch unsachgemäße Behandlung, Bedienung und den Streitigkeiten München. Wir sind berechtigt, Ansprüche gegen den Wartung, insbesondere abweichend von der Gerichtsstand Betriebsanleitung, entstan- Käufer auch am Sitz des Geschäftssitz der VermieterinKäufers geltend zu machen. Die Vermieterin kann aber den sind. Unsere Haftung ist auch das ausgeschlossen für den Mieter zuständige Gericht anrufenSchäden, die 10. Das gilt auch für Urkunds- STREITBEILEGUNG Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeile- durch die Verwendung von ungeeigneten Dosierlösungen oder Chemika- gungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit lien entstanden sind. Es liegt im Verantwortungsbereich des Käufers, noch verpflichtet. sicherzustellen, dass ausschließlich geeignete Dosierlösungen und ScheckprozesseChe- mikalien verwendet werden. 12.46.9. Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so gilt die Regelung als vereinbartLeistungen, die dem mit nicht der wirksamen Bestimmung beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt. Die Wirksamkeit Mängelbeseitigung im Rahmen der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.Gewähr- Stand: 05/2022

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel. 12.117.1. Die Vertragsparteien vereinbaren für Verträge, denen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Für die Rechtsbeziehung zwischen Xxxxx Xxxxx und dem Kunden gilt das deutsche Recht ohne die Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Vermieterin zu Grunde liegen, Kunde Verbraucher kann auch das Recht der Bundesrepublik Deutschlandam Wohnsitz des Kunden anwendbar sein, sofern es sich um zwingende Bestimmungen handelt. 12.217.2. Erfüllungsort Ist der Kunde Kaufmann, so liegt die Zuständigkeit für alle Leistungen aus oder Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung bei dem Vertrag ist der Geschäftshauptsitz der Vermieterinfür den Ort des Sitzes von Xxxxx Xxxxx (Jonny Fresh GmbH, Xxxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx) sachlich und örtlich zuständigem Gericht. 12.317.3. Ist Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, eine nicht vorhergesehene Xxxxx aufweisen oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Wirksamkeit der Mieter nicht Verbraucher Geschäftsbedingungen im Sinne des § 13 BGB, sondern Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts Übrigen nicht berührt. Anstelle unwirksamer oder ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen, so ist ausschließlich für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten der Gerichtsstand des Geschäftssitz der Vermieterin. Die Vermieterin kann aber auch das für den Mieter zuständige Gericht anrufen. Das gilt auch für Urkunds- und Scheckprozessefehlender Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen. 12.4. Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so gilt die Regelung als vereinbart, die dem mit der wirksamen Bestimmung beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel. 12.113.1 Für alle gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen, ist ausschließli- cher Gerichtsstand der Geschäftssitz von Xxxxxxx "Emsdetten". Die Vertragsparteien vereinbaren für VerträgeXxxxxxx ist jedoch berechtigt, denen den Kunden auch vor dessen Wohn- sitzgericht zu verklagen. 13.2 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz von Xxxxxxx "Emsdetten" Erfüllungsort. 13.3 Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Vermieterin zu Grunde liegen, und die gesamten Rechtsbe- ziehungen zwischen Xxxxxxx und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11.04.1980 über Verträge über den Internationalen Warenkauf, BGBl. 1989 II, S. 588, ber. 1990 II, S. 1699) Ist ausgeschlossen. 12.2. Erfüllungsort für alle Leistungen aus 13.4 Im Falle der Unwirksamkeit einer oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist der Geschäftshauptsitz der Vermieterin. 12.3. Ist der Mieter nicht Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, sondern Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen, so ist ausschließlich für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten der Gerichtsstand des Geschäftssitz der Vermieterin. Die Vermieterin kann aber auch das für den Mieter zuständige Gericht anrufen. Das gilt auch für Urkunds- und Scheckprozesse. 12.4. Sollte mehrerer Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen werden die Vertragspartner eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werdenunwirksamen Regelung wirtschaftlich möglichst nahe kommende, so gilt die Regelung als vereinbart, die dem mit der wirksamen Bestimmung beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührtrechtswirksame Ersatzregelung treffen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen