Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Vertragssprache. Für die Geschäftsbeziehung mit der Ikano Bank gilt deutsches Recht. Maßgebliche Sprache für dieses Vertragsverhältnis und die Kommunikation mit dem Kunden ist Deutsch.
Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Vertragssprache. 8.1 Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
8.2 Handelt der Kunde als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Verkäufers. Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz des Verkäufers ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden können. Der Verkäufer ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Kunden anzurufen.
8.3 Die Vertragssprache ist Deutsch.
Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Vertragssprache a. Für den Dienstleistungsvertrag gilt deutsches Recht.
b. Vertrags- und Verhandlungssprache ist Deutsch.
c. Bei Streitigkeiten hinsichtlich des Dienstleistungsvertrags steht dem Nutzer der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten offen.
Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Vertragssprache. 14.1 Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
14.2 Ist der Kunde Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Verkäufers. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen bleibt hiervon unberührt.
14.3 Die Vertragssprache ist deutsch.
Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Vertragssprache a) Für den Nutzungsvertrag gilt deutsches Recht.
b) Vertrags- und Verhandlungssprache ist Deutsch.
c) Bei Streitigkeiten hinsichtlich dieses Nutzungsvertrags bzw. dieser Nutzungsbedingungen steht dem Nutzer der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten offen.
d) Nebenabreden müssen schriftlich vereinbart werden.
Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Vertragssprache. 10. Applicable Law, Jurisdiction, Contractual Language
10.1 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts, sowie des Internationalen Privatrechts.
10.1 All legal relationships between us and the Purchaser shall be governed exclusively by the laws of the Federal Republic of Germany, excluding all international and supranational legal systems, especially the United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Products (CISG) and the international private law (IPR).
10.2 Der ausschließliche – auch internationale – Gerichtsstand für alle sich aus dem Rechtsverhältnis zwischen uns und dem Käufer unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten wird an unserem Geschäftssitz Apolda begründet. Jedoch können wir den Käufer auch vor den Gerichten seines allgemeinen Gerichtsstandes verklagen.
10.2 The venue for all disputes - including international ones - arising directly or indirectly out of this legal relationship between us and the Purchaser shall be our registered office in Apolda. However, we may also sue the Purchaser before the courts of its place of general jurisdiction.
10.3 Für den Inhalt und das Verständnis dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen ist allein die deutsche Fassung maßgeblich.
Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Vertragssprache a. Für sämtliche Streitigkeiten, die in Zusammenhang mit der Anbahnung, Ausführung oder Abwicklung der Vertragsbeziehung zwischen dōTERRA Europe Marketing GmbH bzw. doTERRA Global Limited und dem Mitglied entstehen, gilt ausschließlich deutsches Recht, sofern nicht zwingende verbraucherschützende Vorschriften des Landes, in dem das Mitglied seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, Vorrang haben. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
b. Gerichtstand und Erfüllungsort ist der Sitz von dōTERRA, wenn das Mitglied Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
c. Die Vertragssprache ist deutsch.
Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Vertragssprache. 1) Für den Dienstleistungsvertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2) Vertrags- und Verhandlungssprache ist Deutsch.
3) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages rechtlich unwirksam sein, so hat dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Vielmehr wird die unwirksame Regelung durch die einschlägige wirksame Regelung ersetzt. Gleiches gilt für etwaige Lücken dieses Vertrages. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.
Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Vertragssprache. 15.1 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Firma KENTAX GmbH und dem Besteller gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien untereinander maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.
15.2 Diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem materiellen deutschen Recht. Die Geltung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) wird ausgeschlossen.
15.3 Gerichtsstand ist das für den Sitz der Firma KENTAX GmbH zuständige Gericht. KENTAX GmbH ist jedoch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers Klage zu erheben.
15.4 Die Vertragssprache ist deutsch oder englisch.
Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Vertragssprache. 1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Kaufrechts. Für den Fall, dass der Kunde Verbraucher ist, gilt dies nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, oder im Inland ohne Gerichtsstand, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz vom bwm. Bwm ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
3. Vertragssprache ist Deutsch.