Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand. Auf diesen Vertrag ist ausschließlich österreichisches Recht, mit Ausnahme der Ver- weisungsnormen des internationalen Privatrechts, anzuwenden. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (UNCITRAL- Kaufrechtsübereinkommen) wird ausgeschlossen. Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht für Handelssachen in Wien.
Appears in 4 contracts
Samples: Vertrag Betreffend Breitbandige Internetzugangslösungen Sowie Voice Over Broadband Only Zur Realisierung Von Geschäftskundenprodukten, Wholesale Standardangebot, Vertrag Betreffend Breitbandige Internetzugangslösungen Sowie Voice Over Broadband Only Zur Realisierung Von Geschäftskundenprodukten