Art und Umfang der Leistungen. (§ 1) 1.1 Die vereinbarten Preise enthalten auch die Kosten für Verpackung, Aufladen, Beförderung bis zur Anlieferungs- oder Annahmestelle. Der Auftragnehmer hat Packstoffe zurückzunehmen und auf seine Kosten zu beseitigen. Etwaige Patentgebühren und Lizenzvergütungen sind durch den Preis für die Leistung abgegolten. 1.2 Der Auftragnehmer hat die im Einzelabruf geforderten Leistungen fristgemäß auszuführen.
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Samples: Rahmenvertrag
Art und Umfang der Leistungen. (§ 1)
1.1 ) Die vereinbarten Preise enthalten auch die Kosten für Verpackung, Aufladen, Beförderung bis zur Anlieferungs- oder AnnahmestelleAnnahmestelle und Abladen, wenn in der Leistungsbeschreibung nicht anderes angegeben ist. Der Auftragnehmer hat Packstoffe zurückzunehmen und ggf. auf seine Kosten zu beseitigen. Etwaige Patentgebühren und Lizenzvergütungen sind durch den Preis für die Leistung abgegolten.
1.2 Der Auftragnehmer hat die im Einzelabruf geforderten Leistungen fristgemäß auszuführen.
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Samples: Zusätzliche Allgemeine Vertragsbedingungen Für Lieferleistungen
Art und Umfang der Leistungen. (§ 1)
1.1 Die vereinbarten Preise enthalten auch die Kosten für Verpackung, Aufladen, Beförderung bis zur Anlieferungs- Anliefe- rungs- oder Annahmestelle. Der Auftragnehmer hat Packstoffe zurückzunehmen Annahmestelle und auf seine Kosten zu beseitigen. Abladen, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes angegeben ist.
1.2 Etwaige Patentgebühren und Lizenzvergütungen sind durch den Preis für die Leistung abgegolten.
1.2 1.3 Der Auftragnehmer hat die im Einzelabruf geforderten Leistungen fristgemäß auszuführenPackstoffe zurückzunehmen und ggf. auf seine Kosten zu beseitigen.
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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen Für Die Ausführung Von Leistungen (Vol/B)
Art und Umfang der Leistungen. (§ 1)
1.1 ) Die vereinbarten Preise enthalten auch die Kosten für Verpackung, Aufladen, Beförderung bis zur Anlieferungs- oder AnnahmestelleAnnahmestelle und Abladen, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts ande- res angegeben ist. Der Auftragnehmer hat Packstoffe zurückzunehmen und ggf. auf seine Kosten zu beseitigen. Etwaige Et- waige Patentgebühren und Lizenzvergütungen sind durch den Preis für die Leistung abgegolten.
1.2 Der Auftragnehmer hat die im Einzelabruf geforderten Leistungen fristgemäß auszuführen.
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Samples: Zusätzliche Vertragsbedingungen Für Die Ausführung Von Leistungen