Arztzeugnis. Es obliegt dem Arbeitnehmer nachzuweisen, dass er ohne sein Ver- schulden und aus Gründen, die in seiner Person liegen, an der Ar- beitsleistung verhindert ist. Ein ärztliches Zeugnis wird üblicherweise vom dritten Abwesenheitstag an verlangt (es kann aber auch schon früher angefordert werden, insbesondere wenn eine Erwerbsausfall- versicherung vom ersten Tag besteht, oder bei Verdacht auf Miss- brauch).
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Arztzeugnis. Es obliegt dem Arbeitnehmer nachzuweisen, dass er ohne sein Ver- schulden und aus Gründen, die in seiner Person liegen, an der Ar- beitsleistung verhindert ist. Ein ärztliches Zeugnis wird üblicherweise vom dritten Abwesenheitstag an verlangt (es verlangt. Es kann aber auch schon früher angefordert werden, insbesondere wenn eine Erwerbsausfall- versicherung vom ersten Tag besteht, oder bei Verdacht auf Miss- brauch).
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Arztzeugnis. Es obliegt dem Arbeitnehmer nachzuweisen, dass er ohne sein Ver- schulden Verschulden und aus Gründen, die in seiner Person Per- son liegen, an der Ar- beitsleistung Arbeitsleistung verhindert ist. Ein ärztliches Zeugnis wird üblicherweise vom dritten Abwesenheitstag Abwesen- heitstag an verlangt (es kann aber auch schon früher angefordert werden, insbesondere wenn eine Erwerbsausfall- versicherung Erwerbsaus- fallversicherung vom ersten Tag besteht, oder bei Verdacht auf Miss- brauchMissbrauch).
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag
Arztzeugnis. Es obliegt dem Arbeitnehmer nachzuweisen, dass er ohne sein Ver- schulden Verschulden und aus Gründen, die in seiner Person Per- son liegen, an der Ar- beitsleistung Arbeitsleistung verhindert ist. Ein ärztliches Zeugnis wird üblicherweise vom dritten Abwesenheitstag Abwesen- heitstag an verlangt (es verlangt. Es kann aber auch schon früher angefordert werden, insbesondere wenn eine Erwerbsausfall- versicherung Erwerbsaus- fallversicherung vom ersten Tag besteht, oder bei Verdacht auf Miss- brauch)Missbrauch.
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