Außergerichtliches Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren. Unser Versicherungsunternehmen ist Mitglied im Verein Versicherungsombudsmann e. V. Wir haben uns verpflichtet, an diesem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Sie können deshalb das kostenlose, außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch nehmen, sofern Sie einmal mit uns nicht zufrieden sein sollten. Die Kontaktdaten lauten: Versicherungsombudsmann e. V. Xxxxxxxx 000000, 00000 Xxxxxx Tel.: 0000 0000000 Fax: 0000 0000000 xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx E-Mail: xxxxxxxxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx Der Versicherungsombudsmann ist für folgende Beschwerden u. a. nicht zuständig: – Der Beschwerdewert übersteigt 100.000 EUR. – Es sind bereits Verfahren/Beschwerden vor einem Gericht, Schiedsgericht, dem Versicherungsombudsmann selbst oder anderen Streitschlichtungseinrichtungen oder der Versicherungsaufsichtsbehörde anhängig. Bei einem Beschwerdewert bis zu 10.000 EUR ist eine Entscheidung des Ombudsmanns für uns als Mitglied im Verein Versicherungsombudsmann e.V. bindend. Für den Beschwerdeführer ist die Entscheidung nicht bindend. Ihre Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten bleibt hiervon unberührt. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx.
Außergerichtliches Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren. Der erste Schritt im Falle einer etwaigen Unzufriedenheit sollte immer die Beschwer- de bei der Bank selbst sein. Deshalb ist es empfehlenswert, zunächst eine schriftliche Entscheidung der Bank einzuholen, bevor Sie weitere Schritte unternehmen. Daneben können Sie sich auch beim Ombudsmann beschweren, den Sie über die Kundenbe- schwerdestelle des BVR, Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenban- ken e. V. (xxx.xxx.xx), erreichen. Wenn Sie sich beschweren möchten, richten Sie Ihre Beschwerde schriftlich unter kurzer Schilde- rung des Sachverhalts und Beifügung von Kopien aller erforderlichen Unterlagen an die Kundenbeschwerdestelle des Bundes- verbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V. · BVR, Schellingstra- ße 4, 00000 Xxxxxx. Falls Ihr Darlehensgeber ein Versicherungs- unternehmen ist, können Sie sich auch schriftlich unter kurzer Schilderung des Sachverhalts nebst Beifügung von Unter- lagen direkt an das Versicherungsunter- nehmen oder an die Deutsche Bundes- bank, Schlichtungsstelle, Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt am Main, oder an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs- aufsicht (BaFin), Graurheindorfer Stra- ße 108, 53117 Bonn oder an den Versiche- rungsombudsmann e. V., Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 Xxxxxx, Tel.: 00 00-0 00 00 00; Fax: 00 00-0 00 00 00, www.versicherungsom- xxxxxxxx.xx wenden. Für den Fall, dass Ihr Darlehensgeber eine private Bausparkasse ist, wenden Sie sich bitte zunächst an die Bausparkasse. Sollte es auf diesem Wege zu keiner Einigung kom- men, steht Ihnen das Ombudsverfahren der privaten Bausparkassen zur Verfügung. Das Ombudsverfahren der privaten Bausparkas- sen dient der außergerichtlichen Beilegung von rechtlichen Meinungsverschiedenheiten zwischen privaten Bausparkassen und ih- ren Kunden. Beschwerden sind unter kurzer Schilderung des Sachverhalts und Beifügung von Kopien aller relevanten Unterlagen an die Kundenbeschwerdestelle des Verbands der Privaten Bauparkassen zu richten. Die Kundenbeschwerdestelle des Verbands der Privaten Bausparkassen erreichen Sie wie folgt: Verband der Privaten Bauspar- kassen e. V., Kundenbeschwerdestelle, Post- fach 30 30 79, 10730 Berlin, E-Mail: info@ xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxxxx.xx. Weitere Informationen zum Ombudsverfahren der privaten Bausparkassen (sowie die Verfah- rensordnung) finden Sie unter www.schlich- xxxxxxxxxxx-xxxxxxxxx.xx.
Außergerichtliches Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren. Für außergerichtliche Beschwerden steht Ihnen das Beschwerdeverfahren über den Ombudsmann (www.pkv- xxxxxxxxxx.xx) offen. Die AnschriL lautet: Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung Xxxxxxxx 000000 00000 Xxxxxx Unser Unternehmen ist Mitglied in diesem Verband. Sie können daher das kostenlose und außergerichtliche Streit- schlichtungsverfahren in Anspruch nehmen. Auf Wunsch senden wir Ihnen gerne die Verfahrensordnung zu. Die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt hiervon unberührt. Ferner stellt die Europäische Kommission unter xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ eine Plattform zur Online- Streitbeilegung (OS) bereit. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen.
Außergerichtliches Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren. Unser Unternehmen ist Mitglied im Verein Versicherungsombudsmann e. V.. Sie können damit das kostenlose, außergerichtliche Streitschlich- tungsverfahren in Anspruch nehmen. Die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt hiervon unberührt. Den Ombudsmann der Versicherungen erreichen Sie wie folgt: OMBUDSMANN Private Kranken- und Pflegeversicherung Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 Xxxxxx, Telefon 0000 0 00 00 00*, Fax 000 00000000 xxx.xxx-xxxxxxxxxx.xx *kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen. Von der Inanspruchnahme des kostenlosen außergerichtlichen Streit- schlichtungsverfahren unberührt bleibt die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten.
Außergerichtliches Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren. Sie haben Zugang zu einem außergerichtlichen Streitschlichtungs verfahren bei der Verbraucherschlichtungsstelle Versicherungsombudsmann e.V. Sitz: Xxxxxxxxx Xxxxxx 000 00000 Xxxxxx Anschrift: Xxxxxxxx 00 00 00 00000 Xxxxxx EMail: xxxxxxxxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx Internet: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx sofern Sie Verbraucher sind und nicht gleichzeitig in derselben Sache ein Verfahren bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsauf sicht oder vor Gericht anhängig ist. Zur Teilnahme an diesem Ver fahren sind wir verpflichtet. Als Versicherer ist für uns eine Entscheidung des Versicherungsom budsmanns bis zu einem Beschwerdewert von 10.000 EUR verbind lich; darüber hinaus darf der Versicherungsombudsmann bis zu ei nem Beschwerdewert von 100.000 EUR eine für beide Seiten un verbindliche Empfehlung abgeben. Ihre Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt unberührt.
Außergerichtliches Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren. Unser Unternehmen ist Mitglied im Verein Versicherungsombudsmann e. V. Sie können damit das kostenlose, außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch nehmen. Den Ombudsmann der Versicherungen erreichen Sie wie folgt: Tel.: 0000 0000000 (kostenfrei) (Falls Ihr Telefondienstanbieter oder der Netzvertrag keine Verbindung zu 0800er-Nummern ermöglicht oder wenn Sie aus dem Ausland anrufen, erreichen Sie ihn kostenpflichtig unter + 49 30 206058-99. Oder im Internet unter xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx.) Fax: 0000 0000000 (kostenfrei) Post: Versicherungsombudsmann e. V., Xxxxxxxxx Xxx. 000, 00000 Xxxxxx E-Mail: xxxxxxxxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx Von der Inanspruchnahme des kostenlosen außergerichtlichen Streitschlichtungsverfahrens unbe- rührt bleibt die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten.
Außergerichtliches Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren. Beschwerden können direkt an das Beschwerdemanagement der Raisin Bank AG, Beschwerdemanagement, Xxxxxxxx 00 – 00, 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx, Telefon: 069 / 75 60 98 – 1; Fax: 069 / 75 60 98 – 104, xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx@xxxxxx.xxxx gerichtet werden. Auch der Kundenservice der Raisin GmbH steht Ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung: Raisin GmbH, Postfach 130207, 13601 Berlin, oder elektronisch unter xxxxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxx.xx. Die Bank nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer privaten Verbraucherschlichtungsstelle teil. Bei Streitigkeiten aus der Anwendung
(a) der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen,
(b) der §§ 491 bis 508, 511 und § 655a bis 655d des Bürgerlichen Gesetzbuchs sowie Artikel 247a § 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche,
(c) der Vorschriften betreffend Zahlungsdiensteverträge in den §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs,
(d) der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 des europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2560/2001 (ABl. L 266 vom 9.10.2009, S. 11), die zuletzt durch Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 (ABl. L 94 vom 30.03.2012, S. 22) geändert worden ist, und
(e) der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Xxxx 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (ABl. L 94 vom 30.03.2012, S. 22), die durch die Verordnung (EU) Nr. 248/2014 (ABl. L 84 vom 20.03.2014, S. 1) geändert worden ist,
(f) der Verordnung (EU 2015/751 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2015 über Interbankenentgelte für kartengebundene Zahlungsvorgänge (Abl. L 123 vom 19.05.2015, S. 1),
(g) der Vorschriften des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes, sowie sie Pflichten von E-Geld-Emittenten oder Zahlungsdienstleistern gegenüber ihren Kunden begründen,
(h) der Vorschriften des Zahlungskontengesetzes, die das Verhältnis zwischen einem Zahlungsdienstleister und einem Verbraucher regeln,
(i) der Vorschriften des Kapitalanlagegesetzbuchs, wenn an der Streitigkeit Verbraucher beteiligt sind, oder
(j) sonstiger Vorschriften im Zusammenhang mit Verträgen, die Bankgeschäfts nach § 1 Absatz 1 Satz 2 des Kreditwesengesetzes oder Finanzdienstleistungen nach § 1 Absatz 1a Satz 2 des Kredit...
Außergerichtliches Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren. Unser Unternehmen ist Mitglied im Verein Versicherungsombuds- mann e. V., Sie können damit das kostenlose, außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch nehmen. Den Ombuds- mann der Versicherungen erreichen Sie wie folgt: Tel.: 00 00-0 00 00 00 (T-Home, 20 ct/Anruf aus dem deutschen Festnetz. Bei Anrufen aus den Mobilfunknetzen können abwei- chende Preise entstehen.) Fax: 00 00-0 00 00 00 Post: Versicherungsombudsmann e. V., Xxxxxxxxx Xxx. 000, 00000 Xxxxxx E-Mail: xxxxxxxxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx Von der Inanspruchnahme des kostenlosen außergerichtlichen Streitschlichtungsverfahrens unberührt bleibt die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten.
Außergerichtliches Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren. Unser Versicherungsunternehmen ist Mitglied im Verein Versicherungsombudsmann e.V.. Sie können deshalb das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch nehmen, sofern Sie einmal nicht mit uns zufrieden sein sollten. Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx x.X. Xxxxxxxx 000000, 00000 Xxxxxx Tel.: 0000 0000000 Fax:0000 0000000 E-Mail: xxxxxxxxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx Der Versicherungsombudsmann ist für folgende Beschwerden u. a. nicht zuständig: – Der Beschwerdewert übersteigt 100.000 Euro, – Es sind bereits Verfahren/Beschwerden vor einem Gericht, Schiedsgericht, dem Versicherungsombudsmann selbst oder anderen Streitschlichtungseinrichtungen oder der Versicherungsaufsichtsbehörde anhängig. Bei einem Beschwerdewert bis zu 10.000 Euro ist eine Entscheidung des Ombudsmanns für uns als Mitglied im Verein Versicherungsombudsmann e.V. bindend. Für den Beschwerdeführer ist die Entscheidung nicht bindend. Ihre Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt hiervon unberührt. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx
Außergerichtliches Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren. Bei Fragen, Problemen oder Beschwerden wenden Sie sich bitte unter Xxxxxx von Name, Anschrift und Versicherungsnummer über einen der unten aufgeführten Wege an uns. Falls eine abschließende Bearbeitung nicht innerhalb von fünf Arbeitstagen möglich ist, erhalten Sie einen Zwischenbescheid. ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung von 1927 V.V.a.G. Beschwerdemanagement Xxxx-Xxxxxxxxxxx-Xxxxx 0 00000 Xxxxxx Telefon: 00000 000-0 Fax: 00000 000-000 E-Mail: xxxxxxxxxx@xxxx-xxxxxxxxxxx.xx Darüber hinaus haben Sie bei Meinungsver- schiedenheiten die Möglichkeit, den unab- hängigen und neutralen Ombudsmann der Privaten Krankenversicherung in Anspruch zu nehmen. Das Verfahren ist für Sie kostenfrei. OMBUDSMANN Private Kranken- und Pflege- versicherung, Xxxxxxxx 000000, 00000 Xxxxxx, Tel.: 0000 0000000 (kostenfrei aus den deut- schen Telefonnetzen), Fax: 000 00000000, Internet: xxx.xxx-xxxxxxxxxx.xx Die Möglichkeit für Sie als Versicherungsneh- mer den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt hiervon unberührt.