Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht Musterklauseln

Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht. Das Recht, Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, steht dem Besteller nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Besteller ist auch insoweit ausgeschlossen, als die Gegenansprüche nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht. 4.1 Gegen unsere Zahlungsansprüche kann der Besteller nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.
Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht. Gegenüber unseren Forderungen kann der KUNDE nur aufrechnen oder ein Zurückbehal- tungsrecht geltend machen, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig Zu den Fällen höherer Gewalt zählen auch Krankheits- oder Infektionsausbrüche, Epide- mien, Pandemien sowie jedes Ereignis und/oder jede Verkettung von Umständen, die direkt oder indirekt durch die COVID-19-Pandemie verursacht werden, und die die Leistungsfähigkeit einer Partei behindern oder verzögern. Ist ein Leistungstermin und/oder eine Leistungsfrist verbindlich vereinbart und wird auf Grund von Ereignissen nach § 13.1 und/oder § 13.3 der vereinbarte Leistungstermin oder die vereinbarte Leistungsfrist überschritten, so ist die andere Partei berechtigt, nach frucht- losem Verstreichen einer angemessenen Nachfrist den Vertrag fristlos zu kündigen. Weiter- gehende Ansprüche dieser Partei, insbesondere solche auf Schadenersatz, sind in diesem Fall ausgeschlossen. Vorstehende Regelung (§ 13.4) gilt entsprechend, wenn aus den in § 13.1 und/oder 13.3 genannten Gründen auch ohne vertragliche Vereinbarung eines festen Leistungstermins und/oder einer festen Leistungsfrist der anderen Partei ein weiteres Festhalten am Vertrag objektiv unzumutbar ist. festgestellt ist. 13.6 Schadenersatzansprüche gegen die von der höheren Gewalt betroffene Partei sind ausge- Wir sind berechtigt, in begründeten Fällen, insbesondere bei wiederholtem Zahlungsver- zug, oder bei schlechter bzw. unklarer Bonität des KUNDEN, Barzahlung, Vorauszahlungen schlossen, soweit sie nach den vorstehenden Absätzen von ihrer Leistungspflicht befreit ist.
Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht. 23.1. Gegen Forderungen der ACP kann der Kunde nur mit sol- chen Gegenforderungen aufrechnen, die unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind.
Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht. 20.1. Gegen Forderungen der SWS kann der Kunde nur mit solchen Gegenforderungen aufrechnen, die unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind.
Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht. Dem Besteller steht ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungs-recht gegen unsere fälligen Ansprüche wegen eigener Gegen-forderungen nur im Umfang von rechtskräftig festgestellten oder schriftlich anerkannten Forderungen zu.
Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht. Die Aufrechnung gegen Ansprüche von XxxxXxxx.Xxxxxxx ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Gleiches gilt für die Wahrnehmung eines Zurückbehaltungsrechtes bei Verpflichtungen gegenüber XxxxXxxx.Xxxxxxx.
Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht. Es kann nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufgerechnet werden. Noch ausstehende Gutschriften berechtigen den Kunden nicht, Zahlungen zurückzuhalten. Der Kunde ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht. Dem Auftraggeber steht die Aufrechnung mit eigenen Forderungen bzw. ein Zurückbehal- tungsrecht nur zu, sofern die Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht. Der Käufer kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zur Ausübung eines Zu- rückbehaltungsrechts ist der Käufer nur berechtigt, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Einzelliefervertrag beruht.