Aufrechnung, Zurückbehaltung. Gegenüber Ansprüchen aus dem Vertrag und damit zusammenhängenden außervertraglichen Ansprüchen ist eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur zulässig, wenn der fällige Gegenanspruch unbestritten, entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt ist, es sei denn, beim Auftraggeber handelt es sich um einen Verbraucher.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Aufrechnung, Zurückbehaltung. Gegenüber Ansprüchen aus dem Vertrag und damit zusammenhängenden außervertraglichen außerver- traglichen Ansprüchen ist eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur zulässig, wenn der fällige Gegenanspruch unbestritten, entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt festge- stellt ist, es sei denn, beim Auftraggeber handelt es sich um einen Verbraucher.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Kranarbeiten Und Transporte
Aufrechnung, Zurückbehaltung. Gegenüber Ansprüchen aus dem Vertrag und damit zusammenhängenden außervertraglichen Ansprüchen Ansprü- chen ist eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur zulässig, wenn der fällige Gegenanspruch unbestrittenunbe- stritten, entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt fest- gestellt ist, es sei denn, beim Auftraggeber handelt es sich um einen Verbraucher.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Aufrechnung, Zurückbehaltung. Gegenüber Ansprüchen aus dem Vertrag und damit zusammenhängenden außervertraglichen Ansprüchen ist eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur zulässig, wenn der fällige Gegenanspruch unbestritten, entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt festge- stellt ist, es sei denn, beim Auftraggeber handelt es sich um einen Verbraucher.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Aufrechnung, Zurückbehaltung. Gegenüber Ansprüchen aus dem Vertrag und damit zusammenhängenden außervertraglichen Ansprüchen ist eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur zulässig, wenn der fällige Gegenanspruch unbestritten, entscheidungsreif oder rechtskräftig rechtskräGig festgestellt ist, es sei denn, beim Auftraggeber AuGraggeber handelt es sich um einen Verbraucher.
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Samples: Kran Und Transportleistungen