Auftragsabwicklung. 2.1. Lieferung und Leistung des Lieferanten müssen dem Stand der Technik und von der SAZ vorgelegten Mustern, Modellen und sonstigen Vorlagen entsprechen. 2.2. Vereinbarte Liefertermine sind verbindlich. Fristen wegen ihrer Nichteinhaltung kann die SAZ so bemessen, dass die SAZ den Auftrag noch anderweitig vergeben und Anschlusstermine einhalten kann. Besteht Grund zur Annahme, dass der Lieferant eine derartige Frist nicht einhalten wird, ist die SAZ berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen. 2.3. Der Lieferant hat die von ihm zu erbringenden Lieferungen und Leistungen auf seine Kosten und Gefahr an die von der SAZ angegebene Lieferanschrift – sonst am Sitz der SAZ – zu übermitteln. 2.4. Kostenvoranschläge des Lieferanten sind verbindlich. 2.5. Die Abnahme erfolgt, wenn keine förmliche Abnahme durchgeführt wird, mit Ingebrauchnahme des Werkes, spätestens mit Ablauf von einer Woche nach Ablieferung, wenn sie bis dahin nicht abgelehnt wird. 2.6. Auch wenn eine Mängelrüge unverzüglich vorzunehmen ist, erfolgt sie rechtzeitig, wenn die Anzeige innerhalb einer Woche nach Ablieferung an den Lieferanten abgesandt wird. 2.7. Soweit zur Geltendmachung von Erfüllungs-, Nacherfüllungs-, Mängelbeseitigungs- oder sonstigen Ansprüchen dem Lieferanten eine Frist zu setzen ist, kann die SAZ diese so bemessen, dass die SAZ den Auftrag bei Nichteinhaltung der Frist noch anderweitig vergeben und Anschlusstermine einhalten kann. 2.8. Fotorechte an Fotos, die nicht vom Lieferanten durch eigene Fotografen hergestellt werden, insbesondere an Fotos von Bildagenturen und Bilddatenbanken, werden allein und unmittelbar von der SAZ erworben. Der Lieferant ist ohne ausdrückliche Freigabe der SAZ nicht bevollmächtigt, im Namen und/oder auf Rechnung der SAZ Produktionsaufträge zu vergeben oder Fotorechte einzukaufen. 2.9. Der Lieferant steht dafür ein, dass die Verwendung seiner Leistungen Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Persönlichkeits- oder Markenrechte nicht verletzt. Auf unser Verlangen hat er geeignete Nachweise vorzulegen. 2.10. Arbeitsunterlagen oder andere Gegenstände, die der Lieferant von uns oder Dritten zur Durchführung des Auftrags erhält, sind von ihm zu verwahren und auf Verlangen auf seine Kosten und Gefahr der SAZ zu übermitteln. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nicht.
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Auftragsabwicklung. 2.1. Lieferung 2.1 Creditreform macht gegenüber dem Schuldner die Hauptforderung und Leistung als Nebenforderungen Xxxxxx und Mahnspesen des Lieferanten müssen dem Stand der Technik und von der SAZ vorgelegten MusternKunden sowie Inkasso-, Modellen und sonstigen Vorlagen entsprechenRechtsanwalts-, Gerichts-, Gerichtsvollzieherkosten, Registergebühren u. a. als dessen Verzugsschaden geltend.
2.22.2 Creditreform wird als registrierter Rechtsdienstleister die Einziehung der Forderung sachgerecht und unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und nach pflichtgemäßem eigenen Ermessen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns durchführen; dabei wird es die berufsrechtlichen Richtlinien des Bundesverbandes Deutscher Inkasso Unternehmen e.V., insbesondere den Code of Conduct für das Forderungsmanagement, beachten.
2.3 Creditreform wird im Rahmen der Maßnahmen zur Forderungseinziehung auf schriftlichem sowie nach eigenem Ermessen auf telefonischem oder elektronischem Weg mit dem Schuldner Kontakt aufnehmen sowie Besuche bei ihm vor Ort (nach besonderer Absprache und gegen gesonderte Honorierung) einsetzen, erforderliche Ermittlungen durchführen, Zahlungsvereinbarungen schließen, das gerichtliche Mahnverfahren durchführen und unter Berücksichtigung von wirtschaftlichen Aspekten auch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen veranlassen. Vereinbarte Liefertermine sind verbindlich. Fristen wegen ihrer Nichteinhaltung kann Wünscht der Kunde ausdrücklich Maßnahmen, die SAZ so bemessenaus Sicht von Creditreform keinen Erfolg versprechen, dass hat Creditreform das Recht, dem Kunden die SAZ daraus entstehenden Kosten unabhängig von den Auftrag noch anderweitig vergeben und Anschlusstermine einhalten kann. Besteht Grund zur Annahme, dass der Lieferant eine derartige Frist nicht einhalten wird, vereinbarten Inkassokonditionen gesondert in Rechnung zu stellen.
2.4 Creditreform ist die SAZ berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten Zahlungsvereinbarungen zu treffen und Schadensersatz Stundungen zu verlangen.
2.3. Der Lieferant hat gewähren, soweit die von ihm zu erbringenden Lieferungen und Leistungen auf seine Kosten und Gefahr an die von der SAZ angegebene Lieferanschrift – sonst am Sitz der SAZ – zu übermitteln.
2.4. Kostenvoranschläge des Lieferanten sind verbindlich.
2.5. Die Abnahme erfolgt, wenn keine förmliche Abnahme durchgeführt wird, mit Ingebrauchnahme des Werkes, spätestens mit Ablauf von einer Woche nach Ablieferung, wenn sie bis dahin nicht abgelehnt wird.
2.6. Auch wenn eine Mängelrüge unverzüglich vorzunehmen ist, erfolgt sie rechtzeitig, wenn die Anzeige Forderung im Creditreform Mahnverfahren maximal innerhalb einer Woche nach Ablieferung an den Lieferanten abgesandt wird.
2.7. Soweit zur Geltendmachung von Erfüllungs-, Nacherfüllungs-, Mängelbeseitigungs- oder sonstigen Ansprüchen dem Lieferanten eine Frist zu setzen ist, kann die SAZ diese so bemessen, dass die SAZ den Auftrag bei Nichteinhaltung der Frist noch anderweitig vergeben und Anschlusstermine einhalten kann.
2.8. Fotorechte an Fotos, die nicht vom Lieferanten durch eigene Fotografen hergestellt werden, insbesondere an Fotos von Bildagenturen und Bilddatenbanken, werden allein und unmittelbar von der SAZ erworben. Der Lieferant ist ohne ausdrückliche Freigabe der SAZ nicht bevollmächtigteines Jahres, im Namen und/oder Überwachungsverfahren maximal innerhalb von drei Jahren ausgeglichen werden soll. Hierüber hinausgehende Stundungsvereinbarungen bedürfen der Zustimmung des Kunden. Creditreform ist weiterhin nach Maßgabe einer mit dem Kunden getroffenen Absprache berechtigt, zur Erzielung eines Inkassoerfolges dem Schuldner Nachlässe auf Rechnung die Forderung zu gewähren. Grundsätzlich gilt, dass derartige Vergleichsangebote nur dann mit dem Schuldner besprochen werden, wenn über diesen Informationen vorliegen, die einen Nachlass rechtfertigen (z. B. Eintragungen in die Schuldnerverzeichnisse wie die Abgabe bzw. Nichtabgabe der SAZ Produktionsaufträge zu vergeben oder Fotorechte einzukaufenVermögensauskunft, das Vorliegen von Inkassomerkmalen bei Creditreform, Sozialhilfebescheid o. ä.) und eine (gerichtliche) Beitreibung keinen kurzfristigen Erfolg verspricht.
2.92.5 Sofern aus rechtlicher oder wirtschaftlicher Sicht die Einstellung eines Inkassoverfahrens geboten erscheint, ist Creditreform berechtigt, diese Entscheidung mit entsprechender Begründung zu treffen. Das Creditreform Mahnverfahren endet nach der ersten fruchtlosen Vollstreckungshandlung oder mit der Titulierung, wenn erkennbar ist, dass Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Schuldner erfolglos verlaufen. Die titulierte Forderung kann im Creditreform Überwachungsverfahren weiterbearbeitet werden. Der Lieferant steht dafür einKunde kann Creditreform in diesem Fall jedoch anweisen, dennoch weitere Maßnahmen (auf sein Kostenrisiko) einzuleiten. Die daraus entstehenden Kosten werden unabhängig von den vereinbarten Inkassokonditionen dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.
2.6 Stehen gerichtliche Maßnahmen an, die Creditreform aus rechtlichen Gründen nicht selbst durchführen darf, vermittelt Creditreform den Auftrag an einen Vertragsanwalt und gibt die Forderung an diesen ab, soweit der Kunde bei Auftragserteilung keinen Rechtsanwalt bestimmt hat. Hat der Kunde gegenüber Creditreform einen Rechtsanwalt bestimmt, gibt Creditreform die Forderung an diesen ab. Ein Mandatsverhältnis kommt direkt zwischen dem Kunden und dem gemäß dem vorstehenden Absatz beauftragten Rechtsanwalt zustande. Der Kunde erteilt dem Rechtsanwalt Vollmacht einschließlich Unter und Geldempfangsvollmacht. Der Kunde ermächtigt den Rechtsanwalt, die Korrespondenz, das Berichtswesen und die Abrechnung grundsätzlich über Creditreform vorzunehmen. Der Rechtsanwalt wird die Forderungssache nach Durchführung der gerichtlichen Maßnahmen zur weiteren Einziehung an Creditreform zurückgeben. Die Vergütung des Rechtsanwalts einschließlich Auslagenerstattung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Sofern sie nicht vom Schuldner beigetrieben werden kann, ist sie vom Kunden zu tragen.
2.7 Der Kunde verpflichtet sich, nach Übergabe der Mandate an Creditreform zur Vermeidung einer Parallelbearbeitung nicht mehr über die Forderung zu verfügen oder mit dem Schuldner in Verhandlungen einzutreten oder gegen ihn – unmittelbar oder mittelbar durch Dritte – vorzugehen. Soweit derartige Handlungen im Einzelfall erforderlich sind, stimmt der Kunde diese zuvor mit Creditreform ab. Wenn der Schuldner direkt Kontakt mit dem Kunden aufnimmt, verweist dieser den Schuldner an Creditreform. Der Schriftwechsel mit dem Schuldner ist im Interesse einer einheitlichen Forderungsbeitreibung ausschließlich über Creditreform zu führen.
2.8 Der Kunde wird Creditreform fristgerecht auf Anforderung die Forderung betreffende Unterlagen wie Auftrag, Leistungsnachweis, Korrespondenz u. a. sowie die für die Geltendmachung der Forderung erforderlichen Informationen und Stellungnahmen übermitteln und Creditreform bei der Geltendmachung der Forderung umfassend unterstützen. Der Kunde ist berechtigt, Zahlungen des Schuldners entgegenzunehmen.
2.9 Der Kunde wird Creditreform über Zahlungen des Schuldners, die Forderung betreffende Korrespondenz und weitere Vorkommnisse wie zum Beispiel Warenretouren o. a. sofort informieren.
2.10 Creditreform wird dem Kunden Sachstandsberichte sowie sonstige Auswertungen nach Absprache in angemessenem Umfang erteilen. Form, Inhalt und Zeitpunkt der Berichte werden von Creditreform und dem Kunden gesondert festgelegt.
2.11 Erfolgen auf wiederholte Anfragen von Creditreform in einem angemessenen Zeitraum keine Stellungnahmen bzw. Weisungen des Kunden, kann Creditreform den Auftrag abschließen und die entstandenen Kosten berechnen.
2.12 Dem Kunden ist bekannt, dass im Falle einer Insolvenz des Schuldners die Verwendung seiner Leistungen Rechte Dritterim Rahmen der Forderungseinziehung geleisteten Zahlungen des Schuldners vom Insolvenzverwalter auf Grund der Regelungen der Insolvenzordnung bis zu 4 Jahre rückwirkend angefochten werden können. Im Falle einer erfolgreichen Anfechtung kann der Kunde verpflichtet sein, vom Schuldner geleistete Beträge an den Insolvenzverwalter zurückzuerstatten. Creditreform übernimmt keine Verantwortung dafür, ob beim Schuldner eingezogene Forderungen der späteren Anfechtung durch den Insolvenzverwalter unterliegen. Auch im Falle der Rückerstattung vereinnahmter Beträge an den Insolvenzverwalter ist Creditreform berechtigt, bereits vereinnahmte Vergütungsbestandteile, insbesondere Urheber-die Erfolgsprovision, Persönlichkeits- oder Markenrechte nicht verletztzu Lasten des Kunden weiterhin einzubehalten bzw. Auf unser Verlangen hat er geeignete Nachweise vorzulegendem Kunden die vom Schuldner gezahlten und an den Insolvenzverwalter auszukehrenden Vergütungsbestandteile zu belasten.
2.10. Arbeitsunterlagen oder andere Gegenstände, die der Lieferant von uns oder Dritten zur Durchführung des Auftrags erhält, sind von ihm zu verwahren und auf Verlangen auf seine Kosten und Gefahr der SAZ zu übermitteln. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nicht.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Auftragsabwicklung. 2.1. Lieferung Creditreform macht gegenüber dem Schuldner die Hauptforderung und Leistung als Nebenforderungen Zinsen und Mahnkosten des Lieferanten müssen dem Stand der Technik und von der SAZ vorgelegten MusternKunden sowie Inkasso-, Modellen und sonstigen Vorlagen entsprechenRechtsanwalts-, Gerichts-, Gerichtsvollzieherkosten, Registergebühren u. a. als dessen Verzugs schaden geltend.
2.2. Vereinbarte Liefertermine sind verbindlich. Fristen wegen ihrer Nichteinhaltung kann Creditreform wird als registrierter Dienstleister die SAZ so bemessenEinziehung der Forderung sachgerecht und unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und nach pflichtgemäßem eigenen Ermessen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns durchführen; dabei wird es die berufsrechtlichen Richtlinien des Bundesverbandes Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V., dass die SAZ insbesondere den Auftrag noch anderweitig vergeben und Anschlusstermine einhalten kann. Besteht Grund zur Annahme, dass der Lieferant eine derartige Frist nicht einhalten wird, ist die SAZ berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangenCode of Conduct für das Forderungsmanagement beachten.
2.3. Der Lieferant Creditreform wird im Rahmen der Forderungseinziehung auf schriftlichem sowie nach eigenem Ermessen auf telefonischem oder elektronischem Weg mit dem Schuldner Kontakt aufnehmen sowie Besuche beim Schuldner vor Ort (nach besonderer Absprache und gegen gesonderte Honorierung) einsetzen, erforderliche Ermittlungen durchführen, Zahlungsvereinbarungen schließen, das gerichtliche Mahnverfahren durchführen und unter Berücksichtigung von wirtschaftlichen Aspekten auch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen veranlassen. Wünscht der Kunde ausdrücklich Maßnahmen, die aus Sicht von Creditreform keinen Erfolg versprechen, hat Creditreform das Recht, dem Kunden die daraus entstehenden Kosten, unabhängig von ihm den vereinbarten Inkassokosten gesondert in Rechnung zu erbringenden Lieferungen und Leistungen auf seine Kosten und Gefahr an die von der SAZ angegebene Lieferanschrift – sonst am Sitz der SAZ – zu übermittelnstellen.
2.4. Kostenvoranschläge Creditreform ist berechtigt, Zahlungsvereinbarungen zu treffen und Stundungen zu gewähren, soweit die Forderung im Creditreform Mahnverfahren maximal innerhalb eines Jahres, im Überwachungsverfahren maximal innerhalb von sechs Jahren ausgeglichen werden soll. Hierüber hinausgehende Stundungsvereinbarungen bedürfen der Zustimmung des Lieferanten sind verbindlichKunden. Creditreform ist weiterhin nach Maßgabe einer mit dem Kunden getroffenen Absprache berechtigt, zur Erzielung eines Inkassoerfolges dem Schuldner Nachlässe auf die Forderung zu gewähren. Grundsätzlich gilt, dass derartige Vergleichsangebote nur dann mit dem Schuldner besprochen werden, wenn über diesen Informationen vorliegen, die einen Nachlass rechtfertigen (z.B. Eintragung in die Schuldnerverzeichnisse wie die Abgabe bzw. Nichtabgabe der Vermögensauskunft, das Vorliegen von Inkassomerkmalen, Sozialhilfebescheid o.ä.) und eine (gerichtliche) Beitreibung keinen kurzfristigen Erfolg verspricht.
2.5. Die Abnahme erfolgtSofern aus rechtlicher oder wirtschaftlicher Sicht die Einstellung eines Inkassoverfahrens geboten scheint, ist Creditreform berechtigt, diese Entscheidung mit entsprechender Begründung zu treffen. Das Creditreform-Mahnverfahren endet nach der ersten fruchtlosen Vollstreckung oder mit der Titulierung, wenn keine förmliche Abnahme durchgeführt wirderkennbar ist, mit Ingebrauchnahme des Werkesdass Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Schuldner erfolglos verlaufen. Die titulierte Forderung kann im Creditreform-Überwachungsverfahren weiterbearbeitet werden. Der Kunde kann Creditreform in diesem Fall jedoch anweisen, spätestens mit Ablauf dennoch weitere Maßnahmen (auf sein Kostenrisiko) einzuleiten. Die daraus entstehenden Kosten werden unabhängig von einer Woche nach Ablieferung, wenn sie bis dahin nicht abgelehnt wirdden vereinbarten Inkassokonditionen dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.
2.6. Auch wenn eine Mängelrüge unverzüglich vorzunehmen istStehen gerichtliche Maßnahmen an, erfolgt die Creditreform aus rechtlichen Gründen nicht selbst durchführen darf, vermittelt Creditreform den Auftrag an einen Vertragsanwalt und gibt die Forderung an diesen ab, soweit der Kunde bei Auftrags- erteilung keinen Anwalt bestimmt hat. Hat der Kunde gegenüber Creditreform einen Rechtsanwalt bestimmt, gibt Creditreform die Forderung an diesen ab. Ein Mandatsverhältnis kommt direkt zwischen dem Kunden und dem Rechtsanwalt zustande. Der Kunde erteilt dem Rechtsanwalt Vollmacht einschließlich Unter- und Geldempfangsvollmacht. Der Kunde ermächtigt den Rechtsanwalt, die Korrespondenz, das Berichtswesen und die Abrechnung grundsätzlich über Creditreform vorzunehmen. Der Rechtsanwalt wird die Forderungssache nach Durchführung der gerichtlichen Maßnahmen zur weiteren Einziehung an Creditreform zurückgeben. Die Vergütung des Rechtsanwalts einschließlich Auslagenerstattung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Sofern sie rechtzeitignicht vom Schuldner beigetrieben werden kann, wenn die Anzeige innerhalb einer Woche nach Ablieferung an den Lieferanten abgesandt wirdist sie vom Kunden zu tragen.
2.7. Der Kunde verpflichtet sich, nach Übergabe der Mandate an Creditreform zur Vermeidung einer Parallelbearbeitung nicht mehr über die Forderung zu verfügen oder mit dem Schuldner in Verhandlungen einzutreten oder gegen ihn - unmittelbar oder mittelbar durch Dritte - vorzugehen. Soweit zur Geltendmachung von Erfüllungs-derartige Handlungen im Einzelfall erforderlich sind, Nacherfüllungs-stimmt der Kunde diese zuvor mit Creditreform ab. Wenn der Schuldner direkt Kontakt mit dem Kunden aufnimmt, Mängelbeseitigungs- oder sonstigen Ansprüchen verweist dieser den Schuldner an Creditreform. Der Schriftwechsel mit dem Lieferanten eine Frist Schuldner ist im Interesse einer einheitlichen Forderungsbeitreibung ausschließlich über Creditreform zu setzen ist, kann die SAZ diese so bemessen, dass die SAZ den Auftrag bei Nichteinhaltung der Frist noch anderweitig vergeben und Anschlusstermine einhalten kannführen.
2.8. Fotorechte an FotosDer Kunde wird Creditreform fristgerecht auf Anforderung die Forderung betreffende Unterlagen wie Auftrag, Leistungs- nachweis, Korrespondenz u. a. sowie die nicht vom Lieferanten durch eigene Fotografen hergestellt werden, insbesondere an Fotos von Bildagenturen für die Geltendmachung der Forderung erforderlichen Informationen und Bilddatenbanken, werden allein Stellungnahmen übermitteln und unmittelbar von Creditreform bei der SAZ erworbenGeltendmachung der Forderung umfassend unterstützen. Der Lieferant Kunde ist ohne ausdrückliche Freigabe der SAZ nicht bevollmächtigtberechtigt, im Namen und/oder auf Rechnung der SAZ Produktionsaufträge zu vergeben oder Fotorechte einzukaufenZahlungen des Schuldners entgegenzunehmen.
2.9. Der Lieferant steht dafür einKunde wird Creditreform über Zahlungen des Schuldners, dass die Verwendung seiner Leistungen Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Persönlichkeits- oder Markenrechte nicht verletzt. Auf unser Verlangen hat er geeignete Nachweise vorzulegenForderung betreffende Korrespondenz und weitere Vorkommnisse wie zum Beispiel Warenretouren o. a. sofort informieren.
2.10. Arbeitsunterlagen oder andere GegenständeCreditreform wird dem Kunden Sachstandsberichte nach Absprache in angemessenem Umfang erteilen. Form, Inhalt und Zeitpunkt der Berichte werden von Creditreform und dem Kunden gesondert festgelegt.
2.11. Erfolgen auf wiederholte Anfragen von Creditreform in einem angemessenen Zeitraum keine Stellungahmen bzw. Weisungen des Kunden, kann Creditreform den Auftrag abschließen und die entstandenen Kosten berechnen.
2.12. Dem Kunden ist bekannt, dass im Falle einer Insolvenz des Schuldners die im Rahmen der Lieferant von uns oder Dritten zur Durchführung Forderungseinziehung geleisteten Zahlungen des Auftrags erhältSchuldners vom Insolvenzverwalter auf Grund der Regelungen der Insolvenzordnung bis zu 4 Jahre rückwirkend angefochten werden können. Im Falle einer erfolgreichen Anfechtung kann der Kunde verpflichtet sein, sind von ihm vom Schuldner geleistete Beträge an den Insolvenzverwalter zurückzuerstatten. Creditreform übernimmt keine Verantwortung dafür, ob beim Schuldner eingezogene Forderungen der späteren Anfechtung durch den Insolvenzverwalter unterliegen. Auch im Falle der Rückerstattung vereinnahmter Beträge an den Insolvenzverwalter ist Creditreform berechtigt, bereits vereinnahmte Vergütungsbestandteile, insbesondere die Erfolgsprovision, zu verwahren Lasten des Kunden weiterhin einzubehalten bzw. dem Kunden die vom Schuldner gezahlten und auf Verlangen auf seine Kosten und Gefahr der SAZ an den Insolvenzverwalter auszukehrenden Vergütungsbestandteile zu übermitteln. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nichtbelasten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Auftragsabwicklung. 2.15.1 Die besonderen Bestimmungen des AG für das Betreten/ Verlassen seines Betriebsgeländes sind zu beachten. Lieferung und Leistung des Lieferanten müssen Eine Haftung für Unfälle auf dem Stand der Technik und von der SAZ vorgelegten MusternBetriebsgelände ist ausgeschlossen, Modellen und sonstigen Vorlagen entsprechensoweit diese nicht durch den AG grob fahrlässig verursacht wurden.
2.25.2 Der Datenaustausch erfolgt nach den Vorgaben des AG und ist durch die vereinbarte Vergütung abgegolten.
5.3 Der festgelegte Projektkostenrahmen ist Ziel und muss eingehalten werden. Vereinbarte Liefertermine sind verbindlichWird erkennbar,dass ein vom AG vorgegebener Kostenrahmen nicht ausreicht, so hat der AN den AG über die voraussichtlichen Mehrkosten unverzüglich schriftlich zu unterrichten und mögliche Einsparungen aufzuzeigen. Fristen wegen ihrer Nichteinhaltung kann die SAZ Der hierfür erforderliche Aufwand des AN ist im vereinbarten Honorar enthalten.
5.4 Der AN verpflichtet sich, alle Unterlagen so bemessenrechtzeitig zu liefern, dass ein reibungsloser Ablauf gewährleistet ist. Die Pläne sind vom AN rechtsverbindlich zu unterschreiben. Benötigt der AN vom AG beizustellende Leistungen, die SAZ den Auftrag noch anderweitig vergeben und Anschlusstermine einhalten kann. Besteht Grund zur Annahmewesentlichen Einfluss auf seine Leistungserstellung haben, dass der Lieferant eine derartige Frist sind diese (soweit nicht einhalten wird, ist die SAZ berechtigt, terminiert) vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangenAN rechtzeitig schriftlich anzufordern.
2.35.5 Der AN ist verpflichtet im Rahmen seiner Aufgabenstellung an Planungs- und Teambesprechungen teilzunehmen, in denen das weitere Vorgehen festgelegt wird. Die Besprechungen finden in regelmäßigen Abständen statt. Die Vergütung dieser Leistung ist mit dem vereinbarten Honorar abgegolten.
5.6 Der AN ist im Rahmen dieses Vertrages zum Bevollmächtigten des AGs für Verhandlungen und Vereinbarungen mit Behörden, Unternehmern und Dritten bestellt. Ausgenommen hiervon sind Leistungen und Vereinbarungen bei der Vergabe von Bauleistungen. Der Lieferant AN stimmt sich zuvor mit dem AG ab. Im Innenverhältnis zum AG hat er dessen Weisungen zu befolgen. Bedenken sind schriftlich zu erklären, ausreichend zu erläutern und an den AG (Projektleitung, Kopie an Einkaufsabteilung) zu senden. Verpflichtender Schriftwechsel mit anderen an der Planung und Über- wachung fachlich Beteiligten, mit bauausführenden Unternehmen oder mit Behörden ist gemeinsam mit dem AG abzustimmen und ohne dessen schriftliche Zustimmung unzulässig. Gehen dem AN schriftliche Mitteilungen im Sinne der §§ 4 ff. VOB/B zu, so sind diese mit Stellungnahme unverzüglich dem AG weiterzuleiten. Als Sachwalter des AGs darf der AN keine Unternehmer- oder Lieferanteninteressen vertreten; Leistungsverzeichnisse sind produktneutral zu erstellen. Ggf. entstehende Mehrkosten sind vom AN zu tragen. Der AN hat die von ihm Rechte des AGs zu erbringenden Lieferungen und Leistungen auf seine Kosten und Gefahr an die von wahren. Verpflichtungen mit finanziellen Auswirkungen für den AG kann der SAZ angegebene Lieferanschrift – sonst am Sitz der SAZ – zu übermittelnAN nur mit dessen besonderer Zustimmung eingehen.
2.4. Kostenvoranschläge des Lieferanten sind verbindlich.
2.5. Die Abnahme erfolgt, wenn keine förmliche Abnahme durchgeführt wird, mit Ingebrauchnahme des Werkes, spätestens mit Ablauf von einer Woche nach Ablieferung, wenn sie bis dahin nicht abgelehnt wird.
2.6. Auch wenn eine Mängelrüge unverzüglich vorzunehmen ist, erfolgt sie rechtzeitig, wenn die Anzeige innerhalb einer Woche nach Ablieferung an den Lieferanten abgesandt wird.
2.7. Soweit zur Geltendmachung von Erfüllungs-, Nacherfüllungs-, Mängelbeseitigungs- oder sonstigen Ansprüchen dem Lieferanten eine Frist zu setzen ist, kann die SAZ diese so bemessen, dass die SAZ den Auftrag bei Nichteinhaltung der Frist noch anderweitig vergeben und Anschlusstermine einhalten kann.
2.8. Fotorechte an Fotos, die nicht vom Lieferanten durch eigene Fotografen hergestellt werden, insbesondere an Fotos von Bildagenturen und Bilddatenbanken, werden allein und unmittelbar von der SAZ erworben. Der Lieferant ist ohne ausdrückliche Freigabe der SAZ nicht bevollmächtigt, im Namen und/oder auf Rechnung der SAZ Produktionsaufträge zu vergeben oder Fotorechte einzukaufen.
2.9. Der Lieferant steht dafür ein, dass die Verwendung seiner Leistungen Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Persönlichkeits- oder Markenrechte nicht verletzt. Auf unser Verlangen hat er geeignete Nachweise vorzulegen.
2.10. Arbeitsunterlagen oder andere Gegenstände, die der Lieferant von uns oder Dritten zur Durchführung des Auftrags erhält, sind von ihm zu verwahren und auf Verlangen auf seine Kosten und Gefahr der SAZ zu übermitteln. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nicht.
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Samples: Besondere Vertragsbedingungen Für Architekten Und Ingenieurleistungen
Auftragsabwicklung. 2.1. Lieferung 2.1 Creditreform macht gegenüber dem Schuldner die Hauptforderung und Leistung als Nebenforderungen Zinsen und Mahnspesen des Lieferanten müssen dem Stand der Technik Kunden sowie Inkasso-, Rechtsanwalts-, Gerichts- und von der SAZ vorgelegten MusternGerichtsvollzieherkosten, Modellen und sonstigen Vorlagen entsprechenRegistergebühren u. a. als dessen Verzugsschaden geltend.
2.22.2 Creditreform wird als registrierter Rechtsdienstleister die Einziehung der Forderung sachgerecht und unter Berücksichtigung der Wirtschaft- lichkeit und nach pflichtgemäßem eigenen Ermessen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns durchführen; dabei wird Creditreform die berufsrechtlichen Richtlinien des Bundesverbandes Deutscher Inkasso-Unternehmen e. V., insbesondere den Code of Conduct für das Forderungsmanagement, beachten.
2.3 Creditreform wird im Rahmen der Maßnahmen zur Forderungseinziehung auf schriftlichem sowie, nach eigenem Ermessen, auf telefonischem oder elektronischem Weg mit dem Schuldner Kontakt aufnehmen sowie Besuche bei ihm vor Ort (nach besonderer Absprache und gegen gesonderte Honorierung) einsetzen, erforderliche Ermittlungen durchführen, Zahlungsvereinbarungen schließen, das gerichtliche Mahnver- fahren durchführen und unter Berücksichtigung von wirtschaftlichen Aspekten auch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen veranlassen. Vereinbarte Liefertermine sind verbindlich. Fristen wegen ihrer Nichteinhaltung kann Wünscht der Kunde ausdrücklich Maßnahmen, die SAZ so bemessenaus Sicht von Creditreform keinen Erfolg versprechen, dass hat Creditreform das Recht, dem Kunden die SAZ daraus entstehenden Kosten unabhängig von den Auftrag noch anderweitig vergeben und Anschlusstermine einhalten kann. Besteht Grund zur Annahme, dass der Lieferant eine derartige Frist nicht einhalten wird, vereinbarten Inkassokonditionen gesondert in Rechnung zu stellen.
2.4 Creditreform ist die SAZ berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten Zahlungsvereinbarungen zu treffen und Schadensersatz Stundungen zu verlangen.
2.3. Der Lieferant hat gewähren, soweit die von ihm zu erbringenden Lieferungen und Leistungen auf seine Kosten und Gefahr an die von der SAZ angegebene Lieferanschrift – sonst am Sitz der SAZ – zu übermitteln.
2.4. Kostenvoranschläge des Lieferanten sind verbindlich.
2.5. Die Abnahme erfolgt, wenn keine förmliche Abnahme durchgeführt wird, mit Ingebrauchnahme des Werkes, spätestens mit Ablauf von einer Woche nach Ablieferung, wenn sie bis dahin nicht abgelehnt wird.
2.6. Auch wenn eine Mängelrüge unverzüglich vorzunehmen ist, erfolgt sie rechtzeitig, wenn die Anzeige Forderung im Creditreform Mahn- verfahren maximal innerhalb einer Woche nach Ablieferung an den Lieferanten abgesandt wird.
2.7. Soweit zur Geltendmachung von Erfüllungs-, Nacherfüllungs-, Mängelbeseitigungs- oder sonstigen Ansprüchen dem Lieferanten eine Frist zu setzen ist, kann die SAZ diese so bemessen, dass die SAZ den Auftrag bei Nichteinhaltung der Frist noch anderweitig vergeben und Anschlusstermine einhalten kann.
2.8. Fotorechte an Fotos, die nicht vom Lieferanten durch eigene Fotografen hergestellt werden, insbesondere an Fotos von Bildagenturen und Bilddatenbanken, werden allein und unmittelbar von der SAZ erworben. Der Lieferant ist ohne ausdrückliche Freigabe der SAZ nicht bevollmächtigteines Jahres, im Namen und/oder Überwachungsverfahren maximal innerhalb von drei Jahren ausgeglichen werden soll. Hierü- ber hinausgehende Stundungsvereinbarungen bedürfen der Zustimmung des Kunden. Creditreform ist weiterhin nach Maßgabe einer mit dem Kunden getroffenen Absprache berechtigt, zur Erzielung eines Inkassoerfolges dem Schuldner Nachlässe auf Rechnung die Forderung zu gewähren. Grundsätzlich gilt, dass derartige Vergleichsangebote nur dann mit dem Schuldner be- sprochen werden, wenn über diesen Informationen vorliegen, die einen Nachlass rechtfertigen (z. B. Eintragungen in die Schuldnerverzeich- nisse wie die Abgabe bzw. Nichtabgabe der SAZ Produktionsaufträge zu vergeben oder Fotorechte einzukaufenVermögensauskunft, das Vorliegen von Inkassomerkmalen bei Creditreform, Sozialhilfebescheid o. ä.) und eine (gerichtliche) Beitreibung keinen kurzfristigen Erfolg verspricht.
2.92.5 Sofern aus rechtlicher oder wirtschaftlicher Sicht die Einstellung eines Inkassoverfahrens geboten erscheint, ist Creditreform berechtigt, diese Entscheidung mit entsprechender Begründung zu treffen. Das Creditreform Mahnverfahren endet nach der ersten fruchtlosen Voll- streckungshandlung oder mit der Titulierung, wenn erkennbar ist, dass Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Schuldner erfolglos verlaufen. Die titulierte Forderung kann im Creditreform Überwachungsverfahren weiterbearbeitet werden. Der Lieferant steht dafür einKunde kann Creditreform in diesem Fall jedoch anweisen, dennoch weitere Maßnahmen (auf sein Kostenrisiko) einzuleiten. Die daraus entstehenden Kosten werden unabhängig von den vereinbarten Inkassokonditionen dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.
2.6 Stehen gerichtliche Maßnahmen an, die Creditreform aus rechtlichen Gründen nicht selbst durchführen darf, vermittelt Creditreform den Auftrag an einen Vertragsanwalt und gibt die Forderung an diesen ab, soweit der Kunde bei Auftragserteilung keinen Rechtsanwalt bestimmt hat. Hat der Kunde gegenüber Creditreform einen Rechtsanwalt bestimmt, gibt Creditreform die Forderung an diesen ab. Ein Mandatsverhältnis kommt direkt zwischen dem Kunden und dem gemäß dem vorstehenden Absatz beauftragten Rechtsanwalt zustan- de. Der Kunde erteilt dem Rechtsanwalt Vollmacht, einschließlich Unter- und Geldempfangsvollmacht. Der Kunde ermächtigt den Rechtsanwalt, die Korrespondenz, das Berichtswesen und die Abrechnung grundsätzlich über Creditreform vorzunehmen. Der Rechtsanwalt wird die Forderungssache nach Durchführung der gerichtlichen Maßnahmen zur weiteren Einziehung an Creditreform zurückgeben. Die Vergütung des Rechtsanwalts einschließlich Auslagenerstattung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Sofern sie nicht vom Schuldner beigetrieben werden kann, ist sie vom Kunden zu tragen.
2.7 Der Kunde verpflichtet sich, nach Übergabe der Mandate an Creditreform zur Vermeidung einer Parallelbearbeitung, nicht mehr über die Forderung zu verfügen oder mit dem Schuldner in Verhandlungen einzutreten oder gegen ihn, unmittelbar oder mittelbar durch Dritte, vorzugehen. Soweit derartige Handlungen im Einzelfall erforderlich sind, stimmt der Kunde diese zuvor mit Creditreform ab. Wenn der Schuldner direkt Kontakt mit dem Kunden aufnimmt, verweist dieser den Schuldner an Creditreform. Der Schriftwechsel mit dem Schuldner ist im Interesse einer einheitlichen Forderungsbeitreibung ausschließlich über Creditreform zu führen.
2.8 Der Kunde wird Creditreform fristgerecht auf Anforderung die Forderung betreffende Unterlagen wie Auftrag, Leistungsnachweis, Kor- respondenz u. a. sowie die für die Geltendmachung der Forderung erforderlichen Informationen und Stellungnahmen übermitteln und Creditreform bei der Geltendmachung der Forderung umfassend unterstützen. Der Kunde ist berechtigt, Zahlungen des Schuldners entgegenzunehmen.
2.9 Der Kunde wird Creditreform über Zahlungen des Schuldners, die Forderung betreffende Korrespondenz und weitere Vorkommnisse wie zum Beispiel Warenretouren o. a. sofort informieren.
2.10 Creditreform wird dem Kunden Sachstandsberichte sowie sonstige Auswertungen nach Absprache in angemessenem Umfang erteilen. Form, Inhalt und Zeitpunkt der Berichte werden von Creditreform und dem Kunden gesondert festgelegt.
2.11 Erfolgen auf wiederholte Anfragen von Creditreform in einem angemessenen Zeitraum keine Stellungnahmen bzw. Weisungen des Kunden, kann Creditreform den Auftrag abschließen und die entstandenen Kosten berechnen.
2.12 Dem Kunden ist bekannt, dass im Falle einer Insolvenz des Schuldners die Verwendung seiner Leistungen Rechte Dritterim Rahmen der Forderungseinziehung geleisteten Zahlungen des Schuldners vom Insolvenzverwalter auf Grund der Regelungen der Insolvenzordnung bis zu vier Jahre rückwirkend angefochten werden können. Im Falle einer erfolgreichen Anfechtung kann der Kunde verpflichtet sein, vom Schuldner geleistete Beträge an den Insolvenzver- walter zurückzuerstatten. Creditreform übernimmt keine Verantwortung dafür, ob beim Schuldner eingezogene Forderungen der späteren Anfechtung durch den Insolvenzverwalter unterliegen. Auch im Falle der Rückerstattung vereinnahmter Beträge an den Insolvenzverwalter ist Creditreform berechtigt, bereits vereinnahmte Vergütungsbestandteile, insbesondere Urheber-die Erfolgsprovision, Persönlichkeits- oder Markenrechte nicht verletztzu Lasten des Kunden weiter- hin einzubehalten bzw. Auf unser Verlangen hat er geeignete Nachweise vorzulegendem Kunden die vom Schuldner gezahlten und an den Insolvenzverwalter auszukehrenden Vergütungsbestandteile zu belasten.
2.10. Arbeitsunterlagen oder andere Gegenstände, die der Lieferant von uns oder Dritten zur Durchführung des Auftrags erhält, sind von ihm zu verwahren und auf Verlangen auf seine Kosten und Gefahr der SAZ zu übermitteln. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nicht.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Auftragsabwicklung. 2.1. Lieferung 2.1 Creditreform macht gegenüber dem Schuldner die Hauptforderung und Leistung als Nebenforderungen Xxxxxx und Mahnspesen des Lieferanten müssen dem Stand der Technik und von der SAZ vorgelegten MusternKunden sowie Inkasso, Modellen und sonstigen Vorlagen entsprechenRechtsanwalts, Gerichts, Gerichtsvollzieherkosten, Registergebühren u. a. als dessen Verzugsschaden geltend.
2.22.2 Creditreform wird als registrierter Rechtsdienstleister die Einziehung der Forderung sachgerecht und unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und nach pflichtgemäßem eigenen Ermessen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns durchführen; dabei wird es die berufsrechtlichen Richtlinien des Bundesverbandes Deutscher Inkasso Unternehmen e.V., insbesondere den Code of Conduct für das Forderungsmanagement, beachten.
2.3 Creditreform wird im Rahmen der Maßnahmen zur Forderungseinziehung auf schriftlichem sowie nach eigenem Ermessen auf telefonischem oder elektronischem Weg mit dem Schuldner Kontakt aufnehmen sowie Besuche bei ihm vor Ort (nach besonderer Absprache und gegen gesonderte Honorierung) einsetzen, erforderliche Ermittlungen durchführen, Zahlungsvereinbarungen schließen, das gerichtliche Mahnverfahren durchführen und unter Berücksichtigung von wirtschaftlichen Aspekten auch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen veranlassen. Vereinbarte Liefertermine sind verbindlich. Fristen wegen ihrer Nichteinhaltung kann Wünscht der Kunde ausdrücklich Maßnahmen, die SAZ so bemessenaus Sicht von Creditreform keinen Erfolg versprechen, dass hat Creditreform das Recht, dem Kunden die SAZ daraus entstehenden Kosten unabhängig von den Auftrag noch anderweitig vergeben und Anschlusstermine einhalten kann. Besteht Grund zur Annahme, dass der Lieferant eine derartige Frist nicht einhalten wird, vereinbarten Inkassokonditionen gesondert in Rechnung zu stellen.
2.4 Creditreform ist die SAZ berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten Zahlungsvereinbarungen zu treffen und Schadensersatz Stundungen zu verlangen.
2.3. Der Lieferant hat gewähren, soweit die von ihm zu erbringenden Lieferungen und Leistungen auf seine Kosten und Gefahr an die von der SAZ angegebene Lieferanschrift – sonst am Sitz der SAZ – zu übermitteln.
2.4. Kostenvoranschläge des Lieferanten sind verbindlich.
2.5. Die Abnahme erfolgt, wenn keine förmliche Abnahme durchgeführt wird, mit Ingebrauchnahme des Werkes, spätestens mit Ablauf von einer Woche nach Ablieferung, wenn sie bis dahin nicht abgelehnt wird.
2.6. Auch wenn eine Mängelrüge unverzüglich vorzunehmen ist, erfolgt sie rechtzeitig, wenn die Anzeige Forderung im Creditreform Mahnverfahren maximal innerhalb einer Woche nach Ablieferung an den Lieferanten abgesandt wird.
2.7. Soweit zur Geltendmachung von Erfüllungs-, Nacherfüllungs-, Mängelbeseitigungs- oder sonstigen Ansprüchen dem Lieferanten eine Frist zu setzen ist, kann die SAZ diese so bemessen, dass die SAZ den Auftrag bei Nichteinhaltung der Frist noch anderweitig vergeben und Anschlusstermine einhalten kann.
2.8. Fotorechte an Fotos, die nicht vom Lieferanten durch eigene Fotografen hergestellt werden, insbesondere an Fotos von Bildagenturen und Bilddatenbanken, werden allein und unmittelbar von der SAZ erworben. Der Lieferant ist ohne ausdrückliche Freigabe der SAZ nicht bevollmächtigteines Jahres, im Namen und/oder Überwachungsverfahren maximal innerhalb von drei Jahren ausgeglichen werden soll. Hierüber hinausgehende Stundungsvereinbarungen bedürfen der Zustimmung des Kunden. Creditreform ist weiterhin nach Maßgabe einer mit dem Kunden getroffenen Absprache berechtigt, zur Erzielung eines Inkassoerfolges dem Schuldner Nachlässe auf Rechnung die Forderung zu gewähren. Grundsätzlich gilt, dass derartige Vergleichsangebote nur dann mit dem Schuldner besprochen werden, wenn über diesen Informationen vorliegen, die einen Nachlass rechtfertigen (z. B. Eintragungen in die Schuldnerverzeichnisse wie die Abgabe bzw. Nichtabgabe der SAZ Produktionsaufträge zu vergeben oder Fotorechte einzukaufenVermögensauskunft, das Vorliegen von Inkassomerkmalen bei Creditreform, Sozialhilfebescheid o. ä.) und eine (gerichtliche) Beitreibung keinen kurzfristigen Erfolg verspricht.
2.92.5 Sofern aus rechtlicher oder wirtschaftlicher Sicht die Einstellung eines Inkassoverfahrens geboten erscheint, ist Creditreform berechtigt, diese Entscheidung mit entsprechender Begründung zu treffen. Das Creditreform Mahnverfahren endet nach der ersten fruchtlosen Vollstreckungshandlung oder mit der Titulierung, wenn erkennbar ist, dass Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Schuldner erfolglos verlaufen. Die titulierte Forderung kann im Creditreform Überwachungsverfahren weiterbearbeitet werden. Der Lieferant steht dafür einKunde kann Creditreform in diesem Fall jedoch anweisen, dennoch weitere Maßnahmen (auf sein Kostenrisiko) einzuleiten. Die daraus entstehenden Kosten werden unabhängig von den vereinbarten Inkassokonditionen dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.
2.6 Stehen gerichtliche Maßnahmen an, die Creditreform aus rechtlichen Gründen nicht selbst durchführen darf, vermittelt Creditreform den Auftrag an einen Vertragsanwalt und gibt die Forderung an diesen ab, soweit der Kunde bei Auftragserteilung keinen Rechtsanwalt bestimmt hat. Hat der Kunde gegenüber Creditreform einen Rechtsanwalt bestimmt, gibt Creditreform die Forderung an diesen ab. Ein Mandatsverhältnis kommt direkt zwischen dem Kunden und dem gemäß dem vorstehenden Absatz beauftragten Rechtsanwalt zustande. Der Kunde erteilt dem Rechtsanwalt Vollmacht einschließlich Unter und Geldempfangsvollmacht. Der Kunde ermächtigt den Rechtsanwalt, die Korrespondenz, das Berichtswesen und die Abrechnung grundsätzlich über Creditreform vorzunehmen. Der Rechtsanwalt wird die Forderungssache nach Durchführung der gerichtlichen Maßnahmen zur weiteren Einziehung an Creditreform zurückgeben. Die Vergütung des Rechtsanwalts einschließlich Auslagenerstattung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Sofern sie nicht vom Schuldner beigetrieben werden kann, ist sie vom Kunden zu tragen.
2.7 Der Kunde verpflichtet sich, nach Übergabe der Mandate an Creditreform zur Vermeidung einer Parallelbearbeitung nicht mehr über die Forderung zu verfügen oder mit dem Schuldner in Verhandlungen einzutreten oder gegen ihn – unmittelbar oder mittelbar durch Dritte – vorzugehen. Soweit derartige Handlungen im Einzelfall erforderlich sind, stimmt der Kunde diese zuvor mit Creditreform ab. Wenn der Schuldner direkt Kontakt mit dem Kunden aufnimmt, verweist dieser den Schuldner an Creditreform. Der Schriftwechsel mit dem Schuldner ist im Interesse einer einheitlichen Forderungsbeitreibung ausschließlich über Creditreform zu führen.
2.8 Der Kunde wird Creditreform fristgerecht auf Anforderung die Forderung betreffende Unterlagen wie Auftrag, Leistungsnachweis, Korrespondenz u. a. sowie die für die Geltendmachung der Forderung erforderlichen Informationen und Stellungnahmen übermitteln und Creditreform bei der Geltendmachung der Forderung umfassend unterstützen. Der Kunde ist berechtigt, Zahlungen des Schuldners entgegenzunehmen.
2.9 Der Kunde wird Creditreform über Zahlungen des Schuldners, die Forderung betreffende Korrespondenz und weitere Vorkommnisse wie zum Beispiel Warenretouren o. a. sofort informieren.
2.10 Creditreform wird dem Kunden Sachstandsberichte sowie sonstige Auswertungen nach Absprache in angemessenem Umfang erteilen. Form, Inhalt und Zeitpunkt der Berichte werden von Creditreform und dem Kunden gesondert festgelegt.
2.11 Erfolgen auf wiederholte Anfragen von Creditreform in einem angemessenen Zeitraum keine Stellungnahmen bzw. Weisungen des Kunden, kann Creditreform den Auftrag abschließen und die entstandenen Kosten berechnen.
2.12 Dem Kunden ist bekannt, dass im Falle einer Insolvenz des Schuldners die Verwendung seiner Leistungen Rechte Dritterim Rahmen der Forderungseinziehung geleisteten Zahlungen des Schuldners vom Insolvenzverwalter auf Grund der Regelungen der Insolvenzordnung bis zu 4 Jahre rückwirkend angefochten werden können. Im Falle einer erfolgreichen Anfechtung kann der Kunde verpflichtet sein, vom Schuldner geleistete Beträge an den Insolvenzverwalter zurückzuerstatten. Creditreform übernimmt keine Verantwortung dafür, ob beim Schuldner eingezogene Forderungen der späteren Anfechtung durch den Insolvenzverwalter unterliegen. Auch im Falle der Rückerstattung vereinnahmter Beträge an den Insolvenzverwalter ist Creditreform berechtigt, bereits vereinnahmte Vergütungsbestandteile, insbesondere Urheber-die Erfolgsprovision, Persönlichkeits- oder Markenrechte nicht verletztzu Lasten des Kunden weiterhin einzubehalten bzw. Auf unser Verlangen hat er geeignete Nachweise vorzulegendem Kunden die vom Schuldner gezahlten und an den Insolvenzverwalter auszukehrenden Vergütungsbestandteile zu belasten.
2.10. Arbeitsunterlagen oder andere Gegenstände, die der Lieferant von uns oder Dritten zur Durchführung des Auftrags erhält, sind von ihm zu verwahren und auf Verlangen auf seine Kosten und Gefahr der SAZ zu übermitteln. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nicht.
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Auftragsabwicklung. 2.1. Lieferung Der Kunde verpflichtet sich, der Agentur sämtliche für die Auftragsabwicklung notwendigen Informa- tionen und Leistung des Lieferanten müssen dem Stand Inhalte zeitgerecht und vollständig zu übermitteln und der Technik Agentur unverzüglich alle Aus- künfte zu erteilen und von Umstände mitzuteilen, die für die Auftragsabwicklung notwendig oder nützlich erscheinen. Dies betrifft auch Informationen, die erst während der SAZ vorgelegten MusternLeistungserbringung bekannt wer- den. Der Aufwand, Modellen und sonstigen Vorlagen entsprechender durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben ent- steht, ist vom Kunden zu tragen.
2.2. Vereinbarte Liefertermine sind verbindlichLeistungen der Agentur, insbesondere Inserate, Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenab- xxxx, Blaupausen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien, übermittelt die Agentur dem Kunden zur Überprüfung und zur Freigabe. Fristen wegen ihrer Nichteinhaltung kann Erfolgt binnen drei Werktagen keine Rückmeldung des Kunden, gilt die SAZ so bemessen, dass die SAZ den Auftrag noch anderweitig vergeben und Anschlusstermine einhalten kann. Besteht Grund zur Annahme, dass der Lieferant eine derartige Frist nicht einhalten wird, ist die SAZ berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangenFreigabe als erteilt.
2.3. Der Lieferant Kunde hat sicherzustellen, dass die zur Verfügung gestellten Unterlagen, wie insbesondere Fotos oder Logos, nicht in Urheber-, Marken-, Kennzeichen- oder sonstige Rechte Dritter eingreifen und damit für den vertraglich vereinbarten Zweck verwendet werden können. Die Agentur trifft in diesem Zusammenhang keinerlei Überprüfungspflicht. Wird die Agentur im Zuge einer solchen Rechteverlet- zung von ihm zu erbringenden Lieferungen Dritten in Anspruch genommen, hält der Kunde die Agentur schad- und Leistungen auf seine klaglos. Davon um- fasst sind auch die Kosten und Gefahr an die von der SAZ angegebene Lieferanschrift – sonst am Sitz der SAZ – zu übermittelnrechtlichen Vertretung.
2.4. Kostenvoranschläge Die Agentur übernimmt keine rechtliche Überprüfung der Marketingmaßnahmen samt deren Umset- zung. Das gilt auch für von durch den Kunden zur Verfügung gestellte Unterlagen oder Weisungen des Lieferanten sind verbindlichKunden. Wird die Agentur wegen einer diesbezüglichen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Agentur diesbezüglich schad- und klaglos.
2.5. Die Abnahme erfolgtDer Kunde ermächtigt und bevollmächtigt die Agentur, wenn keine förmliche Abnahme durchgeführt wirdanfallende Übersetzungen, mit Ingebrauchnahme fachspezifische Texte, Fotos, Tonaufnahmen, Programmierungen, Illustrationen, Grafiken oder sonstige Fremdleis- tungen direkt bei diesbezüglichen Dienstleistern und im Namen des WerkesKunden in Anspruch zu nehmen. Diesbezüglich liegt es im Ermessen der Agentur, spätestens mit Ablauf von einer Woche nach Ablieferungdie vertraglich geschuldete Leistung entweder selbst auszuführen, wenn sie bis dahin nicht abgelehnt wirdsich bei deren Erbringung sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/ oder die Leistung zu substituieren. Bei der Auswahl Dritter wird die Agentur die notwendige Sorgfalt, insbesondere im Hinblick auf die fachliche Eignung des Dritten, wahren.
2.6. Auch wenn eine Mängelrüge unverzüglich vorzunehmen istSollte der Kunde der Meinung sein, erfolgt sie rechtzeitigIdeen und andere Inhalte, wenn die Anzeige innerhalb einer Woche nach Ablieferung an den Lieferanten abgesandt wirdihm von der Agentur zur Verfügung gestellt wurden, bereits gekannt zu haben, hat er dies der Agentur binnen 14 Tagen ab Kenntnis die- ses Umstands mitzuteilen. Andernfalls geht die Agentur berechtigterweise vom Gegenteil aus.
2.7. Soweit zur Geltendmachung von Erfüllungs-, Nacherfüllungs-, Mängelbeseitigungs- oder sonstigen Ansprüchen dem Lieferanten eine Frist zu setzen ist, kann die SAZ diese so bemessen, dass die SAZ den Auftrag bei Nichteinhaltung Eine allfällige Exklusivität bedarf der Frist noch anderweitig vergeben und Anschlusstermine einhalten kannausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
2.8. Fotorechte an Fotos, die nicht vom Lieferanten durch eigene Fotografen hergestellt werden, insbesondere an Fotos von Bildagenturen und Bilddatenbanken, werden allein und unmittelbar von der SAZ erworben. Der Lieferant ist ohne ausdrückliche Freigabe der SAZ nicht bevollmächtigt, im Namen und/oder auf Rechnung der SAZ Produktionsaufträge zu vergeben oder Fotorechte einzukaufen.
2.9. Der Lieferant steht dafür ein, dass die Verwendung seiner Leistungen Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Persönlichkeits- oder Markenrechte nicht verletzt. Auf unser Verlangen hat er geeignete Nachweise vorzulegen.
2.10. Arbeitsunterlagen oder andere Gegenstände, die der Lieferant von uns oder Dritten zur Durchführung des Auftrags erhält, sind von ihm zu verwahren und auf Verlangen auf seine Kosten und Gefahr der SAZ zu übermitteln. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nicht.
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Auftragsabwicklung. 2.1. Lieferung Creditreform macht gegenüber dem Schuldner die Hauptforderung und Leistung als Nebenforderungen Zinsen und Mahnkosten des Lieferanten müssen dem Stand der Technik Auftraggebers sowie Inkasso-, Rechtsanwalts-, Gerichts-, Gerichtsvoll- zieherkosten, Registergebühren und von der SAZ vorgelegten Mustern, Modellen und sonstigen Vorlagen entsprechenandere als dessen Verzugsschaden geltend.
2.2. Vereinbarte Liefertermine sind verbindlich. Fristen wegen ihrer Nichteinhaltung kann Creditreform wird die SAZ so bemessen, dass Einziehung der Forderung sachgerecht und unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und nach pflichtgemäßem eigenen Ermessen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns durchführen; dabei wird es die SAZ den Auftrag noch anderweitig vergeben und Anschlusstermine einhalten kann. Besteht Grund zur Annahme, dass der Lieferant eine derartige Frist nicht einhalten wird, ist die SAZ berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangenberufsrechtlichen Richtlinien des Bundesverbandes Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. beachten.
2.3. Der Lieferant Creditreform wird im Rahmen der Forderungseinziehung schriftliche, ggf. telefonische Maßnahmen sowie ggf. Besuche beim Schuldner vor Ort (nach besonderer Absprache und gegen gesonderte Honorierung) einsetzen, erforderliche Ermittlungen durchführen, Zahlungsvereinbarungen schließen, das gerichtliche Mahnverfahren durchführen und unter Berücksichtigung von wirtschaftlichen Aspekten auch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen veranlassen. Wünscht der Auftraggeber ausdrücklich darüberhinausgehende Maßnahmen, hat der Auftraggeber die von ihm daraus entstehenden Kosten gesondert zu erbringenden Lieferungen und Leistungen auf seine Kosten und Gefahr an die von der SAZ angegebene Lieferanschrift – sonst am Sitz der SAZ – zu übermittelntragen.
2.4. Kostenvoranschläge des Lieferanten sind verbindlichCreditreform ist weiterhin nach Maßgabe einer mit dem Kunden getroffenen Absprache berechtigt, zur Erzielung eines Inkassoerfolges dem Schuldner Nachlässe auf die Forderung zu gewähren. Grundsätzlich gilt, dass derartige Vergleichsangebote nur dann mit dem Schuldner besprochen werden, wenn über diesen Informationen vorliegen, die einen Nachlass rechtfertigen (Eintragungen in die Schuldnerverzeichnisse wie die Abgabe bzw. Nichtabgabe der Vermögensauskunft, das Vorliegen von Inkassomerkmalen bei Creditreform, Sozialhilfebescheid o. ä.) und eine (gerichtliche) Beitreibung keinen kurzfristigen Erfolg verspricht. Sofern aus rechtlicher oder wirtschaftlicher Sicht die Einstellung eines Inkassoverfahrens geboten erscheint, begründet Creditreform diese Entscheidung entsprechend. Der Kunde kann Creditreform jedoch anweisen, weitere Maßnahmen (auf sein Kostenrisiko) einzuleiten. Die daraus entstehenden Kosten werden unabhängig von den vereinbarten Inkassokonditionen gesondert in Rechnung gestellt.
2.5. Stehen gerichtliche Maßnahmen an, die Creditreform aus rechtlichen Gründen nicht selbst durchführen darf, vermittelt Creditreform den Auftrag an einen Vertragsanwalt und gibt die Forderung an diesen ab, soweit der Auftraggeber bei Auftragserteilung keinen Anwalt bestimmt hat. Ein Mandatsverhältnis kommt direkt zwischen dem Auftraggeber und dem Vertragsanwalt zustande. Der Auftraggeber erteilt dem Vertragsanwalt Vollmacht einschließlich Unter- und Geldempfangsvollmacht. Der Auftraggeber ermächtigt den Vertragsanwalt, die Korrespondenz, das Berichtswesen und die Abrechnung grundsätzlich über Creditreform vorzunehmen. Der Vertragsanwalt wird die Forderungssache nach Durchführung der gerichtlichen Maßnahmen zur weiteren Einziehung an Creditreform zurückgeben. Die Abnahme erfolgt, wenn keine förmliche Abnahme durchgeführt wird, mit Ingebrauchnahme Vergütung des Werkes, spätestens mit Ablauf von einer Woche Vertragsanwalts einschließlich Auslagenerstattung richtet sich nach Ablieferung, wenn sie bis dahin nicht abgelehnt wirdden gesetzlichen Bestimmungen.
2.6. Auch wenn eine Mängelrüge unverzüglich vorzunehmen istDer Auftraggeber verpflichtet sich, erfolgt sie rechtzeitignach Übergabe der Mandate an Creditreform zur Vermeidung einer Parallelbearbeitung nicht mehr über die Forderung zu verfügen oder mit dem Schuldner in Verhandlungen einzutreten oder gegen ihn – unmittelbar oder mittelbar durch Dritte – vorzugehen. Soweit derartige Handlungen im Einzelfall erforderlich sind, wenn die Anzeige innerhalb stimmt der Auftraggeber diese zuvor mit Creditreform ab. Wenn der Schuldner direkt Kontakt mit dem Auftraggeber aufnimmt, verweist dieser den Schuldner an Creditreform. Der Schriftwechsel mit dem Schuldner ist im Interesse einer Woche nach Ablieferung an den Lieferanten abgesandt wirdeinheitlichen Forderungsbeitreibung ausschließlich über Creditreform zu führen.
2.7. Soweit zur Der Auftraggeber wird Creditreform fristgerecht auf Anforderung die Forderung betreffende Unterlagen wie Auftrag, Leistungsnachweis, Korrespondenz und andere sowie die für die Geltendmachung von Erfüllungs-der Forderung erforderlichen Informationen und Stellungnahmen übermitteln und Creditreform bei der Geltendmachung der Forderung umfassend unterstützen. Der Kunde ist berechtigt, Nacherfüllungs-, Mängelbeseitigungs- oder sonstigen Ansprüchen dem Lieferanten eine Frist zu setzen ist, kann die SAZ diese so bemessen, dass die SAZ den Auftrag bei Nichteinhaltung der Frist noch anderweitig vergeben und Anschlusstermine einhalten kannZahlungen des Schuldners entgegenzunehmen.
2.8. Fotorechte an FotosDer Auftraggeber wird Creditreform über Zahlungen des Schuldners, die nicht vom Lieferanten durch eigene Fotografen hergestellt werden, insbesondere an Fotos von Bildagenturen Forderung betreffende Korrespondenz und Bilddatenbanken, werden allein und unmittelbar von der SAZ erworben. Der Lieferant ist ohne ausdrückliche Freigabe der SAZ nicht bevollmächtigt, im Namen und/weitere Vorkommnisse wie zum Beispiel Warenretouren oder auf Rechnung der SAZ Produktionsaufträge zu vergeben oder Fotorechte einzukaufenanderes sofort informieren.
2.9. Der Lieferant steht dafür einCreditreform wird dem Auftraggeber Sachstandsberichte nach Absprache in angemessenem Umfang erteilen und digital zur Verfügung stellen. Form, dass die Verwendung seiner Leistungen Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Persönlichkeits- oder Markenrechte nicht verletzt. Auf unser Verlangen hat er geeignete Nachweise vorzulegenInhalt und Zeitpunkt der Berichte werden von Creditreform und dem Kunden gesondert festgelegt.
2.10. Arbeitsunterlagen oder andere GegenständeDem Auftraggeber ist bekannt, dass im Falle einer Insolvenz des Schuldners die im Rahmen der Lieferant von uns oder Dritten zur Durchführung Forderungseinziehung geleisteten Zahlungen des Auftrags erhältSchuldners vom Insolvenzverwalter auf Grund der Regelungen der Insolvenzordnung bis zu 10 Jahre rückwirkend angefochten werden können. Im Falle einer erfolgreichen Anfechtung kann der Auftraggeber verpflichtet sein, sind von ihm vom Schuldner geleistete Beträge an den Insolvenzverwalter zurückzuerstatten. Creditreform übernimmt keine Verantwortung dafür, ob beim Schuldner eingezogene Forderungen der späteren Anfechtung durch den Insolvenzverwalter unterliegen. Auch im Falle der Rückerstattung vereinnahmter Beträge an den Insolvenzverwalter ist Creditreform berechtigt, bereits vereinnahmte Vergütungsbestandteile, insbesondere die Erfolgsprovision, zu verwahren Lasten des Auftraggebers weiterhin einzubehalten bzw. dem Auftraggeber die vom Schuldner gezahlten und auf Verlangen auf seine Kosten und Gefahr der SAZ an den Insolvenzverwalter auszukehrenden Vergütungsbestandteile zu übermitteln. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nichtbelasten.
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Auftragsabwicklung. 2.12.1 Creditreform macht gegenüber dem Schuld- ner die Hauptforderung und als Nebenforde- rungen Zinsen und Mahnkosten des Kunden sowie Inkasso-, Rechtsanwalts-, Gerichts-, Ge- richtsvollzieherkosten, Registergebühren u.a. Lieferung und Leistung des Lieferanten müssen dem Stand der Technik und von der SAZ vorgelegten Mustern, Modellen und sonstigen Vorlagen entsprechenals dessen Verzugsschaden geltend.
2.22.2 Creditreform wird als registrierter Rechts- dienstleister die Einziehung der Forderung sachgerecht und unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und nach pflichtgemäßem eigenen Ermessen mit der Sorgfalt eines or- dentlichen Kaufmanns durchführen; dabei wird es die berufsrechtlichen Richtlinien des Bundes- verbandes Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. beachten.
2.3 Creditreform wird im Rahmen der Forde- rungseinziehung schriftliche, ggf. Vereinbarte Liefertermine sind verbindlichtelefonische Maßnahmen sowie Besuche beim Schuldner vor Ort (nach besonderer Absprache und gegen gesonderte Honorierung) einsetzen, erforderli- che Ermittlungen durchführen, Zahlungsverein- barungen schließen, das gerichtliche Mahnver- fahren durchführen bzw. Fristen wegen ihrer Nichteinhaltung kann nach eigenem Ermes- sen durch Vertragsanwälte durchführen zu lassen und unter Berücksichtigung von wirt- schaftlichen Aspekten auch Zwangsvoll- streckungsmaßnahmen veranlassen. Wünscht der Kunde ausdrücklich Maßnahmen, die SAZ so bemessenaus Sicht von Creditreform keinen Erfolg versprechen, hat Creditreform das Recht, dem Kunden die daraus entstehenden Kosten unab- hängig von den vereinbarten Inkassokonditio- nen gesondert in Rechnung zu stellen.
2.4 Creditreform ist berechtigt, Zahlungsverein- barungen zu treffen und Stundungen zu gewäh- ren. Hierüber hinausgehende Stundungs- vereinbarungen bedürfen der Zustimmung des Kunden. Creditreform ist weiterhin nach Maßgabe einer mit dem Kunden getroffenen Absprache berech- tigt, zur Erzielung eines Inkassoerfolges dem Schuldner Nachlässe auf die Forderung zu gewähren. Grundsätzlich gilt, dass derartige Vergleichsangebote nur dann mit dem Schuld- ner besprochen werden, wenn über diesen Informationen vorliegen, die SAZ einen Nachlass rechtfertigen (Eintragungen in die Schuldnerver- zeichnisse wie die Abgabe bzw. Nichtabgabe der Vermögensauskunft, das Vorliegen von Inkas- somerkmalen bei Creditreform, Sozialhilfebe- scheid o. ä.) und eine (gerichtliche) Beitreibung keinen kurzfristigen Erfolg verspricht.
2.5 Sofern aus rechtlicher oder wirtschaftlicher Sicht die Einstellung eines Inkassoverfahrens geboten erscheint, begründet Creditreform diese Entscheidung entsprechend. Der Kunde kann Creditreform jedoch anweisen, weitere Maßnahmen (auf sein Kostenrisiko) einzuleiten. Die daraus entstehenden Kosten werden unab- hängig von den vereinbarten Inkassokonditio- nen gesondert in Rechnung gestellt.
2.6 Stehen gerichtliche Maßnahmen an, die Creditreform aus rechtlichen Gründen nicht selbst durchführen darf, vermittelt Creditreform den Auftrag noch anderweitig vergeben an einen Vertragsanwalt und Anschlusstermine einhalten kanngibt die Forderung an diesen ab, soweit der Kunde bei Auftragserteilung keinen Anwalt bestimmt hat. Besteht Grund Ein Mandatsverhältnis kommt direkt zwischen dem Kunden und dem Vertragsanwalt zustande. Der Kunde erteilt dem Vertragsanwalt Vollmacht einschließlich Unter- und Geldempfangsvoll- macht. Der Kunde ermächtigt den Vertragsanwalt, die Korrespondenz, das Berichtswesen und die Abrechnung grundsätzlich über Creditreform vorzunehmen. Der Vertragsanwalt wird die Forderungssache nach Durchführung der ge- richtlichen Maßnahmen zur Annahmeweiteren Einziehung an Creditreform zurückgeben. Die Vergütung des Vertragsanwalts einschließ- lich Auslagenerstattung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und ist in voller Höhe vom Kunden zu tragen.
2.7 Der Kunde verpflichtet sich, nach Übergabe der Mandate an Creditreform zur Vermeidung einer Parallelbearbeitung nicht mehr über die Forderung zu verfügen oder mit dem Schuldner in Verhandlungen einzutreten oder gegen ihn – unmittelbar oder mittelbar durch Dritte – vorzu- gehen. Soweit derartige Handlungen im Einzel- fall erforderlich sind, stimmt der Kunde diese zuvor mit Creditreform ab. Wenn der Schuldner direkt Kontakt mit dem Kunden aufnimmt, verweist dieser den Schuldner an Creditreform. Der Schriftwechsel mit dem Schuldner ist im Interesse einer einheitlichen Forderungsbeitrei- bung ausschließlich über Creditreform zu füh- ren.
2.8 Der Kunde wird Creditreform fristgerecht auf Anforderung die Forderung betreffende Unter- lagen wie Auftrag, Leistungsnachweis, Korres- pondenz u.a. sowie die für die Geltendmachung der Forderung erforderlichen Informationen und Stellungnahmen übermitteln und Creditre- form bei der Geltendmachung der Forderung umfassend unterstützen. Der Kunde ist berechtigt, Zahlungen des Schuld- ners entgegenzunehmen.
2.9 Der Kunde wird Creditreform über Zahlun- gen des Schuldners, die Forderung betreffende Korrespondenz und weitere Vorkommnisse wie zum Beispiel Warenretouren o.a. sofort infor- mieren.
2.10 Creditreform wird dem Kunden Sach- standsberichte sowie sonstige Auswertungen nach Absprache in angemessenem Umfang erteilen. Form, Inhalt und Zeitpunkt der Berichte werden von Creditreform und dem Kunde gesondert festgelegt.
2.11 Dem Kunden ist bekannt, dass im Falle einer Insolvenz des Schuldners die im Rahmen der Lieferant eine derartige Frist nicht einhalten wirdForderungseinziehung geleisteten Zahlun- gen des Schuldners vom Insolvenzverwalter auf Grund der Regelungen der Insolvenzordnung bis zu 10 Jahre rückwirkend angefochten werden können. Im Falle einer erfolgreichen Anfechtung kann der Kunde verpflichtet sein, vom Schuldner geleistete Beträge an den Insolvenzverwalter zurückzuerstatten. Creditreform übernimmt keine Verantwortung dafür, ob beim Schuldner eingezogene Forderungen der späteren Anfech- tung durch den Insolvenzverwalter unterliegen. Auch im Falle der Rückerstattung vereinnahmter Beträge an den Insolvenzverwalter ist die SAZ Creditre- form berechtigt, bereits vereinnahmte Vergü- tungsbestandteile, insbesondere die Erfolgspro- vision zu Lasten den Kunden weiterhin einzube- halten bzw. dem Kunden die vom Vertrag zurückzutreten Schuldner gezahlten und Schadensersatz zu verlangen.
2.3. Der Lieferant hat die von ihm zu erbringenden Lieferungen und Leistungen auf seine Kosten und Gefahr an die von der SAZ angegebene Lieferanschrift – sonst am Sitz der SAZ – zu übermitteln.
2.4. Kostenvoranschläge des Lieferanten sind verbindlich.
2.5. Die Abnahme erfolgt, wenn keine förmliche Abnahme durchgeführt wird, mit Ingebrauchnahme des Werkes, spätestens mit Ablauf von einer Woche nach Ablieferung, wenn sie bis dahin nicht abgelehnt wird.
2.6. Auch wenn eine Mängelrüge unverzüglich vorzunehmen ist, erfolgt sie rechtzeitig, wenn die Anzeige innerhalb einer Woche nach Ablieferung an den Lieferanten abgesandt wirdInsolvenzverwalter auszu- kehrenden Vergütungsbestandteile zu belasten.
2.7. Soweit zur Geltendmachung von Erfüllungs-, Nacherfüllungs-, Mängelbeseitigungs- oder sonstigen Ansprüchen dem Lieferanten eine Frist zu setzen ist, kann die SAZ diese so bemessen, dass die SAZ den Auftrag bei Nichteinhaltung der Frist noch anderweitig vergeben und Anschlusstermine einhalten kann.
2.8. Fotorechte an Fotos, die nicht vom Lieferanten durch eigene Fotografen hergestellt werden, insbesondere an Fotos von Bildagenturen und Bilddatenbanken, werden allein und unmittelbar von der SAZ erworben. Der Lieferant ist ohne ausdrückliche Freigabe der SAZ nicht bevollmächtigt, im Namen und/oder auf Rechnung der SAZ Produktionsaufträge zu vergeben oder Fotorechte einzukaufen.
2.9. Der Lieferant steht dafür ein, dass die Verwendung seiner Leistungen Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Persönlichkeits- oder Markenrechte nicht verletzt. Auf unser Verlangen hat er geeignete Nachweise vorzulegen.
2.10. Arbeitsunterlagen oder andere Gegenstände, die der Lieferant von uns oder Dritten zur Durchführung des Auftrags erhält, sind von ihm zu verwahren und auf Verlangen auf seine Kosten und Gefahr der SAZ zu übermitteln. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nicht.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Auftragsabwicklung. 2.1. Lieferung Diese Bedingungen gelten für alle Haussitter-Verträge zwischen dem DL und Leistung dem AG. Der erste Auftrag muss schriftlich erteilt werden, er gilt als Vertragsangebot des Lieferanten müssen dem Stand AG. Folgeaufträge können danach telefo- nisch, per E-Mail oder in der Technik und von der SAZ vorgelegten Mustern, Modellen und sonstigen Vorlagen entsprechenstrukturierten Internet-Maske erteilt werden. Gültig sind stets die im Internet veröffentlichten Haussitter-AGB’s. Die Vertragssprache ist Deutsch.
2.2. Vereinbarte Liefertermine Der Vertrag ist abgeschlossen, wenn er vollständig schriftlich bestätigt wurde. Mündliche Nebenabreden oder Vereinbarungen sind verbindlich. Fristen wegen ihrer Nichteinhaltung kann die SAZ so bemessen, dass die SAZ den Auftrag noch anderweitig vergeben und Anschlusstermine einhalten kann. Besteht Grund zur Annahme, dass der Lieferant eine derartige Frist nicht einhalten wird, ist die SAZ berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangenunwirksam.
2.3. Der Lieferant hat die Vertrag kann innerhalb von ihm zwei Wochen ab Vertragsabschlussdatum ohne Angabe von Gründen in Textform (Brief, Fax, E-Mail) widerrufen werden. Das Widerrufsrecht erlischt, wenn wir bereits innerhalb dieser Frist mit unserer Leistung begonnen haben. Bereits durch den DL erfolgte Leistungen sind auf der Basis unserer Preisliste zu erbringenden Lieferungen und Leistungen auf seine Kosten und Gefahr an die von der SAZ angegebene Lieferanschrift – sonst am Sitz der SAZ – zu übermittelnvergüten.
2.4. Kostenvoranschläge Alle Vereinbarungen (auch schriftliche) zwischen AG und Mitarbeitern des Lieferanten DL sind verbindlichnichtig. Sie führen zu Haftungs- und Versicherungsverlust.
2.5. Jede für den DL bestimmte Korrespondenz, alle Anzeigen und Erklärungen müssen schriftlich an die Hausanschrift des DL erfolgen. Die Abnahme erfolgtÜbermittlung von Botschaften durch die Haushüter des DL ersetzen diese Verpflichtungen nicht. Die Übergabe an die Mitarbeiter des DL ist kein Fristbeginn und keine Emp- fangsvermutung. Soweit Fristen zu beachten sind, wenn keine förmliche Abnahme durchgeführt wird, mit Ingebrauchnahme des Werkes, spätestens mit Ablauf von einer Woche nach Ablieferung, wenn sie bis dahin nicht abgelehnt wirdgilt grundsätzlich der Eingang der Schriftstücke bei uns.
2.6. Auch wenn eine Mängelrüge unverzüglich vorzunehmen ist, erfolgt sie rechtzeitig, wenn Für den DL und dessen ausführenden Mitarbeiter besteht für die Anzeige innerhalb einer Woche nach Ablieferung an gesamte Dauer des Auftrags Haus- recht. Das Hausrecht kann ausschließlich durch den Lieferanten abgesandt wirdAG schriftlich eingeschränkt werden (siehe 2.4 AGB).
2.7. Soweit zur Geltendmachung von Erfüllungs-Neben den vertraglichen Ausgehzeiten mit Hunden, Nacherfüllungs-hat jeder Mitarbeiter des DL am hellen Tag die Mög- lichkeit bis max. drei Stunden das Objekt für den eigenen Bedarf zu verlassen, Mängelbeseitigungs- oder sonstigen Ansprüchen dem Lieferanten bei Dunkelheit nur eine Frist zu setzen ist, kann die SAZ diese so bemessen, dass die SAZ den Auftrag bei Nichteinhaltung der Frist noch anderweitig vergeben und Anschlusstermine einhalten kannStunde. Jede dieser Abwesenheiten muss dokumentiert werden.
2.8. Fotorechte an FotosKann ein/e schriftlich bestätigte/r und durch Portrait vorgestellte/r Mitarbeiter/in des DL aus wichtigem Grund (Krankheit, die Unfall, Tod) den Dienst nicht vom Lieferanten durch eigene Fotografen hergestellt werdenantreten oder muss er/sie ihn aus diesen Gründen ab- brechen, insbesondere an Fotos von Bildagenturen und Bilddatenbanken, werden allein und unmittelbar von stellt der SAZ erworben. Der Lieferant ist ohne ausdrückliche Freigabe der SAZ nicht bevollmächtigt, im Namen und/oder auf Rechnung der SAZ Produktionsaufträge zu vergeben oder Fotorechte einzukaufenDL zur Vertragserfüllung einen adäquaten Ersatz.
2.9. Der Lieferant steht dafür ein, dass die Verwendung seiner Leistungen Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Persönlichkeits- oder Markenrechte nicht verletzt. Auf unser Verlangen hat er geeignete Nachweise vorzulegen.
2.10. Arbeitsunterlagen oder andere Gegenstände, die der Lieferant von uns oder Dritten zur Durchführung des Auftrags erhält, sind von ihm zu verwahren und auf Verlangen auf seine Kosten und Gefahr der SAZ zu übermitteln. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nicht.
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Samples: Haussitter Vertrag