Auftragsabwicklung. 9.1.1 Für die Installation der Hardware sind Sie verantwortlich, sofern Sie für diese Hardware nicht von Oracle Installationsservices erworben haben. 9.1.2 Oracle liefert die Hardware gemäß den Bestell- und Lieferrichtlinien von Oracle („Order and Delivery Policies“), die zum Zeitpunkt Ihres Auftrags wirksam sind und die unter xxxx://xxxxxx.xxx/xxxxxxxxx abrufbar sind. Oracle liefert die Hardware an die von Ihnen in Ihrem Bestelldokument („Purchase Order“) genannte Lieferadresse oder an die im Auftrag genannte Adresse, falls in Ihrem Bestelldokument keine Lieferadresse angegeben ist. Es finden die Versandbestimmungen der Bestell- und Lieferrichtlinien Anwendung, die für Ihr Zielland gelten. 9.1.3 Die Hardware gilt mit dem Zeitpunkt der Lieferung als von Ihnen abgenommen. 9.1.4 Oracle kann Teillieferungen durchführen und hierfür Teilrechnungen ausstellen. 9.1.5 Oracle kann Auswechslungen und Änderungen an der Hardware vornehmen, sofern dies nicht wesentliche negative Auswirkung auf die Gesamtleistung der Hardware hat. 9.1.6 Oracle wird sich auf wirtschaftlich vertretbare Weise bemühen, die Hardware innerhalb eines Zeitraums zu liefern, der im Einklang mit der vergangenen Praxis von Oracle in Bezug auf Anzahl und Art der von Ihnen beauftragten Hardware ist.
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