Ausführung der Leistung. (§ 4) Bauleiter Der Auftragnehmer hat unmittelbar nach Vergabe einen verantwortlichen Bauleiter zu benennen, der als Entscheidungsbefugter eingesetzt wird. Dieser hat, wenn Arbeiten des Auftragnehmers ausgeführt werden, vor Ort anwesend und der deutschen Sprache mächtig zu sein. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Xxxxxxxxxxxxx zu führen, die wöchentlich der örtlichen Bauleitung zu übergeben sind. Baustellenbesprechungen Der Auftragnehmer hat zu den Baustellenbesprechungen einen geeigneten bevollmächtigten Vertreter zu entsenden. Die Besprechungen finden voraussichtlich jeweils wöchentlich statt. Lager- und Arbeitsplätze auf der Baustelle Der Auftragnehmer hat eigenverantwortlich die notwendigen Lager- und Arbeitsplätze auf der Baustelle, Zufahrtswege sowie erforderliche Anschlüsse für Wasser und Energie zu beschaffen. Die Kosten für den Verbrauch trägt der Auftragnehmer, sofern nichts anderes vereinbart ist. Vom Auftragnehmer zu beschaffende Genehmigungen Es sind vom Auftragnehmer, sofern die Arbeiten notwendig werden, die Genehmigungen für Nacht-, Sonn- und Feiertagsbautätigkeiten, sowie Genehmigungen zur Aufhebung des Sonntagsfahrverbotes bei den entsprechenden Ämtern und Behörden selbst einzuholen. Der Auftragnehmer hat die Pflicht, das Umweltamt bzw. das Gewerbeaufsichtsamt über lärmintensive Maßnahmen am Wochenende und nachts zu informieren und erforderliche Genehmigungen einzuholen. Der Auftragnehmer hat die erforderlichen Aufgrabegenehmigungen beim zuständigen Amt einzuholen. Baustellenausweise bei Arbeiten auf Betriebsgeländen des Auftraggebers Beschäftigte des Auftragnehmers erhalten nur Zutritt zur Baustelle, wenn sie im Besitz eines vom Auftraggeber oder vom Nutzer der Liegenschaft ausgestellten Ausweises oder vergleichbaren Legitimation sind und nachweislich an einer Unterweisung bei Arbeiten im Betriebsgelände des Auftraggebers teilgenommen haben. Der Auftragnehmer hat die Ausweise rechtzeitig beim Auftraggeber oder bei der vom Auftraggeber benannten Stelle anzufordern. Der Anforderung ist eine Liste mit Zunamen, Xxxxxxxx und Geburtstagen, Wohnsitzen und Nummern der Personalausweise beizufügen. Für die Kraftfahrzeuge des Auftragnehmers sind zusätzlich das polizeiliche Kennzeichen und der Fahrzeugtyp anzugeben. Nicht mehr benötigte Ausweise sind unverzüglich an die Ausgabestelle zurückzugeben. Dort ist auch unverzüglich der Verlust eines Ausweises anzuzeigen. Optionale Winterbauschutzmaßnahmen Für die im Titel des Leistungsverzeichnisses – Maßnahmen für Arbeiten bei ungünstiger Witterung – beschriebenen Teilleistungen ist Folgendes zu beachten: Grundsätzlich gelten Witterungseinflüsse während der Ausführungszeit, mit denen der Auftragnehmer bei Abgabe des Angebots normalerweise rechnen musste, nicht als Behinderung (§ 6 Abs. 3 Nr. 2 VOB/B). Glaubt sich der Auftragnehmer wegen ungeeigneter/ungünstiger Wetterbedingungen in der ordnungsgemäßen Ausführung der Leistung dennoch behindert, so hat er den Auftraggeber hierüber unverzüglich schriftlich zu informieren. Vom Auftragnehmer als erforderlich erachtete Messungen von Witterungsgrenzwerten sind ausschließlich im Beisein der Bauleitung des Auftraggebers durchzuführen, soweit nicht amtliche Messergebnisse der nächstgelegenen Klimastation vorgelegt werden können. Vom Auftragnehmer bereits ausgeführte Leistungen sind gegen Witterungseinflüsse (wie beispielsweise Winterschäden) zu schützen. Kosten für eventuell erforderliche Winterbaumaßnahmen gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Auf § 6 Abs. 1 bis Abs. 4 VOB/B wird besonders hingewiesen.
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Samples: Zusätzliche Vertragsbedingungen Für Die Ausführung Von Bauleistungen
Ausführung der Leistung. (Zu § 4) Bauleiter Der Auftragnehmer hat unmittelbar nach Vergabe einen verantwortlichen Bauleiter zu benennen, der als Entscheidungsbefugter eingesetzt wird4 Nr. Dieser hat, wenn Arbeiten des Auftragnehmers ausgeführt werden, vor Ort anwesend und der deutschen Sprache mächtig zu sein1 Abs. 1 VOL/B:
7.1 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Xxxxxxxxxxxxx zu führenbei der Ausführung der Leistung mindestens diejenigen Mittel, Fähigkeiten, Ressourcen und Mittel (Eignungsmerkmale) einzusetzen, für die wöchentlich er im Zuge des Vergabeverfahrens (z.B. im Teilnahmeantrag oder im Angebot) vor Auftragserteilung angegeben hat, dass er sich ihrer zur Ausführung der örtlichen Bauleitung zu übergeben sindLeistung bedienen will oder sie ihm zur Ausführung der Leistung zur Verfügung stehen. Baustellenbesprechungen Der Das betrifft insbesondere die vom Auftragnehmer hat zu den Baustellenbesprechungen einen geeigneten bevollmächtigten Vertreter zu entsendenangegebenen Merkmale der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit. Die Besprechungen finden voraussichtlich jeweils wöchentlich statt. Lager- und Arbeitsplätze auf der Baustelle Der Auftragnehmer hat eigenverantwortlich die notwendigen Lager- und Arbeitsplätze auf der Baustelle, Zufahrtswege sowie erforderliche Anschlüsse für Wasser und Energie zu beschaffen. Die Kosten für den Verbrauch trägt der Auftragnehmer, sofern nichts Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Vom , gilt Folgendes:
a) Xxxxxx der Auftragnehmer das Bestehen einer Haftpflichtversicherung angegeben hat, ist er verpflichtet, diese mindestens mit den angegebenen Deckungssummen während der Vertragslaufzeit aufrecht zu beschaffende Genehmigungen Es sind vom Auftragnehmererhalten;
b) Sofern der Auftragnehmer Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge angegeben hat, sofern hat er die Arbeiten notwendig zur Ausführung der Referenzleistungen eingesetzten personellen und technischen Mittel auch bei der Auftragsausführung in einer Weise einzusetzen, die geeignet ist, die bei der Ausführung der Referenzleistun-gen gewonnen Erfahrungen und das dabei erworbene Know-how auf die auszuführende Leistung zu übertragen (z.B. Einsatz der Mitarbeiter mit den entsprechenden Kenntnissen und Erfahrungen);
c) Sofern der Auftragnehmer angegeben hat, dass bestimmte technische Fachkräfte oder technischen Stellen (z.B. zur Qualitätskontrolle) im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden, so hat ein entsprechender Einsatz bei der Auftragsausführung zu erfolgen;
d) Sofern der Auftragnehmer angegeben hat, dass eine bestimmte Produktionskapazität, technische Ausrüstung, eine Qualitätssicherung oder Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten bei der Leistungserbringung zur Verfügung stehen, so hat er mindestens diese bei der Auftragsausführung einzusetzen;
e) Sofern der Auftragnehmer angegeben hat, dass ein Lieferkettenmanagement- und Lieferkettenüberwachungssystem zur Verfügung steht, ist dieses mindestens in der angegebenen Qualität bei der Auftragsausführung einzusetzen;
f) Xxxxxx der Auftragnehmer bestimmte Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über eine bestimmte Befähigung zur Berufsausübung vorgelegt hat, so sind – vorbehaltlich weitergehender oder anderslautender Vereinbarungen – die Genehmigungen für Nacht-Inhaber dieser Nachweise bzw. Bescheinigungen in entsprechender Position bei der Auftragsausführung einzusetzen. Eine Auswechslung dieser Personen ist nur durch Personen mit vergleichbarer oder besserer Qualifikation und nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers, Sonn- und Feiertagsbautätigkeitendie nicht grundlos verweigert werden darf, sowie Genehmigungen zur Aufhebung des Sonntagsfahrverbotes bei den entsprechenden Ämtern und Behörden selbst einzuholenmöglich. Der Auftragnehmer hat außerdem für eine nach der Art des Auftrags und der Auftragsausführung angemessene Stellvertreterregelung zu sorgen;
g) Xxxxxx der Auftragnehmer bestimmte Umweltmanagementmaßnahmen angegeben hat, hat er diese während der Auftragsausführung anzuwenden;
h) Sofern der Auftragnehmer eine durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl seines Unternehmens angegeben hat, so hat er diese unter Berücksichtigung üblicher Fluktuationen aufrecht zu erhalten, mindestens soweit dies zur Einhaltung einer im Vergabeverfahren angegebenen Mindestanforderung (Mindestbeschäftigtenzahl) sowie zu einer ordnungs- und vertragsgemäßen Auftragsausführung auch unter Berücksichtigung anderweitiger Aufträge des Auftragnehmers und Spitzen in der Arbeitsbelastung erforderlich ist;
i) Sofern der Auftragnehmer eine bestimmte technische Ausstattung, Geräte oder technische Ausrüstung angegebenen hat, über die Pflichter für die Ausführung des Auftrags verfügt, hat er diesen Bestand, auch mittels gegebenenfalls erforderlicher Neuinvestitionen, für die Auftragsausführung vorzuhalten;
j) Sofern der Auftragnehmer Bescheinigungen oder Zertifikate von Behörden oder als zuständig anerkannten Instituten (Zertifizierer) vorgelegt oder angegeben hat, hat er, wenn deren Gültigkeitszeitraum während des Vertragszeitraums abläuft, diese zu verlängern bzw. zu erneuern. Der Auftraggeber kann die Vorlage der verlängerten bzw. erneuerten Bescheinigungen und Zertifikate verlangen.
7.2 Einer Angabe oder Vorlage des Auftragnehmers im Sinne von Nr. 7.1 steht es gleich, wenn der Auftragnehmer im Zuge des Vergabeverfahrens auf Angaben, Nachweise oder Unterlagen, die in einem Präqualifizierungssystem oder in einer zum Eignungsnachweis bei öffentlichen Auftragsvergaben eingerichteten Datenbank niedergelegt sind, verwiesen hat.
7.3 Die Verpflichtung des Auftragnehmers nach Nr. 7.1 erstreckt sich auch auf die Eignungsmerkmale anderer Unternehmen, für die der Auftragnehmer im Zuge des Vergabeverfahrens angegeben hat, dass er sie bei der Auftragsausführung in Anspruch nimmt („Eignungsleihe“). Der Auftragnehmer kann sich nicht darauf berufen, dass ihm die anderen Unternehmen oder deren Eignungsmerkmale nicht (mehr) zur Verfügung stehen. Es obliegt dem Auftragnehmer, die Verfügbarkeit der in Anspruch genommenen Eignungsmerkmale rechtlich hinreichend abzusichern und gegebenenfalls gegenüber den anderen Unternehmen durchzusetzen; soweit dies für den Auftragnehmer unzumutbar oder zur effektiven Wiederherstellung der Verfügbarkeit untauglich ist, kann der Auftragnehmer angemessenen, mindestens gleichwertigen Ersatz beschaffen, entweder durch Herstellung der erforderlichen Eignungsmerkmale im eigenen Unternehmen oder durch Ersetzung des anderen Unternehmens. Der Auftraggeber kann nach Maßgabe des § 47 Abs. 2 VgV vom Auftragnehmer auch während der Auftragsausführung verlangen, dass ein anderes Unternehmen im Sinne von Satz 1 ersetzt wird.
7.4 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber jedwede Änderung in Bezug auf das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB oder nach § 124 Abs. 1 Nr. 1, 3 oder 7 GWB sowie für die Auftragsausführung relevante Veränderungen in Bezug auf seine Eignung (Erlaubnis und Befähigung zur Berufsausübung, wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie berufliche und technische Leistungsfähigkeit) unverzüglich mitzuteilen; das schließt die Pflicht zur Ankündigung absehbarer Veränderungen ein. Dieselben Mitteilungspflichten treffen den Auftragnehmer hinsichtlich etwaiger Ausschlussgründe oder Veränderungen der Eignung in Bezug auf Unterauftragnehmer sowie in Bezug auf andere Unternehmen im Sinne von Nr. 7.3. Ist der Auftragnehmer eine Arbeitsgemeinschaft, so gilt die Mitteilungspflicht des Auftragnehmers in Bezug auf die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft entsprechend.
7.5 Ist der Auftragnehmer eine Arbeitsgemeinschaft und ist nach dem Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt, so gilt Folgendes:
a) Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft haften für die Durchführung des Vertrages und für die Handlungen der Mitglieder als Gesamtschuldner (§§ 421, 31 BGB), soweit nicht nach dem Vertrag ausdrücklich eine bestimmte Rechtsform der Arbeitsgemeinschaft geregelt ist;
b) Das von der Arbeitsgemeinschaft als bevollmächtigter Vertreter (Federführer) benannte Mitglied vertritt die Arbeitsgemeinschaft uneingeschränkt und rechtsverbindlich gegenüber dem Auftraggeber. Damit ist keine Be- schränkung der Vertretung der Arbeitsgemeinschaft durch die übrigen Mitglieder verbunden; insbesondere kann der Auftraggeber rechtsverbindliche Erklärungen auch gegenüber einem anderen Mitglied der Arbeitsgemeinschaft abgegeben, etwa im Zuge der Ausführung eines von diesem Mitglied der Arbeitsgemeinschaft auszuführenden Leistungsteils;
c) Hat der Auftragnehmer in seinem Angebot oder im Zuge des Vergabeverfahrens) eine Erklärung über die Art und den Umfang der von den Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft jeweils zu übernehmenden Leistungsteile abgegeben, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, den Inhalt dieser Erklärung im Zuge der Auftragsausführung umzusetzen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass der Auftragnehmer im Zuge des Vergabeverfahrens angegeben hat, die berufliche Leistungsfähigkeit eines Mitglieds (z.B. einschlägige Referenzen und berufliche Erfahrung, Studien-und Ausbildungsnachweise, Bescheinigungen über die berufliche Befähigung) bei der Auftragsausführung in Anspruch zu nehmen; in diesem Fall hat das entsprechende Mitglied den Leistungsteil auszuführen, für den diese berufliche Leistungsfähigkeit erforderlich ist;
d) Die Mitglieder einer Arbeitsgemeinschaft sind verpflichtet, das Umweltamt bzwmit der Ausführung einer Teilleistung betraute Mitglied mit der wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mindestens in dem Umfang auszustatten, wie die Leistungsfähigkeit vom Auftragnehmer im Zuge des Vergabeverfahrens angegeben wurde und für die Ausführung der betroffenen Teilleistung erforderlich ist;
e) Eine Haftpflichtversicherung muss mindestens alle Mitglieder hinsichtlich der jeweils von ihnen auszuführenden Leistungsteile oder die Arbeitsgemeinschaft insgesamt erfassen;
f) Sofern der Auftragnehmer im Vergabeverfahren auf Kontroll-, Überwachungs- oder Managementsysteme (z.B. hinsichtlich Qualität, Umwelt oder Lieferanten) eines Mitglieds verwiesen hat, sind diese Systeme auf die gesamte Vertragsdurchführung durch alle Mitglieder zu erstrecken. das Gewerbeaufsichtsamt über lärmintensive Maßnahmen am Wochenende Zu § 4 Nr. 1 Abs. 2 VOL/B:
7.6 Der Auftragnehmer hat die arbeitsschutzrechtlichen Regelungen einzuhalten und nachts die gegebenenfalls im Vertrag konkretisierten Vorgaben des Auftraggebers zur Arbeitssicherheit sowie zum Gesundheitsschutz zu informieren und erforderliche Genehmigungen einzuholenerfüllen. Der Auftragnehmer hat ohne Anspruch auf besondere Vergütung alle zur Verhütung von Personen- und/oder Sachschäden notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen. Das gilt besonders für Vorsichtsmaßregeln, die erforderlichen Aufgrabegenehmigungen beim zuständigen Amt einzuholen. Baustellenausweise nach den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften zur Sicherung seiner Arbeitnehmer erforderlich sind.
7.7 Ein etwaiger persönlicher Verzicht der mit der Güteprüfung beauftragten Bediensteten des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer auf Ersatzansprüche für Personen- oder Sachschäden bei Arbeiten auf Betriebsgeländen des Auftraggebers Beschäftigte oder aus Anlass der Güteprüfung im Werk des Auftragnehmers erhalten nur Zutritt ist unwirksam.
7.8 Der Auftragnehmer hat bei Leistungen auf Grundstücken des Auftraggebers seine Arbeitnehmer anzuhalten, Anweisungen der zuständigen Bediensteten des Auftraggebers zu befolgen, soweit diese in Wahrnehmung der Hausherrenrechte des Auftraggebers oder aus sonstigem wichtigem Grund erteilt werden. Zuwiderhandelnde können sofort vom Grundstück verwiesen werden.
7.9 Der Auftragnehmer ist allein verantwortlich für die gesicherte Aufbewahrung der ihm und seinen Arbeitnehmern gehörenden Materialien, Arbeitsgeräte, Arbeitskleidung usw. sowie der beigestellten Stoffe und Geräte. Soweit dies für die Auftragsausführung erforderlich ist, wird der Auftraggeber im Rahmen der örtlichen Gegebenheiten unentgeltlich verschließbare Aufbewahrungsmöglichkeiten zur BaustelleVerfügung stellen, wenn sie im Besitz eines vom sich diese Gegenstände auf seinem Grundstück befinden.
7.10 Hat der Auftraggeber auf Grund gesetzlicher Vorschriften Arbeitnehmern des Auftragnehmers oder vom Nutzer dessen Erfül- lungs- oder Verrichtungsgehilfen Ersatz zu leisten wegen Personen- oder Sachschäden, die bei oder gelegentlich der Liegenschaft ausgestellten Ausweises Ausführung des Auftrags entstanden sind, so stellt der Auftragnehmer den Auftraggeber von darauf beruhenden Ansprüchen frei, wenn die Schäden durch ein dem Auftragnehmer zurechenbares Verschulden herbeigeführt worden sind. Als Arbeitnehmer des Auftragnehmers gelten auch Bedienstete des Auftraggebers, deren sich der Auftragnehmer bei der Ausführung der Arbeiten bedient.
7.11 Der Auftragnehmer hat bei der Ausführung des Auftrags alle für ihn geltenden rechtlichen Verpflichtungen einzuhal- ten, insbesondere Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung zu entrichten, die arbeitsschutzrechtlichen Regelungen einzuhalten und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts zu gewähren, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem Ta-rifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer- Entsendegesetzes für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder vergleichbaren Legitimation sind und nachweislich an einer Unterweisung bei Arbeiten im Betriebsgelände nach § 7, § 7a oder § 11 des Auftraggebers teilgenommen habenArbeitnehmer-Entsendegesetzes oder einer nach § 3a des Arbeit-nehmerüberlassungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden. Der Auftragnehmer hat durch Prüfung und Abnahme entsprechender Verpflichtungen sicherzustellen, dass die Ausweise rechtzeitig beim Auftraggeber oder von ihm bei der vom Auftraggeber benannten Stelle anzufordern. Der Anforderung ist eine Liste mit Zunamen, Xxxxxxxx und Geburtstagen, Wohnsitzen und Nummern der Personalausweise beizufügenAuftragsausführung eingesetzten Unterauftragnehmer die in Satz 1 genannten Pflichten ebenfalls einhalten. Für die Kraftfahrzeuge den Fall, dass der Auftraggeber von Arbeitnehmern des Auftragnehmers sind zusätzlich das polizeiliche Kennzeichen und der Fahrzeugtyp anzugeben. Nicht mehr benötigte Ausweise sind unverzüglich an die Ausgabestelle zurückzugeben. Dort ist auch unverzüglich der Verlust oder eines Ausweises anzuzeigen. Optionale Winterbauschutzmaßnahmen Für die im Titel eingesetzten Unterauftragnehmers oder eines Personaldienstleisters auf Zahlung des Leistungsverzeichnisses – Maßnahmen für Arbeiten bei ungünstiger Witterung – beschriebenen Teilleistungen ist Folgendes zu beachten: Grundsätzlich gelten Witterungseinflüsse während der AusführungszeitMindestlohns in Anspruch genommen wird, mit denen stellt der Auftragnehmer bei Abgabe des Angebots normalerweise rechnen musste, nicht als Behinderung (§ 6 Abs. 3 Nr. 2 VOB/B). Glaubt sich der Auftragnehmer wegen ungeeigneter/ungünstiger Wetterbedingungen in der ordnungsgemäßen Ausführung der Leistung dennoch behindert, so hat er den Auftraggeber hierüber unverzüglich schriftlich zu informieren. Vom Auftragnehmer als erforderlich erachtete Messungen von Witterungsgrenzwerten sind ausschließlich im Beisein der Bauleitung des Auftraggebers durchzuführen, soweit nicht amtliche Messergebnisse der nächstgelegenen Klimastation vorgelegt werden können. Vom Auftragnehmer bereits ausgeführte Leistungen sind gegen Witterungseinflüsse (wie beispielsweise Winterschäden) zu schützen. Kosten für eventuell erforderliche Winterbaumaßnahmen gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Auf § 6 Abs. 1 bis Abs. 4 VOB/B wird besonders hingewiesendiesen Ansprüchen frei.
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Samples: Zusätzliche Vertragsbedingungen Der Bundesnetzagentur (Zvb)
Ausführung der Leistung. (§ 4) Bauleiter 4 Abs. 10)
14.1 Der Auftragnehmer ist für den reibungslosen Ablauf der Maßnahme sowie für Ordnung und Sicherheit verantwortlich. Er hat für seinen Leistungsumfang insbesondere Sorge zu tragen, dass die Bestimmungen der Berufsgenossenschaft und der Landesbauordnung in der geltenden Fassung und deren Durchführungsverordnungen, Durchführungs- und Ausführungsbestimmungen, die Anordnungen der Bauaufsichtsbehörde, der Polizei, des Gewerbeaufsichtsamtes sowie alle sonstigen einschlägigen Vorschriften und Auflagen beachtet und eingehalten sowie alle erforderlichen Maßnahmen zum Schutz von Personen und Sachen getroffen werden. Diese Verpflichtung des Auftragnehmers gilt auch, wenn er Subunternehmer beauftragt. Erforderliche Genehmigungen zur Durchführung der Leistung, soweit diese nicht durch den Auftraggeber beantragt worden sind, hat der Auftragnehmer zu beantragen und die Kosten dafür zu tragen. Der Auftragnehmer hat unmittelbar nach Vergabe einen verantwortlichen Bauleiter seine auf der Baustelle eingesetzten Arbeitskräfte zu benennenverpflichten, die von den zuständigen Berufsgenossenschaften vorgeschriebenen persönlichen Schutzausrüstungen (z.B. Schutzhelme, Sicherheitsschuhe) auf der als Entscheidungsbefugter eingesetzt wirdBaustelle zu tragen. Dieser hatSchutzausrüstungen hat der Auftragnehmer in ausreichender Anzahl zur Verfügung zu stellen. Arbeitskräfte des Auftragnehmers, die ihrer Verpflichtung zum Tragen von Schutzausrüstung nicht nachkommen, können von der Baustelle verwiesen werden.
14.2 Der Auftraggeber fordert den Auftragnehmer auf, bei der Baustelleneinrichtung die erforderliche Anzahl an Toilettenkabinen, mindestens jedoch eine, vorzusehen.
14.3 Der Auftragnehmer hat dafür zu sorgen, dass für die Ausführung der Leistungen Bauwärme, Bauwasser und Baustrom sowie sonstige Medien zur Verfügung stehen, soweit er diese für die Ausführung seiner Leistung benötigt. Die damit im Zusammenhang entstehenden Kosten trägt der Auftragnehmer. Das gilt auch für den Fall, dass eine Medientrennung erfolgt ist. Diese Regelung gilt dann nicht, wenn etwas Abweichendes im Vertrag vereinbart ist. Soweit der Auftragnehmer dieser Verpflichtung nicht nachkommt und der Auftraggeber zur Bereitstellung dieser Medien veranlasst wird, ist er berechtigt, die dafür entstehenden Kosten für die Anschlüsse und den Verbrauch dem Auftragnehmer mit pauschal 0,7 % der Bruttoauftragssumme in Rechnung zu stellen und von der Schlussrechnung in Abzug zu bringen.
14.4 Der Auftragnehmer hat Lager- und Arbeitsplätze sowie Verkehrswege zur Baustelle über die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten hinaus selbst zu beschaffen.
14.5 Muster und Proben der zur Verwendung vorgesehenen Materialien und Teile sind vom Auftragnehmer zu liefern und zu montieren. Die Kosten hierfür und für vom Auftraggeber verlangte Prüfzeugnisse und Herstellungsnachweise trägt der Auftragnehmer. Hat sich der Auftraggeber das Recht zur Entnahme von Proben und die Anforderung von Prüfzeugnissen und Herstellungsnachweisen vorbehalten, so trägt der Auftragnehmer die Kosten, soweit seine Leistung betroffen ist.
14.6 Die Bezeichnungen "Baustelle" und "Baubereich" werden in folgendem Sinne verwendet:
14.6.1 Baustelle: Flächen, die der Auftraggeber zur Ausführung der Leistung, für die Baustelleneinrichtung und zur vorübergehenden Lagerung von Stoffen und Bauteilen zur Verfügung stellt, zuzüglich der Flächen, die der Auftragnehmer darüber hinaus in Anspruch nimmt.
14.6.2 Baubereich: Baustelle und die Umgebung, die durch die Ausführung der Bauarbeiten beeinträchtigt werden kann.
14.7 Der Auftragnehmer muss für benötigte öffentliche Flächen die Zustimmung der jeweiligen zuständigen Ämter der Stadt Halle einholen.
14.8 Die Baustelle einschließlich Lager- und Arbeitsplätze sind täglich, nach Beendigung der Arbeiten, besenrein, beräumt und vor allem vor dem Zugriff Unberechtigter gesichert zu verlassen. Bau- und Sondermüll, Demontagegut und Abfälle sind entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu entsorgen. Die Entsorgungsnachweise sind dem Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen.
14.9 Feststellungen auf der Baustelle über den Zustand von Teilen der Leistung, ihre Vertragsmäßigkeit sowie Art und Umfang der Leistung werden verlangt, soweit diese Teile der Leistung durch die weitere Ausführung der Prüfung und Fertigstellung entzogen werden. Diese sind gemeinsam vorzunehmen. Der Auftragnehmer hat sie rechtzeitig zu beantragen.
14.10 Der vom Auftraggeber bzw. Auftragnehmer ausgearbeitete Bauablaufplan, sofern ein solcher vertraglich vereinbart ist, ist Vertragsbestandteil und zwingend einzuhalten. Es muss ein präziser zeitlicher Ablauf der Arbeiten unter den gestellten Rahmenbedingungen des Auftraggebers sichergestellt werden.
14.11 Sollten Arbeitskräfte des Auftragnehmers ausgeführt werdenAnlass zu Beschwerden geben, vor Ort anwesend und so ist der deutschen Sprache mächtig Auftraggeber berechtigt, die Ablöse dieser Leute zu seinverlangen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Xxxxxxxxxxxxx unverzüglich geeigneten Ersatz für die Maßnahme zur Verfügung zu führen, die wöchentlich stellen.
14.12 Den nach der örtlichen Bauleitung Landesbauordnung verantwortlichen Bauleiter und Fachbauleiter hat der Auftragnehmer spätestens vor Arbeitsaufnahme zu übergeben sindbenennen und bei Arbeitsbeginn zu stellen. Baustellenbesprechungen Der Auftragnehmer hat zu den Baustellenbesprechungen einen geeigneten bevollmächtigten Vertreter zu entsenden. Die Besprechungen finden voraussichtlich jeweils wöchentlich statt. Lager- und Arbeitsplätze Daneben ist ein dauernd auf der Baustelle Der Auftragnehmer hat eigenverantwortlich die notwendigen Lager- und Arbeitsplätze auf der Baustelle, Zufahrtswege sowie erforderliche Anschlüsse für Wasser und Energie zu beschaffen. Die Kosten für den Verbrauch trägt der Auftragnehmer, sofern nichts anderes vereinbart ist. Vom Auftragnehmer zu beschaffende Genehmigungen Es sind vom Auftragnehmer, sofern die Arbeiten notwendig werden, die Genehmigungen für Nacht-, Sonn- und Feiertagsbautätigkeiten, sowie Genehmigungen zur Aufhebung des Sonntagsfahrverbotes bei den entsprechenden Ämtern und Behörden selbst einzuholen. Der Auftragnehmer hat die Pflicht, das Umweltamt bzw. das Gewerbeaufsichtsamt über lärmintensive Maßnahmen am Wochenende und nachts zu informieren und erforderliche Genehmigungen einzuholen. Der Auftragnehmer hat die erforderlichen Aufgrabegenehmigungen beim zuständigen Amt einzuholen. Baustellenausweise bei Arbeiten auf Betriebsgeländen des Auftraggebers Beschäftigte Baustelle anwesender verantwortlicher Vertreter des Auftragnehmers erhalten nur Zutritt zur Baustellezu benennen, wenn sie im Besitz eines vom Auftraggeber oder vom Nutzer der Liegenschaft ausgestellten Ausweises oder vergleichbaren Legitimation sind befugt und nachweislich an einer Unterweisung bei Arbeiten im Betriebsgelände verpflichtet ist, verbindliche Anweisungen des Auftraggebers teilgenommen haben. Der Auftragnehmer hat die Ausweise rechtzeitig beim Auftraggeber oder bei der vom Auftraggeber benannten Stelle anzufordern. Der Anforderung ist eine Liste mit Zunamen, Xxxxxxxx entgegenzunehmen und Geburtstagen, Wohnsitzen und Nummern der Personalausweise beizufügen. Für die Kraftfahrzeuge des Auftragnehmers sind zusätzlich das polizeiliche Kennzeichen und der Fahrzeugtyp anzugeben. Nicht mehr benötigte Ausweise sind unverzüglich an die Ausgabestelle zurückzugeben. Dort ist auch unverzüglich der Verlust eines Ausweises anzuzeigen. Optionale Winterbauschutzmaßnahmen Für die im Titel des Leistungsverzeichnisses – Maßnahmen für Arbeiten bei ungünstiger Witterung – beschriebenen Teilleistungen ist Folgendes erforderlichenfalls sofort ausführen zu beachten: Grundsätzlich gelten Witterungseinflüsse während der Ausführungszeit, mit denen der Auftragnehmer bei Abgabe des Angebots normalerweise rechnen musste, nicht als Behinderung (§ 6 Abs. 3 Nr. 2 VOB/B). Glaubt sich der Auftragnehmer wegen ungeeigneter/ungünstiger Wetterbedingungen in der ordnungsgemäßen Ausführung der Leistung dennoch behindert, so hat er den Auftraggeber hierüber unverzüglich schriftlich zu informieren. Vom Auftragnehmer als erforderlich erachtete Messungen von Witterungsgrenzwerten sind ausschließlich im Beisein der Bauleitung des Auftraggebers durchzuführen, soweit nicht amtliche Messergebnisse der nächstgelegenen Klimastation vorgelegt werden können. Vom Auftragnehmer bereits ausgeführte Leistungen sind gegen Witterungseinflüsse (wie beispielsweise Winterschäden) zu schützen. Kosten für eventuell erforderliche Winterbaumaßnahmen gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Auf § 6 Abs. 1 bis Abs. 4 VOB/B wird besonders hingewiesenlassen.
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Ausführung der Leistung. (§ 4) Bauleiter Koordination/Bauangaben: Der Auftragnehmer hat unmittelbar nach Vergabe einen verantwortlichen Bauleiter zu benennen, der als Entscheidungsbefugter eingesetzt wird. Dieser hat, wenn Arbeiten des Auftragnehmers ausgeführt werden, vor Ort anwesend und der deutschen Sprache mächtig zu sein. Der Auftragnehmer AN ist verpflichtet, Xxxxxxxxxxxxx seine Lieferung und Leistung mit den anderen am Bau Beteiligten so zu führenkoordinieren, dass gegenseitige Behinderungen vermieden werden. Bei Abweichungen von den Ausführungsunterlagen ist die wöchentlich der örtlichen Bauleitung zu übergeben sind. Baustellenbesprechungen Der Auftragnehmer hat zu den Baustellenbesprechungen einen geeigneten bevollmächtigten Vertreter zu entsendenBÜ einzuschalten. Die Besprechungen finden voraussichtlich jeweils wöchentlich stattPflicht des AN zur Koordination seiner Lieferleistungen mit denen seiner Nachunternehmer bleibt hiervon unberührt. Lager- Der AN wird auch seine Nebengewerke unaufgefordert über seine Lieferleistungen so umfassend informieren, dass bei der Ausführung keine Störung eintritt. Der AN wird alle zur Erfüllung seines Vertrages notwendigen Nebenleistungen anderer Gewerke der BÜ rechtzeitig unaufgefordert und Arbeitsplätze detailliert in Art, Umfang und Reihenfolge angeben und Zeichnungen und/oder Ausführungsanweisungen für diese Leistungen vorlegen. Besonders wird auf folgendes hingewiesen: Hinsichtlich der Bauangaben, wie z. B. Durchbrüche, Schlitze, Schächte, Kanäle, Montageöffnungen, Gewichte etc. wird der AN ab Vertragsabschluss laufend: - die Schlitz- und Durchbruchspläne, Schal- und Werkpläne mit den tatsächlichen Gegebenheiten auf der Baustelle Der Auftragnehmer hat eigenverantwortlich die notwendigen Lager- Baustelle hinsichtlich Maßgenauigkeit und Arbeitsplätze auf Belastbarkeit prüfend vergleichen, gegebenenfalls Korrekturen darin vornehmen und der BaustelleBÜ mitteilen, Zufahrtswege sowie erforderliche Anschlüsse für Wasser - diese Unterlagen mit seinen Montageunterlagen wechselseitig abstimmen und Energie zu beschaffeneventuell fehlende und/oder korrigierte Bauangaben nachreichen. Die Kosten für Stemmarbeiten und das Schließen der Aussparungen dürfen nur nach Abstimmung mit der BÜ vorgenommen werden. Müssen infolge falscher, nicht rechtzeitiger oder unterlassener Angaben oder Informationen durch den Verbrauch AN Stemmarbeiten oder andere Maßnahmen durchgeführt werden, so trägt der Auftragnehmer, sofern nichts anderes vereinbart ist. Vom Auftragnehmer zu beschaffende Genehmigungen Es sind vom Auftragnehmer, sofern AN die Arbeiten notwendig werden, die Genehmigungen für Nacht-, Sonn- damit zusammenhängenden Kosten und Feiertagsbautätigkeiten, sowie Genehmigungen zur Aufhebung des Sonntagsfahrverbotes bei den entsprechenden Ämtern und Behörden selbst einzuholen. Der Auftragnehmer hat die Pflicht, das Umweltamt bzw. das Gewerbeaufsichtsamt über lärmintensive Maßnahmen am Wochenende und nachts zu informieren und erforderliche Genehmigungen einzuholen. Der Auftragnehmer hat die erforderlichen Aufgrabegenehmigungen beim zuständigen Amt einzuholen. Baustellenausweise bei Arbeiten auf Betriebsgeländen des Auftraggebers Beschäftigte des Auftragnehmers erhalten nur Zutritt zur Baustelle, wenn sie im Besitz eines vom Auftraggeber oder vom Nutzer der Liegenschaft ausgestellten Ausweises oder vergleichbaren Legitimation sind und nachweislich an einer Unterweisung bei Arbeiten im Betriebsgelände des Auftraggebers teilgenommen haben. Der Auftragnehmer hat die Ausweise rechtzeitig beim Auftraggeber oder bei der vom Auftraggeber benannten Stelle anzufordern. Der Anforderung ist eine Liste mit Zunamen, Xxxxxxxx und Geburtstagen, Wohnsitzen und Nummern der Personalausweise beizufügen. Für die Kraftfahrzeuge des Auftragnehmers sind zusätzlich das polizeiliche Kennzeichen und der Fahrzeugtyp anzugeben. Nicht mehr benötigte Ausweise sind unverzüglich an die Ausgabestelle zurückzugeben. Dort ist auch unverzüglich der Verlust eines Ausweises anzuzeigen. Optionale Winterbauschutzmaßnahmen Für die im Titel des Leistungsverzeichnisses – Maßnahmen für Arbeiten bei ungünstiger Witterung – beschriebenen Teilleistungen ist Folgendes zu beachten: Grundsätzlich gelten Witterungseinflüsse während der Ausführungszeit, mit denen der Auftragnehmer bei Abgabe des Angebots normalerweise rechnen musste, nicht als Behinderung (§ 6 Abs. 3 Nr. 2 VOB/B). Glaubt sich der Auftragnehmer wegen ungeeigneter/ungünstiger Wetterbedingungen in der ordnungsgemäßen Ausführung der Leistung dennoch behindert, so hat er den Auftraggeber hierüber unverzüglich schriftlich zu informieren. Vom Auftragnehmer als erforderlich erachtete Messungen von Witterungsgrenzwerten sind ausschließlich im Beisein der Bauleitung des Auftraggebers durchzuführen, soweit nicht amtliche Messergebnisse der nächstgelegenen Klimastation vorgelegt werden können. Vom Auftragnehmer bereits ausgeführte Leistungen sind gegen Witterungseinflüsse (wie beispielsweise Winterschäden) zu schützen. Kosten für eventuell erforderliche Winterbaumaßnahmen gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Auf § 6 Abs. 1 bis Abs. 4 VOB/B wird besonders hingewiesenRisiken.
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Samples: Zusätzliche Vertragsbedingungen Und Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen