Versand, Verpackung. 6.1. Bei einem vereinbarten Versand durch uns steht uns die Auswahl des Transportmittels frei, soweit nicht in der Auftragsbestätigung eine besondere Vereinbarung vorgesehen ist. Mehrkosten für eine vom Kunden gewünschte bzw. beschleunigte Versandart trägt der Kunde, und zwar auch dann, wenn wir die Frachtkosten übernehmen.
6.2. Für den Fall der Rückabwicklung des Vertrages hat der Kunde auf seine Kosten und Gefahr die von uns gelieferte Ware an unseren Geschäftssitz in Stutensee zurückzugeben, sofern er die Beendigung des Vertragsverhältnisses zu vertreten hat.
6.3. Der Kunde ist verpflichtet, die von uns verwendeten Transport- und Umverpackungen, sofern er eine Rücknahme dieser Verpackungen durch uns wünscht, an unseren Geschäftssitz in Stutensee innerhalb der betriebsüblichen Zeiten zurückzugeben. Transport- und Umverpackungen werden nur dann von uns zurückgenommen, wenn sie frei von Fremdstoffen (Stoffe, welche nicht von der gelieferten Ware stammen) und nach unterschiedlichen Verpackungsmaterialien sortiert sind. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, hat er die uns hierdurch entstehenden Mehrkosten der Entsorgung zu tragen.
Versand, Verpackung. 1. Soweit nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist, erfolgen Lieferungen „frei Lieferadresse“ oder „frei Leistungsort“ wie in unserer Bestellung angegeben. Sofern ein Preis „ab Werk/ab Lager“ vereinbart ist, übernehmen wir allein die jeweils günstigsten Frachtkosten.
2. Die Versendung erfolgt auf Risiko des Lieferanten; dieser haftet für zufällige Beschädigung oder Zerstörung bis zum Zeitpunkt der Ablieferung oder –falls einschlägig– der Abnahme am Lieferort oder dem Leistungsort.
3. In sämtlichen Versandscheinen, Frachtbriefen oder sonstigen Lieferdokumenten, Rechnungen und der sonstigen Korrespondenz sind die vollständigen Bestellnummern und sonstigen vereinbarten Informationen (z.B. Prüfungszeugnisse, Atteste, unsere Positions- und Artikelnummern und Bestelldatum) anzugeben bzw. beizufügen. Der Lieferant haftet für mögliche Folgen von schuldhaften Versäumnissen in diesem Zusammenhang. TT-FM-0153-02.21-D-DE
4. Der Lieferant ist zur Rücknahme der Verpackung i.S.v. § 4 Verpackungsverordnung verpflichtet. Wir sind indes nicht verpflichtet, Verpackungsmaterial zurückzusenden oder zu vergüten. Zur besonderen Beachtung: Die Waren sind getrennt nach den empfangenden Werken, Abteilungen etc. zu verpacken und zu versenden. Zusammenladungen von Waren für verschiedene Werke, Abteilungen etc. in einer Sendung sind allein mit unserer Zustimmung zulässig. Die uns durch die Nichteinhaltung dieser Bestimmungen entstehenden internen Kosten werden dem Lieferanten mit mindestens 60,00 € pro Sendung in Rechnung gestellt.
Versand, Verpackung. 1.1. Falls es keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde, erfolgt der Versand der Ware auf Rechnung des Käufers. Auf Wunsch und Kosten des Käufers werden Versicherung gegen Schäden und Verlust abgeschlossen.
1.2. Die Xxxx der Versandart bleibt dem Verkäufer überlassen.
1.3. Die Rücksendung der Kisten und Behälter sind nach der Entladung zum Verkäufer zurück zu senden, falls keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
Versand, Verpackung. 8.1 Der Lieferant hat auf eigene Kosten unter allen maßgeblichen Verpackungs- und Versandvorschriften für geeignete Verpackung und Kennzeichnung, insbesondere von Gefahrstoffen, zu sorgen.
8.2 Versandpapiere, wie z. B. Lieferscheine und Packzettel, sind den Lieferungen beizufügen.
8.3 Wir sind berechtigt, 2/3 des Verpackungswertes zu belasten, wenn die Verpackung vom Lieferanten berechnet wurde und wir diese an den Lieferanten zurücksenden. Der Transport erfolgt auf die Gefahr des Lieferanten.
Versand, Verpackung. 6.1. Der Versand innerhalb der Bundesrepublik Deutschland erfolgt, falls nichts anderes vereinbart, von einem durch Evident zu bestimmenden Ort. Die Ware wird in einer versand- und transportgerechten Verpackung bereitgestellt bzw. geliefert. Versandart und Verpackung stehen im pflichtgemäßen Ermessen von Evident.
6.2. Beim Versendungskauf trägt der Besteller die Transportkosten ab Werk und die Kosten einer ggf. vom Besteller gewünschten Transportversicherung.
6.3. Bei Kundendienstlieferungen (Ersatzteile, Reparatur-Geräte) wird die Verpackung gesondert berechnet.
Versand, Verpackung. 6.1. Der Versand innerhalb der Bundesrepublik Deutschland erfolgt, falls nichts anderes vereinbart, von einem durch Olympus zu bestimmenden Ort. Die Ware wird in einer versand- und transportgerechten Verpackung bereitgestellt bzw. geliefert. Versandart und Verpackung stehen im pflichtgemäßen Ermessen von Olympus.
6.2. Beim Versendungskauf trägt der Besteller die Transportkosten ab Werk und die Kosten einer ggf. vom Besteller gewünschten Transportversicherung.
6.3. Bei Kundendienstlieferungen (Ersatzteile, Reparatur-Geräte) wird die Verpackung gesondert berechnet.
Versand, Verpackung. 5.1. Ist die Versendung der Ware vereinbart, hat uns der Lieferant getrennt vom Lieferschein eine Versandanzeige mit dem gleichen Inhalt zuzusenden.
5.2. Werden unsere Verpackungs- bzw. Versandvorschriften nicht beachtet, sind wir berechtigt, die Annahme der Ware abzulehnen.
5.3. Verpackungsmaterial hat der Lieferant auf unser Verlangen auf seine Kosten zurückzunehmen.
Versand, Verpackung. 5.1 Sofern nicht schriftlich anderweitig vereinbart, werden die Waren DDP gemäß Incoterms 2010 an den im Auftrag angegebenen Zielort geliefert. Ist kein Zielort angegeben, gilt der Geschäftssitz des Käufers als Zielort.
5.2 Die Lieferung an einen anderen Zielort als den im Auftrag angegebenen bewirkt für den Lieferanten auch dann keinen Gefahrenübergang, wenn die Empfangsstelle die Lieferung entgegennimmt. Der Lieferant hat alle Kosten für eine Lieferung zu tragen, die an einen vom vereinbarten Empfangsort abweichenden Zielort erfolgt.
5.3 Warenteillieferungen sind nur zulässig, wenn der Käufer diesen ausdrücklich zugestimmt hat.
5.4 Hat der Lieferant Anspruch auf Rücksendung der für die Lieferung benötigten Verpackung, ist dies deutlich auf den Lieferdokumenten anzugeben. Fehlt diese Angabe, so trägt der Käufer weder die Verantwortung noch das Risiko, das aus der Nichtrückgabe einer solchen Verpackung entsteht.
5.5 Jedem Paket müssen nummerierte Packzettel, die zumindest die ID-Nummer des Kaufauftrags tragen, ferner eine Beschreibung der Waren sowie deren Mengen und die Identifizierungsnummer der Charge beigelegt werden. Der Lieferant muss die Nummer des Packzettels auch auf seiner Rechnung aufführen. Falls gewünscht, hat der Lieferant dem Käufer die Artikel-Codenummer und die Chargen-Identifikationsnummer in einem Datenmatrix- Barcode bereitzustellen.
5.6 Die Gefahr hinsichtlich aller Waren, die vertragsgemäß vom Lieferanten an den Käufer versandt werden, geht erst nach Ablieferung Xxxx bei der vereinbarten Empfangsstelle auf den Käufer über.
Versand, Verpackung. 1.Xxxx vom Auftraggeber der Versand in Auftrag gegeben, so erklärt sich der Auftraggeber damit einverstan- den, dass die Art der Verpackung und des Versandes vom Auftragnehmer ausgewählt werden kann. Die Kosten der Verpackung und des Versandes sowie die Gefahr für Verlust und Beschädigung ab Lager des Auftragneh- mers gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Versand, Verpackung. 1. Jeder Sendung sind die in Anlage 2 aufgeführten Dokumente so beizufügen, dass diese für die Warenannahme sofort greifbar sind. Die Anlieferung muss auf einwandfreien, der Anlage 1 entsprechenden Paletten erfolgen.
2. Schäden aufgrund unsachgemäßer Verpackung oder unvollständiger/ fehlerhafter Dokumentation gehen zu Lasten des Lieferanten.
3. Entspricht die Verpackung nicht den Vorgaben dieser Einkaufsbedingungen und/oder sonstiger vertraglicher Vereinbarungen und wird dadurch eine Um- oder Neuverpackung erforderlich, erstattet uns der Lieferant alle dafür anfallenden Kosten.
4. Sollten Produkte, Paletten, Verpackungen unsere Anforderungen nicht treffen (Etikettenschaden, falsches Palettenmaß etc.), und aufgrund dessen eine Verzögerung verursachen (Um- oder Neuverpackung, neue Ware anliefern…), so gelten die Bestimmungen von Teil 3 § 3.3. für Lieferverzug.