Ausführung des Überweisungsauftrags. (1)Die Bank führt den Überweisungsauftrag des Kunden aus, wenn die zur Ausführung erforderlichen Angaben (siehe Nummer 2.1 und 3.1) in der vereinbarten Art und Weise (siehe Nummer 1.3 Absatz 1) vorliegen, dieser vom Kunden autorisiert ist (siehe Nummer I.3 Absatz 2) und ein zur Ausführung der Überweisung ausreichendes Guthaben in der Auftragswährung vorhanden oder ein ausreichender Kredit eingeräumt ist (Ausführungsbedingungen). (2)Die Bank und die weiteren an der Ausführung der Überweisung beteiligten Zahlungsdienstleister sind berechtigt, die Überweisung ausschließlich anhand der vom Kunden angegebenen Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Nummer 1.2) auszuführen. (3)Die Bank unterrichtet den Kunden mindestens einmal monatlich über die Ausführung von Überweisungen auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg. Mit Kunden, die nicht Verbraucher sind, kann die Art und Weise sowie die zeitliche Folge der Unterrichtung gesondert vereinbart werden.
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Ausführung des Überweisungsauftrags. (1)Die Bank führt den Überweisungsauftrag des Kunden aus, wenn die zur Ausführung erforderlichen Angaben (siehe Nummer 2.1 und 3.1) in der vereinbarten Art und Weise (siehe Nummer 1.3 Absatz 1) vorliegen, dieser vom Kunden autorisiert ist (siehe Nummer I.3 Absatz 2) und ein zur Ausführung der Überweisung ausreichendes Guthaben in der Auftragswährung vorhanden oder ein ausreichender Kredit eingeräumt ist (Ausführungsbedingungen). (2)Die Bank und die weiteren an der Ausführung rdeAusführung der Überweisung beteiligten Zahlungsdienstleister sind berechtigt, die Überweisung ausschließlich anhand der vom Kunden angegebenen Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Nummer 1.2) auszuführen. (3)Die Bank unterrichtet den Kunden mindestens mintdeenss einmal monatlich über die Ausführung von Überweisungen auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg. Mit Kunden, die nicht Verbraucher sind, kann die Art und Weise sowie die zeitliche Folge der Unterrichtung gesondert vereinbart werden.
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Ausführung des Überweisungsauftrags. (1)Die 1) Die Bank führt den Überweisungsauftrag des Kunden aus, wenn die zur Ausführung erforderlichen Angaben (siehe Nummer 2.1 und 3.1Num- mer II 1 III 1) in der vereinbarten Art und Weise (siehe Nummer 1.3 I 3 Absatz 1) vorliegen, dieser vom Kunden autorisiert ist (siehe Nummer I.3 I 3 Absatz 2) und ein zur Ausführung der Überweisung Überwei- sung ausreichendes Guthaben in der Auftragswährung vorhanden vor- handen oder ein ausreichender Kredit eingeräumt ist (Ausführungsbedingungen). (2)Die Ausfüh- rungsbedingungen).(2) Die Bank und die weiteren an der Ausführung der Überweisung beteiligten Zahlungsdienstleister Stellen sind berechtigtberech- tigt, die Überweisung den Überweisungsauftrag ausschließlich anhand der vom Kunden angegebenen Kundenkennung des Zahlungsempfängers Zahlungsempfän- gers (siehe Nummer 1.2Nr. I 2) auszuführen. (3)Die auszuführen.(3) Die Bank unterrichtet den Kunden mindestens einmal monatlich über die Ausführung von Überweisungen auf dem für Kontoinformationen vereinbarten verein- barten Weg. Mit Kunden, die nicht keine Verbraucher sind, kann die Art und Weise sowie die zeitliche Folge der Unterrichtung gesondert vereinbart werden.. ...
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Ausführung des Überweisungsauftrags. (1)Die Bank führt den Überweisungsauftrag des Kunden aus, wenn die zur Ausführung erforderlichen Ausfüehrfuonrdgerlichen Angaben (siehe Nummer 2.1 und 3.1) in der vereinbarten Art und Weise (siehe Nummer 1.3 Absatz 1) vorliegen, dieser vom Kunden autorisiert ist (siehe Nummer I.3 Absatz 2) und ein zur Ausführung der Überweisung ausreichendes Guthaben in der Auftragswährung vorhanden oder ein ausreichender Kredit eingeräumt ist (Ausführungsbedingungen). (2)Die Bank und die weiteren an der Ausführung der Überweisung beteiligten Zahlungsdienstleister sind berechtigt, die Überweisung ausschließlich anhand der vom Kunden vKoumnden angegebenen Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Nummer 1.2) auszuführen. (3)Die Bank unterrichtet den Kunden mindestens einmal monatlich über die Ausführung von Überweisungen auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg. Mit Kunden, die nicht Verbraucher idcihet nVerbraucher sind, kann die Art und Weise sowie die zeitliche Folge der Unterrichtung gesondert vereinbart werden.
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