Ausführung des Überweisungsauftrags. (1) Die Bank führt den Überweisungsauftrag des Kunden aus, wenn die zur Ausführung erforderlichen Angaben (siehe Abschnitt II, Nr. 1, Abschnitt III, Nr. 1, Ziff. (1), Abschnitt III. Nr. 2, Ziff. (1)) in der vereinbarten Art und Weise (siehe Abschnitt I, Nr. 3, Ziff. (1)) vorliegen, dieser vom Kunden autorisiert ist (siehe Abschnitt I, Nr. 3, Ziff. (2) Nummer I.3 Absatz 2) und ein zur Ausführung der Überweisung ausreichendes Guthaben in der Auftragswährung vorhanden oder ein ausreichender Kredit eingeräumt ist (Ausführungsbedingungen). (2) Die Bank und die weiteren an der Ausführung der Überweisung beteiligten Zahlungsdienstleister sind berechtigt, die Überweisung ausschließlich anhand der vom Kunden angegebenen Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Abschnitt I, Nr. 2) auszuführen. (3) Die Bank unterrichtet den Kunden mindestens einmal monatlich über die Ausführung von Überweisungen auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg. Mit Kunden, die keine Verbraucher sind, kann die Art und Weise sowie die zeitliche Folge der Unterrichtung gesondert vereinbart werden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Verbraucherinformationen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Verbraucherinformationen
Ausführung des Überweisungsauftrags. (1) a. Die Raisin Bank führt den Überweisungsauftrag des Kunden aus, wenn die zur Ausführung erforderlichen Angaben (siehe Abschnitt II., Nr. 1., Abschnitt III., Nr. 1., Ziff. (1), lit.
a. und Abschnitt III. ., Nr. 2., Zifflit. (1)) a. in der vereinbarten Art und Weise (siehe Abschnitt II., Nr. 3., Zifflit. (1)a.) vorliegen, dieser vom Kunden autorisiert ist (siehe Abschnitt II., Nr. 3., Zifflit. (2) Nummer I.3 Absatz 2b.) und ein zur Ausführung der Überweisung ausreichendes Guthaben in der Auftragswährung vorhanden oder ein ausreichender Kredit eingeräumt ist (Ausführungsbedingungen).
(2) b. Die Raisin Bank und die weiteren an der Ausführung der Überweisung beteiligten Zahlungsdienstleister sind berechtigt, die Überweisung ausschließlich anhand der vom Kunden angegebenen Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Abschnitt II., Nr. 2.) auszuführen.
(3) c. Die Raisin Bank unterrichtet den Kunden mindestens einmal monatlich über die Ausführung von Überweisungen auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg. Mit Kunden, die keine Verbraucher sind, kann die Art und Weise sowie die zeitliche Folge der Unterrichtung gesondert vereinbart werden.
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Samples: Vorvertragliche Informationen Und Allgemeine Geschäftsbedingungen, Vorvertragliche Informationen Und Allgemeine Geschäftsbedingungen
Ausführung des Überweisungsauftrags. (1) Die Bank führt den Überweisungsauftrag des Kunden aus, wenn die zur Ausführung erforderlichen Angaben (siehe Abschnitt II, Nr. Num- mer II 1 III 1, Abschnitt III, Nr. 1, Ziff. (1), Abschnitt III. Nr. 2, Ziff. (1)) in der vereinbarten Art und Weise (siehe Abschnitt I, Nr. 3, Ziff. (Nummer I 3 Absatz 1)) vorliegen, dieser vom Kunden autorisiert ist (siehe Abschnitt I, Nr. 3, Ziff. (2) Nummer I.3 I 3 Absatz 2) und ein zur Ausführung der Überweisung Überwei- sung ausreichendes Guthaben in der Auftragswährung vorhanden vor- handen oder ein ausreichender Kredit eingeräumt ist (Ausführungsbedingungen).
(2Ausfüh- rungsbedingungen).(2) Die Bank und die weiteren an der Ausführung der Überweisung beteiligten Zahlungsdienstleister Stellen sind berechtigtberech- tigt, die Überweisung den Überweisungsauftrag ausschließlich anhand der vom Kunden angegebenen Kundenkennung des Zahlungsempfängers Zahlungsempfän- gers (siehe Abschnitt I, Nr. I 2) auszuführen.
(3auszuführen.(3) Die Bank unterrichtet den Kunden mindestens einmal monatlich über die Ausführung von Überweisungen auf dem für Kontoinformationen vereinbarten verein- barten Weg. Mit Kunden, die keine Verbraucher sind, kann die Art und Weise sowie die zeitliche Folge der Unterrichtung gesondert vereinbart werden.. ...
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Samples: Girokonto Übertragungsantrag
Ausführung des Überweisungsauftrags. (1) Die Bank führt Bankführt den Überweisungsauftrag des Kunden aus, wenn die zur Ausführung erforderlichen Angaben (siehe Abschnitt II, Nr. 1, Abschnitt III, Nr. 1, Ziff. (1§ 2 a), Abschnitt III§ 3 1. Nra) und § 3 2. 2, Ziff. (1a)) in der vereinbarten Art und Weise (siehe Abschnitt I, Nr. 3, Ziff. § 1c) Absatz (1)) vorliegen, dieser vom Kunden autorisiert ist (siehe Abschnitt I, Nr. § 1 (3, Ziff. ) Absatz (2) Nummer I.3 Absatz 2)) und ein zur Ausführung der Überweisung ausreichendes Guthaben in der Auftragswährung vorhanden oder ist bzw. ein ausreichender Kredit eingeräumt ist (Ausführungsbedingungen).
(2) Die Bank und die weiteren an der Ausführung der Überweisung beteiligten Zahlungsdienstleister sind berechtigt, die Überweisung ausschließlich anhand der vom Kunden angegebenen Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Abschnitt I, Nr. 2§ 1 b)) auszuführen.
(3) Die Bank unterrichtet den Kunden mindestens einmal monatlich über die Ausführung von Überweisungen auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg. Mit Kunden, die keine Verbraucher sind, kann die Art und Weise sowie die zeitliche Folge der Unterrichtung gesondert vereinbart werden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen