Common use of Ausführung Clause in Contracts

Ausführung. Die Ausführung erfolgt nach den vom Auf- traggeber zum Zeitpunkt der Anbotslegung zur Verfügung gestellten Unterlagen und Plänen zu erfolgen. Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, daß die ihn betreffenden gesetzlichen Bestim- mungen und behördlichen Anordnungen eingehalten werden. Vom Auftraggeber ist die Beheizung der Baustelle, sowie das Erstellen von Verlege- und Ausführungsplänen vorzusehen. Ebenso ist die Reinigung des Untergrundes von Ver- schmutzungen sowie das eventuell notwendige Vorhandensein eines entsprechenden Korrosi- onsschutzes vom Auftraggeber sicherzustellen. Der Auftragnehmer arbeitet gemäß den Her- stellerrichtlinien. Die angegebenen Isolierdicken verstehen sich als Nettodicke ohne Ummantelung. Sämtliche zur Anwendung kommende Materi- alien enthalten keine asbesthaltigen Stoffe; die Dämmstoffe sind strukturfest, alkaliarm und formbeständig und für den österreichischen Markt zugelassen. Grundsätzlich, insbesondere beim Brand- schutz, werden alle Leistungen gemäß der geltenden Vorschriften und der jeweiligen Prüfzeugnisse ausgeführt. Brandabschottungen müssen ohne weitere bauliche Vorbereitung in den gereinigten Durchbruch installierbar sein. Die Abrechnung erfolgt hohl für voll. Bei Anfall von Erschwernissen, welche bei der Anbotslegung nicht bekannt bzw. absehbar waren, werden diese separat verrechnet. Die Herstellung und Montage der Unterkon- struktion erfolgt bauseits und kostenlos nach den Angaben des Auftragnehmers oder durch den Auftragnehmer, sofern dies bereits bei der Anbotslegung klar definiert war. Eine eventu- elle Nachbesserung der Korrosionsbeschich- tung erfolgt durch den Auftraggeber. Um eine Wärmeübertragung zu vermeiden, wird die Unterkonstruktion vom Auftragnehmer mit einem asbestfreien Gewebeband oder Platten- material versehen. Kalkulationsgrundlage ist, daß die zu isolie- renden Anlagenteile nicht in Betrieb sind. Bei in Betrieb befindlichen Anlagenteilen werden die Erschwernisse (zB Hitzezulage) separat verrechnet. Um Mehrkosten zu vermeiden, ist zeitgerecht ein gemeinsamer Terminplan zu erstellen. Bei Kälte-, Kaltwasser-, Kühlanla- gen, usw. ist eine Isolierung im Betrieb nicht möglich. Wenn nach der ordnungsgemäßen Durchfüh- rung von Dämmarbeiten mechanische Beschä- digungen (Beschilderungen, Befestigungen, usw.) an dem Schutzmantel bzw. der Däm- mung - insbesondere an Elastomerprodukten - angebracht werden, lehnen wir die Gewährlei- tung für diesen Bereich ab. Dämmungen von flexiblen Anschlüssen (zB Fan Coil-Geräten) werden von uns nur nach ausdrücklicher Aufforderung des AGs durch- geführt, wobei der AN keine Haftung für Folgeschäden übernimmt. Folgende Leistungen sind u.a. als Zusatzleis- tungen zu werten und vom AG gesondert zu vergüten:

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Samples: www.isolierungen-salzburg.at, www.isolierer.at

Ausführung. 1.3.1 Soweit in der Leistungsbeschreibung oder anderweitigen Vertragsunterlagen bestimmte Fabrikate ohne den Zusatz „oder gleichwertig“ genannt sind, ist der AN verpflichtet, ausschließlich das genannte Fabrikat einzubauen/zu verwenden. Soweit in den Leistungsbe- schreibungen Fabrikate mit dem Zusatz „oder gleichwertig“ genannt sind, ohne dass ein anderes Fabrikat angegeben ist, darf der AN von den genannten Fabrikaten nur nach vorheriger schriftlicher Information an den AG abweichen. Mit der Information hat der AN die Gleichwertigkeit nachzuweisen. Soweit die Vertragsunterlagen keine Festlegung zur Qualität, Ausführung und/oder Ausstattung des Bauvorhabens enthalten, schuldet der AN insoweit die Wahrung und Fortschreibung der sich aus den Vertragsgrundlagen ergebenden Standards. Soweit die Parteien vereinbaren, dass Leistungen bemustert werden sollen, hat der AN dazu einen Bemusterungsterminplan zu über- geben. Aus dem Terminplan muss sich ergeben, wann welche Leistungen bemustert werden sollen. Jede Bemusterung ist vom AN zu protokollieren. Die Ausführung erfolgt nach Kosten der Bemusterung und etwaiger vom AG verlangter Nachweise trägt der AN. Die Genehmigung von bemusterten Materialien durch den vom Auf- traggeber zum Zeitpunkt AG entbindet den AN nicht von seiner Verantwortlichkeit hinsichtlich der Anbotslegung zur Verfügung gestellten Unterlagen und Plänen zu erfolgenQualität dieser Materialien. Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlichAN darf nur fabrikneue Baustoffe, daß Bauteile und Ausstattungen verwenden, die ihn betreffenden gesetzlichen Bestim- mungen den einschlägigen Normen und Prüfzeichen entspre- chen. Auch wenn dies in den Vertragsunterlagen nicht im Einzelnen erwähnt sein sollte, übergibt der AN dem AG im Hinblick auf von ihm zu liefernde Materialien (z. B. Fliesen, Naturstein, Teppiche, abgehängte Deckenplatten) Reservematerial in angemessenem Umfang. Dem AN obliegt die regelmäßige Reinigung der Baustelle. Er entsorgt sämtliche durch die von ihm übernommenen Arbeiten verursach- ten Abfälle, insbesondere Bauschutt, Verpackungen und sonstige Abfälle, ordnungsgemäß und in Übereinstimmung mit allen gesetzli- chen und behördlichen Anordnungen eingehalten werden. Vom Auftraggeber ist die Beheizung der Baustelle, sowie das Erstellen von Verlege- und Ausführungsplänen vorzusehen. Ebenso ist die Reinigung des Untergrundes von Ver- schmutzungen sowie das eventuell notwendige Vorhandensein eines entsprechenden Korrosi- onsschutzes vom Auftraggeber sicherzustellen. Der Auftragnehmer arbeitet gemäß den Her- stellerrichtlinien. Die angegebenen Isolierdicken verstehen sich als Nettodicke ohne Ummantelung. Sämtliche zur Anwendung kommende Materi- alien enthalten keine asbesthaltigen Stoffe; die Dämmstoffe sind strukturfest, alkaliarm und formbeständig und für den österreichischen Markt zugelassen. Grundsätzlich, insbesondere beim Brand- schutz, werden alle Leistungen gemäß der geltenden Vorschriften und der jeweiligen Prüfzeugnisse ausgeführt. Brandabschottungen müssen ohne weitere bauliche Vorbereitung in den gereinigten Durchbruch installierbar sein. Die Abrechnung erfolgt hohl für voll. Bei Anfall von Erschwernissen, welche bei der Anbotslegung nicht bekannt bzw. absehbar waren, werden diese separat verrechnet. Die Herstellung und Montage der Unterkon- struktion erfolgt bauseits und kostenlos nach den Angaben des Auftragnehmers oder durch den Auftragnehmer, sofern dies bereits bei der Anbotslegung klar definiert war. Eine eventu- elle Nachbesserung der Korrosionsbeschich- tung erfolgt durch den Auftraggeber. Um eine Wärmeübertragung zu vermeiden, wird die Unterkonstruktion vom Auftragnehmer mit einem asbestfreien Gewebeband oder Platten- material versehen. Kalkulationsgrundlage ist, daß die zu isolie- renden Anlagenteile nicht in Betrieb sind. Bei in Betrieb befindlichen Anlagenteilen werden die Erschwernisse (zB Hitzezulage) separat verrechnet. Um Mehrkosten zu vermeiden, ist zeitgerecht ein gemeinsamer Terminplan zu erstellen. Bei Kälte-, Kaltwasser-, Kühlanla- gen, usw. ist eine Isolierung im Betrieb nicht möglich. Wenn nach der ordnungsgemäßen Durchfüh- rung von Dämmarbeiten mechanische Beschä- digungen (Beschilderungen, Befestigungen, uswVorschriften.) an dem Schutzmantel bzw. der Däm- mung - insbesondere an Elastomerprodukten - angebracht werden, lehnen wir die Gewährlei- tung für diesen Bereich ab. Dämmungen von flexiblen Anschlüssen (zB Fan Coil-Geräten) werden von uns nur nach ausdrücklicher Aufforderung des AGs durch- geführt, wobei der AN keine Haftung für Folgeschäden übernimmt. Folgende Leistungen sind u.a. als Zusatzleis- tungen zu werten und vom AG gesondert zu vergüten:

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Samples: www.haddick.de

Ausführung. Alle Ausführungsunterlagen (Daten, Pläne, Beschreibungen, Zeichnungen, Muster usw.), die der Auftragnehmer von der TRIGIS kostenlos erhalten hat, bleiben Eigentum der TRIGIS, sind vertraulich zu behandeln und der TRIGIS nach Ausführung der Leistung vollständig zurückzugeben. Die Ausführung erfolgt nach den vom Auf- traggeber zum Zeitpunkt von der Anbotslegung TRIGIS zur Verfügung gestellten Ausführungsunterlagen sind vom Auftragnehmer im Rahmen seiner ordnungsgemäßen Vertragserfüllung auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Vor Arbeitsbeginn hat der Auftragnehmer die TRIGIS auf erkannte oder vermutete Mängel ausdrücklich schriftlich hinzuweisen. Hat der Auftragnehmer hinsichtlich der geplanten Ausführung der Leistung, hinsichtlich der Art und Güte der von der TRIGIS bereitgestellten Daten, Unterlagen und Plänen Ausführungsdokumente oder hinsichtlich der Mängelfreiheit von Leistungen anderer Unternehmen Bedenken, zeigt er der TRIGIS diese unverzüglich – möglichst schon vor Beginn der Arbeiten – schriftlich an. Vom Auftragnehmer gelieferte Ausführungsunterlagen (insbesondere Werkzeichnungen) gehen ohne besondere Vergütung in das Eigentum der TRIGIS über, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die TRIGIS hat das Recht, die vertragsgemäße Ausführung zu erfolgenüberprüfen. Ihr ist auf Verlangen Zutritt zu den Arbeitsplätzen, Werkstätten und Lagerräumen zu gewähren, in denen die vertragliche Leistung oder deren Teile hergestellt oder die hierfür bestimmten Technischen Einrichtungen, Daten, Pläne und Dokumente aufbewahrt werden. Auf Verlangen sind Daten, Werkszeichnungen und sonstige Ausführungsunterlagen des Auftragnehmers sowie die Ergebnisse von Güteprüfungen zur Einsicht vorzulegen und diesbezüglich Auskünfte zu erteilen. Auskünfte und Unterlagen, die der Geheimhaltung unterliegen, behandelt die TRIGIS vertraulich. Der Auftragnehmer ist dafür für die Erfüllung des Vertrages allein verantwortlich. Bedient er sich in diesem Zusammenhang eines Bevollmächtigten, daß so ist dieser der TRIGIS vor Beginn der Arbeiten zu benennen. Bei Gefahr im Verzug kann die ihn betreffenden gesetzlichen Bestim- mungen und behördlichen Anordnungen eingehalten werdenTRIGIS alle notwendigen Maßnahmen selbst vornehmen. Vom Auftraggeber ist Beabsichtigt der Auftragnehmer, die Beheizung Vertragserfüllung durch Dritte vornehmen zu lassen oder mit Dritten zu bewirken, muss er vorher die schriftliche Zustimmung der Baustelle, sowie das Erstellen von Verlege- und Ausführungsplänen vorzusehen. Ebenso ist die Reinigung des Untergrundes von Ver- schmutzungen sowie das eventuell notwendige Vorhandensein eines entsprechenden Korrosi- onsschutzes vom Auftraggeber sicherzustellenTRIGIS einholen. Der Auftragnehmer arbeitet gemäß den Her- stellerrichtlinienhat zur Durchführung der Arbeiten rechtzeitig und kostenfrei alle erforderlichen Zustimmungen/Genehmigungen einzuholen, etwaige Anzeigepflichten zu beachten und rechtzeitig vor Beginn der Tätigkeiten die Grundstückseigentümer oder –besitzer sowie ggf. Die angegebenen Isolierdicken verstehen sich als Nettodicke ohne Ummantelungdie zuständigen Behörden vom Betreten der Grundstücke/Arbeitsstellen in Kenntnis zu setzen. Sämtliche zur Anwendung kommende Materi- alien enthalten keine asbesthaltigen Stoffe; die Dämmstoffe Beigestellte Daten, Pläne, Ausführungsdokumente der TRIGIS bleiben auch nach der Übergabe deren Eigentum. Der Auftragnehmer ist mit der Übernahme der beigestellten o.g. Materialien für diese verantwortlich. Ohne Zustimmung der TRIGIS dürfen sie nicht verändert oder verarbeitet, vervielfältigt oder veröffentlicht werden. Von der TRIGIS beigestellte Daten, Pläne, Ausführungsdokumente sind strukturfest, alkaliarm und formbeständig und für den österreichischen Markt zugelassen. Grundsätzlich, insbesondere beim Brand- schutz, werden alle Leistungen gemäß der geltenden Vorschriften und der jeweiligen Prüfzeugnisse ausgeführt. Brandabschottungen müssen ohne weitere bauliche Vorbereitung in den gereinigten Durchbruch installierbar sein. Die Abrechnung erfolgt hohl für voll. Bei Anfall von Erschwernissen, welche bei der Anbotslegung Übernahme und bei der Weiterverwendung auf erkennbare Mängel zu überprüfen. Festgestellte Mängel sind der TRIGIS unverzüglich schriftlich zu melden. Anderenfalls können diese Mängel nicht bekannt mehr geltend gemacht und damit verbundene Folgen bei den Ausführungen nicht mehr entschuldigt werden. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auf eigene Kosten den Arbeitsort/Projekteinsatzort/Baustelle in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten, sie aufzuräumen und zu säubern. Nach Beendigung der Arbeiten hat der Auftragnehmer den Arbeitsort/Projekteinsatzort/Baustelle selbst zu räumen und in einen ordentlichen Zustand zu versetzen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle Arbeiten so sorgfältig auszuführen, dass Schäden an Gebäuden, Wegen usw. vermieden bzw. absehbar warenauf das geringstmögliche Maß beschränkt werden. Zeigt sich schon während der Ausführung, werden diese separat verrechnet. Die Herstellung und Montage der Unterkon- struktion erfolgt bauseits und kostenlos nach den Angaben dass die Leistung des Auftragnehmers oder durch den Auftragnehmernicht vertragsmäßig ist, hat der Auftragnehmer die vereinbarte Leistung neu zu erbringen. Etwaige, sich daraus ergebende Schäden hat der Auftragnehmer zu ersetzen, sofern dies bereits bei er sie zu vertreten hat. Erfüllt der Anbotslegung klar definiert war. Eine eventu- elle Nachbesserung der Korrosionsbeschich- tung erfolgt durch den Auftraggeber. Um eine Wärmeübertragung zu vermeiden, wird Auftragnehmer die Unterkonstruktion vom Auftragnehmer mit einem asbestfreien Gewebeband oder Platten- material versehen. Kalkulationsgrundlage ist, daß die zu isolie- renden Anlagenteile nicht in Betrieb sind. Bei in Betrieb befindlichen Anlagenteilen werden die Erschwernisse (zB Hitzezulage) separat verrechnet. Um Mehrkosten zu vermeiden, ist zeitgerecht ein gemeinsamer Terminplan zu erstellen. Bei Kälte-, Kaltwasser-, Kühlanla- gen, usw. ist eine Isolierung im Betrieb nicht möglichobliegende Lieferung oder Leistung nicht, übt die TRIGIS die ihr zustehenden Rechte aus. Wenn nach der ordnungsgemäßen Durchfüh- rung von Dämmarbeiten mechanische Beschä- digungen (BeschilderungenDarüber hinaus ist sie berechtigt, Befestigungen, uswbis zur Ersatzvornahme erbrachte Lieferungen und Leistungen unentgeltlich weiter zu benutzen.) an dem Schutzmantel bzw. der Däm- mung - insbesondere an Elastomerprodukten - angebracht werden, lehnen wir die Gewährlei- tung für diesen Bereich ab. Dämmungen von flexiblen Anschlüssen (zB Fan Coil-Geräten) werden von uns nur nach ausdrücklicher Aufforderung des AGs durch- geführt, wobei der AN keine Haftung für Folgeschäden übernimmt. Folgende Leistungen sind u.a. als Zusatzleis- tungen zu werten und vom AG gesondert zu vergüten:

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Samples: www.trigis.de

Ausführung. Die Ausführung erfolgt nach den vom Auf- traggeber Der Auftragnehmer erklärt, dass er auf Grund der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Verordnung (z. B. Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der Anbotslegung öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehwege im Winter in der Stadt Würzburg) die öffentlich-rechtliche Verpflichtung zur Verfügung gestellten Unterlagen Beseitigung von Schnee und Plänen Eis auf den im Vertrag festgelegten Flächen und deren Bestreuen mit abstumpfenden Stoffen bei Winterglätte übernimmt. Wechselnde Witterungsverhältnisse erfordern unterschiedliche Einsatzmethoden, die im Wesentlichen von der Dauer des Schneefalls und der rechtzeitigen Freimachung der Durchgangsstraßen abhängig sind. Die Xxxx des Streumaterials bleibt dem Auftragnehmer überlassen. Ein Anspruch auf eine bestimmte Zeit der Arbeitsausführung besteht nicht. Bei langanhaltenden Schneefällen können Verzögerungen eintreten und Zwischenräumungen werden unter Umständen zunächst in geringerer Breite als vertraglich vorgesehen durchgeführt. Der Zeitpunkt der Zwischenräumung ist abhängig von der Wetterlage und wird aus diesem Grunde vom Auftragnehmer bestimmt. In winterlichen Extremsituationen sind die Leistungen durch den Auftragnehmer nur im Rahmen des Zumutbaren zu erfolgenerbringen. Bei Umständen, die die Durchführung der Reinigung unmöglich machen (z. B. Bebauung des Grundstücks, Straßenbauarbeiten, Rohrlegungen etc.) ist der Auftragnehmer von der Pflicht der Durchführung befreit. Die Pflicht des Auftraggebers zur Vergütung bleibt hiervon unberührt. Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlichbraucht Ansammlungen von Schnee und Eis, daß welche nicht unmittelbar auf den natürlichen Niederschlag zurückzuführen sind, nicht in einem besonderen Arbeitsgang entfernen. Dies gilt z. b. für Anhäufungen durch Dachlawinen, Straßenräumgeräten und Eisbildungen durch ausfließendes Wasser oder ähnliches. Mangels besonderer Vereinbarungen werden solche Gefahrenstellen nur im Rahmen der durch die ihn betreffenden gesetzlichen Bestim- mungen und behördlichen Anordnungen eingehalten werden. Vom Auftraggeber ist die Beheizung der Baustelle, sowie das Erstellen von Verlege- und Ausführungsplänen vorzusehen. Ebenso ist die Reinigung des Untergrundes von Ver- schmutzungen sowie das eventuell notwendige Vorhandensein eines entsprechenden Korrosi- onsschutzes vom Auftraggeber sicherzustellenallgemeine Wetterlage erforderlichen Arbeiten entfernt. Der Auftragnehmer arbeitet gemäß den Her- stellerrichtlinienAbtransport von Schnee erfolgt nur auf Grund besonderer Vereinbarungen mit dem Auftraggeber. Die angegebenen Isolierdicken verstehen sich als Nettodicke ohne Ummantelung. Sämtliche zur Anwendung kommende Materi- alien enthalten keine asbesthaltigen Stoffe; die Dämmstoffe sind strukturfestAuf Arbeitsweise, alkaliarm Zeit und formbeständig und für den österreichischen Markt zugelassen. Grundsätzlich, insbesondere beim Brand- schutz, werden alle Leistungen gemäß Ausführung der geltenden Vorschriften und Reinigungsarbeit hat der jeweiligen Prüfzeugnisse ausgeführt. Brandabschottungen müssen ohne weitere bauliche Vorbereitung in den gereinigten Durchbruch installierbar sein. Die Abrechnung erfolgt hohl für voll. Bei Anfall von Erschwernissen, welche bei der Anbotslegung nicht bekannt bzw. absehbar waren, werden diese separat verrechnet. Die Herstellung und Montage der Unterkon- struktion erfolgt bauseits und kostenlos nach den Angaben des Auftragnehmers oder durch den Auftragnehmer, sofern dies bereits bei der Anbotslegung klar definiert warAuftraggeber keinen Einfluss. Eine eventu- elle Nachbesserung der Korrosionsbeschich- tung Ablagerung von Schnee auf Grünflächen erfolgt durch den Auftraggeberauf Risiko des Auftraggebers. Um eine Wärmeübertragung zu vermeiden, wird die Unterkonstruktion vom Auftragnehmer mit einem asbestfreien Gewebeband Etwaige Ersatzansprüche wegen daraus resultierenden Beschädigungen oder Platten- material versehen. Kalkulationsgrundlage ist, daß die zu isolie- renden Anlagenteile nicht in Betrieb sind. Bei in Betrieb befindlichen Anlagenteilen werden die Erschwernisse (zB Hitzezulage) separat verrechnet. Um Mehrkosten zu vermeiden, ist zeitgerecht ein gemeinsamer Terminplan zu erstellen. Bei Kälte-, Kaltwasser-, Kühlanla- gen, usw. ist eine Isolierung im Betrieb nicht möglich. Wenn nach der ordnungsgemäßen Durchfüh- rung von Dämmarbeiten mechanische Beschä- digungen (Beschilderungen, Befestigungen, uswerforderliche Reinigungen sind ausgeschlossen.) an dem Schutzmantel bzw. der Däm- mung - insbesondere an Elastomerprodukten - angebracht werden, lehnen wir die Gewährlei- tung für diesen Bereich ab. Dämmungen von flexiblen Anschlüssen (zB Fan Coil-Geräten) werden von uns nur nach ausdrücklicher Aufforderung des AGs durch- geführt, wobei der AN keine Haftung für Folgeschäden übernimmt. Folgende Leistungen sind u.a. als Zusatzleis- tungen zu werten und vom AG gesondert zu vergüten:

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Samples: www.hofmanngruppe.de

Ausführung. Die Arbeiten müssen gemäss vereinbartem Termin ausgeführt sein. Auftraggeber und Unternehmer haften gegenseitig für allfällige Schäden aus Fristüberschreitungen, die sie selbst verschulden. Ver- zögert sich die Ausführung erfolgt des Werkes infolge Schlechtwetter oder durch Lieferverzug von Spezial- anfertigungen (Gefässe aus Metall, Brunnenanlagen, Pergola, etc.), trägt der Unternehmer keine Konsequenzen. Der Unternehmer trifft bis zur Abnahme die gesetzlich vorgeschriebenen und nach Erfahrung gebo- tenen Vorkehrungen zum Schutz von Personen, Eigentum des Bauherrn und Eigentum Dritter. Der Auftraggeber nimmt die Vermessung der Hauptachsen, Baulinien und Grenzabstände vor und markiert die Nivellierungsfixpunkte. Die für das Werk notwendigen Absteckungen übernimmt der Unternehmer. Für die Einrichtung der Baustelle stellt der Auftraggeber die notwendigen Grundstücke, Zugangs- strassen, Lagerplätze sowie deren Benützungsrechte kostenlos zur Verfügung. Für Ordnung, Reinlichkeit und Hygiene des Arbeitsplatzes sorgt der Unternehmer. Dem Auftraggeber gehören Aushub- und Abbruchmaterial. Wird ein Abtransport auf die Deponie des Unternehmers vereinbart, geht das Material ohne Entschädigung an den vom Auf- traggeber zum Zeitpunkt Unternehmer über. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass dem Unternehmer die zur Ausführung der Anbotslegung Arbeiten benötigte Energie zur Verfügung gestellten Unterlagen und Plänen zu erfolgen. Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, daß die ihn betreffenden gesetzlichen Bestim- mungen und behördlichen Anordnungen eingehalten werden. Vom Auftraggeber ist die Beheizung der Baustelle, sowie das Erstellen von Verlege- und Ausführungsplänen vorzusehensteht. Ebenso ist er für die Reinigung Zu- und Ableitungen von Trink- und Brauchwasser auf der Baustelle verantwortlich. Diese werden dem Unternehmer kostenlos zur Verfügung gestellt. Schreibt der Auftraggeber bestimmte Werkstoffe (Materialien, Fabrikate, Pflanzen etc.) und/oder Lieferanten vor oder ist der von ihm ausgewiesene Baugrund untauglich, so trifft den Unternehmer hinsichtlich dieser Weisungen keine Prüfungs- und Abmahnungspflicht, und es entfällt eine Mängel- haftung des Untergrundes von Ver- schmutzungen sowie das eventuell notwendige Vorhandensein eines entsprechenden Korrosi- onsschutzes vom Auftraggeber sicherzustellen. Der Auftragnehmer arbeitet gemäß den Her- stellerrichtlinien. Die angegebenen Isolierdicken verstehen sich als Nettodicke ohne Ummantelung. Sämtliche zur Anwendung kommende Materi- alien enthalten keine asbesthaltigen Stoffe; Unternehmers für Werkmängel, die Dämmstoffe sind strukturfest, alkaliarm und formbeständig und für den österreichischen Markt zugelassen. Grundsätzlich, insbesondere beim Brand- schutz, werden alle Leistungen gemäß eine Folge der geltenden Vorschriften und der jeweiligen Prüfzeugnisse ausgeführt. Brandabschottungen müssen ohne weitere bauliche Vorbereitung in den gereinigten Durchbruch installierbar sein. Die Abrechnung erfolgt hohl für voll. Bei Anfall von Erschwernissen, welche bei der Anbotslegung nicht bekannt bzw. absehbar waren, werden diese separat verrechnet. Die Herstellung und Montage der Unterkon- struktion erfolgt bauseits und kostenlos nach den Angaben des Auftragnehmers oder durch den Auftragnehmer, sofern dies bereits bei der Anbotslegung klar definiert war. Eine eventu- elle Nachbesserung der Korrosionsbeschich- tung erfolgt durch den Auftraggeber. Um eine Wärmeübertragung zu vermeiden, wird die Unterkonstruktion vom Auftragnehmer mit einem asbestfreien Gewebeband oder Platten- material versehen. Kalkulationsgrundlage ist, daß die zu isolie- renden Anlagenteile nicht in Betrieb vorgeschriebenen Anordnungen sind. Bei in Betrieb befindlichen Anlagenteilen werden Schreibt der Auftraggeber jedoch einen offensichtlich unzweckmässigen Baugrund, ungeeignete Werkstoffe und/oder Lieferanten vor, die Erschwernisse (zB Hitzezulage) separat verrechnet. Um Mehrkosten zu vermeiden, ist zeitgerecht ein gemeinsamer Terminplan zu erstellen. Bei Kälte-, Kaltwasser-, Kühlanla- gen, usw. ist eine Isolierung nicht im Betrieb nicht möglich. Wenn nach Stande sind, mängelfreien Werkstoff zu liefern oder liegen andere Umstände aus der ordnungsgemäßen Durchfüh- rung von Dämmarbeiten mechanische Beschä- digungen (BeschilderungenSphäre des Auftraggebers vor, Befestigungendie offensichtlich zu einem Werk- mangel führen, uswso muss der Unternehmer den Auftraggeber ausnahmsweise abmahnen.) an dem Schutzmantel bzw. der Däm- mung - insbesondere an Elastomerprodukten - angebracht werden, lehnen wir die Gewährlei- tung für diesen Bereich ab. Dämmungen von flexiblen Anschlüssen (zB Fan Coil-Geräten) werden von uns nur nach ausdrücklicher Aufforderung des AGs durch- geführt, wobei der AN keine Haftung für Folgeschäden übernimmt. Folgende Leistungen sind u.a. als Zusatzleis- tungen zu werten und vom AG gesondert zu vergüten:

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Samples: grafgartenbaugmbh.ch