Common use of Ausgangslage Clause in Contracts

Ausgangslage. Die Bausparkassen sind erheblichen Marktveränderungen und einem verschärften Wettbewerbsumfeld unterworfen, das von einer drastischen Niedrigzinsphase und steigender Regulatorik geprägt ist. Von der Fusion der beiden LBS Bausparkassen Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz erhoffen sich deren Xxxxxx die Erreichung folgender Ziele: – Den Erhalt eines markt- und zukunftsfähigen Verbund- unternehmens für die Sparkassen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz. – Die Sicherung der Vertriebsstärke im Verbund mit den Sparkassen. – Die Sicherung der Ertragskraft und des Vermögens durch Realisierung der mit der Fusion erhofften Synergien. – Die Aufrechterhaltung einer angemessenen Ausschüttung an die Xxxxxx. Die Xxxxxx der Landesbausparkassen, die Sparkassenverbände beider Länder, verhandeln zu Erreichung dieser Ziele seit Xxxx 2015 über eine Fusion der beiden Bausparkassen zu einer LBS Landesbausparkasse Südwest. Ergebnis dieser Ver- handlungen ist ein am 13. Mai 2015 beschlossenes Eckpunk- tepapier, das die Basis für die schriftliche Vereinbarung der bei- den Xxxxxx (Fusionsvertrag) darstellt.

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Samples: Landesgesetz Zu Dem Staatsvertrag

Ausgangslage. Der Kanton Graubünden hat aufgrund des am 1. Juli 2010 in Kraft gesetzten Bundesgesetzes über die Neuordnung der Pflegefinanzierung eine Teilrevision des kantonalen Gesetzes über die Förderung der Krankenpflege und der Betreuung von betagten und pflegebedürftigen Personen (Krankenpflegegesetz KPG; BR 506.000) vorgenommen, welche per 01. Januar 2011 durch die Regierung des Kantons Graubünden in Kraft gesetzt wurde. Das Bundesgesetz beinhaltet insbesondere eine Änderung der Krankenversicherung (KVG). Mit der Änderung des KVG wird die Finanzierung der Pflegekosten durch die verschiedenen Kostenträger im stationären und ambulanten Bereich neu geregelt. Die Bausparkassen sind erheblichen Marktveränderungen und einem verschärften Wettbewerbsumfeld unterworfen, das von einer drastischen Niedrigzinsphase und steigender Regulatorik geprägt ist. Von Kantone haben gemäss dem revidierten KVG die Restfinanzierung der Fusion der beiden LBS Bausparkassen Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz erhoffen sich deren Xxxxxx die Erreichung folgender Ziele: – Den Erhalt eines markt- und zukunftsfähigen Verbund- unternehmens Kosten für die Sparkassen in Baden-Württemberg Pflegeleistungen und Rheinland-Pfalz. – Die Sicherung für Leistungen der Vertriebsstärke Akut- und Übergangspflege im Verbund ambulanten und stationären Bereich zu regeln. Der Kanton Graubünden hat im revidierten KPG für den stationären Bereich eine kantonale Liste mit den SparkassenPflegeheimen aufgeführt, welche durch die neue Pflegefinanzierung beitragsberechtigt sind. – Die Sicherung der Ertragskraft und des Vermögens durch Realisierung der mit der Fusion erhofften Synergien. – Die Aufrechterhaltung einer angemessenen Ausschüttung an die XxxxxxDarunter befindet sich ebenfalls das im 2013/14 neu gebaute Alterszentrum Arosa. Die Xxxxxx Leistungsträger haben Anspruch auf Beiträge der Landesbausparkassen, die Sparkassenverbände beider Länder, verhandeln zu Erreichung dieser Ziele seit Xxxx 2015 über eine Fusion obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) sowie der beiden Bausparkassen zu einer LBS Landesbausparkasse Südwest. Ergebnis dieser Ver- handlungen ist ein am 13. Mai 2015 beschlossenes Eckpunk- tepapier, das die Basis öffentlichen Hand (Kanton und Gemeinden) für die schriftliche Vereinbarung Restfinanzierung. Ferner legt die Regierung jährlich die anerkannten Kosten sowie die Kostenbeteiligung der bei- Heimbewohnerinnen und Heimbewohner fest. Deren Beiträge decken neben den Xxxxxx (Fusionsvertrag) darstelltPensions- und Betreuungskosten auch die Instandsetzungs- und Erneuerungskosten der Pflegeheime. Die Restfinanzierung der Kosten für Pflegeleistungen erfolgt zu 25 Prozent durch den Kanton und zu 75 Prozent durch die Gemeinden.

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Samples: Vereinbarungen Zur Finanziellen Beteiligung

Ausgangslage. Die Bausparkassen sind erheblichen Marktveränderungen und einem verschärften Wettbewerbsumfeld unterworfen, das von einer drastischen Niedrigzinsphase und steigender Regulatorik geprägt ist. Von Der vom Gemeinderat genehmigte Kaufvertrag mit der Fusion ICS beinhaltete den Verkauf der beiden LBS Bausparkassen Baden-Württemberg Grundstücke Kat.-Nr. 2412 mit einer Grundstückfläche von 23 408 m2 und Rheinland-Pfalz erhoffen sich deren Xxxxxx Kat.-Nr. 3885 mit einer Fläche von 16 717 m2 in Volketswil zum Preis von Fr. 450.– pro Quadratmeter bzw. gesamthaft Fr. 18 056 250.– (GR Nr. 2010/330). Der Kaufvertrag sah u. a. vor, dass die Erreichung folgender Ziele: – Den Erhalt eines markt- ICS in eigenem Namen und zukunftsfähigen Verbund- unternehmens für die Sparkassen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz. – Die Sicherung der Vertriebsstärke auf eigene Rechnung im Verbund mit den Sparkassen. – Die Sicherung der Ertragskraft und des Vermögens durch Realisierung der Einvernehmen mit der Fusion erhofften SynergienStadt auf den beiden Kaufobjekten eine Schulhausüberbauung zu entwickeln und umzusetzen habe. Für den Fall der nicht richtigen Vertragserfüllung wurde eine zum Erfüllungsanspruch hinzukommende Konventionalstrafe von 1,8 Millionen Franken vereinbart. Die Aufrechterhaltung einer angemessenen Ausschüttung gemeinderätliche Genehmigung enthielt zudem die Auflage bei einem Weiterverkauf der Grundstücke durch die ICS ein Ge- winnanspruchsrecht zugunsten der Stadt vorzusehen. Mit dem am 10. Xxxx 2011 öffentlich beurkundeten Nachtrag 1 und der entsprechenden Dienstbarkeit wurde diese Auflage umge- setzt. Die Eigentumsübertragung der beiden Grundstücke an die XxxxxxICS fand – gemäss der vertragli- chen Möglichkeit, den Kaufvertrag gestaffelt grundbuchlich zu vollziehen – am 17. Die Xxxxxx der Landesbausparkassen, die Sparkassenverbände beider Länder, verhandeln zu Erreichung dieser Ziele seit Xxxx 2015 über eine Fusion der beiden Bausparkassen zu einer LBS Landesbausparkasse SüdwestDezember 2013 und am 28. Ergebnis dieser Ver- handlungen ist ein am 13. Mai 2015 beschlossenes Eckpunk- tepapier, das die Basis für die schriftliche Vereinbarung der bei- den Xxxxxx (Fusionsvertrag) darstelltNovember 2016 statt.

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Samples: Nachtrag Zum Kaufvertrag

Ausgangslage. Mit der Einführung der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) wurde das Eigentum an den Nationalstrassen gemäss Netzbeschluss vom 21. Juni 1960 per 1. Januar 2008 auf den Bund übertragen. Im Rahmen des Netzbeschlusses vom 10. Dezember 2012 wurden per 1. Januar 2020 weitere kantonale Strecken ins Inventar der Nationalstrasse aufgenommen (NEB-Strecken). Das eingangs genannte Objekt ist / Die Bausparkassen eingangs genannten Objekte sind erheblichen Marktveränderungen Bestandteil der NEB-Strecke NXY Abschnitt XY. Gemäss den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen trägt grundsätzlich der Bund die Kosten für Unterhalt und einem verschärften Wettbewerbsumfeld unterworfen, das von einer drastischen Niedrigzinsphase Betrieb der Nationalstrassen. Als Unterhalts- und steigender Regulatorik geprägt ist. Von der Fusion der beiden LBS Bausparkassen Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz erhoffen sich deren Xxxxxx Betriebskosten gelten namentlich die Erreichung folgender Ziele: – Den Erhalt eines markt- und zukunftsfähigen Verbund- unternehmens Aufwendungen für die Sparkassen in Baden-Württemberg Bestandteile der Nationalstrassen sowie, ungeachtet der Eigentumsverhältnisse, die Kosten für die den Nationalstrassen dienenden weiteren Anlagen. Bei gemeinsam mit Dritten genutzten Anlagen setzt das ASTRA die Beteiligung des Bundes an den Kosten nach Massgabe der Interessen der Nationalstrasse fest1. Allenfalls objektspezifische Ergänzungen bzgl. Abgrenzung und Rheinland-PfalzSchnittstellen sowie allfällig wichtige Geschichtsschreibung und bestehende Dienstbarkeiten inkl. – Die Sicherung der Vertriebsstärke Verweis auf Ziffer 5 (jedoch kein Objektbeschrieb). Mit diesem Vertrag werden für das eingangs genannte Objekt / für die eingangs genannten Objekte, welches / welche die Vertragspartner gemeinsam nutzen, insbesondere die Eigentumsverhältnisse detailliert beschrieben sowie die Kostenteilung, die Zuständigkeiten und die massgebenden Verfahren einvernehmlich geregelt. Zudem werden im Verbund mit den SparkassenFalle eines Naturereignisses der ausserordentliche Dienst und allfällige Instandsetzungsmassnahmen inkl. – Die Sicherung der Ertragskraft Kostentragung geregelt (siehe Ziffer 6 und des Vermögens durch Realisierung der mit der Fusion erhofften Synergien. – Die Aufrechterhaltung einer angemessenen Ausschüttung an die Xxxxxx. Die Xxxxxx der Landesbausparkassen, die Sparkassenverbände beider Länder, verhandeln zu Erreichung dieser Ziele seit Xxxx 2015 über eine Fusion der beiden Bausparkassen zu einer LBS Landesbausparkasse Südwest. Ergebnis dieser Ver- handlungen ist ein am 13. Mai 2015 beschlossenes Eckpunk- tepapier, das die Basis für die schriftliche Vereinbarung der bei- den Xxxxxx (Fusionsvertrag) darstellt0).

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Samples: Vertrag Über Den Unterhalt Und Betrieb Von Objekten