Ausgeschlossene Gesundheitsschäden. Kein Versicherungsschutz besteht außerdem für folgende Gesundheitsschäden: 5.2.1 Schäden an Bandscheiben sowie Blutungen aus inneren Organen und Gehirnblutungen. Ausnahme: 5.2.2 Gesundheitsschäden durch Strahlen 5.2.3 Gesundheitsschäden durch Heilmaßnahmen oder Eingriffe am Körper der versicherten Person. Als Heilmaßnahmen oder Eingriffe gelten auch strahlendiagnostische und strahlentherapeutische Handlungen. 5.2.4 Infektionen Ausnahmen: 5.2.5 Vergiftungen infolge Einnahme fester oder flüssiger Stoffe durch den Schlund (Eingang der Speiseröhre). 5.2.6 Krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen, auch wenn diese durch einen Unfall verursacht wurden. 5.2.7 Bauch- oder Unterleibsbrüche Ausnahme:
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Samples: Insurance Policy, Kapital Unfallversicherung, Unfallversicherungsbedingungen
Ausgeschlossene Gesundheitsschäden. Kein Versicherungsschutz besteht außerdem für folgende Gesundheitsschäden:
5.2.1 Schäden an Bandscheiben sowie Blutungen aus inneren Organen und Gehirnblutungen. Ausnahme:
5.2.2 Gesundheitsschäden durch Strahlen. Ausnahme: Diese Ausnahme gilt nicht:
5.2.3 Gesundheitsschäden durch Heilmaßnahmen oder Eingriffe am Körper der versicherten Versicherten Person. Als Heilmaßnahmen oder Eingriffe Ein- griffe gelten auch strahlendiagnostische und strahlentherapeutische Handlungen. Ausnahme:
5.2.4 Infektionen, die nicht nach Punkt 1.4 versichert sind.
5.2.4 Infektionen Ausnahmen:
5.2.5 Vergiftungen infolge Einnahme fester oder flüssiger Stoffe durch den Schlund (Eingang der Speiseröhre).
5.2.6 Krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen, auch wenn diese durch einen Unfall verursacht wurden.. Ausnahme:
5.2.7 5.2.6 Bauch- oder Unterleibsbrüche Unterleibsbrüche. Ausnahme:
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Samples: Unfallversicherung, Unfallversicherung
Ausgeschlossene Gesundheitsschäden. Kein Versicherungsschutz besteht außerdem für folgende Gesundheitsschäden:
5.2.1 Schäden an Bandscheiben sowie Blutungen aus inneren Organen und Gehirnblutungen. Ausnahme:
5.2.2 Gesundheitsschäden durch StrahlenStrahlen Ausnahme:
5.2.3 Gesundheitsschäden durch Heilmaßnahmen oder Eingriffe am Körper der versicherten Person. Als Heilmaßnahmen oder Eingriffe gelten auch strahlendiagnostische und strahlentherapeutische Handlungen.
5.2.4 Infektionen Ausnahmen:
5.2.5 Vergiftungen infolge Einnahme fester oder flüssiger Stoffe durch den Schlund (Eingang der Speiseröhre).
5.2.6 Krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen, auch wenn diese durch einen Unfall verursacht wurden.
5.2.7 Bauch- oder Unterleibsbrüche Ausnahme:
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Samples: Insurance Policy, Insurance Policy
Ausgeschlossene Gesundheitsschäden. Kein Versicherungsschutz besteht außerdem für folgende Gesundheitsschäden:
5.2.1 4.2.1 Schäden an Bandscheiben sowie Blutungen aus inneren Organen und Gehirnblutungen. Ausnahme:Gehirnblutun- gen.
5.2.2 4.2.2 Gesundheitsschäden durch Strahlen.
5.2.3 4.2.3 Gesundheitsschäden durch Heilmaßnahmen oder Eingriffe am Körper der versicherten versicher- ten Person. Als Heilmaßnahmen oder Eingriffe gelten auch strahlendiagnostische und strahlentherapeutische Handlungen.
5.2.4 Infektionen Ausnahmen:4.2.4 Infektionen.
5.2.5 4.2.5 Vergiftungen infolge Einnahme fester oder flüssiger Stoffe durch den Schlund (Eingang Ein- gang der Speiseröhre).
5.2.6 4.2.6 Krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen, auch wenn diese durch einen Unfall verursacht wurden.
5.2.7 4.2.7 Bauch- oder Unterleibsbrüche Ausnahme:Unterleibsbrüche.
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Samples: Unfallversicherung
Ausgeschlossene Gesundheitsschäden. Kein Versicherungsschutz besteht außerdem für folgende Gesundheitsschäden:
5.2.1 Schäden an Bandscheiben sowie Blutungen aus inneren Organen und Gehirnblutungen. Ausnahme:.
5.2.2 Gesundheitsschäden durch Strahlen.
5.2.3 Gesundheitsschäden durch Heilmaßnahmen oder Eingriffe am Körper der versicherten Person. Als Heilmaßnahmen oder Eingriffe gelten auch strahlendiagnostische und strahlentherapeutische Handlungen.
5.2.4 Infektionen Ausnahmen:Infektionen.
5.2.5 Vergiftungen infolge Einnahme fester oder flüssiger Stoffe durch den Schlund (Eingang der SpeiseröhreSpeiseröh- re).
5.2.6 Krankhafte Störungen infolge psychischer ReaktionenReaktio- nen, auch wenn diese durch einen Unfall verursacht wurden.
5.2.7 Bauch- oder Unterleibsbrüche Ausnahme:Unterleibsbrüche.
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Samples: Allgemeine Unfallversicherungsbedingungen (Aub 2017) Basisschutz