Common use of Ausgeschlossene Gesundheitsschäden Clause in Contracts

Ausgeschlossene Gesundheitsschäden. Kein Versicherungsschutz besteht außerdem für folgende Gesundheitsschäden: 5.2.1 Schäden an Bandscheiben sowie Blutungen aus inneren Organen und Gehirnblutungen. Ausnahme: 5.2.2 Gesundheitsschäden durch Strahlen 5.2.3 Gesundheitsschäden durch Heilmaßnahmen oder Eingriffe am Körper der versicherten Person. Als Heilmaßnahmen oder Eingriffe gelten auch strahlendiagnostische und strahlentherapeutische Handlungen. 5.2.4 Infektionen Ausnahmen: 5.2.5 Vergiftungen infolge Einnahme fester oder flüssiger Stoffe durch den Schlund (Eingang der Speiseröhre). 5.2.6 Krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen, auch wenn diese durch einen Unfall verursacht wurden. 5.2.7 Bauch- oder Unterleibsbrüche Ausnahme:

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Samples: Insurance Policy, Kapital Unfallversicherung, Unfallversicherungsbedingungen

Ausgeschlossene Gesundheitsschäden. Kein Versicherungsschutz besteht außerdem für folgende Gesundheitsschäden: 5.2.1 Schäden an Bandscheiben sowie Blutungen aus inneren Organen und Gehirnblutungen. Ausnahme: 5.2.2 Gesundheitsschäden durch Strahlen. Ausnahme: Diese Ausnahme gilt nicht: 5.2.3 Gesundheitsschäden durch Heilmaßnahmen oder Eingriffe am Körper der versicherten Versicherten Person. Als Heilmaßnahmen oder Eingriffe Ein- griffe gelten auch strahlendiagnostische und strahlentherapeutische Handlungen. Ausnahme: 5.2.4 Infektionen, die nicht nach Punkt 1.4 versichert sind. 5.2.4 Infektionen Ausnahmen: 5.2.5 Vergiftungen infolge Einnahme fester oder flüssiger Stoffe durch den Schlund (Eingang der Speiseröhre). 5.2.6 Krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen, auch wenn diese durch einen Unfall verursacht wurden.. Ausnahme: 5.2.7 5.2.6 Bauch- oder Unterleibsbrüche Unterleibsbrüche. Ausnahme:

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Samples: Unfallversicherung, Unfallversicherung

Ausgeschlossene Gesundheitsschäden. Kein Versicherungsschutz besteht außerdem für folgende Gesundheitsschäden: 5.2.1 Schäden an Bandscheiben sowie Blutungen aus inneren Organen und Gehirnblutungen. Ausnahme: 5.2.2 Gesundheitsschäden durch StrahlenStrahlen Ausnahme: 5.2.3 Gesundheitsschäden durch Heilmaßnahmen oder Eingriffe am Körper der versicherten Person. Als Heilmaßnahmen oder Eingriffe gelten auch strahlendiagnostische und strahlentherapeutische Handlungen. 5.2.4 Infektionen Ausnahmen: 5.2.5 Vergiftungen infolge Einnahme fester oder flüssiger Stoffe durch den Schlund (Eingang der Speiseröhre). 5.2.6 Krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen, auch wenn diese durch einen Unfall verursacht wurden. 5.2.7 Bauch- oder Unterleibsbrüche Ausnahme:

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Samples: Insurance Policy, Insurance Policy

Ausgeschlossene Gesundheitsschäden. Kein Versicherungsschutz besteht außerdem für folgende Gesundheitsschäden: 5.2.1 4.2.1 Schäden an Bandscheiben sowie Blutungen aus inneren Organen und Gehirnblutungen. Ausnahme:Gehirnblutun- gen. 5.2.2 4.2.2 Gesundheitsschäden durch Strahlen. 5.2.3 4.2.3 Gesundheitsschäden durch Heilmaßnahmen oder Eingriffe am Körper der versicherten versicher- ten Person. Als Heilmaßnahmen oder Eingriffe gelten auch strahlendiagnostische und strahlentherapeutische Handlungen. 5.2.4 Infektionen Ausnahmen:4.2.4 Infektionen. 5.2.5 4.2.5 Vergiftungen infolge Einnahme fester oder flüssiger Stoffe durch den Schlund (Eingang Ein- gang der Speiseröhre). 5.2.6 4.2.6 Krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen, auch wenn diese durch einen Unfall verursacht wurden. 5.2.7 4.2.7 Bauch- oder Unterleibsbrüche Ausnahme:Unterleibsbrüche.

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Samples: Unfallversicherung

Ausgeschlossene Gesundheitsschäden. Kein Versicherungsschutz besteht außerdem für folgende Gesundheitsschäden: 5.2.1 Schäden an Bandscheiben sowie Blutungen aus inneren Organen und Gehirnblutungen. Ausnahme:. 5.2.2 Gesundheitsschäden durch Strahlen. 5.2.3 Gesundheitsschäden durch Heilmaßnahmen oder Eingriffe am Körper der versicherten Person. Als Heilmaßnahmen oder Eingriffe gelten auch strahlendiagnostische und strahlentherapeutische Handlungen. 5.2.4 Infektionen Ausnahmen:Infektionen. 5.2.5 Vergiftungen infolge Einnahme fester oder flüssiger Stoffe durch den Schlund (Eingang der SpeiseröhreSpeiseröh- re). 5.2.6 Krankhafte Störungen infolge psychischer ReaktionenReaktio- nen, auch wenn diese durch einen Unfall verursacht wurden. 5.2.7 Bauch- oder Unterleibsbrüche Ausnahme:Unterleibsbrüche.

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Samples: Allgemeine Unfallversicherungsbedingungen (Aub 2017) Basisschutz