Ausgeschlossene Leistungen Musterklauseln

Ausgeschlossene Leistungen. Folgende für ein nach BSI-Standard 200-2 vollständiges Sicherheitskonzept erforderliche Leistungen sind nicht Teil der vorliegenden Vereinbarung: 1. Durchführung der Schutzbedarfsfeststellung 2. Durchführung der ergänzenden Sicherheits- und Risikoanalyse nach BSI-Standard 200-3 3. Umsetzung zusätzlicher, über den Schutzbedarf "Normal" hinausgehende Sicherheitsanforde- rungen 4. Berücksichtigung übergeordneter Regelungen beim Auftraggeber 5. Erfassung der zum Informationsverbund gehörenden Geschäftsprozesse des Auftraggebers
Ausgeschlossene Leistungen. Von der Wartung und dem Support ausgeschlossen sind:
Ausgeschlossene Leistungen. Der Funktionsumfang Mercedes-Benz Uptime umfasst keine Aufbauten. Die Funktionsfähigkeit von Mercedes-Benz Uptime ist nicht vorhanden bzw. kann beeinträchtigt sein, • wenn kein betreuender autorisierter Mercedes-Benz Service-Partner im System hinterlegt ist (Früherkennung/Betreuung bei sich ankündigendem Reparaturbedarf) bzw. die Kontaktdaten von Kundenansprechpartner nicht hinterlegt bzw. nicht aktuell sind. • wenn die Telematikeinheit nicht aktiviert ist bzw. defekt ist (ist die LED „FB“ dauerhaft rot, orange oder aus, liegt ein Fehler vor). Bei Fahrzeugen mit Batterietrennschalter wird die ordnungsgemäße Betätigung des Batterie-trennschalter vorausgesetzt. • wenn die Verbindung der Telematikeinheit zum Anhänger bzw. Auflieger nicht besteht oder unterbrochen wird. • wenn das Mobilfunknetz nicht verfügbar ist, da Empfangs- und Sendebereich vom jeweiligen Mobilfunknetzbetreiber (teilw. Roaming Partner) auf betriebenen Funkstationen beschränkt sind. Es kann auch durch atmosphärische Bedingungen und topographische Gegebenheiten oder durch Hindernisse (Brücken, Tunnel, Gebäude usw.) zu erheblichen Beeinträchtigungen kommen. • bei Schäden, die sehr kurzfristig zu einem Ausfall führen (z. B. Defekte am Kühler oder den Leitungen verursachen einen schlagartigen Wasserverlust im Kühlsystem und eine Restbetriebszeit < 5 Minuten, eingefahrene Fremdkörper im Reifen, Rangierschäden wie Kontakt mit Gegenständen, Steinen oder Fahrbahnbegrenzungen) • bei Schäden an mechanischen Bauteilen wie Federung, Rahmen und Achsen, • wenn die erforderlichen Wartungen und Reparaturen nicht nach Herstellervorgaben ausgeführt werden, • wenn Fahrzeugumbauten nicht nach Herstellervorgaben durchgeführt und dokumentiert wurden, • wenn keine „Mercedes-Benz Originalteile“ bzw. keine Originalteile des jeweiligen Komponenten-Herstellers des Anhängers bzw. Aufliegers (vgl. Ziffer 3.3 (2.5)) verwendet wurden. • wenn durch äußere Umstände, wie z.B. unsachgemäßem Gebrauch des Fahrzeuges, mutwillige Beschädigungen durch den Kunden oder Dritte, Kriegsverhältnisse, Naturkatastrophen, usw. Einflüsse wirken, • bei Unfällen, Mercedes-Benz Deutschland verantwortet keine Mercedes-Benz Uptime Handlungsempfehlungen für Wartungs- und Reparaturarbeiten • die durch Aufbauten oder Zubehör (z.B. Kühlaggregat, Kühlschränke, Ladebordwand, Hydraulikpumpen) verursacht wurden, welche nicht im Werkslieferungsumfang enthalten sind und die nicht über eine Schnittstelle zum Fahrzeug mit der Telematikeinheit verbunden sin...
Ausgeschlossene Leistungen. Wir können nicht alle denkbaren Fälle versichern, denn sonst müssten wir bezogen auf Ihren Versicherungsbedarf eine unangemessen hohe Prämie verlangen. Deshalb haben wir einige Fälle aus dem Versicherungsschutz herausgenommen. Ausgeschlossen sind Schäden, ■ die Sie vorsätzlich herbeigeführt haben ■ die durch Kriegsereignisse jeder Art oder Kernenergie verursacht werden. Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Einzelheiten und eine vollständige Auflistung der Ausschlüsse entnehmen Sie bitte dem Angebot und den zugrunde liegenden Bedingungen.
Ausgeschlossene Leistungen. Nicht unter die Software-Pflege bzw. den Software-Support fallen insbesondere folgende Leistungen: Software-Support und Software-Pflegeleistungen außerhalb der Geschäftszeiten von XiTrust; Software-Support und Software-Pflegeleistungen vor Ort beim Kunden; Leistungen, die wegen geänderter Nutzungsanforderungen durch den Kunden notwendig werden; Software-Pflege und Software-Support für vom Kunden oder von Dritten erstellten Software; Software-Pflege und Software-Support, die auf Grund eines Eingriffs durch den Kunden oder eines Dritten in die Software erforderlich werden, insbesondere die Installation von Hard- oder Softwarekomponenten oder sonstige Veränderungen des EDV-Systems, auf dem die Software beim Kunden eingesetzt wird.
Ausgeschlossene Leistungen. (1) Folgende Leistungen sind durch die in § 5 bezeichneten Leistungen nicht abgedeckt: a) Installation der ANWENDUNG bzw. Installation von Updates; b) Anwender-Support außerhalb der Supportzeit (§ 5 B. (5)); c) Behebung von Problemen, die durch unsachgemäßen Umgang mit der ANWENDUNG verursacht wurden; d) Rettung von Daten; e) Datenrücksicherung; f) individuelle Programmierleistungen, insbesondere Anpassung an neue Produkte und Services, eine geänderte Hardware- und Softwareumgebung sowie an geänderte Betriebsabläufe des Kunden oder vom Kunden verwendete Drittsoftware; g) Vor-Ort-Service; h) Schulungen; i) Supportleistungen hinsichtlich der Zusammenarbeit der ANWENDUNG mit vom Kunden verwendeter Drittsoftware, die nicht Gegenstand des Wartungsvertrags sind; j) Entwicklung von kundenspezifischen Skripten; k) Hilfe zu Modellierungsfragestellungen. (2) Sollte der Kunde in (1) genannte ausgeschlossene Leistungen in Anspruch nehmen wollen, so sind diese zwischen den Parteien gesondert nach Aufwand und Vereinbarung zu vergüten. § 6 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden Der Kunde wird alle Pflichten und Obliegenheiten erfüllen, die zur Abwicklung des Vertrages erforderlich sind. Er wird insbesondere: (1) die ihm bzw. den NUTZERN zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen geheim halten, vor dem Zugriff durch Dritte schützen und nicht an unberechtigte NUTZER weitergeben. Diese Daten sind durch geeignete und übliche Maßnahmen zu schützen. Der Kunde wird Signavio unverzüglich unterrichten, wenn der Verdacht besteht, dass die Zugangsdaten oder Kennwörter nicht berechtigten Personen bekannt geworden sein könnten; (2) die Beschränkungen/Verpflichtungen im Hinblick auf die Nutzungsrechte nach § 4 einhalten, insbesondere: a) alle von ihm für die Nutzung der ANWENDUNG nach § 4 vorgesehenen NUTZER und entsprechende Änderungen benennen und aktuell halten; b) eine Mehrfachnutzung von NUTZER-Accounts unterlassen bzw. organisatorische Maßnahmen treffen, um diese zu unterbinden, also für die gemäß § 4 berechtigten NUTZER eine jeweils eindeutig zuzuordnende E-Mail-Adresse (Login-Name) angeben. Dabei muss die verwendete E-Mail-Adresse einer einzeln identifizierbaren Person zugeordnet sein. Die Verwendung von E-Mail-Verteiler-Adressen oder generischen Benutzernamen oder das gemeinschaftliche Verwenden der identischen Login-Daten durch mehrere Personen ist explizit nicht zulässig;
Ausgeschlossene Leistungen. Zusätzlich zu den in diesen Pflege- und Supportservicebedingungen und in den Softwarelizenz- und Wartungsbedingungen beschriebenen Softwarepflege und Supportservices, kann der Kunden weitere Softwarepflege und Supportservices auf Anfrage beziehen. In Abhängigkeit von der Verfügbarkeit können solche weitere Dienstleistungen im Rahmen einer gesonderten Servicevereinbarung und der Entrichtung von anfallenden Servicegebühren erbracht werden. Weitere Informationen lassen sich dem Software AG Supportportal entnehmen. Die folgenden Services sind Bespiele und können sich in unregelmäßigen Abständen ändern: (a) Customer Success Manager (b) Designated Engineer (c) After-Business-Hours Support (d) Go-Live Support (e) Multi-Region Support (f) Jumpstart Support
Ausgeschlossene Leistungen datapci-rt_ Folgende für ein nach BSI-Standard 100-2 vollständiges Sicherheitskonzept erforderliche Leistungen sind nicht Teil der vorliegenden Vereinbarung: 1. Durchführung der Schutzbedarfsfeststellung 2. Durchführung der ergänzenden Sicherheits- und Risikoanalyse nach BSI-Standard 100-3
Ausgeschlossene Leistungen. Die folgenden Leistungen sind vom Leistungsumfang ausgenommen:
Ausgeschlossene Leistungen. Nicht Gegenstand der Wartungsleistungen sind: – Leistungen für Hotline und Support: Solche Leistun- gen kann der Kunde direkt beim Vertriebspartner in Anspruch nehmen; – Installation der Vertec-Software Konvertierung von Daten: Diese Leistungen werden vom Kunden oder in seinem Auftrag vom Vertriebspartner erbracht. Es wird dem Kunden empfohlen, vor jeder Installation eine Datensicherung zu machen; – die Inbetriebnahme oder Konfiguration neuer Funkti- onen; – das Anpassen von Reports und das Erstellen von Skripts; – Beseitigung von Störungen, die durch unsachgemäs- se Bedienung, durch Eingriffe Dritter, durch Security- Incidents oder durch höhere Gewalt entstanden sind.