Auslegung. Sofern nichts anderes angezeigt ist, soll eine Bezugnahme in dieser Anlage auf: (a) den „Verpfänder“, den „Pfandnehmer“ oder eine „Partei“ so ausgelegt werden, dass diese auch die jeweiligen Rechtsnachfolger, berechtigte Zessionare und berechtigte Übertragungsempfänger umfassen; und (b) „Vermögenswerte” gegenwärtige(s) und zukünftige(s) Eigentum, Erträge und Rechte jeder Art umfassen. Begriffe im Singular umfassen auch den Plural und umgekehrt. Begriffe, die ein Geschlecht bezeichnen, umfassen auch alle anderen Geschlechter. Begriffe, die sich auf Personen beziehen, umfassen auch Firmen und Gesellschaften und umgekehrt. Eine Bezugnahme in dieser Anlage auf eine gesetzliche Vorschrift wird als eine Bezugnahme auf diese gesetzliche Vorschrift in ihrer jeweils aktuellen Fassung verstanden, wie diese sich von Zeit zu Zeit durch eine gesetzliche Änderung oder Neufassung hiervon oder durch eine Verordnung, einen Erlass oder eine Regelung hierunter oder unter einer solchen Neufassung ändert. Bezugnahmen auf ein Dokument oder eine Vereinbarung beziehen sich auf ein solches Dokument oder eine solche Vereinbarung in seiner jeweils gültigen Fassung, wie diese von Zeit zu Zeit geändert, modifiziert, ausgesetzt, ergänzt oder ersetzt werden.
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Samples: Verpfändungsvertrag, Verpfändungsvertrag, Pledge Agreement
Auslegung. Sofern nichts anderes angezeigt ist, soll eine Bezugnahme in dieser Anlage auf:
(a) den „"Verpfänder“", den „"Pfandnehmer“ " oder eine „"Partei“ " so ausgelegt werden, dass diese auch die jeweiligen Rechtsnachfolger, berechtigte Zessionare und berechtigte Übertragungsempfänger umfassen; und
(b) „“Vermögenswerte” gegenwärtige(s) und zukünftige(s) Eigentum, Erträge und Rechte jeder Art umfassen. Begriffe im Singular umfassen auch den Plural und umgekehrt. Begriffe, die ein Geschlecht bezeichnen, umfassen auch alle anderen Geschlechter. Begriffe, die sich auf Personen beziehen, umfassen auch Firmen und Gesellschaften und umgekehrt. Eine Bezugnahme in dieser Anlage auf eine gesetzliche Vorschrift wird als eine Bezugnahme auf diese gesetzliche Vorschrift in ihrer jeweils aktuellen Fassung verstanden, wie diese sich von Zeit zu Zeit durch eine gesetzliche Änderung oder Neufassung hiervon oder durch eine Verordnung, einen Erlass oder eine Regelung hierunter oder unter einer solchen Neufassung ändert. Bezugnahmen auf ein Dokument oder eine Vereinbarung beziehen sich auf ein solches Dokument oder eine solche Vereinbarung in seiner jeweils gültigen Fassung, wie diese von Zeit zu Zeit geändert, modifiziert, ausgesetzt, ergänzt oder ersetzt werden.
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Samples: Verpfändungsvertrag, Clearing Agreement
Auslegung. Sofern nichts anderes angezeigt ist, soll eine Bezugnahme in dieser Anlage 2 auf:
(a) den „"Verpfänder“", den „"Pfandnehmer“ ", den "Drittpfandhalter" oder eine „"Partei“ " so ausgelegt werden, dass diese auch die jeweiligen Rechtsnachfolger, berechtigte Zessionare Zes- sionare und berechtigte Übertragungsempfänger umfassen; und
(b) „“Vermögenswerte” gegenwärtige(s) und zukünftige(s) Eigentum, Erträge und Rechte jeder Art umfassen. Begriffe im Singular umfassen auch den Plural und umgekehrt. Begriffe, die ein Geschlecht bezeichnen, umfassen auch alle anderen Geschlechter. Begriffe, die sich auf Personen beziehenbe- ziehen, umfassen auch Firmen und Gesellschaften und umgekehrt. Eine Jede Bezugnahme in dieser Anlage 2 auf eine gesetzliche Vorschrift wird als eine Bezugnahme Bezug- nahme auf diese gesetzliche Vorschrift in ihrer jeweils aktuellen Fassung verstanden, wie diese sich von Zeit zu Zeit durch eine gesetzliche Änderung oder Neufassung hiervon oder durch eine Verordnung, einen Erlass oder eine Regelung hierunter oder unter einer solchen Neufassung ändert. Bezugnahmen auf ein Dokument oder eine Vereinbarung beziehen sich auf ein solches Dokument Do- kument oder eine solche Vereinbarung in seiner oder ihrer jeweils gültigen Fassung, wie diese von Zeit zu Zeit geändert, modifiziert, ausgesetzt, ergänzt oder ersetzt werden.
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Samples: Verpfändungsvertrag
Auslegung. Sofern nichts anderes angezeigt ist, soll eine Bezugnahme in dieser Anlage 1 auf:
(a) den „"Verpfänder“", den „"Pfandnehmer“ " oder eine „"Partei“ " so ausgelegt werden, dass diese auch die jeweiligen Rechtsnachfolger, berechtigte Zessionare und berechtigte Übertragungsempfänger umfassen; und
(b) „“Vermögenswerte” gegenwärtige(s) und zukünftige(s) Eigentum, Erträge und Rechte jeder je- der Art umfassen. Begriffe im Singular umfassen auch den Plural und umgekehrt. Begriffe, die ein Geschlecht bezeichnenbe- zeichnen, umfassen auch alle anderen Geschlechter. Begriffe, die sich auf Personen beziehen, umfassen auch Firmen und Gesellschaften und umgekehrt. Eine Jede Bezugnahme in dieser Anlage 1 auf eine gesetzliche Vorschrift wird als eine Bezugnahme auf diese gesetzliche Vorschrift in ihrer jeweils aktuellen Fassung verstanden, wie diese sich von Zeit zu Zeit durch eine gesetzliche Änderung oder Neufassung hiervon oder durch eine Verordnung, einen Erlass oder eine Regelung hierunter oder unter einer solchen Neufassung ändert. Bezugnahmen auf ein Dokument oder eine Vereinbarung beziehen sich auf ein solches Dokument Doku- ment oder eine solche Vereinbarung in seiner oder ihrer jeweils gültigen Fassung, wie diese von Zeit zu Zeit geändert, modifiziert, ausgesetzt, ergänzt oder ersetzt werden.
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Samples: Verpfändungsvertrag