Ausschluss Kernenergie. Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen. Dies gilt nicht für Schäden an versicherten Sachen, die als Folge eines unter die Versicherung fallenden Schadenereignisses durch auf dem Grundstück, auf dem der Versicherungsort liegt oder auf einem unmittelbar daran angrenzenden Nachbargrundstück, betriebsbedingt vorhandene oder verwendete radioaktive Isotope entstehen, insbesondere Schäden durch Kontamination und Aktivierung. Ausgeschlossen bleiben jedoch radioaktive Isotope von Kernreaktoren, Kernkraftwerken, Lager von Kernbrennstoffen und/oder Kernbrennstoffabfällen sowie Wiederaufbereitungsanlagen für Kernbrennstoffe.
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Samples: Versicherungsbedingungen, Versicherungsbedingungen Zur Sachversicherung, Betriebssachversicherung
Ausschluss Kernenergie. Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen. Dies gilt nicht für Es sind jedoch Schäden an versicherten SachenSachen eingeschlossen, die als Folge eines unter die Versicherung fallenden fallendes Schadenereignisses durch auf dem Grundstück, auf dem der Versicherungsort liegt oder auf einem unmittelbar daran angrenzenden Nachbargrundstückliegt, betriebsbedingt vorhandene oder verwendete radioaktive Isotope entstehen, insbesondere Schäden durch Kontamination und Aktivierung. Ausgeschlossen bleiben jedoch Dies gilt nicht für radioaktive Isotope von Kernreaktoren, Kernkraftwerken, Lager von Kernbrennstoffen und/oder Kernbrennstoffabfällen sowie Wiederaufbereitungsanlagen für Kernbrennstoffe.
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Samples: Besondere Bedingungen Und Risikobeschreibungen Für Gastronomie Und Hotelbetriebe, Inhaltsversicherung Für Gastronomie, Inhaltsversicherung Für Bäckereien
Ausschluss Kernenergie. Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen. Dies gilt nicht für Eingeschlossen sind jedoch Schäden an versicherten Sachen, die als Folge eines unter die Versicherung fallenden Schadenereignisses einer versi- cherten Gefahr nach Ziffer 4.1 durch auf dem Grundstück, auf dem der Versicherungsort liegt oder auf einem unmittelbar daran angrenzenden Nachbargrundstückliegt, betriebsbedingt vorhandene oder verwendete radioaktive Isotope entstehen, insbesondere insbe- sondere Schäden durch Kontamination und Aktivierung. Ausgeschlossen bleiben jedoch Dies gilt nicht für radioaktive Isotope Iso- tope von Kernreaktoren, Kernkraftwerken, Lager von Kernbrennstoffen und/oder Kernbrennstoffabfällen sowie Wiederaufbereitungsanlagen für Kernbrennstoffe.
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Samples: Produktbezogene Bedingungen