Ausschlüsse. (1) Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden dadurch verursacht haben, dass sie bewusst von Gesetzen, Verordnungen oder an den Versicherungsnehmer gerichteten behördlichen Anordnungen oder Verfügungen, die dem Umweltschutz dienen, abweichen.
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Samples: Private Liability Insurance Agreement, Private Liability Insurance Agreement, Privathaftpflicht Versicherung Und Dienst Und Amtshaftpflicht Versicherung
Ausschlüsse. (1) Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden dadurch verursacht haben, dass sie bewusst von Gesetzen, Verordnungen oder an den Versicherungsnehmer gerichteten behördlichen Anordnungen oder Verfügungen, die dem Umweltschutz dienen, abweichen.
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Samples: Privat Haftpflichtversicherung, Widerrufsrecht, Privathaftpflichtversicherung Premium Plus
Ausschlüsse. (1) Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden dadurch verursacht habenha- ben, dass sie bewusst von Gesetzen, Verordnungen oder an den Versicherungsnehmer gerichteten behördlichen be- hördlichen Anordnungen oder Verfügungen, die dem Umweltschutz dienen, abweichen.
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Samples: Betriebshaftpflichtversicherung, Betriebshaftpflichtversicherung, Betriebshaftpflichtversicherung
Ausschlüsse. (1) Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden dadurch verursacht haben, dass sie bewusst von Gesetzen, Verordnungen oder an den Versicherungsnehmer gerichteten behördlichen Anordnungen oder Verfügungen, die dem Umweltschutz dienen, abweichen. A1-2.3 findet keine Anwendung. Ausgeschlossen sind Pflichten oder Ansprüche wegen Schäden - die durch unvermeidbare, notwendige oder in Kauf genommene Einwirkungen auf die Umwelt entstehen. - für die der Versicherungsnehmer aus einem anderen Versicherungsvertrag (z. B. Gewässerschaden- haftpflichtversicherung) Versicherungsschutz hat oder hätte erlangen können.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Privathaftpflichtversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Privathaftpflichtversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Privathaftpflichtversicherung
Ausschlüsse. (1a) Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden dadurch verursacht haben, dass sie bewusst von Gesetzen, Verordnungen oder an den Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer gerichteten behördlichen Anordnungen oder Verfügungen, die dem Umweltschutz Um- weltschutz dienen, abweichen.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Privathaftpflichtversicherung (Avb Phv), Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Private Bauherrenhaftpflichtversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Private Haus Und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
Ausschlüsse. (1) Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden dadurch verursacht habenha- ben, dass sie bewusst von Gesetzen, Verordnungen oder an den Versicherungsnehmer Sie gerichteten behördlichen Anordnungen oder Verfügungen, die dem Umweltschutz dienen, abweichen.
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Samples: Allgemeine Haftpflichtversicherung, Allgemeine Haftpflichtversicherung
Ausschlüsse. (1) Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden dadurch verursacht verur- sacht haben, dass sie bewusst von Gesetzen, Verordnungen oder an den Versicherungsnehmer Versicherungsneh- mer gerichteten behördlichen Anordnungen oder Verfügungen, die dem Umweltschutz dienen, abweichen.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Wassersportfahrzeug Haftpflichtversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Wassersportfahrzeug Haftpflichtversicherung
Ausschlüsse. (1) Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden dadurch verursacht haben, dass sie bewusst von Gesetzen, Verordnungen Ver- ordnungen oder an den Versicherungsnehmer gerichteten behördlichen Anordnungen oder Verfügungen, die dem Umweltschutz dienen, abweichen.
(2) Ausgeschlossen sind Pflichten oder Ansprüche wegen Schäden
a) die durch unvermeidbare, notwendige oder in Kauf genommene Ein- wirkungen auf die Umwelt entstehen;
b) für die der Versicherungsnehmer aus einem anderen Versicherungs- vertrag (z. B. Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung) Versicherungs- schutz hat oder hätte erlangen können.
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Samples: Privat Haftpflichtversicherung, Privat Haftpflichtversicherung
Ausschlüsse. (1) 3.1 Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden dadurch verursacht haben, dass sie bewusst von Gesetzen, Verordnungen oder an den Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer gerichteten behördlichen Anordnungen oder Verfügungen, die dem Umweltschutz Umwelt- schutz dienen, abweichen.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen, Allgemeine Versicherungsbedingungen
Ausschlüsse. (1) Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden dadurch verursacht haben, dass sie bewusst von Gesetzen, Verordnungen oder an den Versicherungsnehmer gerichteten behördlichen behörd- lichen Anordnungen oder Verfügungen, die dem Umweltschutz dienen, abweichen.
(2) Ausgeschlossen sind Pflichten oder Ansprüche wegen Schäden
a) die durch unvermeidbare, notwendige oder in Kauf genommene Ein- wirkungen auf die Umwelt entstehen;
b) für die der Versicherungsnehmer aus einem anderen Versicherungs- vertrag (z. B. Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung) Versicherungs- schutz hat oder hätte erlangen können.
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Samples: Privat Haftpflichtversicherung, Privat Haftpflichtversicherung
Ausschlüsse. (1) Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden dadurch verursacht verur- sacht haben, dass sie bewusst von Gesetzen, Verordnungen oder an den Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer gerichteten behördlichen Anordnungen oder Verfügungen, die dem Umweltschutz dienendie- nen, abweichen.
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Samples: Privat Haftpflichtversicherung, Privat Haftpflichtversicherung
Ausschlüsse. (1) Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden dadurch verursacht haben, dass sie bewusst von Gesetzen, Verordnungen oder an den Versicherungsnehmer gerichteten behördlichen Anordnungen oder Verfügungen, die dem Umweltschutz dienen, abweichen.
(2) Ausgeschlossen sind Pflichten oder Ansprüche wegen Schäden
a) die durch unvermeidbare, notwendige oder in Kauf genommene Ein- wirkungen auf die Umwelt entstehen;
b) für die der Versicherungsnehmer aus einem anderen Versicherungs- vertrag (z. B. Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung) Versicherungs- schutz hat oder hätte erlangen können.
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Samples: Privat Haftpflichtversicherung, Privat Haftpflichtversicherung
Ausschlüsse. (1) Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden dadurch verursacht haben, dass sie die bewusst von Gesetzen, Verordnungen oder an den Versicherungsnehmer gerichteten behördlichen Anordnungen oder Verfügungen, die dem Umweltschutz Umwelt- schutz dienen, abweichen.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Private Haus Und Grundbesitzer Haftpflichtversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Private Haus Und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
Ausschlüsse. (1a) Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden dadurch verursacht haben, dass sie bewusst von Gesetzen, Verordnungen oder an den Versicherungsnehmer gerichteten behördlichen Anordnungen oder Verfügungen, die dem Umweltschutz dienen, abweichen.
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Samples: Privat Haftpflichtversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Betriebs Haftpflichtversicherung
Ausschlüsse. (1) Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden dadurch verursacht haben, dass sie bewusst von Gesetzen, Verordnungen Verordnun- gen oder an den Versicherungsnehmer gerichteten behördlichen Anordnungen oder Verfügungen, die dem Umweltschutz dienen, abweichen.
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Samples: Tierhalterhaftpflichtversicherung Für Hunde / Reittiere
Ausschlüsse. (1) Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden dadurch verursacht haben, dass sie bewusst von Gesetzen, Verordnungen oder an den Versicherungsnehmer gerichteten behördlichen Anordnungen oder Verfügungen, die dem Umweltschutz Umwelt- schutz dienen, abweichen.
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Samples: Bauversicherungen
Ausschlüsse. (1) Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden dadurch verursacht haben, dass sie bewusst von Gesetzen, Verordnungen oder an den Versicherungsnehmer gerichteten behördlichen Anordnungen Anforderungen oder Verfügungen, die dem Umweltschutz dienen, abweichen.
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Samples: Privathaftpflichtversicherung
Ausschlüsse. (1) Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden dadurch verursacht ver-ursacht haben, dass sie bewusst von Gesetzen, Verordnungen oder an den Versicherungsnehmer Versicherungs-nehmer gerichteten behördlichen Anordnungen oder Verfügungen, die dem Umweltschutz dienen, abweichen.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen
Ausschlüsse. (1) Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden dadurch verursacht haben, dass sie bewusst be- wusst von Gesetzen, Verordnungen oder an den Versicherungsnehmer gerichteten behördlichen Anordnungen oder VerfügungenVerfü- gungen, die dem Umweltschutz dienen, abweichen.
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Samples: Privat Haftpflichtversicherung
Ausschlüsse. Ausgeschlossen sind
(1) Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden dadurch verursacht haben, dass sie bewusst von Gesetzen, Verordnungen Verord- nungen oder an den Versicherungsnehmer gerichteten behördlichen Anordnungen oder Verfügungen, die dem Umweltschutz dienen, abweichen.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Betriebs Haftpflichtversicherung Für It Dienstleister
Ausschlüsse. (1) Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden dadurch verursacht haben, dass sie bewusst von Gesetzen, Verordnungen oder an den Versicherungsnehmer Sie gerichteten behördlichen Anordnungen oder Verfügungen, die dem Umweltschutz dienen, abweichen. B1>2.10 findet keine Anwendung.
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Samples: Haftpflichtversicherung
Ausschlüsse. (1a) Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche Versicherungsansprü- che aller Personen, die den Schaden dadurch da- durch verursacht haben, dass sie bewusst von Gesetzen, Verordnungen oder an den Versicherungsnehmer gerichteten behördlichen behörd- lichen Anordnungen oder Verfügungen, die dem Umweltschutz dienen, abweichen.
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Ausschlüsse. (1) Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden dadurch verursacht habenha- ben, dass sie bewusst von Gesetzen, Verordnungen oder an den Versicherungsnehmer gerichteten behördlichen be- hördlichen Anordnungen oder Verfügungen, die dem Umweltschutz dienen, abweichen.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Wassersportfahrzeug Haftpflichtversicherung
Ausschlüsse. (1) Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller PersonenPerso- nen, die den Schaden dadurch verursacht haben, dass sie bewusst von Gesetzen, Verordnungen oder an den Versicherungsnehmer Versi- cherungsnehmer gerichteten behördlichen Anordnungen oder Verfügungen, die dem Umweltschutz dienen, abweichenab- weichen.
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Ausschlüsse. (1) 3.1 Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden dadurch verursacht haben, dass sie bewusst von Gesetzen, Verordnungen oder an den Versicherungsnehmer gerichteten behördlichen Anordnungen oder Verfügungen, die dem Umweltschutz dienen, abweichen.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen
Ausschlüsse. (1) Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden dadurch verursacht haben, dass sie bewusst von Gesetzen, Verordnungen oder an den Versicherungsnehmer gerichteten behördlichen Anordnungen oder VerfügungenVerfügun- gen, die dem Umweltschutz dienen, abweichen.
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Samples: Privathaftpflichtversicherung
Ausschlüsse. (1) A2-3.1 Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden dadurch verursacht haben, dass sie bewusst von Gesetzen, Verordnungen oder an den Versicherungsnehmer dich gerichteten behördlichen Anordnungen oder Verfügungen, die dem Umweltschutz dienen, abweichen.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen
Ausschlüsse. (1) Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden dadurch verursacht haben, dass sie bewusst von Gesetzen, Verordnungen oder an den Versicherungsnehmer Sie gerichteten behördlichen Anordnungen oder VerfügungenVerfü- gungen, die dem Umweltschutz dienen, abweichen.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Private Haus Und Grundbesitzer Haftpflichtversicherung
Ausschlüsse. (1) Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden dadurch verursacht verur- sacht haben, dass sie bewusst von Gesetzen, Verordnungen Ver- ordnungen oder an den Versicherungsnehmer gerichteten behördlichen Anordnungen oder VerfügungenVerfü- gungen, die dem Umweltschutz dienen, abweichen.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Private Haus Und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
Ausschlüsse. (1) Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden dadurch verursacht haben, dass sie bewusst von Gesetzen, Verordnungen oder an den Versicherungsnehmer gerichteten behördlichen Anordnungen oder Verfügungen, die dem Umweltschutz Umwelt-schutz dienen, abweichen.
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Samples: Private Liability Insurance for Homeowners and Property Owners
Ausschlüsse. (1) Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden dadurch verursacht haben, dass sie bewusst von Gesetzen, Verordnungen oder an den Versicherungsnehmer gerichteten behördlichen Anordnungen Anforderungen oder VerfügungenVerfügun- gen, die dem Umweltschutz dienen, abweichen.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Private Hundehalterhaftpflichtversicherung
Ausschlüsse. (1) A2-3.1 Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden dadurch verursacht verur- sacht haben, dass sie bewusst von Gesetzen, Verordnungen oder an den Versicherungsnehmer Versicherungsneh- mer gerichteten behördlichen Anordnungen oder Verfügungen, die dem Umweltschutz dienen, abweichen.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Jagdhaftpflichtversicherung
Ausschlüsse. (1) Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden dadurch verursacht haben, dass sie bewusst von Gesetzen, Verordnungen oder an den Versicherungsnehmer gerichteten behördlichen behörd- lichen Anordnungen oder Verfügungen, die dem Umweltschutz dienen, abweichen.
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Samples: Privat Haftpflichtversicherung
Ausschlüsse. (1) Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden dadurch verursacht haben, dass sie bewusst von Gesetzen, Verordnungen oder an den Versicherungsnehmer gerichteten behördlichen Anordnungen oder Verfügungen, die dem Umweltschutz dienen, abweichen.
(2) Ausgeschlossen sind Pflichten oder Ansprüche wegen Schäden
a) die durch unvermeidbare, notwendige oder in Kauf genommene Ein- wir- kungen auf die Umwelt entstehen;
b) für die der Versicherungsnehmer aus einem anderen Versicherungs- vertrag (z. B. Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung) Versicherungs- schutz hat oder hätte erlangen können.
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Samples: Privat Haftpflichtversicherung
Ausschlüsse. (1) Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller PersonenPer- sonen, die den Schaden dadurch verursacht haben, dass sie bewusst von Gesetzen, Verordnungen oder an den Versicherungsnehmer gerichteten behördlichen Anordnungen Anord- nungen oder Verfügungen, die dem Umweltschutz dienen, abweichen.
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