Ausschlüsse. Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden durch vorsätzliches Abweichen von dem Gewässerschutz dienenden Gesetzen, Verordnungen, an den Versicherungsnehmer gerichteten behördlichen Anordnungen oder Verfügungen herbeigeführt haben.
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Samples: Privathaftpflicht Versicherung Und Dienst Und Amtshaftpflicht Versicherung, Versicherungsbedingungen, Versicherungsbedingungen
Ausschlüsse. (1) Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden durch vorsätzliches Abweichen von dem Gewässerschutz dienenden Gesetzen, Verordnungen, an den Versicherungsnehmer gerichteten behördlichen Anordnungen oder Verfügungen herbeigeführt haben.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen PHV, Allgemeine Versicherungsbedingungen, Private Liability Insurance Agreement
Ausschlüsse. Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden durch vorsätzliches Abweichen Ab- weichen von dem Gewässerschutz dienenden GesetzenGeset- zen, Verordnungen, an den Versicherungsnehmer gerichteten ge- richteten behördlichen Anordnungen oder Verfügungen herbeigeführt haben.
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Samples: Betriebshaftpflichtversicherung, Betriebshaftpflichtversicherung, Betriebshaftpflichtversicherung
Ausschlüsse. Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden durch vorsätzliches Abweichen von dem Gewässerschutz dienenden Gesetzen, Verordnungen, an den Versicherungsnehmer gerichteten behördlichen Anordnungen Anordnun- gen oder Verfügungen herbeigeführt haben.
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Samples: Privat Haftpflichtversicherung, Privathaftpflichtversicherung
Ausschlüsse. (1) Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden durch vorsätzliches vorsätz- liches Abweichen von dem Gewässerschutz dienenden die- nenden Gesetzen, Verordnungen, an den Versicherungsnehmer Versi- cherungsnehmer gerichteten behördlichen Anordnungen oder Verfügungen herbeigeführt haben.
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Samples: Privat Haftpflichtversicherung, Privat Haftpflichtversicherung
Ausschlüsse. Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden durch vorsätzliches Abweichen Ab- weichen von dem Gewässerschutz dienenden GesetzenGe- setzen, Verordnungen, an den Versicherungsnehmer gerichteten behördlichen Anordnungen oder Verfügungen Verfü- gungen herbeigeführt haben.
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Samples: Tierhalterhaftpflichtversicherung Für Hunde / Reittiere, Privathaftpflichtversicherung
Ausschlüsse. Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden durch vorsätzliches Abweichen von dem Gewässerschutz dienenden Gesetzen, Verordnungen, an den Versicherungsnehmer gerichteten behördlichen Anordnungen Anord- nungen oder Verfügungen herbeigeführt haben.
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Samples: Betriebs / Berufshaftpflichtversicherung, Betriebs / Berufshaftpflichtversicherung
Ausschlüsse. (1) Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden durch vorsätzliches Abweichen von dem Gewässerschutz dienenden Gesetzen, Verordnungen, an den Versicherungsnehmer gerichteten behördlichen Anordnungen Anordnun- gen oder Verfügungen herbeigeführt haben.
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Samples: Privathaftpflichtversicherung, Privat Haftpflichtversicherung
Ausschlüsse. (1) Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden durch vorsätzliches Abweichen von dem Gewässerschutz dienenden Gesetzen, VerordnungenVerord- nungen, an den Versicherungsnehmer gerichteten behördlichen Anordnungen oder Verfügungen herbeigeführt haben.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen
Ausschlüsse. a) Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden durch vorsätzliches Abweichen von dem Gewässerschutz dienenden Gesetzen, Verordnungen, an den Versicherungsnehmer gerichteten behördlichen Anordnungen oder Verfügungen herbeigeführt haben.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Privathaftpflichtversicherung (Avb Phv)
Ausschlüsse. a) Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden durch vorsätzliches Abweichen von dem Gewässerschutz dienenden Gesetzen, Verordnungen, an den Versicherungsnehmer gerichteten behördlichen Anordnungen Anordnun- gen oder Verfügungen herbeigeführt haben.
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Samples: Privat Haftpflichtversicherung
Ausschlüsse. A2-1.3.1 Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden durch vorsätzliches Abweichen von dem Gewässerschutz dienenden Gesetzen, Verordnungen, an den Versicherungsnehmer gerichteten behördlichen Anordnungen oder Verfügungen herbeigeführt haben.
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Samples: Privathaftpflichtversicherung
Ausschlüsse. Ausgeschlossen sind sind
(1) Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden durch vorsätzliches Abweichen von dem Gewässerschutz dienenden Gesetzen, Verordnungen, an den Versicherungsnehmer gerichteten behördlichen Anordnungen oder Verfügungen herbeigeführt haben.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Betriebs Haftpflichtversicherung Für It Dienstleister
Ausschlüsse. Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller PersonenPerso- nen, die den Schaden durch vorsätzliches vor- sätzliches Abweichen von dem Gewässerschutz dienenden Gesetzen, Verordnungen, an den Versicherungsnehmer gerichteten behördlichen ge- richteten behörd- lichen Anordnungen oder Verfügungen herbeigeführt haben.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Privat Haftpflichtversicherung
Ausschlüsse. Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden durch vorsätzliches bewusstes Abweichen von dem Gewässerschutz dienenden Gesetzen, Verordnungen, an den Versicherungsnehmer gerichteten behördlichen Anordnungen Anord- nungen oder Verfügungen herbeigeführt haben.
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Samples: Haftpflicht Versicherung
Ausschlüsse. (1) Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden durch vorsätzliches Abweichen von dem Gewässerschutz dienenden Gesetzen, Verordnungen, an den Versicherungsnehmer gerichteten behördlichen Anordnungen oder Verfügungen herbeigeführt her- beigeführt haben.
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Samples: Private Liability Insurance for Homeowners and Property Owners
Ausschlüsse. (1) Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden durch vorsätzliches Abweichen Ab- weichen von dem Gewässerschutz dienenden GesetzenGeset- zen, Verordnungen, an den Versicherungsnehmer Sie gerichteten behördlichen Anordnungen oder Verfügungen herbeigeführt habenha- ben.
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Samples: Privathaftpflicht Versicherung
Ausschlüsse. (1) Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden durch vorsätzliches Abweichen Abwei- chen von dem Gewässerschutz dienenden Gesetzen, Verordnungen, an den Versicherungsnehmer Sie gerichteten behördlichen Anordnungen Anord- nungen oder Verfügungen herbeigeführt haben.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Private Haus Und Grundbesitzer Haftpflichtversicherung
Ausschlüsse. (1) Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche Versicherungs- ansprüche aller Personen, die den Schaden durch vorsätzliches Abweichen von dem Gewässerschutz dienenden GesetzenGe- setzen, Verordnungen, an den Versicherungsnehmer gerichteten Dich gerichte- ten behördlichen Anordnungen oder Verfügungen herbeigeführt haben.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Privat Haftpflichtversicherung Superior
Ausschlüsse. Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche Versicherungsans-prüche aller Personen, die den Schaden durch vorsätzliches Abweichen von dem Gewässerschutz Gewässer-schutz dienenden Gesetzen, Verordnungen, an den Versicherungsnehmer Sie gerichteten behördlichen Anordnungen oder Verfügungen herbeigeführt haben.
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Samples: Privathaftpflichtversicherung
Ausschlüsse. (1) Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden durch vorsätzliches Abweichen von dem Gewässerschutz dienenden Gesetzen, VerordnungenVerordnung- en, an den Versicherungsnehmer gerichteten behördlichen Anordnungen oder Verfügungen Verfü- gungen herbeigeführt haben.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen
Ausschlüsse. Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden durch vorsätzliches Abweichen Ab- weichen von dem Gewässerschutz dienenden Gesetzen, Verordnungen, an den Versicherungsnehmer gerichteten gerich- teten behördlichen Anordnungen oder Verfügungen herbeigeführt haben.
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Samples: Widerrufsrecht