Common use of Auswirkungen Clause in Contracts

Auswirkungen. Durch die Verlängerung erhöhen sich die garantierte Mindestrente und das Garantiekapital ab dem ursprünglichen Ende der Beitrags- zahlungsdauer nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Dabei gelten die Regelungen nach Ziffer 1.4 Absatz 2. Auf Wunsch informieren wir Sie über die konkreten Auswirkungen. Die Leistungen weiterer abgeschlossener Bausteine erhöhen sich nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Dabei gelten die Regelungen nach Ziffer 1.4 Absatz 2. Auf Wunsch informieren wir Sie über die konkreten Auswirkungen. Sie können verlangen, dass vorübergehend keine Beiträge gezahlt werden müssen (Stundung). Die gestundeten Beiträge sind zu ei- nem späteren Zeitpunkt nachzuzahlen. Wenn Ihr Vertrag bereits 3 Jahre besteht, stunden wir auf Ihr Ver- langen die Beiträge bei folgenden Anlässen: • Arbeitslosigkeit, • Kurzarbeit oder • Elternzeit. Die Beiträge stunden wir zinslos, solange Sie arbeitslos sind oder sich in Kurzarbeit oder Elternzeit befinden, jedoch über einen zu- sammenhängenden Zeitraum längstens für 3 Jahre. Beiträge kön- nen bei neuen Anlässen erneut gestundet werden. Insgesamt stun- den wir die Beiträge während der gesamten Vertragslaufzeit bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit oder Elternzeit höchstens für 6 Jahre. Der Versicherungsschutz bleibt während der Stundung in vollem Umfang bestehen. Sollte in diesem Zeitraum der Versicherungsfall eintreten, werden die Versicherungsleistungen um die nicht ge- zahlten Beiträge gekürzt. Nach Ablauf des Zeitraums der Stundung wird Ihre Versicherung beitragspflichtig fortgeführt. Auf Wunsch informieren wir Sie über die konkreten Auswirkungen. Wenn für Ihren Vertrag mindestens für 1 Jahr Beiträge gezahlt wor- den sind, reduzieren wir auf Ihr Verlangen die Beiträge vorüberge- hend bei folgenden Anlässen: • Arbeitslosigkeit, • Kurzarbeit, • Elternzeit oder • beruflicher Weiterbildung. Die Beiträge reduzieren wir, solange Sie arbeitslos sind oder sich in Kurzarbeit, Elternzeit oder beruflicher Weiterbildung befinden, je- doch über einen zusammenhängenden Zeitraum längstens für 3 Jahre. Beiträge können bei neuen Anlässen erneut reduziert wer- den. Insgesamt reduzieren wir die Beiträge während der gesamten Vertragslaufzeit bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Elternzeit oder be- ruflicher Weiterbildung höchstens für 6 Jahre. Der Versicherungsschutz bleibt während der Teilbeitragszahlung in vollem Umfang bestehen. Sollte in diesem Zeitraum der Versiche- rungsfall eintreten, werden die Versicherungsleistungen um die nicht gezahlten Beitragsteile gekürzt. Nach Ablauf der Teilbeitrags- zahlung wird Ihre Versicherung unter den in Absatz 4 genannten Bedingungen fortgeführt. Auf Wunsch informieren wir Sie über die konkreten Auswirkungen.

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Auswirkungen. Durch Die Zuzahlung führt zu einer Erhöhung der garantierten Mindest- rente nach Absatz 2. Sie führt außerdem zu einer Erhöhung des Garantiekapitals mindestens um den bei Vertragsschluss verein- barten →Garantieprozentsatz des Zuzahlungsbetrags. Wenn Sie einen Baustein Hinterbliebenenrente und gegebenenfalls einen Baustein Waisenrente abgeschlossen haben, ist nur der Teil des Zuzahlungsbetrags, der auf die Verlängerung Altersvorsorge entfällt, entschei- dend für die Erhöhung des Garantiekapitals. Das Garantiekapital erhöht sich mindestens um den bei Vertragsschluss vereinbarten Wenn Sie einen Baustein Hinterbliebenenrente und gegebenen- falls einen Baustein Waisenrente abgeschlossen haben, hat die Zuzahlung folgende Auswirkungen auf diese Bausteine: • Die garantierten Mindesthinterbliebenenrenten und gegebenen- falls die garantierten Mindestwaisenrenten erhöhen sich. • Die Verhältnisse der garantierten Mindesthinterbliebenenrenten und gegebenenfalls der garantierten Mindestwaisenrenten zur garantierten Mindestrente aus dem Baustein Altersvorsorge blei- ben unverändert. • Die garantierte Mindesthinterbliebenenrente bei Tod der →ver- sicherten Person vor Rentenbeginn darf sich höchstens um 3 Prozent der Summe der Zuzahlungen eines Versicherungsjah- res erhöhen. Leistungen aus weiteren abgeschlossenen Bausteinen erhöhen sich durch die garantierte Zuzahlung nicht. Die Zuzahlung verwenden wir als einmaligen Beitrag für die Erhö- hung der Leistungen. Die Erhöhung der garantierten Mindestrente und das Garantiekapital ab dem ursprünglichen Ende gegebenenfalls der Beitrags- zahlungsdauer garantierten Mindesthinterbliebenenrenten und der garantier- ten Mindestwaisenrenten berechnen wir nach versicherungsmathematischen versicherungsmathe- matischen Grundsätzen. Dabei gelten die Regelungen nach Ziffer 1.4 Absatz 2. Auf Wunsch informieren Abschluss- und Vertriebskosten sowie Verwaltungskosten in Pro- zent des Beitrags (→Kosten) finanzieren wir Sie über die konkreten Auswirkungen. Die Leistungen weiterer abgeschlossener Bausteine erhöhen sich nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Dabei gelten die Regelungen sofort aus der Zuzah- lung nach Ziffer 1.4 Absatz 2. Auf Wunsch informieren wir Sie über die konkreten Auswirkungen. Sie können verlangen, dass vorübergehend keine Beiträge gezahlt werden müssen (Stundung6.1 Absätze 1 und 2 a). Die gestundeten Beiträge sind zu ei- nem späteren Zeitpunkt nachzuzahlen. Wenn Ihr Vertrag bereits 3 Jahre bestehtErhöhungstermin für alle Leistungen ist der erste Tag des Monats, stunden wir auf Ihr Ver- langen in dem die Beiträge Zuzahlung bei folgenden Anlässen: • Arbeitslosigkeit, • Kurzarbeit oder • Elternzeit. Die Beiträge stunden wir zinslos, solange Sie arbeitslos sind oder sich in Kurzarbeit oder Elternzeit befinden, jedoch über einen zu- sammenhängenden Zeitraum längstens für 3 Jahre. Beiträge kön- nen bei neuen Anlässen erneut gestundet werden. Insgesamt stun- den wir die Beiträge während der gesamten Vertragslaufzeit bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit oder Elternzeit höchstens für 6 Jahre. Der Versicherungsschutz bleibt während der Stundung in vollem Umfang bestehen. Sollte in diesem Zeitraum der Versicherungsfall eintreten, werden die Versicherungsleistungen um die nicht ge- zahlten Beiträge gekürzt. Nach Ablauf des Zeitraums der Stundung wird Ihre Versicherung beitragspflichtig fortgeführt. Auf Wunsch informieren wir Sie über die konkreten Auswirkungen. Wenn für Ihren Vertrag mindestens für 1 Jahr Beiträge gezahlt wor- den sind, reduzieren wir auf Ihr Verlangen die Beiträge vorüberge- hend bei folgenden Anlässen: • Arbeitslosigkeit, • Kurzarbeit, • Elternzeit oder • beruflicher Weiterbildung. Die Beiträge reduzieren wir, solange Sie arbeitslos sind oder sich in Kurzarbeit, Elternzeit oder beruflicher Weiterbildung befinden, je- doch über einen zusammenhängenden Zeitraum längstens für 3 Jahre. Beiträge können bei neuen Anlässen erneut reduziert wer- den. Insgesamt reduzieren wir die Beiträge während der gesamten Vertragslaufzeit bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Elternzeit oder be- ruflicher Weiterbildung höchstens für 6 Jahre. Der Versicherungsschutz bleibt während der Teilbeitragszahlung in vollem Umfang bestehen. Sollte in diesem Zeitraum der Versiche- rungsfall eintreten, werden die Versicherungsleistungen um die nicht gezahlten Beitragsteile gekürzt. Nach Ablauf der Teilbeitrags- zahlung wird Ihre Versicherung unter den in Absatz 4 genannten Bedingungen fortgeführt. Auf Wunsch informieren wir Sie über die konkreten Auswirkungenuns eingeht.

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Auswirkungen. Durch Die Höhe der steigenden Rente ermitteln wir zum Rentenbeginn aus dem Gesamtkapital. Wir berechnen die Verlängerung erhöhen sich die garantierte Mindestrente und das Garantiekapital ab dem ursprünglichen Ende der Beitrags- zahlungsdauer steigende Rente nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Dabei gelten die Regelungen und Rechnungsgrundlagen, die wir zum Zeit- punkt des Rentenbeginns für neu abzuschließende vergleichba- re Rentenversicherungen mit sofort beginnender Rentenzahlung entsprechend Ziffer 1.4 Absatz 3 a) bei uns verwenden. • Die garantierte Mindestrente ändern wir nach versicherungsma- thematischen Grundsätzen unter Berücksichtigung der garan- tierten Rentensteigerungen. Dabei gelten die Regelungen nach Ziffer 1.4 Absatz 2. Auf Wunsch informieren • Wenn Sie einen Baustein Hinterbliebenenrente und gegebenen- falls einen Baustein Waisenrente abgeschlossen haben, ändern wir Sie über die konkreten Auswirkungen. Die Leistungen weiterer abgeschlossener Bausteine erhöhen sich garantierte Mindesthinterbliebenenrente und gegebenen- falls die garantierte Mindestwaisenrente nach versicherungsmathematischen Grundsätzenversicherungsma- thematischen Grundsätzen unter Berücksichtigung der garan- tierten Rentensteigerungen. Dabei gelten die Regelungen nach Ziffer 1.4 Absatz 2. Auf Wunsch informieren wir Sie über die konkreten Auswirkungen• Leistungen für den Fall des Todes nach Rentenbeginn können sich nach Ziffer 9.4 ändern. Sie können verlangen, dass vorübergehend keine Beiträge gezahlt werden müssen (Stundung). Die gestundeten Beiträge sind zu ei- nem späteren Zeitpunkt nachzuzahlen. Wenn Ihr Vertrag bereits 3 Jahre besteht, stunden wir auf Ihr Ver- langen die Beiträge bei folgenden Anlässen: • Arbeitslosigkeit, • Kurzarbeit oder • Elternzeit. Die Beiträge stunden wir zinslos, solange Sie arbeitslos sind oder Verwendung der jährlichen Überschussanteile ab Rentenbe- ginn kann sich in Kurzarbeit oder Elternzeit befinden, jedoch über einen zu- sammenhängenden Zeitraum längstens für 3 Jahre. Beiträge kön- nen bei neuen Anlässen erneut gestundet werden. Insgesamt stun- den wir die Beiträge während der gesamten Vertragslaufzeit bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit oder Elternzeit höchstens für 6 Jahre. Der Versicherungsschutz bleibt während der Stundung in vollem Umfang bestehen. Sollte in diesem Zeitraum der Versicherungsfall eintreten, werden die Versicherungsleistungen um die nicht ge- zahlten Beiträge gekürzt. Nach Ablauf des Zeitraums der Stundung wird Ihre Versicherung beitragspflichtig fortgeführtändern. Auf Wunsch informieren wir Sie über die konkreten Auswirkungen. Wenn Sie sich vor dem vereinbarten Rentenbeginn für Ihren Vertrag mindestens eine stei- gende der Höhe nach ab Rentenbeginn garantierte Rente ent- schieden haben, können Sie vor dem vereinbarten Rentenbeginn verlangen, dass wir anstelle der lebenslangen jährlich steigenden der Höhe nach ab Rentenbeginn garantierten Rente nach Absatz 1 eine steigende Rente nur für 1 Jahr Beiträge gezahlt wor- den sind, reduzieren wir auf Ihr Verlangen die Beiträge vorüberge- hend bei folgenden Anlässen: • Arbeitslosigkeit, • Kurzarbeit, • Elternzeit oder • beruflicher Weiterbildungeine begrenzte Zeit zahlen (steigende temporäre Rente). Die Beiträge reduzieren wirRentenzahlungsdauer können Sie selbst wählen. Wir zahlen die steigende temporäre der Höhe nach ab Rentenbe- ginn garantierte Rente, solange Sie arbeitslos sind oder sich in Kurzarbeitdie →versicherte Person lebt, Elternzeit oder beruflicher Weiterbildung befinden, je- doch über einen zusammenhängenden Zeitraum längstens für 3 Jahre. Beiträge können bei neuen Anlässen erneut reduziert wer- den. Insgesamt reduzieren wir die Beiträge während der gesamten Vertragslaufzeit bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Elternzeit oder be- ruflicher Weiterbildung höchstens für 6 Jahre. Der Versicherungsschutz bleibt während der Teilbeitragszahlung in vollem Umfang bestehen. Sollte in diesem Zeitraum der Versiche- rungsfall eintreten, werden die Versicherungsleistungen um die nicht gezahlten Beitragsteile gekürzt. Nach Ablauf der Teilbeitrags- zahlung wird Ihre Versicherung unter den in Absatz 4 genannten Bedingungen fortgeführt. Auf Wunsch informieren wir Sie über die konkreten Auswirkungenvereinbarte Rentenzahlungsdauer.

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Auswirkungen. Durch die Verlängerung erhöhen Die Höhe der Renten nach Ziffer 1.1 Absatz 2 kann sich die durch das Aufschieben des Rentenbeginns ändern. • Die garantierte Mindestrente und das Garantiekapital ab dem ursprünglichen Ende der Beitrags- zahlungsdauer berechnen wir nach versicherungsmathematischen versicherungs- mathematischen Grundsätzen. Dabei gelten die Regelungen nach Ziffer 1.4 Absatz 2. Sie ist mindestens so hoch wie für den ursprünglichen Rentenbeginn vereinbart. • Wenn Sie während der →zusätzlichen Aufschubdauer weiter- hin Beiträge zahlen, erhöht sich das Garantiekapital mindestens um den bei Vertragsschluss vereinbarten →Garantieprozent- satz der Summe der für die zusätzliche Aufschubdauer verein- barten Beiträge zur Altersvorsorge. • Wenn Sie eine Kapitalzahlung für den Todesfall nach Rentenbe- ginn vereinbart haben, kann sich diese ändern. Auf Wunsch informieren wir Sie über die konkreten Auswirkungen. Durch das Aufschieben des Rentenbeginns des Bausteins Alters- vorsorge entfallen folgende abgeschlossene Bausteine zum bisher vereinbarten Rentenbeginn: • Kapital bei Tod, • Berufsunfähigkeitsvorsorge und ein gegebenenfalls ergänzend versicherter Baustein Pflegezusatzrente und • Kapital bei Unfalltod. Wenn Sie einen Baustein Hinterbliebenenrente und gegebenen- falls einen Baustein Waisenrente abgeschlossen haben und Sie während der →zusätzlichen Aufschubdauer Beiträge zahlen, bleiben die mit Ihnen vereinbarten Verhältnisse der garantierten Mindesthinterbliebenenrenten und gegebenenfalls der garantierten Mindestwaisenrenten zur garantierten Mindestrente zur Altersvor- sorge unverändert. Wenn Sie keine Beiträge zahlen, können sich die Verhältnisse ändern. Für die Höhe der garantierten Mindesthin- terbliebenenrenten und gegebenenfalls der garantierten Mindest- waisenrenten gelten die Regelungen nach Ziffer 1.4 Absatz 2. Auf Wunsch informieren wir Sie über die konkreten Auswirkungen. • Bei beitragspflichtigen Versicherungen können Sie die Beiträge während der →zusätzlichen Aufschubdauer weiter zahlen. • Für den aufgeschobenen Rentenbeginn und die →zusätzliche Aufschubdauer gelten die gleichen Gestaltungsmöglichkeiten wie für den ursprünglich vereinbarten Rentenbeginn und die ur- sprünglich vereinbarte →Aufschubdauer, insbesondere die Zif- fern 9.2, 9.3 und 9.9. Erhöhungen des Beitrags (siehe Ziffer 9.7) und Zuzahlungen (siehe Ziffer 9.8) sind in der →zusätzlichen Aufschubdauer nicht möglich. • Nach Aufschieben des Rentenbeginns können Sie den Renten- beginn wieder vorziehen. Absatz 1 gilt sinngemäß. Die Leistungen weiterer abgeschlossener Bausteine erhöhen sich garan- tierte Mindestrente bestimmen wir nach versicherungsmathematischen versicherungsmathema- tischen Grundsätzen. Dabei gelten die Regelungen nach Ziffer 1.4 Absatz 2. Auf Wunsch informieren wir Sie über die konkreten Auswirkungen. Sie können verlangen, dass vorübergehend keine Beiträge gezahlt werden müssen (Stundung). Die gestundeten Beiträge sind zu ei- nem späteren Zeitpunkt nachzuzahlenist mindestens so hoch wie für den ursprüngli- chen Rentenbeginn vereinbart. Wenn Ihr Vertrag bereits 3 Jahre besteht, stunden wir auf Ihr Ver- langen Sie keinen Baustein Hinterbliebenenrente und keinen Bau- stein Waisenrente abgeschlossen haben und die Beiträge bei folgenden Anlässen: • Arbeitslosigkeit, • Kurzarbeit oder • Elternzeit. Die Beiträge stunden wir zinslos, solange Sie arbeitslos sind oder sich in Kurzarbeit oder Elternzeit befinden, jedoch über einen zu- sammenhängenden Zeitraum längstens für 3 Jahre. Beiträge kön- nen bei neuen Anlässen erneut gestundet werden. Insgesamt stun- den wir die Beiträge →versicherte Person während der gesamten Vertragslaufzeit bei Arbeitslosigkeit→zusätzlichen Aufschubdauer stirbt, Kurzarbeit oder Elternzeit höchstens für 6 Jahre. Der Versicherungsschutz bleibt während zah- len wir einen Betrag in Höhe des nach Ziffer 8.2 ermittelten Be- trags, berechnet zum Ende der Stundung in vollem Umfang bestehen. Sollte in diesem Zeitraum laufenden Versicherungsperiode und diskontiert auf den ersten Tag des Monats, der Versicherungsfall eintreten, werden die Versicherungsleistungen um die nicht ge- zahlten Beiträge gekürzt. Nach Ablauf des Zeitraums der Stundung wird Ihre Versicherung beitragspflichtig fortgeführt. Auf Wunsch informieren wir Sie über die konkreten Auswirkungenauf den Todes- tag folgt. Wenn für Ihren Vertrag mindestens für 1 Jahr Beiträge gezahlt wor- den sind, reduzieren wir auf Ihr Verlangen die Beiträge vorüberge- hend bei folgenden Anlässen: • Arbeitslosigkeit, • Kurzarbeit, • Elternzeit oder • beruflicher Weiterbildung. Die Beiträge reduzieren wir, solange Sie arbeitslos sind oder sich in Kurzarbeit, Elternzeit oder beruflicher Weiterbildung befinden, je- doch über einen zusammenhängenden Zeitraum längstens für 3 Jahre. Beiträge können bei neuen Anlässen erneut reduziert wer- den. Insgesamt reduzieren wir die Beiträge während der gesamten Vertragslaufzeit bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Elternzeit oder be- ruflicher Weiterbildung höchstens für 6 Jahre. Der Versicherungsschutz bleibt während der Teilbeitragszahlung in vollem Umfang bestehen. Sollte in diesem Zeitraum der Versiche- rungsfall eintreten, werden die Versicherungsleistungen um die nicht gezahlten Beitragsteile gekürzt. Nach Ablauf der Teilbeitrags- zahlung wird Ihre Versicherung unter den in Absatz 4 genannten Bedingungen fortgeführt. Auf Wunsch informieren wir Sie über die konkreten Auswirkungen.Baustein Hinterbliebenenrente und gegebenen- falls einen Baustein Waisenrente abgeschlossen haben und die

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Auswirkungen. Durch Bei einer Erhöhung des Beitrags nehmen wir grundsätzlich kei- ne Risikoprüfung vor. Eine Risikoprüfung nehmen wir jedoch vor, wenn Sie weitere Bausteine abgeschlossen haben, die Verlängerung nach Absatz c) ebenfalls erhöht werden und die Summe aus dem gewünschten jährlichen Erhöhungsbetrag und der Erhö- hungsbeträge aus den letzten 4 Jahren zuvor mindestens 3.000 EUR beträgt. Berücksichtigt werden bei dieser Betrachtung alle auf das Leben derselben →versicherten Person bestehenden Verträge, die weitere Bausteine nach Absatz c) enthalten. • Die Erhöhung des Beitrags führt zu einer Erhöhung der garan- tierten Mindestrente nach Absatz 2. Sie führt außerdem zu einer Erhöhung des Garantiekapitals mindestens um den bei Ver- tragsschluss vereinbarten →Garantieprozentsatz der Summe der zusätzlichen Beiträge ohne die Beiträge für etwa einge- schlossene weitere Bausteine. Wenn Sie einen Baustein • Hinterbliebenenrente, • Waisenrente, • Kapital bei Tod, • Kindervorsorge, • Kapital bei Unfalltod, • Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit, • Beitragsbefreiung bei Pflegebedürftigkeit des Kindes oder • Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit oder Tod des Versor- gers abgeschlossen haben, erhöhen sich die garantierte Leistungen aus diesen Bausteinen ebenfalls durch die Erhöhung des Beitrags. Insbeson- dere erhöhen sich auch die garantierten Mindesthinterbliebenen- renten und gegebenenfalls die garantierten Mindestwaisenrenten. Die Verhältnisse der garantierten Mindesthinterbliebenenrenten und gegebenenfalls der garantierten Mindestwaisenrenten zur ga- rantierten Mindestrente aus dem Baustein Altersvorsorge bleiben unverändert. Leistungen aus den Bausteinen Pflegerente, Kinder- pflegerente und Berufsunfähigkeitsrente erhöhen sich nicht. Die Erhöhung der garantierten Mindestrente und das Garantiekapital ab dem ursprünglichen Ende gegebenenfalls der Beitrags- zahlungsdauer garantierten Mindesthinterbliebenenrente und der garantierten Mindestwaisenrenten berechnen wir nach versicherungsmathematischen versicherungsmathema- tischen Grundsätzen. Dabei gelten die Regelungen nach Ziffer 1.4 Absatz 2. Auf Wunsch informieren wir Sie über Für die konkreten Auswirkungenin den Erhöhungsbeitrag einkalkulierten Abschluss- und Vertriebskosten sowie übrigen Kosten (→Kosten) gelten die Rege- lungen nach Ziffer 6.1 Absätze 1 und 2 a). Die Leistungen weiterer abgeschlossener Bausteine erhöhen sich nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Dabei gelten die Regelungen nach Ziffer 1.4 Absatz 2. Auf Wunsch informieren wir Sie über die konkreten Auswirkungen. Sie können verlangen, dass vorübergehend keine Beiträge gezahlt werden müssen (Stundung)Erhöhungstermin für den Beitrag und alle Leistungen ist der 1. Die gestundeten Beiträge sind zu ei- nem späteren Zeitpunkt nachzuzahlen. Wenn Ihr Vertrag bereits 3 Jahre besteht, stunden wir auf Ihr Ver- langen die Beiträge bei folgenden Anlässen: • Arbeitslosigkeit, • Kurzarbeit oder • Elternzeit. Die Beiträge stunden wir zinslos, solange Sie arbeitslos sind oder sich in Kurzarbeit oder Elternzeit befinden, jedoch über einen zu- sammenhängenden Zeitraum längstens für 3 Jahre. Beiträge kön- nen bei neuen Anlässen erneut gestundet werden. Insgesamt stun- den wir die Beiträge während Tag der gesamten Vertragslaufzeit bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit oder Elternzeit höchstens für 6 Jahre. Der Versicherungsschutz bleibt während der Stundung in vollem Umfang bestehen. Sollte in diesem Zeitraum der Versicherungsfall eintreten, werden die Versicherungsleistungen um die nicht ge- zahlten Beiträge gekürzt. Nach Ablauf des Zeitraums der Stundung wird Ihre Versicherung beitragspflichtig fortgeführt. Auf Wunsch informieren wir Sie über die konkreten Auswirkungen. Wenn für Ihren Vertrag mindestens für 1 Jahr Beiträge gezahlt wor- den sind, reduzieren wir auf Ihr Verlangen die Beiträge vorüberge- hend bei folgenden Anlässen: • Arbeitslosigkeit, • Kurzarbeit, • Elternzeit oder • beruflicher Weiterbildung. Die Beiträge reduzieren wir, solange Sie arbeitslos sind oder sich in Kurzarbeit, Elternzeit oder beruflicher Weiterbildung befinden, je- doch über einen zusammenhängenden Zeitraum längstens für 3 Jahre. Beiträge können bei neuen Anlässen erneut reduziert wer- den. Insgesamt reduzieren wir die Beiträge während der gesamten Vertragslaufzeit bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Elternzeit oder be- ruflicher Weiterbildung höchstens für 6 Jahre. Der Versicherungsschutz bleibt während der Teilbeitragszahlung in vollem Umfang bestehen. Sollte in diesem Zeitraum der Versiche- rungsfall eintreten, werden die Versicherungsleistungen um die nicht gezahlten Beitragsteile gekürzt. Nach Ablauf der Teilbeitrags- zahlung wird Ihre Versicherung unter den in Absatz 4 genannten Bedingungen fortgeführt. Auf Wunsch informieren wir Sie über die konkreten Auswirkungennachfolgenden Versicherungsperiode.

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Auswirkungen. Durch Auch nach der Beitragsherabsetzung ermitteln wir die Verlängerung erhöhen sich die Renten nach Ziffer 1.1 Absätze 2 und 3. • Die garantierte Mindestrente setzen wir herab. • Das Garantiekapital setzen wir herab. Die neue garantierte Mindestrente und das neue Garantiekapital ab dem ursprünglichen Ende der Beitrags- zahlungsdauer berechnen wir nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Dabei gelten die Regelungen nach Ziffer 1.4 Absatz 2Einen Abzug nehmen wir nicht vor. Auf Wunsch informieren wir Sie über die konkreten Auswirkungen. Die Durch die Beitragsherabsetzung verringern sich die versicherten Leistungen weiterer abgeschlossener Bausteine erhöhen sich Bausteine. Auf Wunsch in- formieren wir Sie über die Voraussetzungen und konkreten Auswir- kungen. Die Beitragsherabsetzung Ihrer Versicherung kann für Sie Nachtei- le haben. In der Anfangszeit Ihrer Versicherung ist wegen der Ver- wendung Ihrer Beiträge zur Deckung von Abschluss- und Ver- triebskosten und übrigen Kosten (→Kosten) nach Ziffer 6.1 Absät- ze 1 und 2 a) sowie der Finanzierung eines vereinbarten Risiko- schutzes nur der gesetzlich vorgegebene Mindestwert zur Bildung einer Leistung nach Beitragsherabsetzung vorhanden. Auch in den Folgejahren stehen deswegen nicht unbedingt Mittel in Höhe des bei Vertragsschluss vereinbarten →Garantieprozentsatzes der Summe der eingezahlten Beiträge zur Altersvorsorge zur Bildung einer Leistung nach Beitragsherabsetzung zur Verfügung. Innerhalb von 6 Monaten nach der Beitragsherabsetzung Ihrer Ver- sicherung können Sie verlangen, dass die versicherten Leistungen bis zur Höhe des Versicherungsschutzes vor der Beitragsherabset- zung angehoben werden, ohne dass wir eine Risikoprüfung durch- führen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie die Beitragszahlung wie- der erhöhen. Ziffer 7.3 Absatz 1 gilt entsprechend. Auch nach Ablauf von 6 Monaten, jedoch nur innerhalb von 3 Jah- ren nach der Beitragsherabsetzung Ihrer Versicherung, können Sie verlangen, dass durch die Wiedererhöhung der Beitragszahlung die versicherten Leistungen bis zur Höhe des Versicherungsschut- zes vor der Beitragsherabsetzung angehoben werden. Nach Ab- lauf von 3 Jahren nach der Beitragsherabsetzung ist eine Wieder- erhöhung der Beitragszahlung nicht mehr möglich. Den Versiche- rungsschutz können wir dann wiederherstellen, wenn die →versi- cherte Person zum Zeitpunkt der Wiederherstellung des Versiche- rungsschutzes eine vergleichbare neue Versicherung ohne er- schwerte Bedingungen bei uns abschließen könnte. Um nach einer Beitragsherabsetzung den Versicherungsschutz wiederherzustellen, der vor der Beitragsherabsetzung bestanden hat, können Sie • die Differenz zwischen den herabgesetzten Beiträgen und den ursprünglich vereinbarten Beiträgen, die auf die Dauer der Bei- tragsherabsetzung entfällt, begleichen oder • höhere laufende Beiträge zahlen. Stattdessen können Sie ohne eine vollständige Wiederherstellung des Versicherungsschutzes, der vor der Beitragsherabsetzung be- standen hat, auch nur die Beitragszahlung wieder erhöhen. Die ga- rantierte Mindestrente und das Garantiekapital berechnen wir nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Wir berechnen die neuen Beiträge und die neuen Garantieleistun- gen nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Dabei gelten gel- ten die Regelungen nach Ziffer 1.4 Absatz 21 a). Auf Wunsch informieren infor- mieren wir Sie über die konkreten Auswirkungen. Die Ziffer 7.3 Absatz 4 gilt entsprechend. Zu Ihrem Vertrag sind eine oder mehrere der nachfolgenden Abän- derungen vereinbart. Welche Abänderungen für Ihren Vertrag vereinbart sind, können Sie können verlangen, dass vorübergehend keine Beiträge gezahlt werden müssen Ihrem Versicherungsschein oder Ihrer Versicherungsbescheini- gung entnehmen. Für die einzelnen Abänderungen gilt Folgendes: Abänderung ZR1: Vereinbarte Überschussver- wendung Auszahlung der Überschussanteile ent- sprechend der Rentenzahlungsweise ab Renten- beginn Ziffer 2.2.5 wird ersetzt durch: Nach Rentenbeginn beteiligen wir den Baustein Altersvorsorge in Abhängigkeit von der Zuordnung Ihrer Versicherung zu einer Über- schuss- bzw. Untergruppe an unseren Überschüssen (Stundunglaufende Überschussanteile). Die gestundeten Beiträge sind zu ei- nem späteren Zeitpunkt nachzuzahlen. Wenn Ihr Vertrag bereits 3 Jahre besteht, stunden wir auf Ihr Ver- langen die Beiträge bei folgenden Anlässen: • Arbeitslosigkeit, • Kurzarbeit oder • Elternzeit. Die Beiträge stunden wir zinslos, solange Sie arbeitslos sind oder Höhe des laufenden Überschussanteils ab Rentenbeginn er- gibt sich in Kurzarbeit oder Elternzeit befinden, jedoch über einen zu- sammenhängenden Zeitraum längstens für 3 Jahre. Beiträge kön- nen bei neuen Anlässen erneut gestundet werden. Insgesamt stun- den wir die Beiträge während aus der gesamten Vertragslaufzeit bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit oder Elternzeit höchstens für 6 Jahre. Der Versicherungsschutz bleibt während der Stundung in vollem Umfang bestehen. Sollte in diesem Zeitraum der Versicherungsfall eintreten, werden die Versicherungsleistungen um die nicht ge- zahlten Beiträge gekürzt. Nach Ablauf des Zeitraums der Stundung wird Ihre Versicherung beitragspflichtig fortgeführt. Auf Wunsch informieren wir Sie über die konkreten Auswirkungen. Wenn für Ihren Vertrag mindestens für 1 Jahr Beiträge gezahlt wor- den sind, reduzieren wir auf Ihr Verlangen die Beiträge vorüberge- hend bei folgenden Anlässen: • Arbeitslosigkeit, • Kurzarbeit, • Elternzeit oder • beruflicher Weiterbildung. Die Beiträge reduzieren wir, solange Sie arbeitslos sind oder sich in Kurzarbeit, Elternzeit oder beruflicher Weiterbildung befinden, je- doch über einen zusammenhängenden Zeitraum längstens für 3 Jahre. Beiträge können bei neuen Anlässen erneut reduziert wer- den. Insgesamt reduzieren wir die Beiträge während der gesamten Vertragslaufzeit bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Elternzeit oder be- ruflicher Weiterbildung höchstens für 6 Jahre. Der Versicherungsschutz bleibt während der Teilbeitragszahlung in vollem Umfang bestehen. Sollte in diesem Zeitraum der Versiche- rungsfall eintreten, werden die Versicherungsleistungen um die nicht gezahlten Beitragsteile gekürzt. Nach Ablauf der Teilbeitrags- zahlung wird Ihre Versicherung unter den in Absatz 4 genannten Bedingungen fortgeführt. Auf Wunsch informieren wir Sie über die konkreten AuswirkungenÜberschussdeklaration (siehe Ziffer 2.2.2) und kann auch null sein.

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Auswirkungen. Durch Wenn Sie einen Baustein Kapital bei Unfalltod abgeschlossen ha- ben, wird auch bei diesem der Versicherungsschutz verlängert. Wenn Sie einen Baustein Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit abgeschlossen haben, wird bei diesem der Versicherungsschutz nur dann verlängert, wenn bei Beantragung der Verlängerung kein Anspruch auf Leistungen aus diesem Baustein besteht. Der Versi- cherungsschutz für diesen Baustein wird höchstens soweit verlän- gert, bis die →versicherte Person →rechnungsmäßig 67 Jahre alt ist. Sofern bei Beantragung der Verlängerung ein Anspruch auf Lei- stungen aus dem Baustein Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit besteht, wird der Versicherungsschutz für diesen Baustein nicht verlängert. Wenn Sie einen Baustein Berufsunfähigkeitsrente abgeschlossen haben, wird bei diesem der Versicherungsschutz nicht verlängert. Wenn Sie die Verlängerung erhöhen des Versicherungsschutzes beantragt haben, werden die Beiträge für die restliche Beitragszahlungsdau- er (inklusive Verlängerungsdauer) zum nächsten Beitragszah- lungstermin neu berechnet und können sich die garantierte Mindestrente und das Garantiekapital ab dem ursprünglichen Ende der Beitrags- zahlungsdauer nach versicherungsmathematischen Grundsätzenerhöhen. Dabei gelten wer- den die Regelungen Vertragsdaten zum Zeitpunkt der Verlängerung des Versi- cherungsschutzes berücksichtigt, insbesondere: • das →rechnungsmäßige Alter der →versicherten Person bzw. bei →Partnerversicherungen aller versicherten Personen, • die restliche Versicherungsdauer (inklusive Verlängerungsdau- er), • die restliche Beitragszahlungsdauer (inklusive Verlängerungs- dauer), • ein eventuell bereits vereinbarter Beitragszuschlag sowie • ein gegebenenfalls gesenktes vertraglich vereinbartes Garantie- kapital. Wir berechnen den neuen Beitrag nach Ziffer 1.4 Absatz 2versicherungsmathemati- schen Grundsätzen. Auf Wunsch informieren wir Sie über die konkreten Auswirkungen. Die Leistungen weiterer abgeschlossener Bausteine erhöhen sich nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Dabei gelten die Regelungen nach Ziffer 1.4 Absatz 2. Auf Wunsch informieren wir Sie über die konkreten kon- kreten Auswirkungen. Sie können verlangen, dass vorübergehend keine Beiträge gezahlt werden müssen Ihre RisikoLebensversicherung Plus in eine Kombinati- on eines Bausteins Altersvorsorge (Stundung)Zukunftsrente oder Zukunftska- pital) mit einem Baustein Hinterbliebenenvorsorge (Kapital bei Tod) umwandeln. Die gestundeten Beiträge sind zu ei- nem späteren Zeitpunkt nachzuzahlenEine Risikoprüfung nehmen wir nicht vor. Wenn Ihr Vertrag bereits 3 Jahre besteht, stunden wir auf Ihr Ver- langen Für die Beiträge bei folgenden Anlässen: • Arbeitslosigkeit, • Kurzarbeit oder • Elternzeit. Die Beiträge stunden wir zinslos, solange neuen Bausteine können Sie arbeitslos sind oder sich in Kurzarbeit oder Elternzeit befinden, jedoch über einen zu- sammenhängenden Zeitraum längstens für 3 Jahre. Beiträge kön- nen bei neuen Anlässen erneut gestundet werden. Insgesamt stun- den wir die Beiträge während der gesamten Vertragslaufzeit bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit oder Elternzeit höchstens für 6 Jahre. Der Versicherungsschutz bleibt während der Stundung in vollem Umfang bestehen. Sollte in diesem Zeitraum der Versicherungsfall eintreten, werden die Versicherungsleistungen um die nicht ge- zahlten Beiträge gekürzt. Nach Ablauf des Zeitraums der Stundung wird Ihre Versicherung beitragspflichtig fortgeführt. Auf Wunsch informieren wir Sie über die konkreten Auswirkungen. Wenn für Ihren Vertrag mindestens für 1 Jahr Beiträge gezahlt wor- den sind, reduzieren wir auf Ihr Verlangen die Beiträge vorüberge- hend bei folgenden Anlässen: • Arbeitslosigkeit, • Kurzarbeit, • Elternzeit oder • beruflicher Weiterbildung. Die Beiträge reduzieren wir, solange Sie arbeitslos sind oder sich in Kurzarbeit, Elternzeit oder beruflicher Weiterbildung befinden, je- doch über einen zusammenhängenden Zeitraum längstens für 3 Jahre. Beiträge können bei neuen Anlässen erneut reduziert wer- den. Insgesamt reduzieren wir die Beiträge während der gesamten Vertragslaufzeit bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Elternzeit oder be- ruflicher Weiterbildung höchstens für 6 Jahre. Der Versicherungsschutz bleibt während der Teilbeitragszahlung in vollem Umfang bestehen. Sollte in diesem Zeitraum der Versiche- rungsfall eintreten, werden die Versicherungsleistungen um die nicht gezahlten Beitragsteile gekürzt. Nach Ablauf der Teilbeitrags- zahlung wird Ihre Versicherung unter den in Absatz 4 genannten Bedingungen fortgeführt. Auf Wunsch informieren wir Sie über die konkreten Auswirkungeneine neue Versicherungs- und Beitragszahlungsdauer wählen.

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Auswirkungen. Die Höhe der lebenslangen Rente nach Ziffer 1.1 Absatz 2 kann sich durch die neu vereinbarte Todesfallleistung ändern. Durch die Verlängerung erhöhen neu vereinbarte Todesfallleistung ändert sich die garantierte garan- tierte Mindestrente und das Garantiekapital ab dem ursprünglichen Ende der Beitrags- zahlungsdauer nach versicherungsmathematischen GrundsätzenGrundsät- zen. Dabei gelten die Regelungen nach Ziffer 1.4 Absatz 2. Auf Wunsch informieren wir Sie über Für die konkreten Auswirkungengeänderte Leistung muss möglicherweise eine Zuzahlung geleistet werden. Die Leistungen weiterer abgeschlossener Bausteine erhöhen sich Höhe dieser Zuzahlung berechnen wir nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Dabei gelten die Regelungen Re- gelungen nach Ziffer 1.4 Absatz 2. Auf Wunsch informieren wir Sie über die konkreten Auswirkungen. Sie können verlangen, dass vorübergehend keine Beiträge gezahlt werden müssen (Stundung). Die gestundeten Beiträge sind zu ei- nem späteren Zeitpunkt nachzuzahlen. Wenn Ihr Vertrag bereits 3 Jahre besteht, stunden wir auf Ihr Ver- langen die Beiträge bei folgenden Anlässen: • Arbeitslosigkeit, • Kurzarbeit oder • Elternzeit. Die Beiträge stunden wir zinslos, solange Sie arbeitslos sind oder sich in Kurzarbeit oder Elternzeit befinden, jedoch über einen zu- sammenhängenden Zeitraum längstens für 3 Jahre. Beiträge kön- nen bei neuen Anlässen erneut gestundet werden. Insgesamt stun- den wir die Beiträge während der gesamten Vertragslaufzeit bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit oder Elternzeit höchstens für 6 Jahre. Der Versicherungsschutz bleibt während der Stundung in vollem Umfang bestehen. Sollte in diesem Zeitraum der Versicherungsfall eintreten, werden die Versicherungsleistungen um die nicht ge- zahlten Beiträge gekürzt. Nach Ablauf des Zeitraums der Stundung wird Ihre Versicherung beitragspflichtig fortgeführt. Auf Wunsch informieren wir Sie über die konkreten Auswirkungen. Wenn für Ihren Vertrag mindestens für 1 Jahr Beiträge gezahlt wor- den sind, reduzieren wir auf Ihr Verlangen die Beiträge vorüberge- hend bei folgenden Anlässen: • Arbeitslosigkeit, • Kurzarbeit, • Elternzeit oder • beruflicher Weiterbildung. Die Beiträge reduzieren wir, solange Sie arbeitslos sind oder sich in Kurzarbeit, Elternzeit oder beruflicher Weiterbildung befinden, je- doch über einen zusammenhängenden Zeitraum längstens für 3 Jahre. Beiträge können bei neuen Anlässen erneut reduziert wer- den. Insgesamt reduzieren wir die Beiträge während der gesamten Vertragslaufzeit bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Elternzeit oder be- ruflicher Weiterbildung höchstens für 6 Jahre. Der Versicherungsschutz bleibt während der Teilbeitragszahlung in vollem Umfang bestehen. Sollte in diesem Zeitraum der Versiche- rungsfall eintreten, werden die Versicherungsleistungen um die nicht gezahlten Beitragsteile gekürzt. Nach Ablauf der Teilbeitrags- zahlung wird Ihre Versicherung unter den in Absatz 4 genannten Bedingungen fortgeführt3. Auf Wunsch informieren wir Sie über die konkreten Auswirkungen." Abänderung ZR9: Vereinbarter Verzicht auf die Wahlmöglichkeit zwischen einer Kapitalleistung anstelle einer Rente nach Ziffer 9.2 Die Regelungen in den Versicherungsbedingungen, die sich auf ei- ne Auszahlung des Gesamtkapitals zum vereinbarten Rentenbe- ginn beziehen, gelten für Ihre Versicherung nicht. Ziffer 9.2 entfällt. Ziffer 9.3 entfällt. Ziffer 9.9 entfällt. Abänderung ZR8: Zu der Versicherung ist keine ab Rentenbeginn garantiert steigende Rente, aber eine im Verhältnis zu Ziffer 1.3 abgeänderte Todesfallleistung ab Rentenbeginn vereinbart. Ziffer 1.3 wird ersetzt durch: Abänderung ZR10: Zu dem im Rahmen der be- trieblichen Altersversorgung abgeschlossenen Vertrag sind abweichende Rechnungsgrundlagen vereinbart. Ziffer 1.4 Absatz 1 a) wird ersetzt durch: Zum Zeitpunkt des Abschlusses Ihres Vertrags verwenden wir für die Berechnung der garantierten Mindestrente folgende Rech- nungsgrundlagen für den Rentenbezug: • unsere unternehmenseigene Sterbetafel "AZ 2006 R" (→Ta- • den Rechnungszins 0,25 Prozent und • die →Kosten des Bausteins Altersvorsorge (siehe dazu Ziffer 6.1 Absatz 2 b)). Wenn Sie neben dem Baustein Altersvorsorge weitere Bausteine abgeschlossen haben, verwenden wir für die Berechnung der ga- rantierten Leistungen dieser Bausteine weitere →Tafeln, die wir Ih- nen in den Regelungen dieser Bausteine nennen." Ziffer 1.4 Absatz 3 a) wird ergänzt durch: • "die eine vom Geschlecht abhängige Sterbetafel (→Tafeln) vor- sieht." Abänderung ZR11: Vereinbarte Überschussver- wendung steigende Zusatzrente ab Rentenbeginn Ziffer 2.2.5 wird ersetzt durch: Nach Rentenbeginn beteiligen wir den Baustein Altersvorsorge in Abhängigkeit von der Zuordnung Ihrer Versicherung zu einer Über- schuss- bzw. Untergruppe an unseren Überschüssen (laufende Überschussanteile). Die Höhe des laufenden Überschussanteils ab Rentenbeginn er- gibt sich aus der Überschussdeklaration (siehe Ziffer 2.2.2) und kann auch null sein.

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Auswirkungen. Durch Mit der Auszahlung des nach den Absätzen 1 bis 5 ermittelten Be- trags erlischt Ihre Versicherung. Wenn Sie eine Beitragsrückzahlung nach Ziffer 1.2 Absatz 2 ver- einbart haben, zahlen wir im Falle einer Kündigung den nach Ziffer 8.2 Absatz 1 bis 4 berechneten Betrag in voller Höhe aus, wenn dieser die Verlängerung Beitragsrückzahlung bei Tod nicht übersteigt. Wenn er die Beitragsrückzahlung bei Tod übersteigt, nehmen wir von dem übersteigenden Teil einen weiteren Abzug vor: Von dem Teil des Betrags, der die Beitragsrückzahlung bei Tod übersteigt, • ziehen wir 6 Prozent ab; • ziehen wir zusätzlich für jedes zum Zeitpunkt der Kündigung noch ausstehende Jahr bis zum vereinbarten Rentenbeginn 1,5 Prozent ab. Der gesamte weitere Abzug beträgt jedoch höchstens 30 Prozent. Mit diesem Abzug gleichen wir eine mögliche Veränderung der Ri- sikolage im verbleibenden Versicherungsbestand (Risikogegen- auslese) pauschal aus. In Ihren Versicherungsinformationen ist festgelegt, warum wir diesen Abzug vornehmen. Wir sehen den Abzug als angemessen an. Dies müssen wir darle- gen und beweisen. Wenn Sie uns aber dann nachweisen, dass der Abzug in Ihrem Fall überhaupt nicht oder nur in geringerer Höhe angemessen ist, entfällt der Abzug oder wir setzen ihn - im letzte- ren Fall - entsprechend herab. Der berechnete Betrag kann sich gegebenenfalls um die Ihrer Ver- sicherung zugeteilten →Bewertungsreserven erhöhen (siehe Ziffer 2.6). Mit der Auszahlung des so ermittelten Betrags erlischt Ihre Versi- cherung. Wenn Sie einen Baustein Hinterbliebenenrente vor Rentenbeginn abgeschlossen haben, zahlen wir im Falle einer Kündigung den nach Ziffer 8.2 Absatz 1 bis 4 berechneten Betrag in voller Höhe aus, wenn dieser den 20-fachen Jahresbetrag der Hinterbliebenen- rente nicht übersteigt. Wenn er den 20-fachen Jahresbetrag der Hinterbliebenenrente übersteigt, nehmen wir von dem übersteigen- den Teil einen weiteren Abzug vor: Von dem Teil des Betrags, der den 20-fachen Jahresbetrag der Hinterbliebenenrente übersteigt, • ziehen wir 6 Prozent ab; • ziehen wir zusätzlich für jedes zum Zeitpunkt der Kündigung noch ausstehende Jahr bis zum vereinbarten Rentenbeginn 1,5 Prozent ab. Der gesamte weitere Abzug beträgt jedoch höchstens 30 Prozent. Mit diesem Abzug gleichen wir eine mögliche Veränderung der Ri- sikolage im verbleibenden Versicherungsbestand (Risikogegen- auslese) pauschal aus. In Ihren Versicherungsinformationen ist festgelegt, warum wir diesen Abzug vornehmen. Wir sehen den Abzug als angemessen an. Dies müssen wir darle- gen und beweisen. Wenn Sie uns aber dann nachweisen, dass der Abzug in Ihrem Fall überhaupt nicht oder nur in geringerer Höhe angemessen ist, entfällt der Abzug oder wir setzen ihn - im letzte- ren Fall - entsprechend herab. Der berechnete Betrag kann sich gegebenenfalls um die garantierte Mindestrente Ihrer Ver- sicherung zugeteilten →Bewertungsreserven erhöhen (siehe Ziffer 2.6). Mit der Auszahlung des so ermittelten Betrags erlischt Ihre Versi- cherung. Wenn Sie keine Beitragsrückzahlung-Plus nach Ziffer 1.2 Absatz 1, keine Beitragsrückzahlung nach Ziffer 1.2 Absatz 2, keinen Bau- stein Kapital bei Tod und das Garantiekapital ab dem ursprünglichen Ende der Beitrags- zahlungsdauer nach versicherungsmathematischen Grundsätzenkeinen Baustein Hinterbliebenenrente vor Rentenbeginn abgeschlossen bzw. vereinbart haben, hängt die Kündbarkeit Ihrer Versicherung davon ab, ob Sie bis zum Kündi- gungstermin laufende Beiträge gezahlt haben. Dabei gelten die Regelungen gilt: • Wenn Sie bis zum Kündigungstermin laufende Beiträge gezahlt haben, stellen wir Ihre Versicherung im Fall der Kündigung nach Ziffer 1.4 7.1 Absatz 24 beitragsfrei; beträgt die beitragsfreie Garan- tierente aber jährlich weniger als 200 EUR, zahlen wir stattdes- sen den nach Ziffer 8.2 berechneten Betrag und die Versiche- rung erlischt. Auf Wunsch informieren wir • Wenn Ihre Versicherung beitragsfrei ist, können Sie über die konkreten Auswirkungendiese nicht kündigen. Die Leistungen weiterer abgeschlossener Bausteine erhöhen sich nach versicherungsmathematischen GrundsätzenKündigung Ihrer Versicherung kann für Sie Nachteile haben. Dabei gelten In der Anfangszeit Ihrer Versicherung ist wegen der Verwendung Ih- rer Beiträge zur Deckung von Abschluss- und Vertriebskosten und Verwaltungskosten sowie der Finanzierung eines vereinbarten Ri- sikoschutzes nur der gesetzlich vorgegebene Mindestwert als Rückkaufswert vorhanden. Der Rückkaufswert erreicht deswegen auch in den Folgejahren nicht unbedingt die Regelungen nach Ziffer 1.4 Absatz 2Summe der gezahlten Beiträge. Auf Wunsch informieren wir Sie über die konkreten Auswirkungen. Sie können verlangen, dass vorübergehend keine Beiträge gezahlt werden müssen (Stundung). Die gestundeten Beiträge sind zu ei- nem späteren Zeitpunkt nachzuzahlen. Wenn Ihr Vertrag bereits 3 Jahre besteht, stunden wir auf Ihr Ver- langen die Beiträge bei folgenden Anlässen: • Arbeitslosigkeit, • Kurzarbeit oder • Elternzeit. Die Beiträge stunden wir zinslos, solange Sie arbeitslos sind oder sich in Kurzarbeit oder Elternzeit befinden, jedoch über einen zu- sammenhängenden Zeitraum längstens für 3 Jahre. Beiträge kön- nen bei neuen Anlässen erneut gestundet werden. Insgesamt stun- den wir die Beiträge Nähere Informationen zur Höhe der Rückkaufswerte während der gesamten Vertragslaufzeit bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit oder Elternzeit höchstens für 6 Jahre. Der Versicherungsschutz bleibt während der Stundung in vollem Umfang bestehen. Sollte in diesem Zeitraum der Versicherungsfall eintreten, werden die Versicherungsleistungen um die nicht ge- zahlten Beiträge gekürzt. Nach Ablauf des Zeitraums der Stundung wird Ihre Versicherung beitragspflichtig fortgeführt. Auf Wunsch informieren wir Vertragsdauer können Sie über die konkreten Auswirkungen. Wenn für Ihren Vertrag mindestens für 1 Jahr Beiträge gezahlt wor- den sind, reduzieren wir auf Ihr Verlangen die Beiträge vorüberge- hend bei folgenden Anlässen: • Arbeitslosigkeit, • Kurzarbeit, • Elternzeit oder • beruflicher Weiterbildung. Die Beiträge reduzieren wir, solange Sie arbeitslos sind oder sich in Kurzarbeit, Elternzeit oder beruflicher Weiterbildung befinden, je- doch über einen zusammenhängenden Zeitraum längstens für 3 Jahre. Beiträge können bei neuen Anlässen erneut reduziert wer- den. Insgesamt reduzieren wir die Beiträge während der gesamten Vertragslaufzeit bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Elternzeit oder be- ruflicher Weiterbildung höchstens für 6 Jahre. Der Versicherungsschutz bleibt während der Teilbeitragszahlung in vollem Umfang bestehen. Sollte in diesem Zeitraum der Versiche- rungsfall eintreten, werden die Versicherungsleistungen um die nicht gezahlten Beitragsteile gekürzt. Nach Ablauf der Teilbeitrags- zahlung wird Ihre Versicherung unter den in Absatz 4 genannten Bedingungen fortgeführt. Auf Wunsch informieren wir Sie über die konkreten AuswirkungenVersicherungsinfor- mationen entnehmen.

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Auswirkungen. Durch Wenn Sie eine Beitragsfreistellung verlangen, setzen wir die Verlängerung erhöhen ga- rantierte Rente bei Beeinträchtigung von körperlichen oder geisti- gen Fähigkeiten nach anerkannten Regeln der Versicherungsma- thematik herab. Wenn Sie ein Kapital bei Eintritt einer schweren Krankheit vereinbart haben oder wenn Sie ergänzend einen Bau- stein Pflegezusatzrente versichert haben, setzen wir diese garan- tierten Leistungen ebenfalls nach anerkannten Regeln der Versi- cherungsmathematik herab. Dabei legen wir das →Deckungska- pital zugrunde, das zum Beitragsfreistellungstermin nach aner- kannten Regeln der Versicherungsmathematik mit den Rech- nungsgrundlagen der Beitragskalkulation berechnet wird, wobei wir von der Verrechnung negativer →Deckungskapitalien absehen. Das →Deckungskapital hat bei Versicherungen mit laufender Bei- tragszahlung mindestens den Wert, der sich bei gleichmäßiger Verteilung der unter Beachtung der aufsichtsrechtlichen Höchstzill- mersätze angesetzten Abschluss- und Vertriebskosten (→Kosten) auf die garantierte Mindestrente ersten 5 Versicherungsjahre, höchstens jedoch auf die Bei- tragszahlungsdauer, ergibt. Nach der Beitragsfreistellung finanzieren wir, wenn bei der →versi- cherten Person keine Beeinträchtigung von körperlichen oder geistigen Fähigkeiten nach Ziffer 1.2 vorliegt, mit den für Ihre Versi- cherung festgelegten Überschussanteilen eines Versicherungsjah- res eine Überschussrente (siehe Ziffer 2.2.3 Absätze 1 b), 2 b) und 3 b), jeweils Unterabsatz bb)). Wenn Sie ein Kapital bei Eintritt einer schweren Krankheit nach Zif- fer 1.3 vereinbart haben, bleibt das Garantiekapital Verhältnis zwischen der Höhe der Rente bei Beeinträchtigung von körperlichen oder geistigen Fä- higkeiten und dem Kapital bei Eintritt einer schweren Krankheit nach Beitragsfreistellung bestehen. Wenn Sie ergänzend einen Baustein Pflegezusatzrente versichert haben, bleibt nach Beitragsfreistellung das Verhältnis zwischen der Rente bei Beeinträchtigung von körperlichen oder geistigen Fähig- keiten und der Pflegezusatzrente ebenfalls bestehen. Die beitragsfreie Leistung berechnen wir zum Ende der Versiche- rungsperiode, für die Sie letztmalig den vollständigen Beitrag ge- zahlt haben. Auch nach der Beitragsfreistellung gilt Ziffer 7. Auf ursprünglich vereinbarte Beiträge, die wegen der Beitragsfreistellung nicht zu zahlen sind, erheben wir jedoch ab dem ursprünglichen Ende Zeitpunkt der Beitrags- zahlungsdauer nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Dabei gelten die Regelungen Beitragsfrei- stellung keine →Kosten in Prozent des Beitrags nach Ziffer 1.4 Absatz 2. Auf Wunsch informieren wir Sie über die konkreten Auswirkungen. Die Leistungen weiterer abgeschlossener Bausteine erhöhen sich nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Dabei gelten die Regelungen nach Ziffer 1.4 Absatz 2. Auf Wunsch informieren wir Sie über die konkreten Auswirkungen. Sie können verlangen, dass vorübergehend keine Beiträge gezahlt werden müssen (Stundung7.1 Absätze 1 a) und 2 a). Die gestundeten Beiträge sind zu ei- nem späteren Zeitpunkt nachzuzahlen. Wenn Ihr Vertrag bereits 3 Jahre besteht, stunden wir auf Ihr Ver- langen die Beiträge bei folgenden Anlässen: • Arbeitslosigkeit, • Kurzarbeit oder • Elternzeit. Die Beiträge stunden wir zinslos, solange Sie arbeitslos sind oder sich in Kurzarbeit oder Elternzeit befinden, jedoch über einen zu- sammenhängenden Zeitraum längstens für 3 Jahre. Beiträge kön- nen bei neuen Anlässen erneut gestundet werden. Insgesamt stun- den wir die Beiträge während der gesamten Vertragslaufzeit bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit oder Elternzeit höchstens für 6 Jahre. Der Versicherungsschutz bleibt während der Stundung in vollem Umfang bestehen. Sollte in diesem Zeitraum der Versicherungsfall eintreten, werden die Versicherungsleistungen um die nicht ge- zahlten Beiträge gekürzt. Nach Ablauf des Zeitraums der Stundung wird Ihre Versicherung beitragspflichtig fortgeführt. Auf Wunsch informieren wir Sie über die konkreten Auswirkungen. Wenn für Ihren Vertrag mindestens für 1 Jahr Beiträge gezahlt wor- den sind, reduzieren wir auf Ihr Verlangen die Beiträge vorüberge- hend bei folgenden Anlässen: • Arbeitslosigkeit, • Kurzarbeit, • Elternzeit oder • beruflicher Weiterbildung. Die Beiträge reduzieren wir, solange Sie arbeitslos sind oder sich in Kurzarbeit, Elternzeit oder beruflicher Weiterbildung befinden, je- doch über einen zusammenhängenden Zeitraum längstens für 3 Jahre. Beiträge können bei neuen Anlässen erneut reduziert wer- den. Insgesamt reduzieren wir die Beiträge während der gesamten Vertragslaufzeit bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Elternzeit oder be- ruflicher Weiterbildung höchstens für 6 Jahre. Der Versicherungsschutz bleibt während der Teilbeitragszahlung in vollem Umfang bestehen. Sollte in diesem Zeitraum der Versiche- rungsfall eintreten, werden die Versicherungsleistungen um die nicht gezahlten Beitragsteile gekürzt. Nach Ablauf der Teilbeitrags- zahlung wird Ihre Versicherung unter den in Absatz 4 genannten Bedingungen fortgeführt. Auf Wunsch informieren wir Sie über die konkreten Auswirkungen.

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Auswirkungen. Durch die Verlängerung erhöhen sich die garantierte Mindestrente und das Garantiekapital ab dem ursprünglichen Ende der Beitrags- zahlungsdauer Wir berechnen den neuen Beitrag nach versicherungsmathematischen versicherungsmathemati- schen Grundsätzen. Dabei gelten die Regelungen nach Ziffer 1.4 Absatz 2. Auf Wunsch informieren wir Sie über die konkreten Auswirkungen. Die Leistungen weiterer abgeschlossener Bausteine erhöhen sich nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Dabei gelten die Regelungen nach Ziffer 1.4 Absatz 2. Auf Wunsch informieren wir Sie über die konkreten AuswirkungenAus- wirkungen. Sie können verlangen, dass vorübergehend keine Beiträge gezahlt werden müssen (Stundung)das vereinbarte Garantiekapital bei Tod innerhalb der ersten 5 Jahre nach Versicherungsbeginn ohne erneute Risikoprüfung erhöht wird. Eine Erhöhung ist nicht mög- lich, wenn • die →versicherten Person in dem dem Erhöhungstermin vor- angegangenen Jahr länger als 14 Kalendertage durchgehend außerstande war, ihre Berufstätigkeit auszuüben oder • Ihre Versicherung mit vereinfachter Risikoprüfung zustande ge- kommen ist oder • Ihre Versicherung aufgrund der Erhöhung einer anderen Versi- cherung oder durch Umwandlung oder Ersetzung einer anderen Versicherung ohne erneute Risikoprüfung zustande gekommen ist. Sie können das vereinbarte Garantiekapital bei Tod ohne erneute Risikoprüfung bei folgenden Anlässen erhöhen, wenn Sie die Erhö- hung innerhalb von 12 Monaten seit Eintritt des Anlasses verlan- gen: • Geburt eines Kindes der →versicherten Person oder die Adop- tion eines Minderjährigen durch die versicherte Person; • Aufnahme einer selbstständigen beruflichen Tätigkeit der versi- cherten Person, wenn die selbstständige Tätigkeit die Mitglied- schaft in der für den Beruf zuständigen Xxxxxx erfordert; • Beendigung der Berufsausbildung oder Start in das Berufsleben der versicherten Person; • Aufnahme eines Darlehens der versicherten Person zur Finan- zierung einer Immobilie, die mindestens einen Wert von 100.000 EUR hat; • Heirat der versicherten Person. Wir können verlangen, dass Sie uns die Anlässe nachweisen. • Die gestundeten Beiträge →versicherte Person bzw. bei →Partnerversicherungen jede versicherte Person ist o →rechnungsmäßig höchstens 50 Jahre alt, wenn Sie eine anlassunabhängige Erhöhung nach Absatz 1 verlangen. o →rechnungsmäßig höchstens 53 Jahre alt, wenn Sie eine anlassabhängige Erhöhung nach Absatz 2 verlangen. • Ihre Versicherung ist nicht nach Ziffer 8.1 beitragsfrei gestellt. • Die →versicherte Person ist nicht bzw. bei →Partnerversiche- rungen sind zu ei- nem späteren Zeitpunkt nachzuzahlenalle versicherten Personen nicht →berufsunfähig. Wenn Ihr Vertrag bereits 3 Jahre besteht, stunden wir auf Ihr Ver- langen die Beiträge bei folgenden Anlässen: • Arbeitslosigkeit, • Kurzarbeit oder • Elternzeit. Die Beiträge stunden wir zinslos, solange Sie arbeitslos sind oder sich in Kurzarbeit oder Elternzeit befinden, jedoch über einen zu- sammenhängenden Zeitraum längstens für 3 Jahre. Beiträge kön- nen bei neuen Anlässen erneut gestundet werden. Insgesamt stun- den wir die Beiträge während der gesamten Vertragslaufzeit bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit oder Elternzeit höchstens für 6 Jahre. Der Versicherungsschutz bleibt während der Stundung in vollem Umfang bestehen. Sollte in diesem Zeitraum der Versicherungsfall eintreten, werden die Versicherungsleistungen um die diese Voraussetzungen nicht ge- zahlten Beiträge gekürzt. Nach Ablauf des Zeitraums der Stundung wird Ihre Versicherung beitragspflichtig fortgeführt. Auf Wunsch informieren wir Sie über die konkreten Auswirkungen. Wenn für Ihren Vertrag mindestens für 1 Jahr Beiträge gezahlt wor- den erfüllt sind, reduzieren wir auf Ihr Verlangen die Beiträge vorüberge- hend kann das verein- barte Garantiekapital bei folgenden Anlässen: • Arbeitslosigkeit, • Kurzarbeit, • Elternzeit oder • beruflicher Weiterbildung. Die Beiträge reduzieren wir, solange Sie arbeitslos sind oder sich in Kurzarbeit, Elternzeit oder beruflicher Weiterbildung befinden, je- doch über einen zusammenhängenden Zeitraum längstens für 3 Jahre. Beiträge können bei neuen Anlässen erneut reduziert wer- den. Insgesamt reduzieren wir die Beiträge während der gesamten Vertragslaufzeit bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Elternzeit oder be- ruflicher Weiterbildung höchstens für 6 Jahre. Der Versicherungsschutz bleibt während der Teilbeitragszahlung in vollem Umfang bestehen. Sollte in diesem Zeitraum der Versiche- rungsfall eintreten, werden die Versicherungsleistungen um die Tod ohne erneute Risikoprüfung nicht gezahlten Beitragsteile gekürzt. Nach Ablauf der Teilbeitrags- zahlung wird Ihre Versicherung unter den in Absatz 4 genannten Bedingungen fortgeführt. Auf Wunsch informieren wir Sie über die konkreten Auswirkungener- höht werden.

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Auswirkungen. Durch Da keine Beiträge mehr gezahlt werden, fallen der →Policenwert und damit die Verlängerung erhöhen sich Kapitalleistung bei Tod geringer aus. Auch nach der Beitragsfreistellung gilt Ziffer 7, jedoch werden kei- ne →Kosten in Prozent des Beitrags abgezogen. Vom →Fondswert Ihrer Versicherung ziehen wir 50 EUR für erhöh- te Verwaltungsaufwendungen ab. In Höhe des Abzugs erfolgt ein Verkauf von Anteileinheiten. Ziffer 7.1 Absatz 4 gilt entsprechend. Dieser Abzug entfällt, sofern bei beitragspflichtigen Versicherun- gen die garantierte Mindestrente →versicherte Person zum Termin der Beitragsfreistellung →rechnungsmäßig mindestens 85 Jahre alt ist. Wir sehen den Abzug als angemessen an. Dies müssen wir darle- gen und das Garantiekapital ab dem ursprünglichen Ende beweisen. Wenn Sie uns aber nachweisen, dass der Beitrags- zahlungsdauer Ab- zug in Ihrem Fall überhaupt nicht oder nur in geringerer Höhe an- gemessen ist, entfällt der Abzug oder wir setzen ihn - im letzteren Fall - entsprechend herab. Die Beitragsfreistellung Ihrer Versicherung kann für Sie Nachteile haben. Der für die Bildung einer beitragsfreien Leistung zur Verfü- gung stehende Betrag erreicht während der Versicherungsdauer nicht unbedingt die Summe der eingezahlten Beiträge, da Ab- schluss- und Vertriebskosten sowie übrige Kosten (→Kosten) nach Ziffer 7.1 Absätze 1 und 2 und Beiträge für die Finanzierung der Kapitalleistung bei Tod nach Ziffer 2.4 finanziert werden müssen und vor allem eine Abhängigkeit von der Wertentwicklung der Ihrer Versicherung zugrunde liegenden Anteileinheiten besteht. Nähere Informationen zur Höhe der beitragsfreien Leistungen während der Vertragsdauer können Sie Ihren Versicherungsinformationen ent- nehmen. Auf die beitragsfreie Zeit entfallende Beiträge können Sie nachent- richten. Wir berechnen die durch die Wiederaufnahme der Bei- tragszahlung bewirkte Erhöhung der Kapitalleistung bei Tod nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Dabei gelten die Regelungen Re- gelungen nach Ziffer 1.4 1.2 Absatz 2. Auf Wunsch informieren wir Sie über die konkreten Auswirkungen. Die Leistungen weiterer abgeschlossener Bausteine erhöhen sich nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Dabei gelten die Regelungen nach Ziffer 1.4 Absatz 2. Auf Wunsch informieren wir Sie über die konkreten Auswirkungen. Sie können verlangen, dass vorübergehend keine Beiträge gezahlt werden müssen (Stundung). Die gestundeten Beiträge sind zu ei- nem späteren Zeitpunkt nachzuzahlen. Wenn Ihr Vertrag bereits 3 Jahre besteht, stunden wir auf Ihr Ver- langen die Beiträge bei folgenden Anlässen: • Arbeitslosigkeit, • Kurzarbeit oder • Elternzeit. Die Beiträge stunden wir zinslos, solange Sie arbeitslos sind oder sich in Kurzarbeit oder Elternzeit befinden, jedoch über einen zu- sammenhängenden Zeitraum längstens für 3 Jahre. Beiträge kön- nen bei neuen Anlässen erneut gestundet werden. Insgesamt stun- den wir die Beiträge während der gesamten Vertragslaufzeit bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit oder Elternzeit höchstens für 6 Jahre. Der Versicherungsschutz bleibt während der Stundung in vollem Umfang bestehen. Sollte in diesem Zeitraum der Versicherungsfall eintreten, werden die Versicherungsleistungen um die nicht ge- zahlten Beiträge gekürzt. Nach Ablauf des Zeitraums der Stundung wird Ihre Versicherung beitragspflichtig fortgeführt. Auf Wunsch informieren wir Sie über die konkreten Auswirkungen. Wenn für Ihren Vertrag mindestens für 1 Jahr Beiträge gezahlt wor- den sind, reduzieren wir auf Ihr Verlangen die Beiträge vorüberge- hend bei folgenden Anlässen: • Arbeitslosigkeit, • Kurzarbeit, • Elternzeit oder • beruflicher Weiterbildung. Die Beiträge reduzieren wir, solange Sie arbeitslos sind oder sich in Kurzarbeit, Elternzeit oder beruflicher Weiterbildung befinden, je- doch über einen zusammenhängenden Zeitraum längstens für 3 Jahre. Beiträge können bei neuen Anlässen erneut reduziert wer- den. Insgesamt reduzieren wir die Beiträge während der gesamten Vertragslaufzeit bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Elternzeit oder be- ruflicher Weiterbildung höchstens für 6 Jahre. Der Versicherungsschutz bleibt während der Teilbeitragszahlung in vollem Umfang bestehen. Sollte in diesem Zeitraum der Versiche- rungsfall eintreten, werden die Versicherungsleistungen um die nicht gezahlten Beitragsteile gekürzt. Nach Ablauf der Teilbeitrags- zahlung wird Ihre Versicherung unter den in Absatz 4 genannten Bedingungen fortgeführt. Auf Wunsch informieren wir Sie über die konkreten Auswirkungen.

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Auswirkungen. Die Höhe der lebenslangen Rente nach Ziffer 1.1 Absatz 2 kann sich durch die neu vereinbarte Todesfallleistung ändern. Durch die Verlängerung erhöhen neu vereinbarte Todesfallleistung ändert sich die garantierte garan- tierte Mindestrente und das Garantiekapital ab dem ursprünglichen Ende der Beitrags- zahlungsdauer nach versicherungsmathematischen GrundsätzenGrundsät- zen. Dabei gelten die Regelungen nach Ziffer 1.4 Absatz 2. Auf Wunsch informieren wir Sie über Für die konkreten Auswirkungengeänderte Leistung muss möglicherweise eine Zuzahlung geleistet werden. Die Leistungen weiterer abgeschlossener Bausteine erhöhen sich Höhe dieser Zuzahlung berechnen wir nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Dabei gelten die Regelungen Re- gelungen nach Ziffer 1.4 Absatz 2. Auf Wunsch informieren wir Sie über die konkreten Auswirkungen. Sie können verlangen, dass vorübergehend keine Beiträge gezahlt werden müssen (Stundung). Die gestundeten Beiträge sind zu ei- nem späteren Zeitpunkt nachzuzahlen. Wenn Ihr Vertrag bereits 3 Jahre besteht, stunden wir auf Ihr Ver- langen die Beiträge bei folgenden Anlässen: • Arbeitslosigkeit, • Kurzarbeit oder • Elternzeit. Die Beiträge stunden wir zinslos, solange Sie arbeitslos sind oder sich in Kurzarbeit oder Elternzeit befinden, jedoch über einen zu- sammenhängenden Zeitraum längstens für 3 Jahre. Beiträge kön- nen bei neuen Anlässen erneut gestundet werden. Insgesamt stun- den wir die Beiträge während der gesamten Vertragslaufzeit bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit oder Elternzeit höchstens für 6 Jahre. Der Versicherungsschutz bleibt während der Stundung in vollem Umfang bestehen. Sollte in diesem Zeitraum der Versicherungsfall eintreten, werden die Versicherungsleistungen um die nicht ge- zahlten Beiträge gekürzt. Nach Ablauf des Zeitraums der Stundung wird Ihre Versicherung beitragspflichtig fortgeführt. Auf Wunsch informieren wir Sie über die konkreten Auswirkungen. Wenn für Ihren Vertrag mindestens für 1 Jahr Beiträge gezahlt wor- den sind, reduzieren wir auf Ihr Verlangen die Beiträge vorüberge- hend bei folgenden Anlässen: • Arbeitslosigkeit, • Kurzarbeit, • Elternzeit oder • beruflicher Weiterbildung. Die Beiträge reduzieren wir, solange Sie arbeitslos sind oder sich in Kurzarbeit, Elternzeit oder beruflicher Weiterbildung befinden, je- doch über einen zusammenhängenden Zeitraum längstens für 3 Jahre. Beiträge können bei neuen Anlässen erneut reduziert wer- den. Insgesamt reduzieren wir die Beiträge während der gesamten Vertragslaufzeit bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Elternzeit oder be- ruflicher Weiterbildung höchstens für 6 Jahre. Der Versicherungsschutz bleibt während der Teilbeitragszahlung in vollem Umfang bestehen. Sollte in diesem Zeitraum der Versiche- rungsfall eintreten, werden die Versicherungsleistungen um die nicht gezahlten Beitragsteile gekürzt. Nach Ablauf der Teilbeitrags- zahlung wird Ihre Versicherung unter den in Absatz 4 genannten Bedingungen fortgeführt3. Auf Wunsch informieren wir Sie über die konkreten Auswirkungen." Abänderung ZR9: Was gilt bei vertraglichem Ver- zicht auf die Wahlmöglichkeit zwischen ab Ren- tenbeginn garantierter Rente und Kapitalzahlung nach Ziffer 9.2? Die Regelungen in den Versicherungsbedingungen, die sich auf ei- ne Auszahlung des Gesamtkapitals zum vereinbarten Rentenbe- ginn beziehen, gelten für Ihre Versicherung nicht. Ziffer 9.2 entfällt. Ziffer 9.3 entfällt. Ziffer 9.9 entfällt. Abänderung ZR10: Was gilt bei der betrieblichen Altersversorgung bei einem Vertrag, zu dem ab- weichende Rechnungsgrundlagen vereinbart sind? Abänderung ZR8: Was gilt bei einer abweichen- den Vereinbarung zur Kapitalzahlung für den To- desfall nach Rentenbeginn, wenn ab Rentenbe- ginn keine steigende der Höhe nach ab diesem Zeitpunkt garantierte Rente vereinbart ist? Ziffer 1.3 wird ersetzt durch: Wenn die →versicherte Person nach Rentenbeginn stirbt, zahlen wir das zu Rentenbeginn erreichte Gesamtkapital (siehe Ziffer 9.2) abzüglich bereits gezahlter Gesamtrenten zur Altersvorsorge (ein- schließlich der Leistungen aus der Überschussbeteiligung). Mit der Kapitalzahlung erlischt die Versicherung." Ziffer 9.4 Absatz 1 wird ersetzt durch: Sie können zum Rentenbeginn verlangen, dass die nach Ziffer 1.3 vereinbarte Todesfallleistung nach Rentenbeginn ohne Risikoprü- fung durch eine Todesfallleistung in Höhe eines Vielfachen der ab Rentenbeginn garantierten jährlichen Rente abzüglich der bereits gezahlten →ab Rentenbeginn garantierten Renten ersetzt wird.

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Auswirkungen. Durch Auch nach der Beitragsherabsetzung ermitteln wir die Verlängerung erhöhen sich die Renten nach Ziffer 1.1 Absätze 2 und 3. • Die garantierte Mindestrente setzen wir herab. • Das Garantiekapital setzen wir herab. Die neue garantierte Mindestrente und das neue Garantiekapital ab dem ursprünglichen Ende der Beitrags- zahlungsdauer berechnen wir nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Dabei gelten die Regelungen nach Ziffer 1.4 Absatz 2Einen Abzug nehmen wir nicht vor. Auf Wunsch informieren wir Sie über die konkreten Auswirkungen. Die Durch die Beitragsherabsetzung verringern sich die versicherten Leistungen weiterer abgeschlossener Bausteine erhöhen sich Bausteine. Auf Wunsch in- formieren wir Sie über die Voraussetzungen und konkreten Auswir- kungen. Die Beitragsherabsetzung Ihrer Versicherung kann für Sie Nachtei- le haben. In der Anfangszeit Ihrer Versicherung ist wegen der Ver- wendung Ihrer Beiträge zur Deckung von Abschluss- und Ver- triebskosten und übrigen Kosten (→Kosten) nach Ziffer 6.1 Absät- ze 1 und 2 a) sowie der Finanzierung eines vereinbarten Risiko- schutzes nur der gesetzlich vorgegebene Mindestwert zur Bildung einer Leistung nach Beitragsherabsetzung vorhanden. Auch in den Folgejahren stehen deswegen nicht unbedingt Mittel in Höhe der eingezahlten Beiträge zur Bildung einer Leistung nach Beitragsher- absetzung zur Verfügung. Innerhalb von 6 Monaten nach der Beitragsherabsetzung Ihrer Ver- sicherung können Sie verlangen, dass die versicherten Leistungen bis zur Höhe des Versicherungsschutzes vor der Beitragsherabset- zung angehoben werden, ohne dass wir eine Risikoprüfung durch- führen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie die Beitragszahlung wie- der erhöhen. Ziffer 7.3 Absatz 1 gilt entsprechend. Auch nach Ablauf von 6 Monaten, jedoch nur innerhalb von 3 Jah- ren nach der Beitragsherabsetzung Ihrer Versicherung, können Sie verlangen, dass durch die Wiedererhöhung der Beitragszahlung die versicherten Leistungen bis zur Höhe des Versicherungsschut- zes vor der Beitragsherabsetzung angehoben werden. Den Versi- cherungsschutz können wir dann wiederherstellen, wenn die Um nach einer Beitragsherabsetzung den Versicherungsschutz wiederherzustellen, der vor der Beitragsherabsetzung bestanden hat, können Sie • die Differenz zwischen den herabgesetzten Beiträgen und den ursprünglich vereinbarten Beiträgen, die auf die Dauer der Bei- tragsherabsetzung entfällt, begleichen oder • höhere laufende Beiträge zahlen. Stattdessen können Sie ohne eine vollständige Wiederherstellung des Versicherungsschutzes, der vor der Beitragsherabsetzung be- standen hat, auch nur die Beitragszahlung wieder erhöhen. Die ga- rantierte Mindestrente und das Garantiekapital berechnen wir nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Wir berechnen die neuen Beiträge und die neuen Garantieleistun- gen nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Dabei gelten gel- ten die Regelungen nach Ziffer 1.4 Absatz 21 a). Auf Wunsch informieren infor- mieren wir Sie über die konkreten Auswirkungen. Die Ziffer 7.3 Absatz 4 gilt entsprechend. In einigen Verträgen (zum Beispiel Verträge mit besonderer Ver- einbarung zur Überschussverwendung oder Versicherungen inner- halb von Gruppenverträgen) werden bestimmte Regelungen Ihres Bausteins durch einzelne der folgenden Regelungen geändert, er- gänzt oder ersetzt. Welche Abänderungen jeweils für Ihre Versicherung gelten, kön- nen Sie können verlangen, dass vorübergehend keine Beiträge gezahlt werden müssen Ihrem Versicherungsschein oder Ihrer Versicherungsbe- scheinigung entnehmen. Abänderung ZR1: Was gilt bei vereinbarter Über- schussverwendung "Auszahlung der Über- schussanteile entsprechend der Rentenzahlungs- weise" ab Rentenbeginn? Ziffer 2.2.5 wird ersetzt durch: Nach Rentenbeginn beteiligen wir den Baustein Altersvorsorge in Abhängigkeit von der Zuordnung Ihrer Versicherung zu einer Über- schuss- bzw. Untergruppe an unseren Überschüssen (Stundunglaufende Überschussanteile). Die gestundeten Beiträge sind zu ei- nem späteren Zeitpunkt nachzuzahlen. Wenn Ihr Vertrag bereits 3 Jahre besteht, stunden wir auf Ihr Ver- langen die Beiträge bei folgenden Anlässen: • Arbeitslosigkeit, • Kurzarbeit oder • Elternzeit. Die Beiträge stunden wir zinslos, solange Sie arbeitslos sind oder Höhe des laufenden Überschussanteils ab Rentenbeginn er- gibt sich in Kurzarbeit oder Elternzeit befinden, jedoch über einen zu- sammenhängenden Zeitraum längstens für 3 Jahre. Beiträge kön- nen bei neuen Anlässen erneut gestundet werden. Insgesamt stun- den wir die Beiträge während aus der gesamten Vertragslaufzeit bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit oder Elternzeit höchstens für 6 Jahre. Der Versicherungsschutz bleibt während der Stundung in vollem Umfang bestehen. Sollte in diesem Zeitraum der Versicherungsfall eintreten, werden die Versicherungsleistungen um die nicht ge- zahlten Beiträge gekürzt. Nach Ablauf des Zeitraums der Stundung wird Ihre Versicherung beitragspflichtig fortgeführt. Auf Wunsch informieren wir Sie über die konkreten Auswirkungen. Wenn für Ihren Vertrag mindestens für 1 Jahr Beiträge gezahlt wor- den sind, reduzieren wir auf Ihr Verlangen die Beiträge vorüberge- hend bei folgenden Anlässen: • Arbeitslosigkeit, • Kurzarbeit, • Elternzeit oder • beruflicher Weiterbildung. Die Beiträge reduzieren wir, solange Sie arbeitslos sind oder sich in Kurzarbeit, Elternzeit oder beruflicher Weiterbildung befinden, je- doch über einen zusammenhängenden Zeitraum längstens für 3 Jahre. Beiträge können bei neuen Anlässen erneut reduziert wer- den. Insgesamt reduzieren wir die Beiträge während der gesamten Vertragslaufzeit bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Elternzeit oder be- ruflicher Weiterbildung höchstens für 6 Jahre. Der Versicherungsschutz bleibt während der Teilbeitragszahlung in vollem Umfang bestehen. Sollte in diesem Zeitraum der Versiche- rungsfall eintreten, werden die Versicherungsleistungen um die nicht gezahlten Beitragsteile gekürzt. Nach Ablauf der Teilbeitrags- zahlung wird Ihre Versicherung unter den in Absatz 4 genannten Bedingungen fortgeführt. Auf Wunsch informieren wir Sie über die konkreten AuswirkungenÜberschussdeklaration (siehe Ziffer 2.2.2) und kann auch null sein.

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Auswirkungen. Durch die Verlängerung erhöhen sich die garantierte Mindestrente und das Garantiekapital ab dem ursprünglichen Ende der Beitrags- zahlungsdauer nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Dabei gelten die Regelungen nach Ziffer 1.4 Absatz 2. Auf Wunsch informieren wir Sie über die konkreten Auswirkungen. Die Leistungen weiterer abgeschlossener Bausteine erhöhen sich nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Dabei gelten die Regelungen nach Ziffer 1.4 Absatz 2. Auf Wunsch informieren wir Sie über die konkreten Auswirkungen. Sie oder • bei Arbeitslosigkeit und privater Fortführung des Vertrags die können verlangen, dass vorübergehend keine Beiträge gezahlt werden müssen (Stundung). Die gestundeten Beiträge sind zu ei- nem späteren Zeitpunkt nachzuzahlen. Wenn Ihr Vertrag bereits 3 Jahre besteht, stunden wir auf Ihr Ver- langen Verlan- gen die Beiträge bei folgenden Anlässen: • ArbeitslosigkeitArbeitslosigkeit der →versicherten Person und private Fortfüh- rung des Vertrags durch die versicherte Person, • Kurzarbeit der versicherten Person oder • ElternzeitElternzeit der versicherten Person. Die Beiträge stunden wir zinslos, solange Sie die →versicherte Per- son arbeitslos sind oder ist, sich in Kurzarbeit oder Elternzeit befindenbefindet, jedoch je- doch über einen zu- sammenhängenden zusammenhängenden Zeitraum längstens für 3 Jahre. Beiträge kön- nen können bei neuen Anlässen erneut gestundet werdenwer- den. Insgesamt stun- den stunden wir die Beiträge während der gesamten Vertragslaufzeit bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit oder Elternzeit höchstens für 6 Jahre. Der Versicherungsschutz bleibt während der Stundung in vollem Umfang bestehen. Sollte in diesem Zeitraum der Versicherungsfall eintreten, werden die Versicherungsleistungen um die nicht ge- zahlten Beiträge gekürzt. Nach Ablauf des Zeitraums der Stundung wird Ihre die Versicherung beitragspflichtig fortgeführt. Auf Wunsch informieren wir Sie über die konkreten Auswirkungen. • Sie oder • bei Arbeitslosigkeit und privater Fortführung des Vertrags die können verlangen, dass vorübergehend reduzierte Beiträge ge- zahlt werden (Teilbeitragszahlung). Die nicht gezahlten Beitragstei- le sind zu einem späteren Zeitpunkt nachzuzahlen. Wenn für Ihren Vertrag mindestens für 1 Jahr Beiträge gezahlt wor- den sind, reduzieren wir auf Ihr Verlangen die Beiträge vorüberge- hend vorübergehend bei folgenden Anlässen: • ArbeitslosigkeitArbeitslosigkeit der →versicherten Person und private Fortfüh- rung des Vertrags durch die versicherte Person, • KurzarbeitKurzarbeit der versicherten Person, • Elternzeit der versicherten Person oder • beruflicher WeiterbildungWeiterbildung der versicherten Person. Die Beiträge reduzieren wir, solange Sie arbeitslos sind die →versicherte Person ar- beitslos ist oder sich in Kurzarbeit, Elternzeit oder beruflicher Weiterbildung befindenWei- terbildung befindet, je- doch jedoch über einen zusammenhängenden Zeitraum Zeit- raum längstens für 3 Jahre. Beiträge können bei neuen Anlässen erneut reduziert wer- denwerden. Insgesamt reduzieren wir die Beiträge während der gesamten Vertragslaufzeit bei Arbeitslosigkeit, KurzarbeitKurz- arbeit, Elternzeit oder be- ruflicher beruflicher Weiterbildung höchstens für 6 Jahre. Der Versicherungsschutz bleibt während der Teilbeitragszahlung in vollem Umfang bestehen. Sollte in diesem Zeitraum der Versiche- rungsfall eintreten, werden die Versicherungsleistungen um die nicht gezahlten Beitragsteile gekürzt. Nach Ablauf der Teilbeitrags- zahlung wird Ihre Versicherung unter den in Absatz 4 genannten Bedingungen fortgeführt. Auf Wunsch informieren wir Sie über die konkreten Auswirkungen.

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Auswirkungen. Durch die Verlängerung erhöhen sich die garantierte Mindestrente und Wir berechnen den neuen Beitrag für das Garantiekapital ab dem ursprünglichen Ende der Beitrags- zahlungsdauer erhöhte Garantiekapi- tal bei Tod nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Dabei gelten die Regelungen nach Ziffer 1.4 1.3 Absatz 2. • Wenn Sie Bausteine Berufsunfähigkeitsvorsorge oder einen Baustein Kapital bei Unfalltod abgeschlossen haben, werden diese nicht erhöht. Auf Wunsch informieren wir Sie über die konkreten Auswirkungen. Die Leistungen weiterer abgeschlossener Bausteine erhöhen sich nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Dabei gelten die Regelungen nach Ziffer 1.4 Absatz 2. Auf Wunsch informieren wir Sie über die konkreten Auswirkungen. Sie können verlangen, dass vorübergehend keine Beiträge gezahlt werden müssen (Stundung). Die gestundeten Beiträge sind zu ei- nem späteren Zeitpunkt nachzuzahlen. Wenn Ihr Vertrag bereits ein Jahr besteht, können Sie eine befris- tete zinslose Stundung der Beiträge über einen zusammenhängen- den Zeitraum von längstens 12 Monaten verlangen. Die Stundung der Beiträge ist anlassunabhängig möglich, wenn die Versiche- rungsdauer noch mindestens 3 Jahre bestehtbeträgt. In den letzten 3 Jah- ren der Versicherungsdauer ist eine Stundung der Beiträge nur möglich, stunden wir auf Ihr Ver- langen die Beiträge bei folgenden Anlässen: • Arbeitslosigkeit, • Kurzarbeit oder • Elternzeit. Die Beiträge stunden wir zinslos, solange wenn Sie arbeitslos oder in Elternzeit sind oder sich in Kurzarbeit befinden oder Elternzeit befinden, jedoch über einen zu- sammenhängenden Zeitraum längstens für 3 Jahre. Beiträge kön- nen bei neuen Anlässen erneut gestundet werden. Insgesamt stun- den wir die Beiträge während der gesamten Vertragslaufzeit bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit oder Elternzeit höchstens für 6 Jahreals Beamter ohne Besoldung beurlaubt sind. Der Versicherungsschutz bleibt während der Stundung in vollem Umfang bestehen. Sollte in diesem Zeitraum der Versicherungsfall eintreten, werden die Versicherungsleistungen um die nicht ge- zahlten Beiträge gekürzt, soweit dies rechtlich zulässig ist. Nach Ablauf des Zeitraums der Stundung wird Ihre Versicherung beitragspflichtig bei- tragspflichtig fortgeführt. Auf Wunsch informieren Eine erneute Stundung der Beitragszahlung ist nur möglich, wenn die gestundeten Beiträge aus einer früheren Stundung vollständig beglichen wurden. Wenn Sie in den letzten 3 Jahren der Versicherungsdauer eine Stundung der Beiträge wegen Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit oder El- ternzeit oder als Beamter wegen Beurlaubung ohne Besoldung verlangen, benötigen wir einen entsprechenden Nachweis, zum Beispiel einen Bescheid der zuständigen Agentur für Arbeit. So- bald Sie nicht mehr arbeitslos sind oder Sie sich nicht mehr in Kurzarbeit oder Elternzeit befinden oder nicht mehr als Beamter ohne Besoldung beurlaubt sind, müssen Sie uns hierüber unver- züglich informieren. Wenn der Stundungszeitraum abgelaufen ist, müssen die in die- sem Zeitraum gestundeten Beiträge in einem Betrag oder verteilt auf höchstens 24 Monate nachgezahlt werden. Zahlen Sie die aus- stehenden Beiträge nicht nach, gleichen wir die ausstehende Nachzahlung durch Herabsetzung des vereinbarten Garantiekapi- tals bei Tod nach versicherungsmathematischen Grundsätzen aus. Wird nach Herabsetzung das Mindestgarantiekapital von 10.000 EUR nicht erreicht, erlischt die Versicherung ohne Zahlung eines Rückkaufswerts. Nach Ablauf des Stundungszeitraums werden wir Sie über die konkreten Auswirkungen. Wenn für Ihren Vertrag mindestens für 1 Jahr Beiträge gezahlt wor- den sind, reduzieren wir auf Ihr Verlangen die Beiträge vorüberge- hend bei folgenden Anlässen: • Arbeitslosigkeit, • Kurzarbeit, • Elternzeit oder • beruflicher Weiterbildung. Die Beiträge reduzieren wir, solange Sie arbeitslos sind oder sich in Kurzarbeit, Elternzeit oder beruflicher Weiterbildung befinden, je- doch über einen zusammenhängenden Zeitraum längstens für 3 Jahre. Beiträge können bei neuen Anlässen erneut reduziert wer- den. Insgesamt reduzieren wir die Beiträge während der gesamten Vertragslaufzeit bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Elternzeit oder be- ruflicher Weiterbildung höchstens für 6 Jahre. Der Versicherungsschutz bleibt während der Teilbeitragszahlung in vollem Umfang bestehen. Sollte in diesem Zeitraum der Versiche- rungsfall eintreten, werden die Versicherungsleistungen um die nicht gezahlten Beitragsteile gekürzt. Nach Ablauf der Teilbeitrags- zahlung wird Ihre Versicherung unter den in Absatz 4 genannten Bedingungen fortgeführt. Auf Wunsch informieren wir Sie über die konkreten Auswirkungennachzuzahlenden Betrag informieren.

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Auswirkungen. Durch Auch nach der Beitragsherabsetzung ermitteln wir die Verlängerung erhöhen sich die Renten nach Ziffer 1.1 Absätze 2 und 3. • Die garantierte Mindestrente setzen wir herab. • Das Garantiekapital setzen wir herab. Die neue garantierte Mindestrente und das neue Garantiekapital ab dem ursprünglichen Ende der Beitrags- zahlungsdauer berechnen wir nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Dabei gelten die Regelungen nach Ziffer 1.4 Absatz 2Einen Abzug nehmen wir nicht vor. Auf Wunsch informieren wir Sie über die konkreten Auswirkungen. Die Durch die Beitragsherabsetzung verringern sich die versicherten Leistungen weiterer abgeschlossener Bausteine erhöhen sich Bausteine. Auf Wunsch in- formieren wir Sie über die Voraussetzungen und konkreten Auswir- kungen. Die Beitragsherabsetzung Ihrer Versicherung kann für Sie Nachtei- le haben. In der Anfangszeit Ihrer Versicherung ist wegen der Ver- wendung Ihrer Beiträge zur Deckung von Abschluss- und Ver- triebskosten und übrigen Kosten (→Kosten) nach Ziffer 6.1 Absät- ze 1 und 2 a) sowie der Finanzierung eines vereinbarten Risiko- schutzes nur der gesetzlich vorgegebene Mindestwert zur Bildung einer Leistung nach Beitragsherabsetzung vorhanden. Auch in den Folgejahren stehen deswegen nicht unbedingt Mittel in Höhe der eingezahlten Beiträge zur Bildung einer Leistung nach Beitragsher- absetzung zur Verfügung. Innerhalb von 6 Monaten nach der Beitragsherabsetzung Ihrer Ver- sicherung können Sie verlangen, dass die versicherten Leistungen bis zur Höhe des Versicherungsschutzes vor der Beitragsherabset- zung angehoben werden, ohne dass wir eine Risikoprüfung durch- führen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie die Beitragszahlung wie- der erhöhen. Ziffer 7.3 Absatz 1 gilt entsprechend. Auch nach Ablauf von 6 Monaten, jedoch nur innerhalb von 3 Jah- ren nach der Beitragsherabsetzung Ihrer Versicherung, können Sie verlangen, dass durch die Wiedererhöhung der Beitragszahlung die versicherten Leistungen bis zur Höhe des Versicherungsschut- zes vor der Beitragsherabsetzung angehoben werden. Den Versi- cherungsschutz können wir dann wiederherstellen, wenn die →ver- sicherte Person zum Zeitpunkt der Wiederherstellung des Versi- cherungsschutzes eine vergleichbare neue Versicherung ohne er- schwerte Bedingungen bei uns abschließen könnte. Um nach einer Beitragsherabsetzung den Versicherungsschutz wiederherzustellen, der vor der Beitragsherabsetzung bestanden hat, können Sie • die Differenz zwischen den herabgesetzten Beiträgen und den ursprünglich vereinbarten Beiträgen, die auf die Dauer der Bei- tragsherabsetzung entfällt, begleichen oder • höhere laufende Beiträge zahlen. Stattdessen können Sie ohne eine vollständige Wiederherstellung des Versicherungsschutzes, der vor der Beitragsherabsetzung be- standen hat, auch nur die Beitragszahlung wieder erhöhen. Die ga- rantierte Mindestrente und das Garantiekapital berechnen wir nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Wir berechnen die neuen Beiträge und die neuen Garantieleistun- gen nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Dabei gelten gel- ten die Regelungen nach Ziffer 1.4 Absatz 21 a). Auf Wunsch informieren infor- mieren wir Sie über die konkreten Auswirkungen. Sie können verlangen, dass vorübergehend keine Beiträge gezahlt werden müssen (Stundung). Die gestundeten Beiträge sind zu ei- nem späteren Zeitpunkt nachzuzahlen. Wenn Ihr Vertrag bereits 3 Jahre besteht, stunden wir auf Ihr Ver- langen die Beiträge bei folgenden Anlässen: • Arbeitslosigkeit, • Kurzarbeit oder • Elternzeit. Die Beiträge stunden wir zinslos, solange Sie arbeitslos sind oder sich in Kurzarbeit oder Elternzeit befinden, jedoch über einen zu- sammenhängenden Zeitraum längstens für 3 Jahre. Beiträge kön- nen bei neuen Anlässen erneut gestundet werden. Insgesamt stun- den wir die Beiträge während der gesamten Vertragslaufzeit bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit oder Elternzeit höchstens für 6 Jahre. Der Versicherungsschutz bleibt während der Stundung in vollem Umfang bestehen. Sollte in diesem Zeitraum der Versicherungsfall eintreten, werden die Versicherungsleistungen um die nicht ge- zahlten Beiträge gekürzt. Nach Ablauf des Zeitraums der Stundung wird Ihre Versicherung beitragspflichtig fortgeführt. Auf Wunsch informieren wir Sie über die konkreten Auswirkungen. Wenn für Ihren Vertrag mindestens für 1 Jahr Beiträge gezahlt wor- den sind, reduzieren wir auf Ihr Verlangen die Beiträge vorüberge- hend bei folgenden Anlässen: • Arbeitslosigkeit, • Kurzarbeit, • Elternzeit oder • beruflicher Weiterbildung. Die Beiträge reduzieren wir, solange Sie arbeitslos sind oder sich in Kurzarbeit, Elternzeit oder beruflicher Weiterbildung befinden, je- doch über einen zusammenhängenden Zeitraum längstens für 3 Jahre. Beiträge können bei neuen Anlässen erneut reduziert wer- den. Insgesamt reduzieren wir die Beiträge während der gesamten Vertragslaufzeit bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Elternzeit oder be- ruflicher Weiterbildung höchstens für 6 Jahre. Der Versicherungsschutz bleibt während der Teilbeitragszahlung in vollem Umfang bestehen. Sollte in diesem Zeitraum der Versiche- rungsfall eintreten, werden die Versicherungsleistungen um die nicht gezahlten Beitragsteile gekürzt. Nach Ablauf der Teilbeitrags- zahlung wird Ihre Versicherung unter den in Ziffer 7.3 Absatz 4 genannten Bedingungen fortgeführt. Auf Wunsch informieren wir Sie über die konkreten Auswirkungengilt entsprechend.

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Auswirkungen. Durch Die Zuzahlung führt zu einer Erhöhung der garantierten Mindest- rente nach Absatz 2. Sie führt außerdem zu einer Erhöhung des Garantiekapitals mindestens um 90 Prozent des Zuzahlungsbe- trags. Wenn Sie einen Baustein Hinterbliebenenrente und gegebe- nenfalls einen Baustein Waisenrente abgeschlossen haben, ist nur der Teil des Zuzahlungsbetrags, der auf die Verlängerung erhöhen Altersvorsorge entfällt, entscheidend für die Erhöhung des Garantiekapitals. Das Garan- tiekapital erhöht sich mindestens um 90 Prozent des Teils des Zu- zahlungsbetrags, der auf die Altersvorsorge entfällt." Abänderung ZR5: Was gilt bei der betrieblichen Altersversorgung? Ziffer 7.3 Absätze 1 bis 4 werden ersetzt durch: Innerhalb von 6 Monaten nach der Beitragsfreistellung Ihrer Versi- cherung können Sie verlangen, dass die versicherten Leistungen bis zur Höhe des Versicherungsschutzes vor der Beitragsfreistel- lung angehoben werden, ohne dass wir eine Risikoprüfung durch- führen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie die Beitragszahlung nach Absatz 4 wieder aufnehmen. Die Wiederaufnahme der Beitragszahlung und die Wiederherstel- lung des Versicherungsschutzes sind ausgeschlossen, wenn Sie Bausteine Berufsunfähigkeitsvorsorge abgeschlossen haben und die →versicherte Person zum Zeitpunkt der Wiederaufnahme der Beitragszahlung berufsunfähig ist. Wenn die Versicherung wegen einer Elternzeit beitragsfrei gestellt worden ist, kann die Frist zwischen Beitragsfreistellung und Wie- deraufnahme der Beitragszahlung auch mehr als 6 Monate betra- gen, ohne dass wir eine Risikoprüfung durchführen. Die Beitrags- zahlung muss jedoch spätestens innerhalb von 3 Monaten nach Ende der Elternzeit wiederaufgenommen werden. Wird die Eltern- zeit in mehrere Abschnitte aufgeteilt, muss die Wiederherstellung des Versicherungsschutzes jeweils innerhalb von 3 Monaten nach Beendigung eines Abschnittes erfolgen. Die Wiederaufnahme der Beitragszahlung und die Wiederherstel- lung des Versicherungsschutzes sind ausgeschlossen, wenn Sie Bausteine Berufsunfähigkeitsvorsorge abgeschlossen haben und die →versicherte Person zum Zeitpunkt der Wiederaufnahme der Beitragszahlung berufsunfähig ist. Auch nach Ablauf von 6 Monaten, jedoch nur innerhalb von 3 Jah- ren nach der Beitragsfreistellung Ihrer Versicherung, können Sie verlangen, dass durch die Wiederaufnahme der Beitragszahlung nach Absatz 4 die versicherten Leistungen bis zur Höhe des Versi- cherungsschutzes vor der Beitragsfreistellung angehoben werden. Den Versicherungsschutz können wir dann wiederherstellen, wenn die →versicherte Person zum Zeitpunkt der Wiederherstellung des Versicherungsschutzes eine vergleichbare neue Versicherung ohne erschwerte Bedingungen bei uns abschließen könnte. Um nach einer Beitragsfreistellung den Versicherungsschutz wie- derherzustellen, der vor der Beitragsfreistellung bestanden hat, können Sie • die Beiträge begleichen, die auf die beitragsfreie Zeit entfallen, oder • höhere laufende Beiträge zahlen. Stattdessen können Sie ohne eine vollständige Wiederherstellung des Versicherungsschutzes, der vor der Beitragsfreistellung be- standen hat, auch nur die Beitragszahlung wieder aufnehmen. Die garantierte Mindestrente und das Garantiekapital ab dem ursprünglichen Ende der Beitrags- zahlungsdauer berechnen wir nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Wir berechnen die neuen Beiträge und die neuen Garantieleistun- gen nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Dabei gelten gel- ten die Regelungen nach Ziffer 1.4 Absatz 21 a). Auf Wunsch informieren infor- mieren wir Sie über die konkreten Auswirkungen. Die Leistungen weiterer abgeschlossener Bausteine erhöhen sich nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Dabei gelten die Regelungen nach Ziffer 1.4 Absatz 2. Auf Wunsch informieren wir Sie über die konkreten Auswirkungen. Sie können verlangen, dass vorübergehend keine Beiträge gezahlt werden müssen (Stundung). Die gestundeten Beiträge sind zu ei- nem späteren Zeitpunkt nachzuzahlen. Wenn Ihr Vertrag bereits 3 Jahre besteht, stunden wir auf Ihr Ver- langen die Beiträge bei folgenden Anlässen: • Arbeitslosigkeit, • Kurzarbeit oder • Elternzeit. Die Beiträge stunden wir zinslos, solange Sie arbeitslos sind oder sich in Kurzarbeit oder Elternzeit befinden, jedoch über einen zu- sammenhängenden Zeitraum längstens für 3 Jahre. Beiträge kön- nen bei neuen Anlässen erneut gestundet werden. Insgesamt stun- den wir die Beiträge während der gesamten Vertragslaufzeit bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit oder Elternzeit höchstens für 6 Jahre. Der Versicherungsschutz bleibt während der Stundung in vollem Umfang bestehen. Sollte in diesem Zeitraum der Versicherungsfall eintreten, werden die Versicherungsleistungen um die nicht ge- zahlten Beiträge gekürzt. Nach Ablauf des Zeitraums der Stundung wird Ihre Versicherung beitragspflichtig fortgeführt. Auf Wunsch informieren wir Sie über die konkreten Auswirkungen. Wenn Sie Bausteine Berufsunfähigkeitsvorsorge oder einen Bau- stein Hinterbliebenenrente und gegebenenfalls einen Baustein Waisenrente abgeschlossen haben, ergibt sich bei Wiederaufnah- me der Beitragszahlung eine neue Aufteilung des Gesamtbeitrags zwischen dem Beitrag für Ihren Vertrag mindestens die Altersvorsorge, dem Beitrag für 1 Jahr Beiträge gezahlt wor- den sind, reduzieren wir auf Ihr Verlangen die Beiträge vorüberge- hend bei folgenden Anlässen: • Arbeitslosigkeit, • Kurzarbeit, • Elternzeit oder • beruflicher Weiterbildung. Die Beiträge reduzieren wir, solange Sie arbeitslos sind oder sich in Kurzarbeit, Elternzeit oder beruflicher Weiterbildung befinden, je- doch über einen zusammenhängenden Zeitraum längstens Berufsunfähigkeitsvorsorge und dem Beitrag für 3 Jahre. Beiträge können bei neuen Anlässen erneut reduziert wer- den. Insgesamt reduzieren wir die Beiträge während der gesamten Vertragslaufzeit bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Elternzeit oder be- ruflicher Weiterbildung höchstens Hinterbliebe- nenrente und gegebenenfalls für 6 Jahre. Der Versicherungsschutz bleibt während der Teilbeitragszahlung in vollem Umfang bestehen. Sollte in diesem Zeitraum der Versiche- rungsfall eintreten, werden die Versicherungsleistungen um die nicht gezahlten Beitragsteile gekürzt. Nach Ablauf der Teilbeitrags- zahlung wird Ihre Versicherung unter den in Absatz 4 genannten Bedingungen fortgeführtWaisenrente. Auf Wunsch informieren wir Sie über die konkreten Auswirkungen." Ziffer 9.6 entfällt. Ziffer 9.8 wird ergänzt durch: Bei Versicherungen, die im Rahmen der betrieblichen Altersversor- gung abgeschlossen worden sind, können Sie die beitragsfreie ga- rantierte Mindestrente durch eine einmalige Zuzahlung erhöhen. Eine Risikoprüfung nehmen wir nicht vor.

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Auswirkungen. Durch die Verlängerung erhöhen sich der →Policenwert, die garantierte ga- rantierte Mindestrente und das Garantiekapital der Garantiebetrag bei Erleben ab dem ursprünglichen ursprünglich vereinbarten Ende der Beitrags- zahlungsdauer Beitragszahlungsdauer nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Dabei gelten die Regelungen Re- gelungen nach Ziffer 1.4 Absatz 2. Auf Wunsch informieren wir Sie über die konkreten Auswirkungen. Die Leistungen weiterer abgeschlossener Bausteine erhöhen sich nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Dabei gelten die Regelungen nach Ziffer 1.4 Absatz 2. Auf Wunsch informieren wir Sie über die konkreten Auswirkungen. Sie oder • bei Arbeitslosigkeit und privater Fortführung des Vertrags die können verlangen, dass vorübergehend keine Beiträge gezahlt werden müssen (Stundung). Die gestundeten Beiträge sind zu ei- nem späteren Zeitpunkt nachzuzahlen. Wenn Ihr Vertrag bereits 3 Jahre besteht, stunden wir auf Ihr Ver- langen Verlan- gen die Beiträge bei folgenden Anlässen: • ArbeitslosigkeitArbeitslosigkeit der →versicherten Person und private Fortfüh- rung des Vertrags durch die versicherte Person, • Kurzarbeit der versicherten Person oder • ElternzeitElternzeit der versicherten Person. Die Beiträge stunden wir zinslos, solange Sie die →versicherte Per- son arbeitslos sind oder ist, sich in Kurzarbeit oder Elternzeit befindenbefindet, jedoch je- doch über einen zu- sammenhängenden zusammenhängenden Zeitraum längstens für 3 Jahre. Beiträge kön- nen können bei neuen Anlässen erneut gestundet werdenwer- den. Insgesamt stun- den stunden wir die Beiträge während der gesamten Vertragslaufzeit bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit oder Elternzeit höchstens für 6 Jahre. Der Versicherungsschutz bleibt Die garantierten Versicherungsleistungen bleiben während der Stundung in vollem Umfang bestehen. Sollte in diesem Zeitraum der Versicherungsfall eintreten, werden die Versicherungsleistungen Versicherungsleistun- gen um die nicht ge- zahlten gezahlten Beiträge gekürzt. Nach Ablauf des Zeitraums Zeit- raums der Stundung wird Ihre die Versicherung beitragspflichtig fortgeführtfortge- führt. Auf Wunsch informieren wir Sie über die konkreten Auswirkungen. • Sie oder • bei Arbeitslosigkeit und privater Fortführung des Vertrags die können verlangen, dass vorübergehend reduzierte Beiträge ge- zahlt werden (Teilbeitragszahlung). Die nicht gezahlten Beitragstei- le sind zu einem späteren Zeitpunkt nachzuzahlen. Wenn für Ihren Vertrag mindestens für 1 Jahr Beiträge gezahlt wor- den sind, reduzieren wir auf Ihr Verlangen die Beiträge vorüberge- hend vorübergehend bei folgenden Anlässen: • ArbeitslosigkeitArbeitslosigkeit der →versicherten Person und private Fortfüh- rung des Vertrags durch die versicherte Person, • KurzarbeitKurzarbeit der versicherten Person, • Elternzeit der versicherten Person oder • beruflicher WeiterbildungWeiterbildung der versicherten Person. Die Beiträge reduzieren wir, solange Sie arbeitslos sind die →versicherte Person ar- beitslos ist oder sich in Kurzarbeit, Elternzeit oder beruflicher Weiterbildung befindenWei- terbildung befindet, je- doch jedoch über einen zusammenhängenden Zeitraum Zeit- raum längstens für 3 Jahre. Beiträge können bei neuen Anlässen erneut reduziert wer- denwerden. Insgesamt reduzieren wir die Beiträge während der gesamten Vertragslaufzeit bei Arbeitslosigkeit, KurzarbeitKurz- arbeit, Elternzeit oder be- ruflicher beruflicher Weiterbildung höchstens für 6 Jahre. Der Versicherungsschutz bleibt Die garantierten Versicherungsleistungen bleiben während der Teilbeitragszahlung in vollem Umfang bestehen. Sollte in diesem Zeitraum der Versiche- rungsfall Versicherungsfall eintreten, werden die Versicherungsleistungen Versiche- rungsleistungen um die nicht gezahlten Beitragsteile gekürzt. Nach Ablauf der Teilbeitrags- zahlung Teilbeitragszahlung wird Ihre Versicherung unter den in Absatz 4 genannten Bedingungen fortgeführt. Auf Wunsch informieren wir Sie über die konkreten Auswirkungen.

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Auswirkungen. Durch Wenn Sie eine Beitragsfreistellung verlangen, berechnen wir das beitragsfreie Garantiekapital bei Tod nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik mit den Rechnungsgrundlagen der Bei- tragskalkulation. Dabei legen wir das zum Beitragsfreistellungster- min berechnete →Deckungskapital der RisikoLebensversiche- rung Plus zugrunde. Dieses hat mindestens den Wert, der sich bei gleichmäßiger Verteilung der unter Beachtung der aufsichtsrechtli- chen Höchstzillmersätze angesetzten Abschluss- und Vertriebs- kosten (→Kosten) auf die Verlängerung erhöhen ersten 5 Versicherungsjahre, höchstens jedoch auf die Beitragszahlungsdauer, ergibt. Von diesem aus Ih- rer Versicherung für die Bildung des beitragsfreien Garantiekapi- tals bei Tod zur Verfügung stehenden Betrag nehmen wir einen Abzug vor. Den für Ihre Versicherung für jedes Jahr der Versicherungsdauer geltenden Abzug können Sie Ihrem Dokument "Versicherungsinfor- mationen" im Abschnitt "Welche Garantieleistungen ergeben sich bei Beitragsfreistellung bis zum Ende der Versicherungsdauer?" entnehmen. Dort nennen wir Ihnen auch die garantierte Mindestrente Gründe für den Ab- zug. Der Abzug ist zulässig, wenn er angemessen ist. Die Angemes- senheit müssen wir im Streitfall darlegen und das Garantiekapital beweisen. Wenn Sie uns aber nachweisen, dass der Abzug in Ihrem Fall überhaupt nicht oder nur in geringerer Höhe angemessen ist, entfällt der Ab- zug oder wir setzen ihn - im letzteren Fall - entsprechend herab. Die beitragsfreie Leistung berechnen wir zum Ende der Versiche- rungsperiode, für die Sie letztmalig den vollständigen Beitrag ge- zahlt haben. Auch nach der Beitragsfreistellung gilt Ziffer 7. Auf ursprünglich vereinbarte Beiträge, die wegen der Beitragsfreistellung nicht zu zahlen sind, erheben wir jedoch ab dem ursprünglichen Zeitpunkt der Beitragsfrei- stellung keine →Kosten in Prozent des Beitrags nach Ziffer 7.1 Absätze 1 a) und 2. Die Beitragsfreistellung Ihrer Versicherung kann für Sie Nachteile haben. In der Anfangszeit Ihrer Versicherung sind wegen der Ver- wendung Ihrer Beiträge zur Deckung von Abschluss- und Ver- triebskosten und übrigen Kosten (→Kosten) nach Ziffer 7.1 sowie der Finanzierung des vereinbarten Risikoschutzes keine Mittel zur Bildung einer beitragsfreien Leistung vorhanden. Auch in den Fol- gejahren stehen deswegen keine oder nur geringe Mittel zur Bil- dung einer beitragsfreien Leistung zur Verfügung. Nähere Informa- tionen zur Höhe der Garantieleistungen bei Beitragsfreistellung während der Vertragsdauer können Sie Ihrem Dokument "Versi- cherungsinformationen" im Abschnitt "Welche Garantieleistungen ergeben sich bei Beitragsfreistellung bis zum Ende der Beitrags- zahlungsdauer nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Dabei gelten die Regelungen nach Ziffer 1.4 Absatz 2. Auf Wunsch informieren wir Sie über die konkreten Auswirkungen. Die Leistungen weiterer abgeschlossener Bausteine erhöhen sich nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Dabei gelten die Regelungen nach Ziffer 1.4 Absatz 2. Auf Wunsch informieren wir Sie über die konkreten Auswirkungen. Sie können verlangen, dass vorübergehend keine Beiträge gezahlt werden müssen (Stundung). Die gestundeten Beiträge sind zu ei- nem späteren Zeitpunkt nachzuzahlen. Wenn Ihr Vertrag bereits 3 Jahre besteht, stunden wir auf Ihr Ver- langen die Beiträge bei folgenden Anlässen: • Arbeitslosigkeit, • Kurzarbeit oder • Elternzeit. Die Beiträge stunden wir zinslos, solange Sie arbeitslos sind oder sich in Kurzarbeit oder Elternzeit befinden, jedoch über einen zu- sammenhängenden Zeitraum längstens für 3 Jahre. Beiträge kön- nen bei neuen Anlässen erneut gestundet werden. Insgesamt stun- den wir die Beiträge während der gesamten Vertragslaufzeit bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit oder Elternzeit höchstens für 6 Jahre. Der Versicherungsschutz bleibt während der Stundung in vollem Umfang bestehen. Sollte in diesem Zeitraum der Versicherungsfall eintreten, werden die Versicherungsleistungen um die nicht ge- zahlten Beiträge gekürzt. Nach Ablauf des Zeitraums der Stundung wird Ihre Versicherung beitragspflichtig fortgeführt. Auf Wunsch informieren wir Sie über die konkreten Auswirkungen. Wenn für Ihren Vertrag mindestens für 1 Jahr Beiträge gezahlt wor- den sind, reduzieren wir auf Ihr Verlangen die Beiträge vorüberge- hend bei folgenden Anlässen: • Arbeitslosigkeit, • Kurzarbeit, • Elternzeit oder • beruflicher Weiterbildung. Die Beiträge reduzieren wir, solange Sie arbeitslos sind oder sich in Kurzarbeit, Elternzeit oder beruflicher Weiterbildung befinden, je- doch über einen zusammenhängenden Zeitraum längstens für 3 Jahre. Beiträge können bei neuen Anlässen erneut reduziert wer- den. Insgesamt reduzieren wir die Beiträge während der gesamten Vertragslaufzeit bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Elternzeit oder be- ruflicher Weiterbildung höchstens für 6 Jahre. Der Versicherungsschutz bleibt während der Teilbeitragszahlung in vollem Umfang bestehen. Sollte in diesem Zeitraum der Versiche- rungsfall eintreten, werden die Versicherungsleistungen um die nicht gezahlten Beitragsteile gekürzt. Nach Ablauf der Teilbeitrags- zahlung wird Ihre Versicherung unter den in Absatz 4 genannten Bedingungen fortgeführt. Auf Wunsch informieren wir Sie über die konkreten Auswirkungenrungsdauer?" entnehmen.

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Auswirkungen. Durch Wenn Sie eine Beitragsfreistellung verlangen, berechnen wir das beitragsfreie Garantiekapital bei Tod nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik mit den Rechnungsgrundlagen der Bei- tragskalkulation. Dabei legen wir das zum Beitragsfreistellungster- min berechnete →Deckungskapital der RisikoLebensversicherung Plus zugrunde. Dieses hat mindestens den Wert, der sich bei gleichmäßiger Verteilung der unter Beachtung der aufsichtsrechtli- chen Höchstzillmersätze angesetzten Abschluss- und Vertriebsko- sten (→Kosten) auf die Verlängerung erhöhen sich ersten 5 Versicherungsjahre, höchstens je- doch auf die garantierte Mindestrente Beitragszahlungsdauer, ergibt. Von diesem aus Ihrer Versicherung für die Bildung des beitragsfreien Garantiekapitals bei Tod zur Verfügung stehenden Betrag nehmen wir einen Abzug vor. Den für Ihre Versicherung für jedes Jahr der Versicherungsdauer geltenden Abzug können Sie Ihren Versicherungsinformationen entnehmen. Dort nennen wir Ihnen auch die Gründe für den Ab- zug. Wir sehen den Abzug als angemessen an. Dies müssen wir darle- gen und das Garantiekapital ab dem ursprünglichen beweisen. Wenn Sie uns aber dann nachweisen, dass der Abzug in Ihrem Fall überhaupt nicht oder nur in geringerer Höhe angemessen ist, entfällt der Abzug oder wir setzen ihn - im letzte- ren Fall - entsprechend herab. Die beitragsfreie Leistung berechnen wir zum Ende der Beitrags- zahlungsdauer nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Dabei gelten Versiche- rungsperiode, für die Regelungen nach Ziffer 1.4 Absatz 2. Auf Wunsch informieren wir Sie über die konkreten Auswirkungenletztmalig den vollständigen Beitrag ge- zahlt haben. Die Beitragsfreistellung Ihrer Versicherung kann für Sie Nachteile haben. In der Anfangszeit Ihrer Versicherung sind wegen der Ver- wendung Ihrer Beiträge zur Deckung von Abschluss- und Ver- triebskosten und übrigen Kosten (→Kosten) sowie der Finanzie- rung des vereinbarten Risikoschutzes keine Mittel zur Bildung ei- ner beitragsfreien Leistung vorhanden. Auch in den Folgejahren stehen deswegen keine oder nur geringe Mittel zur Bildung einer beitragsfreien Leistung zur Verfügung. Nähere Informationen zur Höhe der beitragsfreien Leistungen weiterer abgeschlossener Bausteine erhöhen sich nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Dabei gelten die Regelungen nach Ziffer 1.4 Absatz 2. Auf Wunsch informieren wir Sie über die konkreten Auswirkungen. Sie können verlangen, dass vorübergehend keine Beiträge gezahlt werden müssen (Stundung). Die gestundeten Beiträge sind zu ei- nem späteren Zeitpunkt nachzuzahlen. Wenn Ihr Vertrag bereits 3 Jahre besteht, stunden wir auf Ihr Ver- langen die Beiträge bei folgenden Anlässen: • Arbeitslosigkeit, • Kurzarbeit oder • Elternzeit. Die Beiträge stunden wir zinslos, solange Sie arbeitslos sind oder sich in Kurzarbeit oder Elternzeit befinden, jedoch über einen zu- sammenhängenden Zeitraum längstens für 3 Jahre. Beiträge kön- nen bei neuen Anlässen erneut gestundet werden. Insgesamt stun- den wir die Beiträge während der gesamten Vertragslaufzeit bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit oder Elternzeit höchstens für 6 Jahre. Der Versicherungsschutz bleibt während der Stundung in vollem Umfang bestehen. Sollte in diesem Zeitraum der Versicherungsfall eintreten, werden die Versicherungsleistungen um die nicht ge- zahlten Beiträge gekürzt. Nach Ablauf des Zeitraums der Stundung wird Ihre Versicherung beitragspflichtig fortgeführt. Auf Wunsch informieren wir Vertragsdauer können Sie über die konkreten Auswirkungen. Wenn für Ihren Vertrag mindestens für 1 Jahr Beiträge gezahlt wor- den sind, reduzieren wir auf Ihr Verlangen die Beiträge vorüberge- hend bei folgenden Anlässen: • Arbeitslosigkeit, • Kurzarbeit, • Elternzeit oder • beruflicher Weiterbildung. Die Beiträge reduzieren wir, solange Sie arbeitslos sind oder sich in Kurzarbeit, Elternzeit oder beruflicher Weiterbildung befinden, je- doch über einen zusammenhängenden Zeitraum längstens für 3 Jahre. Beiträge können bei neuen Anlässen erneut reduziert wer- den. Insgesamt reduzieren wir die Beiträge während der gesamten Vertragslaufzeit bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Elternzeit oder be- ruflicher Weiterbildung höchstens für 6 Jahre. Der Versicherungsschutz bleibt während der Teilbeitragszahlung in vollem Umfang bestehen. Sollte in diesem Zeitraum der Versiche- rungsfall eintreten, werden die Versicherungsleistungen um die nicht gezahlten Beitragsteile gekürzt. Nach Ablauf der Teilbeitrags- zahlung wird Ihre Versicherung unter den in Absatz 4 genannten Bedingungen fortgeführt. Auf Wunsch informieren wir Sie über die konkreten AuswirkungenVersicherungsinformationen entnehmen.

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Auswirkungen. Durch Wenn Sie eine Beitragsfreistellung verlangen, berechnen wir das beitragsfreie Garantiekapital bei Tod nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik mit den Rechnungsgrundlagen der Bei- tragskalkulation. Dabei legen wir das zum Beitragsfreistellungster- min berechnete →Deckungskapital der RisikoLebensversiche- rung Plus zugrunde. Dieses hat mindestens den Wert, der sich bei gleichmäßiger Verteilung der unter Beachtung der aufsichtsrechtli- chen Höchstzillmersätze angesetzten Abschluss- und Vertriebs- kosten (→Kosten) auf die Verlängerung erhöhen sich ersten 5 Versicherungsjahre, höchstens jedoch auf die garantierte Mindestrente Beitragszahlungsdauer, ergibt. Von diesem aus Ih- rer Versicherung für die Bildung des beitragsfreien Garantiekapi- tals bei Tod zur Verfügung stehenden Betrag nehmen wir einen Abzug vor. Den für Ihre Versicherung für jedes Jahr der Versicherungsdauer geltenden Abzug können Sie Ihren Versicherungsinformationen entnehmen. Dort nennen wir Ihnen auch die Gründe für den Ab- zug. Der Abzug ist zulässig, wenn er angemessen ist. Die Angemes- senheit müssen wir im Streitfall darlegen und das Garantiekapital beweisen. Wenn Sie uns aber nachweisen, dass der Abzug in Ihrem Fall überhaupt nicht oder nur in geringerer Höhe angemessen ist, entfällt der Ab- zug oder wir setzen ihn - im letzteren Fall - entsprechend herab. Die beitragsfreie Leistung berechnen wir zum Ende der Versiche- rungsperiode, für die Sie letztmalig den vollständigen Beitrag ge- zahlt haben. Auch nach der Beitragsfreistellung gilt Ziffer 7. Auf ursprünglich vereinbarte Beiträge, die wegen der Beitragsfreistellung nicht zu zahlen sind, erheben wir jedoch ab dem ursprünglichen Ende Zeitpunkt der Beitrags- zahlungsdauer nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Dabei gelten die Regelungen Beitragsfrei- stellung keine →Kosten in Prozent des Beitrags nach Ziffer 1.4 Absatz 7.1 Absätze 1 a) und 2. Auf Wunsch informieren wir Die Beitragsfreistellung Ihrer Versicherung kann für Sie über die konkreten AuswirkungenNachteile haben. Die Leistungen weiterer abgeschlossener Bausteine erhöhen sich nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Dabei gelten die Regelungen In der Anfangszeit Ihrer Versicherung sind wegen der Ver- wendung Ihrer Beiträge zur Deckung von Abschluss- und Ver- triebskosten und übrigen Kosten (→Kosten) nach Ziffer 1.4 Absatz 27.1 sowie der Finanzierung des vereinbarten Risikoschutzes keine Mittel zur Bildung einer beitragsfreien Leistung vorhanden. Auf Wunsch informieren wir Sie über die konkreten AuswirkungenAuch in den Fol- gejahren stehen deswegen keine oder nur geringe Mittel zur Bil- dung einer beitragsfreien Leistung zur Verfügung. Sie können verlangen, dass vorübergehend keine Beiträge gezahlt werden müssen (Stundung). Die gestundeten Beiträge sind zu ei- nem späteren Zeitpunkt nachzuzahlen. Wenn Ihr Vertrag bereits 3 Jahre besteht, stunden wir auf Ihr Ver- langen die Beiträge bei folgenden Anlässen: • Arbeitslosigkeit, • Kurzarbeit oder • Elternzeit. Die Beiträge stunden wir zinslos, solange Sie arbeitslos sind oder sich in Kurzarbeit oder Elternzeit befinden, jedoch über einen zu- sammenhängenden Zeitraum längstens für 3 Jahre. Beiträge kön- nen bei neuen Anlässen erneut gestundet werden. Insgesamt stun- den wir die Beiträge Nähere Informa- tionen zur Höhe der beitragsfreien Leistungen während der gesamten Vertragslaufzeit bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit oder Elternzeit höchstens für 6 Jahre. Der Versicherungsschutz bleibt während der Stundung in vollem Umfang bestehen. Sollte in diesem Zeitraum der Versicherungsfall eintreten, werden die Versicherungsleistungen um die nicht ge- zahlten Beiträge gekürzt. Nach Ablauf des Zeitraums der Stundung wird Ihre Versicherung beitragspflichtig fortgeführt. Auf Wunsch informieren wir Ver- tragsdauer können Sie über die konkreten Auswirkungen. Wenn für Ihren Vertrag mindestens für 1 Jahr Beiträge gezahlt wor- den sind, reduzieren wir auf Ihr Verlangen die Beiträge vorüberge- hend bei folgenden Anlässen: • Arbeitslosigkeit, • Kurzarbeit, • Elternzeit oder • beruflicher Weiterbildung. Die Beiträge reduzieren wir, solange Sie arbeitslos sind oder sich in Kurzarbeit, Elternzeit oder beruflicher Weiterbildung befinden, je- doch über einen zusammenhängenden Zeitraum längstens für 3 Jahre. Beiträge können bei neuen Anlässen erneut reduziert wer- den. Insgesamt reduzieren wir die Beiträge während der gesamten Vertragslaufzeit bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Elternzeit oder be- ruflicher Weiterbildung höchstens für 6 Jahre. Der Versicherungsschutz bleibt während der Teilbeitragszahlung in vollem Umfang bestehen. Sollte in diesem Zeitraum der Versiche- rungsfall eintreten, werden die Versicherungsleistungen um die nicht gezahlten Beitragsteile gekürzt. Nach Ablauf der Teilbeitrags- zahlung wird Ihre Versicherung unter den in Absatz 4 genannten Bedingungen fortgeführt. Auf Wunsch informieren wir Sie über die konkreten AuswirkungenVersicherungsinformationen entneh- men.

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Auswirkungen. Durch die Verlängerung erhöhen sich die garantierte Mindestrente und Wir berechnen den neuen Beitrag für das Garantiekapital ab dem ursprünglichen Ende der Beitrags- zahlungsdauer herabgesetzte Garan- tiekapital bei Tod nach versicherungsmathematischen GrundsätzenGrundsät- zen. Dabei gelten die Regelungen nach Ziffer 1.4 Absatz 2. Auf Wunsch informieren wir • Wenn Sie über Bausteine Berufsunfähigkeitsvorsorge oder einen Baustein Kapital bei Unfalltod abgeschlossen haben, verringern sich die konkreten Auswirkungen. Die versicherten Leistungen weiterer abgeschlossener Bausteine erhöhen sich nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Dabei gelten und die Regelungen nach Ziffer 1.4 Absatz 2Beiträge dieser Bau- steine. Auf Wunsch informieren wir Sie über die konkreten Auswirkungen. Sie können verlangen, dass vorübergehend keine Beiträge gezahlt werden müssen (Stundung)Zu Ihrem Vertrag sind eine oder mehrere der nachfolgenden Abän- derungen vereinbart. Die gestundeten Beiträge sind zu ei- nem späteren Zeitpunkt nachzuzahlen. Wenn Ihr Vertrag bereits 3 Jahre besteht, stunden wir auf Ihr Ver- langen die Beiträge bei folgenden Anlässen: • Arbeitslosigkeit, • Kurzarbeit oder • Elternzeit. Die Beiträge stunden wir zinslos, solange Sie arbeitslos sind oder sich in Kurzarbeit oder Elternzeit befinden, jedoch über einen zu- sammenhängenden Zeitraum längstens für 3 Jahre. Beiträge kön- nen bei neuen Anlässen erneut gestundet werden. Insgesamt stun- den wir die Beiträge während der gesamten Vertragslaufzeit bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit oder Elternzeit höchstens für 6 Jahre. Der Versicherungsschutz bleibt während der Stundung in vollem Umfang bestehen. Sollte in diesem Zeitraum der Versicherungsfall eintreten, werden die Versicherungsleistungen um die nicht ge- zahlten Beiträge gekürzt. Nach Ablauf des Zeitraums der Stundung wird Ihre Versicherung beitragspflichtig fortgeführt. Auf Wunsch informieren wir Sie über die konkreten Auswirkungen. Wenn Welche Abänderungen für Ihren Vertrag mindestens für 1 Jahr Beiträge gezahlt wor- den vereinbart sind, reduzieren können Sie Ihrem Versicherungsschein oder Ihrer Versicherungsbescheini- gung entnehmen. Für die einzelnen Abänderungen gilt Folgendes: koLebensversicherung Plus (Bonus), die mit Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres oder mit Beendigung des Vertrags endet. Der Bonus wird in Prozent des zum Zeitpunkt der Fälligkeit gültigen Garantiekapitals bei Tod festgesetzt. Die Überschussanteile, die zur Finanzierung einer zusätzlichen Ri- sikoLebensversicherung Plus (Bonus) bestimmt sind, können auf- grund der jährlichen Festlegung durch unseren Vorstand in einem Versicherungsjahr unter denen des Vorjahres liegen. In diesem Fall können Sie das vereinbarte Garantiekapital bei Tod ohne er- neute Risikoprüfung so weit beitragspflichtig anheben, dass es mit dem Bonus die Summe aus bisherigem Garantiekapital bei Tod und Bonus des Vorjahres erreicht. In einem solchen Fall werden wir auf Ihr Verlangen Sie rechtzeitig informieren. Sie haben dann 6 Wochen Zeit, sich für die Erhöhung zu entscheiden. In einem solchen Fall erhöht sich der Beitrag nicht im selben Ver- hältnis wie die Versicherungsleistung. Die erhöhten Beiträge vorüberge- hend und Leistungen errechnen sich nach den Vertragsdaten am Erhöhungstermin, insbesondere nach • dem →rechnungsmäßigen Alter der →versicherten Person bzw. bei folgenden Anlässen: • Arbeitslosigkeit→Partnerversicherungen aller versicherten Personen, • Kurzarbeitder restlichen Versicherungsdauer, • Elternzeit oder der Beitragszahlungsdauer, beruflicher Weiterbildungeinem eventuell vereinbarten Beitragszuschlag. Die Beiträge reduzieren wir, solange Sie arbeitslos sind oder sich in Kurzarbeit, Elternzeit oder beruflicher Weiterbildung befinden, je- doch über einen zusammenhängenden Zeitraum längstens für Wir berechnen die Beitrags- und Leistungserhöhungen nach versi- cherungsmathematischen Grundsätzen. Dabei gelten die Regelun- gen nach Ziffer 1.4 Absatz 2." Ziffer 10.1 Absatz 3 Jahre. Beiträge können bei neuen Anlässen erneut reduziert wer- den. Insgesamt reduzieren wir die Beiträge während der gesamten Vertragslaufzeit bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Elternzeit oder be- ruflicher Weiterbildung höchstens für 6 Jahre. Der Versicherungsschutz bleibt während der Teilbeitragszahlung in vollem Umfang bestehen. Sollte in diesem Zeitraum der Versiche- rungsfall eintreten, werden die Versicherungsleistungen um die nicht gezahlten Beitragsteile gekürzt. Nach Ablauf der Teilbeitrags- zahlung wird Ihre Versicherung unter den in Absatz 4 genannten Bedingungen fortgeführt. Auf Wunsch informieren wir Sie über die konkreten Auswirkungen.ersetzt durch:

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Auswirkungen. Durch Ihre Leistungen bleiben unverändert bestehen. Ab dem Zeitpunkt der Verlängerung legen wir den Beitrag bezogen auf die Verlängerung erhöhen sich die garantierte Mindestrente und das Garantiekapital ab dem ursprünglichen Ende der Beitrags- zahlungsdauer neue Ver- sicherungsdauer nach versicherungsmathematischen GrundsätzenGrundsätzen neu fest. Dabei gelten die Regelungen nach Ziffer 1.4 Absatz 2können wir auch andere als bei Vertragsabschluss verwendete Rechnungsgrundlagen zugrunde legen. Auf Wunsch informieren wir Sie über die konkreten Auswirkungen. Die Leistungen weiterer abgeschlossener Bausteine erhöhen sich nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Dabei gelten die Regelungen nach Ziffer 1.4 Absatz 2. Auf Wunsch informieren wir Sie über die konkreten Auswirkungen. Sie können verlangen, dass vorübergehend keine Beiträge gezahlt werden müssen (Stundung). Die gestundeten Beiträge sind zu ei- nem späteren Zeitpunkt nachzuzahlen. Wenn Ihr Vertrag bereits 3 Jahre ein Jahr besteht, stunden wir auf Ihr Ver- langen die können Sie eine zinslo- se Stundung der Beiträge bei folgenden Anlässen: • Arbeitslosigkeit, • Kurzarbeit oder • Elternzeitüber einen zusammenhängenden Zeit- raum von längstens 2 Jahren verlangen. Die Stundung der Beiträ- ge ist anlassunabhängig möglich, wenn die Versicherungsdauer noch mindestens 5 Jahre beträgt. In den letzten 5 Jahren der Ver- sicherungsdauer ist eine Stundung der Beiträge stunden wir zinslosnur möglich, solange Sie wenn die →versicherte Person arbeitslos sind ist und der Vertrag privat fort- geführt wird, oder wenn sich die versicherte Person in Kurzarbeit oder in Elternzeit befinden, jedoch über einen zu- sammenhängenden Zeitraum längstens für 3 Jahre. Beiträge kön- nen bei neuen Anlässen erneut gestundet werden. Insgesamt stun- den wir die Beiträge während der gesamten Vertragslaufzeit bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit oder Elternzeit höchstens für 6 Jahrebefindet. Der Versicherungsschutz bleibt während der Stundung in vollem Umfang bestehen. Sollte in diesem Zeitraum der Versicherungsfall eintreten, werden die Versicherungsleistungen um die nicht ge- zahlten Beiträge gekürzt. Nach Ablauf des Zeitraums der Stundung wird Ihre Versicherung beitragspflichtig fortgeführt. Auf Wunsch informieren Eine erneute Stundung der Beitragszahlung ist nur möglich, wenn die gestundeten Beiträge aus einer früheren Stundung vollständig beglichen wurden. Wenn Sie in den letzten 5 Jahren der Versicherungsdauer eine Stundung der Beiträge wegen Kurzarbeit oder Elternzeit der →ver- sicherten Person verlangen oder die versicherte Person eine Stundung der Beiträge wegen Arbeitslosigkeit verlangt, benötigen wir einen entsprechenden Nachweis, zum Beispiel einen Bescheid der zuständigen Agentur für Arbeit. Sobald die →versicherte Per- son nicht mehr arbeitslos ist, muss die versicherte Person uns hierüber unverzüglich informieren. Sobald sich die →versicherte Person nicht mehr in Kurzarbeit oder Elternzeit befindet, müssen Sie uns hierüber unverzüglich informieren. Wenn der Stundungszeitraum abgelaufen ist, müssen Sie die in diesem Zeitraum gestundeten Beiträge in einem Betrag oder ver- teilt auf höchstens 48 Monate nachzahlen. Wenn Sie Ihre Versi- cherung während des Stundungszeitraums kündigen, müssen Sie die bis zum Eingang der Kündigung gestundeten Beiträge in einem Betrag nachzahlen. Wenn die →versicherte Person den Vertrag bei Arbeitslosigkeit privat fortführt, muss sie nach Ablauf des Stun- dungszeitraums die in diesem Zeitraum gestundeten Beiträge in ei- nem Betrag oder verteilt auf höchstens 48 Monate nachzahlen. Zahlen Sie oder bei privater Fortführung des Vertrags die →versi- cherte Person die ausstehenden Beiträge nicht nach, gleichen wir die ausstehende Nachzahlung bei der vereinbarten Überschuss- verwendungsart Überschussrente durch Herabsetzung der verein- barten Leistung nach versicherungsmathematischen Grundsätzen aus. Wenn Sie für die Verwendung der Überschussanteile einen Ansammlungsbonus vereinbart haben, finanzieren wir die ausste- henden Beiträge aus dem →Deckungskapital des Ansammlungs- bonus. Reicht das →Deckungskapital des Ansammlungsbonus zur Deckung der ausstehenden Beiträge nicht aus, gleichen wir die ausstehende Nachzahlung durch Herabsetzung der vereinbarten Leistung nach versicherungsmathematischen Grundsätzen aus. Wird nach Herabsetzung die Mindestversicherungsleistung nicht erreicht, führen wir Ihre Versicherung unter der Voraussetzung wei- ter, dass Sie von Ihrem Recht auf Abfindung nach § 3 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersver- sorgung (BetrAVG) keinen Gebrauch machen. Machen Sie von Ih- rem Recht auf Abfindung nach § 3 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) Gebrauch, erlischt die Versicherung und wir zahlen, soweit vorhan- den, den nach Ziffer 8.1 Absatz 3 berechneten Betrag. Nach Ablauf des Stundungszeitraums werden wir Sie über den nachzuzahlenden Betrag informieren. Bei einer privaten Fortfüh- rung des Vertrags wegen Arbeitslosigkeit der →versicherten Per- son, werden wir die konkreten Auswirkungenversicherte Person nach Ablauf des Stun- dungszeitraums über den nachzuzahlenden Betrag informieren. Wenn für Ihren Vertrag mindestens für 1 Jahr Beiträge gezahlt wor- den sind, reduzieren wir auf Ihr Verlangen Bei Arbeitsunfähigkeit der →versicherten Person können Sie nach dem Wegfall der Entgeltfortzahlung die Beiträge vorüberge- hend bei folgenden Anlässen: • Arbeitslosigkeit, • Kurzarbeit, • Elternzeit oder • beruflicher WeiterbildungBeitragszahlung be- fristet bis zu 6 Monaten aussetzen. Die Beiträge reduzieren wir, solange Sie arbeitslos sind Höhe der vereinbarten Rente bei Beeinträchtigung von körperlichen oder geistigen Fähig- keiten ändert sich in Kurzarbeit, Elternzeit oder beruflicher Weiterbildung befinden, je- doch über einen zusammenhängenden Zeitraum längstens für 3 Jahre. Beiträge können bei neuen Anlässen erneut reduziert wer- den. Insgesamt reduzieren wir die Beiträge während der gesamten Vertragslaufzeit bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Elternzeit oder be- ruflicher Weiterbildung höchstens für 6 Jahre. Der Versicherungsschutz bleibt während der Teilbeitragszahlung in vollem Umfang bestehen. Sollte in diesem Zeitraum der Versiche- rungsfall eintreten, werden die Versicherungsleistungen um die nicht gezahlten Beitragsteile gekürzthierdurch nicht. Nach Ablauf des befristeten Aussetzens der Teilbeitrags- zahlung Beitragszahlung wird Ihre die Versicherung unter den in Absatz 4 genannten Bedingungen fortgeführtbeitragspflichtig fortgesetzt. Auf Wunsch informieren wir Die ausgesetzten Beiträge müssen nicht nachgezahlt werden. Bei einer privaten Fortführung des Vertrags durch die →versicher- te Person entfällt die Möglichkeit eines befristeten Aussetzens der Beitragszahlung. Wenn Sie über ein befristetes Aussetzen der Beitragszahlung wegen des Wegfalls der Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit der Sobald die konkreten Auswirkungen→versicherte Person wieder arbeitsfähig ist, müssen Sie uns hierüber unverzüglich informieren.

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Auswirkungen. Durch Die Zahlungsperiode und die Verlängerung erhöhen Höhe der zu zahlenden Beiträge ändern sich durch die garantierte Mindestrente und das Garantiekapital ab dem ursprünglichen Ende der Beitrags- zahlungsdauer Entnahme nicht. • Die versicherten Leistungen verringern sich nach versicherungsmathematischen versicherungs- mathematischen Grundsätzen. Dabei gelten die Regelungen nach Ziffer 1.4 Absatz 2. Auf Wunsch informieren wir Sie über die konkreten Auswirkungen. Die Leistungen weiterer abgeschlossener Bausteine erhöhen Wenn laufende Beiträge gezahlt werden, können Sie die Verkür- zung der Beitragszahlungsdauer um volle Jahre verlangen. Durch die Verkürzung verringern sich nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Dabei gelten die Regelungen nach Ziffer 1.4 Absatz 2versicherten Leistungen. Auf Wunsch informieren wir Sie über die Voraussetzungen und konkreten Auswirkungen. Wenn Sie laufende Beiträge zahlen, können Sie einmalig eine Ver- längerung der Beitragszahlungsdauer verlangen, dass vorübergehend keine Beiträge gezahlt werden müssen (Stundung). Die gestundeten Verlängerung erfolgt unmittelbar im Anschluss an das ur- sprünglich vereinbarte Ende der Beitragszahlungsdauer. Durch die Verlängerung der Beitragszahlungsdauer werden zu- sätzliche Beiträge sind zu ei- nem späteren Zeitpunkt nachzuzahlenfällig, die den →Policenwert erhöhen. Wenn Dabei gel- ten die Regelungen nach Ziffer 1.2 Absatz 2. Auf Wunsch informie- ren wir Sie über die konkreten Auswirkungen. Besteht Ihr Vertrag bereits 3 Jahre bestehtJahre, stunden wir auf Ihr Ver- langen die können Sie eine Stundung der Beiträge bei folgenden Anlässen: • Arbeitslosigkeitverlangen, wenn Sie arbeitslos werden oder Sie sich in Kurzarbeit oder • Elternzeitbefinden. Die Beiträge stunden wir zinslos, solange Sie arbeitslos sind oder sich in Kurzarbeit oder Elternzeit befinden, jedoch über einen zu- sammenhängenden zusammenhängenden Zeitraum längstens für 3 2 Jahre. Beiträge kön- nen bei neuen Anlässen erneut gestundet werden. Insgesamt stun- den wir die Beiträge während der gesamten Vertragslaufzeit bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit oder Elternzeit höchstens für 6 Jahre. Der Versicherungsschutz bleibt Die garan- tierten Versicherungsleistungen bleiben während der Stundung in vollem Umfang bestehen, eine Zuführung von Beitragsteilen in Fonds erfolgt jedoch nicht. Sollte Wenn Sie mehrmals arbeitslos werden oder sich in diesem Zeitraum Kurzarbeit be- finden, können die Beiträge jeweils erneut gestundet werden. Ins- gesamt stunden wir die Beiträge während der Versicherungsfall eintreten, werden die Versicherungsleistungen um die nicht ge- zahlten Beiträge gekürzt. Nach Ablauf des Zeitraums der Stundung wird Ihre Versicherung beitragspflichtig fortgeführtgesamten Vertrags- laufzeit bei Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit höchstens für 36 Mona- te. Auf Wunsch informieren wir Sie über die konkreten weitere Voraussetzungen und Auswirkungen. Wenn Sie eine Stundung der Beiträge wegen Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit verlangen, benötigen wir als Nachweis einen Bescheid der zuständigen Agentur für Ihren Vertrag mindestens für 1 Jahr Beiträge gezahlt wor- den sind, reduzieren wir auf Ihr Verlangen die Beiträge vorüberge- hend bei folgenden Anlässen: • Arbeitslosigkeit, • Kurzarbeit, • Elternzeit Arbeit. Sobald Ihre Arbeitslosigkeit beendet ist oder • beruflicher Weiterbildung. Die Beiträge reduzieren wir, solange Sie arbeitslos sind oder sich nicht mehr in Kurzarbeit, Elternzeit oder beruflicher Weiterbildung Kurzarbeit befinden, je- doch über einen zusammenhängenden Zeitraum längstens für 3 Jahremüssen Sie uns hierüber unverzüglich infor- mieren. Für die Verwendung der gestundeten Beiträge können bei neuen Anlässen erneut reduziert wer- den. Insgesamt reduzieren wir die Beiträge während der gesamten Vertragslaufzeit bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Elternzeit oder be- ruflicher Weiterbildung höchstens für 6 Jahre. Der Versicherungsschutz bleibt während der Teilbeitragszahlung in vollem Umfang bestehen. Sollte in diesem Zeitraum der Versiche- rungsfall eintreten, werden die Versicherungsleistungen um die nicht gezahlten Beitragsteile gekürzt. Nach Ablauf der Teilbeitrags- zahlung wird Ihre Versicherung unter den in gilt Ziffer 2.3 Absatz 4 genannten Bedingungen fortgeführt. Auf Wunsch informieren wir Sie über die konkreten Auswirkungen1 entsprechend.

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Auswirkungen. Durch die Verlängerung erhöhen den Einschluss eines oder beider der genannten Leistungs- auslöser erhöht sich die garantierte Mindestrente und das Garantiekapital ab dem ursprünglichen Ende der Beitrags- zahlungsdauer nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Dabei gelten die Regelungen nach Ziffer 1.4 Absatz 2. Auf Wunsch informieren wir Sie über die konkreten Auswirkungen. Die Leistungen weiterer abgeschlossener Bausteine erhöhen sich nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Dabei gelten die Regelungen nach Ziffer 1.4 Absatz 2. Auf Wunsch informieren wir Sie über die konkreten Auswirkungen. Sie können verlangen, dass vorübergehend keine Beiträge gezahlt werden müssen (Stundung). Die gestundeten Beiträge sind zu ei- nem späteren Zeitpunkt nachzuzahlen. Wenn Ihr Vertrag bereits 3 Jahre besteht, stunden wir auf Ihr Ver- langen die Beiträge bei folgenden Anlässen: • Arbeitslosigkeit, • Kurzarbeit oder • Elternzeit. Die Beiträge stunden wir zinslos, solange Sie arbeitslos sind oder sich in Kurzarbeit oder Elternzeit befinden, jedoch über einen zu- sammenhängenden Zeitraum längstens für 3 Jahre. Beiträge kön- nen bei neuen Anlässen erneut gestundet werden. Insgesamt stun- den wir die Beiträge während der gesamten Vertragslaufzeit bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit oder Elternzeit höchstens für 6 Jahre. Der Versicherungsschutz bleibt während der Stundung in vollem Umfang bestehen. Sollte in diesem Zeitraum der Versicherungsfall eintreten, werden die Versicherungsleistungen um die nicht ge- zahlten Beiträge gekürzt. Nach Ablauf des Zeitraums der Stundung wird Ihre Versicherung beitragspflichtig fortgeführtBeitrag. Auf Wunsch informieren wir Sie über die konkreten Auswirkungen. Wenn Sie den Leistungsauslöser "Beeinträchtigung aufgrund psy- chischer Erkrankungen" oder den Leistungsauslöser "Beeinträchti- gung bei speziellen Berufen" zusätzlich vereinbart haben und für Ihren Vertrag mindestens für 1 Jahr Ihre Versicherung laufende Beiträge gezahlt wor- den sindzahlen, reduzieren wir auf Ihr Verlangen die Beiträge vorüberge- hend bei folgenden Anlässen: • Arbeitslosigkeit, • Kurzarbeit, • Elternzeit können Sie einen oder • beruflicher Weiterbildung. Die Beiträge reduzieren wir, solange Sie arbeitslos sind oder sich in Kurzarbeit, Elternzeit oder beruflicher Weiterbildung befinden, je- doch über einen zusammenhängenden Zeitraum längstens für 3 Jahre. Beiträge können bei neuen Anlässen erneut reduziert wer- den. Insgesamt reduzieren wir die Beiträge während beide der gesamten Vertragslaufzeit bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Elternzeit oder be- ruflicher Weiterbildung höchstens für 6 Jahregenannten Leistungsauslöser nachträglich aus- schließen. Der Versicherungsschutz bleibt während von Ihnen gewünschte Ausschluss eines oder beider der Teilbeitragszahlung ge- nannten Leistungsauslöser ist uns in vollem Umfang bestehenTextform (zum Beispiel Brief, Fax, E-Mail) mitzuteilen. Sollte in diesem Zeitraum Bei einer privaten Fortführung des Vertrags durch die →versicher- te Person entfällt die Möglichkeit eines nachträglichen Ausschlus- ses eines oder beider der Versiche- rungsfall eintreten, werden die Versicherungsleistungen um die nicht gezahlten Beitragsteile gekürzt. Nach Ablauf der Teilbeitrags- zahlung wird Ihre Versicherung unter den in Absatz 4 genannten Bedingungen fortgeführtLeistungsauslöser. Auf Wunsch informieren wir Sie über die konkreten Auswirkungen. Zu Ihrem Vertrag sind eine oder mehrere der nachfolgenden Abän- derungen vereinbart. Welche Abänderungen für Ihren Vertrag vereinbart sind, können Sie der Versicherungsbescheinigung oder dem Versicherungs- schein entnehmen. Für die einzelnen Abänderungen gilt Folgendes: Abänderung KSP2: Die Versicherung ist inner- halb eines Gruppenvertrags abgeschlossen. Die Worte "Versicherung" und "Vertrag" beziehen sich insbesonde- re hinsichtlich der vereinbarten Rente und der Fristen auf die ein- zelnen (Teil-)Versicherungen, nicht aber auf den Gruppenvertrag. Ziffer 9 wird ergänzt durch: Scheidet die →versicherte Person aus dem Gruppenvertrag aus, so erlischt die Versicherung, wenn die versicherte Person sie nicht innerhalb von 3 Monaten als Einzelversicherung fortsetzt. Erlischt die Versicherung, so gilt Absatz 9.2 entsprechend." Abänderung KSP3: Die Versicherung ist als Kör- perSchutzPolice mit dynamischem Zuwachs ab- geschlossen. Der Beitrag für die Versicherung erhöht sich um den mit Ihnen ver- einbarten Prozentsatz des Vorjahresbeitrags. Die Höhe des Pro- zentsatzes legen Sie bei Abschluss des Vertrages fest. Wenn Sie einen Vertrag mit Besteuerung nach § 3 Nr. 63 Einkom- mensteuergesetz (EStG) abgeschlossen haben, ist der Gesamtbei- trag auf den vereinbarten Höchstbetrag begrenzt. Diesen können Sie der Versicherungsbescheinigung bzw. dem Versicherungs- schein entnehmen. Die Beitragserhöhung bewirkt eine Erhöhung der Versicherungs- leistungen ohne erneute Risikoprüfung. Die Versicherungsleistun- gen werden nicht im selben Verhältnis erhöht wie der Beitrag. Die Erhöhung errechnet sich nach den am Erhöhungstermin erreichten Vertragsdaten, insbesondere dem Alter der →versicherten Per- son, der restlichen Versicherungsdauer und einem eventuell ver- einbarten Beitragszuschlag. Es gelten hierfür die Regelungen nach Ziffer 1.5 Absatz 2. Die Erhöhungen des Beitrags und der Versicherungsleistungen er- folgen jeweils zum Jahrestag der Versicherung. Sie erhalten rechtzeitig vor dem Erhöhungstermin eine Mitteilung über die Erhöhung. Der Versicherungsschutz aus der jeweiligen Erhöhung beginnt am Erhöhungstermin. Die Erhöhungen erfolgen bis zum Ablauf der Beitragszahlungsdau- er, jedoch nicht länger als bis die →versicherte Person das Die Höhe der vereinbarten Rente bei Beeinträchtigung von körper- lichen oder geistigen Fähigkeiten muss in einem angemessenen Verhältnis zum Bruttoarbeitseinkommen der →versicherten Per- son stehen. Wenn die Summe aller bei der Allianz Lebensversi- cherungs-AG versicherten jährlichen Berufsunfähigkeitsrenten und Renten bei Beeinträchtigung von körperlichen oder geistigen Fä- higkeiten der →versicherten Person 40.000 EUR im Jahr über- steigt, ist Voraussetzung für eine wirksame Erhöhung, dass die Summe aller zu diesem Zeitpunkt versicherten jährlichen Berufsun- fähigkeitsrenten und Renten bei Beeinträchtigung von körperlichen oder geistigen Fähigkeiten der versicherten Person nicht mehr als 70 Prozent ihres Bruttoarbeitseinkommens im letzten Kalenderjahr vor der Erhöhung beträgt. Damit uns dies bestätigt werden kann, schreiben wir Sie rechtzeitig vor dem Erhöhungstermin an. Solan- ge uns diese Bestätigung nicht vorliegt, kann die Erhöhung nicht durchgeführt werden. Es sind die versicherten Renten bei Beeinträchtigung von körperli- chen oder geistigen Fähigkeiten und die versicherten Berufsunfä- higkeitsrenten aus Verträgen der →versicherten Person bei uns und bei anderen privaten Versicherern zu berücksichtigen. Renten bzw. Anwartschaften aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder aus berufsständischen Versorgungswerken zählen nicht da- zu. Alle im Rahmen des Vertrags getroffenen Vereinbarungen, auch die Bezugsrechtsverfügung, erstrecken sich ebenfalls auf die Erhö- hung der Versicherungsleistungen. Die planmäßige Erhöhung der Versicherungsleistungen aus dem Vertrag setzt die in Teil B, Ziffer 1 hinsichtlich der Verletzung der Anzeigepflicht genannte Frist nicht erneut in Lauf. Nach einer Erhöhung der Versicherungsleistungen können die Ga- rantieleistungen bei Beitragsfreistellung und der Abzug nicht mehr der in dem Dokument "Versicherungsinformationen" enthaltenen Tabelle entnommen werden. Die Erhöhung entfällt rückwirkend, wenn Sie ihr bis zum Ende des ersten Monats nach dem Erhöhungstermin widersprechen oder den ersten erhöhten Beitrag nicht innerhalb von 2 Monaten nach dem Erhöhungstermin zahlen. Sie können ohne Angabe von Grün- den die Erhöhung beliebig oft aussetzen. Unterbliebene Erhöhun- gen können Sie nur mit unserer Zustimmung nachholen. Wenn Sie bei Ihrer Versicherung eine Stundung der Beiträge ver- langen, erfolgen in dieser Zeit keine Erhöhungen. Wenn Sie bei Ihrer Versicherung eine Aussetzung der Beitragszah- lung bei Wegfall der Entgeltfortzahlung verlangen, erfolgen in die- ser Zeit keine Erhöhungen. Es erfolgen keine Erhöhungen, wenn wir eine Rente bei Beein- trächtigung von körperlichen oder geistigen Fähigkeiten zahlen und wir Sie von der Beitragszahlungspflicht befreit haben. Erhöhungen, die nach dem Termin, ab dem Leistungen aus dieser Versicherung erbracht werden müssen, aber noch vor Anerkennung der Leis- tungspflicht durchgeführt worden sind, werden rückgängig ge- macht. Abänderung KSP4: Vereinbarte garantiert stei- gende Rente Wenn Sie für die Dauer der Zahlung der Rente bei Beeinträchti- gung von körperlichen oder geistigen Fähigkeiten eine garantiert steigende Rente vereinbart haben, erhöht sich die Garantierente jährlich zum Jahrestag des Versicherungsbeginns. Die Erhöhung ist in Prozent der im Vorjahr gezahlten Garantierente festgelegt. Abänderung KSP5: Zu der Versicherung sind ab- weichende Rechnungsgrundlagen vereinbart. Ziffer 1.5 Absatz 1 wird ersetzt durch: Bei Abschluss Ihres Vertrags verwenden wir für die Berechnung der garantierten Leistungen folgende Rechnungsgrundlagen: • die Sterbetafel "AZ 2021 GF TA" (→Tafeln), • unsere unternehmenseigene vom Geschlecht abhängige Tafel "AZ 2021 GF I" für die Eintrittswahrscheinlichkeiten einer Beein- trächtigung von körperlichen oder geistigen Fähigkeiten nach Ziffer 1.2 (→Tafeln), • unsere unternehmenseigenen vom Geschlecht abhängigen Ta- feln "AZ 2012 GF TI" und "AZ 2012 GF RI" für die Sterbewahr- scheinlichkeiten der Beeinträchtigten und die Reaktivierungs- wahrscheinlichkeiten (→Tafeln), • den →Rechnungszins 0,25 Prozent und • die →Kosten der KörperSchutzPolice (siehe dazu Ziffer 7.1)."

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Auswirkungen. Durch Bei einer Erhöhung des Beitrags nehmen wir grundsätzlich kei- ne Risikoprüfung vor. Eine Risikoprüfung nehmen wir jedoch vor, wenn Sie weitere Bausteine abgeschlossen haben, die Verlängerung nach Absatz c) ebenfalls erhöht werden und die Summe aus dem gewünschten jährlichen Erhöhungsbetrag und der Erhö- hungsbeträge aus den letzten 4 Jahren zuvor mindestens 3.000 EUR beträgt. Berücksichtigt werden bei dieser Betrachtung alle auf das Leben derselben →versicherten Person bestehenden Verträge, die weitere Bausteine nach Absatz c) enthalten. • Die Erhöhung des Beitrags führt zu einer Erhöhung der garan- tierten Mindestrente nach Absatz 2. Sie führt außerdem zu einer Erhöhung des Garantiebetrags bei Erleben um 90 Prozent der Summe der zusätzlichen Beiträge ohne die Beiträge für etwa eingeschlossene weitere Bausteine. Wenn Sie einen Baustein • Hinterbliebenenrente, • Waisenrente, • Rente aus Kapital bei Tod, • Leistung bei Unfalltod oder • Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit abgeschlossen haben, erhöhen sich die garantierte Leistungen aus diesen Bausteinen ebenfalls durch die Erhöhung des Beitrags. Insbeson- dere erhöhen sich auch die garantierten Mindesthinterbliebenen- renten und gegebenenfalls die garantierten Mindestwaisenrenten. Die Verhältnisse der garantierten Mindesthinterbliebenenrenten und gegebenenfalls der garantierten Mindestwaisenrenten zur ga- rantierten Mindestrente aus dem Baustein Altersvorsorge bleiben unverändert. Leistungen aus dem Baustein Berufsunfähigkeitsren- te erhöhen sich nicht. Die Erhöhung der garantierten Mindestrente und das Garantiekapital ab dem ursprünglichen Ende gegebenenfalls der Beitrags- zahlungsdauer garantierten Mindesthinterbliebenenrenten und der garantier- ten Mindestwaisenrenten berechnen wir nach versicherungsmathematischen versicherungsmathe- matischen Grundsätzen. Dabei gelten die Regelungen nach Ziffer 1.4 Absatz 2. Auf Wunsch informieren wir Sie über Für die konkreten Auswirkungenin den Erhöhungsbeitrag einkalkulierten Abschluss- und Vertriebskosten sowie übrigen Kosten (→Kosten) gelten die Rege- lungen nach Ziffer 7.1 Absätze 1 und 2 a). Die Leistungen weiterer abgeschlossener Bausteine erhöhen sich nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Dabei gelten die Regelungen nach Ziffer 1.4 Absatz 2. Auf Wunsch informieren wir Sie über die konkreten Auswirkungen. Sie können verlangen, dass vorübergehend keine Beiträge gezahlt werden müssen (Stundung)Erhöhungstermin für den Beitrag und alle Leistungen ist der 1. Die gestundeten Beiträge sind zu ei- nem späteren Zeitpunkt nachzuzahlen. Wenn Ihr Vertrag bereits 3 Jahre besteht, stunden wir auf Ihr Ver- langen die Beiträge bei folgenden Anlässen: • Arbeitslosigkeit, • Kurzarbeit oder • Elternzeit. Die Beiträge stunden wir zinslos, solange Sie arbeitslos sind oder sich in Kurzarbeit oder Elternzeit befinden, jedoch über einen zu- sammenhängenden Zeitraum längstens für 3 Jahre. Beiträge kön- nen bei neuen Anlässen erneut gestundet werden. Insgesamt stun- den wir die Beiträge während Tag der gesamten Vertragslaufzeit bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit oder Elternzeit höchstens für 6 Jahre. Der Versicherungsschutz bleibt während der Stundung in vollem Umfang bestehen. Sollte in diesem Zeitraum der Versicherungsfall eintreten, werden die Versicherungsleistungen um die nicht ge- zahlten Beiträge gekürzt. Nach Ablauf des Zeitraums der Stundung wird Ihre Versicherung beitragspflichtig fortgeführt. Auf Wunsch informieren wir Sie über die konkreten Auswirkungen. Wenn für Ihren Vertrag mindestens für 1 Jahr Beiträge gezahlt wor- den sind, reduzieren wir auf Ihr Verlangen die Beiträge vorüberge- hend bei folgenden Anlässen: • Arbeitslosigkeit, • Kurzarbeit, • Elternzeit oder • beruflicher Weiterbildung. Die Beiträge reduzieren wir, solange Sie arbeitslos sind oder sich in Kurzarbeit, Elternzeit oder beruflicher Weiterbildung befinden, je- doch über einen zusammenhängenden Zeitraum längstens für 3 Jahre. Beiträge können bei neuen Anlässen erneut reduziert wer- den. Insgesamt reduzieren wir die Beiträge während der gesamten Vertragslaufzeit bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Elternzeit oder be- ruflicher Weiterbildung höchstens für 6 Jahre. Der Versicherungsschutz bleibt während der Teilbeitragszahlung in vollem Umfang bestehen. Sollte in diesem Zeitraum der Versiche- rungsfall eintreten, werden die Versicherungsleistungen um die nicht gezahlten Beitragsteile gekürzt. Nach Ablauf der Teilbeitrags- zahlung wird Ihre Versicherung unter den in Absatz 4 genannten Bedingungen fortgeführt. Auf Wunsch informieren wir Sie über die konkreten Auswirkungennachfolgenden Versicherungsperiode.

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Auswirkungen. Durch Wenn Sie eine Beitragsfreistellung verlangen, berechnen wir das beitragsfreie Garantiekapital bei Tod nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik mit den Rechnungsgrundlagen der Bei- tragskalkulation. Dabei legen wir das zum Beitragsfreistellungster- min berechnete →Deckungskapital der RisikoLebensversicherung Plus zugrunde. Dieses hat mindestens den Wert, der sich bei gleichmäßiger Verteilung der unter Beachtung der aufsichtsrechtli- chen Höchstzillmersätze angesetzten Abschluss- und Vertriebsko- sten (→Kosten) auf die Verlängerung erhöhen sich ersten 5 Versicherungsjahre, höchstens je- doch auf die garantierte Mindestrente Beitragszahlungsdauer, ergibt. Von diesem aus Ihrer Versicherung für die Bildung des beitragsfreien Garantiekapitals bei Tod zur Verfügung stehenden Betrag nehmen wir einen Abzug vor. Den für Ihre Versicherung für jedes Jahr der Versicherungsdauer geltenden Abzug können Sie Ihren Versicherungsinformationen entnehmen. Dort nennen wir Ihnen auch die Gründe für den Ab- zug. Wir sehen den Abzug als angemessen an. Dies müssen wir darle- gen und das Garantiekapital beweisen. Wenn Sie uns aber nachweisen, dass der Ab- zug in Ihrem Fall überhaupt nicht oder nur in geringerer Höhe an- gemessen ist, entfällt der Abzug oder wir setzen ihn - im letzteren Fall - entsprechend herab. Die beitragsfreie Leistung berechnen wir zum Ende der Versiche- rungsperiode, für die Sie letztmalig den vollständigen Beitrag ge- zahlt haben. Auch nach der Beitragsfreistellung gilt Ziffer 7. Auf ursprünglich vereinbarte Beiträge, die wegen der Beitragsfreistellung nicht zu zahlen sind, erheben wir jedoch ab dem ursprünglichen Ende Zeitpunkt der Beitrags- zahlungsdauer nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Dabei gelten die Regelungen Beitragsfrei- stellung keine →Kosten in Prozent des Beitrags nach Ziffer 1.4 Absatz 7.1 Ab- sätze 1 a) und 2. Auf Wunsch informieren wir Die Beitragsfreistellung Ihrer Versicherung kann für Sie über die konkreten AuswirkungenNachteile haben. Die Leistungen weiterer abgeschlossener Bausteine erhöhen sich nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Dabei gelten die Regelungen In der Anfangszeit Ihrer Versicherung sind wegen der Ver- wendung Ihrer Beiträge zur Deckung von Abschluss- und Ver- triebskosten und übrigen Kosten (→Kosten) nach Ziffer 1.4 Absatz 27.1 sowie der Finanzierung des vereinbarten Risikoschutzes keine Mittel zur Bildung einer beitragsfreien Leistung vorhanden. Auf Wunsch informieren wir Sie über die konkreten AuswirkungenAuch in den Fol- gejahren stehen deswegen keine oder nur geringe Mittel zur Bil- dung einer beitragsfreien Leistung zur Verfügung. Sie können verlangen, dass vorübergehend keine Beiträge gezahlt werden müssen (Stundung). Die gestundeten Beiträge sind zu ei- nem späteren Zeitpunkt nachzuzahlen. Wenn Ihr Vertrag bereits 3 Jahre besteht, stunden wir auf Ihr Ver- langen die Beiträge bei folgenden Anlässen: • Arbeitslosigkeit, • Kurzarbeit oder • Elternzeit. Die Beiträge stunden wir zinslos, solange Sie arbeitslos sind oder sich in Kurzarbeit oder Elternzeit befinden, jedoch über einen zu- sammenhängenden Zeitraum längstens für 3 Jahre. Beiträge kön- nen bei neuen Anlässen erneut gestundet werden. Insgesamt stun- den wir die Beiträge Nähere Informa- tionen zur Höhe der beitragsfreien Leistungen während der gesamten Vertragslaufzeit bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit oder Elternzeit höchstens für 6 Jahre. Der Versicherungsschutz bleibt während der Stundung in vollem Umfang bestehen. Sollte in diesem Zeitraum der Versicherungsfall eintreten, werden die Versicherungsleistungen um die nicht ge- zahlten Beiträge gekürzt. Nach Ablauf des Zeitraums der Stundung wird Ihre Versicherung beitragspflichtig fortgeführt. Auf Wunsch informieren wir Ver- tragsdauer können Sie über die konkreten Auswirkungen. Wenn für Ihren Vertrag mindestens für 1 Jahr Beiträge gezahlt wor- den sind, reduzieren wir auf Ihr Verlangen die Beiträge vorüberge- hend bei folgenden Anlässen: • Arbeitslosigkeit, • Kurzarbeit, • Elternzeit oder • beruflicher Weiterbildung. Die Beiträge reduzieren wir, solange Sie arbeitslos sind oder sich in Kurzarbeit, Elternzeit oder beruflicher Weiterbildung befinden, je- doch über einen zusammenhängenden Zeitraum längstens für 3 Jahre. Beiträge können bei neuen Anlässen erneut reduziert wer- den. Insgesamt reduzieren wir die Beiträge während der gesamten Vertragslaufzeit bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Elternzeit oder be- ruflicher Weiterbildung höchstens für 6 Jahre. Der Versicherungsschutz bleibt während der Teilbeitragszahlung in vollem Umfang bestehen. Sollte in diesem Zeitraum der Versiche- rungsfall eintreten, werden die Versicherungsleistungen um die nicht gezahlten Beitragsteile gekürzt. Nach Ablauf der Teilbeitrags- zahlung wird Ihre Versicherung unter den in Absatz 4 genannten Bedingungen fortgeführt. Auf Wunsch informieren wir Sie über die konkreten AuswirkungenVersicherungsinformationen entneh- men.

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Auswirkungen. Durch Wenn Sie eine Beitragsfreistellung verlangen, berechnen wir das beitragsfreie Garantiekapital bei Tod nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik mit den Rechnungsgrundlagen der Bei- tragskalkulation. Dabei legen wir das zum Beitragsfreistellungster- min berechnete →Deckungskapital der RisikoLebensversiche- rung zugrunde. Dieses hat mindestens den Wert, der sich bei gleichmäßiger Verteilung der unter Beachtung der aufsichtsrechtli- chen Höchstzillmersätze angesetzten Abschluss- und Vertriebs- kosten (→Kosten) auf die Verlängerung erhöhen sich ersten 5 Versicherungsjahre, höchstens jedoch auf die garantierte Mindestrente Beitragszahlungsdauer, ergibt. Von diesem aus Ih- rer Versicherung für die Bildung des beitragsfreien Garantiekapi- tals bei Tod zur Verfügung stehenden Betrag nehmen wir einen Abzug vor. Den für Ihre Versicherung für jedes Jahr der Versicherungsdauer geltenden Abzug können Sie Ihren Versicherungsinformationen entnehmen. Dort nennen wir Ihnen auch die Gründe für den Ab- zug. Der Abzug ist zulässig, wenn er angemessen ist. Die Angemes- senheit müssen wir im Streitfall darlegen und das Garantiekapital beweisen. Wenn Sie uns aber nachweisen, dass der Abzug in Ihrem Fall überhaupt nicht oder nur in geringerer Höhe angemessen ist, entfällt der Ab- zug oder wir setzen ihn - im letzteren Fall - entsprechend herab. Die beitragsfreie Leistung berechnen wir zum Ende der Versiche- rungsperiode, für die Sie letztmalig den vollständigen Beitrag ge- zahlt haben. Auch nach der Beitragsfreistellung gilt Ziffer 7. Auf ursprünglich vereinbarte Beiträge, die wegen der Beitragsfreistellung nicht zu zahlen sind, erheben wir jedoch ab dem ursprünglichen Ende Zeitpunkt der Beitrags- zahlungsdauer nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Dabei gelten die Regelungen Beitragsfrei- stellung keine →Kosten in Prozent des Beitrags nach Ziffer 1.4 Absatz 7.1 Absätze 1 a) und 2. Auf Wunsch informieren wir Die Beitragsfreistellung Ihrer Versicherung kann für Sie über die konkreten AuswirkungenNachteile haben. Die Leistungen weiterer abgeschlossener Bausteine erhöhen sich nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Dabei gelten die Regelungen In der Anfangszeit Ihrer Versicherung sind wegen der Ver- wendung Ihrer Beiträge zur Deckung von Abschluss- und Ver- triebskosten und übrigen Kosten (→Kosten) nach Ziffer 1.4 Absatz 27.1 sowie der Finanzierung des vereinbarten Risikoschutzes keine Mittel zur Bildung einer beitragsfreien Leistung vorhanden. Auf Wunsch informieren wir Sie über die konkreten AuswirkungenAuch in den Fol- gejahren stehen deswegen keine oder nur geringe Mittel zur Bil- dung einer beitragsfreien Leistung zur Verfügung. Sie können verlangen, dass vorübergehend keine Beiträge gezahlt werden müssen (Stundung). Die gestundeten Beiträge sind zu ei- nem späteren Zeitpunkt nachzuzahlen. Wenn Ihr Vertrag bereits 3 Jahre besteht, stunden wir auf Ihr Ver- langen die Beiträge bei folgenden Anlässen: • Arbeitslosigkeit, • Kurzarbeit oder • Elternzeit. Die Beiträge stunden wir zinslos, solange Sie arbeitslos sind oder sich in Kurzarbeit oder Elternzeit befinden, jedoch über einen zu- sammenhängenden Zeitraum längstens für 3 Jahre. Beiträge kön- nen bei neuen Anlässen erneut gestundet werden. Insgesamt stun- den wir die Beiträge Nähere Informa- tionen zur Höhe der beitragsfreien Leistungen während der gesamten Vertragslaufzeit bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit oder Elternzeit höchstens für 6 Jahre. Der Versicherungsschutz bleibt während der Stundung in vollem Umfang bestehen. Sollte in diesem Zeitraum der Versicherungsfall eintreten, werden die Versicherungsleistungen um die nicht ge- zahlten Beiträge gekürzt. Nach Ablauf des Zeitraums der Stundung wird Ihre Versicherung beitragspflichtig fortgeführt. Auf Wunsch informieren wir Ver- tragsdauer können Sie über die konkreten Auswirkungen. Wenn für Ihren Vertrag mindestens für 1 Jahr Beiträge gezahlt wor- den sind, reduzieren wir auf Ihr Verlangen die Beiträge vorüberge- hend bei folgenden Anlässen: • Arbeitslosigkeit, • Kurzarbeit, • Elternzeit oder • beruflicher Weiterbildung. Die Beiträge reduzieren wir, solange Sie arbeitslos sind oder sich in Kurzarbeit, Elternzeit oder beruflicher Weiterbildung befinden, je- doch über einen zusammenhängenden Zeitraum längstens für 3 Jahre. Beiträge können bei neuen Anlässen erneut reduziert wer- den. Insgesamt reduzieren wir die Beiträge während der gesamten Vertragslaufzeit bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Elternzeit oder be- ruflicher Weiterbildung höchstens für 6 Jahre. Der Versicherungsschutz bleibt während der Teilbeitragszahlung in vollem Umfang bestehen. Sollte in diesem Zeitraum der Versiche- rungsfall eintreten, werden die Versicherungsleistungen um die nicht gezahlten Beitragsteile gekürzt. Nach Ablauf der Teilbeitrags- zahlung wird Ihre Versicherung unter den in Absatz 4 genannten Bedingungen fortgeführt. Auf Wunsch informieren wir Sie über die konkreten AuswirkungenVersicherungsinformationen entneh- men.

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Auswirkungen. Durch Die Höhe der lebenslangen Rente nach Ziffer 1.1 Absatz 2 Satz 1 kann sich durch die Verlängerung erhöhen sich die neu vereinbarte Todesfallleistung ändern. • Die garantierte Mindestrente und das Garantiekapital ab dem ursprünglichen Ende der Beitrags- zahlungsdauer ändern wir nach versicherungsmathematischen versicherungsma- thematischen Grundsätzen. Dabei gelten die Regelungen nach Ziffer 1.4 Absatz 2. Auf Wunsch informieren • Den garantierten Rentenfaktor ändern wir Sie über ebenfalls nach versi- cherungsmathematischen Grundsätzen. Er wird mit den bei Ver- tragsschluss gültigen Rechnungsgrundlagen nach Ziffer 1.4 Ab- satz 1 unter Berücksichtigung der neu vereinbarten Todesfall- leistung ermittelt. Für die konkreten Auswirkungengeänderte Leistung muss möglicherweise eine Zuzahlung geleistet werden. Die Leistungen weiterer abgeschlossener Bausteine erhöhen sich Höhe dieser Zuzahlung berechnen wir nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Dabei gelten die Regelungen Re- gelungen nach Ziffer 1.4 Absatz 2. Auf Wunsch informieren wir Sie über die konkreten Auswirkungen. Sie können verlangen, dass vorübergehend keine Beiträge gezahlt werden müssen (Stundung). Die gestundeten Beiträge sind zu ei- nem späteren Zeitpunkt nachzuzahlen. Wenn Ihr Vertrag bereits 3 Jahre besteht, stunden wir auf Ihr Ver- langen die Beiträge bei folgenden Anlässen: • Arbeitslosigkeit, • Kurzarbeit oder • Elternzeit. Die Beiträge stunden wir zinslos, solange Sie arbeitslos sind oder sich in Kurzarbeit oder Elternzeit befinden, jedoch über einen zu- sammenhängenden Zeitraum längstens für 3 Jahre. Beiträge kön- nen bei neuen Anlässen erneut gestundet werden. Insgesamt stun- den wir die Beiträge während der gesamten Vertragslaufzeit bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit oder Elternzeit höchstens für 6 Jahre. Der Versicherungsschutz bleibt während der Stundung in vollem Umfang bestehen. Sollte in diesem Zeitraum der Versicherungsfall eintreten, werden die Versicherungsleistungen um die nicht ge- zahlten Beiträge gekürzt. Nach Ablauf des Zeitraums der Stundung wird Ihre Versicherung beitragspflichtig fortgeführt. Auf Wunsch informieren wir Sie über die konkreten Auswirkungen. Wenn für Ihren Vertrag mindestens für 1 Jahr Beiträge gezahlt wor- den sind, reduzieren wir auf Ihr Verlangen die Beiträge vorüberge- hend bei folgenden Anlässen: • Arbeitslosigkeit, • Kurzarbeit, • Elternzeit oder • beruflicher Weiterbildung. Die Beiträge reduzieren wir, solange Sie arbeitslos sind oder sich in Kurzarbeit, Elternzeit oder beruflicher Weiterbildung befinden, je- doch über einen zusammenhängenden Zeitraum längstens für 3 Jahre. Beiträge können bei neuen Anlässen erneut reduziert wer- den. Insgesamt reduzieren wir die Beiträge während der gesamten Vertragslaufzeit bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Elternzeit oder be- ruflicher Weiterbildung höchstens für 6 Jahre. Der Versicherungsschutz bleibt während der Teilbeitragszahlung in vollem Umfang bestehen. Sollte in diesem Zeitraum der Versiche- rungsfall eintreten, werden die Versicherungsleistungen um die nicht gezahlten Beitragsteile gekürzt. Nach Ablauf der Teilbeitrags- zahlung wird Ihre Versicherung unter den in Absatz 4 genannten Bedingungen fortgeführt3. Auf Wunsch informieren wir Sie über die konkreten Auswirkungen." Abänderung BFR16: Was gilt bei Versicherungen nach Sondertarifen bei vereinbarter kollektiver Hinterbliebenenvorsorge? Ziffer 1.1 Absatz 2 wird ergänzt durch: "Wenn die →versicherte Person zum Zeitpunkt des →Rentenbe- ginns nicht verheiratet ist bzw. nicht in einer eingetragenen Le- benspartnerschaft lebt und Sie einen Baustein Waisenrente abge- schlossen haben, berechnen wir die Höhe der lebenslangen Rente aus dem Baustein Altersvorsorge sowie die Höhe der Waisenrente zum Zeitpunkt des Rentenbeginns nach den Sätzen 2 bis 4, jedoch ohne die Hinterbliebenenrente. Wenn die →versicherte Person zum Zeitpunkt des →Rentenbe- ginns nicht verheiratet ist bzw. nicht in einer eingetragenen Le- benspartnerschaft lebt und Sie keinen Baustein Waisenrente abge- schlossen haben, berechnen wir die lebenslange Rente aus dem Baustein Altersvorsorge nach Satz 1." Ziffer 10.3 entfällt.

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Auswirkungen. Durch Die Höhe der lebenslangen Rente nach Ziffer 1.1 Absatz 2 Satz 1 kann sich durch die Verlängerung erhöhen sich die neu vereinbarte Todesfallleistung ändern. • Die garantierte Mindestrente und das Garantiekapital ab dem ursprünglichen Ende der Beitrags- zahlungsdauer ändern wir nach versicherungsmathematischen versicherungsma- thematischen Grundsätzen. Dabei gelten die Regelungen nach Ziffer 1.4 Absatz 2. Auf Wunsch informieren • Den garantierten Rentenfaktor ändern wir Sie über ebenfalls nach versi- cherungsmathematischen Grundsätzen. Er wird mit den bei Ver- tragsschluss gültigen Rechnungsgrundlagen nach Ziffer 1.4 Ab- satz 1 unter Berücksichtigung der neu vereinbarten Todesfall- leistung ermittelt. Für die konkreten Auswirkungengeänderte Leistung muss möglicherweise eine Zuzahlung geleistet werden. Die Leistungen weiterer abgeschlossener Bausteine erhöhen sich Höhe dieser Zuzahlung berechnen wir nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Dabei gelten die Regelungen Re- gelungen nach Ziffer 1.4 Absatz 2. Auf Wunsch informieren wir Sie über die konkreten Auswirkungen. Sie können verlangen, dass vorübergehend keine Beiträge gezahlt werden müssen (Stundung). Die gestundeten Beiträge sind zu ei- nem späteren Zeitpunkt nachzuzahlen. Wenn Ihr Vertrag bereits 3 Jahre besteht, stunden wir auf Ihr Ver- langen die Beiträge bei folgenden Anlässen: • Arbeitslosigkeit, • Kurzarbeit oder • Elternzeit. Die Beiträge stunden wir zinslos, solange Sie arbeitslos sind oder sich in Kurzarbeit oder Elternzeit befinden, jedoch über einen zu- sammenhängenden Zeitraum längstens für 3 Jahre. Beiträge kön- nen bei neuen Anlässen erneut gestundet werden. Insgesamt stun- den wir die Beiträge während der gesamten Vertragslaufzeit bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit oder Elternzeit höchstens für 6 Jahre. Der Versicherungsschutz bleibt während der Stundung in vollem Umfang bestehen. Sollte in diesem Zeitraum der Versicherungsfall eintreten, werden die Versicherungsleistungen um die nicht ge- zahlten Beiträge gekürzt. Nach Ablauf des Zeitraums der Stundung wird Ihre Versicherung beitragspflichtig fortgeführt. Auf Wunsch informieren wir Sie über die konkreten Auswirkungen. Wenn für Ihren Vertrag mindestens für 1 Jahr Beiträge gezahlt wor- den sind, reduzieren wir auf Ihr Verlangen die Beiträge vorüberge- hend bei folgenden Anlässen: • Arbeitslosigkeit, • Kurzarbeit, • Elternzeit oder • beruflicher Weiterbildung. Die Beiträge reduzieren wir, solange Sie arbeitslos sind oder sich in Kurzarbeit, Elternzeit oder beruflicher Weiterbildung befinden, je- doch über einen zusammenhängenden Zeitraum längstens für 3 Jahre. Beiträge können bei neuen Anlässen erneut reduziert wer- den. Insgesamt reduzieren wir die Beiträge während der gesamten Vertragslaufzeit bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Elternzeit oder be- ruflicher Weiterbildung höchstens für 6 Jahre. Der Versicherungsschutz bleibt während der Teilbeitragszahlung in vollem Umfang bestehen. Sollte in diesem Zeitraum der Versiche- rungsfall eintreten, werden die Versicherungsleistungen um die nicht gezahlten Beitragsteile gekürzt. Nach Ablauf der Teilbeitrags- zahlung wird Ihre Versicherung unter den in Absatz 4 genannten Bedingungen fortgeführt3. Auf Wunsch informieren wir Sie über die konkreten Auswirkungen." Abänderung BFR9: Was gilt bei einem Vertrag, der auf einer vor dem 01.01.2012 erteilten Ver- sorgungszusage beruht? In Ziffer 10.1 Absatz 1 a) 1. Aufzählungspunkt ist maßgebend, dass die →versicherte Person am vorgezogenen →Rentenbe- ginn mindestens das 60. Lebensjahr vollendet hat. In Ziffer 10.1 Absatz 2 a) ist das →rechnungsmäßige Alter 60 maßgebend. Abänderung BFR10: Was gilt bei einem Vertrag, zu dem abweichende Rechnungsgrundlagen ver- einbart sind? Ziffer 1.4 Absatz 1 wird ersetzt durch: • unsere unternehmenseigene Sterbetafel "AZ 2006 R" (→Ta- • den →Rechnungszins 0,9 Prozent und • die →Kosten des Bausteins Altersvorsorge (siehe dazu Ziffer 7.1 Absatz 2 b)). Zusätzlich nehmen wir beim garantierten Rentenfaktor einen Si- cherheitsabschlag vor. Die Höhe des garantierten Rentenfaktors nennen wir in Ihrer Versicherungsbescheinigung bzw. in Ihrem Versicherungsschein. Wenn Sie neben dem Baustein Altersvorsorge weitere Bausteine abgeschlossen haben, verwenden wir für die Berechnung der ga- rantierten Leistungen dieser Bausteine weitere →Tafeln, die wir Ih- nen in den Regelungen dieser Bausteine nennen." Ziffer 1.4 Absatz 3 a) Satz 1 wird ergänzt durch: • "die eine vom Geschlecht abhängige Sterbetafel (→Tafeln) vor- sieht." Abänderung BFR12: Was gilt bei vereinbarter Überschussverwendung "steigende Zusatzrente" ab Rentenbeginn? Ziffer 3.2.5 wird ersetzt durch: Ab →Rentenbeginn gehört Ihre Versicherung einer anderen Über- schussgruppe an (siehe dazu auch Ziffer 3.2.1). Diese teilen wir Ih- nen vor Beginn der Rentenzahlung mit. In Abhängigkeit von dieser Zuordnung beteiligen wir den Baustein Altersvorsorge an unseren Überschüssen (laufende Überschussanteile). Die Höhe des laufenden Überschussanteils ab →Rentenbeginn ergibt sich aus der Überschussdeklaration (siehe Ziffer 3.2.2) und kann auch null sein.

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Auswirkungen. Durch Für Ihre selbstständige Pflegeversicherung gelten die Verlängerung erhöhen sich Versiche- rungsbedingungen und Rechnungsgrundlagen, die garantierte Mindestrente und das Garantiekapital ab dem ursprünglichen Ende zum Zeit- punkt der Beitrags- zahlungsdauer Umwandlung für den Neuabschluss einer selbststän- digen Pflegeversicherung vorgesehen sind. • Wir berechnen den Beitrag bzw. die Leistungen für Ihre selbst- ständige Pflegeversicherung nach versicherungsmathematischen versicherungsmathemati- schen Grundsätzen. Dabei gelten die Regelungen nach Ziffer 1.4 Absatz 2. Auf Wunsch informieren wir Sie über die konkreten Auswirkungen. Die Leistungen weiterer abgeschlossener Bausteine erhöhen Der Beitrag kann sich nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Dabei gelten die Regelungen nach Ziffer 1.4 Absatz 2. Auf Wunsch informieren wir Sie über die konkreten Auswirkungen. Sie können verlangen, dass vorübergehend keine Beiträge gezahlt werden müssen (Stundung). Die gestundeten Beiträge sind zu ei- nem späteren Zeitpunkt nachzuzahlenerhöhen. Wenn Ihr Vertrag bereits 3 Jahre ein Jahr besteht, stunden wir auf Ihr Ver- langen die können Sie eine zinslo- se Stundung der Beiträge bei folgenden Anlässen: • Arbeitslosigkeit, • Kurzarbeit oder • Elternzeitüber einen zusammenhängenden Zeit- raum von längstens 2 Jahren verlangen. Die Stundung der Beiträ- ge ist anlassunabhängig möglich, wenn die Versicherungsdauer noch mindestens 5 Jahre beträgt. In den letzten 5 Jahren der Ver- sicherungsdauer ist eine Stundung der Beiträge stunden wir zinslosnur möglich, solange wenn Sie arbeitslos oder in Elternzeit sind oder sich in Kurzarbeit oder Elternzeit befinden, jedoch über einen zu- sammenhängenden Zeitraum längstens für 3 Jahre. Beiträge kön- nen bei neuen Anlässen erneut gestundet werden. Insgesamt stun- den wir die Beiträge während der gesamten Vertragslaufzeit bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit oder Elternzeit höchstens für 6 Jahrebefin- den. Der Versicherungsschutz bleibt während der Stundung in vollem Umfang bestehen. Sollte in diesem Zeitraum der Versicherungsfall eintreten, werden die Versicherungsleistungen um die nicht ge- zahlten Beiträge gekürzt. Nach Ablauf des Zeitraums der Stundung wird Ihre Versicherung beitragspflichtig fortgeführt. Auf Wunsch informieren Eine erneute Stundung der Beitragszahlung ist nur möglich, wenn die gestundeten Beiträge aus einer früheren Stundung vollständig beglichen wurden. Wenn Sie in den letzten 5 Jahren der Versicherungsdauer eine Stundung der Beiträge wegen Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit oder El- ternzeit verlangen, benötigen wir einen entsprechenden Nachweis, zum Beispiel einen Bescheid der zuständigen Agentur für Arbeit. Sobald Sie nicht mehr arbeitslos sind oder Sie sich nicht mehr in Kurzarbeit oder Elternzeit befinden, müssen Sie uns hierüber un- verzüglich informieren. Wenn der Stundungszeitraum abgelaufen ist, müssen Sie die in diesem Zeitraum gestundeten Beiträge in einem Betrag oder ver- teilt auf höchstens 48 Monate nachzahlen. Wenn Sie Ihre Versi- cherung während des Stundungszeitraums kündigen, müssen Sie die bis zum Eingang der Kündigung gestundeten Beiträge in einem Betrag nachzahlen. Zahlen Sie die ausstehenden Beiträge nicht nach, gleichen wir die ausstehende Nachzahlung bei der verein- barten Überschussverwendungsart Verrechnung oder Überschuss- rente durch Herabsetzung der vereinbarten Leistung nach versi- cherungsmathematischen Grundsätzen aus. Wenn Sie für die Ver- wendung der Überschussanteile einen Ansammlungsbonus verein- bart haben, finanzieren wir die ausstehenden Beiträge aus dem →Deckungskapital des Ansammlungsbonus. Reicht das →De- ckungskapital des Ansammlungsbonus zur Deckung der ausste- henden Beiträge nicht aus, gleichen wir die ausstehende Nachzah- lung durch Herabsetzung der vereinbarten Leistung nach versiche- rungsmathematischen Grundsätzen aus. Wird nach Herabsetzung die Mindestversicherungsleistung nicht erreicht, erlischt die Versi- cherung ohne Zahlung eines Rückkaufswerts Nach Ablauf des Stundungszeitraums werden wir Sie über die konkreten Auswirkungen. Wenn für Ihren Vertrag mindestens für 1 Jahr Beiträge gezahlt wor- den sind, reduzieren wir auf Ihr Verlangen die Beiträge vorüberge- hend bei folgenden Anlässen: • Arbeitslosigkeit, • Kurzarbeit, • Elternzeit oder • beruflicher Weiterbildung. Die Beiträge reduzieren wir, solange Sie arbeitslos sind oder sich in Kurzarbeit, Elternzeit oder beruflicher Weiterbildung befinden, je- doch über einen zusammenhängenden Zeitraum längstens für 3 Jahre. Beiträge können bei neuen Anlässen erneut reduziert wer- den. Insgesamt reduzieren wir die Beiträge während der gesamten Vertragslaufzeit bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Elternzeit oder be- ruflicher Weiterbildung höchstens für 6 Jahre. Der Versicherungsschutz bleibt während der Teilbeitragszahlung in vollem Umfang bestehen. Sollte in diesem Zeitraum der Versiche- rungsfall eintreten, werden die Versicherungsleistungen um die nicht gezahlten Beitragsteile gekürzt. Nach Ablauf der Teilbeitrags- zahlung wird Ihre Versicherung unter den in Absatz 4 genannten Bedingungen fortgeführt. Auf Wunsch informieren wir Sie über die konkreten Auswirkungennachzuzahlenden Betrag informieren.

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Auswirkungen. Durch die Verlängerung erhöhen sich die garantierte Mindestrente und Wir berechnen den neuen Beitrag für das Garantiekapital ab dem ursprünglichen Ende der Beitrags- zahlungsdauer erhöhte Garantiekapi- tal bei Tod nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Dabei gelten die Regelungen nach Ziffer 1.4 Absatz 2. Auf Wunsch informieren wir • Wenn Sie über die konkreten Auswirkungen. Die Leistungen weiterer abgeschlossener Bausteine erhöhen sich nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Dabei gelten die Regelungen nach Ziffer 1.4 Absatz 2. Auf Wunsch informieren wir Sie über die konkreten Auswirkungen. Sie können verlangenBerufsunfähigkeitsvorsorge oder Kapital bei Unfalltod abgeschlossen haben, dass vorübergehend keine Beiträge gezahlt werden müssen (Stundung). Die gestundeten Beiträge sind zu ei- nem späteren Zeitpunkt nachzuzahlendiese nicht erhöht. Wenn Ihr Vertrag bereits ein Jahr besteht, können Sie eine befris- tete zinslose Stundung der Beiträge über einen zusammenhängen- den Zeitraum von längstens 12 Monaten verlangen. Die Stundung der Beiträge ist anlassunabhängig möglich, wenn die Versiche- rungsdauer noch mindestens 3 Jahre bestehtbeträgt. In den letzten 3 Jah- ren der Versicherungsdauer ist eine Stundung der Beiträge nur möglich, stunden wir auf Ihr Ver- langen die Beiträge bei folgenden Anlässen: • Arbeitslosigkeit, • Kurzarbeit oder • Elternzeit. Die Beiträge stunden wir zinslos, solange wenn Sie arbeitslos oder in Elternzeit sind oder sich in Kurzarbeit befinden oder Elternzeit befinden, jedoch über einen zu- sammenhängenden Zeitraum längstens für 3 Jahre. Beiträge kön- nen bei neuen Anlässen erneut gestundet werden. Insgesamt stun- den wir die Beiträge während der gesamten Vertragslaufzeit bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit oder Elternzeit höchstens für 6 Jahreals Beamter ohne Besoldung beurlaubt sind. Der Versicherungsschutz bleibt während der Stundung in vollem Umfang bestehen. Sollte in diesem Zeitraum der Versicherungsfall eintreten, werden die Versicherungsleistungen um die nicht ge- zahlten Beiträge gekürzt, soweit dies rechtlich zulässig ist. Nach Ablauf des Zeitraums der Stundung wird Ihre Versicherung beitragspflichtig bei- tragspflichtig fortgeführt. Eine erneute Stundung der Beitragszahlung ist nur möglich, wenn die gestundeten Beiträge aus einer früheren Stundung vollständig beglichen wurden. Wenn Sie in den letzten 3 Jahren der Versicherungsdauer eine Stundung der Beiträge wegen Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit oder El- ternzeit oder als Beamter wegen Beurlaubung ohne Besoldung verlangen, benötigen wir einen entsprechenden Nachweis, zum Beispiel einen Bescheid der zuständigen Agentur für Arbeit. So- bald Sie nicht mehr arbeitslos sind oder Sie sich nicht mehr in Kurzarbeit oder Elternzeit befinden oder nicht mehr als Beamter ohne Besoldung beurlaubt sind, müssen Sie uns hierüber unver- züglich informieren. Wenn der Stundungszeitraum abgelaufen ist, müssen die in die- sem Zeitraum gestundeten Beiträge in einem Betrag oder verteilt auf höchstens 24 Monate nachgezahlt werden. Zahlen Sie die aus- stehenden Beiträge nicht nach, gleichen wir die ausstehende Nachzahlung durch Herabsetzung des vereinbarten Garantiekapi- tals bei Tod nach versicherungsmathematischen Grundsätzen aus. Wird nach Herabsetzung das Mindestgarantiekapital von 10.000 EUR nicht erreicht, erlischt die Versicherung ohne Zahlung eines Rückkaufswerts. Nach Ablauf des Stundungszeitraums werden wir Sie über den nachzuzahlenden Betrag informieren. Wenn Sie keinen Nichtrauchertarif vereinbart haben und • die →versicherte Person in den letzten 12 Monaten vor Antrag- stellung des Nichtrauchertarifs nicht aktiv geraucht hat im Sinne von Ziffer 3.1 Sätze 4 und 5 und • auch beabsichtigt, in Zukunft nicht zu rauchen, können Sie beantragen, in den Nichtrauchertarif NR1 zu wechseln. Das vereinbarte Garantiekapital bei Tod ändert sich nicht, es kann sich jedoch gegebenenfalls Ihr zu zahlender Beitrag ändern. Dabei gelten die Regelungen nach Ziffer 3. Wir führen dabei eine Risiko- prüfung durch. Bei einem Wechsel in den Nichtrauchertarif NR1 berechnen wir die Beiträge für die neue Versicherung nach versicherungsmathemati- schen Grundsätzen. Dabei gelten die Rechnungsgrundlagen, die wir bei Abschluss Ihrer RisikoLebensversicherung Plus zugrunde gelegt haben. Auf Wunsch informieren wir Sie über die konkreten Auswirkungen. Wenn für Sie Bausteine Berufsunfähigkeitsvorsorge abgeschlossen haben, wird der Wechsel in den Nichtrauchertarif NR1 bei Ihrer Versicherung auch bei Ihren Vertrag mindestens für 1 Jahr Beiträge gezahlt wor- den sind, reduzieren wir auf Ihr Verlangen Bausteinen Berufsunfähigkeitsvorsor- ge berücksichtigt. Bei einem Wechsel können sich die Beiträge vorüberge- hend bei folgenden Anlässen: • Arbeitslosigkeit, • Kurzarbeit, • Elternzeit oder • beruflicher Weiterbildungder Bausteine Berufsunfähigkeitsvorsorge ändern. Die Beiträge reduzieren wir, solange Sie arbeitslos sind oder sich in Kurzarbeit, Elternzeit oder beruflicher Weiterbildung befinden, je- doch über einen zusammenhängenden Zeitraum längstens für 3 Jahre. Beiträge können bei neuen Anlässen erneut reduziert wer- den. Insgesamt reduzieren wir Wir berechnen die Beiträge während der gesamten Vertragslaufzeit Bausteine Berufsunfähigkeitsvorsorge nach den Re- gelungen der Bausteine Berufsunfähigkeitsvorsorge im Abschnitt "Welche Rechnungsgrundlagen gelten für Ihre Bausteine Berufs- unfähigkeitsvorsorge bzw. Pflegezusatzrente?", Absatz "Rech- nungsgrundlagen bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Elternzeit oder be- ruflicher Weiterbildung höchstens für 6 Jahre. Der Versicherungsschutz bleibt während der Teilbeitragszahlung Leistungserhöhungen und in vollem Umfang bestehen. Sollte in diesem Zeitraum der Versiche- rungsfall eintreten, werden die Versicherungsleistungen um die nicht gezahlten Beitragsteile gekürzt. Nach Ablauf der Teilbeitrags- zahlung wird Ihre Versicherung unter den in Absatz 4 genannten Bedingungen fortgeführtanderen Fäl- len". Auf Wunsch informieren wir Sie über die konkreten Auswir- kungen. Wenn Sie einen Nichtrauchertarif NR1 vereinbart haben und • die →versicherte Person in den letzten 10 Jahren vor Antrag- stellung des Nichtrauchertarifs NR10 nicht aktiv geraucht hat im Sinne von Ziffer 3.1 Sätze 4 und 5 und • auch beabsichtigt, in Zukunft nicht zu rauchen, können Sie beantragen, in den Nichtrauchertarif NR10 zu wech- seln. Das vereinbarte Garantiekapital bei Tod ändert sich nicht, es kann sich jedoch gegebenenfalls Ihr zu zahlender Beitrag ändern. Dabei gelten die Regelungen nach Ziffer 3. Wir führen dabei eine Risikoprüfung durch. Bei einem Wechsel in den Nichtrauchertarif NR10 berechnen wir die Beiträge für die neue Versicherung nach versicherungsmathe- matischen Grundsätzen. Dabei gelten die Rechnungsgrundlagen, die wir bei Abschluss Ihrer RisikoLebensversicherung Plus zugrun- de gelegt haben. Auf Wunsch informieren wir Sie über die konkre- ten Auswirkungen. Wenn Sie Bausteine Berufsunfähigkeitsvorsorge abgeschlossen haben, wird der Wechsel in den Nichtrauchertarif NR10 bei Ihrer Versicherung auch bei Ihren Bausteinen Berufsunfähigkeitsvorsor- ge berücksichtigt. Bei einem Wechsel können sich die Beiträge der Bausteine Berufsunfähigkeitsvorsorge ändern. Wir berechnen die Beiträge der Bausteine Berufsunfähigkeitsvorsorge nach den Re- gelungen der Bausteine Berufsunfähigkeitsvorsorge im Abschnitt "Welche Rechnungsgrundlagen gelten für Ihre Bausteine Berufs- unfähigkeitsvorsorge bzw. Pflegezusatzrente?", Absatz "Rech- nungsgrundlagen bei Leistungserhöhungen und in anderen Fäl- len". Auf Wunsch informieren wir Sie über die konkreten Auswir- kungen. Sie können das vereinbarte Garantiekapital bei Tod herabsetzen.

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