Common use of Auswirkungen Clause in Contracts

Auswirkungen. Die Rente aus dem Baustein Altersvorsorge vermindern wir nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. • Die Versicherung wird nach der Kapitalzahlung fortgeführt, wenn die verbleibende Rente jährlich mindestens 200 EUR beträgt. • Die Versicherung erlischt, wenn die verbleibende Rente jährlich weniger als 200 EUR beträgt. Ein vorhandenes restliches →De- ckungskapital zahlen wir aus. Dabei nehmen wir einen zusätz- lichen Abzug vor. • Wenn Sie eine Kapitalzahlung für den Todesfall nach Rentenbe- ginn vereinbart haben, reduziert sich diese um den Betrag des ausgezahlten Kapitals. Auf Wunsch informieren wir Sie über die konkreten Auswirkungen. Wenn Sie einen Baustein Hinterbliebenenrente und gegebenen- falls einen Baustein Waisenrente abgeschlossen haben, verringern wir die garantierte Mindesthinterbliebenenrente und die garantierte Mindestwaisenrente nach versicherungsmathematischen Grund- sätzen. Auf Wunsch informieren wir Sie über die konkreten Auswirkungen. Wenn Sie sich für eine temporäre Rente nach Ziffer 9.3 entschie- den haben, ermitteln wir das auszuzahlende Kapital auch danach, wie sich der Kapitalmarkt in der Zeit ab Rentenbeginn, höchstens in den letzten 10 Jahren, entwickelt hat. Auf Wunsch informieren wir Sie über die Auswirkungen. Wenn Sie den vereinbarten Rentenbeginn vorgezogen haben (sie- he Ziffer 9.1 Absatz 1), können Sie zum vorgezogenen Rentenbe- ginn statt der →ab Rentenbeginn garantierten Rente eine Kapi- talzahlung in Höhe des nach Ziffer 8.2 berechneten Betrags verlan- gen.

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Auswirkungen. Die Rente Garantierente aus dem Baustein Altersvorsorge vermindern wir nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. • Die Versicherung wird nach der Kapitalzahlung fortgeführt, wenn die verbleibende Rente Garantierente jährlich mindestens 200 EUR beträgt. • Die Versicherung erlischt, wenn die verbleibende Rente Garantierente jährlich weniger als 200 EUR beträgt. Ein vorhandenes restliches →De- ckungskapital restli- ches →Deckungskapital zahlen wir aus. Dabei nehmen wir einen zusätz- lichen zusätzlichen Abzug vor. • Wenn Sie eine Kapitalzahlung für den Todesfall nach Rentenbe- ginn vereinbart haben, reduziert sich diese um den Betrag des ausgezahlten Kapitals. Auf Wunsch informieren wir Sie über die konkreten Auswirkungen. Wenn Sie einen Baustein Hinterbliebenenrente Eine vereinbarte Garantierente zur Hinterbliebenenvorsorge und gegebenen- falls einen Baustein Waisenrente abgeschlossen haben, verringern wir die garantierte Mindesthinterbliebenenrente und die garantierte Mindestwaisenrente eine Kinderpflegerente vermindern sich nach versicherungsmathematischen Grund- sätzenversicherungsmathe- matischen Grundsätzen. Auf Wunsch informieren wir Sie über die konkreten Auswirkungen. Wenn Sie sich für eine temporäre Rente nach Ziffer 9.3 entschie- den haben, ermitteln wir das auszuzahlende Kapital auch danach, wie sich der Kapitalmarkt in der Zeit ab Rentenbeginn, höchstens in den letzten 10 Jahren, entwickelt hat. Auf Wunsch informieren wir Sie über die Auswirkungen. Wenn Sie den vereinbarten Rentenbeginn vorgezogen haben (sie- he Ziffer Zif- fer 9.1 Absatz 1), können Sie zum vorgezogenen Rentenbe- ginn Rentenbeginn statt der →ab Rentenbeginn garantierten Rente Garantierente eine Kapi- talzahlung Kapitalzahlung in Höhe des nach Ziffer 8.2 bis 8.4 berechneten Betrags verlan- genverlangen.

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Auswirkungen. Die Rente aus dem Baustein Altersvorsorge vermindern wir nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. • Die Versicherung wird nach der Kapitalzahlung fortgeführt, wenn die verbleibende Rente jährlich mindestens 200 EUR beträgt. • Die Versicherung erlischt, wenn die verbleibende Rente jährlich weniger als 200 EUR beträgt. Ein vorhandenes restliches →De- ckungskapital →Deckungskapital zahlen wir aus. Dabei nehmen wir einen zusätz- lichen zu- sätzlichen Abzug vor. • Wenn Sie eine Kapitalzahlung für den Todesfall nach Rentenbe- ginn vereinbart haben, reduziert sich diese um den Betrag des ausgezahlten Kapitals. Auf Wunsch informieren wir Sie über die konkreten Auswirkungen. Wenn Sie einen Baustein Hinterbliebenenrente und gegebenen- falls einen Baustein Waisenrente abgeschlossen haben, verringern wir die garantierte Mindesthinterbliebenenrente und die garantierte Mindestwaisenrente nach versicherungsmathematischen Grund- sätzen. Auf Wunsch informieren wir Sie über die konkreten Auswirkungen. Wenn Sie sich für eine temporäre Rente nach Ziffer 9.3 entschie- den haben, ermitteln wir das auszuzahlende Kapital auch danach, wie sich der Kapitalmarkt in der Zeit ab Rentenbeginn, höchstens in den letzten 10 Jahren, entwickelt hat. Auf Wunsch informieren wir Sie über die Auswirkungen. Wenn Sie den vereinbarten Rentenbeginn vorgezogen haben (sie- he Ziffer Zif- fer 9.1 Absatz 1), können Sie zum vorgezogenen Rentenbe- ginn Rentenbeginn statt der →ab Rentenbeginn garantierten Rente eine Kapi- talzahlung Kapitalzah- lung in Höhe des nach Ziffer 8.2 berechneten Betrags verlan- genverlangen.

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Auswirkungen. Die Rente aus dem Baustein Altersvorsorge vermindern wir nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. • Die Versicherung wird nach der Kapitalzahlung fortgeführt, wenn die verbleibende Rente jährlich mindestens 200 EUR beträgt. • Die Versicherung erlischt, wenn die verbleibende Rente jährlich weniger als 200 EUR beträgt. Ein vorhandenes restliches →De- ckungskapital zahlen wir aus. Dabei nehmen wir einen zusätz- lichen Abzug vor. • Wenn Sie eine Kapitalzahlung für den Todesfall nach Rentenbe- ginn vereinbart haben, reduziert sich diese um den Betrag des ausgezahlten Kapitals. Auf Wunsch informieren wir Sie über die konkreten Auswirkungen. Wenn Sie einen Baustein Hinterbliebenenrente und gegebenen- falls einen Baustein Waisenrente abgeschlossen haben, verringern wir die garantierte Mindesthinterbliebenenrente und die garantierte Mindestwaisenrente nach versicherungsmathematischen Grund- sätzen. Auf Wunsch informieren wir Sie über die konkreten Auswirkungen. Wenn Sie sich für eine temporäre Rente nach Ziffer 9.3 8.3 entschie- den haben, ermitteln wir das auszuzahlende Kapital auch danach, wie sich der Kapitalmarkt in der Zeit ab Rentenbeginn, höchstens in den letzten 10 Jahren, entwickelt hat. Auf Wunsch informieren wir Sie über die Auswirkungen. Wenn Sie den Vor dem vereinbarten Rentenbeginn vorgezogen haben (sie- he Ziffer 9.1 Absatz 1), können Sie zum vorgezogenen Rentenbe- ginn statt verlangen, dass wir anstelle der →ab Rentenbeginn garantierten lebenslangen Rente eine Kapi- talzahlung in Höhe des nach Ziffer 8.2 berechneten Betrags verlan- gen1.1 eine Rente nur für eine begrenzte Zeit zahlen (temporäre Rente). Die Rentenzah- lungsdauer können Sie selbst wählen. Wir zahlen die ab Rentenbeginn garantierte temporäre Rente, so- lange die →versicherte Person lebt, längstens für die vereinbarte Rentenzahlungsdauer.

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Auswirkungen. Die Rente aus dem Baustein Altersvorsorge vermindern wir nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. • Die Versicherung wird nach der Kapitalzahlung fortgeführt, wenn die verbleibende Rente jährlich mindestens 200 EUR beträgt. • Die Versicherung erlischt, wenn die verbleibende Rente jährlich weniger als 200 EUR beträgt. Ein vorhandenes restliches →De- ckungskapital zahlen wir aus. Dabei nehmen wir einen zusätz- lichen Abzug vor. • Wenn Sie eine Kapitalzahlung für den Todesfall nach Rentenbe- ginn vereinbart haben, reduziert sich diese um den Betrag des ausgezahlten Kapitals. Auf Wunsch informieren wir Sie über die konkreten Auswirkungen. Wenn Sie einen Baustein Hinterbliebenenrente und gegebenen- falls einen Baustein Waisenrente abgeschlossen haben, verringern wir die garantierte Mindesthinterbliebenenrente und die garantierte Mindestwaisenrente nach versicherungsmathematischen Grund- sätzen. Auf Wunsch informieren wir Sie über die konkreten Auswirkungen. Wenn Sie sich für eine temporäre Rente nach Ziffer 9.3 entschie- den haben, ermitteln wir das auszuzahlende Kapital auch danach, wie sich der Kapitalmarkt in der Zeit ab Rentenbeginn, höchstens in den letzten 10 Jahren, entwickelt hat. Auf Wunsch informieren wir Sie über die Auswirkungen. Wenn Sie den vereinbarten Rentenbeginn vorgezogen haben (sie- he Ziffer 9.1 Absatz 1), können Sie zum vorgezogenen Rentenbe- ginn statt der →ab Rentenbeginn garantierten Rente eine Kapi- talzahlung Kapitalzah- lung in Höhe des nach Ziffer 8.2 berechneten Betrags verlan- genverlangen.

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