Auszahlung. 1. Der Lohn ist spätestens am 5. des folgenden Monats auszuzahlen.
Appears in 7 contracts
Samples: Gesamtarbeitsvertrag, www.gesetze.li, Gesamtarbeitsvertrag
Auszahlung. 1. Der Lohn ist spätestens am 5. Tag des folgenden Monats auszuzahlen.
Appears in 1 contract
Samples: www.llv.li