Common use of Auszahlung Clause in Contracts

Auszahlung. Der Betrag wird auf das Konto des ehrenamtlich Tätigen überwiesen: Bankverbindung: [Kontoinhaber] [IBAN] [Bank] Die Zahlung des Honorars erfolgt nach Durchführung der Tätigkeiten und Vorlage des Tätig- keitsnachweises monatlich, die letzte Zahlung erfolgt spätestens zum 31. Juli 2021. Der ehrenamtlich an der Schule tägigen Person ist bekannt, dass gemäß § 3 Nr. 26 des Ein- kommensteuergesetzes (EStG) Einnahmen, insbesondere aus einer nebenberuflichen ehren- amtlichen Tätigkeit, nur bis zur Höhe von 3000Euro pro Jahr steuerfrei sind. Mit der Unterschrift dieser Vereinbarung bestätigt die ehrenamtlich an der Schule tätige Person, dass die Aufwandsentschädigung innerhalb dieses Freibetrags liegt. Die ehrenamtlich an der Schule tätige Person erklärt weiterhin, dass die o. g. Steuerbefreiung nicht bereits anderweitig berücksichtigt worden ist oder berücksichtigt wird, d. h. der o. g. Frei- betrag auch nicht durch einen Einsatz an mehreren Schulen, in verschiedenen Projekten oder eine zusätzliche nebenberufliche Übungsleiter-Tätigkeit überschritten wird. Die ehrenamtlich an der Schule tätige Person informiert rechtzeitig die Schulleitung, wenn auf- grund der übertragenen Aufgabe die Einkünfte, auch in Addition mit anderen ausgeübten Tätig- keiten im o. g. Sinne, die Freibetragsgrenze von 3000 Euro erreichen, denn bei Überschreitung wäre die ehrenamtliche Tätigkeit an Schulen des Landes nicht mehr möglich. Hiermit wird bestätigt, dass die Aufwandsentschädigung für die unterstützendende Tätigkeit bei Testungen innerhalb des Freibetrags und der Stundenvorgaben liegt und die Einnahmen aus den unterstützenden Tätigkeiten bei Testungen im Rahmen der Einkommensteuererklärung angezeigt werden. Die ehrenamtlich tätige Person erklärt, dass sie über die gesundheitlichen Anforderungen und Mitwirkungspflichten nach § 34 IfSG (Infektionsschutzgesetz; vgl. Anlage 3 zu dieser Vereinba- rung) aufgeklärt wurde. Die ehrenamtlich tätige Person erkennt alle Verpflichtungen an und erhält ein Duplikat dieser Er- klärung für ihre/seine Unterlagen. Wir freuen uns auf eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Ihnen und wünschen Ihnen viel Erfolg. (Schulleitung in Vertretung des Landes) (Ort, Datum) (Bestätigung der ehrenamtlich tätigen Person) (Ort, Datum)

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Samples: Vereinbarung Über Die Übernahme Einer Ehrenamtlichen Tätigkeit

Auszahlung. Der Betrag wird 4.1 Die Auszahlung erfolgt durch die COFAG oder ihren Vertreter auf das im Antrag angegebene Konto. Der Förderwerber stimmt zu, dass der Betrag des Lockdown-Umsatzersatzes II nach den Vorgaben der Punkte 4 und 5 der Richtlinien festgestellt wird und durch die COFAG dem Förder- werber mit der Auszahlung des Lockdown-Umsatzersatzes II durch Überweisung auf das vom Antragsteller im Antrag angeführte Konto des ehrenamtlich Tätigen überwiesen: Bankverbindung: [Kontoinhaber] [IBAN] [Bank] Die Zahlung des Honorars erfolgt nach Durchführung bekannt gegeben wird und damit der Tätigkeiten und Vorlage des Tätig- keitsnachweises monatlichFördervertrag rechtsverbindlich zustande kommt. Der Förderwerber erklärt sich daher auch bereit, die letzte Zahlung erfolgt spätestens zum 31. Juli 2021. Der ehrenamtlich an Auszah- lung in der Schule tägigen Person ist bekanntrechtlich tatsächlich zustehenden Höhe rechtswirksam zu akzeptieren. 4.2 Das Angebot auf Abschluss eines Fördervertrags mit der COFAG gilt für und gegen den Förder- werber, dass auch wenn es von einem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter im Na- men des Förderwerbers unter Verwendung der FinanzOnline-Zugangsdaten des Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers oder Bilanzbuchhalters eingebracht wurde. 4.3 Ein Lockdown-Umsatzersatz II darf nicht für Zeiträume gewährt werden, in denen der Antragstel- ler bereits einen Fixkostenzuschuss 800.000 ("FKZ 800.000") gemäß der Verordnung des Bun- desministers für Finanzen gemäß § 3b Abs. 3 Nrdes ABBAG-Gesetzes betreffend Richtlinien über die Gewährung eines begrenzten Fixkostenzuschusses bis EUR 800.000 durch die COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG) (VO über die Gewährung eines FKZ 800.000), in ihrer jeweils aktuell geltenden Fassung, oder einen Verlustersatz gemäß der Verord- nung des Bundesministers für Finanzen gemäß § 3b Abs. 26 3 des Ein- kommensteuergesetzes ABBAG-Gesetzes betreffend Richtlinien über die Gewährung eines Verlustersatzes durch die COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (EStGCOFAG) Einnahmen(VO über die Gewährung eines Verlustersatzes) ("Verlustersatz"), insbesondere aus einer nebenberuflichen ehren- amtlichen Tätigkeitin ihrer jeweils aktuell geltenden Fassung, nur bis zur Höhe von 3000Euro pro Jahr steuerfrei sindin Anspruch nimmt. Mit Falls der Unterschrift dieser Vereinbarung bestätigt Antragsteller vor der Kundmachung der Richtlinien, mit der ihm erstmals eine Antragsberechtigung erwächst, bereits einen FKZ 800.000 oder einen Verlustersatz für Betrachtungszeiträume, für die ehrenamtlich ihm auch ein Lockdown-Umsatzersatz II zusteht, beantragt hat, kann dennoch ein Lockdown-Umsatzersatz II beantragt werden, sofern sich der Antragsteller verpflichtet den FKZ 800.000 oder den Verluster- satz für die betroffenen Betrachtungszeiträume anteilig an der Schule tätige Person, dass die Aufwandsentschädigung innerhalb dieses Freibetrags liegtCOFAG auf erste Aufforderung zurückzuzahlen. Die ehrenamtlich an Rückzahlung hat spätestens im Zuge der Schule tätige Person erklärt weiterhinAuszahlung der zweiten Tranche des FKZ 800.000, dass die o. g. Steuerbefreiung nicht bereits anderweitig berücksichtigt worden ist oder berücksichtigt wirdvorrangig im Wege der Anrechnung, d. h. der o. g. Frei- betrag auch nicht durch einen Einsatz an mehreren Schulen, in verschiedenen Projekten oder eine zusätzliche nebenberufliche Übungsleiterzu erfolgen. 4.4 Ferner darf ein Lockdown-Tätigkeit überschritten wird. Die ehrenamtlich an der Schule tätige Person informiert rechtzeitig die SchulleitungUmsatzersatz II nur gewährt werden, wenn auf- grund der übertragenen Aufgabe die EinkünfteAntragsteller weder für den Monat November 2020, auch in Addition mit anderen ausgeübten Tätig- keiten im o. g. Sinne, die Freibetragsgrenze von 3000 Euro erreichen, denn bei Überschreitung wäre die ehrenamtliche Tätigkeit an Schulen noch für den Monat Dezember 2020 einen Ausfallsbonus gemäß der Verordnung des Landes nicht mehr möglichBundesministers für Finanzen gemäß § 3b Abs. Hiermit wird bestätigt, dass die Aufwandsentschädigung für die unterstützendende Tätigkeit bei Testungen innerhalb 3 des Freibetrags und der Stundenvorgaben liegt und die Einnahmen aus den unterstützenden Tätigkeiten bei Testungen im Rahmen der Einkommensteuererklärung angezeigt werden. Die ehrenamtlich tätige Person erklärt, dass sie ABBAG-Gesetzes betref- fend Richtlinien über die gesundheitlichen Anforderungen und Mitwirkungspflichten nach § 34 IfSG Gewährung eines Ausfallsbonus an Unternehmen mit einem hohen Um- satzausfall (Infektionsschutzgesetz; vgl. Anlage 3 zu dieser Vereinba- rungVO Ausfallsbonus) aufgeklärt wurde. Die ehrenamtlich tätige Person erkennt alle Verpflichtungen an und erhält ein Duplikat dieser Er- klärung für ihre/seine Unterlagen. Wir freuen uns auf eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Ihnen und wünschen Ihnen viel Erfolg. (Schulleitung in Vertretung des Landes) (Ort, Datum) (Bestätigung der ehrenamtlich tätigen Person) (Ort, Datum)Anspruch nimmt.

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Samples: Fördervertrag

Auszahlung. Der Betrag wird auf das Konto Aus LTI J1Leistungsziel* Bewertung für J1-J3 Auszahlung in bar und in Aktien*Durchschnittlicher KPI von J1 - J3 Aus LTI J2Leistungsziel* Bewertung für J2 - J4 Auszahlung in bar und in Aktien*Durchschnittlicher KPI von J2 - J4 Aus LTI J3Leistungsziel* Bewertung für J3 - J5 Auszahlung in bar und in Aktien*Durchschnittlicher KPI von J3 - J5 Barauszahlung von bis zu 50% des ehrenamtlich Tätigen überwiesenIncentives ab J4Aktiensperre für 2 Jahre: BankverbindungJ4 - J5 Barauszahlung von bis zu 50% des Incentives ab J5Aktiensperre für 2 Jahre: [Kontoinhaber] [IBAN] [Bank] J5 - X0 Xxxxxxxxxxxxx von bis zu 50% des Incentives ab J6Aktiensperre für 2 Jahre: J6 - J7 Verfügung über Aktien aus J4 III.3. Sonstige in den Vorstandsverträgen vorgesehene Vergütungsbestandteile und Vereinbarungen Die Zahlung Vorstandsmitglieder haben mit der Gesellschaft Anstellungsverträge abgeschlossen. Demnach werden Vorstandsmitglieder, wie im Österreichischen Aktiengesetz vorgesehen, für einen Zeitraum von maximal fünf Jahren ernannt. Unter bestimmten Umständen, z.B. im Falle der ersten oder letzten Mandatsperiode eines Vorstandsmitglieds, kann die Ernennung für einen kürzeren Zeitraum erfolgen. Die Anstellungsverträge der Vorstandsmitglieder können aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung aufgelöst werden; dazu zählen unter anderem die andauernde Handlungsunfähigkeit des Honorars erfolgt nach Durchführung Vorstandsmitglieds oder andere gemäß der Tätigkeiten österreichischen Rechtslage bestehende Kündigungsgründe. Die Anstellungsverträge der Vorstandsmitglieder können nicht einseitig und Vorlage grundlos gekündigt werden. Im Falle der Kündigung des Tätig- keitsnachweises monatlichAnstellungsvertrags umfassen die dem Vorstandsmitglied zustehenden Zahlungen den für den Zeitraum bis zur tatsächlichen Auflösung des Anstellungsvertrags zustehenden Anteil der fixen Vergütung und die unter a.) bis h.) angeführten Komponenten, sofern anwendbar, wobei die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft stets Berücksichtigung findet. Die wesentlichen, die letzte Zahlung erfolgt spätestens zum 31Vergütung betreffenden Bedingungen der zwischen den Vorstandsmitgliedern und der Gesellschaft abgeschlossenen Anstellungsverträge werden nachstehend erläutert. Juli 2021Abgesehen davon werden Vorstandsmitgliedern keine weiteren Vergütungskomponenten gewährt. 2019 wurden keine Einstellungsboni, Treueboni, Abfindungszahlungen oder Vergütungen für einen Wechsel des Einsatzortes gezahlt. Der ehrenamtlich an der Schule tägigen Person ist bekanntAufsichtsrat behält sich jedoch das Recht vor, dass gemäß § 3 Nr. 26 des Ein- kommensteuergesetzes (EStG) Einnahmen, insbesondere aus einer nebenberuflichen ehren- amtlichen Tätigkeit, nur bis zur Höhe von 3000Euro pro Jahr steuerfrei sind. Mit der Unterschrift dieser Vereinbarung bestätigt die ehrenamtlich an der Schule tätige Person, dass die Aufwandsentschädigung innerhalb dieses Freibetrags liegtVorstandsmitgliedern zukünftig in Ausnahmefällen derartige Zahlungen in angemessenem Umfang zu leisten. Die ehrenamtlich an Vorstandsverträge enthalten die üblichen Wettbewerbsverbotsklauseln, die für die Dauer der Schule tätige Person erklärt weiterhin, dass die o. g. Steuerbefreiung nicht bereits anderweitig berücksichtigt worden ist oder berücksichtigt wird, d. h. Anstellung sowie für ein Jahr nach Vertragsauflösung gelten. Eine Verletzung der o. g. Frei- betrag auch nicht Wettbewerbsklausel durch einen Einsatz an mehreren Schulen, das Vorstandsmitglied kann eine Strafzahlung in verschiedenen Projekten oder eine zusätzliche nebenberufliche Übungsleiter-Tätigkeit überschritten wirdmaximaler Höhe eines fixen Bruttojahresgehalts nach sich ziehen. Die ehrenamtlich an Mitglieder des Vorstands haben keinerlei Vergütungsanspruch gegenüber Beteiligungsgesellschaften der Schule tätige Person informiert rechtzeitig die Schulleitung, wenn auf- grund der übertragenen Aufgabe die Einkünfte, auch in Addition mit anderen ausgeübten Tätig- keiten im o. g. Sinne, die Freibetragsgrenze von 3000 Euro erreichen, denn bei Überschreitung wäre die ehrenamtliche Tätigkeit an Schulen des Landes nicht mehr möglich. Hiermit wird bestätigt, dass die Aufwandsentschädigung für die unterstützendende Tätigkeit bei Testungen innerhalb des Freibetrags und der Stundenvorgaben liegt und die Einnahmen aus den unterstützenden Tätigkeiten bei Testungen im Rahmen der Einkommensteuererklärung angezeigt werden. Die ehrenamtlich tätige Person erklärt, dass sie über die gesundheitlichen Anforderungen und Mitwirkungspflichten nach § 34 IfSG (Infektionsschutzgesetz; vgl. Anlage 3 zu dieser Vereinba- rung) aufgeklärt wurde. Die ehrenamtlich tätige Person erkennt alle Verpflichtungen an und erhält ein Duplikat dieser Er- klärung für ihre/seine Unterlagen. Wir freuen uns auf eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Ihnen und wünschen Ihnen viel Erfolg. (Schulleitung in Vertretung des Landes) (Ort, Datum) (Bestätigung der ehrenamtlich tätigen Person) (Ort, Datum)Wienerberger AG.

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Samples: Vergütungspolitik

Auszahlung. Der Betrag wird (1) Nach Vorliegen einer Bescheinigung (Eingang beim ADAC) der THG-Quote durch das Um- weltbundesamt zahlt der ADAC dem E-Mobilisten für jedes vertragsgegenständliche, bei einem auf eine Privatperson zugelassenen Elektrofahrzeug den bei Vertragsschluss fest- gelegten ADAC THG-Bonus (Ziffer 1 (2)) innerhalb von 14 Kalendertagen auf das Konto im THG- Portal des ehrenamtlich Tätigen überwiesen: Bankverbindung: [Kontoinhaber] [ADAC hinterlegte Bankkonto (IBAN] [Bank] Die Zahlung des Honorars erfolgt ). (2) Für jedes vertragsgegenständliche Elektrofahrzeug, das auf ein Unternehmen zugelas- sen ist, erhält der E-Mobilist nach Durchführung Vorliegen einer Bescheinigung (Eingang beim ADAC) der Tätigkeiten und Vorlage des Tätig- keitsnachweises monatlichTHG-Quote durch das Umweltbundesamt innerhalb von 14 Kalendertagen eine E-Mail vom ADAC, die letzte Zahlung erfolgt spätestens zum 31. Juli 2021in der der E-Mobilist aufgefordert wird, dem ADAC zeitnah eine ge- setzeskonforme Schlussrechnung zu übersenden. Der ehrenamtlich an ADAC stellt dem E-Mobilisten hierfür ein Formular für eine Musterrechnung zur Verfügung. Nach Erhalt und positiver Rechnungsprüfung wird der Schule tägigen Person ist bekannt, dass gemäß § 3 Nrin der Schlussrechnung ausgewiesene Rechnungsbetrag in- nerhalb von 14 Kalendertagen vom ADAC auf das im THG-Portal hinterlegte Bankkonto überwiesen. (3) Der ADAC informiert den E-Mobilisten rechtzeitig über die bevorstehende Auszahlung. 26 des Ein- kommensteuergesetzes (EStG) Einnahmen, insbesondere aus einer nebenberuflichen ehren- amtlichen Tätigkeit, nur bis zur Höhe von 3000Euro pro Jahr steuerfrei sind. Mit der Unterschrift dieser Vereinbarung bestätigt die ehrenamtlich an der Schule tätige PersonDer E-Mobilist muss sicherstellen, dass die Aufwandsentschädigung innerhalb dieses Freibetrags liegtkorrekte IBAN hinterlegt ist. (4) Der ADAC behält sich vor, aus Compliance-Gründen die Identität des E-Mobilisten sowie die Berechtigung (siehe Ziffer 6 (6)) vor Auszahlung zu prüfen. Die ehrenamtlich an Der ADAC ist berechtigt, bei nicht bestätigter Identität die Auszahlung auszusetzen. Im Falle fehlender Berechti- gung ist der Schule tätige Person erklärt weiterhinADAC befugt, dass die o. g. Steuerbefreiung nicht einen bereits anderweitig berücksichtigt worden ist oder berücksichtigt wird, d. h. der o. g. Frei- betrag auch nicht durch einen Einsatz an mehreren Schulen, in verschiedenen Projekten oder eine zusätzliche nebenberufliche Übungsleiterausgezahlten ADAC THG-Tätigkeit überschritten wird. Die ehrenamtlich an der Schule tätige Person informiert rechtzeitig die Schulleitung, wenn auf- grund der übertragenen Aufgabe die Einkünfte, auch in Addition mit anderen ausgeübten Tätig- keiten im o. g. Sinne, die Freibetragsgrenze von 3000 Euro erreichen, denn bei Überschreitung wäre die ehrenamtliche Tätigkeit an Schulen des Landes nicht mehr möglich. Hiermit wird bestätigt, dass die Aufwandsentschädigung für die unterstützendende Tätigkeit bei Testungen innerhalb des Freibetrags und der Stundenvorgaben liegt und die Einnahmen aus den unterstützenden Tätigkeiten bei Testungen im Rahmen der Einkommensteuererklärung angezeigt werden. Die ehrenamtlich tätige Person erklärt, dass sie über die gesundheitlichen Anforderungen und Mitwirkungspflichten nach § 34 IfSG (Infektionsschutzgesetz; vgl. Anlage 3 zu dieser Vereinba- rung) aufgeklärt wurde. Die ehrenamtlich tätige Person erkennt alle Verpflichtungen an und erhält ein Duplikat dieser Er- klärung für ihre/seine Unterlagen. Wir freuen uns auf eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Ihnen und wünschen Ihnen viel Erfolg. (Schulleitung in Vertretung des Landes) (Ort, Datum) (Bestätigung der ehrenamtlich tätigen Person) (Ort, Datum)Bonus vom E-Mobilis- ten zurückzufordern.

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Samples: THG Quotenvertrag

Auszahlung. Der Betrag wird 4.1 Die Auszahlung erfolgt durch die COFAG oder ihren Vertreter auf das Konto des ehrenamtlich Tätigen überwiesen: Bankverbindung: [Kontoinhaber] [IBAN] [Bank] Die Zahlung des Honorars erfolgt nach Durchführung der Tätigkeiten und Vorlage des Tätig- keitsnachweises monatlich, die letzte Zahlung erfolgt spätestens zum 31. Juli 2021im Antrag angegebene Konto. Der ehrenamtlich an der Schule tägigen Person ist bekannt, dass gemäß § 3 Nr. 26 des Ein- kommensteuergesetzes (EStG) Einnahmen, insbesondere aus einer nebenberuflichen ehren- amtlichen Tätigkeit, nur bis zur Höhe von 3000Euro pro Jahr steuerfrei sind. Mit der Unterschrift dieser Vereinbarung bestätigt die ehrenamtlich an der Schule tätige PersonFörderwerber stimmt zu, dass die Aufwandsentschädigung innerhalb dieses Freibetrags liegtHöhe des vergleichbaren Vorjahresumsatzes ge- mäß Punkt 4.5 der Richtlinien berechnet und anschließend der Betrag des Lockdown-Umsatzer- satzes nach den Vorgaben des Punktes 4 der Richtlinien festgestellt wird und durch die COFAG dem Förderwerber mit der Auszahlung des Lockdown-Umsatzersatzes durch Überweisung auf das vom Antragsteller im Antrag angeführte Konto bekannt gegeben wird und damit der Förder- vertrag rechtsverbindlich zustande kommt. Die ehrenamtlich Der Förderwerber erklärt sich daher auch bereit, die Auszahlung in der rechtlich tatsächlich zustehenden Höhe rechtswirksam zu akzeptieren. 4.2 Das Angebot auf Abschluss eines Fördervertrags mit der COFAG gilt für und gegen den Förder- werber, auch wenn es von einem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter im Na- men des Förderwerbers unter Verwendung der FinanzOnline-Zugangsdaten des Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers oder Bilanzbuchhalters eingebracht wurde. 4.3 Nimmt der Antragsteller bereits einen Fixkostenzuschuss 800.000 gemäß der Verordnung des Bundesministers für Finanzen gemäß § 3b Abs. 3 des ABBAG-Gesetzes betreffend Richtlinien über die Gewährung eines begrenzten Fixkostenzuschusses bis EUR 800.000 durch die COVID- 19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG) ("FKZ 800.000") für den Betrachtungs- zeitraum "Dezember" in Anspruch, kann kein Lockdown-Umsatzersatz gewährt werden. Falls der Förderwerber vor Kundmachung der Richtlinien bereits einen FKZ 800.000 für den Betrachtungs- zeitraum "Dezember" beantragt hat und auch einen Lockdown-Umsatzersatz beantragt, verpflich- tet sich der Förderwerber hiermit den FKZ 800.000 an die COFAG zurückzuzahlen. 4.4 Hat der Schule tätige Person erklärt weiterhinFörderwerber bereits einen Verlustersatz gemäß der Verordnung des Bundesministers für Finanzen gemäß § 3b Abs. 3 des ABBAG-Gesetzes betreffend Richtlinien über die Gewäh- rung eines Verlustersatzes durch die COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG) ("Verlustersatz") beantragt, dass die o. g. Steuerbefreiung kann kein Lockdown-Umsatzersatz mehr beantragt wer- den. Daher muss ein Lockdown-Umsatzersatz zeitlich immer vor dem Verlustersatz beantragt werden. Wird ein Verlustersatz zeitlich nach einem Lockdown-Umsatzersatz gemäß der Richtli- nien beantragt, darf nicht bereits anderweitig berücksichtigt worden ist oder berücksichtigt wird, d. h. der o. g. Frei- betrag auch nicht durch einen Einsatz an mehreren Schulen, in verschiedenen Projekten oder eine zusätzliche nebenberufliche Übungsleiter-Tätigkeit überschritten wird. Die ehrenamtlich an der Schule tätige Person informiert rechtzeitig die SchulleitungBetrachtungszeitraum "Dezember" gewählt werden, wenn auf- grund der übertragenen Aufgabe die Einkünfte, auch An- tragsteller für den Dezember durchgehend den Lockdown-Umsatzersatz in Addition mit anderen ausgeübten Tätig- keiten im o. g. Sinne, die Freibetragsgrenze von 3000 Euro erreichen, denn bei Überschreitung wäre die ehrenamtliche Tätigkeit an Schulen des Landes nicht mehr möglich. Hiermit wird bestätigt, dass die Aufwandsentschädigung für die unterstützendende Tätigkeit bei Testungen innerhalb des Freibetrags und der Stundenvorgaben liegt und die Einnahmen aus den unterstützenden Tätigkeiten bei Testungen im Rahmen der Einkommensteuererklärung angezeigt werden. Die ehrenamtlich tätige Person erklärt, dass sie über die gesundheitlichen Anforderungen und Mitwirkungspflichten nach § 34 IfSG (Infektionsschutzgesetz; vgl. Anlage 3 zu dieser Vereinba- rung) aufgeklärt wurde. Die ehrenamtlich tätige Person erkennt alle Verpflichtungen an und erhält ein Duplikat dieser Er- klärung für ihre/seine Unterlagen. Wir freuen uns auf eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Ihnen und wünschen Ihnen viel Erfolg. (Schulleitung in Vertretung des Landes) (Ort, Datum) (Bestätigung der ehrenamtlich tätigen Person) (Ort, Datum)Anspruch nimmt.

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Samples: Fördervertrag

Auszahlung. Der Betrag 29 Auszahlung (1) Das Monatsgrundentgelt gem. § 2 wird auf das Konto des ehrenamtlich Tätigen überwiesen: Bankverbindung: [Kontoinhaber] [IBAN] [Bank] Die am 15. eines jeden Kalendermonats für den laufenden Kalendermonat unbar gezahlt. Satz 1 gilt für die Zahlung der Krankenbezüge gem. § 28 MTV-DP AG, die Zahlung des Honorars erfolgt nach Durchführung Urlaubsentgelts gem. § 25 MTV-DP AG und die Zahlung der Tätigkeiten Besitzstands- zulage „Lohn“ bzw. „Vergütung“ gem. § 30 entsprechend. Abweichend von Satz 1 wird das Stun- denentgelt gem. § 2 Absätze 5 und Vorlage 6 am 15. des Tätig- keitsnachweises monatlichNachmonats unbar gezahlt. (2) Die Tätigkeitszulage gem. § 5 wird nachträglich mit dem regelmäßigen Monatsgrundentgelt unbar gezahlt. (3) Das 13. Monatsentgelt gem. § 8 wird mit dem Monatsgrundentgelt des Monats November unbar gezahlt. (4) Das variable Entgelt gem. § 21 und 24 wird mit dem Monatsgrundentgelt des Monats April un- bar gezahlt. (5) Das Urlaubsgeld gem. § 7 wird mit dem Monatsgrundentgelt des Monats Juli unbar gezahlt. (6) Zulagen und Entschädigungen gem. §§ 15 und 16 sowie die Besitzstandszulage „Zuschläge“ gem. Anhang 1 und Anhang 2 werden am 15. des Nachmonats unbar gezahlt. (7) Der Arbeitnehmer erhält eine monatliche Entgeltabrechnung, aus der die Beträge, aus denen sich das Arbeitsentgelt zusammensetzt, und in der die Abzüge getrennt aufgeführt sind, zweifelsfrei zu ersehen sind. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, die letzte Zahlung erfolgt spätestens zum 31richtige und vollständige Abrechnung seines Entgelts sowie die Übereinstimmung des in der Entgeltabrechnung genannten Zahlbetrages mit der tatsächlichen Überweisung zu überprüfen. (8) Etwa zuviel gezahlte Beträge sind in angemessenen Teilbeträgen zurückzuzahlen. Juli 2021Hierbei regelt sich die Rückforderung zuviel gezahlter Beträge nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetz- buches über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung. Der ehrenamtlich an Bei Arbeitnehmern, die gemäß Anlage 1 höher als nach Entgeltgruppe 4 eingruppiert sind, steht es der Schule tägigen Person ist bekanntKenntnis des Mangels des rechtlichen Grundes gleich, wenn der Mangel so offensichtlich war, dass gemäß § 3 Nrder Empfänger ihn hätte erkennen müssen. 26 des Ein- kommensteuergesetzes (EStG) Einnahmen, insbesondere Von der Rückforderung kann aus einer nebenberuflichen ehren- amtlichen Tätigkeit, nur bis zur Höhe von 3000Euro pro Jahr steuerfrei sind. Mit Billigkeitsgründen mit Zustimmung der Unterschrift dieser Vereinbarung bestätigt die ehrenamtlich an der Schule tätige Person, dass die Aufwandsentschädigung innerhalb dieses Freibetrags liegt. Die ehrenamtlich an der Schule tätige Person erklärt weiterhin, dass die o. g. Steuerbefreiung nicht bereits anderweitig berücksichtigt worden ist Zent- rale ganz oder berücksichtigt wird, d. h. der o. g. Frei- betrag auch nicht durch einen Einsatz an mehreren Schulen, in verschiedenen Projekten oder eine zusätzliche nebenberufliche Übungsleiter-Tätigkeit überschritten wird. Die ehrenamtlich an der Schule tätige Person informiert rechtzeitig die Schulleitung, wenn auf- grund der übertragenen Aufgabe die Einkünfte, auch in Addition mit anderen ausgeübten Tätig- keiten im o. g. Sinne, die Freibetragsgrenze von 3000 Euro erreichen, denn bei Überschreitung wäre die ehrenamtliche Tätigkeit an Schulen des Landes nicht mehr möglich. Hiermit wird bestätigt, dass die Aufwandsentschädigung für die unterstützendende Tätigkeit bei Testungen innerhalb des Freibetrags und der Stundenvorgaben liegt und die Einnahmen aus den unterstützenden Tätigkeiten bei Testungen im Rahmen der Einkommensteuererklärung angezeigt teilweise abgesehen werden. Die ehrenamtlich tätige Person erklärt, dass sie über die gesundheitlichen Anforderungen und Mitwirkungspflichten nach § 34 IfSG (Infektionsschutzgesetz; vgl. Anlage 3 zu dieser Vereinba- rung) aufgeklärt wurde. Die ehrenamtlich tätige Person erkennt alle Verpflichtungen an und erhält ein Duplikat dieser Er- klärung für ihre/seine Unterlagen. Wir freuen uns auf eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Ihnen und wünschen Ihnen viel Erfolg. (Schulleitung in Vertretung des Landes) (Ort, Datum) (Bestätigung der ehrenamtlich tätigen Person) (Ort, Datum).

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Samples: Entgelttarifvertrag