Common use of Außergerichtliche Streitschlichtung und Beschwerdemöglichkeit Clause in Contracts

Außergerichtliche Streitschlichtung und Beschwerdemöglichkeit. Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der Verbrau- cherschlichtungsstelle »Ombudsmann der privaten Banken« (xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx.xx) teil. Dort hat der Verbraucher die Möglichkeit, zur Beilegung einer Streitigkeit mit der Bank den Ombudsmann der privaten Banken anzurufen. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit über einen Zahlungs- dienstevertrag (§ 675f des Bürgerlichen Gesetzbuches), können auch Kunden, die nicht Verbraucher sind, den Ombudsmann der privaten Banken anrufen. Näheres regelt die »Verfahrensordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen Bankgewerbe«, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx abruЫar ist. Die Beschwerde ist in Text- form (z.B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) an die Kundenbe- schwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken e.V., Postfach04 03 07,10062Berlin,Telefax:+49 (0) 30 / 1663-3169,E-Mail: xxxxxxxxxx@xxx.xx, zu richten. Ferner besteht für den Karteninhaber die Möglichkeit, sich jederzeit schriftlich oder zur dortigen Niederschrift bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx, über Verstöße der Bank gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG), die §§ 675c – 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder gegen Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbu- che (EGBGB) zu beschweren.

Appears in 3 contracts

Samples: www.consorsbank.de, www.consorsbank.de, www.consorsbank.de

Außergerichtliche Streitschlichtung und Beschwerdemöglichkeit. Die Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der Verbrau- cherschlichtungsstelle »Ombudsmann der privaten Banken« (xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx.xx) teil. Dort hat der Verbraucher besteht für Xxxxxxxxxxxxx die Möglichkeit, zur Beilegung einer Streitigkeit mit der Bank den Ombudsmann der privaten Banken anzurufen. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit über einen Zahlungs- dienstevertrag aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts (§§ 675f 675c bis 676c des Bürgerlichen GesetzbuchesGesetzbu- ches), können auch Kunden, die nicht kein Verbraucher sind, den Ombudsmann der privaten Banken anrufen. Näheres regelt die »Verfahrensordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen Bankgewerbe«, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx abruЫar www.bankenver- xxxx.xx abrufbar ist. Die Beschwerde ist in Text- form (z.B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) schriftlich an die Kundenbe- schwerdestelle Kundenbeschwer- destelle beim Bundesverband deutscher Banken e.e. V., Postfach04 03 07,10062Berlin,Telefax:+49 (0) 30 / 1663-3169,E-Mail: xxxxxxxxxx@xxx.xxXxxxxxxx 00 00 00, 00000 Xxxxxx, zu richten. Ferner besteht für den Karteninhaber die MöglichkeitMöglich- keit, sich jederzeit schriftlich oder zur dortigen Niederschrift bei der Bundesanstalt Bundes- anstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx, und Xxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx über Verstöße der Bank gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG), die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Bürgerli- chen Gesetzbuches (BGB) oder gegen Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbu- che Gesetzbuch (EGBGB) zu beschweren.

Appears in 1 contract

Samples: czyborra.com

Außergerichtliche Streitschlichtung und Beschwerdemöglichkeit. Die Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der Verbrau- cherschlichtungsstelle »Ombudsmann der privaten Banken« (xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx.xx) teil. Dort hat der Verbraucher besteht für Xxxxxxxxxxxxx die Möglichkeit, zur Beilegung einer Streitigkeit mit der Bank den Ombudsmann der privaten Banken anzurufen. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit Strei- tigkeit über einen Zahlungs- dienstevertrag Zahlungsdienstevertrag (§ 675f des Bürgerlichen Gesetzbuches), können auch Kunden, die nicht Verbraucher sind, den Ombudsmann der privaten Banken anrufen. Näheres regelt die »Verfahrensordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen Bankgewerbe«, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx www. xxxxxxxxxxxxx.xx abruЫar ist. Die Beschwerde ist in Text- form (z.B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) schriftlich an die Kundenbe- schwerdestelle Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken e.V., Postfach04 03 07,10062Berlin,Telefax:+49 (0) 30 / 1663-3169,E-Mail: xxxxxxxxxx@xxx.xxXxxxxxxx 000000, 00000 Xxxxxx, zu richten. Ferner besteht für den Karteninhaber die Möglichkeit, sich jederzeit schriftlich oder zur dortigen Niederschrift bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx, über Verstöße der Bank gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG), die §§ 675c – 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder gegen Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbu- che (EGBGB) zu beschweren.

Appears in 1 contract

Samples: www.consorsbank.de

Außergerichtliche Streitschlichtung und Beschwerdemöglichkeit. Die Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der Verbrau- cherschlichtungsstelle »Ombudsmann der privaten Banken« (xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx.xx) teil. Dort hat der Verbraucher besteht für Kar- teninhaber die Möglichkeit, zur Beilegung einer Streitigkeit mit der Bank den Ombudsmann der privaten Banken Ban- ken anzurufen. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit über einen Zahlungs- dienstevertrag Zahlungsdienstevertrag (§ 675f des Bürgerlichen GesetzbuchesGesetz- buches), können auch Kunden, die nicht Verbraucher sind, den Ombudsmann der privaten Banken anrufen. Näheres regelt die »Verfahrensordnung Ver- fahrensordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen Bankgewerbe«, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx abruЫar ist. Die Beschwerde ist in Text- form (z.B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) schriftlich an die Kundenbe- schwerdestelle Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken e.V., Postfach04 03 07,10062Berlin,Telefax:+49 (0) 30 / 1663-3169,E-Mail: xxxxxxxxxx@xxx.xxXxxxxxxx 000000, 00000 Xxxxxx, zu richten. Ferner besteht für den Karteninhaber die Möglichkeit, sich jederzeit schriftlich oder zur dortigen Niederschrift Nie- derschrift bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx, über Verstöße der Bank gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG), die §§ 675c – 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder gegen Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbu- che Gesetzbuche (EGBGB) zu beschweren.

Appears in 1 contract

Samples: www.consorsbank.de