Beendigung des Vertragsverhältnisses. 1. Ein Nutzungsvertrag wird maximal über die Laufzeit von 12 Monaten abgeschlossen. Er verlängert sich nicht automatisch, es bedarf eines erneuten Vertrages. Erfolgt kein erneuter Vertragsabschluss, gilt das Vertragsverhältnis als beendet. 2. Eine vorfristige Beendigung des Vertragsverhältnisses kann durch beide Seiten nur aus wichtigem Grund erfolgen. 3. Der Nutzungsvertrag kann bei Nichterfüllung der Vertragsbedingungen oder aus einem anderen wichtigen Grund jederzeit, ohne vorherige Abmahnung und fristlos durch die Vermieterin gekündigt werden. Wichtige Gründe, die zur sofortigen Kündigung des Nutzungsvertrages führen können, sind a) die Überschreitung von Zahlungsfristen um mehr als 6 Wochen für Verbindlichkeiten, die aus den Ver- tragsbedingungen herrühren; b) die Angabe falscher Informationen im Nutzungsvertrag, insbesondere hinsichtlich der für die Berechnung der Höhe der Gebühren relevanten Angaben; c) das vorsätzliche und mutwillige Zerstören oder Beschädigen von Eigentum des Vermieters oder anderer sich auf dem Campingplatz befindlichen Sachgegenstände; d) die Androhung oder Ausübung von Gewalt gegen An- gestellte der Vermieterin, ihre Handlungsbevollmächtigten oder andere auf dem Campingplatz befind- lichen Personen; e) die wiederholte Verursachung von ruhestörendem Lärm, insbesondere während der in der Platzordnung festgelegten Ruhezeiten; f) die Einrichtung von ungenehmigten Aufbauten durch die Mieterin, insbesondere, wenn durch die Vermieterin angenommen werden kann, dass durch sie ob ihrer Größe oder Konstruktion eine Gefahr für andere Personen und Sachwerte ausgehen könnte; g) andere grobe Verstöße gegen die Platzordnung. 4. Bei Vertragskündigung durch die Vermieterin wegen Nichteinhaltung der Vertragsbedingungen durch die Mieterin haftet diese für alle aus der Vertragskündigung herrührenden Kosten einschließlich des Einnahmeausfalls der Vermieterin. Bereits gezahlte Gebühren werden nicht zurückerstattet. 5. Wichtige Gründe, die zur Kündigung des Vertragsverhältnisses durch die Mieterin führen können, sind a) soziale Notlagen der Mieterin, dieses ist zu belegen; b) dauerhafte Nichtgewährung von vertrag- lich zugesicherten Leistungen aus dem Nutzungsvertrag durch die Vermieterin. In diesen Fällen besteht ein Anspruch auf anteilige Rückerstattung der gezahlten Gebühren. 6. Bei Tod der Mieterin gilt das Vertragsverhältnis als beendet. Es bestehen keine Rückerstattungsan- sprüche.
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Samples: Nutzungsvertrag
Beendigung des Vertragsverhältnisses. 1. Ein Nutzungsvertrag wird maximal über die Laufzeit von 12 Monaten abgeschlossen. Er verlängert sich nicht automatischJexxxxx xer Vertragsparteien ist berechtigt, es bedarf eines erneuten Vertrages. Erfolgt kein erneuter Vertragsabschluss, gilt das Vertragsverhältnis als beendetden Vertrag jederzeit zu kündigen.
2. Eine vorfristige Im Falle der Vertragskündigung seitens des Kunden gilt, dass falls in der Kündigung keine spätere Wirksamkeit festgesetzt ist, die seitens des Kunden getätigte Kündigung an dem Geschäftstag wirksam wird, der auf den Tag folgt, an dem die Kündigung der AKCENTA zugestellt wurde. Die AKCENTA ist verpflichtet, unverzüglich nach Erhalt der Vertragskündigung seitens des Kunden den Kunden über alle Verbindlichkeiten, insbesondere über die bisher nicht auseinandergesetzten Termingeschäfte und Zahlungsaufträge und offene dem Kunden gewährte Kredite, und die Fristen und die Weise, auf die diese Verbindlichkeiten mit Fachpflege auseinandergesetzt werden, zu informieren. Die Vertragsparteien haben vereinbart, dass im Falle der Vertragskündigung seitens des Kunden sämtliche Schulden, insbesondere aus Termingeschäften, offenen Transaktionen und Zahlungsdiensten und den gewährten Xxxxxxxx, zum Tag der Beendigung der Vertragswirksamkeit auseinandergesetzt werden. Die Geldmittel überweist die AKCENTA auf das vom Kunden mitzuteilende Bankkonto. Im Falle, dass mit Durchführung des Vertragsverhältnisses kann durch beide Seiten nur aus wichtigem Grund erfolgenZahlungsdienstes oder Beendigung der Termingeschäfte und Abschluss von offenen Transaktionen, dem Kunden ein Schaden entstehen könnte, wird ihn die AKCENTA über die Maßnahmen informieren, die zu dessen Abwehr zu treffen sind.
3(i) Die AKCENTA kann den Vertrag schriftlich mit Wirksamkeit zum Ende des zweiten Kalendermonats kündigen, der auf den Monat folgt, in dem die Vertragskündigung dem Kunden zugestellt wurde, falls es sich von der Kündigung kein späterer Zeitpunkt ergibt. Der Nutzungsvertrag kann bei Nichterfüllung der Vertragsbedingungen oder aus einem anderen wichtigen Grund jederzeitZu demselben Tag begleicht die AKCENTA sämtliche Verbindlichkeiten, ohne vorherige Abmahnung sie führt insbesondere sämtliche sich von den Aufträgen ergebenden Zahlungsdienste und fristlos durch die Vermieterin gekündigt werden. Wichtige GründeTermingeschäfte und offene Transaktion des Kunden durch, die zur sofortigen Kündigung des Nutzungsvertrages führen könnensich von d e n A n w e i s u n g e n e r g e b e n , sind ad i e s i e v o r d e m Ta g d e r Kündigungszustellung dem Kunden erhalten hat. Bei deren Auseinandersetzung geht sie ähnlich gemäß dem Absatz 2 vor.
(ii) die Überschreitung von Zahlungsfristen um mehr als 6 Wochen für Verbindlichkeitenidentifikaci Termínového obchodu, die aus den Ver- tragsbedingungen herrühren; b) die Angabe falscher Informationen im Nutzungsvertrag, insbesondere hinsichtlich der für die Berechnung der Höhe der Gebühren relevanten Angaben; c) das vorsätzliche und mutwillige Zerstören oder Beschädigen von Eigentum des Vermieters oder anderer sich auf dem Campingplatz befindlichen Sachgegenstände; d) die Androhung oder Ausübung von Gewalt gegen An- gestellte der Vermieterin, ihre Handlungsbevollmächtigten oder andere auf dem Campingplatz befind- lichen Personen; e) die wiederholte Verursachung von ruhestörendem Lärm, insbesondere während der in der Platzordnung festgelegten Ruhezeiten; f) die Einrichtung von ungenehmigten Aufbauten durch die Mieterin, insbesondere, wenn durch die Vermieterin angenommen werden kann, dass durch sie ob ihrer Größe oder Konstruktion eine Gefahr für andere Personen und Sachwerte ausgehen könntekterého se spor týká;
g(iii) andere grobe Verstöße gegen die Platzordnungpodrobný popis skutečností, ve kterých Smluvní strana spatřuje důvody sporu.
4. Bei Vertragskündigung durch die Vermieterin wegen Nichteinhaltung der Vertragsbedingungen durch die Mieterin haftet diese für alle aus der Vertragskündigung herrührenden Kosten einschließlich des Einnahmeausfalls der Vermieterin. Bereits gezahlte Gebühren werden nicht zurückerstattetSmluvní strany jsou povinné zavést a uplatňovat interní postupy pro identifikaci, zaznamenávání a sledování sporů dle odstavce 2, a to tak, aby byl předmětný spor průběžně sledován po celou dobu své existence.
5. Wichtige GründeSmluvní strany vyvinou veškeré úsilí, die zur Kündigung des Vertragsverhältnisses durch die Mieterin führen können, sind a) soziale Notlagen der Mieterin, dieses ist zu belegen; b) dauerhafte Nichtgewährung von vertrag- lich zugesicherten Leistungen aus dem Nutzungsvertrag durch die Vermieterinaby spor dle odstavce 2 odstranily do pěti Společných obchodních dnů od doručení oznámení dle odstavce 2. In diesen Fällen besteht ein Anspruch auf anteilige Rückerstattung der gezahlten GebührenSmluvní strany jsou povinny si navzájem poskytnout veškerou potřebnou součinnost a předat veškeré informace nezbytné pro odstranění sporu.
6. Bei Tod der Mieterin gilt das Vertragsverhältnis als beendetSmluvní strany se zavazují nejpozději jeden Společný obchodní den po oznámení dle odstavce 2 projednat spor prostřednictvím zástupců jmenovaných každou Smluvní stranou pro tento účel a zavazují se vyvinout veškeré možné úsilí k nalezení řešení sporu podle společně dohodnutého postupu. Es bestehen keine Rückerstattungsan- sprücheVýsledek takového projednání musí být zachycen písemně a xxxxxxxx xxxxxxxxxxx xxxxxxxx Xxxxxxxxx xxxxx. X xxxxxxx, xx se Smluvní strany v rámci projednání sporu dle tohoto odstavce shodnou na jeho řešení, jsou povinni dle tohoto xxxxxx xxxxxxxxxx.
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Samples: General Terms and Conditions
Beendigung des Vertragsverhältnisses. 1Die Mitgliedschaft ist bei Verträgen mit bestimmter Laufzeit (24/12/6 Monate) von beiden Seiten jeweils spätestens 1 Monat vor Ende der Vertragslaufzeit kündbar. Ein Nutzungsvertrag wird maximal über Jede Kündigung bedarf der Schriftform! Empfehlung: Sie schaffen sich und uns klare Verhältnisse, wenn Sie die Laufzeit von 12 Monaten abgeschlossenKündigung bei einem unserer Mitarbeiter abgeben und sich den Empfang bestätigen lassen oder die Kündigung per Einschreiben gegen Rückschein versenden. Er verlängert sich nicht automatischDer Vertrag kann seitens p-workout by Xxxxxxx Xxxxxxx aus gegebenem Anlass jederzeit beendet werden. Dazu zählen u.a. ein grober Verstoß gegen die Hausordnung oder die Einnahme unerlaubter Substanzen, es bedarf eines erneuten Vertrageswie insbesondere Doping- und Rauschmittel. Erfolgt kein erneuter Vertragsabschluss, gilt das Vertragsverhältnis als beendetEine Vertragsauflösung vor Ende der Vertragslaufzeit ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung der p-workout by Xxxxxxx Xxxxxxx Geschäftsleitung möglich und dann nur unter Berücksichtigung der nachfolgenden Abrechnungsmethode.
2. Eine vorfristige Beendigung des Vertragsverhältnisses kann durch beide Seiten nur aus wichtigem Grund erfolgen.
3. Der Nutzungsvertrag kann bei Nichterfüllung der Vertragsbedingungen oder aus einem anderen wichtigen Grund jederzeit, ohne vorherige Abmahnung und fristlos durch die Vermieterin gekündigt werden. Wichtige Gründe, die zur sofortigen Kündigung des Nutzungsvertrages führen können, sind a) Bei Kündigung vor Ende der Vertragslaufzeit wird der Beitrag der bis dahin in Anspruch genommenen Trainingsmonate auf den höheren Beitrag der entsprechenden kürzeren Laufzeit umgerechnet und die Überschreitung von Zahlungsfristen um mehr als 6 Wochen für Verbindlichkeiten, die aus den Ver- tragsbedingungen herrühren; Differenz sofort zur Zahlung fällig. Zusätzlich b) die Angabe falscher Informationen einmalige Bearbeitungsgebühr für die Auflösung, diese beträgt zusätzlich 39,00€ wenn mindestens 75%, 89,-€ wenn mindestens 50% und 129,-€ wenn nicht mehr wie 50% der vereinbarten Beitragsmonate genutzt/bezahlt wurden. Eine vorzeitige Vertragsauflösung in den ersten 6 Monaten ist nicht möglich! Diese Regeln gelten nur innerhalb der ersten 24 Vertragsmonate. Vorab in Anspruch genommene laufzeitbezogene Sonderpreise/Rabatte werden auch im NutzungsvertragFalle einer vorzeitigen Kündigung wegen Umzug, insbesondere hinsichtlich Krankheit, Bundeswehr, … nachberechnet auf die volle Höhe des für diese nun verkürzte Laufzeit gültigen Beitrags. Unsere Laufzeitrabatte sind vorab gewährte Nachlässe, deren Grundlagen/Voraussetzung somit nicht vollständig erfüllt wurden! INFO: Bei langfristigen Verträgen trägt der für die Berechnung der Höhe der Gebühren relevanten Angaben; c) Kunde das vorsätzliche und mutwillige Zerstören oder Beschädigen von Eigentum des Vermieters oder anderer sich auf dem Campingplatz befindlichen Sachgegenstände; d) die Androhung oder Ausübung von Gewalt gegen An- gestellte der Vermieterin, ihre Handlungsbevollmächtigten oder andere auf dem Campingplatz befind- lichen Personen; e) die wiederholte Verursachung von ruhestörendem Lärm, insbesondere während der in der Platzordnung festgelegten Ruhezeiten; f) die Einrichtung von ungenehmigten Aufbauten durch die Mieterin, insbesondere, wenn durch die Vermieterin angenommen werden kann, dass durch sie ob ihrer Größe oder Konstruktion eine Gefahr für andere Personen und Sachwerte ausgehen könnte;
g) andere grobe Verstöße gegen die Platzordnung.
4. Bei Vertragskündigung durch die Vermieterin wegen Nichteinhaltung der Vertragsbedingungen durch die Mieterin haftet diese für alle aus der Vertragskündigung herrührenden Kosten einschließlich des Einnahmeausfalls der Vermieterin. Bereits gezahlte Gebühren werden nicht zurückerstattet.
5. Wichtige GründeRisiko, die zur Kündigung des Vertragsverhältnisses durch die Mieterin führen vereinbarten Leistungen wegen einer Veränderung seiner persönlichen Verhältnisse nicht mehr nutzen zu können, sind a) soziale Notlagen wie der MieterinBGH befand. Dazu zählten auch Umzüge aus beruflichen oder privaten Gründen, dieses ist zu belegen; b) dauerhafte Nichtgewährung von vertrag- lich zugesicherten Leistungen aus dem Nutzungsvertrag durch die Vermieterin. In diesen Fällen besteht ein Anspruch auf anteilige Rückerstattung der gezahlten Gebührenweil sie vom Kunden "beeinflussbar" seien.
6. Bei Tod der Mieterin gilt das Vertragsverhältnis als beendet. Es bestehen keine Rückerstattungsan- sprüche.
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Samples: Membership Agreement
Beendigung des Vertragsverhältnisses. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Es gelten die Kündigungsfristen gemäß § 21 HVertrG 1993. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann sofort von beiden Seiten ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Ein wichtiger Grund ist jedenfalls dann gegeben, wenn:
1. Ein Nutzungsvertrag der Agenturinhaber untreu wird maximal über die Laufzeit und sich von 12 Monaten abgeschlossen. Er verlängert sich nicht automatisch, es bedarf eines erneuten Vertrages. Erfolgt kein erneuter Vertragsabschluss, gilt das Vertragsverhältnis als beendet.Dritten unberechtigte Vorteile zuwenden lässt;
2. Eine vorfristige der Agenturinhaber strafrechtlich belangt wird oder wenn über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels kostendeckendem Vermögen nicht eröffnet wird;
3. der Agenturinhaber unfähig wird und durch Abwesenheit während einer für die Kundenbetreuung und Geschäftsaufbringung ungebührlich langen Zeit, ausgenommen wegen Krankheit oder Unglücksfalls, an der Vermittlungstätigkeit gehindert ist;
4. der Agenturinhaber sich Tätlichkeiten, Verletzungen der Sittlichkeit oder erhebliche Ehrverletzungen gegen Helvetia oder deren Mitarbeiter zuschulden kommen lässt;
5. der Agenturinhaber es ohne wichtigem Grund unterlässt oder sich weigert, für Helvetia tätig zu sein (§22 Abs. 2 Zi. 3 HvertrG),
6. der Agenturinhaber wesentliche Vertragsbestimmungen oder die Bestimmungen der §§ 137-138 GewO oder § 43 Abs 4 VersVG verletzt oder sonst Kundenbeschwerden oder Fehlberatungen von Kunden gehäuft auftreten; Das Vertragsverhältnis endet automatisch bei Tod des Agenturinhabers oder bei Zurücklegung der Gewerbeberechtigung. Zur Nachfolgeregelung durch Verkauf des Betriebes gilt, dass bei Aufgabe der Tätigkeit oder Vertragsauflösung der Kundenstock auf gewerblich befugte Vermittler schriftlich übertragen werden kann. Für diese Vermittler gelten die gleichen Bedingungen wie für den übertragenden Agenturinhaber, mit der Wirkung, dass der Übernehmer in die Rechte und Pflichten eintritt. Provisions- und Ausgleichsansprüche gehen grundsätzlich auf den Rechtsnachfolger über. Die Tatsache der Rechtsnachfolge ist im Einzelfall durch Vorlage geeigneter Urkunden nachzuweisen. Helvetia kann die Übertragung nur in begründeten Fällen ablehnen, insbesondere wegen objektiven Bedenken gegen die Person des Übernehmers. Das gesamte Geschäftsmaterial einschließlich EDV-Datenbestände und -Programme, das dem Agenturinhaber von Helvetia überlassen wurde, bleibt Eigentum der Helvetia und ist im Falle der Beendigung des Vertragsverhältnisses kann unverzüglich zu retournieren, sofern kein Nachfolger in den Vertrag eintritt. Name und Logo der Helvetia dürfen nicht mehr verwendet werden. Kundenadressen und Daten, die Helvetia dem Agenturinhaber zur Verfügung gestellt hat, dürfen nicht ohne Zustimmung der Helvetia an Dritte weitergegeben, veräußert oder sonst wie verwertet werden. Der Agenturinhaber greift nach seinem Ausscheiden nicht weiter auf dieses Material zur geschäftlichen Nutzung zu. Die Kündigung hat mit eingeschriebenem Brief oder Telefax zu erfolgen. Im Fall der Kündigung durch beide Seiten nur einen der Vertragspartner bleibt der Provisionsanspruch für den Abschluss aus bereits vor der Rechtswirksamkeit der Kündigung verdienstlich vermittelten und polizzierten oder polizzierungsfähig eingereichten und dann auch polizzierten Verträgen aufrecht, soweit auch die weiteren Voraussetzungen für diese Provisionsansprüche nach Maßgabe dieser Vereinbarung vorliegen. Provisionen, die erst nach dem ersten Jahr des vermittelten Vertrags gebühren, gelten als Folgeprovisionen, Provisionen aus automatischen Vertragssummenerhöhungen ( Indexierungen) jedoch als Abschlussprovisionen. Im Falle der Auflösung des Vertrages erlöschen alle Ansprüche auf Betreuungsprovisionen; jene auf Abschlussprovisionen auf während der Vertragsbeziehung eingereichten (allenfalls auch danach erst polizzierten) Verträgen bleiben aufrecht. Die nach Beendigung des Agenturvertrages fällig werdenden Folgeprovisionen werden um einen Betreuungsanteil von 25 Prozent gekürzt und bis zum tatsächlichen Ende des vermittelten Vertrages bezahlt. Die Entwicklung des Gesamtprämienbestandes des Agenturinhabers wird in Form von halbjährlichen Beobachtungsperioden überwacht und hat maßgeblichen Einfluss auf die Höhe der Kürzung der weiter zu zahlenden Folgeprovisionen. Die erste Beobachtungsperiode beginnt mit dem Monatsersten des auf den Vertragsbeendigungszeitpunkt folgenden Monats. Sollte sich der bei Helvetia zu Beginn der jeweiligen Beobachtungsperiode vorhandene Gesamtprämienbestand des Agenturinhabers innerhalb der jeweiligen Beobachtungsperiode um mehr als 7,5 Prozent verringern, werden die auszuzahlenden Folgeprovisionen ab Beginn der nächstfolgenden Beobachtungsperiode dauerhaft um weitere 25 Prozent Betreuungsanteil gekürzt. Somit werden ab diesem Zeitpunkt 50 Prozent der Folgeprovisionen ausbezahlt. Bei Beendigung des Agenturvertrages aus wichtigem Grund erfolgen.
3. Der Nutzungsvertrag kann bei Nichterfüllung der Vertragsbedingungen oder aus einem anderen wichtigen Grund jederzeitPensionierung, ohne vorherige Abmahnung schwerer Krankheit, Gebrechen oder Tod des Agenturinhabers, gelten die Bestimmungen des § 24 und fristlos durch die Vermieterin gekündigt werden. Wichtige Gründe, die zur sofortigen Kündigung des Nutzungsvertrages führen können, sind a) die Überschreitung von Zahlungsfristen um mehr als 6 Wochen für Verbindlichkeiten, die aus den Ver- tragsbedingungen herrühren; b) die Angabe falscher Informationen im Nutzungsvertrag, insbesondere hinsichtlich der für die Berechnung der Höhe der Gebühren relevanten Angaben; c) das vorsätzliche und mutwillige Zerstören oder Beschädigen von Eigentum des Vermieters oder anderer sich auf dem Campingplatz befindlichen Sachgegenstände; d) die Androhung oder Ausübung von Gewalt gegen An- gestellte der Vermieterin, ihre Handlungsbevollmächtigten oder andere auf dem Campingplatz befind- lichen Personen; e) die wiederholte Verursachung von ruhestörendem Lärm, insbesondere während der in der Platzordnung festgelegten Ruhezeiten; f) die Einrichtung von ungenehmigten Aufbauten durch die Mieterin, insbesondere, wenn durch die Vermieterin angenommen werden kann, dass durch sie ob ihrer Größe oder Konstruktion eine Gefahr für andere Personen und Sachwerte ausgehen könnte;
g) andere grobe Verstöße gegen die Platzordnung.
4. Bei Vertragskündigung durch die Vermieterin wegen Nichteinhaltung der Vertragsbedingungen durch die Mieterin haftet diese für alle aus der Vertragskündigung herrührenden Kosten einschließlich des Einnahmeausfalls der Vermieterin. Bereits gezahlte Gebühren werden nicht zurückerstattet.
5. Wichtige Gründe, die zur Kündigung des Vertragsverhältnisses durch die Mieterin führen können, sind a) soziale Notlagen der Mieterin, dieses ist zu belegen; b) dauerhafte Nichtgewährung von vertrag- lich zugesicherten Leistungen aus dem Nutzungsvertrag durch die Vermieterin. In diesen Fällen besteht ein Anspruch auf anteilige Rückerstattung der gezahlten Gebühren.
6. Bei Tod der Mieterin gilt das Vertragsverhältnis als beendet. Es bestehen keine Rückerstattungsan- sprüche.26d HVertrG.
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Samples: Ausschliesslichkeits Agenturvertrag
Beendigung des Vertragsverhältnisses. 1. Ein Nutzungsvertrag 6.1 Der Pensionsvertrag wird maximal über die Laufzeit von 12 Monaten unbefristet abgeschlossen. Er verlängert sich nicht automatisch, es bedarf eines erneuten Vertrages. Erfolgt kein erneuter Vertragsabschluss, gilt das Vertragsverhältnis als beendet.
2. Eine vorfristige Beendigung des Vertragsverhältnisses 6.2 Der Pensionsvertrag kann durch beide von beiden Seiten nur aus wichtigem Grund erfolgen.
3. Der Nutzungsvertrag kann bei Nichterfüllung der Vertragsbedingungen oder aus einem anderen wichtigen Grund jederzeit, ohne vorherige Abmahnung und fristlos durch die Vermieterin unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten auf das Ende eines Kalendermonats schriftlich gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Massgebend für den Beginn der Kündigungsfrist ist das Ein- gangsdatum der Kündigung. Wenn ein geeigneter Nachmieter gefunden wird, der bereit ist, den Vertrag zu gleichen Bedingungen zu übernehmen, kann der Vertrag vorzeitig beendet werden.
6.3 Das AZ Alenia beabsichtigt nicht von sich aus zu kündigen, sofern es sich nicht aus wichti- gen Gründen dazu veranlasst sieht. Wichtige Gründe, die zur sofortigen Kündigung des Nutzungsvertrages führen können, sind a) die Überschreitung von Zahlungsfristen um mehr als 6 Wochen für Verbindlichkeiten, die aus Gründe können nebst den Ver- tragsbedingungen herrühren; b) die Angabe falscher Informationen im Nutzungsvertrag, vorliegenden Vertrag ausdrücklich vorgesehenen insbesondere hinsichtlich der für die Berechnung der Höhe der Gebühren relevanten Angaben; c) das vorsätzliche und mutwillige Zerstören oder Beschädigen von Eigentum des Vermieters oder anderer sich auf dem Campingplatz befindlichen Sachgegenstände; d) die Androhung oder Ausübung von Gewalt gegen An- gestellte der Vermieterin, ihre Handlungsbevollmächtigten oder andere auf dem Campingplatz befind- lichen Personen; e) die wiederholte Verursachung von ruhestörendem Lärm, insbesondere während Nichtbezahlen der in Rechnung ge- stellten Dienstleistungen, Verletzung der Platzordnung festgelegten Ruhezeiten; f) die Einrichtung Bestimmungen des vorliegenden Vertrags oder Nichtbeachtung von ungenehmigten Aufbauten durch die Mieterin, insbesondere, wenn durch die Vermieterin angenommen werden kann, dass durch sie ob ihrer Größe oder Konstruktion eine Gefahr für andere Personen und Sachwerte ausgehen könnte;
g) andere grobe Verstöße gegen die PlatzordnungAnordnungen der Direktion sein.
46.4 Die Wohnung ist in gutem Zustand und völlig geräumt abzugeben. Bei Vertragskündigung Es wird ein Übergabepro- tokoll erstellt, das von beiden Parteien unterzeichnet wird. Allfällige Schäden am Wohnob- jekt können mit dem Depot durch die Vermieterin wegen Nichteinhaltung der Vertragsbedingungen durch die Mieterin haftet diese für alle aus der Vertragskündigung herrührenden Kosten einschließlich des Einnahmeausfalls der Vermieterin. Bereits gezahlte Gebühren werden nicht zurückerstattetdas AZ Alenia verrechnet werden.
56.5 Bei Ableben der Bewohnerin/des Bewohners endet das Vertragsverhältnis ohne Kündigung mit der Erfüllung der Zahlungspflicht und der ordnungsgemässen Rückgabe der geräumten Wohnung. Wichtige GründeWährend dieser Frist wird ein reduzierter Pensionstarif gemäss Ziff. 7.5 verrech- net. Die Verpflichtung zur Bezahlung des vereinbarten Pensionspreises endet, sobald die zur Kündigung Wohnung wieder neu belegt werden konnte, spätestens jedoch auf den letzten Tag des Vertragsverhältnisses durch drit- ten Monats. V.04.2022
6.6 Beim Übertritt in eine Pflegewohngruppe beginnt auf den Zeitpunkt der Unterzeichnung des neuen Vertrages hin automatisch die Mieterin führen könnenKündigungsfrist von drei Monaten auf das Ende eines Kalendermonats zu laufen. Während dieser Frist wird ein reduzierter Pensionstarif gemäss Xxxxxxxxxxx 000, sind a) soziale Notlagen 0000 Xxxxxxxx, Telefon 000 000 00 00 xxxxxxx@xxxxxx.xx, xxx.xxxxxx.xx Alenia, ein Unternehmen der MieterinGemeinde Muri bei Bern Ziffer 7.5 verrechnet. Wenn ein geeigneter Nachmieter gefunden wird, dieses ist der bereit ist, den Vertrag zu belegen; b) dauerhafte Nichtgewährung von vertrag- lich zugesicherten Leistungen aus dem Nutzungsvertrag durch die Vermieterin. In diesen Fällen besteht ein Anspruch auf anteilige Rückerstattung gleichen Bedingungen zu übernehmen, kann der gezahlten GebührenVertrag vorzeitig beendet wer- den.
66.7 Die Schlussreinigung wird durch das Personal des AZ Alenia ausgeführt. Die Kosten gehen zu Lasten der Bewohnerin/des Bewohners.
6.8 Bei Tod Belegung einer Zwei- oder Zweieinhalbzimmerwohnung mit einer Person (z.B. infolge Ablebens oder Verlegung eines Ehepartners) wird der Mieterin gilt das Vertragsverhältnis als beendetTarif gemäss Ziff. Es bestehen keine Rückerstattungsan- sprüche7.6 angepasst.
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Samples: Pension and Care Contract