Befriedigung. Jeder Vertragspartner ist berechtigt, folgende Ansprüche aus den Sicherheitsleistungen zu decken: • Offene fällige Forderungen aus den vertragsgegenständlichen Leistungen • Verzugszinsen und Mahnspesen aus Forderungen für die vertragsgegenständlichen Leistungen • anerkannte oder gerichtlich zugesprochene Schadenersatzforderungen des die Sicherheit fordernden Vertragspartners Aus der Sicherheitsleistung werden zuerst die Verzugszinsen und erst dann die restlichen Ansprüche befriedigt. Der die Sicherheitsleistung in Anspruch nehmende Vertragspartner wird dem anderen Vertragspartner die Inanspruchnahme der Sicherheitsleistung ehe baldigst zur Kenntnis bringen. In diesem Fall ist der die Sicherheit leistende Vertragspartner verpflichtet, binnen 14 Tagen neuerlich die Sicherheitsleistung in der Höhe gemäß Punkt 15.1 zu erlegen.
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Samples: Ether Link Services Agreement, Ether Link Services Agreement, Ether Link Services Agreement
Befriedigung. Jeder Vertragspartner ist berechtigt, folgende Ansprüche aus den Sicherheitsleistungen zu decken: • Offene fällige Forderungen aus den vertragsgegenständlichen Leistungen • Verzugszinsen und Mahnspesen aus Forderungen für die vertragsgegenständlichen Leistungen • anerkannte oder gerichtlich zugesprochene Schadenersatzforderungen des die Sicherheit fordernden Vertragspartners Aus der Sicherheitsleistung werden zuerst die Verzugszinsen und erst dann die restlichen Ansprüche befriedigt. Der die Sicherheitsleistung in Anspruch nehmende Vertragspartner wird dem anderen Vertragspartner die Inanspruchnahme der Sicherheitsleistung ehe baldigst zur Kenntnis bringen. In diesem Fall ist der die Sicherheit leistende Vertragspartner verpflichtet, binnen 14 Tagen neuerlich die Sicherheitsleistung in der Höhe gemäß Punkt 15.1 10 zu erlegen.
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Samples: VHCN Einzellösung Vertrag, VHCN Einzellösung Vertrag
Befriedigung. Jeder Vertragspartner ist berechtigt, folgende Ansprüche aus den Sicherheitsleistungen zu decken: • Offene :
(a) offene fällige Forderungen aus den vertragsgegenständlichen Leistungen • Entbündelungsleistungen
(b) Verzugszinsen und Mahnspesen aus Forderungen für die vertragsgegenständlichen Leistungen • Entbündelungsleistungen
(c) anerkannte oder gerichtlich zugesprochene Schadenersatzforderungen des die Sicherheit fordernden Vertragspartners Aus der Sicherheitsleistung werden zuerst die Verzugszinsen und erst dann die restlichen Ansprüche befriedigt. Der die Sicherheitsleistung in Anspruch nehmende Vertragspartner wird dem anderen Vertragspartner die Inanspruchnahme der Sicherheitsleistung ehe baldigst ehebaldigst zur Kenntnis bringen. In diesem Fall ist der die Sicherheit leistende Vertragspartner verpflichtet, binnen 14 Tagen neuerlich die Sicherheitsleistung in der Höhe gemäß Punkt 15.1 9.1 zu erlegen.
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Samples: Zugang Zur Teilnehmeranschlussleitung, Zugang Zur Teilnehmeranschlussleitung
Befriedigung. Jeder Vertragspartner ist berechtigt, folgende Ansprüche aus den Sicherheitsleistungen zu decken: • Offene :
a) offene fällige Forderungen aus den vertragsgegenständlichen Leistungen • Virtuellen Entbündelungsleistungen
b) Verzugszinsen und Mahnspesen aus Forderungen für die vertragsgegenständlichen Leistungen • Virtuelle Entbündelungsleistungen
c) anerkannte oder gerichtlich zugesprochene Schadenersatzforderungen des die Sicherheit fordernden Vertragspartners Aus der Sicherheitsleistung werden zuerst die Verzugszinsen und erst dann die restlichen Ansprüche befriedigt. Der die Sicherheitsleistung in Anspruch nehmende Vertragspartner wird dem anderen Vertragspartner die Inanspruchnahme der Sicherheitsleistung ehe baldigst ehebaldigst zur Kenntnis bringen. In diesem Fall ist der die Sicherheit leistende Vertragspartner verpflichtet, binnen 14 Tagen neuerlich die Sicherheitsleistung in der Höhe gemäß Punkt 15.1 10.1 zu erlegen.
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Samples: Wholesale Standardangebot, Wholesale Standardangebot
Befriedigung. Jeder Vertragspartner ist berechtigt, folgende Ansprüche aus den Sicherheitsleistungen zu decken: • Offene fällige Forderungen aus den vertragsgegenständlichen Leistungen • Verzugszinsen und Mahnspesen aus Forderungen für die vertragsgegenständlichen Leistungen Allgemeiner Teil • anerkannte oder gerichtlich zugesprochene Schadenersatzforderungen des die Sicherheit fordernden Vertragspartners Aus der Sicherheitsleistung werden zuerst die Verzugszinsen und erst dann die restlichen Ansprüche befriedigt. Der die Sicherheitsleistung in Anspruch nehmende Vertragspartner wird dem anderen Vertragspartner die Inanspruchnahme der Sicherheitsleistung ehe baldigst zur Kenntnis bringen. In diesem Fall ist der die Sicherheit leistende Vertragspartner verpflichtet, binnen 14 Tagen neuerlich die Sicherheitsleistung in der Höhe gemäß Punkt 15.1 14.1 zu erlegen.
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Samples: Wholesale Standardvertrag
Befriedigung. Jeder Vertragspartner ist berechtigt, folgende Ansprüche aus den Sicherheitsleistungen zu decken: • Offene fällige Forderungen aus den vertragsgegenständlichen Leistungen • Verzugszinsen und Mahnspesen aus Forderungen für die vertragsgegenständlichen Leistungen • anerkannte oder gerichtlich zugesprochene Schadenersatzforderungen des die Sicherheit fordernden Vertragspartners Aus der Sicherheitsleistung werden zuerst die Verzugszinsen und erst dann die restlichen Ansprüche befriedigt. Der die Sicherheitsleistung in Anspruch nehmende Vertragspartner wird dem anderen Vertragspartner die Inanspruchnahme der Sicherheitsleistung ehe baldigst zur Kenntnis bringen. In diesem Fall ist der die Sicherheit leistende Vertragspartner verpflichtet, binnen 14 Tagen neuerlich die Sicherheitsleistung in der Höhe gemäß Punkt 15.1 10.1 zu erlegen.
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Samples: Standardangebot Betreffend Den VHCN Zugang in Geförderten Ausbaugebieten
Befriedigung. Jeder Vertragspartner ist berechtigt, folgende Ansprüche aus den Sicherheitsleistungen zu decken: • Offene fällige Forderungen aus den vertragsgegenständlichen Leistungen • Verzugszinsen und Mahnspesen aus Forderungen für die vertragsgegenständlichen Leistungen • anerkannte oder gerichtlich zugesprochene Schadenersatzforderungen des die Sicherheit fordernden Vertragspartners Aus der Sicherheitsleistung werden zuerst die Verzugszinsen und erst dann die restlichen Ansprüche befriedigt. Der die Sicherheitsleistung in Anspruch nehmende Vertragspartner wird dem anderen Vertragspartner die Inanspruchnahme der Sicherheitsleistung ehe baldigst zur Kenntnis bringen. In diesem Fall ist der die Sicherheit leistende Vertragspartner verpflichtet, binnen 14 Tagen neuerlich die Sicherheitsleistung in der Höhe gemäß Punkt 15.1 14.1 zu erlegen.
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Samples: Wholesale Standardvertrag