Common use of Befriedigung Clause in Contracts

Befriedigung. Jeder Vertragspartner ist berechtigt, folgende Ansprüche aus den Sicherheitsleistungen zu decken: • Offene fällige Forderungen aus den vertragsgegenständlichen Leistungen • Verzugszinsen und Mahnspesen aus Forderungen für die vertragsgegenständlichen Leistungen • anerkannte oder gerichtlich zugesprochene Schadenersatzforderungen des die Sicherheit fordernden Vertragspartners Aus der Sicherheitsleistung werden zuerst die Verzugszinsen und erst dann die restlichen Ansprüche befriedigt. Der die Sicherheitsleistung in Anspruch nehmende Vertragspartner wird dem anderen Vertragspartner die Inanspruchnahme der Sicherheitsleistung ehe baldigst zur Kenntnis bringen. In diesem Fall ist der die Sicherheit leistende Vertragspartner verpflichtet, binnen 14 Tagen neuerlich die Sicherheitsleistung in der Höhe gemäß Punkt 15.1 zu erlegen.

Appears in 3 contracts

Samples: cdn23.a1.net, cdn12.a1.net, cdn3.a1.net

Befriedigung. Jeder Vertragspartner ist berechtigt, folgende Ansprüche aus den Sicherheitsleistungen zu decken: • Offene fällige Forderungen aus den vertragsgegenständlichen Leistungen • Verzugszinsen und Mahnspesen aus Forderungen für die vertragsgegenständlichen Leistungen • anerkannte oder gerichtlich zugesprochene Schadenersatzforderungen des die Sicherheit fordernden Vertragspartners Aus der Sicherheitsleistung werden zuerst die Verzugszinsen und erst dann die restlichen Ansprüche befriedigt. Der die Sicherheitsleistung in Anspruch nehmende Vertragspartner wird dem anderen Vertragspartner die Inanspruchnahme der Sicherheitsleistung ehe baldigst zur Kenntnis bringen. In diesem Fall ist der die Sicherheit leistende Vertragspartner verpflichtet, binnen 14 Tagen neuerlich die Sicherheitsleistung in der Höhe gemäß Punkt 15.1 10 zu erlegen.

Appears in 2 contracts

Samples: cdn12.a1.net, cdn21.a1.net

Befriedigung. Jeder Vertragspartner ist berechtigt, folgende Ansprüche aus den Sicherheitsleistungen zu decken: • Offene fällige Forderungen aus den vertragsgegenständlichen Leistungen • Verzugszinsen und Mahnspesen aus Forderungen für die vertragsgegenständlichen Leistungen Allgemeiner Teil • anerkannte oder gerichtlich zugesprochene Schadenersatzforderungen des die Sicherheit fordernden Vertragspartners Aus der Sicherheitsleistung werden zuerst die Verzugszinsen und erst dann die restlichen Ansprüche befriedigt. Der die Sicherheitsleistung in Anspruch nehmende Vertragspartner wird dem anderen Vertragspartner die Inanspruchnahme der Sicherheitsleistung ehe baldigst zur Kenntnis bringen. In diesem Fall ist der die Sicherheit leistende Vertragspartner verpflichtet, binnen 14 Tagen neuerlich die Sicherheitsleistung in der Höhe gemäß Punkt 15.1 14.1 zu erlegen.

Appears in 1 contract

Samples: Vertrag Betreffend Terminierende Segmente Von Unbeschalteter Glasfaser

Befriedigung. Jeder Vertragspartner ist berechtigt, folgende Ansprüche aus den Sicherheitsleistungen zu decken: • Offene fällige Forderungen aus den vertragsgegenständlichen Leistungen • Verzugszinsen und Mahnspesen aus Forderungen für die vertragsgegenständlichen Leistungen • anerkannte oder gerichtlich zugesprochene Schadenersatzforderungen des die Sicherheit fordernden Vertragspartners Aus der Sicherheitsleistung werden zuerst die Verzugszinsen und erst dann die restlichen Ansprüche befriedigt. Der die Sicherheitsleistung in Anspruch nehmende Vertragspartner wird dem anderen Vertragspartner die Inanspruchnahme der Sicherheitsleistung ehe baldigst zur Kenntnis bringen. In diesem Fall ist der die Sicherheit leistende Vertragspartner verpflichtet, binnen 14 Tagen neuerlich die Sicherheitsleistung in der Höhe gemäß Punkt 15.1 14.1 zu erlegen.

Appears in 1 contract

Samples: Vertrag Betreffend Terminierende Segmente Von Unbeschalteter Glasfaser