Beginn des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig im Sinne von Ziffer 15.1 zahlt. Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungssteuer, die der Versicherungsnehmer in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten hat.
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Samples: Berufshaftpflichtversicherung, Betriebshaftpflichtversicherung, Berufshaftpflichtversicherung
Beginn des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig im Sinne von Ziffer 15.1 9.1 zahlt. Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungssteuer, die der Versicherungsnehmer in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten hat.
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Samples: Betriebshaftpflichtversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Haftpflichtversicherung (Ahb), Betriebshaftpflichtversicherung
Beginn des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig im Sinne von Ziffer 15.1 des § 16 Absatz 2 a) zahlt. Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungssteuer, die der Versicherungsnehmer in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten hat.
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Samples: D&o Insurance Agreement, D&o Insurance Application, D&o Insurance Application
Beginn des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig unverzüglich im Sinne von Teil A Ziffer 15.1 2 zahlt. Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungssteuer, die der Versicherungsnehmer in der jeweils vom Gesetz bestimmten be- stimmten Höhe zu entrichten hat.
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Samples: Luftfahrt Versicherungen, Luftfahrt Versicherungen, Luftfahrt Versicherungen
Beginn des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, wenn der Versicherungsnehmer dass Sie den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig unverzüglich nach Fälligkeit im Sinne von Ziffer 15.1 zahlt. Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungssteuer, die der Versicherungsnehmer in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten hat11.2 zahlen.
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Samples: Unfallversicherung, Unfallversicherung, Gruppen Unfallversicherung
Beginn des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein Versi- cherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn der Versicherungsnehmer Sie den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig unverzüglich nach Fälligkeit im Sinne von Ziffer 15.1 zahlt. Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungssteuer, die der Versicherungsnehmer in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten hat14.2 zahlen.
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Samples: Unfallversicherung, Unfallversicherung, Unfallversicherung
Beginn des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen an- gegebenen Zeitpunkt, wenn der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig im Sinne von Ziffer 15.1 Ziff. 9.1 zahlt. Der in Rechnung Rech- nung gestellte Beitrag enthält die VersicherungssteuerVersicherungsteuer, die der Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten hat.
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Samples: Berufshaftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung
Beginn des Versicherungsschutzes. 14.1 Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein Versicherungs- schein angegebenen Zeitpunkt, wenn der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig im Sinne von Teil I Ziffer 15.1 zahlt. Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungssteuer.
14.2 Ist dem Versicherungsnehmer bei Antragstellung bekannt, die der Versicherungsnehmer in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten hatdass ein Versicherungsfall bereits eingetreten ist, so besteht hierfür kein Versicherungsschutz.
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Samples: Betriebshaftpflichtversicherung, Betriebshaftpflichtversicherung, Betriebshaftpflichtversicherung
Beginn des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen ZeitpunktZeit- punkt, wenn der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig im Sinne von Ziffer 15.1 Ziff. 9.1 zahlt. Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die VersicherungssteuerVersicherungsteu- er, die der Versicherungsnehmer in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten entrich- ten hat.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Haftpflichtversicherung (Ahb), Adac Privathaftpflicht Versicherung, Adac Privathaftpflicht Versicherung
Beginn des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen an- gegebenen Zeitpunkt, wenn der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig im Sinne von Ziffer 15.1 9.1 zahlt. Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die VersicherungssteuerVersicherungsteuer, die der Versicherungsnehmer in der jeweils jeweiligen vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten hat.
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Samples: Berufshaftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung
Beginn des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen angege- benen Zeitpunkt, wenn der Versicherungsnehmer Sie den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig unverzüglich nach Fälligkeit im Sinne von Ziffer 15.1 zahlt. Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungssteuer, die der Versicherungsnehmer in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten hat10.2.1 zahlen.
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Samples: Versicherungsbedingungen, Produktinformationsblatt, Versicherungsbedingungen
Beginn des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen angege- benen Zeitpunkt, wenn der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen einmali- gen Beitrag rechtzeitig im Sinne von Ziffer 15.1 Ziff. 9.1 zahlt. Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die VersicherungssteuerVersicherungsteuer, die der Versicherungsnehmer in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten hat.
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Beginn des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig im Sinne von Ziffer 15.1 zahlt. Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungssteuer, die der Versicherungsnehmer in der jeweils vom Gesetz Gesetzgeber bestimmten Höhe zu entrichten hat.
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Samples: Hochzeitsversicherung, Haftpflichtversicherung
Beginn des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig recht- zeitig im Sinne von Ziffer 15.1 9.1 zahlt. Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungssteuer, die der Versicherungsnehmer in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten hat.
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Samples: Privat Haftpflichtversicherung, Privat Haftpflichtversicherung
Beginn des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen ange- gebenen Zeitpunkt, wenn der Versicherungsnehmer Sie den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig sofort nach Fälligkeit im Sinne von Ziffer 15.1 zahlt. Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungssteuer, die der Versicherungsnehmer in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten hat19.2 zahlen.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Den Vorläufigen Versicherungsschutz in Der Haftpflichtversicherung, Allgemeine Bedingungen Für Den Vorläufigen Versicherungsschutz in Der Haftpflichtversicherung
Beginn des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen vereinbarten Zeitpunkt, wenn der Versicherungsnehmer Ver- sicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig im Sinne von Ziffer 15.1 9.1 zahlt. Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die VersicherungssteuerVersicherungsteuer, die der Versicherungsnehmer in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten hat.
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Samples: Insurance Terms and Conditions, Haftpflichtversicherung
Beginn des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn der Versicherungsnehmer Ver- sicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig im Sinne von Ziffer 15.1 Ziff. 2.2 zahlt. Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die VersicherungssteuerVersicherungsteuer, die der Versicherungsnehmer in der jeweils vom im Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten hat.
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Beginn des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig im Sinne von Ziffer 15.1 Ziff. 9.1 zahlt. Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungssteuer, die der Versicherungsnehmer in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten hat.
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Samples: Bauleistungs Und Bauherrenhaftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung
Beginn des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn der Versicherungsnehmer Sie den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig im Sinne von Ziffer 15.1 zahlt. Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungssteuer, die der Versicherungsnehmer in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten hat13.2 zahlen.
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Samples: Crewcheck Crewcard Terms and Conditions, Travel Insurance Agreement
Beginn des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig im Sinne von Ziffer 15.1 C1-2. zahlt. Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungssteuer, die der Versicherungsnehmer in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten hat.
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Samples: E Bike and Bicycle Insurance Terms, E Bike and Bicycle Insurance Terms
Beginn des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein Versicherungs- schein angegebenen Zeitpunkt, wenn der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig im Sinne von Teil I Ziffer 15.1 zahlt. Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die VersicherungssteuerVersicherungsteuer, die der Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten hat.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Haftpflichtversicherung
Beginn des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein Versicherungs- schein angegebenen Zeitpunkt, wenn der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig im Sinne von Ziffer 15.1 i. X. xxx Xxxxxx 9.1 zahlt. Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die VersicherungssteuerVersicherungs- steuer, die der Versicherungsnehmer in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten hat.
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Samples: Bedingungen Und Vereinbarungen Für Private Haftpflichtversicherungsrisiken
Beginn des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen vereinbarten Zeitpunkt, wenn der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig im Sinne von Ziffer 15.1 9.1 zahlt. Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält enth‰lt die Versicherungssteuer, die der Versicherungsnehmer Versicherungsneh- mer in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe Hˆhe zu entrichten hat.
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Samples: Jagd Versicherung
Beginn des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein Versicherungs- schein angegebenen Zeitpunkt, wenn der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig im Sinne von Ziffer 15.1 Ziff. 9.1 zahlt. Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die VersicherungssteuerVer- sicherungsteuer, die der Versicherungsnehmer in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten hat.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Haftpflichtversicherung
Beginn des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn der Versicherungsnehmer Ver- sicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig im Sinne von Ziffer 15.1 Ziff. 9.1 zahlt. Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die VersicherungssteuerVersicherungsteuer, die der Versicherungsnehmer in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten hat.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Haftpflichtversicherung (Ahb)
Beginn des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn der Versicherungsnehmer den ersten die erste oder einmaligen Beitrag einmalige Prämie rechtzeitig im Sinne von Ziffer Ziff. 15.1 zahlt. Der Die in Rechnung gestellte Beitrag Prämie enthält die Versicherungssteuer, die der Versicherungsnehmer in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten hat.
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Samples: Umweltschadens Basisversicherung
Beginn des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig im Sinne von Ziffer 15.1 i. S. v. Ziff. 17.1 zahlt. Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die VersicherungssteuerVersicherungsteuer, die der Versicherungsnehmer in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten hat.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Haftpflichtversicherung
Beginn des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn der Versicherungsnehmer den ersten die erste oder einmaligen Beitrag einmalige Prämie rechtzeitig im Sinne von Ziffer 15.1 9.1 AHB zahlt. Der Die in Rechnung gestellte Beitrag Prämie enthält die VersicherungssteuerVersicherungsteuer, die der Versicherungsnehmer in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten hat.
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Samples: Haftpflichtversicherung
Beginn des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein Versicherungs- schein angegebenen Zeitpunkt, wenn der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig im Sinne von Ziffer 15.1 9.1 zahlt. Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die VersicherungssteuerVersicherungsteuer, die der Versicherungsnehmer Versicherungsneh- mer in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten entrich- ten hat.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Haftpflichtversicherung
Beginn des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig im Sinne von Ziffer 15.1 Ziff. 9.1 zahlt. Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die VersicherungssteuerVersicherung- steuer, die der Versicherungsnehmer in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten hat.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Haftpflichtversicherung
Beginn des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen ZeitpunktZeit- punkt, wenn der Versicherungsnehmer den ersten die erste oder einmaligen Beitrag einmalige Prämie rechtzeitig im Sinne von Ziffer 15.1 Ziff. 9.1 zahlt. Der Die in Rechnung gestellte Beitrag Prämie enthält die VersicherungssteuerVersicherung- steuer, die der Versicherungsnehmer in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten hat.
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Samples: Rahmenabkommen
Beginn des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig im Sinne von Ziffer i. S. v. Ziff. 15.1 zahlt. Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die VersicherungssteuerVersicherungsteuer, die der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten hat.
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Samples: Haftpflichtversicherung
Beginn des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen ein- maligen Beitrag rechtzeitig im Sinne von Ziffer 15.1 Ziff. 9.1 zahlt. Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die VersicherungssteuerVersicherungsteuer, die der Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten hat.
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Samples: Haftpflichtversicherung
Beginn des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig im Sinne von Ziffer 15.1 9.1 zahlt. Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungssteuer, die der Versicherungsnehmer in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten entrich- ten hat.
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Samples: Versicherungsbedingungen
Beginn des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn der Versicherungsnehmer den ersten die erste oder einmaligen Beitrag einmalige Prämie rechtzeitig im Sinne von Ziffer 15.1 Ziff. 9.1 zahlt. Der Die in Rechnung gestellte Beitrag Prämie enthält die VersicherungssteuerVersicherungsteuer, die der Versicherungsnehmer in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten hat.
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Samples: Versicherungsbedingungen Für Die Motorsportversicherung (Haftpflicht Und Unfall)
Beginn des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig im Sinne von Ziffer 15.1 Ziff. 9.1 zahlt. Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die VersicherungssteuerVersicherungs- steuer, die der Versicherungsnehmer in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten hat.
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Samples: Berufshaftpflichtversicherung
Beginn des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen ein- maligen Beitrag rechtzeitig im Sinne von Ziffer 15.1 Ziff. 9.1 zahlt. Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die VersicherungssteuerVersicherungsteuer, die der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten hat.
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Samples: Gewerbliche Haftpflichtversicherung
Beginn des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein Versicherungs schein angegebenen Zeitpunkt, wenn der Versicherungsnehmer Versicherungsneh mer den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig im Sinne von Ziffer 15.1 und 15.2 zahlt. Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungssteuer, die der Versicherungsnehmer in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten hat.
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Beginn des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig im Sinne von Ziffer 15.1 9.1 zahlt. Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungssteuer, die der Versicherungsnehmer in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten hat.
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Samples: Haftpflicht Versicherung
Beginn des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig im Sinne von Ziffer 15.1 Teil I, Ziff. 5.02, 1. zahlt. Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungssteuer, die der Versicherungsnehmer in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten hat.
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Samples: Luftfahrt Haftpflichtversicherung
Beginn des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn der Versicherungsnehmer Sie den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig im Sinne von Ziffer 15.1 zahltNr. 2 bis 3 zahlen. Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die VersicherungssteuerVersicherungsteuer, die der Versicherungsnehmer Sie in der jeweils vom Gesetz gesetzlich bestimmten Höhe zu entrichten hathaben.
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Beginn des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen vereinbarten Zeitpunkt, wenn der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig im Sinne von Ziffer 15.1 9.1 zahlt. Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungssteuer, die der Versicherungsnehmer Versicherungsneh- mer in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten hat.
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Samples: Versicherungsvertrag
Beginn des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig im Sinne von Ziffer 15.1 17.1 zahlt. Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungssteuer, die der Versicherungsnehmer in der jeweils vom Gesetz bestimmten bestimm- ten Höhe zu entrichten hat.
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Beginn des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein Versicherungs- schein angegebenen Zeitpunkt, wenn der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig im Sinne von Ziffer 15.1 Ziff.
9.1 zahlt. Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die VersicherungssteuerVersiche- rungsteuer, die der Versicherungsnehmer in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten hat.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Haftpflichtversicherung
Beginn des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen an- gegebenen Zeitpunkt, wenn der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig unverzüglich nach Fälligkeit im Sinne von Ziffer 15.1 Ziff. 9.1 zahlt. Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die VersicherungssteuerVersicherungs- steuer, die der Versicherungsnehmer in der jeweils vom Gesetz bestimmten be- stimmten Höhe zu entrichten hat.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Haftpflichtversicherung
Beginn des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn der Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig im Sinne von Ziffer 15.1 B1-2. zahlt. Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungssteuer, die der Versicherungsnehmer in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten hat.
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Samples: Drohnen Kaskoversicherung
Beginn des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn der Versicherungsnehmer Sie den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig im Sinne von Ziffer 15.1 zahlt9.1 zahlen. Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die VersicherungssteuerVersicherungsteuer, die der Versicherungsnehmer Sie in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten hathaben.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Bernhard Assekuranz Haftpflichtversicherung
Beginn des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn der Versicherungsnehmer Sie den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig im Sinne von Ziffer 15.1 zahltNr. 2 bis 3 zahlen. Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungssteuer, die der Versicherungsnehmer Sie in der jeweils vom Gesetz gesetzlich bestimmten Höhe zu entrichten hathaben.
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Samples: Privat Haftpflichtversicherung
Beginn des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig im Sinne von Ziffer 15.1 zahlt. Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungssteuer, die der Versicherungsnehmer in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten hat.
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Samples: Wohngebäude Und Glasversicherungen
Beginn des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen angege- benen Zeitpunkt, wenn der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen einmali- gen Beitrag rechtzeitig im Sinne von Ziffer 15.1 Ziff. 9.1 zahlt. Der in Rechnung gestellte ge- stellte Beitrag enthält die VersicherungssteuerVersicherungsteuer, die der Versicherungsnehmer in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten hat.
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Samples: Haftpflichtversicherung
Beginn des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen an- gegebenen Zeitpunkt, wenn der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig im Sinne von Ziffer 15.1 Abschnitt B, § 4.1 zahlt. Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die VersicherungssteuerVersicherungsteuer, die der Versicherungsnehmer Versi- cherungsnehmer in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten hat...
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Samples: Hausratversicherung
Beginn des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig im Sinne von Ziffer 15.1 Ziff. 9.1 zahlt. Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die VersicherungssteuerVersicherungsteuer, die der Versicherungsnehmer Ver- sicherungsnehmer in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten hat.
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Samples: Photovoltaikversicherung
Beginn des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig im Sinne von Ziffer 15.1 Teil I, Ziff. 5.02, 1. zahlt. Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungssteuer, die der Versicherungsnehmer in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten hat.
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Samples: Luftfahrt Haftpflichtversicherung
Beginn des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen vereinbarten Zeitpunkt, wenn der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig im Sinne von Ziffer 15.1 9.1 zahlt. Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die VersicherungssteuerVersicherungsteuer, die der Versicherungsnehmer in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten hat.
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Samples: Bauherren Haftpflichtversicherung
Beginn des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen vereinbarten Zeitpunkt, wenn der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig im Sinne von Ziffer 15.1 9.1 zahlt. Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die VersicherungssteuerVersiche- rungsteuer, die der Versicherungsnehmer in der jeweils vom Gesetz bestimmten bestimm- ten Höhe zu entrichten hat.
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Samples: Versicherungsbedingungen
Beginn des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig im Sinne von Ziffer 15.1 Ziff. 9.1 zahlt. Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die VersicherungssteuerVersicherungsteuer, die der Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten hat.
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Samples: Haftpflichtversicherung
Beginn des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen vereinbarten Zeitpunkt, wenn der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig im Sinne von Ziffer 15.1 9.1 zahlt. Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die VersicherungssteuerVersi- cherungsteuer, die der Versicherungsnehmer in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten hat.
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Samples: Sportversicherung Für Vereine Der Sportbünde Pfalz Und Rheinhessen
Beginn des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig im Sinne von Ziffer 15.1 Ziff. 9.1 zahlt. Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungssteuer, die der Versicherungsnehmer in der jeweils vom Gesetz Ge setz bestimmten Höhe zu entrichten hat.
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Samples: Haftpflichtversicherung
Beginn des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen an- gegebenen Zeitpunkt, wenn der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig im Sinne von Ziffer 15.1 Ziff. 9.1 zahlt. Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungssteuer, die der Versicherungsnehmer in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten hat.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Haftpflichtversicherung
Beginn des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn der Versicherungsnehmer den ersten Versicherungs- nehmer die erste oder einmaligen Beitrag einmalige Prämie rechtzeitig im Sinne von Ziffer 15.1 Ziff. 9.1 zahlt. Der Die in Rechnung gestellte Beitrag Prämie enthält die VersicherungssteuerVersicherungsteuer, die der Versicherungsnehmer in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten ent- richten hat.
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Samples: Haftpflichtversicherung
Beginn des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig im Sinne von Ziffer 15.1 zahlt. Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungssteuer, die der Versicherungsnehmer in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten gezahlt hat.
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Samples: Insurance Policy
Beginn des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig im Sinne von Ziffer 15.1 Ziff. 8 zahlt. Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungssteuer, die der Versicherungsnehmer in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten hat.
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Samples: Hundehalterhaftpflichtversicherung
Beginn des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig im Sinne von Ziffer 15.1 Ziff. 9.1 zahlt. Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die VersicherungssteuerVersicherungsteuer, die der Versicherungsnehmer Versi- cherungsnehmer in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten hat.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Haftpflichtversicherung
Beginn des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig im Sinne von Ziffer 15.1 Ziff. 9.1 zahlt. Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungssteuer, die der Versicherungsnehmer in der jeweils vom Gesetz Ge- setz bestimmten Höhe zu entrichten hat.
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Samples: Haftpflichtversicherung
Beginn des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig im Sinne von Ziffer 15.1 Xxxxxx 4 zahlt. Der in der Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungssteuer, die der Versicherungsnehmer in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten hat.
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Samples: Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (It) Für Technologie Unternehmen
Beginn des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen ZeitpunktZeit- punkt, wenn der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig im Sinne von Ziffer 15.1 Ziff. 9.1 zahlt. Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die VersicherungssteuerVersiche- rungssteuer, die der Versicherungsnehmer in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten hat.
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Samples: Insurance Agreement
Beginn des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen vereinbarten Zeitpunkt, wenn der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig im Sinne von Ziffer 15.1 i. S. x. Xxxxxx 14.1 zahlt. Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die VersicherungssteuerVersicherungsteuer, die der Versicherungsnehmer in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten hat.
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Samples: Sportversicherung Für Vereine Der Sportbünde Pfalz Und Rheinhessen
Beginn des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn der Versicherungsnehmer den ersten die erste oder einmaligen Beitrag einmalige Prämie rechtzeitig im Sinne von Ziffer 15.1 Ziff. 9.1 zahlt. Der Die in Rechnung gestellte Beitrag Prämie enthält die VersicherungssteuerVersicherungsteuer, die der Versicherungsnehmer in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten hat.vom
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Samples: Versicherungsbedingungen Für Die Motorsportversicherung (Haftpflicht Und Unfall)
Beginn des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig im Sinne von Ziffer i. S. v. Ziff. 15.1 zahlt. Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die VersicherungssteuerVersicherungsteuer, die der Versicherungsnehmer in der jeweils vom Gesetz bestimmten be- stimmten Höhe zu entrichten hat.
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Samples: Haftpflichtversicherung
Beginn des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein Versicherungs- schein angegebenen Zeitpunkt, wenn der Versicherungsnehmer Versicherungsneh- mer den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig im Sinne von Ziffer 15.1 9.1 zahlt. Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungssteuer, die der Versicherungsnehmer in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten hat.
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Samples: Haftpflichtversicherung
Beginn des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig im Sinne von Ziffer 15.1 Ziff. 9.1 zahlt. Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die VersicherungssteuerVersicherungsteuer, die der Versicherungsnehmer in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten hat.
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Samples: Haftpflicht Versicherung
Beginn des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen ZeitpunktZeit- punkt, wenn der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig im Sinne von Ziffer 15.1 9.1 zahlt. Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die VersicherungssteuerVersiche- rungssteuer, die der Versicherungsnehmer in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe Hö- he zu entrichten hat.
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Samples: Haftpflichtversicherung
Beginn des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen an- gegebenen Zeitpunkt, wenn der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig im Sinne von Ziffer 15.1 9.1 zahlt. Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die VersicherungssteuerVersicherungsteuer, die der Versicherungsnehmer in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten hat.
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Samples: Versicherungsbedingungen
Beginn des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn der Versicherungsnehmer Versi- cherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig im Sinne von Ziffer i. S. v. Ziff. 15.1 zahlt. Der in Rechnung gestellte ge- stellte Beitrag enthält die VersicherungssteuerVersicherungsteuer, die der Versicherungsnehmer in der jeweils vom Gesetz bestimmten be- stimmten Höhe zu entrichten hat.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Umweltschadensversicherung (Usv)