Beginn des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein ange- gebenen Zeitpunkt, wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag unver- züglich nach Fälligkeit im Sinne von Ziffer 11.2 zahlen.
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Samples: Unfallversicherung, Unfallversicherungsvertrag, Unfallversicherung
Beginn des Versicherungsschutzes. 8.1 Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein ange- gebenen Versicherungs- schein angegebenen Zeitpunkt, wenn Sie der Versicherungs- nehmer den ersten oder einmaligen Beitrag unver- züglich nach Fälligkeit rechtzeitig im Sinne von Ziffer 11.2 zahlen9.1 zahlt.
8.2 Ist dem Versicherungsnehmer bei Antragstellung bekannt, dass ein Versicherungsfall bereits eingetreten ist, so besteht hierfür kein Versicherungsschutz.
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Samples: Betriebshaftpflichtversicherung, Betriebshaftpflichtversicherung, Betriebshaftpflichtversicherung
Beginn des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein ange- gebenen angegebenen Zeitpunkt, wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag unver- züglich nach Fälligkeit rechtzeitig im Sinne von Ziffer 11.2 9.2 zahlen.
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Samples: Versicherungsbedingungen Für Die Motorsportversicherung (Haftpflicht Und Unfall), Versicherungsvertrag, Versicherungsbedingungen Für Die Motorsportversicherung (Haftpflicht Und Unfall)
Beginn des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein ange- gebenen Versicherungs- schein angegebenen Zeitpunkt, wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag unver- züglich unverzüglich nach Fälligkeit im Sinne von Ziffer 11.2 zahlen.
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Samples: Insurance Agreement, Insurance Agreement, Insurance Agreement
Beginn des Versicherungsschutzes. 1.1 Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein ange- gebenen Versicherungs- schein angegebenen Zeitpunkt, wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag unver- züglich nach Fälligkeit rechtzeitig im Sinne von Ziffer 11.2 Nr. 2 zahlen.
1.2 Ist Ihnen bei Antragstellung bekannt, dass ein Ver- sicherungsfall bereits eingetreten ist, so besteht hierfür kein Versicherungsschutz.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen, Allgemeine Versicherungsbedingungen
Beginn des Versicherungsschutzes. 10.1 Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein ange- gebenen Versiche- rungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn Sie der Versi- cherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag unver- züglich nach Fälligkeit rechtzeitig im Sinne von Ziffer 11.2 zahlen11.1 zahlt.
10.2 Ist dem Versicherungsnehmer bei Antragstellung bekannt, dass ein Versicherungsfall bereits eingetreten ist, so be- steht hierfür kein Versicherungsschutz.
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Samples: Betriebshaftpflichtversicherung, Betriebshaftpflichtversicherung
Beginn des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein ange- gebenen vereinbarten Zeitpunkt. Ist kein Zeitpunkt vereinbart, beginnt der Versicherungsschutz mit Abschluss des Vertrags. Der Versicherungsschutz beginnt nur dann, wenn Sie der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag unver- züglich nach Fälligkeit rechtzeitig im Sinne von Ziffer 11.2 zahlen9.1 zahlt.
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Samples: Insurance Information Sheet, Belehrung Über Die Folgen Einer Anzeigepflichtverletzung
Beginn des Versicherungsschutzes. 8.1 Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein ange- gebenen angegebenen Zeitpunkt, wenn Sie den ersten der Versicherungsnehmer die erste oder einmaligen Beitrag unver- züglich nach Fälligkeit einmalige Prämie rechtzeitig im Sinne von Ziffer 11.2 zahlenNr. 9.1 zahlt.
8.2 Die in Rechnung gestellte Prämie enthält die Versicherungsteuer, die der Versicherungsnehmer in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten hat.
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Samples: Haftpflichtversicherung
Beginn des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein ange- gebenen angegebenen Zeitpunkt, wenn Sie der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag unver- züglich unverzüglich nach Fälligkeit im Sinne von Ziffer 11.2 zahlen§ 9 B Absatz 1 Satz 1 zahlt. Eine vereinbarte Wartezeit bleibt unberührt.
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Samples: Sportversicherung Für Vereine Der Sportbünde Pfalz Und Rheinhessen
Beginn des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein ange- gebenen Versicherungs- schein angegebenen Zeitpunkt, wenn Sie der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag unver- züglich unverzüglich nach Fälligkeit im Sinne von Ziffer 11.2 zahlen§ 9 B Absatz 1 zahlt. Eine vereinbarte Wartezeit bleibt unberührt.
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Samples: Rechtsschutzversicherung