Common use of Beginn des Versicherungsschutzes Clause in Contracts

Beginn des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein ange- gebenen Zeitpunkt, wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag unver- züglich nach Fälligkeit im Sinne von Ziffer 11.2 zahlen.

Appears in 4 contracts

Samples: Unfallversicherung, Unfallversicherungsvertrag, Unfallversicherung

Beginn des Versicherungsschutzes. 8.1 Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein ange- gebenen Versicherungs- schein angegebenen Zeitpunkt, wenn Sie der Versicherungs- nehmer den ersten oder einmaligen Beitrag unver- züglich nach Fälligkeit rechtzeitig im Sinne von Ziffer 11.2 zahlen9.1 zahlt. 8.2 Ist dem Versicherungsnehmer bei Antragstellung bekannt, dass ein Versicherungsfall bereits eingetreten ist, so besteht hierfür kein Versicherungsschutz.

Appears in 4 contracts

Samples: Betriebshaftpflichtversicherung, Betriebshaftpflichtversicherung, Betriebshaftpflichtversicherung

Beginn des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein ange- gebenen angegebenen Zeitpunkt, wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag unver- züglich nach Fälligkeit rechtzeitig im Sinne von Ziffer 11.2 9.2 zahlen.

Appears in 3 contracts

Samples: Versicherungsbedingungen Für Die Motorsportversicherung (Haftpflicht Und Unfall), Versicherungsvertrag, Versicherungsbedingungen Für Die Motorsportversicherung (Haftpflicht Und Unfall)

Beginn des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein ange- gebenen Versicherungs- schein angegebenen Zeitpunkt, wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag unver- züglich unverzüglich nach Fälligkeit im Sinne von Ziffer 11.2 zahlen.

Appears in 3 contracts

Samples: Insurance Agreement, Insurance Agreement, Insurance Agreement

Beginn des Versicherungsschutzes. 1.1 Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein ange- gebenen Versicherungs- schein angegebenen Zeitpunkt, wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag unver- züglich nach Fälligkeit rechtzeitig im Sinne von Ziffer 11.2 Nr. 2 zahlen. 1.2 Ist Ihnen bei Antragstellung bekannt, dass ein Ver- sicherungsfall bereits eingetreten ist, so besteht hierfür kein Versicherungsschutz.

Appears in 2 contracts

Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen, Allgemeine Versicherungsbedingungen

Beginn des Versicherungsschutzes. 10.1 Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein ange- gebenen Versiche- rungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn Sie der Versi- cherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag unver- züglich nach Fälligkeit rechtzeitig im Sinne von Ziffer 11.2 zahlen11.1 zahlt. 10.2 Ist dem Versicherungsnehmer bei Antragstellung bekannt, dass ein Versicherungsfall bereits eingetreten ist, so be- steht hierfür kein Versicherungsschutz.

Appears in 2 contracts

Samples: Betriebshaftpflichtversicherung, Betriebshaftpflichtversicherung

Beginn des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein ange- gebenen vereinbarten Zeitpunkt. Ist kein Zeitpunkt vereinbart, beginnt der Versicherungsschutz mit Abschluss des Vertrags. Der Versicherungsschutz beginnt nur dann, wenn Sie der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag unver- züglich nach Fälligkeit rechtzeitig im Sinne von Ziffer 11.2 zahlen9.1 zahlt.

Appears in 2 contracts

Samples: Insurance Information Sheet, Belehrung Über Die Folgen Einer Anzeigepflichtverletzung

Beginn des Versicherungsschutzes. 8.1 Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein ange- gebenen angegebenen Zeitpunkt, wenn Sie den ersten der Versicherungsnehmer die erste oder einmaligen Beitrag unver- züglich nach Fälligkeit einmalige Prämie rechtzeitig im Sinne von Ziffer 11.2 zahlenNr. 9.1 zahlt. 8.2 Die in Rechnung gestellte Prämie enthält die Versicherungsteuer, die der Versicherungsnehmer in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten hat.

Appears in 1 contract

Samples: Haftpflichtversicherung

Beginn des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein ange- gebenen angegebenen Zeitpunkt, wenn Sie der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag unver- züglich unverzüglich nach Fälligkeit im Sinne von Ziffer 11.2 zahlen§ 9 B Absatz 1 Satz 1 zahlt. Eine vereinbarte Wartezeit bleibt unberührt.

Appears in 1 contract

Samples: Sportversicherung Für Vereine Der Sportbünde Pfalz Und Rheinhessen

Beginn des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein ange- gebenen Versicherungs- schein angegebenen Zeitpunkt, wenn Sie der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag unver- züglich unverzüglich nach Fälligkeit im Sinne von Ziffer 11.2 zahlen§ 9 B Absatz 1 zahlt. Eine vereinbarte Wartezeit bleibt unberührt.

Appears in 1 contract

Samples: Rechtsschutzversicherung