Beginn und Ende der Versicherung. 9.1 Die Versicherung besteht für die vereinbarte Dauer. 9.2 Beträgt diese mindestens ein Jahr, so verlängert sie sich um ein Jahr und weiter von Jahr zu Jahr, wenn die Versicherung nicht drei Monate vor Ablauf durch eine Partei gekündigt wird. Ein Versicherungsvertrag, der für eine Dauer von mehr als drei Jahren eingegangen ist, kann zum Ende des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten gekündigt werden.
Appears in 2 contracts
Beginn und Ende der Versicherung. 9.1 Die Versicherung besteht für die vereinbarte Dauer.
9.2 . Beträgt diese mindestens ein Jahr, so verlängert sie sich um ein Jahr und weiter von Jahr zu Jahr, wenn die Versicherung nicht drei Monate vor Ablauf durch eine Partei gekündigt schriftlich ge- kündigt wird. Ein Versicherungsvertrag, der für eine Dauer von mehr als drei Jahren eingegangen ist, kann zum Ende des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres unter Einhaltung Einhal- tung einer Frist von drei Monaten schriftlich gekündigt werdenwer- den.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Kaskoversicherung Von Wassersportfahrzeugen
Beginn und Ende der Versicherung. 9.1 17.1 Die Versicherung besteht für die vereinbarte Dauer.
9.2 17.2 Beträgt diese mindestens ein Jahr, so verlängert sie sich um ein Jahr und weiter von Jahr zu Jahr, wenn die Versicherung nicht drei Monate vor Ablauf durch eine Partei gekündigt wird. Ein Versicherungsvertrag, der für eine Dauer von mehr als drei Jahren eingegangen ist, kann zum Ende des dritten oder jedes darauf folgenden darauffolgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten gekündigt werden.
Appears in 1 contract
Samples: Wassersportkaskoversicherung
Beginn und Ende der Versicherung. 9.1 8.1 Die Versicherung besteht für die vereinbarte Dauer.
9.2 8.2 Beträgt diese mindestens ein Jahr, so verlängert sie sich um ein Jahr und weiter von Jahr zu Jahr, wenn die Versicherung nicht drei Monate vor Ablauf durch eine Partei gekündigt wird. Ein Versicherungsvertrag, der für eine Dauer von mehr als drei Jahren eingegangen ist, kann zum Ende des dritten oder jedes darauf folgenden darauffolgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten gekündigt werden.
Appears in 1 contract
Samples: Musikinstrumenteversicherung
Beginn und Ende der Versicherung. 9.1 Die Versicherung besteht für die vereinbarte Dauer.
9.2 Beträgt diese mindestens ein Jahr, so verlängert sie sich um ein Jahr und weiter von Jahr zu Jahr, wenn die Versicherung Versi- cherung nicht drei Monate einen Monat vor Ablauf durch eine Partei gekündigt wird. Ein Versicherungsvertrag, der für eine Dauer von mehr als drei Jahren eingegangen ist, kann zum Ende des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten gekündigt werden.
Appears in 1 contract
Samples: Bedingungen Für Die Versicherung Von Musikinstrumenten