Begrenzung der Haftung. Der Vertrag schränkt keine Haftung ein, die rechtlich nicht beschränkt werden kann, einschließlich der Haftung für Tod oder Personenschäden, die durch Fahrlässigkeit, Betrug oder arglistige Täuschung und Verletzung der Bedingungen verursacht wurden. Vorbehaltlich des ersten Absatzes dieser Klausel darf die Gesamthaftung von IMCI gegenüber dem Kunden 100.000 EUR nicht überschreiten. Die Gesamthaftung von IMCI umfaßt die Haftung aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Verletzung gesetzlicher Pflichten oder anderweitig, die sich aus oder in Verbindung mit dem Vertrag ergibt. Ausgeschlossen ist der Verlust oder die Beschädigung von direkten, indirekten oder Folgeschäden von
a. Gewinn, Umsatz oder Geschäft;
b. Verträgen und/oder Vereinbarungen;
c. erwarteten Einsparungen;
d. Nutzung oder Beschädigung von Software;
e. Informationen oder Daten;
f. Geschäftswert. Diese gesamte Klausel überdauert die Beendigung des Vertrages
Begrenzung der Haftung. Klausel 6.2 in Teil 1 dieser Bedingungen wird durch die folgende Bestim- mung ersetzt: "Außer im Falle des Vorsatzes ist die Haftung von ADM auf unmittelbare Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrages vorhersehbar waren. Die Haftung von ADM für Ver- zugsschäden ist auf maximal 5% des mit ADM verein- barten Kaufpreises begrenzt. Ein Verzugsschaden muss in jedem Fall vom Käufer nachgewiesen werden.
Begrenzung der Haftung. Die folgenden Bestimmungen dieser Klausel spiegeln den Umfang der Vereinbarung und den Preis der Dienstleistungen wider:
8.1. Die Schnittstelle (einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle Analysen, Dokumentationen, Funktionen und Software der Dienstleistungen) wird „as is“, „wie verfügbar“ und mit allen etwaigen Mängeln bereitgestellt. Dem Kunden werden keine Zusicherungen oder Garantien, weder ausdrücklich noch stillschweigend, in Bezug auf irgendeinen Aspekt der Schnittstellen, des Telematiksystems und des Co-Pilot-Systems gegeben.
8.2. Die maximale Gesamthaftung des Händlers aus diesem Vertrag für Ansprüche, die in einem Kalenderquartal geltend gemacht werden (ob sie den Vertrag, Privathaftpflicht, Fahrlässigkeit, Gesetz, Rückerstattung oder sonstiges betreffen), darf 100 % des Betrags nicht überschreiten, der im Rahmen dieses Vertrags in dem Kalenderquartal gezahlt wurde, in dem der Anspruch/die Ansprüche entstanden sind.
8.3. Der Händler haftet nicht (weder hinsichtlich des Vertrages, der Privathaftpflicht, Fahrlässigkeit, des Gesetzes oder sonstiger Punkte) für entgangene Gewinne, Geschäftsmöglichkeiten oder Managementzeit oder für die Kosten der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung von Daten, unabhängig davon, ob ein solcher Verlust direkt oder indirekt entsteht und unabhängig davon, ob der Händler sich der Möglichkeit eines solchen
8.4. Der Händler schließt, soweit gesetzlich zulässig, alle Bedingungen, Garantien und Bestimmungen aus, unabhängig davon, ob sie ausdrücklich (mit Ausnahme der im Vertrag genannten) oder stillschweigend, gesetzlich, üblicherweise oder anderweitig festgelegt sind, die ohne einen solchen Ausschluss zugunsten des Kunden bestehen würden.
8.5. Der Händler schließt alle ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien in Bezug auf das Telematiksystem, das Co-Pilot-System und die Schnittstelle aus, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Garantie der Eignung für einen bestimmten Zweck oder der Marktgängigkeit. Der Händler übernimmt keine Haftung für Schäden, Verletzungen oder Verbindlichkeiten, die direkt oder indirekt durch die Verwendung des Telematiksystems, des Co-Pilot-Systems und/oder der Schnittstelle verursacht werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf beiläufig entstandene Schäden, Folgeschäden oder besondere Schäden, entgangene Gewinne, Geschäftsmöglichkeiten und Managementzeit oder Kosten im Zusammenhang mit der Rekonstruktion oder Wiederherstellung von Daten.
8.6. Weder der Händler (falls zutre...
Begrenzung der Haftung a. Wir haften für entstandene Schäden nur, soweit diese auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (wie unten definiert) oder auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
b. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine "wesentliche Vertragspflicht" liegt bei Pflichten vor, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung unser Vertragspartner regelmäßig vertraut hat und vertrauen durfte.
c. Weitergehende Schadensersatzansprüche, gleich welcher Art der Pflichtverletzung und gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkung gilt jedoch nicht für Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der jeweiligen Ware oder Leistung übernommen wurde.
d. Wir haften nicht für den Verlust von Daten oder für Schäden, sofern und soweit der Schaden darauf beruht, dass Sie, Ihr Kunde oder Auftraggeber oder der Nutzer es versäumt haben, die in Ihrer/ihrer Branche üblichen Standards zur Absicherung und Minderung von Risiken einzuhalten, wie z.B. - aber nicht ausschließlich - die Identifizierung potenzieller Bedrohungen, ihre möglichen Auswirkungen zu bewerten und Maßnahmen zur Verhinderung, Erkennung und Reaktion auf diese Bedrohungen zu ergreifen, um die IT-Infrastruktur einer Organisation und sensible Informationen zu schützen, sowie Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit angemessenem Aufwand wiederhergestellt werden können.
Begrenzung der Haftung. 4.1 Die Preisbestimmung für Produkte und Leistungen berücksichtigt die maßgeblichen Haftungsbeschränkungen. Jede Abweichung von den folgenden Beschränkungen kann zu einer Preiserhöhung oder anderen Änderungen unseres Angebots führen. Bitte lesen Sie die folgenden Bestimmungen zur Haftungsbeschränkung sorgfältig durch. 4.2 Die gesetzliche Haftung beider Parteien ist für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt. Unberührt bleibt auch eine etwaige Haftung für etwaige Garantien (die ausdrücklich als solche bezeichnet sein müssen, um Garantien im Rechtssinne zu sein) und für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. 4.3 Für einfache Fahrlässigkeit in anderen als den in Ziffer 4.2 genannten Fällen haften beide Parteien nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Eine wesentliche Vertragspflicht im Sinne dieser Bestimmung ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei daher regelmäßig vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den typischen und vorhersehbaren Schaden zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses begrenzt. Der typische und vorhersehbare Schaden ist begrenzt auf den Betrag des/der Produkte(s) oder der Leistung(en), die eine solche Haftung begründen.
Begrenzung der Haftung. Der Berater agiert nicht als Vermögensverwalter. Disposi- tionen in den Vermögensanlagen, welche der Kunde auf- grund der Beratung trifft, erfolgen auf seine Verantwortung. Der Berater ist freigestellt von der Haftung für die Schwan- kung von Preisen und Währungen bei investierten Wertpa- pieren.
Begrenzung der Haftung. Die Nutzung der Telematiklösung durch den Kunden erfolgt nach eigenem Ermessen und auf eigenes Risiko. Sofern nicht anders vereinbart, macht Xxxx Xxxxxxx keine Ansprüche oder Versprechen bezüglich der Qualität, Genauigkeit oder Zuverlässigkeit der Telematiklösung, der Verfügbarkeit oder Betriebszeit oder des Inhalts. Xxxx Xxxxxxx schliesst alle stillschweigenden Bedingungen, Garantien, Zusicherungen oder andere Bestimmungen aus, die für die Telematiklösung gelten können. Xxxx Xxxxxxx haftet weder gegenüber dem Kunden (noch gegenüber den Nutzern des Kunden oder anderen Personen, die Rechte aus den Rechten des
Begrenzung der Haftung. Die vertragliche Haftung von SOCCATOURS für Schäden, die nicht Schäden an Leib, Leben oder Freiheit sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt: ▪ soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder ▪ soweit SOCCATOURS für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. SOCCATOURS übernimmt die Haftung für Schäden an Leib, Leben oder Freiheit, sowie für Sach- und Vermögensschäden nur bis maximal in der Höhe, die von der jeweiligen Versicherung gedeckt ist (10 Millionen Euro bei Personenschäden, 1 Million Euro bei Sachschäden und 100.000 Euro bei Vermögensschäden). Kommt SOCCATOURS die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit dem Internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung (nur für Flüge nach USA und Kanada). Das Warschauer Abkommen beschränkt in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste oder Beschädigung des Gepäcks. Sofern SOCCATOURS in anderen Fällen Leistungsträger ist, haftet SOCCATOURS nach den für diese geltenden Bestimmungen. Kommt SOCCATOURS bei Schiffsreisen die Stellung eines Beförderers zu, so regelt sich die Haftung auch nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des Binnenschifffahrtsgesetztes. Die Beteiligung an Sport- und anderen Freizeit-Aktivitäten muss der Reisende in allen Fällen selbst verantworten. Sportanlagen, Geräte und eventuell Fahrzeuge sollte der Reisende vor Inanspruchnahme überprüfen. Für Unfälle, die bei Sportveranstaltungen und anderen Aktivitäten auftreten, haftet SOCCATOURS nur dann, wenn SOCCATOURS ein grob fahrlässiges Verschulden trifft. SOCCATOURS empfiehlt den Abschluss einer Sport-Unfall-Versicherung.
Begrenzung der Haftung. Jegliche Haftung von AlpinumLaw, einschliesslich ihrer Geschäftsführer, Mitarbeiter, Dienstleister und Geschäftspartner für Schäden, die nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung der Sorgfaltspflicht durch AlpinumLaw beruhen, ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Bei Schäden, die auf einer solchen Verletzung durch AlpinumLaw beruhen, haftet AlpinumLaw nur für unmittelbare Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Eine Haftung von AlpinumLaw für mittelbare Schäden oder Folgeschäden (einschliesslich entgangenen Gewinns) ist ausgeschlossen. Die Haftung von AlpinumLaw gegenüber dem Auftraggeber und allen Dritten für die im Rahmen des Vertrages erbrachten Leistungen, insbesondere für allfällige Schadenersatz- und Aufwendungsersatz- ansprüche sowie für Ansprüche und Verluste ist insgesamt auf maximal ein durchschnittliches Jahreshonorar das AlpinumLaw nach den Bestimmungen des Mandatsvertrages geschuldete Honorar beschränkt. Die Haftungsbeschränkung gilt für alle von AlpinumLaw im Rahmen dieser Vereinbarung erbrachten Leistungen, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Fahrlässigkeit, Fehler, Unterlassung oder Vertragsbruch. In Bezug auf die Arbeit von Hilfspersonen, die von AlpinumLaw mit Zustimmung des Kunden eingesetzt werden, haftet AlpinumLaw nur für die sorgfältige Auswahl und Anleitung dieser Hilfspersonen. Wir beschränken unsere Haftung für Hilfspersonen. Wir schliessen die Haftung für Schäden, die unsere Erfüllungsgehilfen in Ausübung ihrer Tätigkeit durch AlpinumLaw and its Auxiliary Persons serves a broad client base and may provide services to another party who has interests which compete or conflict with the Client’s. Our client relationship with you does not prevent or limit us from representing existing or prospective clients who have or may have business interests that conflict with yours.
Begrenzung der Haftung. MANCHE LÄNDER LASSEN EINEN HAFTUNGSAUSSCHLUSS DURCH DIENSTLEISTER NICHT ZU. DEMGEMÄß GELTEN EINIGE DER UNTEN AUFGEFÜHRTEN AUSSCHLÜSSE MÖGLICHERWEISE NICHT FÜR SIE, SOWEIT SOLCHE AUSSCHLÜSSE AUSDRÜCKLICH DURCH GELTENDES RECHT VERBOTEN SIND.