Begrenzung der Haftung Musterklauseln

Begrenzung der Haftung. Der Vertrag schränkt keine Haftung ein, die rechtlich nicht beschränkt werden kann, einschließlich der Haftung für Tod oder Personenschäden, die durch Fahrlässigkeit, Betrug oder arglistige Täuschung und Verletzung der Bedingungen verursacht wurden. Vorbehaltlich des ersten Absatzes dieser Klausel darf die Gesamthaftung von IMCI gegenüber dem Kunden 100.000 EUR nicht überschreiten. Die Gesamthaftung von IMCI umfaßt die Haftung aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Verletzung gesetzlicher Pflichten oder anderweitig, die sich aus oder in Verbindung mit dem Vertrag ergibt. Ausgeschlossen ist der Verlust oder die Beschädigung von direkten, indirekten oder Folgeschäden von
Begrenzung der Haftung. Jegliche Haftung von AlpinumLaw, einschliesslich ihrer Geschäftsführer, Mitarbeiter, Dienstleister und Geschäftspartner für Schäden, die nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung der Sorgfaltspflicht durch AlpinumLaw beruhen, ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Bei Schäden, die auf einer solchen Verletzung durch AlpinumLaw beruhen, haftet AlpinumLaw nur für unmittelbare Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Eine Haftung von AlpinumLaw für mittelbare Schäden oder Folgeschäden (einschliesslich entgangenen Gewinns) ist ausgeschlossen. Die Haftung von AlpinumLaw gegenüber dem Auftraggeber und allen Dritten für die im Rahmen des Vertrages erbrachten Leistungen, insbesondere für allfällige Schadenersatz- und Aufwendungsersatz- ansprüche sowie für Ansprüche und Verluste ist insgesamt auf maximal ein durchschnittliches Jahreshonorar das AlpinumLaw nach den Bestimmungen des Mandatsvertrages geschuldete Honorar beschränkt. Die Haftungsbeschränkung gilt für alle von AlpinumLaw im Rahmen dieser Vereinbarung erbrachten Leistungen, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Fahrlässigkeit, Fehler, Unterlassung oder Vertragsbruch. In Bezug auf die Arbeit von Hilfspersonen, die von AlpinumLaw mit Zustimmung des Kunden eingesetzt werden, haftet AlpinumLaw nur für die sorgfältige Auswahl und Anleitung dieser Hilfspersonen. Wir beschränken unsere Haftung für Hilfspersonen. Wir schliessen die Haftung für Schäden, die unsere Erfüllungsgehilfen in Ausübung ihrer Tätigkeit durch AlpinumLaw and its Auxiliary Persons serves a broad client base and may provide services to another party who has interests which compete or conflict with the Client’s. Our client relationship with you does not prevent or limit us from representing existing or prospective clients who have or may have business interests that conflict with yours.
Begrenzung der Haftung. Klausel 6.2 in Teil 1 dieser Bedingungen wird durch die folgende Bestim- mung ersetzt: "Außer im Falle des Vorsatzes ist die Haftung von ADM auf unmittelbare Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrages vorhersehbar waren. Die Haftung von ADM für Ver- zugsschäden ist auf maximal 5% des mit ADM verein- barten Kaufpreises begrenzt. Ein Verzugsschaden muss in jedem Fall vom Käufer nachgewiesen werden.
Begrenzung der Haftung. Die Nutzung der Telematiklösung durch den Kunden erfolgt nach eigenem Ermessen und auf eigenes Risiko. Sofern nicht anders vereinbart, macht Xxxx Xxxxxxx keine Ansprüche oder Versprechen bezüglich der Qualität, Genauigkeit oder Zuverlässigkeit der Telematiklösung, der Verfügbarkeit oder Betriebszeit oder des Inhalts. Xxxx Xxxxxxx schliesst alle stillschweigenden Bedingungen, Garantien, Zusicherungen oder andere Bestimmungen aus, die für die Telematiklösung gelten können. Xxxx Xxxxxxx haftet weder gegenüber dem Kunden (noch gegenüber den Nutzern des Kunden oder anderen Personen, die Rechte aus den Rechten des
Begrenzung der Haftung. Die vertragliche Haftung von SOCCATOURS für Schäden, die nicht Schäden an Leib, Leben oder Freiheit sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt: ▪ soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder ▪ soweit SOCCATOURS für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. SOCCATOURS übernimmt die Haftung für Schäden an Leib, Leben oder Freiheit, sowie für Sach- und Vermögensschäden nur bis maximal in der Höhe, die von der jeweiligen Versicherung gedeckt ist (10 Millionen Euro bei Personenschäden, 1 Million Euro bei Sachschäden und 100.000 Euro bei Vermögensschäden). Kommt SOCCATOURS die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit dem Internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung (nur für Flüge nach USA und Kanada). Das Warschauer Abkommen beschränkt in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste oder Beschädigung des Gepäcks. Sofern SOCCATOURS in anderen Fällen Leistungsträger ist, haftet SOCCATOURS nach den für diese geltenden Bestimmungen. Kommt SOCCATOURS bei Schiffsreisen die Stellung eines Beförderers zu, so regelt sich die Haftung auch nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des Binnenschifffahrtsgesetztes. Die Beteiligung an Sport- und anderen Freizeit-Aktivitäten muss der Reisende in allen Fällen selbst verantworten. Sportanlagen, Geräte und eventuell Fahrzeuge sollte der Reisende vor Inanspruchnahme überprüfen. Für Unfälle, die bei Sportveranstaltungen und anderen Aktivitäten auftreten, haftet SOCCATOURS nur dann, wenn SOCCATOURS ein grob fahrlässiges Verschulden trifft. SOCCATOURS empfiehlt den Abschluss einer Sport-Unfall-Versicherung.
Begrenzung der Haftung. Mit Ausnahme einer Haftung, die sich aus (a) einer Verletzung ihrer Vertraulichkeitsverpflichtungen oder der Rechte am geistigen Eigentum der anderen Partei, (b) einer Verletzung in Bezug auf ihre Verpflichtungen gemäß Ziffer 12, (c) Sachschäden, Personenschäden oder Tod oder
Begrenzung der Haftung. Soweit wir für aufgetretene Schäden aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften oder aufgrund dieser Allgemeinen Lieferbedingungen haften, ist unsere Schadensersatzpflicht der Höhe nach begrenzt auf das vertraglich vereinbarte, uns zustehende Entgelt, bei Montage bis zur Höhe der von uns abgeschlossenen Montagehaftpflicht-Versicherung sowie unserer Betriebs- und Produkthaftpflicht-Versicherung. Auf Wunsch wird die Höhe der Deckungssumme von uns mitgeteilt.
Begrenzung der Haftung. Die folgenden Bestimmungen dieser Klausel spiegeln den Umfang der Vereinbarung und den Preis der Dienstleistungen wider: Verlustes bewusst ist oder nicht, und der Händler haftet nicht für Folgeschäden oder indirekte Verluste.
Begrenzung der Haftung. Der Berater agiert nicht als Vermögensverwalter. Disposi- tionen in den Vermögensanlagen, welche der Kunde auf- grund der Beratung trifft, erfolgen auf seine Verantwortung. Der Berater ist freigestellt von der Haftung für die Schwan- kung von Preisen und Währungen bei investierten Wertpa- pieren.
Begrenzung der Haftung. 4.1 Die Preisbestimmung für Produkte und Leistungen berücksichtigt die maßgeblichen Haftungsbeschränkungen. Jede Abweichung von den folgenden Beschränkungen kann zu einer Preiserhöhung oder anderen Änderungen unseres Angebots führen. Bitte lesen Sie die folgenden Bestimmungen zur Haftungsbeschränkung sorgfältig durch. 4.2 Die gesetzliche Haftung beider Parteien ist für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt. Unberührt bleibt auch eine etwaige Haftung für etwaige Garantien (die ausdrücklich als solche bezeichnet sein müssen, um Garantien im Rechtssinne zu sein) und für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. 4.3 Für einfache Fahrlässigkeit in anderen als den in Ziffer 4.2 genannten Fällen haften beide Parteien nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Eine wesentliche Vertragspflicht im Sinne dieser Bestimmung ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei daher regelmäßig vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den typischen und vorhersehbaren Schaden zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses begrenzt. Der typische und vorhersehbare Schaden ist begrenzt auf den Betrag des/der Produkte(s) oder der Leistung(en), die eine solche Haftung begründen. 4.4 Die Haftung für Schäden durch Datenverlust, für die eine der Parteien nach Ziffer 4.3 grundsätzlich haftet, ist darüber hinaus auf den Betrag für die Wiederherstellung von Daten beschränkt, der auch bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Datensicherung durch die andere Partei angefallen wäre. 4.5 Diese Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zu Gunsten der Geschäftsführer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen beider Parteien.