Begrenzung der Leistungen. Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist bei jedem Versiche- rungsfall auf die vereinbarten Versicherungssummen begrenzt. Sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, sind die Entschädigungs- leistungen des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versiche- rungsjahres auf das Doppelte der vereinbarten Versicherungssummen begrenzt.
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