Begrenzung der Leistungen. 1.18.1 Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist bei jedem Versicherungsfall auf die vereinbarten Versicherungssummen begrenzt. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt. 1.18.2 Die Angaben zur Jahreshöchstersatzleitung finden Sie in der Leistungsübersicht. 1.18.3 Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintretende Versicherungsfälle gelten als ein Versicherungsfall, der im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten ist, wenn diese 1 auf derselben Ursache,
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Samples: Haftpflicht Police, Haftpflicht Police