Common use of Begriffserklärungen Clause in Contracts

Begriffserklärungen. Um Ihnen das Lesen der Versicherungsbedingungen zu erleichtern, möchten wir Ihnen einige Begrifflichkeiten kurz erläutern: • Beitragszahlungsdauer: Die Beitragszahlungsdauer ist der Zeitraum, für den Beiträge zu zahlen sind. • Bezugsberechtigter: Der Bezugsberechtigte ist die von Ihnen als Versicherungsnehmer benannte Person, die die Leistung aus dem Vertrag erhalten soll. Grundsätzlich kann jede beliebige Person benannt werden. • Deckungsrückstellung: Eine Deckungsrückstellung bilden wir, um zu jedem Zeitpunkt die Versicherungsleistungen gewährleisten zu können. • Einlösungsbeitrag: Der erste zu zahlende Beitrag nach Abschluss des Vertrages. Seine Zahlung ist eine Voraussetzung für den Beginn des Versicherungsschutzes. • Folgebeitrag: Ein Folgebeitrag ist jeder Beitrag, der nach dem Einlösungsbeitrag fällig wird. • Rechnungsgrundlagen: Die Rechnungsgrundlagen sind die Grundlagen für die Kalkulation Ihres Vertrages. Diese sind in der Regel die An- nahmen zur Entwicklung der versicherten Risiken, der Zinsen und der Kosten. • Risikoadäquat: Die Beiträge sind über die gesamte Laufzeit an das Todesfallrisiko angepasst. Damit zahlt der Versicherungsnehmer zu Be- ginn deutlich weniger als bei einer Durchschnittskalkulation. Die Beiträge steigen in der Regel mit zunehmendem Alter Jahr für Jahr an. • Textform: Ist für eine Erklärung die Textform vorgesehen, muss diese Erklärung zum Beispiel per Brief, Fax oder E-Mail abgegeben werden. • Versicherte Person: Die versicherte Person ist die Person, auf deren Leben die Versicherung genommen wird. Dies müssen nicht notwendi- gerweise Sie als Versicherungsnehmer sein. • Versicherungsdauer: Die Versicherungsdauer ist der Zeitraum, innerhalb dessen der Versicherungsfall eintreten muss, damit ein Anspruch auf Leistungen entstehen kann. • Versicherungsfall: Ein Versicherungsfall ist das Ereignis, das die Leistungspflicht des Versicherers entstehen lässt, wenn es während der Versicherungsdauer eintritt. Dies ist z.B. der Tod der versicherten Person. • Versicherungsjahr: Ein Versicherungsjahr umfasst – unabhängig von der Versicherungsperiode – den Zeitraum eines Jahres. Das erste Ver- sicherungsjahr beginnt zu dem im Versicherungsschein dokumentierten Beginn der Versicherung. Die folgenden Versicherungsjahre beginnen jeweils zum Jahrestag des Versicherungsbeginns. • Versicherungsnehmer: Der Versicherungsnehmer ist unser Vertragspartner. Die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag betreffen vorrangig den Versicherungsnehmer. • Versicherungsperiode: Die Versicherungsperiode ist der Zeitabschnitt, für den die Zahlung des Beitrags vereinbart ist. Die Versicherungsperi- ode umfasst bei einmaliger und jährlicher Beitragszahlung ein Versicherungsjahr, bei unterjährlicher Beitragszahlung entsprechend der verein- barten Zahlungsweise ein halbes Jahr, ein Vierteljahr oder einen Monat. • Versicherungsschein (Police): Der Versicherungsschein dokumentiert den zustande gekommenen Versicherungsvertrag und die zu Ver- tragsbeginn vereinbarten Versicherungsleistungen. • Versicherungssumme: Der vertraglich vereinbarte, im Versicherungsschein ausgewiesene Geldbetrag, der im Versicherungsfall zur Auszah- lung kommen soll. Die Versicherungssumme ist garantiert. • Vorläufiger Versicherungsschutz: Ein vorläufiger Versicherungsschutz bedeutet, dass dem Versicherungsnehmer ab dem Zeitpunkt, zu dem Ihr Antrag bei uns eingeht, Versicherungsschutz gewährt wird. • Wiederherstellung der Versicherung: Die Wiederherstellung bezeichnet den Vorgang, wenn nach einer Beitragsfreistellung der Vertrag wieder beitragspflichtig fortgeführt wird. Sehr geehrte Xxxxxx, sehr geehrter Kunde, mit den nachfolgenden Bedingungen wenden wir uns an Sie als Antragsteller und künftigen Versicherungsnehmer und gewähren Ihnen aufgrund des gestellten Antrags und den nachfolgenden Bedingungen vorläufigen Versicherungsschutz. Auf den folgenden Seiten finden Sie wichtige Informationen, die für Ihren Versicherungsvertrag von Bedeutung sind. Dabei bilden die Versicherungsbedingungen die rechtliche Grundlage für unser gemeinsames Vertragsverhältnis. In ihnen werden u. a. die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien geregelt sowie die vertraglichen Leistungen beschrieben. Informationen zur steuerlichen Behandlung der Versi- cherung finden Sie in den separat vorliegenden Steuerinformationen. Xxxxxxxxxxx Xxxxxx 00 00000 Xxxxxxxx Telefon +00 (0)000 000-0 Fax +00 (0)000 000-0000 xxx.xxxxxx-xxxxxxxxxxxx.xx xxxxxxx-xxxxx@xxxxxx-xxxxxxxxxxxx.xx

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Begriffserklärungen. Um Ihnen das Lesen der Versicherungsbedingungen zu erleichtern, möchten wir Ihnen einige Begrifflichkeiten kurz erläutern: • Abstrakte Verweisung: Die versicherte Person kann auf einen anderen als ihren ausgeübten Beruf verwiesen werden. • Beitragszahlungsdauer: Die Beitragszahlungsdauer ist der Zeitraum, für den Beiträge zu zahlen sind. • Bezugsberechtigter: Der Bezugsberechtigte ist die von Ihnen als Versicherungsnehmer benannte Person, die die Leistung aus dem Vertrag erhalten soll. Grundsätzlich kann jede beliebige Person benannt werden. • Deckungsrückstellung: Eine Deckungsrückstellung bilden wir, um zu jedem Zeitpunkt die Versicherungsleistungen gewährleisten zu können. • EinlösungsbeitragJahresrente: Der erste zu zahlende Beitrag nach Abschluss des Vertrages. Seine Zahlung Eine Jahresrente ist eine Voraussetzung für den Beginn des Versicherungsschutzesdie beantragte Erwerbsunfähigkeitsrente, die in der Regel in monatlichen Raten im Falle einer Erwerbsunfä- higkeit ausbezahlt wird. • FolgebeitragKonkrete Verweisung: Ein Folgebeitrag ist jeder BeitragWir prüfen stets, ob die versicherte Person eine andere vergleichbare Tätigkeit ausübt. Ob eine Tätigkeit vergleichbar ist, richtet sich nach der Ausbildung, der Erfahrung und der bisherigen Lebensstellung. Wenn die versicherte Person eine solche Tätigkeit aus- übt, ist sie nicht erwerbsunfähig nach dem Einlösungsbeitrag fällig der Definition in § 5 dieser Bedingungen. • Leistungsdauer: Die Leistungsdauer ist der Zeitraum, bis zu dessen Ablauf eine während der Versicherungsdauer anerkannte Leistung längs- tens erbracht wird. • Rechnungsgrundlagen: Die Rechnungsgrundlagen sind die Grundlagen für die Kalkulation Ihres Vertrages. Diese sind in der Regel die An- nahmen zur Entwicklung der versicherten Risiken, der Zinsen und der Kosten. • Risikoadäquat: Die Beiträge sind über die gesamte Laufzeit an das Todesfallrisiko angepasst. Damit zahlt der Versicherungsnehmer zu Be- ginn deutlich weniger als bei einer Durchschnittskalkulation. Die Beiträge steigen in der Regel mit zunehmendem Alter Jahr für Jahr an. • Textform: Ist für eine Erklärung die Textform vorgesehen, muss diese Erklärung zum Beispiel per Brief, Fax oder E-Mail abgegeben werden. • Versicherte Person: Die versicherte Person ist die Person, auf deren Leben die Versicherung genommen wird. Dies müssen nicht notwendi- gerweise Sie als Versicherungsnehmer sein. • Versicherungsdauer: Die Versicherungsdauer ist der Zeitraum, innerhalb dessen der Versicherungsfall eintreten muss, damit ein Anspruch auf Leistungen entstehen kann. • Versicherungsfall: Ein Versicherungsfall ist das Ereignis, das die Leistungspflicht des Versicherers entstehen lässt, wenn es während der Versicherungsdauer eintritt. Dies ist z.B. der Tod die Erwerbsunfähigkeit der versicherten Person. • Versicherungsjahr: Ein Versicherungsjahr umfasst – unabhängig von der Versicherungsperiode – den Zeitraum eines Jahres. Das erste Ver- sicherungsjahr beginnt zu dem im Versicherungsschein dokumentierten Beginn der Versicherung. Die folgenden Versicherungsjahre beginnen jeweils zum Jahrestag des Versicherungsbeginns. • Versicherungsnehmer: Der Versicherungsnehmer ist unser Vertragspartner. Die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag betreffen vorrangig den Versicherungsnehmer. • Versicherungsperiode: Die Versicherungsperiode ist der Zeitabschnitt, für den die Zahlung des Beitrags vereinbart ist. Die Versicherungsperi- ode umfasst bei einmaliger und jährlicher Beitragszahlung ein Versicherungsjahr, bei unterjährlicher Beitragszahlung entsprechend der verein- barten Zahlungsweise vereinbarten Zah- lungsweise ein halbes Jahr, ein Vierteljahr oder einen Monat. • Versicherungsschein (Police): Der Versicherungsschein dokumentiert den zustande gekommenen Versicherungsvertrag und die zu Ver- tragsbeginn vereinbarten Versicherungsleistungen. • Versicherungssumme: Der vertraglich vereinbarte, im Versicherungsschein ausgewiesene Geldbetrag, der im Versicherungsfall zur Auszah- lung kommen soll. Die Versicherungssumme ist garantiert. • Vorläufiger Versicherungsschutz: Ein vorläufiger Versicherungsschutz bedeutet, dass dem Versicherungsnehmer ab dem Zeitpunkt, zu dem Ihr Antrag bei uns eingeht, Versicherungsschutz gewährt wird. • Wiederherstellung der VersicherungBitte beachten: Die Wiederherstellung bezeichnet den Vorgang, wenn nach einer Beitragsfreistellung der Vertrag wieder beitragspflichtig fortgeführt wird. Zum Verbleib beim Kunden‌ Sehr geehrte Xxxxxx, sehr geehrter Kunde, mit den als Versicherungsnehmer sind Sie unser Vertragspartner. Für unser Vertragsverhältnis gelten die nachfolgenden Bedingungen wenden wir uns an Sie als Antragsteller und künftigen Versicherungsnehmer und gewähren Ihnen aufgrund des gestellten Antrags und den nachfolgenden Bedingungen vorläufigen VersicherungsschutzBedingungen. Auf den folgenden Seiten finden Sie wichtige Informationen, die für Ihren Versicherungsvertrag von Bedeutung sind. Dabei bilden die Versicherungsbedingungen Versicherungsbedingunge n die rechtliche Grundlage für unser gemeinsames Vertragsverhältnis. In ihnen werden u. a. die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien geregelt sowie die vertraglichen Leistungen beschrieben. Informationen zur steuerlichen Behandlung Be handlung der Versi- cherung finden Sie in den separat vorliegenden Steuerinformationen. Xxxxxxxxxxx Xxxxxx 00 00000 Xxxxxxxx Telefon +00 (0)000 000-0 Fax +00 (0)000 000-0000 xxx.xxxxxx-xxxxxxxxxxxx.xx xxxxxxx-xxxxx@xxxxxx-xxxxxxxxxxxx.xx.

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Begriffserklärungen. Um Ihnen das Lesen der Versicherungsbedingungen zu erleichtern, möchten wir Ihnen einige Begrifflichkeiten kurz erläutern: • Beitragszahlungsdauer: Die Beitragszahlungsdauer ist der Zeitraum, für den Beiträge zu zahlen sind. • BezugsberechtigterJahresrente: Der Bezugsberechtigte Eine Jahresrente ist die von Ihnen als Versicherungsnehmer benannte Personbeantragte Berufsunfähigkeitsrente, die die Leistung aus dem Vertrag erhalten soll. Grundsätzlich kann jede beliebige Person benannt werden. • Deckungsrückstellung: Eine Deckungsrückstellung bilden wir, um zu jedem Zeitpunkt die Versicherungsleistungen gewährleisten zu können. • Einlösungsbeitrag: Der erste zu zahlende Beitrag nach Abschluss des Vertrages. Seine Zahlung ist eine Voraussetzung für den Beginn des Versicherungsschutzes. • Folgebeitrag: Ein Folgebeitrag ist jeder Beitrag, der nach dem Einlösungsbeitrag fällig wird. • Rechnungsgrundlagen: Die Rechnungsgrundlagen sind die Grundlagen für die Kalkulation Ihres Vertrages. Diese sind in der Regel die An- nahmen zur Entwicklung der versicherten Risiken, der Zinsen und der Kosten. • Risikoadäquat: Die Beiträge sind über die gesamte Laufzeit an das Todesfallrisiko angepasst. Damit zahlt der Versicherungsnehmer zu Be- ginn deutlich weniger als bei in monatlichen Raten im Falle einer Durchschnittskalkulation. Die Beiträge steigen in der Regel mit zunehmendem Alter Jahr für Jahr an. • Textform: Ist für eine Erklärung die Textform vorgesehen, muss diese Erklärung zum Beispiel per Brief, Fax oder E-Mail abgegeben werdenBerufsunfähig- keit ausbezahlt wird. • Versicherte Person: Die versicherte Person ist die Person, auf deren Leben die Versicherung genommen wird. Dies müssen nicht notwendi- gerweise Sie als Versicherungsnehmer sein. • Versicherungsdauer: Die Versicherungsdauer ist der Zeitraum, innerhalb dessen der Versicherungsfall eintreten muss, damit ein Anspruch auf Leistungen entstehen kann. • Versicherungsfall: Ein Versicherungsfall ist das Ereignis, das die Leistungspflicht des Versicherers entstehen lässt, wenn es während der Versicherungsdauer eintritt. Dies ist z.B. der Tod der versicherten Person. • Versicherungsjahr: Ein Versicherungsjahr umfasst – unabhängig von der Versicherungsperiode – den Zeitraum eines Jahres. Das erste Ver- sicherungsjahr beginnt zu dem im Versicherungsschein dokumentierten Beginn der Versicherung. Die folgenden Versicherungsjahre beginnen jeweils zum Jahrestag des Versicherungsbeginns. • Versicherungsnehmer: Der Versicherungsnehmer ist unser Vertragspartner. Die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag betreffen vorrangig den Versicherungsnehmer. • Versicherungsperiode: Die Versicherungsperiode ist der Zeitabschnitt, für den die Zahlung des Beitrags vereinbart ist. Die Versicherungsperi- ode umfasst bei einmaliger und jährlicher Beitragszahlung ein Versicherungsjahr, bei unterjährlicher Beitragszahlung entsprechend der verein- barten Zahlungsweise vereinbarten Zah- lungsweise ein halbes Jahr, ein Vierteljahr oder einen Monat. • Versicherungsschein (Police): Der Versicherungsschein dokumentiert den zustande gekommenen Versicherungsvertrag und die zu Ver- tragsbeginn vereinbarten Versicherungsleistungen. • Versicherungssumme: Der vertraglich vereinbarte, im Versicherungsschein ausgewiesene Geldbetrag, der im Versicherungsfall zur Auszah- lung kommen soll. Die Versicherungssumme ist garantiert. • Vorläufiger VersicherungsschutzBitte beachten: Ein vorläufiger Versicherungsschutz bedeutet, dass dem Versicherungsnehmer ab dem Zeitpunkt, zu dem Ihr Antrag bei uns eingeht, Versicherungsschutz gewährt wird. • Wiederherstellung der Versicherung: Die Wiederherstellung bezeichnet den Vorgang, wenn nach einer Beitragsfreistellung der Vertrag wieder beitragspflichtig fortgeführt wird. Zum Verbleib beim Kunden‌ Sehr geehrte Xxxxxx, sehr geehrter Kunde, mit den als Versicherungsnehmer sind Sie unser Vertragspartner. Für unser Vertragsverhältnis gelten die nachfolgenden Bedingungen wenden wir uns an Sie als Antragsteller und künftigen Versicherungsnehmer und gewähren Ihnen aufgrund des gestellten Antrags und den nachfolgenden Bedingungen vorläufigen VersicherungsschutzBedingungen. Auf den folgenden Seiten finden Sie wichtige Informationen, die für Ihren Versicherungsvertrag von Bedeutung sind. Dabei bilden die Versicherungsbedingungen die rechtliche Grundlage für unser gemeinsames Vertragsverhältnis. In ihnen werden u. a. die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien geregelt sowie die vertraglichen Leistungen beschrieben. Informationen zur steuerlichen Behandlung der Versi- cherung finden Sie in den separat vorliegenden Steuerinformationen. Xxxxxxxxxxx Xxxxxx 00 00000 Xxxxxxxx Telefon +00 (0)000 000-0 Fax +00 (0)000 000-0000 xxx.xxxxxx-xxxxxxxxxxxx.xx xxxxxxx-xxxxx@xxxxxx-xxxxxxxxxxxx.xx.

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Begriffserklärungen. Um Ihnen das Lesen der Versicherungsbedingungen zu erleichtern, möchten wir Ihnen einige Begrifflichkeiten kurz erläutern: • Beitragszahlungsdauer: Die Beitragszahlungsdauer ist der Zeitraum, für den Beiträge zu zahlen sind. • Bezugsberechtigter: Der Bezugsberechtigte ist die von Ihnen als Versicherungsnehmer benannte Person, die die Leistung aus dem Vertrag erhalten soll. Grundsätzlich kann jede beliebige Person benannt werden. • Deckungsrückstellung: Eine Deckungsrückstellung bilden wir, um zu jedem Zeitpunkt die Versicherungsleistungen gewährleisten zu können. • Einlösungsbeitrag: Der erste zu zahlende Beitrag nach Abschluss des Vertrages. Seine Zahlung ist eine Voraussetzung für den Beginn des Versicherungsschutzes. • Folgebeitrag: Ein Folgebeitrag ist jeder Beitrag, der nach dem Einlösungsbeitrag fällig wird. • Rechnungsgrundlagen: Die Rechnungsgrundlagen sind die Grundlagen für die Kalkulation Ihres Vertrages. Diese sind in der Regel die An- nahmen zur Entwicklung der versicherten Risiken, der Zinsen und der Kosten. • Risikoadäquat: Die Beiträge sind über die gesamte Laufzeit an das Todesfallrisiko angepasst. Damit zahlt der Versicherungsnehmer zu Be- ginn deutlich weniger als bei einer Durchschnittskalkulation. Die Beiträge steigen in der Regel mit zunehmendem Alter Jahr für Jahr an. • Textform: Ist für eine Erklärung die Textform vorgesehen, muss diese Erklärung zum Beispiel per Brief, Fax oder E-Mail abgegeben werden. • Versicherte Person: Die versicherte Person ist die Person, auf deren Leben die Versicherung genommen wird. Dies müssen nicht notwendi- gerweise Sie als Versicherungsnehmer sein. • Versicherungsdauer: Die Versicherungsdauer ist der Zeitraum, innerhalb dessen der Versicherungsfall eintreten muss, damit ein Anspruch auf Leistungen entstehen kann. • Versicherungsfall: Ein Versicherungsfall ist das Ereignis, das die Leistungspflicht des Versicherers entstehen lässt, wenn es während der Versicherungsdauer eintritt. Dies ist z.B. der Tod der versicherten Person. • Versicherungsjahr: Ein Versicherungsjahr umfasst – unabhängig von der Versicherungsperiode – den Zeitraum eines Jahres. Das erste Ver- sicherungsjahr beginnt zu dem im Versicherungsschein dokumentierten Beginn der Versicherung. Die folgenden Versicherungsjahre beginnen jeweils zum Jahrestag des Versicherungsbeginns. • Versicherungsnehmer: Der Versicherungsnehmer ist unser Vertragspartner. Die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag betreffen vorrangig den Versicherungsnehmer. • Versicherungsperiode: Die Versicherungsperiode ist der Zeitabschnitt, für den die Zahlung des Beitrags vereinbart ist. Die Versicherungsperi- ode umfasst bei einmaliger und jährlicher Beitragszahlung ein Versicherungsjahr, bei unterjährlicher Beitragszahlung entsprechend der verein- barten Zahlungsweise ein halbes Jahr, ein Vierteljahr oder einen Monat. • Versicherungsschein (Police): Der Versicherungsschein dokumentiert den zustande gekommenen Versicherungsvertrag und die zu Ver- tragsbeginn vereinbarten Versicherungsleistungen. • Versicherungssumme: Der vertraglich vereinbarte, im Versicherungsschein ausgewiesene Geldbetrag, der im Versicherungsfall zur Auszah- lung kommen soll. Die Versicherungssumme ist garantiert. • Vorläufiger Versicherungsschutz: Ein vorläufiger Versicherungsschutz bedeutet, dass dem Versicherungsnehmer ab dem Zeitpunkt, zu dem Ihr Antrag bei uns eingeht, Versicherungsschutz gewährt wird. • Wiederherstellung der Versicherung: Die Wiederherstellung bezeichnet den Vorgang, wenn nach einer Beitragsfreistellung der Vertrag wieder beitragspflichtig fortgeführt wird. Sehr geehrte Xxxxxx, sehr geehrter Kunde, mit den nachfolgenden Bedingungen wenden wir uns an Sie als Antragsteller und künftigen Versicherungsnehmer und gewähren Ihnen aufgrund des gestellten Antrags und den nachfolgenden Bedingungen vorläufigen Versicherungsschutz. Auf den folgenden Seiten finden Sie wichtige Informationen, die für Ihren Versicherungsvertrag von Bedeutung sind. Dabei bilden die Versicherungsbedingungen die rechtliche Grundlage für unser gemeinsames Vertragsverhältnis. In ihnen werden u. a. die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien geregelt sowie die vertraglichen Leistungen beschrieben. Informationen zur steuerlichen Behandlung der Versi- cherung finden Sie in den separat vorliegenden Steuerinformationen. Xxxxxxxxxxx Xxxxxx 00 00000 Xxxxxxxx Telefon +00 (0)000 000-0 Fax +00 (0)000 000-0000 xxx.xxxxxx-xxxxxxxxxxxx.xx xxxxxxx-xxxxx@xxxxxx-xxxxxxxxxxxx.xx.

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Begriffserklärungen. Um Ihnen das Lesen der Versicherungsbedingungen zu erleichtern, möchten wir Ihnen einige Begrifflichkeiten kurz erläutern: • Beitragszahlungsdauer: Die Beitragszahlungsdauer ist der Zeitraum, für den Beiträge zu zahlen sind. • Bezugsberechtigter: Der Bezugsberechtigte ist die von Ihnen als Versicherungsnehmer benannte Person, die die Leistung aus dem Vertrag erhalten soll. Grundsätzlich kann jede beliebige Person benannt werden. • Deckungsrückstellung: Eine Deckungsrückstellung bilden wir, um zu jedem Zeitpunkt die Versicherungsleistungen gewährleisten zu können. • Einlösungsbeitrag: Der erste zu zahlende Beitrag nach Abschluss des Vertrages. Seine Zahlung ist eine Voraussetzung für den Beginn des Versicherungsschutzes. • Folgebeitrag: Ein Folgebeitrag ist jeder Beitrag, der nach dem Einlösungsbeitrag fällig wird. • Rechnungsgrundlagen: Die Rechnungsgrundlagen sind die Grundlagen für die Kalkulation Ihres Vertrages. Diese sind in der Regel die An- nahmen zur Entwicklung der versicherten Risiken, der Zinsen und der Kosten. • Risikoadäquat: Die Beiträge sind über die gesamte Laufzeit an das Todesfallrisiko angepasst. Damit zahlt der Versicherungsnehmer zu Be- ginn deutlich weniger als bei einer Durchschnittskalkulation. Die Beiträge steigen in der Regel mit zunehmendem Alter Jahr für Jahr an. • Textform: Ist für eine Erklärung die Textform vorgesehen, muss diese Erklärung zum Beispiel per Brief, Fax oder E-Mail abgegeben werden. • Versicherte Person: Die versicherte Person ist die Person, auf deren Leben die Versicherung genommen wird. Dies müssen nicht notwendi- gerweise Sie als Versicherungsnehmer sein. • Versicherungsdauer: Die Versicherungsdauer ist der Zeitraum, innerhalb dessen der Versicherungsfall eintreten muss, damit ein Anspruch auf Leistungen entstehen kann. • Versicherungsfall: Ein Versicherungsfall ist das Ereignis, das die Leistungspflicht des Versicherers entstehen lässt, wenn es während der Versicherungsdauer eintritt. Dies ist z.B. der Tod eine schwere Krankheit der versicherten Person. • Versicherungsjahr: Ein Versicherungsjahr umfasst – unabhängig von der Versicherungsperiode – den Zeitraum eines Jahres. Das erste Ver- sicherungsjahr beginnt zu dem im Versicherungsschein dokumentierten Beginn der Versicherung. Die folgenden Versicherungsjahre beginnen jeweils zum Jahrestag des Versicherungsbeginns. • Versicherungsnehmer: Der Versicherungsnehmer ist unser Vertragspartner. Die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag betreffen vorrangig den Versicherungsnehmer. • Versicherungsperiode: Die Versicherungsperiode ist der Zeitabschnitt, für den die Zahlung des Beitrags vereinbart ist. Die Versicherungsperi- ode umfasst bei einmaliger und jährlicher Beitragszahlung ein Versicherungsjahr, bei unterjährlicher Beitragszahlung entsprechend der verein- barten Zahlungsweise vereinbarten Zah- lungsweise ein halbes Jahr, ein Vierteljahr oder einen Monat. • Versicherungsschein (Police): Der Versicherungsschein dokumentiert den zustande gekommenen Versicherungsvertrag und die zu Ver- tragsbeginn vereinbarten Versicherungsleistungen. • Versicherungssumme: Der vertraglich vereinbarte, im Versicherungsschein ausgewiesene Geldbetrag, der im Versicherungsfall zur Auszah- lung kommen soll. Die Versicherungssumme ist garantiert. • Vorläufiger Versicherungsschutz: Ein vorläufiger Versicherungsschutz bedeutet, dass dem Versicherungsnehmer ab dem Zeitpunkt, zu dem Ihr Antrag bei uns eingeht, Versicherungsschutz gewährt wird. • Wiederherstellung der VersicherungBitte beachten: Die Wiederherstellung bezeichnet den Vorgang, wenn nach einer Beitragsfreistellung der Vertrag wieder beitragspflichtig fortgeführt wird. Zum Verbleib beim Kunden‌ Sehr geehrte Xxxxxx, sehr geehrter Kunde, mit den als Versicherungsnehmer sind Sie unser Vertragspartner. Für unser Vertragsverhältnis gelten die nachfolgenden Bedingungen wenden wir uns an Sie als Antragsteller und künftigen Versicherungsnehmer und gewähren Ihnen aufgrund des gestellten Antrags und den nachfolgenden Bedingungen vorläufigen VersicherungsschutzBedingungen. Auf den folgenden Seiten finden Sie wichtige Informationen, die für Ihren Versicherungsvertrag von Bedeutung sind. Dabei bilden die Versicherungsbedingungen die rechtliche Grundlage für unser gemeinsames Vertragsverhältnis. In ihnen werden u. a. die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien geregelt sowie die vertraglichen Leistungen beschrieben. Informationen zur steuerlichen Behandlung der Versi- cherung finden Sie in den separat vorliegenden Steuerinformationen. Xxxxxxxxxxx Xxxxxx 00 00000 Xxxxxxxx Telefon +00 (0)000 000-0 Fax +00 (0)000 000-0000 xxx.xxxxxx-xxxxxxxxxxxx.xx xxxxxxx-xxxxx@xxxxxx-xxxxxxxxxxxx.xx.

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Begriffserklärungen. Um Ihnen das Lesen der Versicherungsbedingungen zu erleichtern, möchten wir Ihnen einige Begrifflichkeiten kurz erläutern: • Beitragszahlungsdauer: Die Beitragszahlungsdauer ist der Zeitraum, für den Beiträge zu zahlen sind. • Bezugsberechtigter: Der Bezugsberechtigte ist die von Ihnen als Versicherungsnehmer benannte Person, die die Leistung aus dem Vertrag erhalten soll. Grundsätzlich kann jede beliebige Person benannt werden. • Deckungsrückstellung: Eine Deckungsrückstellung bilden wir, um zu jedem Zeitpunkt die Versicherungsleistungen gewährleisten zu können. • Einlösungsbeitrag: Der erste zu zahlende Beitrag nach Abschluss des Vertrages. Seine Zahlung ist eine Voraussetzung für den Beginn des Versicherungsschutzes. • Folgebeitrag: Ein Folgebeitrag ist jeder Beitrag, der nach dem Einlösungsbeitrag fällig wird. • Rechnungsgrundlagen: Die Rechnungsgrundlagen sind die Grundlagen für die Kalkulation Ihres Vertrages. Diese sind in der Regel die An- nahmen Annah- men zur Entwicklung der versicherten Risiken, der Zinsen und der Kosten. • Risikoadäquat: Die Beiträge sind über die gesamte Laufzeit an das Todesfallrisiko angepasst. Damit zahlt der Versicherungsnehmer zu Be- ginn Beginn deutlich weniger als bei einer Durchschnittskalkulation. Die Beiträge steigen in der Regel mit zunehmendem Alter Jahr für Jahr an. • Textform: Ist für eine Erklärung die Textform vorgesehen, muss diese Erklärung zum Beispiel per Brief, Fax Brief oder E-Mail abgegeben werden. • Versicherte Person: Die versicherte Person ist die Person, auf deren Leben die Versicherung genommen wird. Dies müssen nicht notwendi- gerweise notwendiger- weise Sie als Versicherungsnehmer sein. • Versicherungsdauer: Die Versicherungsdauer ist der Zeitraum, innerhalb dessen der Versicherungsfall eintreten muss, damit ein Anspruch auf Leistungen entstehen kann. • Versicherungsfall: Ein Versicherungsfall ist das Ereignis, das die Leistungspflicht des Versicherers entstehen lässt, wenn es während der Versicherungsdauer Ver- sicherungsdauer eintritt. Dies ist z.B. der Tod der versicherten Person. • Versicherungsjahr: Ein Versicherungsjahr umfasst – unabhängig von der Versicherungsperiode – den Zeitraum eines Jahres. Das erste Ver- sicherungsjahr Versi- cherungsjahr beginnt zu dem im Versicherungsschein dokumentierten Beginn der Versicherung. Die folgenden Versicherungsjahre beginnen jeweils zum Jahrestag des Versicherungsbeginns. • Versicherungsnehmer: Der Versicherungsnehmer ist unser Vertragspartner. Die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag betreffen vorrangig den Versicherungsnehmer. • Versicherungsperiode: Die Versicherungsperiode ist der Zeitabschnitt, für den die Zahlung des Beitrags vereinbart ist. Die Versicherungsperi- ode umfasst bei einmaliger und jährlicher Beitragszahlung ein Versicherungsjahr, bei unterjährlicher Beitragszahlung entsprechend der verein- barten Zahlungsweise ein halbes Jahr, ein Vierteljahr oder einen Monat. • Versicherungsschein (Police): Der Versicherungsschein dokumentiert den zustande gekommenen Versicherungsvertrag und die zu Ver- tragsbeginn Vertrags- beginn vereinbarten Versicherungsleistungen. • Versicherungssumme: Der vertraglich vereinbarte, im Versicherungsschein ausgewiesene Geldbetrag, der im Versicherungsfall zur Auszah- lung Auszahlung kommen soll. Die Versicherungssumme ist garantiert. • Vorläufiger Versicherungsschutz: Ein vorläufiger Versicherungsschutz bedeutet, dass dem Versicherungsnehmer ab dem Zeitpunkt, zu dem Ihr Antrag bei uns eingeht, Versicherungsschutz gewährt wird. • Wiederherstellung der Versicherung: Die Wiederherstellung bezeichnet den Vorgang, wenn nach einer Beitragsfreistellung der Vertrag wieder beitragspflichtig fortgeführt wird. Bitte beachten: Zum Verbleib beim Kunden‌ Sehr geehrte Xxxxxx, sehr geehrter Kunde, mit den nachfolgenden Bedingungen wenden wir uns an Sie als Antragsteller und künftigen Versicherungsnehmer und gewähren Ihnen Ihne n aufgrund des gestellten Antrags und den nachfolgenden Bedingungen vorläufigen Versicherungsschutz. Auf den folgenden Seiten finden Sie wichtige Informationen, die für Ihren Versicherungsvertrag von Bedeutung sind. Dabei bilden die Versicherungsbedingungen die rechtliche Grundlage für unser gemeinsames Vertragsverhältnis. In ihnen werden u. a. die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien geregelt sowie die vertraglichen Leistungen beschrieben. Informationen zur steuerlichen Behandlung Be handlung der Versi- cherung finden Sie in den separat vorliegenden Steuerinformationen. Xxxxxxxxxxx Xxxxxx 00 00000 Xxxxxxxx Telefon +00 (0)000 000-0 Fax +00 (0)000 000-0000 xxx.xxxxxx-xxxxxxxxxxxx.xx xxxxxxx-xxxxx@xxxxxx-xxxxxxxxxxxx.xx.

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Begriffserklärungen. Um Ihnen das Lesen der Versicherungsbedingungen zu erleichtern, möchten wir Ihnen einige Begrifflichkeiten kurz erläutern: • Abstrakte Verweisung: Die versicherte Person kann auf einen anderen als ihren ausgeübten Beruf verwiesen werden. • Beitragszahlungsdauer: Die Beitragszahlungsdauer ist der Zeitraum, für den Beiträge zu zahlen sind. • Bezugsberechtigter: Der Bezugsberechtigte ist die von Ihnen als Versicherungsnehmer benannte Person, die die Leistung aus dem Vertrag erhalten soll. Grundsätzlich kann jede beliebige Person benannt werden. • Deckungsrückstellung: Eine Deckungsrückstellung bilden wir, um zu jedem Zeitpunkt die Versicherungsleistungen gewährleisten zu können. • EinlösungsbeitragJahresrente: Der erste zu zahlende Beitrag nach Abschluss des Vertrages. Seine Zahlung Eine Jahresrente ist eine Voraussetzung für den Beginn des Versicherungsschutzesdie beantragte Berufsunfähigkeitsrente, die in der Regel in mo natlichen Raten im Falle einer Berufsunfä h ig- keit ausbezahlt wird. • FolgebeitragKonkrete Verweisung: Ein Folgebeitrag ist jeder BeitragWir prüfen stets, ob die versicherte Person eine andere vergleichbare Tätigkeit ausübt. Ob eine Tätigkeit vergleic h b ar ist, richtet sich nach der Ausbildung, der Erfahrung und der bisherigen Lebensstellung. Wenn die versicherte Person eine solche Tätigkeit a us- übt, ist sie nicht berufsunfähig nach dem Einlösungsbeitrag fällig der Definition in § 5 dieser Bedingungen. • Leistungsdauer: Die Leistungsdauer ist der Zeitraum, bis zu dessen Ablauf eine während der Versicherungsdauer anerkannte Leistung längs- tens erbracht wird. • Rechnungsgrundlagen: Die Rechnungsgrundlagen sind die Grundlagen für die Kalkulation Ihres Vertrages. Diese sind in der Regel die An- Re g e l d ie A n - nahmen zur Entwicklung der versicherten Risiken, der Zinsen und der Kosten. • Risikoadäquat: Die Beiträge sind über die gesamte Laufzeit an das Todesfallrisiko angepasst. Damit zahlt der Versicherungsnehmer zu Be- ginn deutlich weniger als bei einer Durchschnittskalkulation. Die Beiträge steigen in der Regel mit zunehmendem Alter Jahr für Jahr an. • Textform: Ist für eine Erklärung die Textform vorgesehen, muss diese Erklärung zum Beispiel per Brief, Fax oder E-Mail abgegeben werden. • Versicherte Person: Die versicherte Person ist die Person, auf deren Leben die Versicherung genommen wird. Dies müssen nicht notwendi- no twe n d i- gerweise Sie als Versicherungsnehmer sein. • Versicherungsdauer: Die Versicherungsdauer ist der Zeitraum, innerhalb dessen der Versicherungsfall eintreten muss, damit ein Anspruch e in A n sp ru ch auf Leistungen entstehen kann. • Versicherungsfall: Ein Versicherungsfall ist das Ereignis, das die Leistungspflicht des Versicherers entstehen lässt, wenn es während der we n n e s wä h re n d d e r Versicherungsdauer eintritt. Dies ist z.B. der Tod die Berufsunfähigkeit der versicherten Person. • Versicherungsjahr: Ein Versicherungsjahr umfasst – unabhängig von der Versicherungsperiode – den Zeitraum eines Jahres. Das erste Ver- V e r- sicherungsjahr beginnt zu dem im Versicherungsschein dokumentierten Beginn der Versicherung. Die folgenden Versicherungsjahre beginnen beginn en jeweils zum Jahrestag des Versicherungsbeginns. • Versicherungsnehmer: Der Versicherungsnehmer ist unser Vertragspartner. Die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag betreffen vorrangig den Versicherungsnehmer. • Versicherungsperiode: Die Versicherungsperiode ist der Zeitabschnitt, für den die Zahlung des Beitrags vereinbart ist. Die Versicherungsperi- ode umfasst bei einmaliger und jährlicher Beitragszahlung ein Versicherungsjahr, bei unterjährlicher Beitragszahlung entsprechend der verein- barten Zahlungsweise vereinbarten Zah- lungsweise ein halbes Jahr, ein Vierteljahr oder einen Monat. • Versicherungsschein (Police): Der Versicherungsschein dokumentiert den zustande gekommenen Versicherungsvertrag und die Versicherungsvert ra g u n d d ie zu Ver- V e r- tragsbeginn vereinbarten Versicherungsleistungen. • Versicherungssumme: Der vertraglich vereinbarte, im Versicherungsschein ausgewiesene Geldbetrag, der im Versicherungsfall zur Auszah- lung kommen soll. Die Versicherungssumme ist garantiert. • Vorläufiger Versicherungsschutz: Ein vorläufiger Versicherungsschutz bedeutet, dass dem Versicherungsnehmer ab dem Zeitpunkt, zu dem de m Ihr Antrag bei uns eingeht, Versicherungsschutz gewährt wird. • Wiederherstellung der Versicherung: Die Wiederherstellung bezeichnet den Vorgang, wenn Hinweise zum Schutz ihrer Daten‌ Mit diesen Hinweisen informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Dialog Lebensversicherungs-AG und die Ihnen nach einer Beitragsfreistellung der Vertrag wieder beitragspflichtig fortgeführt wirddem Datenschutzrecht zustehenden Rechte. Sehr geehrte Xxxxxx, sehr geehrter Kunde, mit den nachfolgenden Bedingungen wenden wir uns an Sie als Antragsteller und künftigen Versicherungsnehmer und gewähren Ihnen aufgrund des gestellten Antrags und den nachfolgenden Bedingungen vorläufigen VersicherungsschutzDialog Lebensversicherungs-AG Xxxxxxxxxxx Xxx. Auf den folgenden Seiten finden Sie wichtige Informationen, die für Ihren Versicherungsvertrag von Bedeutung sind. Dabei bilden die Versicherungsbedingungen die rechtliche Grundlage für unser gemeinsames Vertragsverhältnis. In ihnen werden u. a. die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien geregelt sowie die vertraglichen Leistungen beschrieben. Informationen zur steuerlichen Behandlung der Versi- cherung finden Sie in den separat vorliegenden Steuerinformationen. Xxxxxxxxxxx Xxxxxx 00 X - 00000 Xxxxxxxx Telefon Telefon: +00 (0)000 000-0 Fax +00 (0)000 000E-0000 xxx.xxxxxx-xxxxxxxxxxxx.xx xxxxxxx-xxxxx@xxxxxx-xxxxxxxxxxxx.xxMail-Adresse: xxxxxxx-xxxxx@xxxxxx-xxxxxxxxxxxx.xx und xxxx@xxxxxx-xxxxx.xx Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter der o.g. Adresse oder per E-Mail unter: Datenschutzbeauftragter@dialog- xxxxxxxxxxxx.xx und Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx@xxxxxx-xxxxx.xx

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Begriffserklärungen. Um Ihnen das Lesen der Versicherungsbedingungen zu erleichtern, möchten wir Ihnen einige Begrifflichkeiten kurz erläutern: • Abstrakte Verweisung: Die versicherte Person kann auf einen anderen als ihren ausgeübten Beruf verwiesen werden. • Beitragszahlungsdauer: Die Beitragszahlungsdauer ist der Zeitraum, für den Beiträge zu zahlen sind. • Bezugsberechtigter: Der Bezugsberechtigte ist die von Ihnen als Versicherungsnehmer benannte Person, die die Leistung aus dem Vertrag erhalten soll. Grundsätzlich kann jede beliebige Person benannt werden. • Deckungsrückstellung: Eine Deckungsrückstellung bilden wir, um zu jedem Zeitpunkt die Versicherungsleistungen gewährleisten zu können. • EinlösungsbeitragJahresrente: Der erste zu zahlende Beitrag nach Abschluss des Vertrages. Seine Zahlung Eine Jahresrente ist eine Voraussetzung für den Beginn des Versicherungsschutzesdie beantragte Berufsunfähigkeitsrente, die in der Regel in monatlichen Raten im Falle einer Berufsunfähig- keit ausbezahlt wird. • FolgebeitragKonkrete Verweisung: Ein Folgebeitrag ist jeder BeitragWir prüfen stets, ob die versicherte Person eine andere vergleichbare Tätigkeit ausübt. Ob eine Tätigkeit vergleichbar ist, richtet sich nach der Ausbildung, der Erfahrung und der bisherigen Lebensstellung. Wenn die versicherte Person eine solche Tätigkeit aus- übt, ist sie nicht berufsunfähig nach dem Einlösungsbeitrag fällig der Definition in § 5 dieser Bedingungen. • Leistungsdauer: Die Leistungsdauer ist der Zeitraum, bis zu dessen Ablauf eine während der Versicherungsdauer anerkannte Leistung längs- tens erbracht wird. • Rechnungsgrundlagen: Die Rechnungsgrundlagen sind die Grundlagen für die Kalkulation Ihres Vertrages. Diese sind in der Regel die An- nahmen zur Entwicklung der versicherten Risiken, der Zinsen und der Kosten. • Risikoadäquat: Die Beiträge sind über die gesamte Laufzeit an das Todesfallrisiko angepasst. Damit zahlt der Versicherungsnehmer zu Be- ginn deutlich weniger als bei einer Durchschnittskalkulation. Die Beiträge steigen in der Regel mit zunehmendem Alter Jahr für Jahr an. • Textform: Ist für eine Erklärung die Textform vorgesehen, muss diese Erklärung zum Beispiel per Brief, Fax oder E-Mail abgegeben werden. • Versicherte Person: Die versicherte Person ist die Person, auf deren Leben die Versicherung genommen wird. Dies müssen nicht notwendi- gerweise Sie als Versicherungsnehmer sein. • Versicherungsdauer: Die Versicherungsdauer ist der Zeitraum, innerhalb dessen der Versicherungsfall eintreten muss, damit ein Anspruch auf Leistungen entstehen kann. • Versicherungsfall: Ein Versicherungsfall ist das Ereignis, das die Leistungspflicht des Versicherers entstehen lässt, wenn es während der Versicherungsdauer eintritt. Dies ist z.B. der Tod die Berufsunfähigkeit der versicherten Person. • Versicherungsjahr: Ein Versicherungsjahr umfasst – unabhängig von der Versicherungsperiode – den Zeitraum eines Jahres. Das erste Ver- sicherungsjahr beginnt zu dem im Versicherungsschein dokumentierten Beginn der Versicherung. Die folgenden Versicherungsjahre beginnen jeweils zum Jahrestag des Versicherungsbeginns. • Versicherungsnehmer: Der Versicherungsnehmer ist unser Vertragspartner. Die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag betreffen vorrangig den Versicherungsnehmer. • Versicherungsperiode: Die Versicherungsperiode ist der Zeitabschnitt, für den die Zahlung des Beitrags vereinbart ist. Die Versicherungsperi- ode umfasst bei einmaliger und jährlicher Beitragszahlung ein Versicherungsjahr, bei unterjährlicher Beitragszahlung entsprechend der verein- barten Zahlungsweise vereinbarten Zah- lungsweise ein halbes Jahr, ein Vierteljahr oder einen Monat. • Versicherungsschein (Police): Der Versicherungsschein dokumentiert den zustande gekommenen Versicherungsvertrag und die zu Ver- tragsbeginn vereinbarten Versicherungsleistungen. • Versicherungssumme: Der vertraglich vereinbarte, im Versicherungsschein ausgewiesene Geldbetrag, der im Versicherungsfall zur Auszah- lung kommen soll. Die Versicherungssumme ist garantiert. • Vorläufiger Versicherungsschutz: Ein vorläufiger Versicherungsschutz bedeutet, dass dem Versicherungsnehmer ab dem Zeitpunkt, zu dem Ihr Antrag bei uns eingeht, Versicherungsschutz gewährt wird. • Wiederherstellung der VersicherungBitte beachten: Die Wiederherstellung bezeichnet den Vorgang, wenn nach einer Beitragsfreistellung der Vertrag wieder beitragspflichtig fortgeführt wird. Zum Verbleib beim Kunden‌ Sehr geehrte Xxxxxx, sehr geehrter Kunde, mit den als Versicherungsnehmer sind Sie unser Vertragspartner. Für unser Vertragsverhältnis gelten die nachfolgenden Bedingungen wenden wir uns an Sie als Antragsteller und künftigen Versicherungsnehmer und gewähren Ihnen aufgrund des gestellten Antrags und den nachfolgenden Bedingungen vorläufigen VersicherungsschutzBedingungen. Auf den folgenden Seiten finden Sie wichtige Informationen, die für Ihren Versicherungsvertrag von Bedeutung sind. Dabei bilden die Versicherungsbedingungen die rechtliche Grundlage für unser gemeinsames Vertragsverhältnis. In ihnen werden u. a. die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien geregelt sowie die vertraglichen Leistungen beschrieben. Informationen zur steuerlichen Behandlung der Versi- cherung finden Sie in den separat vorliegenden Steuerinformationen. Xxxxxxxxxxx Xxxxxx 00 00000 Xxxxxxxx Telefon +00 (0)000 000-0 Fax +00 (0)000 000-0000 xxx.xxxxxx-xxxxxxxxxxxx.xx xxxxxxx-xxxxx@xxxxxx-xxxxxxxxxxxx.xx.

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Begriffserklärungen. Um Ihnen das Lesen der Versicherungsbedingungen zu erleichtern, möchten wir Ihnen einige Begrifflichkeiten kurz erläutern: • Abstrakte Verweisung: Die versicherte Person kann auf einen anderen als ihren ausgeübten Beruf verwiesen werden. • Beitragszahlungsdauer: Die Beitragszahlungsdauer ist der Zeitraum, für den Beiträge zu zahlen sind. • Bezugsberechtigter: Der Bezugsberechtigte ist die von Ihnen als Versicherungsnehmer benannte Person, die die Leistung aus dem Vertrag erhalten soll. Grundsätzlich kann jede beliebige Person benannt werden. • Deckungsrückstellung: Eine Deckungsrückstellung bilden wir, um zu jedem Zeitpunkt die Versicherungsleistungen gewährleisten zu können. • EinlösungsbeitragJahresrente: Der erste zu zahlende Beitrag nach Abschluss des VertragesEine Jahresrente ist die beantragte Berufs- bzw. Seine Zahlung ist eine Voraussetzung für den Beginn des VersicherungsschutzesErwerbsunfähigkeitsrente, die in der Regel in monatlichen Raten im Falle einer Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit ausbezahlt wird. • FolgebeitragKonkrete Verweisung: Ein Folgebeitrag ist jeder BeitragWir prüfen stets, ob die versicherte Person eine andere vergleichbare Tätigkeit ausübt. Ob eine Tätigkeit vergleichbar ist, richtet sich nach der Ausbildung, der Erfahrung und der bisherigen Lebensstellung. Wenn die versicherte Person eine solche Tätigkeit aus- übt, ist sie nicht berufsunfähig nach dem Einlösungsbeitrag fällig der Definition in § 5 dieser Bedingungen. • Leistungsdauer: Die Leistungsdauer ist der Zeitraum, bis zu dessen Ablauf eine während der Versicherungsdauer anerkannte Leistung längs- tens erbracht wird. • Rechnungsgrundlagen: Die Rechnungsgrundlagen sind die Grundlagen für die Kalkulation Ihres Vertrages. Diese sind in der Regel die An- nahmen zur Entwicklung der versicherten Risiken, der Zinsen und der Kosten. • Risikoadäquat: Die Beiträge sind über die gesamte Laufzeit an das Todesfallrisiko angepasst. Damit zahlt der Versicherungsnehmer zu Be- ginn deutlich weniger als bei einer Durchschnittskalkulation. Die Beiträge steigen in der Regel mit zunehmendem Alter Jahr für Jahr an. • Textform: Ist für eine Erklärung die Textform vorgesehen, muss diese Erklärung zum Beispiel per Brief, Fax oder E-Mail abgegeben werden. • Versicherte Person: Die versicherte Person ist die Person, auf deren Leben die Versicherung genommen wird. Dies müssen nicht notwendi- gerweise Sie als Versicherungsnehmer sein. • Versicherungsdauer: Die Versicherungsdauer ist der Zeitraum, innerhalb dessen der Versicherungsfall eintreten muss, damit ein Anspruch auf Leistungen entstehen kann. • Versicherungsfall: Ein Versicherungsfall ist das Ereignis, das die Leistungspflicht des Versicherers entstehen lässt, wenn es während der Versicherungsdauer eintritt. Dies ist z.B. der Tod die Berufsunfähigkeit der versicherten Person. • Versicherungsjahr: Ein Versicherungsjahr umfasst – unabhängig von der Versicherungsperiode – den Zeitraum eines Jahres. Das erste Ver- sicherungsjahr beginnt zu dem im Versicherungsschein dokumentierten Beginn der Versicherung. Die folgenden Versicherungsjahre beginnen jeweils zum Jahrestag des Versicherungsbeginns. • Versicherungsnehmer: Der Versicherungsnehmer ist unser Vertragspartner. Die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag betreffen vorrangig den Versicherungsnehmer. • Versicherungsperiode: Die Versicherungsperiode ist der Zeitabschnitt, für den die Zahlung des Beitrags vereinbart ist. Die Versicherungsperi- ode umfasst bei einmaliger und jährlicher Beitragszahlung ein Versicherungsjahr, bei unterjährlicher Beitragszahlung entsprechend der verein- barten Zahlungsweise vereinbarten Zah- lungsweise ein halbes Jahr, ein Vierteljahr oder einen Monat. • Versicherungsschein (Police): Der Versicherungsschein dokumentiert den zustande gekommenen Versicherungsvertrag und die zu Ver- tragsbeginn vereinbarten Versicherungsleistungen. • Versicherungssumme: Der vertraglich vereinbarte, im Versicherungsschein ausgewiesene Geldbetrag, der im Versicherungsfall zur Auszah- lung kommen soll. Die Versicherungssumme ist garantiert. • Vorläufiger Versicherungsschutz: Ein vorläufiger Versicherungsschutz bedeutet, dass dem Versicherungsnehmer ab dem Zeitpunkt, zu dem Ihr Antrag bei uns eingeht, Versicherungsschutz gewährt wird. • Wiederherstellung der Versicherung: Die Wiederherstellung bezeichnet den Vorgang, wenn Hinweise zum Schutz ihrer Daten‌ Mit diesen Hinweisen informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Dialog Lebensversicherungs-AG und die Ihnen nach einer Beitragsfreistellung der Vertrag wieder beitragspflichtig fortgeführt wirddem Datenschutzrecht zustehenden Rechte. Sehr geehrte Xxxxxx, sehr geehrter Kunde, mit den nachfolgenden Bedingungen wenden wir uns an Sie als Antragsteller und künftigen Versicherungsnehmer und gewähren Ihnen aufgrund des gestellten Antrags und den nachfolgenden Bedingungen vorläufigen VersicherungsschutzDialog Lebensversicherungs-AG Xxxxxxxxxxx Xxx. Auf den folgenden Seiten finden Sie wichtige Informationen, die für Ihren Versicherungsvertrag von Bedeutung sind. Dabei bilden die Versicherungsbedingungen die rechtliche Grundlage für unser gemeinsames Vertragsverhältnis. In ihnen werden u. a. die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien geregelt sowie die vertraglichen Leistungen beschrieben. Informationen zur steuerlichen Behandlung der Versi- cherung finden Sie in den separat vorliegenden Steuerinformationen. Xxxxxxxxxxx Xxxxxx 00 X - 00000 Xxxxxxxx Telefon Telefon: +00 (0)000 000-0 Fax +00 (0)000 000E-0000 xxx.xxxxxx-xxxxxxxxxxxx.xx xxxxxxx-xxxxx@xxxxxx-xxxxxxxxxxxx.xxMail-Adresse: xxxxxxx-xxxxx@xxxxxx-xxxxxxxxxxxx.xx und xxxx@xxxxxx-xxxxx.xx Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter der o.g. Adresse oder per E-Mail unter: Datenschutzbeauftragter@dialog- xxxxxxxxxxxx.xx und Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx@xxxxxx-xxxxx.xx

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Begriffserklärungen. Um Ihnen das Lesen der Versicherungsbedingungen zu erleichtern, möchten wir Ihnen einige Begrifflichkeiten kurz erläutern: • Abstrakte Verweisung: Die versicherte Person kann auf einen anderen als ihren ausgeübten Beruf verwiesen werden. • Beitragszahlungsdauer: Die Beitragszahlungsdauer ist der Zeitraum, für den Beiträge zu zahlen sind. • Bezugsberechtigter: Der Bezugsberechtigte ist die von Ihnen als Versicherungsnehmer benannte Person, die die Leistung aus dem Vertrag erhalten soll. Grundsätzlich kann jede beliebige Person benannt werden. • Deckungsrückstellung: Eine Deckungsrückstellung bilden wir, um zu jedem Zeitpunkt die Versicherungsleistungen gewährleisten zu können. • Einlösungsbeitrag: Der erste zu zahlende Beitrag nach Abschluss des Vertrages. Seine Zahlung ist eine Voraussetzung für den Beginn des Versicherungsschutzes. • Folgebeitrag: Ein Folgebeitrag ist jeder Beitrag, der nach dem Einlösungsbeitrag fällig wird. • Jahresrente: Eine Jahresrente ist die beantragte Berufsunfähigkeitsrente, die in der Regel in monatlichen Raten im Falle einer Berufsunfähig- keit ausbezahlt wird. • Konkrete Verweisung: Wir prüfen stets, ob die versicherte Person eine andere vergleichbare Tätigkeit ausübt. Ob eine Tätigkeit vergleichbar ist, richtet sich nach der Ausbildung, der Erfahrung und der bisherigen Lebensstellung. Wenn die versicherte Person eine solche Tätigkeit aus- übt, ist sie nicht berufsunfähig nach der Definition in § 5 dieser Bedingungen. • Leistungsdauer: Die Leistungsdauer ist der Zeitraum, bis zu dessen Ablauf eine während der Versicherungsdauer anerkannte Leistung längs- tens erbracht wird. • Rechnungsgrundlagen: Die Rechnungsgrundlagen sind die Grundlagen für die Kalkulation Ihres Vertrages. Diese sind in der Regel die An- nahmen zur Entwicklung der versicherten Risiken, der Zinsen und der Kosten. • RisikoadäquatReferenzbeitrag: Die Beiträge sind über die gesamte Laufzeit an das Todesfallrisiko angepasstDer Referenzbeitrag ist der um den Sofortüberschuss reduzierte Bruttobeitrag ohne Vitality Überschusskomponente. Damit zahlt der Versicherungsnehmer zu Be- ginn deutlich weniger als bei einer Durchschnittskalkulation. Die Beiträge steigen in der Regel mit zunehmendem Alter Jahr für Jahr anDiesen Beitrag müssten Sie zahlen, wenn Sie den Vertrag ohne Generali Vitality abgeschlossen hätten. • Textform: Ist für eine Erklärung die Textform vorgesehen, muss diese Erklärung zum Beispiel per Brief, Fax oder E-Mail abgegeben werden. • Versicherte Person: Die versicherte Person ist die Person, auf deren Leben die Versicherung genommen wird. Dies müssen nicht notwendi- gerweise Sie als Versicherungsnehmer sein. • Versicherungsdauer: Die Versicherungsdauer ist der Zeitraum, innerhalb dessen der Versicherungsfall eintreten muss, damit ein Anspruch auf Leistungen entstehen kann. • Versicherungsfall: Ein Versicherungsfall ist das Ereignis, das die Leistungspflicht des Versicherers entstehen lässt, wenn es während der Versicherungsdauer eintritt. Dies ist z.B. der Tod die Berufsunfähigkeit der versicherten Person. • Versicherungsjahr: Ein Versicherungsjahr umfasst – unabhängig von der Versicherungsperiode – den Zeitraum eines Jahres. Das erste Ver- sicherungsjahr beginnt zu dem im Versicherungsschein dokumentierten Beginn der Versicherung. Die folgenden Versicherungsjahre beginnen jeweils zum Jahrestag des Versicherungsbeginns. • Versicherungsnehmer: Der Versicherungsnehmer ist unser Vertragspartner. Die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag betreffen vorrangig den Versicherungsnehmer. • Versicherungsperiode: Die Versicherungsperiode ist der Zeitabschnitt, für den die Zahlung des Beitrags vereinbart ist. Die Versicherungsperi- ode umfasst bei einmaliger und jährlicher Beitragszahlung ein Versicherungsjahr, bei unterjährlicher Beitragszahlung entsprechend der verein- barten Zahlungsweise vereinbarten Zah- lungsweise ein halbes Jahr, ein Vierteljahr oder einen Monat. • Versicherungsschein (Police): Der Versicherungsschein dokumentiert den zustande gekommenen Versicherungsvertrag und die zu Ver- tragsbeginn vereinbarten Versicherungsleistungen. • Versicherungssumme: Der vertraglich vereinbarte, im Versicherungsschein ausgewiesene Geldbetrag, der im Versicherungsfall zur Auszah- lung kommen soll. Die Versicherungssumme ist garantiert. • Vorläufiger Versicherungsschutz: Ein vorläufiger Versicherungsschutz bedeutet, dass dem Versicherungsnehmer ab dem Zeitpunkt, zu dem Ihr Antrag bei uns eingeht, Versicherungsschutz gewährt wird. • Wiederherstellung der VersicherungBitte beachten: Die Wiederherstellung bezeichnet den Vorgang, wenn nach einer Beitragsfreistellung der Vertrag wieder beitragspflichtig fortgeführt wird. Zum Verbleib beim Kunden‌ Sehr geehrte Xxxxxx, sehr geehrter Kunde, mit den nachfolgenden Bedingungen wenden wir uns an Sie als Antragsteller und künftigen Versicherungsnehmer und gewähren Ihnen aufgrund des gestellten Antrags und den nachfolgenden Bedingungen vorläufigen Versicherungsschutz. Auf den folgenden Seiten finden Sie wichtige Informationen, die für Ihren Versicherungsvertrag von Bedeutung sind. Dabei bilden die Versicherungsbedingungen die rechtliche Grundlage für unser gemeinsames Vertragsverhältnis. In ihnen werden u. a. die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien geregelt sowie die vertraglichen Leistungen beschrieben. Informationen zur steuerlichen Behandlung der Versi- cherung finden Sie in den separat vorliegenden Steuerinformationen. Xxxxxxxxxxx Xxxxxx 00 00000 Xxxxxxxx Telefon +00 (0)000 000-0 Fax +00 (0)000 000-0000 xxx.xxxxxx-xxxxxxxxxxxx.xx xxxxxxx-xxxxx@xxxxxx-xxxxxxxxxxxx.xx.

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Begriffserklärungen. Um Ihnen das Lesen der Versicherungsbedingungen zu erleichtern, möchten wir Ihnen einige Begrifflichkeiten kurz erläutern: • Beitragszahlungsdauer: Die Beitragszahlungsdauer ist der Zeitraum, für den Beiträge zu zahlen sind. • Bezugsberechtigter: Der Bezugsberechtigte ist die von Ihnen als Versicherungsnehmer benannte Person, die die Leistung aus dem Vertrag erhalten soll. Grundsätzlich kann jede beliebige Person benannt werden. • Deckungsrückstellung: Eine Deckungsrückstellung bilden wir, um zu jedem Zeitpunkt die Versicherungsleistungen gewährleisten zu können. • Einlösungsbeitrag: Der erste zu zahlende Beitrag nach Abschluss des Vertrages. Seine Zahlung ist eine Voraussetzung für den Beginn des Versicherungsschutzes. • Folgebeitrag: Ein Folgebeitrag ist jeder Beitrag, der nach dem Einlösungsbeitrag fällig wird. • Rechnungsgrundlagen: Die Rechnungsgrundlagen sind die Grundlagen für die Kalkulation Ihres Vertrages. Diese sind in der Regel die An- nahmen zur Entwicklung der versicherten Risiken, der Zinsen und der Kosten. • RisikoadäquatReferenzbeitrag: Die Beiträge sind über die gesamte Laufzeit an das Todesfallrisiko angepasstDer Referenzbeitrag ist der um den Sofortüberschuss reduzierte Bruttobeitrag ohne Vitality Überschusskomponente. Damit zahlt der Versicherungsnehmer zu Be- ginn deutlich weniger als bei einer Durchschnittskalkulation. Die Beiträge steigen in der Regel mit zunehmendem Alter Jahr für Jahr anDiesen Beitrag müssten Sie zahlen, wenn Sie den Vertrag ohne Generali Vitality abgeschlossen hätten. • Textform: Ist für eine Erklärung die Textform vorgesehen, muss diese Erklärung zum Beispiel per Brief, Fax oder E-Mail abgegeben werden. • Versicherte Person: Die versicherte Person ist die Person, auf deren Leben die Versicherung genommen wird. Dies müssen nicht notwendi- gerweise Sie als Versicherungsnehmer sein. • Versicherungsdauer: Die Versicherungsdauer ist der Zeitraum, innerhalb dessen der Versicherungsfall eintreten muss, damit ein Anspruch auf Leistungen entstehen kann. • Versicherungsfall: Ein Versicherungsfall ist das Ereignis, das die Leistungspflicht des Versicherers entstehen lässt, wenn es während der Versicherungsdauer eintritt. Dies ist z.B. der Tod eine schwere Krankheit der versicherten Person. • Versicherungsjahr: Ein Versicherungsjahr umfasst – unabhängig von der Versicherungsperiode – den Zeitraum eines Jahres. Das erste Ver- sicherungsjahr beginnt zu dem im Versicherungsschein dokumentierten Beginn der Versicherung. Die folgenden Versicherungsjahre beginnen jeweils zum Jahrestag des Versicherungsbeginns. • Versicherungsnehmer: Der Versicherungsnehmer ist unser Vertragspartner. Die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag betreffen vorrangig den Versicherungsnehmer. • Versicherungsperiode: Die Versicherungsperiode ist der Zeitabschnitt, für den die Zahlung des Beitrags vereinbart ist. Die Versicherungsperi- ode umfasst bei einmaliger und jährlicher Beitragszahlung ein Versicherungsjahr, bei unterjährlicher Beitragszahlung entsprechend der verein- barten Zahlungsweise vereinbarten Zah- lungsweise ein halbes Jahr, ein Vierteljahr oder einen Monat. • Versicherungsschein (Police): Der Versicherungsschein dokumentiert den zustande gekommenen Versicherungsvertrag und die zu Ver- tragsbeginn vereinbarten Versicherungsleistungen. • Versicherungssumme: Der vertraglich vereinbarte, im Versicherungsschein ausgewiesene Geldbetrag, der im Versicherungsfall zur Auszah- lung kommen soll. Die Versicherungssumme ist garantiert. • Vorläufiger Versicherungsschutz: Ein vorläufiger Versicherungsschutz bedeutet, dass dem Versicherungsnehmer ab dem Zeitpunkt, zu dem Ihr Antrag bei uns eingeht, Versicherungsschutz gewährt wird. • Wiederherstellung der VersicherungBitte beachten: Die Wiederherstellung bezeichnet den Vorgang, wenn nach einer Beitragsfreistellung der Vertrag wieder beitragspflichtig fortgeführt wird. Zum Verbleib beim Kunden‌ Sehr geehrte Xxxxxx, sehr geehrter Kunde, mit den als Versicherungsnehmer sind Sie unser Vertragspartner. Für unser Vertragsverhältnis gelten die nachfolgenden Bedingungen wenden wir uns an Sie als Antragsteller und künftigen Versicherungsnehmer und gewähren Ihnen aufgrund des gestellten Antrags und den nachfolgenden Bedingungen vorläufigen VersicherungsschutzBedingungen. Auf den folgenden Seiten finden Sie wichtige Informationen, die für Ihren Versicherungsvertrag von Bedeutung sind. Dabei bilden die Versicherungsbedingungen die rechtliche Grundlage für unser gemeinsames Vertragsverhältnis. In ihnen werden u. a. die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien geregelt sowie die vertraglichen Leistungen beschrieben. Informationen zur steuerlichen Behandlung der Versi- cherung finden Sie in den separat vorliegenden Steuerinformationen. Xxxxxxxxxxx Xxxxxx 00 00000 Xxxxxxxx Telefon +00 (0)000 000-0 Fax +00 (0)000 000-0000 xxx.xxxxxx-xxxxxxxxxxxx.xx xxxxxxx-xxxxx@xxxxxx-xxxxxxxxxxxx.xx.

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